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Bundesblatt

84. Jahrgang.

Bern, den 26. Oktober 1932.

Band n.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, lo Franken im Halbjahr, anzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr. 50 Kappen die Pctitzelle oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfli & Oie. in Kern.

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2881

Botschaft dee

Bundesrates an die Bundesversammlung über eine Erweiterung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten.

(Vom 25. Oktober 1982.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen über die veränderte Lage unserer Milchwirtschaft Bericht zu erstatten und den Entwurf eines Bundesbeschlusses über eine Erweiterung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten vorzulegen.

A. Neueste Wandlungen in unserer Milchwirtschaft und Milchverwertung.

I.

1. In unserer Botschaft vom 26. Februar 1982 über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten und die Beschränkung der Buttereinfuhr wurde ausgeführt, dass auf 1. Februar ein Milchpreisabschlag von l Ep. eingetreten, auf 1. Mai ein neuer Abschlag von ebenfalls l Ep. in Aussicht genommen sei, beides zulasten der Produzenten, und dass mit diesem letztern Abschlag insbesondere auf grösseren Konsumplätzen zugunsten der Konsumenten ein Preisabschlag von 2 Ep. per Liter erfolgen soll. Diese Abschläge sind auf 1. Mai programmgemäss zur Durchführung gelangt. Seither beträgt der Grundpreis 19 Ep. für l kg Milch, vom Produzenten in die Sammelstelle eingeliefert. Dabei bewegen sich die Produzentenpreise mit den örtlichen Zuschlägen in den meisten Fallen zwischen 19--21 Ep. Der Durchschnittspreis bewegt sich um 20 Ep. Bei günstigen Absatzverhältnissen für Konsummilch erhält der Produzent ausnahmsweise bis 22 Ep. oder noch etwas mehr.

Die Folgen des Milchpreisabschlages für die unter der Krise ohnehin stark leidende Landwirtschaft sind daran zu ermessen, dass ein Preisabschlag von l Ep. für die schweizerische Landwirtschaft einen Einnahmenausfall von gegen 20 Millionen Franken ausmacht.

2. In der genannten Botschaft wurde ferner dargelegt, dass die A u s f u h r von Käse und Kondensmilch wachsenden Schwierigkeiten begegnet, dass sie entsprechend zurückgegangen und infolgedessen eine weitergehende Umstellung auf Buttererzeugung notwendig geworden sei.

Bundesblatt 84. Jahrg. Bd. II.

49

664 In Würdigung dieser Verhältnisse wurde die schweizerische Zentralstelle für Butterversorgung, die sogenannte «Butyra» errichtet. Diese hat die nicht direkt an die Konsumenten abgegebene Inlands butter zu übernehmen und in der Hauptsache auch die Buttereinfuhr zu besorgen. Sie hat ihre Tätigkeit auf 1. April 1932 aufgenommen und seither gut gearbeitet.

Die «Butyra» hat die Butter zu einem Preise in den Handel zu bringen, dass der Konsument auch bei Abnahme kleinerer Mengen von 100 Gramm an für Tafelbutter erster Qualität einen Preis von höchstens Fr. 5 per kg zu .bezahlen hat. Kochbutter wird entsprechend billiger abgegeben.

Damit bei der Verarbeitung der Milch auf Butter die genannten Milchpreise erzielt werden, sind noch gewisse Zuschüsse für Inlandsbuttcr notwendig, die je nach den Produktionsverhältnissen 80 bis höchstens 80 Ep., ini Durchschnitt rund 75 Ep. per kg Butter betragen. Der höchste Ansatz ist erforderlich für Butter aus Bahmsammelstellen, wo der Eahm auch aus abgelegenen Gebieten für die Buttererzeugung einbezogen werden muss.

3. War die B u t t e r p r o d u k t i o n nach der Milchstatistik der Schweiz schon im letzten Jahr gegenüber 1980 um rund 100 Wagen1), d. h. von 1600 auf 1700 Wagen gestiegen, so ist nun seit dem Frühjahr 1982 eine weitere, sehr ansehnliche Produktionssteigerung festzustellen. Während diese in der Botschaft vom 26. Februar 1932 gegenüber 1931 auf jährlich 400 Wagen veranschlagt wurde, ist die eingetretene Vermehrung nach den bisherigen Erfahrungen bedeutend grösser und kann 700 Wagen erreichen. Sollte diese Steigerung anhalten, so kann die jährliche Inlandsproduktion auf etwa 2400 Wagen ansteigen, eine Menge, die nur unwesentlich hinter dem bisherigen Inlandsverbrauch an Butter (im Jahr 1931 auf 2772 Wagen berechnet, entsprechend 6,3 kg pro Kopf der Bevölkerung), zurücksteht.

Die Umstellung unserer Milchwirtschaft auf Butterung findet ihren Ausdruck in der zurückgegangenen B u t t e r e i n f u h r . Diese hat betragen; 1932 1931 1930 '1 <3
8,534 6,022 4,882 Februar 9.843 7,938 5,880 März 7,483 5,887 ' April 6,054 3,291 9,151 8,400 Mai 13,932 2,520 10,820 Juni 439 6,797 Juli 5;837 6,434 75 August.

9,919 8,557 70 September .

7,079 7,079 7,997 4,888 Oktober 8,948 November 5,744 11,814 10,213 Dezember 10,213 105,912 Total 85,246 *) Es sind stets Wagen zu 10 Tonnen gemeint.

665 Der starte Eückgang der Buttereinfuhr -wird nicht einzig auf die gestiegene Inlandsproduktion zurückzuführen sein. Auch eine gewisse Abnahme des Butterkonsums, der mit der Wirtschaftskrise und mit der Preisgestaltung auf dem Lehensmittelmarkt einhergeht, hat mitgewirkt, insbesondere im Gasthofgewerbe infolge des Ausfalles im Beisendenverkehr.

4. Der Käsemarkt erfuhr eine gewisse Entlastung, die indessen hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Aus der gleichen Milchmenge wird ungefähr doppelt so viel Fettkäse als Butter gewonnen. Wird aber die bei der Butterung als Nebenprodukt anfallende Magermilch auf Käse verarbeitet, so resultiert hieraus wiederum eine gewisse Belastung des Käsemarktes.

Soweit die Verhältnisse heute zu überblicken sind, wird die anfallende Käsemenge trotz der weitergehenden Umstellung auf Buttererzeugung etwas grösser sein, als in der Vorlage des Bundesrates vom 26. Februar 1982 angenommen wurde. Diese Erscheinung ist auf die erneut angewachsene Milchproduktion (günstiger Graswuchs) und zunehmende Schwierigkeiten anderer Milchverwertungsarten, wie Kondensmilch- und Weichkäsefabrikation, verminderte Aufzucht und Mast von Kälbern und Ferkeln zurückzuführen. Diese Umstände gaben der schweizerischen Käseunion Veranlassung, die Verkaufspreise für Käse für die Ausfuhr und den Verbrauch im Inland wiederholt herabzusetzen.

Die A u s f u h r an Käse aller Art (ohne Kräuterkäse) hat betragen: 1. Halbjahr Juli. .'

August September Oktober November Dezember

1930

1931

1932


q

q

1930

1931

1932

q

q

148,025 124,766 88,805 28,036 21,570 15,770 21,298 21,053 15,108 28,642 24,780 21,655 25,407 17,749 20,917 15,295 20.273 9,976 pro Jahr 287,598~ 235489 ~~~"~ __ 5. Am ungünstigsten entwickelten sich die Verhältnisse in der Fabrikation von Kondensmilch. Die Ausfuhr hat betragen: I.Halbjahr Juli August September Oktober November Dezember pro Jahr

166,476 85,519 27,075 25,089 32,508 23,297 19,626 829,585

150,412 24,090 23,828 19,763 36,163 15,937 17,529 287.727

q

76,106 10,128 10,605 9,026

666

Die Nestle and Anglo Swiss Condensed Milk Co in Vevey war nicht zu bewegen, die auf 1. November 1982 auslaufenden Milchkaufverträge für die Fabrik in Cham zu erneuern.

II.

1. Im Gegensatz zur Entwicklung des Milch- und Milchproduzentenmarktos hat unsere Milchproduktion während den letzten Monaten, erneut zugenommen. Rechnen wir die im Jahre 1913 in die Sanunelstellen (Käsereien, Milchsiederien usw.) eingelieferte Milchmenge gleich 100, so betrug sie unter dem Einflüsse des grossen Weltkrieges im Zeitpunkte ihres Tiefstandes im Jahre 1919 = 62,,,. Im Jahre 1924 hat sie den vorkriegszeitlichen Stand wieder erreicht, um ihn seither mit 3 bis 14 % (1925 = 102,8, 1928 = 113,Sj 1931 = 104,5) regelmässig zu überschreiten.

Die Preisabschläge von je l Ep. auf 1. Februar und 1. Mai 1932 haben die weitere Produktionssteigerung wohl zu hemmen, nicht aber aufzuhalten vermocht. Bei einem Durchschnitt der Milchlieferungen des Jahres 1931 von 104,5 weisen die einzelnen Monate pro 1932 folgende Ziffern auf: Januar 103,5, Februar 106,0, März 114, 6, April 101,8, Mai 101,s, Juni 110,0, Juli 104,0, August 107,5, September 312,6. In den verhältnismässig niedrigen Ertragsziffern der Monate April und Mai kommt die mit dem verspäteten Frühjahr verzögerte Grünfütterung zum Ausdruck. Hingegen waren die günstigen Witterungsverhaltnisse mit dem üppigen Graswuchs im Nachsommer und Herbst der Milchproduktion der folgenden Monate bis in die Gegenwart hinein sehr förderlich, was in einem offensichtlich starken Müchfluss Ausdruck findet.

Die im Mittelland grösstenteils gut verlaufene Heuernte, besonders aber das sehr gute Ergebnis der Emdernte, ebenso die billigen Kraftfuttermittel und die grossen Kuhbestände, weisen darauf hin, dass auch im kommenden Winter eine überdurchschnittliche Milchproduktion zu erwarten ist.

2. Eine Beihe weiterer Überlegungen führen zu dem nämlichen Ergebnis, dass, entsprechende Preise vorausgesetzt, auch fernerhin mit einer zunehmenden Milchproduktion gerechnet werden rnuss. So hat der ausserordenthche Tiefstand der Schweinepreise im Sommer 1932 auch auf die Preise für Schlachtkälber und anderes Mastvieh einen ungebührlichen Druck auszuüben vermocht.

Für Schweine und grosses Schlachtvieh II. Qualität sanken die Preise erheblich unter Vorkriegsstand. Unter solchen Umständen waren auch die Zucht-
und Nutzviehpreise nicht mehr zu halten und erfuhren einen Rückschlag von 20 bis 30 %.

Vermochten sich die Preise seither auch wieder etwas zu erholen, so ist die Lage doch derart, dass im nächsten Winter die Aufzucht und Mast von Jungvieh, die normalerweise grosse Milchmengen erfordern, einen Rückschlag erfahren werden. Infolgedessen werden die Milcheinheferungen für Butter- und Käsefabrikation eine weitere Zunahme erfahren und dazu beitragen, die bereits bestehenden Unzukömmlichkeiten auf unserem überlasteten Käse- und Buttermarkte zu steigern.

667

Wohl haben sich die landwirtschaftlichen Organisationen erneut für die Umstellung der Landwirtschaftsbetriebe bemüht. Aus frühem Erfahrungen weiss man aber, dass solche Eatschläge in den meisten Fällen erst befolgt werden, wenn dabei der klingende Erfolg auch für den letzten Bauer offensichtlich ist.

So wird kaum zu erwarten sein, dass die mit Recht von neuem befürwortete Ausdehnung des Brotgetreidebaues schon für die nächste Zeit eine Entlastung des Milchmarktes zeitigen werde.

III.

1. Schon wiederholt haben wir das landwirtschaftliche Qualità t sproblern berührt. Dabei wurde mit Nachdruck die Forderung gestellt, angesichts der bestehenden Wirtschaftskrise auf die Förderung der Qualitätsproduktion in besonderem Masse Bedacht zu nehmen. Zweifellos sind gewisse, auf einzelneu Gebieten, so in der Butterbereitung, sogar recht ansehnliche Erfolge zu verzeichnen. Aber gerade in der so überaus wichtigen Käsefabrikation sollten sich alle Beteiligten mit ihrer ganzen Kraft noch viel mehr für eine vollwertige Qualitätsproduktion einsetzen. Kein Mittel wird für die Förderung des Absatzes von Milch und Milcherzeugnissen wirksamer sein, als eine gute, zeitgemässe Bedienung der in- und ausländischen Kundschaft mit gesunder, wohlschmeckender Milch und erstklassigen Milcherzeugnissen.

2. Durch eine Verordnung vota 18. September 1931 über Käserei- und Stallinspektionen hat der Bnridesrat, wie wir bereits in der Botschaft vom 26. Februar 19S2 ausführten, die Bichtlinien für diese, im Dienste der Qualitätsproduktion stehenden Einrichtungen aufgestellt, und nach Bundesratsbeschluss vom 20. November 1981 hat die eidgenössische Verordnung vom 28. Februar 1926 über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen durch Aufnahme von neuen Bestimmungen über Milchgewinnung und Milchbehandlung eine Erweiterung erfahren. Diese Massnahmen dürften geeignet sein, eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiete der amtlichen Milchkontrolle und des mehr freiwilligen Käserei- und Stallinspektionswesens herbeizuführen.

Auf Grund dieser Anordnungen ist der weitere Ausbau des Stall- und Käsereiinspektionswesens als ein wertvolles Glied zur Qualitätsförderung von neuem in Gang gekommen.

3. Nach Art. 2 des Bundesbeschlusses vom 18. März 1932 über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten ist bei der Durchführung der Massnahmen der Förderung der Qualitätsproduktion besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Gestützt hierauf hat das Volkswirtschaftsdepartement dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten mit Schreiben vom 15, Juli 1932 eröffnet, dass künftig bloss noch solchen Milchproduzenten, bzw. Milchgesellschaften Bundesbeiträge zur Stützung der Milchpreise zugestanden werden dürfen, welche den Vorschriften der genehmigten Milchlieferungsregulative nachleben.

668 So sollen einerseits Belehrung und Aufklärung und andererseits ein gewisser Zwang, -wo er notwendig wird, sich in den Bemühungen zur Qualitätsförderung zweckmässig ergänzen.

IV.

Aus vorstehenden Darlegungen kann ohne weiteres abgeleitet werden, dass die Verhältnisse auf dem internationalen Markte für Milch und Milcherzeugnisse während den letzten Monaten keine Besserung erfahren haben. Sie sind anhaltend durch Überproduktion, grosses Angebot und geringe Nachfrage und damit durch sehr gedrückte Preise gekennzeichnet. Wegen ihrer begrenzten Haltbarkeit reagiert Butter rascher auf wechselnde Marktverhältnisse als Käse, der haltbarer ist und in manchen Sorten (wie Emmentaler, Greyerzer, Sbrina) oft erst nach Monaten, ja selbst erst nach Jahren in den Konsum gebracht wird.

1. Die Preise für dänische Butter, deren Notierung wir früher erörtert haben, gestalteten sich franko unverzollt Basel im Monatsmittel wie folgt: 1930

1931

1932

Fr.

Fr.

Fr.

Januar 4.27 8.31 2.12 Februar 4.88 3.67 2.47 März . . . .

3.93 3.89 2.09 April . . . .

3.42 3.09 1.96 Mai . . . .

3.30 2.98 1.78 Juni . . . .

3.46 2.96 1.69 Juü 3.75 2.92 1.87 August 3.62 3.07 1.78 September 3.72 3.08 1.97 Oktober 3.71 2.69 November 3.40 2.49 Dezember 3.40 2.37 Der Durchschnittspreis für dänische Butter, für die Monate Januar bis August 1928 gleich 100 angenommen, sank in Kopenhagen für die gleiche Periode im Jahre 1931 auf 68,4 und 1932 auf 42a.

^ .1$ Die Butterpreise Dänemarks und Hollands entsprechen, bei Einrechnung des Wertes der Mager- und Buttermilch, einem Milchpreise von nicht mehr als 9 bis 11 Ep.

Während den letzten Wochen scheint sich eine bescheidene Erholung der Butterpreise abzuzeichnen. Indessen hat die eingetretene Besserung teilweise saisonartigen Charakter.

2. Das W e l t b u t t e r g e s c h ä f t l ) ist in jüngster Zeit charakterisiert durch die Zunahme der Produktion und Ausfuhr auf der südlichen Erdkugel und den !) Ernst Storm: Die neuere Gestaltung des internationalen Buttermarktea.

Berlin, Septemberheft 1932 der Blätter für landwirtschaftliche Marktforschung.

66'J

Stillstand, teilweise die Abnahme der Ausfuhr auf der nördlichen Erdhälfte.

Während also Australien und Argentinien ihre Ausfuhr im Jahre 1981/82 bei einer Eekordproduktion noch weiter steigern konnten und Neuseeland sie zu halten vermochte, trat im Export aller europäischen Länder, mit Ausnahme Litauens, ein Eückschlag ein, der besonders für Holland und Schweden in Erscheinung tritt. Dieser ist grösser als die Exportausweitung der südlichen Länder, so dass der Weltbutterhandel im ersten Halbjahr 1932 eine Schrumpfang von 7,2% erlitten hat.

Der Ausfuhrruckgang der europaischen Lander ist in der Hauptsache auf die starke Preissenkung zurückzuführen, die gleichzeitig auf die Produktion hemmend, auf den Inlandskonsum aber fördernd einzuwirken vermochte.

3. Der Einfluss der allgemeinen Marktlage auf unsere Butterpreise ist durch die Tätigkeit der «Butyra» ausgeschaltet worden. Sie darf aber t r o t z d e m nicht unbeachtet bleiben, denn die Preise einer Ware und das PreisVerhältnis gegenüber Konkurreuzartikeln, hier der Speisefette und Öle, stehen in enger Beziehung zum Verbrauch. In der gegenwärtigen Wirtschaftskrise ist diesen Dingen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, weiss man doch, dass mit abnehmendem Einkommen der Verbrauch hochwertiger Nahrungsmittel, wie Milch, Käse, Butter und Fleisch gegenüber billigeren Waren eher zurückzugehen pflegt.

4. Die internationale Marktlage wird im übrigen durch die bereits skizzierte ungünstige Entwicklung der schweizerischen Ausfuhr an Käse und Kondensmilch charakterisiert: Starker Rückgang der Ausfuhr und sinkende Preise.

Dabei erklären Käsehandel und Kondensmilchfabriken übereinstimmend, dass die Absatzmöglichkeiten begrenzt und die fremden Märkte für grössere Warenmengen nicht aufnahmefähig seien.

Unsere Käseausfuhr hat besonders nach Deutschland, Österreich, Ungarn, Spanien, Skandinavien, dem Balkan, den Vereinigten Staaten Nordamerikas und andern Überseeländern eine starke Abnahme erfahren, während sie sich für Belgien, die Tschechoslowakei, auch für Italien auf ansehnlicher Höhe zu halten vermochte. Erfreulicherweise hat die Ausfuhr nach Frankreich während den letzten Jahren eine Zunahme erfahren, und da nun der seit Anfang dieses Jahres bestehenden Kontingentierung die Einfuhr pro 1981 zugrunde hegt, ist zu erwarten, dass sie sich auf dieser Stufe
halten wird. In neuerer Zeit stehen als Abnehmer von Schweizerkäse folgende Länder im Vordergrund: U. S. A., Frankreich, Italien, Belgien, Tschechoslowakei u. a.

5. Im 94. Bericht über den internationalen Markt für Milch und M o l k e r e i p r o d u k t e pro II. Quartal 1932, abgeschlossen im Juli 1982, kommt die Preisberichtstelle des schweizerischen Bauernverbandes auf Grund eines reichhaltigen Materials zu folgendem Gesamtergebnis : ___^ «Der wesentlich spätere Beginn der Grünfütterung bewirkte eine Abnahme der Milcheinlieferungen gegenüber dem 2. Quartal des Vorjahres. Gleichwohl führte die durch die allgemeine Wirtschaftskrise stark geschwächte Kaufkraft zu weiteren Absatzschwierigkeiten auf dem Milchproduktenmarkt. Die immer mohr sich geltend

670 machenden Autarkiebestrebungen aller Länder, Devisenbescbränkung, Einfuhrkontingentierung und Zollmassnahmen hemmen die Entwicklung des Käse- und Butterhandels in den Exportländern. Aussordem macht sich die weitgehende Verbilligung anderer Lebensinittel in einem verschärften Druck auf die Preise der Molkereiprodukte geltend. Die unbefriedigende Entwicklung des Käse- und Buttergeschältes blieb nicht ohne Rückwirkung auf den Müchmarkt, so dass trotz geringerer Produktion eine sinkende Preistendenz; vorherrschte.

«Die Aussichten für die zukünftige Preisgestaltung sind immer noch trübe. Die zunehmende Verschlechterung der Kaufkraftverhältnisse wird sich weiterhin in einem verschärften Preisdrucke für Milch und Milchprodukte auswirken. Auch die billigen Angebote von Zerealien, Fleisch, Eiern, Gemüse usw. werden die Milcberaeugnisse weiter konkurrenzieren. Die gegenwärtige. Unterbrechung des Preisrückganges auf einigen Weltmärkten kann noch kaum als Beginn einer endgültigen Stabilisierimg der Preise gewertet werden. Die hohen Vorräte, die noch immer zunehmende Abschliessung der Länder vom. weltwirtschaftlichen Warenaustausch und der Rückgang des Einkommens in fast allen Ländern sind alles aridere als Voraussetzungen für eine Gesundung der Warenmärkte. Wahrscheinlich wird auch auf dein Milch- und Milchproduktenmarkt noch keine wesentliche Besserung der Preislage, zu erwarten sein. Die Auswirkungen der in Richtimg einer Befestigung des Marktes sichtbar gewordenen Faktoren sind noch nicht durchgebends so vollständig eingetreten, dass sie gegen absatzstörende Momente ein ausreichendes Gegengewicht bildeten, im ganzen gesehen ist die Preisbewegung weiter abwärts gerichtet, doch verlangsamt sich der Rückgang; gelegentlich wird er auch durch einen Stillstand oder sogar durch leichte Preiserhöhungen unterbrochen werden.» V.

Die berührte Entwicklung unserer. Milchwirtschaft während den letzten Monaten mahnt zum Aufsehen. 2u den Sorgen um die Beschaffung der für die weitere Preisstützung erforderlichen Mittel durch Bund und Milchverbände gesellten sich in steigendem Masse die offensichtlichen Schwierigkeiten einer gedeihlichen Verwertung der Ü b e r p r o d u k t i o n an Käse und Butter.

Die Umstellung auf Butterung erfolgte zwecks Entlastung des Kiisemarktes. Dabei zeigte sich bald das überraschende Ergebnis, dass der einheimische Buttermarkt innert kurzer Zeit gesättigt, ja zeitweise überfüllt wurde, ohne dass bei der neuerdings gestiegenen Milchproduktion und der Einschränkung anderer Milchverwertungsgelegenheiten der Käseinarkt die erwartete Entlastung erfahren hätte.

Die Organe des Volkswirtschaftsdepartements haben nicht unterlassen, den Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten, der in rechtlicher Beziehung der Träger der Preisgarantien ist, schon im letzten Frühjahr auf die finanziellen Folgen dieser Entwicklung für Bund und Berufsverbände aufmerksam zu machen.

Die Stützungsaktion für die Müchpreise nach Bundesbeschluss vorn 18. März ,1932 basiert, was die Bundeszuschüsse betrifft, in der Hauptsache auf den Einnahmen aus Zollzuschlägen auf Butter. In dem Masse, wie. nun die zunehmende Inlandsproduktion die Buttereinfuhr zurückdrängte und vom Juli an bis heute vò'lEg auszuschalten vermochte, versiegte diese Finanzquelle für die Stützungsaktion. Gleichzeitig stiegen aber die Aufwendungen für die über Erwarten angewachsene eigene Butterproduktion. Infolgedessen musste

671

dem Zentralvorstand eröffnet werden, dass die nach Bundesbeschluss vom 18. März 1982 vorgesehenen Höchstbeträge des Bundes von 75 % eine den verfügbaren Krediten angemessene Herabsetzung erfahren rnüssten. Hieram ergäbe sich eine entsprechende Mehrbelastung des Zentralverbandes, der als Vertragskontrahent dio mit den derzeitigen Milchpreisen in Einklang gebrachten Käse- und Butterpreise garantiert hat.

B. Die Überproduktion in der Schweinemast und ihre Rückwirkungen auf die

übrige Viehhaltung.

1. Die Entwicklung eines weitern landwirtschaftlichen Produktionszweigeerfüllte seit Monaten unsere Landwirtschaft naît wachsenden Sorgen: die Ausdehnung der Schweinemast und der Bückgang der Schweiucpreise. Die völlige Sporro der Einfuhr lobender Schweine und die an vollständige Sperre grenzenden Einfuhrbeschränkungen von Fleisch und Fleischwaren vermochten den Preisrückschlägen auf dem Inlandsmarkte nicht Einhalt zu gebieten.

Nach den Erhebungen des schweizerischen Bauernsekretariates haben die Preise für l kg Lebendgewicht (grössere Transporte franko Verladestation) je m der ersten Monatshälfte betragen: 193t 1932 1913 1918 1930 Fr.

Fr.

Fr Fr.

Fr Januar. . .

1.42 4.23 2.31 2.06 1.35 Februar . .

1.42 4.50 2.37 1.99 1.38 März. . . .

1.42 4.82 2.34 1.88 1.34 April. . . .

1.28 1.40 5.25 2.17 1.79 Mai . . . .

1.19 1.37 5.85 2.08 1.67 Juni....

1.36 7.01 2.06 1.56 1.07 Juli . . . .

1.-- 1.32 2.03 1.47 6.88 August. . .

2.09 1.55 1.02 1.31 6.33 September .

2.12 1.55 1.06 1.35 6.02 Oktober . .

2.12 1.59 1.35 5.94 November .

2.10 1.54 1.34 5.98 Dezember .

1.33 2.06 1.33 5.87 Dio Preisabschläge innert zwei Jahren betragen rund 50 %. Während den letzten Sommermonaten standen die Preise für Mastschweine um mehr als 20 % unter denen der letzten Vorkriegszeit. Seit anfangs September haben sich die Schweinepreise wieder ungefähr auf die Stufe der letzten Vorkriegszeit gehoben, eine Erscheinung, die zum Teil als saisonmässig zu betrachten ist.

2. Diese auffallenden Preisabschläge liegen keineswegs beim Konsum, sondern sind durch die gewaltige Produktionssteigerung in der Schweinemast verursacht.

072

Der schweizerische Schweinebestand zählte 1911 570,226 Stück und ist in der Zeit von 1921 bis 1931 von 640,091 auf 924,271 gestiegen. Nach einer kantonalen Viohbestaiidsermittlung1) hat der Schweinebestand im Kanton Bern vom April 1931 bis April 1982 um weitere 10,3 % (die grössern Mastschweine sogar um 21,3 %) zugenommen. Darnach müsste der schweizerische Bestand im Frühjahr 1933 eine Million Stück überschritten haben. In Übereinstimmung hiemit ist nach den Berechnungen des schweizerischen Bauernsekretariates -) auch die Produktion an Schweinefleisch gestiegen: von 632,400 q im Jahre 1921 auf 782,800 q im Jahr 1931. Nach den Erhebungen des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit3) wurden in 42 grössern Gemeinden im I.Halbjahr 1931 316,009 Schweine geschlachtet, gegenüber 346,646 im gleichen Zeitraum 1932, was einer Zunahme von rund 10 % entspricht.

II.

Mit dem Preisrückgang ist ein zunehmender Konsum an Schweinefleisch einhergegangen, der aber in der Hauptsache auf Kosten des Verbrauches an andern Fleischsorten, namentlich von Kalb-, aber auch von Rindfleisch, erfolgte. So übertrug sich der Druck auf dem Schweinemarkt, durch die Wirtschaftskriso und den schwachen Fremdenverkehr begünstigt, allmählich auch auf den Grossviehmarkt, wo er sich besonders im Zeitpunkte des zunehmenden Angebotes im September verstärkte. Seine "Wellen erfassten sodann den Zucht- und Nutzviehmarkt, wo diesen Herbst gegenüber dem letzten Jahr Abschläge von 20--30 % zu verzeichnen sind. Ohne die Bundesmassnahmen zur Belebung des Viehabsatzes, die mit dem bescheidenen, Ende Juli abgeschlossenen Schlachtochsen-Import im Zusammenhang stehen, wären diese Bückschläge noch stärker gewesen. So haben sich die Preise für Zuchtund Nutzvieh im Verlaufe des Herbstes wieder etwas zu erholen vermocht.

C. Zollzuschläge auf Futtermitteln.

I.

Die Beratungen, wie der Überproduktion auf dem Milch- und Schweinemarkt und den damit verbundenen Schwierigkeiten zu begegnen sei, mussten sich naturgemäss auch mit den Ursachen dieser Entwicklung befassen. Übereinstimmend kam man dabei zu dem Ergebnis, dass der H a u p t g r u n d der zunehmenden Ü b e r p r o d u k t i o n in einem gewissen Missverhältnis zwischen den Preisen f ü r inländische Vieherzeugnisse und einzelner vom Auslande bezogener B o h s t o f f e , insbesondere der für Schweine- und M i l c h v i e h h a l t u n g wichtigen K r a f F u t t e r m i t t e l , zu suchen sei.

*) Die Ergebnisse der Viehbestandsermittlung des Kantons Bern vom 21. April 1932. Nr. 18 dor Mitteilungen des Statistischen Bureaus des Kantons Bern. Bern 1932.

a ) Statistische Erhebungen und Schätzungen, 9. Heft 1932., *) Die Volkswirtschaft, Hefte 5 und 8, Jahrgang 1932.

673

In der Tat hat seit Jahren bei anhaltend sinkenden Preisen die Einfahr von Kraftfutter ausserordentlich zugenommen. So wurde die Zulage von Kraftfutter zu dem im bäuerlichen Betriebe selbst gewonnenen Naturfutter öfters in ungesunder Weise gesteigert, nicht selten auf Kosten der Qualitätsproduktion (Käsefabrikation) und selbst der Wirtschaftlichkeit.

Die Ausdehnung der Butterfabrikation und der damit einhergehende grosse Anfall von Magermilch hat begreiflicherweise einer Ausdehnung der Schweinemast gerufen. Über diesen Rahmen hinaus hat sich aber neben der bäuerlichen Schweinemast, die in erster Linie der Verwertung der land- und milchwirtschaftlichen Nebenerzeugnisse dienen soll, in den Perioden vorteilhafter Preislage auch eine mehr industrielle Schweinemast entwickelt, die vorwiegend auf zugekauften Futtermitteln basiert.

Die Frage einer gewissen Einschränkung der Schweinehaltung und der Milchproduktion, beispielsweise auf dem Wege einer freiwilligen Kontingentierung, wurde erörtert. Die führenden Kreise der Landwirtschaft waren aber der Meinung, dass eine wirksame Kontingentierung hüben und drüben nicht durchführbar sei. So kamen Milchverbände und Bauernverband übereinstimmend zu dem Ergebnis, es seien dem Bunde die Kraftfuttereinfuhr beschrän-kende Massnahmen durch Zollzuschläge vorzuschlagen. Der Vorschlag ging von der Voraussetzung aus, die bezüglichen Einnahmen seien der Landwirtschaft, die sie zum grössten Teil aufzubringen habe, fürHilfsmassnahmen,, insbesondere für die weitere Stützung der Milchpreise, wieder zuzuführen.

II.

1. Über die Entwicklung der E i n f u h r von K r a f t f u t t e r orientiert folgende Übersicht: Tarif-

Nr.

3 4

7 213 214 215 216a 216b

1913

1923

1928

1930

Futtermittel Wage n zu 10 ' Tonnen

1931

1. Halbjahr 1932

Hafer 17,716 14,723 13,252 20184 21 347 11,896 2,591 (1660 8 156 9 535 14 503 5,857 Gerste . .

32,155 13,267 13,571 12 082 17 353 6,419 Mais 2493 3 897 3 404 2 628 2 733 1 727 Ölkuchen Malzkeime, Biertreber 278 1 397 1 855 2054 862 usw . . . .

* .

615 481 1,874 1,197 Kleie 1,015 958 1,061 6,538 8,898 11,808 5,006 Futtermehl, denaturiert 5,794 2,490 401 475 352 584 3,061 G52 Müllereiabfälle . . . .

674

2. Die m i t t l e r e n Preise der nämlichen Futtermittel haben nach der schweizerischen Handelsstatistik unverzollt franko Schweizergrenze betragen: Tarif-

i

1930

1931

1.Halbjahr 1932

Fr.

Fr.

12.42

Fr.

11,62

1913

1923

Fr.

17.07

15 17 15 72 20 08

Fr.

23 . 95 23.58 23 50 21.04

26.17 16.64 26 . 82 16 53 25 . 54 17 02 26-78 18 04

13 20 13 00 19.68 . . .

15.15

27.17 17.53 .26.38 16.87

·21 59 10.55 25.68 16.30

1928

Futtermittel

Nr.

P er 100 k 9 Hafer

3

4 7 213 214

Gerste

- -

Mais .

Ölkuchen .

Malzkeime, usw .

Kleie 215 21 6 a Futtermehl, 2166

.

.

Biertreber .

turie

Fr.

20.54 11.7-' 15.13 14.32

13 86 13.57 12.04 11 15 1 5 . OS 14 66 20.09 11.40

12.0,1 10.67

18.85 11.67 11.59 11.86

3. Unter dem Einflüsse der niedrigen Preise sind während den letzten Jahren auch Weizen und K o g g e n in zunehmendem Masse als Futtermittel herangezogen worden. Auch der Import an Heu hat, trotzdem er gegenüber frühern Perioden zurückgegangen ist. in jüngster Zeit wieder erheblich zugenommen (1913 = 5787,1923 = 7759,1.930 = 2876,1931 = 3755,1932 1. Halbjahr = 4952 Wagen). Dabei hat die Verzögerung der G r ü n f ü ü t t e r u n g im letzten Frühjahr mitgewirkt. Die Einfuhr von Stroh hat in neuerer Zeit ebenfalls eine Zunahme erfahren (1913 = 8825, 1930 = 11,482, 1931 = 14,835, 1932, 1.

Halbjahr = 7312 Wagen).

4. Hat der Anteil der fremden Futtermittel an der Versorgung unserer Viehbestände auch zugenommen, so ist die schweizerische Viehhaltung doch fortgesetzt auf dem bodenständigen Naturfutter des eigenen Landes aufgebaut.

Dieses Verhältnis muss erhalten werden.

Nach den Berechnungen des schweizerischen Bauernsekretariates1) wurde der Bedarf der schweizerischen Viehbestände gedeckt: Vorkriegsjahre

Durch das inländische Rauhfutter . .

durch das eingeführte Kraftfutter im engern Sinne durch die übrigen Ergänzungsfutter. .

durch Kraft- und Ergänzungsfutter zusammen 1

1931

StärkeEiweissnheiEiweiss % 7° 7« % 83,7 80,9 83.3 «1,7 8,3

8,5

13,, 5,2

12,.

6,2

16,7

18,3

19,1

8,0

16,3

) Gutachten über die Kraftfutterverwendung in der Schweiz. Brugg 1932.

675

III.

1. Nach den Vorschlägen des schweizerischen Bauernverbandes und des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten vom 25. August 1982 hätten, mit Ausnahme von Hafer und Kleie, auf allen wichtigeren Futtermitteln Zollzuschläge erhoben worden sollen. In diesem Umfange konnte jedoch dem Begehren nicht entsprochen werden. Die Zollansätze auf einzelnen Futtermitteln, wie Gerste und Ölkuchen, sind durch Handelsverträge gebunden. Futterweizen und -roggen konnten aus technischen und administrativen Gründen, die mit der bestehenden Getreideordnung im Zusammenhang stehen, zur Zeit mit Zolbuschlägen nicht belastet worden.

In grundsätzlicher Beziehung, besonders aber hinsichtlich der Höhe der Zuschläge waren in landwirtschaftlichen Kreisen die Meinungen nicht einheitliche. Überdies waren gewisse handelspolitische Momente selbst dort zu würdigen, wo die bestehenden Zölle nicht gebunden sind. Auch das Problem einer weitern Senkung der landwirtschaftlichen Produktionskosten war zu berücksichtigen. Und schliesslich war Masshalten in den Ansätzen aus dem weitern Grunde geboten, um einer zu starken Abwanderung des Importes von den belasteten zu den mit Zuschlägen nicht beschwerten Positionen nicht Vorschub zu leisten.

2. Auf Grund solcher Erwägungen wurden durch Bundesratsbeschluss vom 2. September mit Wirkung vom 6. September 1932 folgende Zollzuschläge v e r f ü g t : Tarif-Nr.

7 Mais nicht geschroten, nicht geschält ex 14 Mais in geschrotenen, geschälten oder gespaltenen Körnern; Griess ex 16 Maismehl in Gef aasen aller Art von mehr als 5 kg Gewicht . .

214 Malzkeime, Malztreber, Biertreber, Schlempe, Diffusionsschnitzel und dergleichen: getrocknet; Melassefuttermehl .

Fleischfuttermehl, Fischmttennehl, Abfälle der MeischextraktfabrikStion 216a1 Futtermehle, denaturiert 2166 Maizena-Futtermehl

Zollzusehlag

Fr. per q 3

5 5 3 20 3 3

Fisch- und Fleischfuttermehle erschweren in besonderem Masse die Verwertung der seit Erweiterung der Butterproduktion im Inlande in grossen Mengen anfallenden Magermilch und deren Erzeugnisse (Magermilohpulver).

Überdies stehen sie, besonders Fleischmehl, im Kufe, die Fleischqualität zu beeinträchtigen. So konnte auch eine gewisse Belastung der Geflügelhaltung, wo eine weitere Verminderung der Produktionskosten sehr erwünscht wäre, nicht umgangen werden.

Durch Bundesratsbeschluss ebenfalls vom 2, September wurden Ölkuchen und Ölsaaten der Einfuhrbeschränkung unterstellt.

Die spätem Verhandlungen über die künftige Stützungsaktion und die .hierfür aufzubringenden neuen Beträge führten zu einer Revision des Bundes-

676

ratsbeschlusses vom 2. September 1932 im Sinne einer noch etwas stärkeren Belastung einzelner Positionen. Einzig für Fischmehl wurde im Hinblick auf seine Wichtigkeit für die Geflügelhaltung der Zuschlag von 20 auf 10 Franken herabgesetzt. Neu aufgenommen wurden Blutmehl und Kleie. Ersteres gelangt in Konkurrenz mit Fleischfuttermehl zur Fütterung. Kleie wurde mit Fr. l belastet. Damit im Zusammenhang wurde der Ansatz für einige andere Positionen um Fr. 1--2 erhöht. Eeiskleie, die einen sehr geringen Futterwert besitzt, aber öfters zur Fälschung der viel wertvolleren Weizenkleie verwendet wird, mit der sie bisher in einer Position vereinigt war, wurde ausgeschieden und mit einem Zollzuschlag von Fr. 7. 70 belastet.

Diese Änderungen führten zum Bundesratsbeschluss vom 18. Oktober 1982, durch den der frühere Beschluss vom 2. September 1932 ersetzt wird. Darnach gestalten sich die derzeitigen Zollzuschläge wie f o l g t : Tarif-Nr.

7 Mais nicht geschroten, nicht geschält ex 14 Mais in geschrotenen, geschälten oder gespaltenen Körnern; Maisgriess - .

ex l fi Maismehl in Gefässen aller Art von mehr als 5 kg Gewicht .

ex 162 Tierisches Blut, flüssig oder getrocknet (Blutmehl) . . . .

ex 214 Malzkeime, Malztreber, Biertreber, Schlempe, Diffusionsschnitzel und dergleichen: getrocknet; Melassefuttermehll ex 214 Fischfuttermehl ex 214 Fleischfuttermehl, Abfälle der F l e i s c h e x t r a k t f a b r i k a t i o n . .

ex 215 Kleie (Krüsch-Grobkleie), ausgenommen Reiskleie ex 215 Reiskleie (Grobkleie) 216a Futtermehle, denaturiert 216 b1 Maizena-Futtermehl

Zollzuschlag per 100 kg brutto Fr.

4.-- 6.--- 6.-- 20.-- 5.-- 10.-- 20.-- 1.--- 7.70 5.-- 5.--

3. Bei der Berechnung des mutmasslichen Ertrages der Zollzuschläge nach Bundesratsbeschluss vom 2. September, bzw. 13. Oktober 1982 ist zu berücksichtigen, dass die künftige Einfuhr eine gewisse Abnahme erfahren wird, die von mannigfachen Faktoren abhängt, die schwer abzuwägen sind. Wenn angenommen, wird, dass ein Bückgang auf zwei Drittel der Einfuhr im Jahre 1931 eintreten wird, berechnet sich der Jahresertrag der Einnahmen aus diesen Zollzuschlägen in runden Ziffern auf 9,5 und bei Annahme einer Verminderung auf die Hälfte von 7,0 Millionen Franken. Wir erachten es nicht als ausgeschlossen, dass die Einfuhr infolge Verteuerung und Abwanderung in andere Positionen unter die Hälfte des letztjährigen Importes zurückfallen könnte.

4. Mit der Begründung, dass diese Beträge die Landwirtschaft belasten, haben der schweizerische Bauernverband und die Milchverbände ihre Vorschläge über die Erhebung der Zollzuschläge mit dem Begehren verbunden, es möchten drei Viertel des Ertrages für die Stützung der Milchpreise und der Best für anderweitige Notstandsaktionen zugunsten der L a n d w i r t s c h a f t , insbesondere für die Förderung des Zucht-

677

viehabsatzes und der Vorwertung der Schlachttiere des Eindergeschlechtes, bereitgestellt werden.

Durch den Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten wurde dargelegt, dass seine Eeserven erschöpft seien. Es sollte ihm daher durch Überweisung eines Teils des Ertrages aus den Futtermittelzöllen und den weitern Bezug des «Krisenrappens» möglich gemacht werden, nicht nur seine Aufwendungen für die Stützungsaktion zu bestreiten, sondern überdies neue Eeserven zu bilden.

In einer Eingabe vom 22. September 1982 stellt der schweizerische Geflügelzuchtverein das Gesuch, es möchte ihm aus den Einnahmen aus Zollzuschlägen ein Teil des Betrages, nämlich Fr. 500,000, für die allgemeine Förderung der G e f l ü g e l z u c h t überwiesen werden. Diesen Betrag würde er für folgende Zwecke verwenden: Weitere Entwicklung und Konsolidierung der Geflügelzuchtstationen (Fr. 100,000), Ausbau der Legekontrollstation (Fr. 100,000), Ausbau der Geflügelversicherung auf Gegenseitigkeit (Fr. 200,000), Errichtung einer Geflügelzucht-Lehranstalt in Verbindung mit der LegekontroÜstation (Fr. 100,000).

Und schliesslich wurde das Begehren gestellt, es sei eine Verbilligung des Magermilchpulvers zu bewerkstelligen, einesteils um die Verwertung der Magermilch zu unterstützen und andererseits um an Stelle des durch ZollZuschläge verteuerten Fisch- und Fleischmehls, besonders im Interesse der Geflügelhaltung, einen billigen Ersatz zu bieten.

D. Die Fehlbeträge für die Stützungsaktion bis 30. April 1933.

I.

1. In der Botschaft vom 26. Februar 1982 haben wir den mutmasslichen Zuschuss für die Stützung eines Grundpreises von 19 Ep. mit allem Vorbehalt wie folgt berechnet: für die Butterung 3,6 Millionen Franken » » Käsebereitung 8,,, » » » » Kondensmilchfabrikation . . . 0,8 » » 12,4 Millionen Franken

In der weitern Annahme, dass der Zentralverband von den Aufwendungen für Butter und Kondensmilch 20 % und für Käse mindestens einen Drittel zu tragen habe, wurde der Aufwand in runden Zahlen für den Bund auf 9 und für den Zentralverband auf 8,5 Millionen Franken angenommen. Durch Beschluss vom 18. März 1932 haben die eidgenössischen Eäte bestimmt, dass der Zentralverband sich an den Aufwendungen mit mindestens 25 % zu beteiligen habe.

Gegenüber den Berechnungen der Vorlage entspricht dies einer bescheideneu Mehrbelastung des Bundes, sofern dieser volle 75% übernehmen soll.

2. Dem Bundesrat wurden nach dem nämlichen Beschlüsse folgende Mittel zur V e r f ü g u n g gestellt:

78 a, der Eestbetrag von rund 0,ä Millionen Franken auf dein Kredit von 5 Millionen Pranken, der dem Bundesrat nach Bundesbeschluss vom 2. Oktober 1980 über eine weitere Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten ausgesetzt worden ist; 1). vom Ertrag des Zollzuschlages auf Butter, der nach dem Bundesratsbcschluss vom 6. Augast 1929 bezogen wurde und dem Bundesrat nach Bundesbeschluss vom 17. Juni 1980 bereits zur Verfügung steht, ein Betrag von 2% Millionen Franken; c. der Ertrag der Zollzuschlage auf Butter, die nach den Bundesratsbeschlussen vom 6. August 1929 und 26. August 1980 mit zusammen Fr. l je kg vom 1. April 1932 an während einer Periode von zwei Jahren erhoben werden.

Der nach ht. c zur Verfügung stehende Betrag ^urde bei Annahme einer jahrlichen Einfuhr von 600 Wagen Butter (Einfuhr 1931 = 1059 Wagen) auf 6 Millionen Franken berechnet.

3. Diese B e r e c h n u n g e n w u r d e n mit allem V o r b e h a l t gegeben, ·was folgende Stellen aus der Botschaft vom 26. Februar 1982 belegen mögen: «Es ist nicht sicher, dass der berechnete Betrag von rund 12,5 Million an Franken ausreichen wird, um die Stützungsaktion im vorgesehenen Umfange durchzuführen bzw. den Milchpreis von 19 Happen während der ganzen Periode bis zum Frühjahr 193;i zu haiton. Aber wenn dies auch möglich ist, die Dinge sich also ungefähr so entwickeln, wie sie unsern Berechnungen zugrunde gelegt worden sind, so werden nach Ablauf eines Jahres sowohl die für diesen Zweck herangezogenen Reserven als die laufenden Einnahmen aus Zollzuschlägen ganz oder doch annähernd aufgebraucht sein. Es ist jedoch kaum anzunehmen, dass sich die Verhältnisse innert dieser Frist eo weit verbessern werden, dass auf spàtere Stützungsaktionen völlig verzichtet werden konnte. Deshalb durfte es sich empfehlen, den Ertrag der Zollzuschläge noch für eine weitere Periode von mindestens einem Jahr für die Fortsetzung der Aktion zur Verfügung zu halten.» «Sofern sich die Verhältnisse auf dem Milch- und Milchproduktenmarkte ungunstiger entwickeln sollten, beispielsweise der Butterimport unter 6000 Tonnen sinken würde oder die finanziellen Leistungen der Milchverbände kleiner waren, als für unsere Berechnungen angenommen worden ist, konnte eine Reduktion des Preises für Inlandsbutter und damit ein weiterer Milchpreisabschlag eintreten,
wenn nicht neue Mittel für die Durchführung der Stützungsaktion beschafft würden. Der Bundesrat möchte indessen darauf aufmerksam machen, dass er mit Bücksicht auf die Krise und die grossen Anforderungen, die von überall her an den Bund gestellt werden, mit seinen Mitteln haushälterisch umgehen muss, um so mehr, als die Erachliessung neuer Finanzquellen grossen Schwierigkeiten begegnet.» «Wie wir wiederholt hervorgehoben haben, ist es ausserordentlich schwierig, die künftige Entwicklung der Verhältnisse einzuschätzen, so dass man sich die den Umständen angepassten Entscheidungen auf alle Fälle für den gegebenen Zeitpunkt vorbehalten muss. So sehr wir den Müchproduzenten den durchaus gerechtfertigten Milchpreis von 19 Rappen gönnen, so erachten wir doch bei anhaltend ungünstiger Gestaltung des Milch- und Müchproduktenmarktes eine nochmalige Herabsetzung des Müchpreises nicht als ausgeschlossen. Für einmal möchten wir sie aber, wie wir dargelegt haben, durch unsere Vorschläge zu verhüten suchen, überzeugt, dass auch -ein Milchpreis von 19 Eappen in vielen Fällen kaum genügen dürfte, um die Produktionskosten zu decken.

679 Die Entscheidung der wichtigen Frage, ob das entwickelte Programm verwirklicht und damit ein Milchpreis von 19 Rappen gehalten werden kann, muss somit der Zukunft vorbehalten bleiben. Bestimmt wird sie hauptsächlich durch die weitere Entwicklung der Productions-, Absatz- und Preisverhaltnisse für Milch und Milcherzeugnisse und die Mittel, die vom Bunde und den Milchverbänden für die skizzierte Stützungsaktion aufgebracht werden können.» II.

Einzelne M i l c h v e r w e r t u n g s a r t e n , wie die Herstellung von Kondensmilch und Weichkäse, ferner die Aufzucht und Mast von Jungvieh, haben seither eine Einschränkung erfahren. Infolgedessen sind bedeutende Milchmengen zur Butter- und Käsefabrikation, wo die Preise garantiert sind, abgewandert.

1. Entscheidend für die unerwartete Zunahme der Butterung und die unzureichende Abnahme der Käseproduktion war aber die im Sommer und Herbst neuerdings eingetretene Milchschwemme. 80 gingen die Voraussetzungen, unter denen die vorstehend genannten Berechnungen in der Vorlage vom 26. Februar 1932 gemacht worden sind, nicht in Erfüllung.

Die von den Milchverbänden, bzw. der «Butyra» zu übernehmende B u t t e r p r o d u k t i o n dürfte sich nach den bisherigen Erzeugnissen bis 80. April 1938 statt auf die vorgesehenen 900 auf rund 1250 Wagen belaufen. Auf Grund der Einfuhr von Auslandsbutter, die in der Zeit vom 1. Mai bis 81. August bloss 68 Wagen betragen hat, darf im Hinblick auf den derzeitigen Stand der Inlandsproduktion und eine gewisse Abnahme des Konsums mit einer Jahreseinfuhr bis Ende April 1933 von nicht mehr als etwa 200 Wagen gerechnet ·werden, statt der seinerzeit in Rechnung gesetzten 600 Wagen.

Während die Inlandsproduktion bei den bestehenden Preisverhältnissen einen Zuschuss von durchschnittlich 75 Ep. erfordert, ergibt sich aus dem Zollzuschlag von Fr. l und einem mutmassliehen Gewinn von 60 Ep. auf der importierten Butter ein Überschuss von Fr. 1.60 je kg. Die Übernahme von 350 weitem Wagen Inlandsbutter würde darnach einen Mehraufwand von Fr. 2,625,000 erfordern. Und aus der Mindereinfuhr von 400 Wagen ergäbe sich ein Einnahmeausfall von Fr. 6,400,000. Auf der Butter allein würde sich darnach schätzungsweise ein Fehlbetrag von rund 9 Millionen Franken einstellen, gegenüber den Berechnungen in der Vorlage vom 26. Februar 1932. Dabei wird angenommen, dass die gegenwärtigen Konsumentenpreiße für Butter bis 30. April 1933 beibehalten werden können, was indessen kaum der Fall sein dürfte.

2. Innert engern Grenzen bewegen sich die Abweichungen in der Käseproduktion. Nach den bisherigen Wahrnehmungen kann für die Zeit vom 1. Mai 1932 bis 30. April 1933 mit einer auf Grund der Preisgarantie zu übernehmenden Käsemenge von 2450 Wagen gerechnet werden, gegenüber den in der Vorlage
angenommenen 2200 Wagen. Belastend wirkt der weitere Umstand, dass der Preisausfall die seinerzeit angenommenen Beträge voraussichtlich Bundesblatt. 84. Jahrg. Bd. II.

50

680

überschreiten wird. Bei einem Garantiepreis von Fr. 208 hat der Zentralverband die Mai- und Juniproduktion der Käseunion für Fr. 167 die 100 kg Emmentalerkäse verkauft. Der Mindererlös beläuft sich also auf Fr. 86 und entspricht damit genau dem Betrag, der in der Vorlage vom 26. Februar angenommen wurde. In Würdigung der verhältnismüssig grossen Produktion, der bedeutenden Vorräte und des flauen Absatzes erklärt die Käseunion, dass sie für die Produktion der folgenden Monate diesen Preis nicht mehr anlegen könne1).

Die Preise für die kommende Winterproduktion werden insbesondere durch die künftige Marktentwicklung bestimmt. Indessen ist zu würdigen, dass die Winterware normalerweise zu niedrigeren Preisen verkauft werden muss als die Sonunerware. Eechnen wir auf der Mehrproduktion von 250 Wagen einen Verlust von insgesamt 45 Fr. und auf der übrigen Jahresproduktion, ausgenommen die bereits verkaufte Mai- und Juniware, einen \im durchschnittlich Fr. 9 über den seinerzeit angenommenen Betrag von Fr. 86 hinausgehenden Mindererlös, so resultiert für die Käseproduktion ein um Fr. 2,565,000 höherer Ausfall, als er in der Vorlage vom 26. Februar 1932 berechnet worden ist.

3. Für die Kondensmilch kann von einer Ergänzungsreehnung abgesehen werden. Für das Sommerhalbjahr sind die Zuschüsse geordnet und was der Winter an Erhöhung pro Einheit erfordern sollte, das dürfte durch eine Verminderung der kondensierten Milchmenge ausgeglichen werden.

III.

1. Nach diesen Berechnungen wird also für die Zeit bis 30. April 1933 mit einem ungedeckten Fehlbetrag von rund 11,6 Millionen Franken zu rechnen sein, wenn der Milchpreis von 19 Ep. gehalten werden soll. Dabei werden eine Reihe von Voraussetzungen gemacht, die sich nicht mit Sicherheit beurteilen, sondern nur unsicher schätzen lassen. So hegt namentlich ein gewisser Konsumrückgang an Milch und Milcherzeugnissen, besonders an Butter, im Bereiche der Wahrscheinlichkeit, sofern die Wirtschaftskrise anhält und die Verbraucherpreise nicht eine weitergehende Anpassung an die veränderte Marktlage für andere Lebensmittel erfahren.

2. Wenn der Milchkonsum eine Abnahme und andere Müchverwertungsarten weitere Einschränkungen erfahren sollten, so würde die Käse- und Butterproduktion noch mehr zunehmen. Wenn damit im Zusammenhang der Preis für Butter nicht gehalten werden kann und der Erlös für Käse noch tiefer sinken sollte, so würde sich der berechnete Fehlbetrag von 11,6 Millionen Franken entsprechend erhöhen. Soll der für die Zeit bis 80. April 1988 errechnete Fehlbetrag von 11,6 Millionen Franken, wie dies im Bundesbeschluss vom 18. März 1932 vorgesehen ist, im Verhältnis von 75 und 25 übernommen werden, so hätte der Bund 8,, und der Zentralverband 2, 9 Millionen Franken zu tragen. Der Zentralverband erklärt indessen, wie bereits erwähnt, *) Die Käseproduktion pro Juli ist insswischen für Fr. 160 verkauft worden.

681 sein Krisenfonds sei erschöpft, und die diesem Fonds zufliessenden Einnahmen aus dem «Krisenrappen» auf Konsummilch iin Betrage von weniger als 4 Millionen Pranken jährlich würden nicht ausreichen, um den bestehenden und sich bis 80. April 1933 noch ergebenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Er stellt daher das Begehren, es möchte sein Pflichtteil, der nach dem Bundesbeschluss vom 18. März 1932 mindestens 25 % sein sollte, durch Mehrleistungen des Bundes angemessen herabgesetzt werden. Soll diesem Gesuche entsprochen werden, so wäre der für den Bund berechnete Anteil von 8,7 Millionen Pranken um den gleichen Betrag zu erhöhen, um den der auf 2,9 Millionen Franken geschätzte Anteil des Zentralverbandes herabgesetzt würde.

3. Die grosse Differenz von ll, e Millionen Franken gegenüber den Berechnungen der Vorlage vom 26. Februar 1932 mag gewiss auffallen.

Es ist indessen an die Vorbehalte zu erinnern, unter denen diese Schätzungen seinerzeit vorgelegt worden sind. Am Jahreswerte der gesamten Milchproduktion von über 500 Millionen Pranken gemessen, erscheint die Differenz in der Tat bescheiden. Vollends verständlich wird sie aber, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass l % unserer gesamten Milchproduktion eine Ausbeute von rund 100 Wagen Butter oder 200 Wagen Fettkäse ergäbe. Wie leicht ist es aber unter den veränderten Verhaltnissen möglich, dass angesichts der anhaltenden Milchschwemme und des Bückschlages anderer Milchverwertungsarten selbst mehrere Prozente in die durch Preisgarantien gestützte Butter- und Käseproduktion abwandern. Hieraus mag gleichzeitig ermessen werden, welche Einflüsse schon ein bescheidener Konsumruckgang auf die Verwertung der Milch und Milcherzeugnisse auszuüben vermöchte.

Zu diesen Berechnungen sind daher erneut die mehrfach erwähnten Vorbehalte zu machen. Die wirklichen Ergebnisse können besonders dann günstiger ·werden, wenn die Weltmarktlage namhaft besser wird, wenn sich damit einhergehend die in- und ausländischen Absatzverhältnisse für Milch und Milcherzeugnisse neu zu beleben vermögen. Ist dies aber nicht der Fall und sollte die Wirtschaftskrise im kommenden Winter sich noch stärker auswirken, dann dürften sich selbst diese Berechnungen noch als zu optimistisch erweisen.

4- Schliesslich ist noch daran zu erinnern, dass die Verwertung der als
Nebenerzeugnisse anfallenden Futtermittel (Schotte bei der Käserei, Mager- und Buttermilch bei der Butterung) infolge der Preisabschläge auf dem Schwcinemarkte eine namhafte Beeinträchtigung erfahren hat. Daher stellen die Milchkäufer das Begehren, es möchten neue Berechnungsgrundlagen geschaffen werden, wobei diese Nebenerzeugnisse niedriger zu bewerten wären.

Der Ausgleich könnte in einem höheren Preise der Haupterzeugnisse (Käse nnd Butter) oder einem entsprechend niedrigeren Milchpreise gefunden werden.

Eine Erhöhung des Garantiepreises für Butter und Käse dürfte aber angesichts der heute schon bestehenden Missverhältnisse gegenüber der tatsächlichen Marktlage kaum angängig sein.

682 IV.

Auf die Frage, welchen Einfluss eine Milchpreisdifferenz von l Ep. auf die Aufwendungen hätte, ist folgendes zu bemerken: l Ep.

Milchpreis entspricht rund 12 Franken Käsepreis, bzw. 25 Ep. Butterpreis.

Auf l Ep. Milchpreisabschlag ergibt sich somit, auf die Garantiepreise bezogen, ein Minderaufwand von Fr. 12 per 100 kg Käse und 25 Ep. per kg Butter.

Darnach würden sich die jährlichen Minderaufwendungen aus der Preisgarantie bei einem Milchpreisabschlag von l Ep. wie folgt berechnen : Käse 1800 Wg. zu Fr. 12 per 100 kg 650 Wg. zu Fr. 12 per 100kg Butter 700 Wg. zu 25 Ep. per kg 550 Wg. zu 25 Ep. per kg Kondensmilch

6 Sommermonate

6 Wintermonate

Fr,

Fr.

2,160,000 780,000 1,750,000

1,875,000 75,000 50,000 8,985,000 2,205,000 Auf l Ep. Milchpreisabschlag ergäbe sich also rechnerisch ein jährlicher M i n d e r a u f w a n d von rund 6% Millionen Franken, wovon auf das S o m m e r h a l b j a h r rund 4 und das Winterhalbjahr rund 2% Millionen Franken entfallen.

.Das Sommerhalbjahr geht am 31. Oktober zu Ende und das Winterhalbjahr läuft bis 30. April. Fin Preisabschlag auf 1. November vermöchte also die Jahresrechnung bis 30. April 1983 noch um den Betrag von rund 2% Millionen Franken zu verbessern. Auf den vorliegenden Fall angewendet, könnte der Fehlbetrag von rund 11,6 Millionen Franken für je l Ep. Milchpreisabschlag auf 1. November noch um je 2% Millionen Franken vermindert werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Verkaufspreise für Käse und Butter gleichgehalten werden können, eine Annahme, die sich bei der heutigen Marktlage kaum erfüllen dürfte.

Auf der anderen Seite ist zu erwarten, dass ein Milchpreisabschlag auch eine gewisse Verminderung der Milchproduktion zeitigen wird. Überdies könnten die übrigen Milchverwertungsarten um so eher wieder in Mitbewerb treten, je mehr sich der Milchpreis der normalen Marktlage nähert.

E. Wege zur Sanierung unserer Milchwirtschaft.

I.

Ein Zweifel darüber, dass sich unsere Milchwirtschaft in einer schwierigen Lage befindet, kann nicht bestehen. Waren die bisherigen Massnahmen des Bundes vorwiegend finanzieller Art, und konnte mit den gebrachten Opfern

683

den Milchproduzenten ein annehmbarer Milchpreis gesichert werden, so bereitet nun die A b s a t z frage nicht nur im Auslande, sondern auch im eigenen Lande wachsende Sorgen. Infolgedessen sind eine Reihe weiterer Faktoren zu würdigen, denen wir eine kurze Betrachtung schuldig sind.

1. An erster Stelle muss immer wieder die grundlegende und entscheidende Wichtigkeit der Qualitätsproduktion hervorgehoben worden. Wir haben diese Frage früher und auch in dieser Vorlage erörtert, so dass wir uns unter Hinweis auf die vorhandene Fachliteratur J) auf die eindringliche Wiederholung der Aufforderung an alle Beteiligten, die Produzenten und den Handel, beschränken können: für die Hebung der Qualitäteproduktion das Beste einzusetzen, um den guten Ruf unserer Milchwirtschaft zu erhalten.2. Wie weiter oben näher ausgeführt wurde, ist die "Überproduktion an Milch, Käse und Butter gegenwärtig ein Hauptgrund der misslichen Lage unserer Milchwirtschaft. Die Einschränkung der Milchproduktion ist daher ein wiiEsames Mittel, um eine Besserung der Lage herbeizuführen.

Die Belastung einzelner Futtermittel mit Zollzuschlägen, wie sie durch die Bundesratsbeschlüsse vom 2, September und 13. Oktober 1982 erfolgte, ist geeignet, in diesem Sinne eine gewisse Wirkung auszuüben. Vor einer Überschätzung dieses Mittels, selbst wenn diese Zollzuschläge noch höher bemessen und auf weitere Futtermittel ausgedehnt werden sollten, muss man sich indessen hüten. Der Bauer ist heute mehr denn je bestrebt, einen möglichst hohen Milchertrag zu erzielen. Während der Grünfütterung können in einem gut geleiteten Betriebe Höchstleistungen ohne Kraftfutterzugabe erzielt werden. Und bei ausreichenden Vorräten an gutem Heu und Emd sind auch während der Winterfütterung ohne grosse Kraftfutterzulage sehr ansehnliche Milchleistungen hervorzubringen. Feiner ist zu berücksichtigen, dass durch die Milehlief erungsregulative iin Hinblick auf die Käsefabrikation während der Grünfütterung dieVerabreichung von Kraftfutter in der Hauptsache untersagt und während der Dörrfütterung nur in sehr begrenztem Umfange erlaubt ist. Überdies werden durch eine Verteuerung der Kraftfuttermittel andere Produktionszweige, wie die Schweineund Grossviehmast, in besonderem Masse die Geflügelhaltung, in ähnlicher Weise belastet wie die Milchproduktion.

Bei der Beurteilung
dieser Frage dürfte schliesslich zu erwägen sein, dase die Produktionskosten unserer L a n d w i r t s c h a f t ohnehin sehr hohe sind, was die Anpassung an die allgemeine Marktlage sehr erschwert und an der heutigen Notlage mitschuldig ist. Es muss ferner gewürdigt werden, dass die Landwirtschaft unentwegt bemüht ist, durch Zuchtwahl und Auslese milchergiebiger Tiere, femer durch rationelle Fütterung und Pflege die Milchleistung zu steigern. In dieser Richtung wird sie sich auch weiterhin betätigen und soll hierin nicht gehemmt werden.

*) Qualitätsprobleme unserer Milchwirtschaft, Vortrag von Dr. J. Käppeli, gehalten im März 1931 in der Gesellschaft schweizerischer Landwirte, Schweizerische landwirtschaftliche Monatshefte, Heft 6, 1981,

684

8. Von starkem Einfluss auf die Milchproduktioa ist naturgemäss der Milchpreis. Trotzdem dieser wiederholt eine Zurücksetzung erl'uhr, ist die Milchproduktion dennoch gestiegen. Ein Grund für diese Erscheinung liegt darin, dass der Landwirtschaftsbetrieb von Natur aus schwerfallig ist und nicht leicht innert kurzer Zeit umgestellt werden kann. Ferner ist zu würdigen, dasß andere Betriebszweige, ausgenommen der Getreidebau, durch eine gewisse Überproduktion ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Aber sicher hat die einhergehende Verminderung der Produktionskosten (billige Kraftfuttermittel, gute Futtererträge) die Milchpreisabschläge ganz oder teilweise auszugleichen vermocht und damit die Milchschwemme stark begünstigt.

Unser Milchpreis ist seit Jahresfrist ungefähr doppelt so hoch als in andern europäischen Produktionsländern, die, wie die Schweiz, auf die Ausfuhr von Milcherzeugnissen angewiesen sind. Um diesen Preis zu. stützen, waren ausser den Bundeszuschüssen mit der Zeit noch weitere Schutzmassnahmen notwendig: die Erhöhung der Butter- und Käsezölle, die Einschränkung der Buttereinfuhr und die Sicherung des Absatzes der Inlandsbutter (Butyra).

Während ein gewisser Überschuss an Käse bis in die neuere Zeit in der Eegel zu guten Preisen exportiert werden konnte, begegnet die Ausfuhr heute auch bei herabgesetzten Preisen wachsenden Schwierigkeiten. Die gleiche Erscheinung macht sich in noch stärkerem Masse bei der Kondensmilch geltend.

Dabei haben zweifellos eine Eeihe von Faktoren mitgewirkt, offenbar aber auch die eingeschlagene Preispolitik. Wollen wir einer weitergehenden Verschliessuiig des Auslandsmarktes vorbeugen, was uns im Interesse unserer Milch- und Volkswirtschaft als unerlässlich erscheint, so müssen wir alles einsetzen, um nur beste Qualitätsware zu annehmbaren Preisen zu hefern.

Von überragender Wichtigkeit ist sodann die Erhaltung des Inlandsmarktes für Milch- und Milcherzeugnisse. Schon während der Vorkriegszeit wurden rund 80% unserer gesamten Milchproduktion vom Inlandsmarkt aufgenommen. Mit der Erschwerung des Exportes ist dieser Anteil allmählich gestiegen und hat im Jahre 1931 rund 87,B % betragen. Seither ist die Ausfuhr weiter gesunken und durfte im laufenden Jahr kaum mehr 10% der Gesamtproduktion erreichen. Überdies wird in neuester Zeit auch der
Landesbedarf an. Butter fast ausschliesslich durch die eigene Milchwirtschaft gedeckt, während noch das letzte Jahr eine Eekordeinfuhr von 1059 Wagen zu verzeichnen hatte.

Wohl zu keiner andern Zeit war es dringender geboten als gerade jetzt, alles aufzubieten, um den Inlandsmarkt unserer Milchproduktion zu erhalten. Gute und preiswürdige Bedienung und eine unermüdliche Volksaufklärung über ihre wohltätige Wirkung und ihren grossen Nährwert sind wohl die wirksamsten Mittel zur Erhaltung und Stützung des Inlandsabsatzes für Milch und Milcherzeugnisse. Sicher ist Milch, an ihren hervorragenden Eigenschaften gemessen, immer noch ein preiswürdiges Lebensmittel, ebenso der Käse, der in neuerer Zeit namhafte Preisabschläge erfahrenhat. Aber es darf besonders während der heutigen

685

"Wirtschaftskrise nicht übersehen ·werden, dass eine Eeihe anderer Nahrungsmittel im Preise noch mehr zurückgegangen sind, und dass insbesondere die Butter durch billige Speiseöle und Speisefette stark konkurrenziert wird. Unter diesen Umständen will die Preisfestsetzung für Milch und Milcherzeugnisse wohl erwogen sein, wenn deren Konsum in unserem Lande auch fernerhin eine so überragende Stellung behalten soll.

Die ausser der Butter- und Käsebereitung bestehenden Fabrikationszweige, für deren Erzeugnisse keine Preisgarantien bestehen, haben einen um so schwereren Stand, je mehr der gestützte Milchpreis abseits des Marktes steht.

Unter diesen ist besonders die Weichkäserei zu nennen, die durch Einfuhrzölle, die handelsvertraglich gebunden sind, nur unzureichend geschützt ist.

Besondere Beachtung verdient sodann der Umstand, dass das Bestreben, die Milch bei der A u f z u c h t und Mast von Jungvieh durch billigere E r s a t z s t o f f e zu verdrängen, um so stärker hervortritt, je grösser die Preisdifferenz ist. In neuerer Zeit scheint sich in der Tat eine Entwicklung in diesem Sinne bemerkbar zu machen.

II.

Weiter oben ist verschiedentlich auf die engen Beziehungen zwischen der Milchwirtschaft und andern viehwirtschafthchen Produktionszweigen hingewiesen worden. Normalerweise werden rund 6 Millionen q Vollmilch, d. h.

gegen % unserer Gesamtproduktion zur Viehfütterung (Kälberaufzucht und -Mast, an Zicklein und Ferkel) verwendet. Wurde diese Milch verarbeitet, so ergäben sich daraus rund 4800 Wagen Käse oder 2400 Wagen Butter. Daraus mag ermessen werden, dass auch schon kleinere Verschiebungen unsern Käseund Buttermarkt entscheidend zu beeinflussen vermögen.

Der wirksamste Ansporn zur Aufzucht und Mast von Jungvieh liegt im schlanken Absatz der Produkte, Leider fehlten, wie wir dargelegt haben, in neuerer Zeit diese Voraussetzungen bei Mast-, Zucht- und Nutzvieh.

Glücklicherweise haben sich während den letzten Wochen diese Verhältnisse wieder etwas gebessert. Dazu haben die Stützungsaktionen, die aus den Einnahmen aus Spezialgebühren auf importiertem Schlachtvieh im Betrage von rund Fr. 400,000 finanziert werden konnten, offenbar wesentlich beigetragen.

Werden hierfür weitere Mittel zur Verfügung gestellt, so können Viehabsatz und Viehpreise noch wirksamer gehoben werden. Den Vorteil
haben direkt die Viehzüchter, indirekt aber auch die Milchbauern. Denn kaum ein anderes Mittel vermöchte in gleichem Masse die Aufzucht anzuregen und damit der Milchschwemme entgegenzuwirken, wie eine Belebung des Absatzes und besonders des Exportes von Zucht- und Nutzvieh.

Sehr ungünstig gestaltete sich während den letzten Wochen der Absatz der Schlachtkühe. Dadurch wird die Erneuerung der Viehbestände er-

686 schwert und verlangsamt. Die Folgen treffen direkt den Milchbauer und indirekt den Viehzüchter. Auch hier wäre Abhilfe geboten, die -wiederum namhafte Mittel erfordert, wenn sie wirksam gestaltet werden soll.

Es ist daher verständlich, dass der Bauernverband und die Milchverbände den Vorschlag gemacht haben, es möchte ein Teil der Einnahmen aus Zollzuschlägen für die Förderung des Viehabsatzes bereitgestellt werden,

III.

1. Das Schicksal unserer Milchwirtschaft wird, wie wir dargelegt haben, durch mannigfache Faktoren entscheidend beeinflusst. Man wird sich daher bemühen müssen, diese Einflüsse und ihre Zusammenhange zu ergründen, um die weitere Entwicklung in gedeihliche Bahnen zu lenken. Der Erfolg dürfte um so grösser sein, je mehr es gelingt, dem Problem von verschiedenen Seiten beizukommen und möglichst alle schwachen Stellen zu erfassen.

2. Angesichts der eingetretenen Wendung war es von Anfang an klar, dass für die notwendig gewordene Erweiterung der Stützungsaktion neue Bundesmittel in sehr ansehnlichen Beträgen zur Verfügung gestellt werden sollen. Es bestand überdies kein Zweifel darüber, dass das Problem auch von der Seite der P r o d u k t i o n angefasst werden müsse. Zu diesem Zwecke wurden die im Bundesratsbeschluss vom 2. September, bzw. vom 18. Oktober 1982 festgesetzten Zollzuschläge auf K r a f t f u t t e r m i t t e l n angeordnet.

Sodann sind die weitern F a k t o r e n erörtert worden, die auf die Produktion und die Verwertung der Milch von besonderem Einfluss sind. Und schliesslich musste als gewichtiges Moment auch die Milchpreisfrage m die Erörterungen einbezogen werden.

3. Wie schon in der Botschaft vom 26. Februar möchten wir erneut betonen, wie sehr wir den Milchproduzenten den gegenwärtigen Milchpreis auch fernerhin gönnen mochten. Indessen mussten wir schon damals der Bef iirchtung Ausdruck geben, dass wir bei anhaltend ungünstiger Gestaltung des Milch- und Milchproduktenmarktes eine nochmalige Herabsetzung des Milchpreises nicht als ausgeschlossen halten. Angesichts der seitherigen Entwicklung haben sich jene Befürchtungen anhaltend verstärkt. Milch- und Milchproduktenmarkt haben sich inzwischen zum mindesten nicht gebessert, unsere Milchproduktion hat eine weitere Steigerung erfahren, die Käse- und Buttervorräte haben in unserem Lande einen besorgniserregenden Umfang erreicht.

So sehr sich unter solchen Umständen auch die Gefühle des Wohlwollens für unsern ohnehin mit Sorgen beladenen Bauernstand regen mögen, so dürfen wir uns doch nicht zu Entschlüssen verleiten lassen, die eine Lage schaffen mussten, der wir nicht mehr gewachsen sind, und die wir in der Folge nicht mehr zu meistern vermöchten. So kommen wir, so hart es erscheinen mag, zu dem Ergebnis, dass ein gewisser
Milchpreisabschlag für die nächste Zeit nicht zu umgehen ist. Ein mindestens bescheidener Abschlag erscheint uns als ein unentbehrliches Glied in der Eeihe von Mass-

687

nahmen zu einer nachhaltigen Sanierung unserer Milch-Wirtschaft. Wir haben die Überzeugung, dass heute mit einem bescheidenen Opfer das zu erreichen ist, was in einem noch mehr verspäteten Zeitpunkte selbst mit viel grösseren Opfern kaum mehr zu bewältigen sein dürfte.

F. Organisationsfrageû.

I.

1. Im Zeitpunkte der Behandlung der Vorlage vom 26. Februar musste die Frage offen gelassen werden, ob die damals im Gange befindlichen Verbandhingen zwischen dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten und dem Käsehandel zu einer Fortsetzung der Käseunion über den 81. Juli 1932 hinausführen werden. Infolgedessen konnte damals noch kein bestimmtes Programm batreffend die Übernahme der Käseproduktion vom 1. Mai 1932 an entwickelt werden. In der Botschaft wurde hierüber ausgeführt : «Wie soll nun die Stützung des Käsepreises vollzogen werden?

Wir können uns hierüber abschliessend nicht äussern, da wir nicht wissen, ob noch eine Käsehandelsorganisation weiter bestehen wird oder nicht, und welchen Weg der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten zu beschreiten gedenkt, um auch über den Käsepreis den Milchpreis zu stützen.

Feststehend ist für uns vor allem aus, dass Käse guter und bester Qualität berücksichtigt werden müsste. Garantiert der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten für diese Qualität einen Abnahmepreis oder wird der Käse von einer Organisation der Käsehandelsfinnen übernommen, so entstünde die Frage, ob und inwieweit für diese Ware, die nicht direkt in den Mittel- und Kleinhandel oder an die Konsumenten geht, eine Zuwendung gemacht werden könnte. Dabei kann es sich von vornherein nicht darum handeln, einen Zuschuss vorzusehen, der die gleiche Milchverwertung garantieren würde, die, nach dem Abnahmepreis für Inlandsbutter berechnet, sich für die Milch ergäbe. Es wird sich vielmehr um beschränkte Zuschüsse handeln, die vielleicht im Maximum 3 Kappen, auf das kg Milch berechnet, ausmachen würden, aber, abgestuft für einzelne Käsesorten, auch weniger betragen könnten.»

Besonders in Würdigung dieses Zustandes wurde in den Entwurf eines Bundesbeschlusses die Bestimmung aufgenommen, dass der Bundesrat ermächtigt sei, ausser dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten, der Träger der Stützungsaktion ist und selbst einen Teil der erforderlichen Mittel aufzubringen hat, zur Lösung einzelner Aufgaben der Stützungsaktion auch andere Organisationen beizuziehen und diesen Beiträge an ihre Aufwendungen zu verabfolgen. Die eidgenössischen Eäte haben diesem Grundsatze zugestimmt mit der Beifügung, dass sich solche Organisationen zu gleichen finanziellen Leistungen zu verpflichten hätten, wie der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten und seine Mitglieder (Bundesbeschluss vom 18. März.

1982).

2. In der Folge haben Zentralverband und Käsehandel sich neuerdinga verständigt. Darnach setzt die Käseunion ihre Tätigkeit in etwas veränderter Form über den 31. Juli 1932 hinaus mindestens für ein weiteres Jahr fort. Damit war die Grundlage für die Übernahme der Käseproduktion vom 1. Mai 1932 bis 30. April 1933 geschaffen.

88 Der Zentralverband garantierte in Anlehnung an die bisherige Praxis für die Käseproduktion vom 1. Mai an erneut einen dem Milchpreis angepassten Käsepreis von Fr. 203 per 100 kg. Emmentaler, denn er hatte die Gewissheit, die gesamte Produktion an die Käaeunion zu einem jeweilen in freien Verhandlungen festzusetzenden Preise verkaufen zu können.

8. Eine Sicherheit, dass die Käseunion über den 81. Juli 1988 hinaus Bestand haben wird, besteht jedoch heute nicht. Infolgedessen ist es nicht ausgeschlossen, dass für die Übernahme der Käseproduktion vom 1. Mai 1988 bis 30. April 1934 doch noch eine andere Organisation g e s c h a f f e n werden inüsste, die schon in der Vorlage vom 26. Februar erörtert worden ist.

Die Käseunion kann für unsere Milchwirtschaft auf die Dauer eine sehr nützliche Institution werden, sofern es ihr gelingt, die Quahtätsproduktion in bessere Bahnen zu lenken und ihre immer noch grossen Unkosten weiter ierabzusetzen.

II.

1. Zwei Vereinigungen, die schon seit vielen Jahren bestehende Freie Vereinigung schweizerischer Käsehändler und die Mitte April 1932 neu gegründete Genossenschaft unabhängiger Milchkäufer der Schweiz, haben unter Berufung auf den Bundesbeschluss vom 18. März 1932 -gewisse Begehren gestellt. Erstere wünschte unter anderem Überweisung von Käse direkt aus Käsereien zu den gleichen Bedingungen wie ihn die Käseunion bezieht ; die zweite verlangte, dass ihre Mitglieder in gleichem Umfange in die Milchpreisstützungsaktion eingeschlossen werden, wie die Mitglieder des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten. Diesen Begehren konnte nicht entsprochen werden.

2. Allen Käsehändlem, die Käse exportiert haben, wurde früher wiederholt Gelegenheit gegeben, nach Massgabe ihres Ausfuhrkontingentes in gleichen Hechten und Pflichten der Käseunion als Mitglieder beizutreten. Inlandskäsehändlern, die in der Vorkriegszeit, bzw. bis zur Errichtung des Einkaufsmonopols, direkt ab Käsereien eingekauft hatten, wurde durch Gewährung von Preiserlassen (Bistorno-Verträge) auf den betreffenden Käsebezügen bei der Käseunion eine angemessene Vorzugsstellung eingeräumt. Die Abmachungen dieser Art wurden bis heute fortgesetzt. Überdies können Inlandskäsehändler ihren gesamten Bedarf bei der Käseunion zu Preisen decken, die ihnen bei massiger Spesenberechnung eine normale Bedienung
des Detailhandels ermöglichen.

Die Käseunion hat jeweilen die gesamte für den Handel bestimmte Produktion der dem Zentralverband angeschlossenen Käsereigesellschaften zu übernehmen, und der Zentralverband hat der Käseunion die ganze Produktion zur Verfügung zu halten. Könnte die Käseunion sich auf die Übernahme beliebiger Käsemengen beschränken, so wäre sie in der Lage, hiefür bedeutend höhere Preise anzulegen. Denn es sind bekanntlich die Überschüsse, die innert gewisser Zeit abgesetzt werden müssen, die den Markt belasten und daher auf die Durchschnittspreise drücken.

689 8. Der schweizerische Milchkäuferverband umfasst den überwiegenden Teil der Käser und anderer Milchkäufer. Er steht in regen Beziehungen zum Zentralverband und ist, wie dieser, an der Käseunion beteiligt.

Milchkäufer- und Zentralvorband verständigen sich jeweilen über die Grundlagen der Milchkaufverträge und der Preisgarantien für Milcherzeugnisse.

Einzelne Käsereigesellschaften haben es vorgezogen, sich einem Milchverbande nicht anzuschliessen oder die Mitgliedschaft nach einer gewissen Periode wieder aufzugeben. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei Käsern und andern Milchkäufern gegenüber dem schweizerischen Milchkäuferverband.

Diese ausserhalb der grossen schweizerischen Organisationen stehenden Aussenseiter haben sich bisher gegenüber ihren organisierten Berufskollegen im allgemeinen nicht schlechter gestellt. Sie haben gegenteils aus der Lage, besonders in Perioden aufsteigender Konjunktur, in vielen Fällen sogar namhafte Vorteile gezogen. Erhielten sie auch keine Bundeszuschüsse, so genossen sie im Inlande doch den Schutz der gestützten Preise für Milch und Milcberzeugnisse. Beim Käseexport, der ihnen seit Aufhebung des Ausfuhrmonopols gegen Entrichtung einer bescheidenen Gebühr freisteht, gemessen sie den bedeutungsvollen Vorsprung, dass sie nur eine begrenzte Warenmenge abzustossen haben, für die sie die Absatzgebiete mit den besten Preisen aufsuchen können. Im Gegensatz hiezu hat die Käseunion die gesamte Landes·produktion anzubringen und ihre Mitglieder haben sich dabei an die von der Leitung vorgeschriebenen für die verschiedenen Absatzgebiete abgestuften Verkaufspreise zu halten.

Offenkundig sind die Vorteile für nicht organisierte Milchgesellschaften und Milchkäufer, die Konsummilch liefern, weil sie durch den «Krisenrappen» nicht belastet werden, zu dessen Abgabe die Mitglieder des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten verpflichtet sind. Wird solche Milch zum gleichen Preise geliefert, so erzielen die nicht angeschlossenen Produzenten, bzw. Verkäufer einen Mehrerlös von einem Eappen; andernfalls können sie die Milch entsprechend billiger abgeben, bzw. die Organisierten unterbieten.

4. Ungünstiger wurde die Lage der den Milchverbänden nicht angeschlossenen Käsereigesellschaften und einzelstehenden Milchkäufer, als um die letzte Jahreswende der Käseexport ins Stocken
kam, Käse- und Butterpreise auch im Inlande gefährdet erschienen.

Unter so veränderten Verhältnissen haben sich eine Anzahl nicht organisierter Milchkäufer Mitte April 1982 zu der genannten Genossenschaft unabhängiger Milchkäufer der Schweiz vereinigt. Diese hat indessen, wie es schon der Name sagt, eine ganz anders zusammengesetzte Mitgliedschaft, als die den Zentralverband bildenden Milchvorbände: dort sind es Milchkäufer, hier die Milchproduzenten. Die Stützungsaktion ist an eine Eeihe von Bedingungen geknüpft, die teils von Bundes wegen, teils von den Verbänden gestellt werden und von den Milchproduzenten zu erfüllen sind: die Bezahlung des Krisenrappens, die Einhaltung der Milchlieferungsregulative, Milchlieferung und Fabrikationsbetrieb nach Massgabe der Landesbedürfnisse und den bezüglichen An-

690 Ordnungen. Würde es schon in rechtlicher Beziehung nicht leicht sein, den einzelnen Produzenten, die selbst nur indirekt Vertragskontrahenten sind, über die Milchkaufsverträge die bezüglichen Verpflichtungen aufzuerlegen, so müsste ihre praktische Erfüllung vollends versagen.

Wie das Volkswirtschaftsdepartement in konferenziellen Verhandlungen mit Vertretern aller genannten Organisationen anfangs Juni feststellen liess, wurde den sur Zeit, abseits stehenden Interessenten Gelegenheit geboten, sich, mit Bückwirkung auf 1. Mai 1932 dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten, bzw. dem schweizerischen Milchkäuferverband anzuschliessen.

Eine Eeihe von Milchgesellschaften haben dieser Einladung Folge geleistet.

Eür den Fall, dass der Genossenschaft unabhängiger Milchkäufer besondere Eechte eingeräumt würden, erhebt der schweizerische Milchkäufervurband für sich die nämlichen Ansprüche.

Grosse Milchkäufer sind unter anderem die Milchsied crei en. Aber auch die Stützung der Preise für die an diese gelieferte Milch erfolgt nicht direkt durch den Bund, sondern auf Grund von Vereinbarungen der Milchproduzentenverbände mit den Fabriken.

So bestehen keine stichhaltigen Gründe, die gegenüber der Genossenschaft unabhängiger Milchproduzenten eine Ausnahmestellung r e c h t f e r t i g e n würden. Eine solche würde die praktische Durchführung der Massnahmen ausserordentlich erschweren, ja geradezu gefährden. Es war auch nie die Absicht der Vorlage vom 26. Februar 1932, die Stützungsaktion in diesem Sinne anzuwenden, was durch den Vertreter des Bundesrates im Ständerat ausdrücklich bemerkt worden ist.

0. Die Vorlage.

I.

1. Die weitern Massnahmen zur Stützung des Milchpreises wurden auf Veranlassung des Volkswirtschaftsdepartements in mehreren Konferenzen mit Vertretern der Milchverbände und des Bauernverbandes behandelt. Die Verhandlungen, zu denen auch neutrale Fachleute beigezogen wurden, bewegten sich im ßahmen der vorstehenden Darlegungen. Dabei mussten sich auch die Vertreter der Landwirtschaft überzeugen lassen, dass angesichts der bestehenden Überproduktion und des Preisstandes anderer Nahrungsmittel, trotz der Zollzuschläge auf Kraftfuttermitteln und weiterer Bundeszuschüsse, eine gewisse Senkung des Milchpreises sich nicht mehr umgehen liess. Auch sie konnten sich der Einsicht nicht
verschliessen, dass die Milchfrage sich mehr und mehr zu einem Absatzproblem gestaltet hat und dass auf alle Fälle nichts unterlassen werden darf, das geeignet ist, den Absatz von Milch und Milcherzeugnissen zu fördern und damit einer Warenentwertung vorzubeugen.

2. Die Fragen haben sodann den Bundesrat in mehreren Sitzungen beschäftigt. Auch er müsste sich überzeugen, dass ausser den Zollzuschlägen auf Futtermitteln, durch die die Produktion eingedämmt und zugleich eine neue Finanz-

691

quelle eröffnet wird, noch weitere Bundeskredite bereitgestellt werden sollen, dass aber überdies ein möglichst bald vorzunehmender Milchpreisabschlag unvermeidlich geworden war, wenn ein Zusammenbrach unserer Milchwirtschaft vermieden werden sollte. Diesen zu verhüten gebieten aber nicht bloss Bücksichten auf unsere unter der Wirtschaftskrise ohnehin notleidende Landwirtschaft, sondern auf die gesamte Volkswirtschaft.

Entscheidungen drängten, da die Vorbereitungen für die Milchkaufverträge auf 1. November nicht länger verschoben werden konnten.

Auf Grund' einlässlicher Beratungen fasste der Bundesrat in seiner Sitzung vom U. Oktober den grundsätzlichen Beschluss, es seien der Bundesversammlung folgende Vorschläge einzubringen: a. dem Zentralverband schweizerischer Müchproduzenten ausser den im Bundesbeschluss vom 18. März dieses Jahres vorgesehenen Leistungen für das Betriebsjahr vom 1. Mai 1982 bis 30. April 1933 eine Subvention bis zu 6 Millionen Franken zu gewähren: b. von dem Ertrag der Zollzuschläge auf Futtermitteln dem Zentralverbaud zur teilweisen Deckung seiner Leistungen an die Milchpreisstützung drei Viertel zuzuwenden.

Dieser Beschluss ging davon aus, dass der Milchpreis spätestens auf 1. Januar 1933 um einen Bappen herabgesetzt werde.

Gleichzeitig -wurde eine Bevision des Bundesratsbeschlusses vom 2. September 1932 über die Zollzuschläge auf Futtermitteln grundsätzlich beschlossen.

Diese Beschlüsse wurden dem Zentralverband am gleichen Tage mitgeteilt.

In seiner Delegiertenversaromlung vom 12, Oktober hat er hierauf in Würdigung der Lage beschlossen, den Milchpreis auf 1. November um einen Bappen zu senken.

Durch den Bundesratsbeschluss vom 13. Oktober 1932 wurden sodann die Zollzuschläge auf Futtermitteln neu geordnet, worüber wir weiter oben bereits berichtet haben.

3. Der Beschluss des Zentralverbandes, den Milchpreis schon auf 1. November 1932 um einen weitern Bappen zu senken, ist im Hinblick auf die derzeitige Lage auf dem Milch- und Milchproduktenmarkte sehr zu begrüssen, so sehr diese Massnahme, vom Gesichtspunkte der ökonomischen Lage unserer Landwirtschaft beurteilt, zu bedauern ist.

Die Preisherabsetzung wird einerseits zu einer gewissen Einschränkung der Produktion beitragen und ist anderseits geeignet, den Konsum zu heben oder doch zum mindesten einem weitern
Bückgang zu steuern. Konsum und Absatz sind heute für die weitere Zukunft unserer Milchwirtschaft entscheidend. Sie sind nicht weniger wichtig, als die finanziellen Stützungsaktionen, durch die allein eine Lösung des derzeitigen Milchproblems nicht mehr möglich erschien, II.

Der Bundesbeschluss vom 18. März 1982 war für eine Dauer von 2 Jahren, d. h. bis zum Frühjahr 1984 bestimmt. Das kommt besonders darin zum Aus-

692 druck, dass die Einnahmen aus Zollzuschlägen auf Butter vom 1. April 1932 an während einer Periode von zwei Jahren für die Stützungsaktion zur Verfügung stehen. Daher schien es gegeben, auch die hier in Behandlung stehende Erweiterung der Bundeshilfe bis 30. April 1934 zu befristen. Das wäre aus dem weitern Grunde sehr erwünscht gewesen, um in der nämlichen Sache nicht schon nach wenigen Monaten von neuem an die eidgenössischen Bäte gelangen zu müssen..

Auf Veranlassung des Volkswirtschaftsdepartements hat der Zentralverband auch eine Berechnung über die mutmasslichen Ergebnisse bis SO. April 1934 aufgestellt. Dabei ist er zu dem Schlüsse gekommen, es wäre ausser drei Vierteln des Ertrages aus Zollzuschlägen auf Futtermitteln (die nach den Begehren der Milchverbände und des Eauernverbandes noch mehr erhöht und erweitert werden sollten) noch ein weiterer Bundeszuschuss von rund 20 Millionen Franken erforderlich, um den Milchpreis bis 30. April 1934 unverändert zu halten.

Bieten solche Berechnungen schon auf kurze Fristen ausserordentlich» Schwierigkeiten, so ist es geradezu unmöglich, für eine selbst nahe Zukunft irgendwie verlässliche Aufstellungen zu machen. Entscheidend für die schliessliche Gestaltung ist doch immer wieder die allgemeine Wirtschaftslage, von der Absatz und Preise hauptsächlich bestimmt werden. Sollte die gegenwärtige Marktlage noch längere Zeit anhalten, so würde sich die Berechnung des Zentralverbandes wahrscheinlich noch als zu optimistisch erweisen. Wenn die Lage sich aber weiter verschlimmern sollte, so dürfte sich eine Stützung des heutigen Milchpreises durch finanzielle Aktionen allein praktisch überhaupt nicht mehr mit Erfolg durchführen lassen.

So kam der Bundesrat zu dem Ergebnis, sich für einmal auf Vorschlägezu einer Lösung für das laufende Betriebsjahr zu beschränken. Über die Massnahmen für eine Regelung vom l, Mai 1933 bis 80. April 1934 wird er erst später Beschluss fassen. Infolgedessen wird den eidgenössischen Bäten im Frühjahr eine weitere Vorlage unterbreitet werden müssen, die in der März-, spätestens in der Junisession zu behandeln wäre. In jenem Zeitpunkt werden sich allfr Verhältnisse, auch die allgemeine Wirtschaftslage, besser überblicken lassen, und es werden eher einigen Verlass bietende Berechnungen möglich sein. Bis zu diesem Zeitpunkte dürfte
alsdann auch die Frage zur Abklärung kommen,, ob eine Verständigung zwischen den Milchverbänden und dem Käsehandel zu einer Fortsetzung der Tätigkeit der Käseunion über den 31. Juli 1933 hinaus erzielt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so wäre die Übernahme der Käseproduktion vom 1. Mai 1933 an in anderer geeigneter Weise zu ordnen.

III.

Im Anschlüsse an die ausführlichen Darlegungen dieses Berichtes können die folgenden Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf eines.

B u n d e s b e s c h l u B s e s kurz gehalten werden.

1. Der Fehlbetrag für die Stützung eines Grundpreises von 19 Rappen bis 30. April 1933 wurde weiter oben auf rund 11,6 Millionen Franken berechnet-

693: Die Herabsetzung des Milchpreises um einen Bappen hätte, wenn alle übrigen Faktoren unverändert blieben, eine Entlastung für die 6 Wintermonate um rund 2% Millionen Franken zur Folge. Dieser Betrag wird aber um allfälligeMindererlöse und Preisabschläge, die besonders für Butter nicht länger verschoben werden können, eine entsprechende Herabsetzung erfahren. So dürften diese Einsparungen zum grösseren Teil durch die Preisabschläge aufgewogen werden.

Die drei Viertel der Einnahmen auf Zollzuschlägen sind heute nur unsicher zu schätzen. Bis 80. April 1983 können sie mit allem Vorbehalt auf 8 bis 4 Millionen Franken angenommen werden.

Sind die aus allgemeinen Bundesmitteln aufzubringenden 6 Millionen Franken im Hinblick auf die zu lösenden Aufgaben auch knapp bemessen, so darf doch nicht übersehen werden, dass sie für die Bundeskasse eine weitere,, ausserordentliche Belastung darstellen, so dass über diesen Betrag nicht hinausgegangen werden darf. Der auf 1. November beschlossene Preisabschlag soll sich in der Eegel auch zugunsten der Milchkonsumenten auswirken.

2. Die Zollzuschläge auf Futtermitteln belasten in der Hauptsache die Landwirtschaft. Daher ist es angesichts der landwirtschaftlichen Notlage begründet, dasa die Erträgnisse der Landwirtschaft in Form von Stützungsaktionen wieder zugeführt werden. Dabei sollen die hier in Frage stehenden drei Viertel ausschliesslich für die Müchpreisstutzung vom I.Mai 1932 bis 80. April 1988 Verwendung finden. Die Festsetzung der besondern Bedingungen und die Kontrolle wären Sache des Bundesrates, Wenn nicht eine Besserung der Lage eintritt, so werden die ausgesetzten Kredite voll beansprucht. Auch bei Heranziehung des bis 30. April 1933 fliessenden Krisenrappens dürfte sich für den Krisenfonds des Zentralverbandes auf diesen Zeitpunkt immer noch eine gewisse Unterbilanz ergeben. Sollte sich aber die Lage noch weiter verschlimmern, wäre es wohl kaum zu vermeiden, in einem spätem Zeitpunkt eine weitere Anpassung des Milchpreises in Erwägung zu ziehen. Gestalten sich die Verhältnisse jedoch besser, was dringend zu wünschen wäre, so dürften sich gewisse Kreditrestanzen ergeben, die zum gleichen Zwecke für die folgende Periode bis 80. April 1934 zu reservieren wären.

Die Einnahmen aus den Zollzuschlägen nach Bundesratsbeschluss vom 18. Oktober 1932 können
der Landwirtschaft naturgemäss nicht in dem Sinne zugesichert werden, dass eine Revision der Ansätze ausgeschlossen wäre. Sollte sich eine solche aus der Entwicklung der Verhältnisse hinaus als notwendigerweisen, so wäre sie vorzunehmen, wenn sie auch eine Änderung der Einnahme ergäbe.

Nach dem Bundesbeschluss vom 18. März 1982, der weiterhin Geltung haben wird, hat der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten mindestens einen Viertel der Aufwendungen zur Stützung des Milchpreises aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Auf Grund dieser Bestimmung hat der Bund

694

bisher drei Viertel übernommen, so dass der Zentralverband mit nicht mehr als einem Viertel belastet werden musste. Es ist indessen schon weiter oben dargelegt worden, dass der Bund diese drei Viertel fernerhin nur noch übernehmen könne, wenn ihm weitere Mittel in entsprechendem Ausmasse zur Verfügung gestellt werden. -In der gleichen Lage befände sich auch der Zentralverband, wenn für ihn nicht weitere Finanzquellen erschlossen würden^ Bei der vorgesehenen Lösung soll nun dem Verband ein Betrag von drei Vierteln der Einnahmen aus Zollzuschlägen auf Futtermitteln zur teilweisen Deckung seiner eigenen Aufwendungen überwiesen werden. Infolgedessen stehen ihm ausser dem Ertrage des Krisenrappens künftig weitere ansehnliche JBeträge zur Verfügung.

Auf der andern Seite werden aber die weitern 6 Millionen Franken, die dem Bundesrat aus allgemeinen Bundesmitteln neu zur Verfügung gestellt werden sollen, nicht ausreichen, um die bisherige Leistung des Bundes von 75% des Gesamtaufwandes fortzusetzen. Sie wird vielmehr nach Massgabe der verfügbaren Mittel eine entsprechende Herabsetzung erfahren müssen, deren Ausmaas von der weitern Entwicklung der Dinge abhängt. Auf jeden Fall wird ·der prozentuale Anteil des Bundes so zu bestimmen sein, dass sich seine Aufwendungen im Bahmen der bewilligten Kredite halten.

Sollten für die Stützung des Milchpreises, der nach den Entschliessungen des Zentralverbandes auf 1. November um einen Bappen gesenkt werden soll, über die von der Bundesversammlung zu bewilligenden Kredite hinaus neue Mittel notwendig werden, so wären diese von den Milchverbänden selbst aufzubringen, sofern sie nicht eine weitere Anpassung des Milchpreises an die Marktlage vorziehen sollton. Über die Gestaltung der Dinge nach dem 1. Mai 1988 wird später zu verhandeln sein.

8. Die Zusammenhänge der Milchwirtschaft mit den übrigen viehwirt.echaftlichen Broduktionsaweigen wurden weiter oben näher beleuchtet. Ferner wurde dargelegt, dass durch die Zollzuschlägo auf Futtermitteln noch andere .Zweige, wie namentlich die Viehmast und die Geflügelhaltung belastet werden, Zweige, die selbst notleidend und zum Teil durch Einfuhrbeschränkungen geschützt sind. In sehr engen Beziehungen zur Milchproduktion stehen sodann Aufzucht und Mast von Jungvieh, die wiederum von der Lage des Zucht-, Nutz- und Mastviehmarktes
abhängig sind. Es ist daher gegeben, dass man auch diesen Zweigen auf Bechnung der Zollzuschläge auf Futtermitteln eine gewisse Förderung angedeihen lässt.

Die Erfahrungen dieses Herbstes haben erneut gezeigt, dass selbst ein bescheidener Viehexport auf die Gestaltung des Viehmarktes und der Viehgreise einen starken Einfluss auszuüben vermag, der weit über sein zifferroässiges Gewicht hinausgeht. Es war daher besonders für unsere Zuchtgebiete «ine wahre Wohltat, dass der Viehexport, wenn auch nur in beschränktem Umfange, in Fluss gebracht werden konnte. Ähnliche Wirkungen wurden auf dem Schweine- und Schlachtviehmarkt erzielt, wo schon durch eine im Ver-

695 hältnis zur Gesamtproduktion bedeutungslose Ausfuhr eine wirksame Belebung des Geschäftes erzielt worden ist. Für solche und ähnliche Massnahmen sollen aus den Erträgnissen der Zollzuschläge gewisse Mittel bereitgestellt werden.

Ein wirksames Mittel zur Belebung des Zuchtviehabsatzes sind die Abstammungs- und Leistungsnachweise. Diese sind während den letzten Jahren in einer erfreulichen Entwicklung begriffen. Der weitere Ausbau erfordert aber vermehrte finanzielle Opfer seitens der Züchter, der Viehzuchtverbände und des Staates. Sofern es die Zollerträgnisse erlauben, wäre auch hiefür ein gewisser Zuschuss in Aussicht zu nehmen, soweit die notwendigen Aufwendungen nicht durch den ordentlichen Voranschlag gedeckt werden können.

Über die Begehren der Geflügelzüchter, die wenigstens zum Teil Berücksichtigung verdienen, haben wir weiter oben berichtet, ebenso über die Wünschbarkeit einer Verbilligung des Magermilchpulvers als teilweisen Ersatz von Fisch- und Fleischmehl, die mit Zollzuschlägen belastet worden sind.

Wir sind überzeugt, dass durch solche und ähnliche Maasnahmen, unterstützt durch eine tatkräftige Selbsthilfe, mit verhältnismässig bescheidenen Mitteln eine wirksame Förderung einzelner viehwirtschaftlicher Produktionszweige erreicht wird. Dienen wir damit auch in erster Linie der Züchterschaft, so wird doch gleichzeitig eine sehr schätzenswerte Entlastung des Milchmarktes erreicht werden.

Auf Grund unserer Darlegungen beehren wir uns, den eidgenössischen Bäten die Annahme des nachfolgenden Entwurfes eines Bundesbeschlusses über eine Erweiterung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten zu beantragen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung, Bern, den 25. Oktober 1982.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Motta.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

Bundesblatt. 84. Jahrg. Bd..II.

51

696

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

eine Erweiterung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 25. Oktober 1932, beschliesst :

Art. 1.

Dem Bundesrat werden zur Stützung der Milchpreise bis 30. April 1938, über die nach Bundesbeschluss vom 18. März 1932 über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten bewilligten Kredite hinaus, folgende weitere Mittel zur Verfügung gestellt: et. 6 Millionen Franken aus allgemeinen Mitteln des Bundes, &. ein Betrag in der Höhe von drei Viertern des Ertrages der bis 30. April 1933 auf Grund der Bundesratsbeschlusse vom 2. September und 13. Oktober 1932 eingehenden Zollzuschläge auf Futtermitteln.

Art. 2.

Aus den 6 Millionen Franken gemäss Art. l, lit. a, wird der Bundesrat dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten Beiträge zur Stützung der Milchpreise in der Zeit vom 1. Mai 1932 bis 30. April 1933 ausrichten.

Die Beträge nach Art. l, lit. b, werden dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten zur teilweisen Deckung seiner eigenen Aufwendungen zur Stützung der Milchpreise in der Zeit vom 1. Mai 1932 bis 30. April 1938 zur Verfügung gehalten.

Der Bundesrat setzt die Bedingungen für die Ausrichtung der in Art. l, lit. a und b, genannten Beträge fest und überwacht ihre Verwendung. Werden diese Beträge für die Stützung der Milchpreise bis zum 80. April 1933 nicht vollständig beansprucht, so können sie zum gleichen Zwecke für die folgende Periode bis 30. April 1934 herangezogen werden.

697

Art. 3.

Ein Betrag in der Höhe von einem Viertel des Ertrages der bis 30. April 19S8 auf Grund der Bundesratsbeschlüsse vom 2. September und 13. Oktober 1932 eingehenden Zollzuschläge auf Futtermitteln steht dem Bundesrat für anderweitige Massnahmen zur Linderung der landwirtschaftlichen Notlage zur Verfügung.

Bei seiner Verwendung soll insbesondere auf die Förderung der Viehzucht, des Viehabsatzes und der Nutzgeflügelhaltung, ferner auf die Hebung solcher Betriebszweige Bedacht genommen werden, die durch die Zollzuschläge auf Futtermitteln stark belastet werden.

Art, 4.

Die nach Art. l, lit. a, bewilligten 6 ^Millionen sind mit je 3 Millionen Franken in die Nachtragskredite, zweite Folge 1932, und in den eidgenössischen Voranschlag 1933 einzusetzen.

Art. 5.

Dieser Beschluss wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über eine Erweiterung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten. (Vom 25. Oktober 1932.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1932

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

2881

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.10.1932

Date Data Seite

663-697

Page Pagina Ref. No

10 031 803

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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