1015 Als Delegierter des Bundesrates an die in Brüssel vom 25. bis 28. Juni 1932 stattfindende XIII. Tagung der ,,Journées médicales de Bruxelles" wird Herr Dr. Michaud, Professor an der Hochschule in Lausanne, bezeichnet.

(Vom 27. Mai 1932.)

Dem Kanton Graubünden wird an die zu Fr. 400,000 veranschlagten Kosten der Verbauung der Noll bei Thusis ein Bundesbeitrag von 50 °/o, im Maximum Fr. 200,000, bewilligt.

Als Vertreter des Bundesrates in den Stiftungsrat der Schweizerischen Volksbibliothek werden bezeichnet die Herren : Ständerat Philipp Etter, Regierungsrat, Unterrichtsdirektor des Kantons Zug ; Nationalrat Dr. Pierre Rochat, städtischer Schuldirektor und Grossrat in Lausanne ; Nationalrat Dr. Arthur Schmid, Redaktor und Grossrat in Oberentfelden (Aargau).

Bekanntmachungen von Departementen and andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Erlöschen der Auswanderungsagentur Hans Reinhard (Th. Cook & son) in Luzern.

Am 30. September 1931 ist das Herrn Hans Reinhard (Th. Cook & son) in Luzern am 17. März 1921 erteilte Patent zum Betrieb einer Auswanderungs- und Passageagentur erloschen und hat dieselbe zu existieren aufgehört.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die von der vorerwähnten Agentur deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amt vor dem 30. September 1932 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 1. Oktober 1931.

(2..)

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

1016 -

Erlöschen der Auswanderungsagentur Sulmoni & Co.

in Giubiasco.

Am 16. Oktober 1931 ist das Herrn Biagio Sulmoni und Frau Antonietta Sulmoni in Giubiasco am 11. Januar 1913 erteilte Patent zum Betrieb einer Auswanderungs- und Passageagentur erloschen und hat dieselbe zu existieren aufgehört.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die von der vorerwähnten Agentur deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amt vor dem 16. Oktober 1932 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 17. Oktober 1931.

(2..)

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Aufruf.

Bont, Paul, von Heiden, Kanton Appenzell A.-Rh., geboren am 1.. Juni 1885, von Jakob und Maria Franziska geb. Breu, am 16. November 1905 nach Nordamerika (Elizabeth, N. Jersey) ausgewandert, ist seit 11. Januar 1914' nachrichtenlos abwesend.

Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 29. Juni 1931 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB wird hiermit der Vermisste ? selbst und ausser ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 30. Juni 1933 beim Gemeindehauptmannamte in Heiden, Kanton Appenzell A.-Rh., zu melden.

T r o g e n , den 30. Juni 1931.

(2..)

Die Obergerichtskanzlei.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1932

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22

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01.06.1932

Date Data Seite

1015-1016

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10 031 682

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