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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 11. November 1932.)

Als Delegierter des Bundesrates an der in Kairo vom 19. bis 30. Januar l933 stattfindenden Tagung des internationalen Eisenbahnkongressverbandes wird gewählt: Herr Ingenieur Hans Hunziker, Direktor der Eisenbahnabteilung des eidg. Post- und Eisenbahndepartements, Mitglied der ständigen Kommission des internationalen Eisenbahnkongressverbandes.

Herr Oberst Bujard wird, seinem Gesuche entsprechend und unter Verdankung der geleisteten Dienste, auf Ende des Jahres 1932 als Mitglied der Verwaltungskommission der General Herzog-Stiftung entlassen.

Als Mitglieder dieser Kommission werden für eine dreijährige Amtsdauer, d. h. vom 1. Januar 1933 bis 31. Dezember 1935, wiedergewählt: Die Herren Art.-Oberst Luder, Solothurn, als Vertreter der Zentralschweiz, Art.-Oberst Hauser, Winterthur, als Vertreter der Ostschweiz, und neugewählt: Herr Art.-Oberst Decollogny, Apples, als Vertreter der Westschweiz.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Rückgabe der Kaution der ,,Intercontinental", Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Liquidation, Zürich.

Die ,,Intercontinental", Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Liquidation, Zürich, hat ihren schweizerischen Bestand an Transportversicherungen abgewickelt. Sie stellt nunmehr das Gesuch, ihr die bei der Schweizerischen Nationalbank in Bern hinterlegte Kaution im Kurswerte von rund Fr. 57,000.-- zurückzuerstatten.

Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Aufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 werden die Anspruchsberechtigten hiermit aufgefordert, Einsprachen mit Begründung gegen die Rückgabe der Kaution bis zum 30. April 1933 beim Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

(3..).

B e r n , den 31. Oktober 1932.

Eidgenössisches Versicherungsamt.

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Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat 1932 Januar bis Ende September . . . . 956 Oktober 151 Januar bis Ende Oktober . . . . 1107

1931 1297 179 1476

Zu-oder Abnahme -- 341 -- 28 -- 369

B e r n , den 11. November 1932.

Eidgenössisches Auswanderungsamt

Tarifzuteilungsverfügung des Bundesrates vom 1. November 1932 für den Gebrauchstarif vom 1.Juli 1921.

f

703/704 a/b Unbelegtes Spiegelglas mit bearbeiteten Rändern (fazettiert, etc.).

Diese Verfügung ist am 10. November 1932 in Kraft getreten.

B e r n , den 12. November 1932.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. November 1931 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechte seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, zuzüglich 10 Rappen Porto bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1932

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.11.1932

Date Data Seite

820-821

Page Pagina Ref. No

10 031 827

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