1178 Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, und Georges Steiner, beeidigter Gold- und Silberprobierer, gew. Chef des Kontrollamtes für Gold- und Silber waren in La Chaux-de-Fonds.

Bei der eidg. Alkoholverwaltung werden gewählt: Als Brennereiinspektoren I. Kl. : HH. Adolf Schluep, von Nennigkofen (Solothurn), in Emmenbrücke, und Dr. Franz Beck, von Sursee, zurzeit Landwirtschaftslehrer in Sursee. -- Als Brennereiinspektoren II. Kl. : HH. Werner Galli, von Oberdiessbach, Kanzlist der Alkoholverwaltung in Bern; Dr. ing. ehem.

Ernst Baumgartner, von Cham, bisher Chemiker und Betriebsleiter der Worbla in Bern; Konrad Moesle, von Herisau, zurzeit Werkführer der landwirtschaftlichen Schule Strickhof in Zürich ; Georges Bossy, von Freiburg, Kaufmann in Freiburg; Walter Bachofner, von Oberbalm, Kanzlist der Alkoholverwaltung in Bern; Dr. phil. Oskar Wanger, von Baden, zurzeit Chemiker in Freiburg ; Jules Saudoz, von Le Locle, Redaktor und Sekretär in Bern. -- Als Buchhalter H. Kl. : Herr Bruno Weissenberger, von Basel, dipi. Buchhalter, in Basel.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Kreisschreiben des

eidgenössischen Poli tischen Departements an die Kantonsregierungen betreffend die Beiträge an die schweizerischen Hilfsgesellschaften und Asyle im Auslande für das Jahr 1932.

(Vom

15. Dezember 1982.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiemit über die im verflossenen Jahre von den schweizerischen Hilfsgesellschaften und Heimen sowie von fremden Spitälern und Asylen im Ausland entfaltete Tätigkeit zugunsten unserer hilfsbedürftigen Landsleute und über die an solche Werke verteilten Beiträge aus Mitteln des Bundes und der Kantone in üblicher Weise Bericht zu erstatten.

1179

Wie aus der nachfolgenden Aufstellung ersichtlich ist, standen uns finden genannten Zweck im Berichtsjahre im ganzen Fr. 99,700 (1981 waren es Fr. 99,830) zur Verfügung, und zwar leisteten hieran der Bund Fr. 60,000 (wie 1981) und die Kantone Fr. 89,600 (1931: Fr. 89,850). Fr. 100, die wegen der Aufhebung eines internationalen Heimes in Italien zurückbezahlt worden sind, wurden ebenfalls in die diesjährige Verteilungssumme einbegriffen.

Somit ist die in den letzten Jahren erfreulicherweise eingetretene Zunahme der uns eingeräumten Kredite, im Zusammenhange mit der gegenwärtigen gespannten Finanzlage, zum Stillstand gekommen. Es wird uns denn auch nicht mehr möglich sein, inskünftig die an uns gerichteten Gesuche schweizerischer Hilfswerke um Heraufsetzung der Beihilfen im bisherigen Umfange zu berücksichtigen, sondern wir werden, im Hinblick auf die stete Zunahme von Wohltätigkeitsgesellschaften die unsere Hilfe beanspruchen, voraussichtlich eine allgemeine Herabsetzung der Subventionen ins Auge fassen müssen.

Für viele dieser Wohlfahrtseinrichtungen würde aber eine derartige Massnahme eine uin so grössere Sorge bedeuten, als ihre Mittel infolge der anhaltenden Krise erschöpft sind.

Wir werden, wie bisher, unser Möglichstes tun, um die Beiträge den Bedürfnissen der Hilfe heischenden Wohltätigkeitseinrichtungen nach Massgabe der vorhandenen Kredite anzupassen, und wir geben gerne der Hoffnung Baum, dass wir auch fürderhin auf die tatkräftige und verständnisvolle Unterstützung werden zählen dürfen, die Sie unsorm gemeinsamen Hilfswerke von jeher haben angedeihen lassen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 15. Dezember 1932.

Eidgenössisches Politisches Departement.

Motta.

1180

Beiträge der Kantone zugunsten der schweizerischen Wohltätigkeitsgesellschaften und Asyle im Auslande Zürich Bern .

.

Luzern .

.

Uri Schwyz . . .

Obwalden Nidwalden . .

Glarus Zug Freiburg . .

Solothurn .

Basel-Stadt Basel-Land . .

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh S t . Gallen . .

Graublinden .

Aarsau .

.

Thurgau .

.

Tessin . .

.

Waadt Wallis . .

Neuenburg Genf . .

.

. . .

.

.

.

. . .

.

.

.

.

. . . .

. . .

Total

Beiträge für 1931

1933

Pr.

6,900 7,000 1,300 200 500 400 200 1,200 250 650 2,000 2,000 1,000 700 1,000 150 2,500 1,200 2,000 1,200 2,000 2,000 500 1,000 2,000 39,850

Fr.

6,900 7,000 1,300 200 500 400 200 1,000 300 650 2,000 2,000 1,000 700 1,000 150 2,500 1,200 2,000 1,200 2,000 2,000 400 1,000 2,000 39,600

1181

1

Angaben über die schweizerischen Hilfsgesellschaften, gemäss den übermittelten Abrechnungen

1930

1931

1. Gesamtzahl der Vereine, die Abrechnungen übermittelt haben . . . .

180

176

2, Gesamtvermögen dieser Vereine 3. Gesamtsumme der von diesen Vereinen an Landsleute gewährten Unterstützungen

Rechnungsjahre

Fr. 4,875,541 Fr. 4,083,131

,,

547,533

,,

572,874

4. Zahl der Vereine, die auf einen Beitrag verzichtet haben

57

61

5. Zahl der auf Grund ihrer Abrechnungen unterstützten Vereine

123

123

301,940 Fr.

355,262

a. Total der von diesen Vereinen gewährten Unterstützungen .

ö. Total der diesen Vereinen gewährton Bundes- und Kantonssubventionen

Bundesblatt. 84- Jahrg. Bd. II.

Fr.

,, 63,931.20

,,

67,596

86

1182 Angaben über die schweizerischen Heime und Asyle, gemäss den von ihnen Übermittelten Abrechnungen

1930

1981

1. Gesamtzahl der Heime und Asyle, die eine Abrechnung übermittelt haben

10

10

2. Zahl der auf Grund ihrer Abrechnung unterstützten Anstalten.

8

8

3. Gesamtvermögen dieser Anstalten .

i

j

1

Rechnungsjahre

Fr. 290,656 ; Fr. 277,147

4. Gesamtverpflegungskosten der Pensionäre dieser Anstalten . . . .

,,

5. Gesamtbetrag der diesen Anstalten gewährten Bundes- und Kantonssubventionen .

,,21,468.80

86,525 1

,,

61,416

,,

19,269

Angaben über die fremden Asyle, gemäss den Ton ihnen übermittelten Abrechnungen

Rechnungsjahre 1930

1 . Zahl, der Asyle, die eine Abrechnung übermittelt haben

30

29

2. Zahl der unterstützten Asyle

30

28

i i

1931

3, Mutmasslicher Betrag, der den Asylen dadurch entgangen ist, dass sie Schweizerbürger unentgeltlich oder zu Vorzugspreisen verpflegt haben .

Fr. 56,264

Fr. 46,900

4. Gesamtbetrag der den Asylen gewährten Bundes- und Kantonssubventionen

,, 14,450

,, 12,835

1183 Nach Ländern geordnete statistische Angaben betreffend die schweizerischen Hilfsgesellschaften und Heime im Auslande.

Zahl dir Vermögen Gewährte Pro anAnsässige der Schweiz. Unter- sässigen Schweizer schweiz.Hilfs-* Hilfswerke stützungen Schweizer wirkt

Länder

Fr.

Belgien (Europa) - - .

(Afrika) - . .

Danemark .

Estland .

. . . .

Finnland Frankreich (Europa) . .

(Afrika) . .

1 Grossbritannien (Europa) _, (Kanada) !

i, (Afrika).

i ., (Asien) .

,, (Australien) Italien . . . .

Jugoslawien Monaco Niederlande (Europa) ,, (Indien) . .

Polen Portugal .

. . .

Schweden Spanien . . . . .

Tschechoslowakei . . .

!

Vereinigte Staaten . . .

,, ,, (Philippinen) Argentinien Bolivien Chile .

Guatemala Kolumbien Kuba Mexiko Paraguay . . . .

Peru Salvador .

. .

Uruguay China .

. .

Siam

.

. .

. .

.

.

. .

Fr.

4 7,007 6,774 5,960 1 260 2,122 220 1 23,605 49,300 52 66,524 37,473 140 200 1 621 9 634 360 1 464,793 151,781 135,000 35 5,300 10,339 3,712 6 2 370 3,350 2,147 14,250 4 323,389 66,405 2 2,858 5,745 7,750 1,630 6 199,105 38,785 21,861 414 750 5 1,500 2 17,411 1,861 17,800 11 277,224 49,452 538 430 1 3,201 4,607 280 1 1,850 300 1 53,386 7,792 1,530 2 1 1,140 2,757 680 29,957 38,929 5,100 4 850 1 4,784 215 400 2 18,397 673 1,960 1 16,896 2,796 200 1 338 385 3,500 4 73,674 8,795 900 1 2,160 922 2 2,724 680 9,919 45,000 14 1,344,327 100,594 230 l 14,465 4,088 15,900 5 673,474 18,723 100 1 3,871 198 4,400 5 319,694 11,157 1,620 5 268,207 27,772 250 1 11,681 250 210 1 7,432 2,703 1,360 2,134 140 1 740 2 96 4,811 3,711 450 1 549 330 1 . 24,954 4,352 4 100 1 2,404 280 1 16,133 3,1181 8,033 480 22,964 1 220 18,758 176 50 1 327,960 198 4,360,278 634,290

Fr.

1

Cts

Subventionen Fr.

Cts.

15 2,650

9 65 75 3 10 03 1 10 70 5 80 4 65 75 23 80 55 1 25 2 70 1 25 16 45

700 14,569 ~ 400 24,975 1,050 700 4,500 3,000 2,700

550 4,980 800

5 OB 1,200 4 05 500 7 65 8,250 25 200 1 70 1 40 900 1 90 100 2 50 2,000 1 291 14 60 5,000 2 25 17 75 1 15 1,000 2 2 55 900 17 15 2,400 1 12 85 250 15 25 1,000 6 50 500 1 20 13 20 04 11 15 400 16 75 80 400 1 95 86,865

1184

Kreisschreiben des

eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements an die Kantonsregierungen betreffend den Vollzug des Fabrikgesetzes.

(Vom 21. Dezember 1932.)

Herr Präsident!

Herren Regierungsräte !

Wir laden Sie hiermit ein, uns Ihre die Jahre 193T und 1932 umfassenden Berichte betreffend den Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeit in den Fabriken bis spätestens Ende März 1933 einzureichen.

Die Einhaltung dieses Termines ist dringend geboten, damit über die Veröffentlichung der Berichte rechtzeitig, d. h. solange sie noch aktuell sind, entschieden werden kann.

Für Inhalt und Einteilung der Berichte wollen Sie sich an das unserm Kreisschreiben vom 20. Januar 1931 beigegebene Schema halten.

Ihre Darstellung sollte in knapper Form ein lückenloses Bild über den Gesetzesvollzug vermitteln. Dabei wird es uns auch interessieren, zu vernehmen, inwieweit die Handhabung der Arbeitszeit-Bewilligungsbefugnisse unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung und Vermehrung der vorhandenen Arbeitsgelegenheiten erfolgte.

Zum Zwecke der Publikation der Berichte behalten wir uns vor, diese, wo es im Interesse der Übersichtlichkeit angezeigt ist. formell abzuändern. Solche Änderungen müssen wir uns auch deshalb vorbehalten, weil, gestützt auf den vom Bundesrat am 9. August dieses Jahres gefassten Beschluss, die Berichte der eidgenössischen Fabrikinspektoren über ihre Amtstätigkeit künftig alljährlich erscheinen, im nächsten Jahre also neben Ihrer Berichterstattung auch ein Bericht der genannten Inspektoren, sich auf das Jahr 1932 beziehend, veröffentlicht wird.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, Herren Begierungsräte, den Ausdruck unserer vollkommenen Hochachtung, Bern, den 21. Dezember 1932.

Eidgenössisches

Volkswirtschaftsdepartement: Schulthess.

1185

Wählbarkeit an eine höhere Forstbeamtung.

Das unterzeichnete Departement hat, gemäss den zurzeit in Kraft bestehenden Vorschriften, nach abgelegten Prüfungen nachgenannte Herren als wählbar an eine höhere Forstbeamtung erklärt: H e r m a n n , Willy, von Basel ; M e y e r , Arthur, von Reisiswil (Bern); W a t t i n g e r , Fritz, von Hüttwilen (Thurgau).

B e r n , den 15. Dezember 1932.

Eidg. Departement des Innern.

Kapitalrückzahlung auf 31. März 1933.

lll. Eidgenössische Mobilisationsanleihe von 1915 von Fr. 100,000,000.

Nach Artikel 3 der Bedingungen der 4 1/2% III. Mobilisationsanleihe von 1915 hat sich der Bundesrat das Recht vorbehalten, die Anleihe ganz oder teilweise mittelst dreimonatiger Voranzeige auf eine CouponsVerfallzeit zur Rückzahlung zu künden.

Von diesem Rechte Gebrauch machend, kündet hiermit der Bundesrat die Obligationen der 41/2 % DI. Mobilisationsanleihe von 1915 zur Rückzahlung auf den 31. März 1933.

Die Einlösung erfolgt: Bei den Kassen der Schweizerischen Nationalbank und bei den Kassen der Banken, welche dem Kartell schweizerischer Banken oder dem Verband schweizerischer Kantonalbanken angehören.

Nach dem 31. März 1933 treten diese zur Rückzahlung aufgerufenen Obligationen aussei- Verzinsung.

B e r n , den 22. Dezember 1932.

Eidg. Finanz- und Zolldepartement: Musy.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1932

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.12.1932

Date Data Seite

1178-1185

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10 031 876

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