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2899 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf und die Instandstellung des Posthauses in Weinfelden.

(Vom 15. November 1932.}

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Das Postamt und das Telegraphen- und Telephonbureau Weinfelden sind mietweise in einem Gebäude gegenüber dem Bahnhof eingerichtet, das im Jahr 1908 von einem privaten Konsortium eigens zur Unterbringung der eidgenössischen Dienste erstellt -worden ist. Persönliche Gründe, sowie die Tatsache, dass die Posthausliegenschaft nie einen Gewinn abgeworfen hat, haben das Konsortium zum Entschluss gebracht, das Objekt zu veräussern. Die Eigentümer rechnen damit, dass die Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung die Liegenschaft erwerben werde, damit den eidgenössischen Diensten das Heim erhalten bleibe, das die private Initiative ihnen in guter Verkehrslage geschaffen hat. Die Präge, ob das Posthaus nicht durch den Bund angekauft werden könnte, ist vom Konsortium bereits im Jahre 1922 aufgerollt worden.

Es gelang damals, das Kaufsgeschäft zurückzustellen und die Dienstlokale neuerdings für 10 Jahre in Mete zu nehmen. Der Mietzins musste wegen der ungenügenden Eendite der Liegenschaft allerdings um zirka 70% erhöht werden. Bei diesem Anlass liess sich die Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung für die neue Dauer des Vertragsverhältnisses das Eecht einräumen, die Posthausliegenschaft jederzeit zum Preis von Pr. 280,000 käuflich erwerben zu können. Im Jahr 1928 haben die Eigentümer das Kaufsgeschäft neuerdings in Erinnerung gerufen. Man trat jedoch, weil die Sache keine besondere Eile hatte, nicht darauf ein. Im Bestreben, einen Entscheid über die Frage des Ankaufs der Liegenschaft herbeizuführen, hat das Konsortium den Mietvertrag über die Post-, Telegraphen- und Telephonlokale in Weinfelden auf 81. März 1934 nunmehr gekündigt. Die Prüfung der Angelegenheit hat folgendes ergeben: Das Posthaus Weinfelden ist günstig gelegen. Die Post-, Telegraphenund Telephondienste sind gut eingerichtet und nehmen das. Erdgeschoss und den 1. Stock des Gebäudes in Anspruch. Im 2. und 8. Stock bestehen Wohnungen, die privat vermietet werden. Die P, ostlokale im Erdgeschoss vermögen

811 den Bedürfnissen noch auf Jahre hinaus zu genügen. Dem Publikum steht eine geräumige Schalterhalle zur Verfügung, wo sich die Postgeschäfto in fliessender Weise abwickeln lassen. Die eigentlichen Bureauräume sind gross und hell.

Deren Anlage gestattet, die Arbeitsplätze in rationeller Weise zu verteilen.

Eine eingebaute Bemise bietet Unterkunft für das Wagenmaterial. Sollten die Lokale später nicht mehr genügen, so ist eine Vergrösserung ohne weiteres möglich dank dem zur Liegenschaft gehörenden Terrainumschwung. Die Telegraphen- und Telephonlokale nehmen zurzeit die eine Hälfte des 1. Stockes ein; die andere Hälfte ist dem Inhaber des Bureaus als Dienstwohnung überlassen. Durch die teilweise oder gänzliche Hinzunahme der Dienstwohnung kann den vermehrten Baumbedürfnissen des Telegraphen- und Telephonbureaus auf alle Zeiten hinaus Genüge geleistet werden. Die nachstehenden Zahlen dürften Ihnen ein anschauliches Bild von der Entwicklung des Post-, Telegraphen- und Telephonverkehrs in Weinfelden vermitteln.

1908

1913

1920

1930

1931

Post 84,000 126,000 182,000 185,000 Wertzeichenverkauf . Fr. 72,000 Uneingeschriebene Kleinsendungen. . . ; . . 450,000 539,000 562,000 745,000 757,000 Eingeschriebene Klein81,000 18,000 25,000 28,000 80,000 sendungen Abonnierte Zeitungen . . 798,000 734,000 1,087,000 903,000 814,000 109,000 127,000 150,000 135,000 189,000 Stückverkehr Postanweisungs- und Checkverkehr, Ein- und 50,000 73,000 76,000 39,000 Auszahlungen . . . . 88,000 Teilnehmer . . . . . .

Ortsgespräche . . . . .

Ferngespräche Durchgangsgespräche . .

106 90,000 85,000

Telephon 424 230 408 65,000 138,000 143,000 218,000 378,000 394,000 228,000 191,000 215,000

156 118,000 124,000 33,000 1

Telegramme (abgehende und ankommende) . .

·--

Pelegrapli 9,000

4,000

4,000

Die Telephonverwaltung muss die Zentrale Weinfelden im Jahr 1988 erweitern. In der Folge sollen die umliegenden Landzentralen automatisiert und an das Hauptamt Weinfelden angeschlossen werden. Dieses gewinnt hierdurch erheblich an Bedeutung. Der Teilnehmerbestand für die Pernverkehrsbedienung

812 wird von rund 500 auf rund 1500 Einheiten anwachsen. Die Telephonanlage, die gegenwärtig einen Wert von über Fr. 200,000 darstellt, erhält durch den Umbau einen Mehrwert von rund Fr. 70,000. Mit Eücksicht auf diese Kapitalinvestierung tritt die Telephonverwaltung für den Ankauf der Liegenschaft ein. Sie sollte Anlagen von dieser Bedeutung in freier, ungehemmter Weise erstellen und planmässig erweitern können. Dies ist nur in bundeseigenen Gebäuden möglich.

Am Ankauf der Liegenschaft hat aber auch die Postverwaltung Interesse.

Das Postamt ist mit seinem nicht unerheblichen Umladverkehr von und nach Winterthur-Zürich, Eomanshorn, Wil (St. G.), Konstanz, sowie von und nach den Autokursen Frauenfeld, Wäldi und Wil (8t. G.) an Dienstlokale in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs gebunden. Eine Umschau hat gezeigt, dass andere passende Bäumlichkeiten oder ein günstiger Bauplatz in dieser Lage kaum mehr erhältlich wäre.

Die Posthaushegenschaft weist eine Fläche von 1102 ma auf; das Gebäude ist für Fr. 240,000 brandversichert. Die eidgenössische Bauinspektion Zürich hat das Kaufsobjekt im Jahr 1922 und neuerdings im Jahr 1980 geschätzt, Die bezüglichen Berichte liegen bei den Akten. Darnach ist das Gebäude solid gebaut und weist folgende Bäumlichkeiten auf: Kellergeschoss : Geräumige hohe Kellerlokale, Waschküche, Heizanlage für die Post-, Telegraphen- und Telephonlokale.

Erdgeschoss: Postdienstlokale.

1. Stock : Telegraphen- und Telephonlokale, Nachtdienstzimmer; daneben Wohnung des Stelleinhabers.

2.Stock: 2 Wohnungen von je 4 Zimmern, Küche, Speisekammer, Bad und Abort.

S.Stock: 2 Wohnungen von je 6 kleinen Zimmern, mit Küche, Bad und Abort.

Die Wohnungen im 2, und 8. Stock haben Etagenheizung.

Nach den Schätzungsberichten befindet sich das Gebäude nicht im besten Unterhaltszustand. Wenn die Eigentümer seither auch gewisse kleinere Unterhaltsarbeiten haben ausführen lassen, so wird man vorsichtigerweise doch damit rechnen müssen, dass für die dringendsten Instandstellungsarbeiten Kosten von zirka Fr. 10,000 erwachsen. Anlässlich der Kaufsunterhandlungen ist diesen Verhältnissen Bechnung getragen worden. Leider blieben die Bestrebungen, den im Mietvertrag vom Jahr 1928 festgelegten Kaufpreis von Franken 280,000 herabzusetzen, ohne Erfolg. Das Konsortium leistete den Nachweis, dass es beim Verkauf
der Liegenschaft um diesen Preis noch ein Defizit von einigen tausend Franken werde decken müssen. Mit Bücksicht hierauf und auf den Umstand, dass die Eigentümer das Gebäude nicht in gewinnbringender Absicht erstellt und auch nie einen finanziellen Vorteil daraus gezogen haben, ist mit ihnen unter den üblichen Vorbehalten ein Kaufvertrag um den genannten Preis von Fr. 230,000 abgeschlossen worden. Zum Kaufpreis muss ein Betrag

813 von Fr. 10,000 für die dringlichen Instandstellungsarbeiten, sowie ein weiterer Betrag von rund Fr. 3000 hinzugezählt werden für Handänderungsgebühren und andere anlässlich des Eigentumsübergangs erwachsende Kosten. Der erforderliche Kredit beträgt somit Fr. 243,000.

In Zusammenfassung der vorstehenden Darlegungen empfehlen wir Ihnen den Ankauf der Posthausliegenschaft in "Weinfelden und bitten Sie, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Genehmigung erteilen zu wollen. Dabei benutzen wir den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 15. November 1932.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident : Motta.

Der Bundeskanzler:

Kaeslin.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

den Ankauf des Posthauses in Weinfelden.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 15. November 1982, beschliesst :

Art. 1.

Für den Ankauf und die Instandstellung des Posthauses in Weinfelden wird ein Kredit von Fr. 243,000 bewilligt.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3.

Der Bundesrat ist mit der Vollziehung beauftragt.

Bundesblatt. 84. Jahrg. Bd. li.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf und die Instandstellung des Posthauses in Weinfelden. (Vom 15. November 1932.)

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1932

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47

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2899

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16.11.1932

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