301

Es werden folgende Bundesbeitrage Bewilligt: 1. Dem Kanton Luzern an die zu Fr. 500,000 veranschlagten Kosten der Luthernkorrektion von Zell bis Nebikon, 40 %i im Maximum Fr. 200,000.

2. Dem Kanton Schwyz an die zu Fr. 34,900 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Waldstrasse Tafleten, der allgemeinen Genossame Reichenburg, 30 °/o, im Maximum Fr. 10,470.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Tarifzuteilungsverfügungen des Bundesrates für den Zolltarif vom 8. Juni 1921.

(Vom

12. Februar 1932.)

ad 97 u ad 99 b ad 728

Streichen : Margarinkase.

Margarinkäse.

Streichen : Gussstahldraht zur Drahtseilfabrikation, unter 2 mm Dicke und mit mehr als 200 kg Festigkeit per mm2 gegen Nachweis der Verwendung.

ad 913« Elektrische Motorrad-Lichtanlagen und Bestandteile von solchen, wie Scheinwerfer, Seitenwagen- und Schlusslampen, Lichtund Lichtzündmaschinen samt Spannbändern zu ihrer Befestigung, Schalter zur Lichtanlage.

ad 914d Elektrische Anlasser für Automobile; elektrische AutomobilLichtanlagen und Bestandteile von solchen, wie Scheinwerfer, Sucher-, Seiten- und Rücklichter, Licht- und Lichtzündmaschinen, samt Spannbandern zu ihrer Befestigung, Schalter zur Lichtanlage.

ad 917 Elektrische Fahrrad-Lichtanlagen und ihre Bestandteile, wie Laternen und Schlusslampen, Lichtmaschinen (Dynamos etc.).

Diese Verfügungen treten sofort in Kraft.

B e r n , den 17. Februar 1932.

Eidgenössische Oberzolldirektion

302

Schweizerisches naturwissenschaftliches Reisestipendium.

Im Einverständnis mit dem eidgenössischen Departement des Innern bringt die unterzeichnete Kommission der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft ein Reisestipendium von Fr. 7500 zur Ausschreibung. Es ist dazu bestimmt, einem schweizerischen Naturforscher, Botaniker oder Zoologen zu ermöglichen, im Winterhalbjahr 1982/38 oder im Sommer 1988 eine Eeise zum Zwecke wissenschaftlicher Arbeiten zu unternehmen.

Es bleibt der Verständigung der Kommission mit dem Stipendiaten vorbehalten, Eeise- und Arbeitsprogramm, sowie ein Pflichtenheft im einzelnen festzustellen.

Bei der Vergebung der Stipendien werden die Lehrer der Naturwissenschaften an schweizerischen Hoch- und Mittelschulen, sowie jüngere Leute, die ihre Studien mit Auszeichnung abgeschlossen haben, vorzugsweise berücksichtigt. Massgebend für den Vorschlag der Kommission ist die wissenschaftliche Qualifikation des Kandidaten und die Ausgestaltung seines Arbeitsprogramms.

Bewerber haben ihre Anmeldung, begleitet von einem Curriculum vitae und Ausweisen über die bisherige wissenschaftliche Tätigkeit, bis spätestens 30. Mai 1932 an Herrn Prof. Dr. H. Bachmann, Brambergstr. 5a, Luzern, der auch zu weiterer Auskunft bereit ist, einzusenden.

Februar 1932.

(8...)

" Die Kommission für das schweizerische naturwissenschaftliche ' Reisestipendium Der Präsident: Der Vizepräsident und Sekretär: Prof. Dr. H. Bachmann, Luzern. Prof. Dr. 0. Fuhrmann, Neuchâtel.

Dr. Fritz Sarasin, Basel.

Dr. J. Roux, Basel.

# S T #

Prof. Dr. C. Schroeter, Zürich.

Prof. Dr. A. Ursprung, Freiburg.

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen.

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht St. Gallen, 2. Abteilung, hat mit Beschluss vom 12. November 1931 die Einleitung des Verschollenerklärungsverfahrens angeordnet Über:

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Foglio federale

Jahr

1932

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.02.1932

Date Data Seite

301-302

Page Pagina Ref. No

10 031 599

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