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2900 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Dienstgebäudes für Post, Telegraph und Telephon in Rapperswil (St. Gr.).

(Vom 15. November 1932.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die gegenwärtigen Postlokale in Bapperswil (St. Gallen) müssen auf Ablauf dea Mietverhältnisses am 30. April 1988 geräumt werden. Der neue Hauseigentümer hat die Liegenschaft für Geschäftszwecke erworben und benötigt die ^Räumlichkeiten auf den angegebenen Zeitpunkt. Diese sind während der 30jährigen Mietsdauer auch viel zu klein geworden, was übrigens nicht verwunderlich ist, wenn man bedenkt, dass das Postamt im Jahre 1900, als der Mietvertrag für die gegenwärtigen Lokale erstmals abgeschlossen wurde, 12 Mann beschäftigte, während es heute deren 26 sind, ohne dass die Lokale vergrössert worden wären. Statt den zur Verfügung stehenden rund 165 m2 für Schalter- und Bureauraum benötigt die Post künftig mindestens 250 m2.

Nachdem sich die Frage der Beschaffung neuer Postlokale unausweichlich stellte, musste getrachtet werden, eine neue Unterkunft möglichst nahe am Bahnhof zu bekommen. Bapperswil ist ein wichtiger Eisenbahnknotenpunkt und Ausgangsstation der Bahnposten nach Büti-Winterthur, Uster-Zürich, Meilen-Zürich, Glarus-Linthal, St. Gallen und Goldau. Postämter, die rege Wechselbeziehungen mit den Postzügen unterhalten, können ihren Dienstbetrieb nur dann rationell gestalten, wenn sie in unmittelbarer Nähe der Station liegen. Alle Vorteile, die sich bei der Verlegung von Postämtern an die Station in der Eegel einstellen -^~ für das Publikum: frühere Vertragung und spätere Auflieferung der Postsendungen, für den Betrieb: gänzlicher Wegfall oder erhebliche zeitliche Verkürzung der Transporte Postamt-Bahnhof, bessere

815 Überwachung des Postumlades und des damit beschäftigten Personals, verminderte Verlustgefahr, -- wirken sich in Fällen wie dem vorliegenden vollständig aus. Wenn auch der gegenwärtige Personalbestand durch die Verlegung der Dienstlokale an den Bahnhof wahrscheinlich nicht wird vermindert werden können, so wird es doch möglich sein, künftige Personalvermehrungen länger hintanzuhalteu. So viel ist jedenfalls sicher, dass sich der Betrieb in weitgehendem Masse konzentrieren lässt und dass das vorhandene Personal grössere Leistungen zu übernehmen in der Lage sein wird.

Auch beim Telephonamt Eapperswil macht sich ein dringendes Bedürfnis nach neuen Lokalen, insbesondere für die Zentrale, geltend. Diese ist seit 1895 samt dem Telegraphenbureau im 1. Stock eines Privathauses am Bahnhofplatz eingemietet. Heute sind die zur Verfügung stehenden Bäumlichkeiten nicht nur zu klein geworden, sie vermögen auch sonst den vermehrten Bedürfnissen nicht mehr zu genügen. Im Aufgabelokal ist es wegen Platzmangels z. B. nicht möglich, auch nur die dringend nötige zweite Telephonkabine aufzustellen. Eine Vergrösserung des Kaumes auf Kosten der ohnehin zu kleinen Betriebslokale kommt nicht in Frage. Unter diesen Verhältnissen leidet die Bedienung des Publikums. In den Betriebsräumen können die Arbeitsplätze nicht zweckmässig gruppiert und auf das unumgänglich Nötige beschränkt werden; man muss sich zuviel an die bestehende ungünstige Baumeinteilung halten. Hiezu kommt, dass die veraltete Telephonzentrale durch eine neue moderne Anlage ersetzt werden muss. Man will bei diesem Anlass auch die im Einzugsgebiete von Eapperswil liegenden Landzentralen Wald, Eüti, Uznach, Siebnen -- um nur die wichtigsten zu nennen -- an das Hauptamt Eapperswil angliedern und automatisieren. Der Teilnehmerbestand der Zentrale für die Fernverkehrsbedienung wird von rund 500 auf rund 2500 Einheiten anwachsen, nicht eingerechnet die sonstige Vermehrung, die in den nächsten Jahren möglich ist. Es hat sich gezeigt, dass man die neue Zentrale, die rund Fr. 250,000 kostet, in den gegenwärtigen Bäumen nicht unterbringen kann. Die Lokale sind zu klein; ihre Einteilung steht jeder rationellen Lösung hindernd entgegen. Als weiteres Moment kommt hinzu, dass sie nur 2,5 m hoch sind, während die modernen technischen Anlagen eine Höhe von mindestens 3,n
m erfordern. Die Beschaffung von neuen Lokalen für den Telephonbetrieb erweist sich somit als unabwendbar.

Für Telegraph und Telephon ist es am vorteilhaftesten, wenn die neuen Diensträume in die Nähe der bisherigen Lokale zu liegen kommen, weil sich die Kosten für das Verlegen der Kabelanlage auf das Mindestmass herabsetzen lassen. Auch von diesem Standpunkt aus muss demnach die neue Unterkunft, wie für die Post, in Bahnhofnähe gesucht werden.

Die nachstehenden Zahlen geben ein Bild darüber, wie sich der PTTVerkehr in Bapperswil während der letzten 30 Jahre entwickelt hat.

816 1900

1910

1920

1930

1931

Post.

UneingeschriebeneKleinSendungen, Aufgabe . 893,000 Abonnierte Zeitungen, 154,000 Aufgabe Stücksendungen, Aufgabe und Zustellung.

89,000 Postanweisungen und 82,000 Postcheckverkehr . .

Wertzeichenverkauf Fr.

59,000 Télégramme Teilnehmer Ortsgespräche Ferngespräche . . . .

Durchgangsgespräche .

8,000 72 16,000 85,000 45,000

486,000 272,000 124,000

561,000 1,638,000

995,000

94,000 2,925,000 2,768,000 209,000

212,000

62,000 108,000 310,000 146,000 1PelegrapIi.

15,000 9,000 7,000

118,000 283,000

169,000

45,000 79,000

143 39,000 64,000 66,000

Telephon 466 245 102,000 246,000 202,000 493,000 374,000 169,000

7,000 507 258,000 581,000 425,000

Angesichts der erheblich angewachsenen Raumansprüche können Mietlokale um so weniger mehr in Frage kommen, als sowohl der Post- als ganz besonders der Telephonbetrieb feste Einrichtungen benötigen, die in zweckmässiger Weise und ohne bedeutendes finanzielles Eisiko nur in einem Eigenbau untergebracht werden können. Da beide Dienste nun an die für sie günstigste Verkehrslage gerückt werden sollen, ist es gegeben, ihnen eine dauernde Unterkunft zu bereiten. Sie werden, einmal am Bahnhof installiert, ohnehin von dort nicht mehr wegziehen.

Anders verhält es sich mit dem Verwaltungs- und Baudienst des Telephonamtes. Dieser ist an keine besondere Verkehrslage gebunden. Gewöhnliche Bureaulokale können hiefür genügen; sie lassen sich umso leichter mietweise beschaffen, als keine aussergewöhnlichen baulichen Einrichtungen erforderlich sind. Man wird den Telephonbau- und Verwaltungsdienst deshalb vorläufig in den bisherigen Lokalen, die bis 1988 gemietet sind, belassen.

Unter diesen Umständen kann man sich auf ein den dringenden Bedürfnissen angepasstes Betriebsgebäude beschränken. Als Bauplatz ist ein Grundstück in Aussicht genommen, das den Bundesbahnen gehört. Diese verfügen am Bahnhof über grössere unbebaute Grundflächen und sind bereit, der Postund Telegraphenverwaltung den, erforderlichen Bauplatz im Halte von rund 1700 m2 zürn Preise von Fr. 50 per m2 käuflich abzutreten. Der Gesamtpreis für das Terrain wird sich somit auf zirka Fr. 85,000 stellen. Für die Mitbenützung

817 von weiterem Bahngebiet als Zufahrt zur Staatastrasse und zur Geleiseanlage, das von den Bundesbahnen bei diesem Anlass mit einem staubfreien Belag versehen wird, hat die Postverwaltung eine einmalige Entschädigung von Fr. 8000 zu leisten. Dieser Betrag ist in der Baukostensumme von Fr. 482,000 inbegriffen.

Das Gebäudeprojekt, das die eidgenössische Baudirektion ausgearbeitet hat, wird den Bedürfnissen auf Jahre hinaus zu genügen vermögen. Es bietet überdies weitere Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft.

Das Dienstgebäude ist mit seiner Hauptfront der Bahnhofsttasse entlang angeordnet. Der Haupttrakt enthält Untergeschoss, Erdgeschoss, I. und II.

Stock; der Flügeltrakt weist nur Erdgeschosslokale für Kemise- und Garagezwecke auf. Auf der Südseite des Gebäudes liegt der eingefriedigte Hof.

Es sind folgende Eäumlichkeiten vorgesehen: KellergeschosB : (310 ma) Lagerraum, Kabelkellet, Maschinenraum, Akkumulatorenraum, Tröcknerauin. Bäume für die Zentralheizung, 2 Kellerabteile.

Erdgeschoss: (418 m2) Vorplatz, Schlossfächerraum, Schalterhalle.

Postbureaulokal, Paketraum, W. C. und Duschen, Eemisen.

I. Stock : (315 ma) Telegrammaufgabe, Telephonzentrale, Räumlichkeiten für Betriebsleiter, Kontrolle, Monteurpersonal, Verteiler, Garderobe sowie ein Aufenthaltslokal.

II. Stock : (300 m2) l Dienstwohnung à 4 Zimmer, daneben l Aufenthaltsraum und ein unausgebauter, vorläufig verfügbarer Kaum.

Die Fundierung des Gebäudes dürfte erhebliche Schwierigkeiten bereiten.

Entsprechend der Beschaffenheit des Baugrundes wird für das unterkellerte Hauptgebäude eine Fundamentplatte vorgesehen. Für den Flügeltrakt ist Frankipfählung angenommen. Eine in der Bauzone gelegene Dole der öffentlichen Kanalisation muss verlegt und zur Aufnahme sämtlicher Abwasser des Postgebäudes umgebaut werden. Die Anlage wird durch einen Klärbrunnen ergänzt. Diese besondern Arbeiten belasten den Kostenanschlag erheblich.

Die eidgenössische Baudirektion ist beauftragt, vor Inangriffnahme der Arbeiten noch einlässlich zu prüfen, welches Fundamentsystem gewählt werden soll.

Die Bauausführung ist auf Einfachheit und Zweckmässigkeit eingestellt.

Für den innern Ausbau der Diensträume und der Wohnung soll gutes, dauerhaftes Material verwendet werden. Der Gesamteffekt des Postgebäudes ist auf gute Massenwirkung eingestellt. Die
Vergitterung der Erdgeschossfenster, die Plattenverkleidung, sowie eine sorgfältig ausgeführte Putzfläche in diskreter Tönung werden das Äussere günstig beeinflussen.

Die Gebäulichkeiten weisen auf Grund der Normen des schweizerischen Architekten- und Ingenieurvereins einen umbauten Kaum von 5616 m3 auf.

Die Baukosten sind gemäss dem detaillierten Voranschlag der Direktion der eidgenössischen Bauten wie folgt berechnet:

818

a.

b.

c.

d.

Gebäude Fr. 838,000 Kanalisations- und Umgebungsarbeiten » 49,000 örtliche Bauleitung.

» 14,000 Verschiedenes (Zuschlag für Ölfeuerung, Reinigung und Heizung im Gebäude -während des Baues, Unvorhergesehenes). » 86,000 Total Baukosten Fr. 432,000

Der Einheitspreis je Kubikmeter umbauten Baumes stellt sich nach Vornahme der üblichen Abzüge von den Gebäudekosten für nicht zum Hochbau gehörende Aufwendungen auf Fr. 55.55.

Das vorliegende Bauprojekt findet die Zustimmung der Gemeindebehörde.

Diese wird an die Kosten der künftigen Postgebäudeliegenschaft einen Beitrag von Fr. 20,000 leisten, der in der Hauptsache allerdings ein Entgelt darstellt für die Abtretung des dem Postgebäude vorgelagerten Trottoirstreifens an die Gemeinde. Ein weitergehendes Zugeständnis war wegen der grossen und schweren Aufgaben, die der Gemeinde in nächster Zeit gestellt sind, nicht zu erreichen. Für den Ankauf des Bauplatzes und die Erstellung des Dienstgebäudes ist ein Gesamtkredit von Fr. 517,000 erforderlich.

Wir beehren uns, Ihnen in Zusammenfassung unserer Darlegungen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Genehmigung zu unterL breiten und benützen den Anlass, um Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 15. November 1932.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u u d e s p r ä s i d e n t : Motta.

Der Bundeskanzler : Kaeslin.

819 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines Dienstgebäudes für Post, Telegraph und Telephon in Rapperswil (St. G.).

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 15. November 1982, beschliesst :

Art, 1.

Für den Ankauf des erforderlichen Bauplatzes und für die Erstellung eines Dienstgebäudes für Post, Telegraph und Telephon in Rapperswil (St. Gallen) wird ein Kredit von Fr. 517,000 bewilligt.

Der Bundesrat ist ermächtigt, im Rahmen des bewilligten Kredites diejenigen Änderungen am Bauprojekt vorzunehmen, die sich nachträglich als nötig erweisen sollten.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in .Kraft.

Art. 3.

Der Bundesrat ist mit der Vollziehung beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Dienstgebäudes für Post, Telegraph und Telephon in Rapperswil (St. G.). (Vom 15.

November 1932.)

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Jahr

1932

Année Anno Band

2

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47

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2900

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16.11.1932

Date Data Seite

814-819

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