989 # S T #

2834 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1933 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1933 zu leistenden Vergütungen.

(Vom 31. Mai 1932.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wie in den letzten Jahren unterbreiten wir den eidgenössischen Bäten den Voranschlag für die Beschaffung-des Kriegsmaterials (Kriegsmaterialbudget vereinigt mit der Vorlage über die vom Bund den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Eekruten zu leistende Entschädigung.

I.

Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1933.

Es sind die nachfolgenden Anschaffungen in Aussicht genommen, die wir entsprechend der Gruppierung des allgemeinen Budgets gegliedert haben.

Der vorliegende Budgetentwurf bewegt sich ungefähr im Rahment des letztjährigen. Bei der Kostenberechnung ist der eingetretenen Senkung der Preise entsprechend Rechnung getragen worden. Da wo es dieReservenn an gebrauchten Gegenständen gestatten, ist durch die Entnahme eines Teils des Bedarfes aus diesen Beserven, das Aufrüsten und die Abgabe von solchen Gegenständen vorgesehen, um so die Kosten für Neuanschaffungen zu reduzieren.

Für die Einzelheiten erlauben wir uns, auf die Akten zu verweisen. Wir .erwähnen im besondern nur, dass in dem vorliegenden Entwurf zum Kriegsmaterialbudget 1933 eine Summe von Fr. 1,350,000 für Gasmasken eingesetzt ist und beehren uns, hieran folgende Darlegungen anzuschliessen.

Bei der Beratung des Voranschlages für das Jahr 1932 wurde im Nationalst anlässlich der Behandlung des Budgets der Direktion der eidgenössischen Bauten (Umbau- und Erweiterungsarbeiten,, «eidgenössische Zeughäuser, Bundesblatt. 84. Jahrg. Bd. I.

71

990 Keller für Gasmasken Fr. 153,000», Botschaft S. 84) erklärt, dass bis jetzt dem Parlament keine Gelegenheit zu einem grundsätzlichen Entscheid über die Einführung von Gasmasken für die Armee gegeben worden sei ; es sei daher erwünscht, dass im Hinblick auf die Bedeutung der Angelegenheit die eidgenössischen Eäte sich darüber aussprechen können. Femer wurde in einem Schreiben der nationalrätlichen Finanzkommission an den Bundesrat zu dieser Frage wie folgt Stellung genommen : «Die Finanzkommission spricht den Wunsch aus, .Ihre hohe Behörde möchte den Bäten über die Ausrüstung unserer gesamten .Armee mit Gasmasken, die gerade jetzt im Gange ist und ungefähr 0--10 Millionen Franken erfordern wird, einen besondern Berieht erstatten.

Die Frage scheint ihr wichtig genug zu sein, um zum Gegenstand einer besondern Beratung gemacht zu werden.» Diesen Äusserungen gegenüber muss in erster Linie betont werden, dass die grundsätzliche Frage der Einführung des Gasschutzes in der Armee in Art. 4 des Bundesbeschlusses b e t r e f f e n d die Organisation des Heeres (Truppenordnung) vom 18. Dezember 1924 in bejahendem Sinne entschieden worden ist, indem dort der Bundesrat ausdrücklich ermächtigt wurde, unter Vorbehalt der Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Bäte, die Organisation des Gasschutzes durchzuführen. Massnahmen auf dem Gebiete des Schutzes der Armee gegen Gasangriffe vorzubereiten und; durchzuführen, sind also durch den erwähnten Bundesbeschluss dem Bundesrate ausdrücklich übertragen worden in der Meinung selbstverständlich, dass den eidgenössischen Bäten jeweilen.das Becht der Kreditgewährung gewahrt bleibe.

Unter Betonung dieser grundsätzlichen Stellungnahme sind wir gerne bereit, darüber Auskunft zu geben, wie wir uns das Programm für die Einführung.des.

Gasschutzes in der Armee denken. Im Hinblick auf den klaren Wortlaut des.

Bundesbeschlusses vom 18. Dezember 1924, der den Bundesrat zur Organisation des Gasschutzes ermächtigt, glauben wir uns aber auf die Form eines orientierenden Berichtes beschränken zu können.

In der Botschaft des Bundesrates vom 6. Mai 1924 an die Bundesversammlung betreffend .die Einführung der neuen Truppenordnung (BB1.1924, II, 41).

wurde darauf hingewiesen, dass die Studien zur Beschaffung einer geeigneten Gasmaske im Gange seien und guten Erfolg versprechen,
dass aber beim damaligen Stande der Angelegenheit bestimmte Vorschläge noch nicht unterbreitet werden könnten. Im Bericht des Bundesrates über die Geschäftsführung des eidgenössischen Militärdepartements im Jahre 1926 war es sodann möglich, .weitere. Angaben über die getroffenen Vorbereitungen zu machen..

Es wurde ausgeführt, dass die Vorarbeiten stark fortgeschritten seien, dass die Truppenversuche mit dem gewonnenen Modell aufgenommen werden konnten und dass diese Versuche ein sehr befriedigendes Besultat ergeben hätten.

Schon die damals vorliegenden Ergebnisse berechtigten zur Hoffnung, dass unsere Armee in Bälde über ein in jeder Beziehung brauchbares Modell einer Gasmaske verfügen würde. Die in den Jahren 1927--1931 in grossem Mass-

991 stabe durchgeführten Truppen versuche führten dann zu der endgültigen Festlegung des Modells, das als erstklassig bezeichnet werden darf. In der Botschaft des Bundesrates vom 4. November 1930 betreffend Bewilligung eines ausserordentlichen Kredites zur Beschaffung von Kriegsmaterial (BB1.1980, II, 529 ff.insbesondere Seiten 532 und 537/538) wurde erneut auf die Notwendigkeit der Beschaffung von Gasmasken hingewiesen, und es haben in der Folge die eidgenössischen Bäte im Dezember 1930 zu diesem Zweck Kredite im Betrage von Fr. 689,000 bewilligt.

Zum guten Teil ist das vorliegende Modell, das erhebliche Vorteile aufweist, ein Ergebnis schweizerischer Erfindung. Im Gegensatz zu der Gasmaske fast aller andern Staaten ist es gelungen, eine Maske herzustellen, die in einer einzigen Grosse allen Leuten passt und die bezüglich Lebensdauer die gehegten Erwartungen noch übertroffen hat. Bedenken, dass eine Maske, für deren Herstellung Gummi verwendet wird, nur wenige Jahre brauchbar sei, sind nicht stichhaltig, sofern für geeignete Lagerung gesorgt ist. Die Modellfrage und die übrigen Fra.gen technischer Natur erscheinen nach dem heutigen Stande der Wissenschaft und der Technik als abgeklärt.

Was die Frage der Beschaffung der Maske in grösserem Umfange betrifft, so kann darüber folgendes ausgeführt werden : Die Generalstabsabteilung hat sich dahin ausgesprochen, dass die ganze Armee (Auszug, Landwehr und Landsturm) in möglichst kurzer Zeit gewissermassen auf einen Schlag mit der Gasmaske ausgerüstet werden soll. Die Ersparniskommission für die eidgenössische Militärverwaltung befürwortet im gleichen Sinne eine einmalige, umfassende Beschaffungsvorlage. Es wird bei der Begründung dieses Vorgehens geltend gemacht, dass nach den Kriegserfahrungen die Gasmaske als Abwehrgerät einen äusserst wichtigen individuellen Ausrüstungsgegenstand des Wehrmannes darstelle, der schon in Friedenszeiten für den letzten Mann bereit liegen sollte. Auch Gründe der Ausbildung im Gasschutz (Verpassen der Maske, Arbeiten unter der Maske, Gründe der Gasdisziplin usw.) sprechen für einmalige gesamthafte Beschaffung. Ferner würde dadurch die unmittelbare Kriegsbereitschaft wesentlich gefördert.

Würde man sich aber zur gleichzeitigen Beschaffung entschliessen, so hätte das zur Folge, dass die finanziellen Mittel für die gesamte
Gasmasken-, fabrikation und der nötigen Lagerräume in der Höhe von 16--18 Millionen Franken auf einmal bereitgestellt werden müssten. Das würde eine ganz ausserordentlich starke Belastung des Bundes bedeuten, die bei der gegenwärtigen Finanzlage vermieden werden sollte. Auch fabrikationstechnisch hätte dieses System grosse Nachteile, weil die Industrie für eine umfassende Massenfabrikation kostspielige Einrichtungen zu treffen hätte, die nachher jahrelang brach liegen würden. Da mit einer Lebensdauer der Maske von 10--15 Jahren gerechnet werden kann, müsste nach Ablauf dieses Zeitraumes wiederum die umfangreiche Ersatzfabrikation einsetzen, und die eben erwähnten Nachteile finanzieller und technischer Natur würden sich wiederholen. Damit wäre neben den andern Nachteilen auch eine Verteuerung des Produktes verbunden.

992 Gegenüber diesen Übelständen erblicken -wir das zweckmässigste Verfahren in einer schrittweisen Beschaffung. Dabei müssen wir uns allerdings fragen, ob wir diesen Weg ohne Gefährdung der Landessicherheit und der Kriegsbereitschaft beschreiten dürfen. Wir glauben für die Bejahung dieser Präge die Verantwortung übernehmen zu können.

Das von den meisten Staaten unterzeichnete und ratifizierte Genfer Protokoll betreffend das Verbot der Anwendung giftiger Gase usw. bietet eine gewisse Garantie dafür, dass bei einem Kriegsausbruch die kriegführenden Parteien sich hüten werden, sofort zur Anwendung chemischer Kriegsmittel zu greifen. Dass allerdings im späteren Kriegsverlauf eine solche Garantie nicht mehr besteht, lehrt uns die Kriegserfahrung. Das Genfer Protokoll bietet aber trotzdem auch für uns eine gewisse Beruhigung und darf für unsere Entschlüsse betreffend das Vorgehen in der Frage der Beschaffung von Gasmasken mitbestimmend sein. Überdies darf man hoffen, dass zurzeit, da die intensivsten Abrüstungsbestrebungen im Gange sind und alle Völker mit schweren wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, deren Hebung dermalen ihre erste Sorge gilt, eine unmittelbare Kriegsgefahr uns nicht bedroht, es uns also doch wohl gestattet ist, die Gasmasken schrittweise zu beschaffen.

Diese Beschaffungsart hat in wirtschaftlich-technischer Hinsicht noch besondere Vorteile. Einmal erlaubt, sie, die in Betracht fallende Privatindustrie während einer grössern Zahl von Jahren andauernd zu beschäftigen; das ist volkswirtschaftlich sehr erwünscht. Sodann ermöglicht sie aber auch, allfällige Verbesserungen an der Maske selbst und am Herstellungsverfahren, die beim rastlosen Fortschreiten der Technik ja nie ausgeschlossen sind, fortlaufend auszunützen. Eine einmalige Beschaffung würde das ausschliessen.

Demgemäss ist ein Programm in Aussicht genommen, durch das die Gesamtfabrikation der Gasmasken auf einen Zeitraum von 8--10 Jahren verteilt wird. Der jährlich in den ordentlichen Voranschlag 'einzustellende Kredit wird bei dieser Lösung durchschnittlich 1,5--2 Millionen Franken betragen in der Meinung, dass hieraus pro Jahr 40--50,000 Gasmasken hergestellt werden können. Dabei müssen wir allerdings wünschen, dass man uns bei diesem Jahresdurchschnitt nicht behaftet, weil die Verhältnisse in
heute nicht vorauszusehender Weise ändern können und wir uns deshalb für derartige Fälle den nötigen Spielraum vorbehalten müssen. Weiter muss dafür Sorge getragen werden, dass auch in fabrikationstechnischer Hinsicht die Grundlagen für eine kurzfristige Fabrikationssteigerung schon jetzt geschaffen werden, d. h. es müssen einmal die nötigen Eohmaterialien rechtzeitig und in genügender Menge bereitstehen, und sodann muss der Übergang von der ordentlichen Fabrikation zu einem gesteigerten Betriebe sichergestellt werden. In diesem Vorgehen liegt eine grosse Beruhigung hinsichtlich unvorhergesehener Ereignisse.

Für den Gesamtumfang der in diesem Zeitraum von 8--10 Jahren zu beschaffenden Gasmasken ist der Grundsatz massgebend, dass die ganze Armee mit .der Maske ausgerüstet werden soll, also der Auszug, die Landwehr und der kombattante Landsturm. Das ergibt einen Bedarf von rund 400,000 Gasmasken.

labelk L

Tarif für die Beschaffung der Rekruten-Ausn istung im Jahre1933.

FUsiliere

Schützen

i Fr.

a Fr.

13.-- 4.10

Mitrailleure, Führer und Sattler der Radfahrer Mitrailleurund Kompagnien Motorrad- der Inf.- und fahrer Geb.-Inf.-Bat und Geb.Mitr.-Abtlgn.

Mitrailleure, FUhrer und Sattler der MitrailleurKompagnien der SchützenBataillone

Mitrailleure und Trompeter der fahrenden MitrailleurKompagnien

Fahrer und Sattler der fahrenden MitrailleurKompagnien

7

Dragoner, Hufschmiede Sattler und Büchsenmacher der Kavallerie

KavallerieMitrailleure

Fr.

5

6

Fr.

Fr.

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Fr.

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13.-- 4.10

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233.49

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Fahrer der Feldartillerie, der schweren Feldhaubitzen u.Scheinwerfer truppe, Train (otaku.Verpfl.)

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und Verpflegung)

Fr.

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Fr.

13.-- 4.10

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61.70

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Fliegertruppen

berittene Trompeter, Sattler der (ohne IMbon Spezialtruppen

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Gregenstand

Kanoniere der Artillerie, Scheinwerferu. Ballontruppe Führer der Beb.-Art., Säumer aller Truppen und Saitler der Beb.-.Truppen 10

·fr Stahlhelm .

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Quartiermütze 1914 ·fr Feldmütze mit Kokarde * Waffenrock 14 mit Kragen- und Ärmelpatten und Achselnummern * Fusstruppenhosen 14 (2 Paar) * Fahrhosen 14 (2 Paar) für Radfahrer . . .

* Reithosen 14 (2 Paar ohne Besatz)6 * Kaput (ohne Kragenpatten, mit Achselnummern) .

* Reitermantel (ohne Kragenpatten, mit Achselnummern) * Mantelkragen für Radfahrer Krawatte .

.

.

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j ·fr Wadenbinden (1 Paar) ' ·fr Ledergamaschen (1 Paar) ' ·fr Stulpen für Radfahrer J * Tornister 98 mit Hilfstragriemen * Tornister 98 ohne Hilfstragriemen . . .

Garnituren dazu .

.

.

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* Tornister 75/98 1 Garnituren dazu !

Brotsack 17 .

.

' Stoff i . .

Gurten und Garnituren ·fr Brotbeutel für Kavallerie .

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; ·fr Rahmentasche Feldflasche 98 ..

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Kochgeschirr aus Aluminium 14 . . . ! . .

Kochgeschirr aus Stahlblech 82 . . .

.

Essbesteck 2 1 ! . .

Mannsputzzeug . . . .

. . . . ! · · Anstreichbürste mit Futteral ' Garnituren dazu . . .

.

.

. . .

Sporen 2 .

Garnituren dazu .

. . .

. . . . .

Entschädigung für Einkleiden der Rekruten 9 . .

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13

18

Sanitatstruppen

14

Verpflegungstruppen

Train und Sattler der MotorInf.-Bat.

Offizierswagen- .

Ordonnanzen und der truppe Verpflegung, Hufschmiede

Fr.

Fr.

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Fr.

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300.34

330.14

·fr Die mit -fr bezeichneten Gegenstände sind von den Kantonen nicht zu leschaffen, da diese Gegenstände von der K. T. A. beschafft und durch die K. M. V. direkt an die Rekruten abgegeben werden, * Inklusive Entschädigung far Bezeichnen, Transporte etc. der Kleidungsstücke und der Gepäckausrüstung je 30 Cts. per Waffenrock, Hose und Kaput oder Mantel, sowie per Tornister.

1 Dragoner und Kavallerie-Mitrailleure erhalten das Putzzeug 98 ans der Reserve, 2 Berittene Artilleristen, Train, Ordonnanzen und sämtliche Hufschmiede (mit Ausnahme derjenigen der Kavallerie) ein Paar Anschnallsporen; Unteroffiziere inkl. diejenigen der Kavallerie 1 Paar blanke Anschnallsporen (Fr. 5 65 per Paar) gegen Rückgabe der früher gefassteu Sporen (Kavallerie 1 Paar Anschraubsporen).

3 Trainsoldaten vom Bocke fahrend erhalten keine Sporen.

4 Die Mitrailleur-Rekruten der Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen 1 und 2, s< wie die Geb.-Telegr.-Pi.-Rekruten erhalten den Festungstornister 17/30 (Fr. 45. 60), sowie den Brotsack für Unberittene, 0 Da im eidgenössischen Zeughaus Seewen eine genügende Anzahl Eeitho< en mit Besatz vorhanden ist, sollen nur Reithosen ohne Besatz angefertigt werden.

6 Die Motorradfahrer erhalten keine Rahmentaschen.

7 Die L. M. G.-Schützen, das Spiel der Infanterie, sowie die zur Infanterà gehörenden Telephon- und Signalsoldaten erhalten den Tornister 98 ohne Hilfstragriemen.

8 Die Rekruten der Artillerie, mit Ausnahme der Geb.-Art., der Festg.-Ai t. und der Scheinwerfer-Truppe erhalten zum Tornister 75/98 statt vier Packriemen von je 54 cm Länge zwei 65 cm und einen 54 cm langen Packriemen, 9 Solange die Rekruten auf den Waffenplätzen durch die K. M. V. eingek leidet werden, sind diese Entschädigungen an die K. M. V. zu entrichten.

Tabelle 11.

Persönliche Ausrüstung für die Rekruten und neuernannten Unteroffizieire im Jahre 1933.

Mitrailleure, FUhrer.

Mitrailleure Sattler der und FUsiliere, Radfahrer Mitrailleur- Trompeter Schützen Kompagnien, der fahrenden und L. M. G. - und Motorder Int.- und radfahrer MitrailleurSchützen Geb.-Inf.-Bat.

Kompagnien und d. Geb.Mitr.-Abtlgen.

i

a

3

4

Fahrer der Feldartillerie, der schweren Feldhaubitzen u. Scheinwerfertruppe, Train (ohnelnf.ii.Verpl).), berittene Trompeter, Sattler der Spezialtruppen

Kanoniere der

Fahrer und Sattler der fahrenden MitrailleurKompagnien

5

Dragoner, Artillerie, Kavallerie- ScheinwerferMitrailleure. u. Ballontruppe Führer der Hufschmiede Geb.-Hrt., Sattler und Säumer aller BüchsenTruppen und macher der Sattler der Geu.-Truppen Kavallerie (Eta Hilrailliare und Verpflegung) G

Gr eg-enstan d.

(ohne Verpflegung) s

7

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Gen trupi an

Fliegertruppen

Sanitatstruppen

Verpflegungstruppen

9

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13

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15

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Kaput mit Achselnummern Reitermantel mit Achselnummern Mantelkragen für Radfahrer Krawatte ^Vadenbinden Paar Lederstulpen für Radfahrer Paar Ledergamaschen Paar .

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Anschraubsporen Anschnallsporen *) . . .

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) Tru ppen der In fanteriebrig.iden 1, 2, 7 , 8, H, 12 erhalten den ßlachenstx)fftornister 14/17, soweit der Vorrat reicht.

3 ) Dragoner- und Kavallerie-fr ütrailleure « rhalten das Putzzeug 9 B aus der 1 Reserve.

4 ) Trainsoldaten v om Bocke a is fahrend <:rhalten keilie Sporen. I>ie beritteneD TJnt.-Off., inkl. diejenigen der Kavallerie, erhalten 1 Paar blanke Ans chnallsporen , gegen Rüc igabe der fi·über gefass ten ; die Off. ·Ordonnanze n fassen bes ondere AJischnallspo ren mit kür zem Hals, 5 ) Die höheren Uiiteroffiziere Courier, Fe idweibel une1 Adjt.-Unteroff.) sind zum einmaligen Bezug einer Off. -Mütze ohne Gradabzeichen berechtigt, Preis der Slütze F r. 8. 50.

6 ) Die neuernannte n Feldweibe und die nei[ernannten A djt.-TJnteroff . fassen 1 0)ï. -Schriftentasche. (Die neuernannten Adjt.-Unteroff nur wenn sie die Sehriftentasche n icht seh on al s Feldweibel erhalten hai >en). Preis d
Inhalt des Mannsp utzzeuges : Kleiderbiü-ste. 1 Schuhbürste, 50 g Seife, l 1fadelbüchschen mit je 10 m feldgrauem Knopflochfaden Nr. 30 und ìtfähfaden Nr . 50 uiid 3 Nadeln, 4 grosse und 2 kleine Uni formknöpfe, 4 Steinnuss inöpfe 1 > mm und 3 Steinuussl rnöpfe 18 m m, 1 Baum wollappen, 1 Flauellap]>en, 2 m Zwickschnur. Sämtliche Rekruten erhalten 1 Büchse Schuhfett in ein er Schutzdo se, 1 S tück Riemenwac is. Rekrute n mit Ledergamaschen l Büchse sc iwarze L ederwichse. Trompeterr ekruten l B üchge Putzp omade. Dies e Fettmitte , sowie die Knöpfe werden mit den Putzzeugen durch die K.M.V. den Rekruten verabfolgt.

* Die Offiziers-Or donnanzen < rhalten überdies ein zu r Korpsaus "üstung geh örendes besonders zusammengestelltes Putzzeug.

NB. I»er Bund (K - T. A.) bes :hafft die W äffen mit ziigehörigera Lederzeugl Leibwäsche hat der Rekrut auf eigene Kosten anzuschaffen. Die To rnistergurten und C ·arni küren für T ornister une Brotsäcke, sowie die nait -f bezeic bneten 6egenstände werden von der K. T. A . einheitlich beschafft.

2

!

1

Führer der Geb,-Mitr,-Abt.

|Mitr. der Geb.-] Mitr.-Abt. tu.2l lMltr.derGeb,-j iiyiitr.-Abl.lu.2i 1

1 1 1

i

1

1

.

Tabelle III.

Ausrüstung für die Rekruten und die neuernannten 1 Jnteroffiziere im Jahre 1933.

Füsiliere, Schlitzen, TelephonPatrouille und L. Nt. G.Schützen i

Mitr.. Führer Dragoner, und Sattler Mitrailleure.

Fahrer, Radfahrer der Mitr.- u.

BüchsenSattler Geb.-Milr.und Motor- Komp., Mitr. derfahrenden macher.

Sattler und radfahrer d. fahr. Mitr.Komp. u. der Mitrailleure Hufschmiede der Kav.

Geb.-Mitr.-Abt 3

3

4

s

Kanoniere der KanoDien tu Feltab.

Feld- und schweren dir lotor- und Geblrgsart. Fot-M., Sonati (ohne schwere der Beobacnlüngi-, Feldhaubitzen) Sctiinwirfer- und Führer, Sattler Ballootnippgi und der Geb. -Art. BOchsennacher der »rt.

« 7

Fahrer der Feldartlllerle, Sappeure.

der schweren Mineure Feldhaubitzen, und der Scheinwerfer- Pontoniere Komp., beritt.

Trompeter und (Bautruppen Sattler der Art.

8

9

C. Waffen und Zubehör.

l1)

Jüchsenmach, Ì Teleph,-Patr.

und L.M.G.J

Gewehr 11 mit Riemen und Putzzeug l1)

2 1 1

1

1

1

1

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2 1 1

1

1

1

1

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8

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1

Spiel inbegr,

1") l8) 1 Unber. Tromp, inbegr.

1

1 1 1 1 l*)

/Teleph, Kan.1 (und L, M, G.J JTeleph, Kan.t (und L, M. G.j 1 l Teleph, Kan.\ \und L, M. G./ 1 1*) !4)

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1

Hufschmiede inbegr.

1

1

1

Unber. Tromp. Unber. Tromp.

inbegr.

inbegr.

1

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Feldw.fahr.Mitr,

Trompeter

Trompeter

3

l )

Trompeter

Höh. unber.\ 3 15h. unber.i 8Jnteroffiz, / J Jnteroffiz. / J Höh.beritt.'l 3 Höh, beritü 3 Jnteroffiz. / J Unteroffiz. / )

Trompeter

Trompeter

Karabiner 11 mit Riemen und Putzzeug .

Patrontaschen 98, zweiteilige Leibgurt 98 .

Putzzeugtäschchen 89. leer Patronenbandelier 9 8 . . .

. . . ' . . . .

Soldatenmesser 08 ( Säbel 96/02 . . . .

Säbelgurt mit Scheidetasche Ord. 22 und Schlagband .

Revolver m i t Futteral u n d Patronentäschchen1 . . . .

Pistole mit Futteral . .

Dolchbajonett m i t Scheidetasche . . . . .

Sägebajonett 14 (schweres Modell) mit Scher ietasche . .

1«) 8

l )

Trompeter

Fliegertruppen

Sanitätstruppen

Verpflegungstruppen

10

11

11

1:1

Train, Hufschmiede, Trompeter u.

Motorwagen Sattler d. Feldu. Verpflg.truppen Truppen, ohne Mitrailleure und Artillerie u --

1

Sägebajonett 96 (leichtes Modell) mit Scheide tasche .

Faschinenmesser m i t Scheidetasche . . . .

Unteroffizierssäbel 83 mit Quaste für höhere unberittene Unteroffiziere . . .

. . . . . . .

Offizierssäbel mit Feldgurt, Gabeltragriemen und Quaste für höhere berittene Unteroffiziere . . .i .

Faschinenmesser l> ^ u . , u. TFeldpostordonnanzen ,,, J , o , ,, Feldpostpacker Faschinenmesser \ Feldpostsekretär mit Korporal- und und Pistole / Wachtmeistergrad . . . . . .

Musiktasche . . .

Fouriertasche für Berittene oder Unberitter e an sämtliehe Fouriere 5 ) Signalpfeifen mit Schnur 6 ) Gewehrfettbüchschen .

15

Säumer aller Truppen, Führer der Geblrgs-Mitr.- OffiziersAbtlg., Sattler der Gebirgs- Ordonnanzen truppen, ohne Mitr., Art. u.

Verpflegung 16

17

i

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2 1 1

2 1 1

1

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3

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1*)

3

l ) 1

Tambouren

1 l8)

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1

1

1

1

Unber. Tromp.

inbegr.

Tambouren inbegr.

Tambouren inbegr.

Teleph.-Patr.

l3)

GJ-egenstand.

TelegraphenSignal- und Funkenpioniere (Verkehrstruppen)

1 1')

1«)

l3)

l8)

1") l8)

l8)

Trompeter

) Wachtmei ster, Korpor ale und So] daten, mit i Lusnahme d ;r Wachtmei ster der fai irenden Miti·.-Komp.

') Adjutant-1Jnteroff., Fe Idweibel um L Fouriere c er Radfahr«,rkp.; Beritt ene Mitr. \Sfachtmeister der fahr. Mitr. Kp., Feldweibel, Fouriere, Trompeter und Hufschmiede der Kavallerie ; berittene Unteroffiziere (inkl. unberittene Fouriere) und Trompeter der Feldart llerie, der iichweren Fe Idhaubitzen, der Scheineverferkp. un d des Train 3 ; sämtliche Unteroffizie re, mit Ausnahme der Telephon-Unteroffiziere, sämtliclle Trompeter und Arbeiter der Gebirgsartillerie ; sämtliche Säumer-Unteroffiziere und Hufschmiede, ") Adjutant-1Jnteroffiziere , Feldweibf ,1 und Four ere. Feldwe ibel und Fo uriere der DJotor- und ]Festungsartillerie, der Beobachtungs-, Scheinwerfer- ui d Ballontruppen. Höhere Unteroffiziere des M. W. D.

< ) Wachtmei ster und FaÄrerkorpora le der fahre nden Mitrai Heure; beri ttene Wacht meister, Faiirerkorporale und berittene Trompeter der Artillerie u nd des Trains; Trainwachtmeister und Trainkorporale; Hufschmied-Unteroffiziere; beritt. San.-Gefr. oder Unterò! t. der Drag.- u. Mitr.-Sch wadronen.

) An sämtliehe Unterof iziere abzug eben mit AIisnahme der Kanonier-t nteroffiziere Die Sign ìlpfeifen werden von den WafFenplatzzeugbäusern an < [ie Unteroffiziersschulen geliefert.

) 2 Stück a n Gewehrtnigende mit · lern Putzzeu g, 1 Stück an Nicht-Ge wehrtragend e.

993

D. Militärdepartement.

II. Ausbildung der Armee.

E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht.

4. Bekleidung fe. Ausrüstung der Offiziere

Fr.

292,604

III. Ausrüstung der Armee.

A. Materialbeschaffung.

3. Bekleidung.

Bekleidung der Eekruten, Exerzierkleider, Arbeitskleider für Spezialtruppen, Winterartikel Fr. 6,057,480 4. Waffen.

Maschinengewehre, Ausrüstung dazu, Handfeuerwaffen, blanke Waffen, Soldatenmesser, Aufrüsten von Waffen Fr. 3,406,569 5. Persönliche Ausrüstung.

Gepäck, Ausrüstungsgegenstände, Musikinstrumente und Zubehör, Aufrüsten von Lederzeug .

Fr. 2,189,388 7. Korps- und Schulmaterial.

Allgemeines Korpsmaterial, Fuhrwerke und Zubehör, Motorfahrzeuge und Zubehör, Pferdeausrüstung,Eadfahrermaterial, Material für den Verbindungsdienst, Optisches Material, Gasschutz- und Geschützmaterial, Ballonmaterial, Material für Festungen, Mineur-, Pontonier-, Flieger-, Sanitäts- und Veterinärmaterial, Material für den Verpflegungsdienst . Fr. 6,397,405

IV. Pferde.

A. Kavalleriepferde.

3. Eemontendepot, a. 5. Ausgaben für Dienstkleider . . . . Fr.

Regiebetriebe.

II. Pferderegieanstalt.

5. Ausgaben für Dienstkleider,

99,189

Fr. · 48,806

Die Kreditbegehren werden-in besondern Akten begründet.

994

Zusammenstellung.

Voranschlag 1932

Voranschlag 1933

(B, B. v. 12. VI. 31)

.Fr.

292,604 II. E. 4. b. Ausrüstung der Offiziere. . Fr.

309,569 III. A. 3. Bekleidung 6,057,480 » 5,914,647 3,406,569 4. Waffen. . . . . . . . . : : » 3,295,458 2,189,388 5. Persönliche Ausrüstung . . . » 3,377,023 7. Korps- und Schulmaterial . . » 5,904,551 6,397,405 IV. Pferde.

A. Kavalleriepferde 3. Eemontendepot, a. 5. Ausgaben » 99,189 » 108,867 für Dienstkleider Begiebetriebe.

II. Pferderegieanstalt, 5. Ausgaben » 48,806 für Dienstkleider 54,535 Fr. 18,964,650*) Fr. 18,491,441 )>

·

·

·

·

·

-

.

.

II-

Entschädigung an die Kantone für die persönliche Ausrüstung der Rekruten.

.

a. Ausrüstung der Rekruten.

Der Tarif für die Bekleidung und Ausrüstung der Eekruten basiert auf einer detaillierten Kostenberechnung, welcher die zurzeit in Betracht fallenden Preise zugrunde gelegt sind. Da die Preise des Eohmaterials immer noch Schwankungen unterworfen sind, .so muss dem Militärdepartement freie Hand betreffend Änderungen dieser Ansätze gelassen werden.

Gegenüber den Tuchpreisen für die Beschaffung der Eekrutenausrüstung pro 1932 ist eine .Eeduktion von 3,5--9 %,. je nach Qualität der Wolle eingetreten.

. .

. .

Wir verweisen auf die nachstehende Tabelle: Preise für die Rekrutenausrllstung Tuchsorte , pro 1932 pro 1933 Waffenrocktuch . .

. . 14. 30 13.-- Hosentuch . . . . 13. 60 12. 50 Eeithosentuch 14 20 12 90 Kaputtuch 11 10 11 55 Quartiermützenloden . ..' .

. . 11. 20 10. 80 Aufschlaatuch . . : . 11.75 10. 80 *) In den ordentlichen 'Voranschlag 1932 wurden Fr. 18,474,650 eingestellt ; das Sinken der Materialpreise erlaubte die Kredite nachträglich herabzusetzen.

995 Die Eekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss den beigehefteten Tabellen II und III auszurüsten.

b. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstnngsgegenständen.

Nach Art. 158 M. 0. und nach Art. 10, lit. b, der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung vom 29.. Juli 1910 sollen die Kantone stets den Bedarf für die Einkleidung eines ganzen Eekruten Jahrganges als Kriegs vorrà t auf Lager halten. Gemäss Art. 15 der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung hat der Bund den Kantonen den Wert dieses Vorrates in gewissem Umfange zu verzinsen. Durch den Bundesbeschluss vom 5. April 1919 betreffend die vorübergehende Ausserkraftsetzung des Art'. 90 und des Alinea 2 des Art. 158 M. 0. ist in diesen Verhältnissen eine Änderung eingetreten. Die Kantone legen nämlich zurzeit keinen Kriegsvorrat mehr an, sondern liefern die von ihnen beschafften Kleider fortlaufend dem Bund in seine allgemeine Uniformreserve ab, und dieser bezahlt ihnen ebenfalls fortlaufend ihre. Lieferungen. Unter diesen Ums*änden fällt natürlich die in Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung vorgesehene Zinsvergütung dahin.

Ebenfalls als Folge des oben zitierten Bundesbeschlusses vom 5. April 1919 geschieht die Einkleidung der Eekruten durch die Kriegsmaterialverwaltung, welche die allgemeine Uniformreserve des Bundes verwaltet. Demgemäss ist die in der Tabelle I vorgesehene Entschädigung für die Kosten der Einkleidung der Kriegsmaterialverwaltung zugunsten ihres Kredites III. B. 6. a.

Bekleidungsvorräte auszurichten.

III.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des hier angefügten Entwurfes zu «inem Bundesbeschluss betreffend Beschaffung des Kriegsmaterials und betreffend die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Eekruten z u leistenden Vergütungen.

.

. . . . . ' · · ' ' Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 81. Mai 1932.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, D e r Bundespräsident: Motta.

.':·'·..

· · " · · ' ·

·

D e r Bundeskanzler:.

Kaeslin.

996 (Entwurf.)-

Bundesbeschluss über

den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1933 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1933 zu leistenden Vergütungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 158 Militärorganisation, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 31. Mai 1982, beschliesst :

Art. 1.

Für die Beschaffung von Kriegsmaterial im Jahre 1933 werden nachbezeichnete Kredite bewilligt, die einen Bestandteil des allgemeinen Voranschlages für 1933 bilden und in diesen einzuschalten sind: II. E. 4. b. Ausrüstung der Offiziere Fr.

292,604 III. A.

3. Bekleidung · » 6,057,480 4. Waffen » 3,406,569 5. Persönliche Ausrüstung » 2,189,388 7. Korps- und Schulmaterial » 6,397,405 IV. Pferde. 3. Eemontendepot, a. 5. Dienstkleider . . .

» 99,189 ·Regiebetriebe.

· · II. Pferderegieanstalt, 5. Ausgaben für Dienstkleider » 48,806 Fr. 18,491,441 ; Art. 2.

' Die vom Bunde an die Kantone für 1933 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I der Botschaft festgesetzt.

Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen. Da die von den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände an die Kriegsmaterialverwaltung abgeschoben und vom Bunde den Kantonen fortlaufend bezahlt werden, wird im Jahre 1933' die Geldzinsvergüturig nach Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung nicht ausgerichtet.

~3S~>

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1933 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1933 zu leistenden Vergütungen. (V...

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Jahr

1932

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

2834

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.06.1932

Date Data Seite

989-996

Page Pagina Ref. No

10 031 679

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