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Bundesblatt 84. Jahrgang.

Bern, den 29. Juni 1932.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jähr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpli Oie. In Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vorübergehende Anpassung der Besoldungen, Gehälter und Löhne der im Dienste des Bundes stehenden Personen an die veränderten Verhältnisse.

(Vom 20, Juni 1982.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Gegenwärtig sind die Besoldungen des Bundespersonals in dem von den eidgenössischen Bäten im Jahre 1927 angenommenen und am 1. Januar 1928 in Kraft getretenen Beamtengesetz geordnet. Vorher waren sie in verschiedenen Gesetzen geregelt, die mit dem Inkrafttreten der neuen Ordnung aufgehoben wurden.

Seit dem Jahre 1916 sind zu den gesetzlichen Besoldungen Teuerungszulagen hinzugekommen, deren Höhe sich jeweilen der fortschreitenden Verteuerung der Lebenskosten anpasste.

Grundsätzlich sind die im Jahre 1927 festgesetzten neuen Besoldungen nichts anderes als die Kristallisierung der in den früheren Gesetzen enthaltenen Ansätze mit den bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes ausgerichteten Teuerungszulagen.

Im Jahre 1927 war die Finanzlage des Bundes wiederhergestellt. Die Staatsrechnung des Jahres 1928 schloss mit einem Einnahmenüberschuss von 23 Millionen Pranken ab und die Tilgung der Staatsschuld war sichergestellt. Das Land befand sich in einer Periode vollen wirtschaftlichen Aufschwungs. Die allgemeine Lage war gut. Die Lebenskosten waren zwar zurückgegangen, aber der Preisindex stand noch auf 160.

Bei der Pestsetzung der Besoldungsansätze hat man damals den erwähnten verschiedenen Umständen, besonders dem Preisindex, ausreichend Rechnung getragen. Heute stehen wir leider vor völlig veränderten allgemeinen VerhältBundesblatt. 84. Jahrg. Bd. II.

8

102 nissen. Innert vier Jahren ist die befriedigende, wirtschaftliche und finanzielle Lage zerstört worden. Die "Weltkrise, die uns vorerst verschont hatte, greift nun auch auf miser Land über und verursacht schweren Schaden. Wir möchten keine genauen Voraussagungen machen, aber man wird annehmen dürfen, dass sie länger dauern wird als diejenigen glaubten, die anfänglich behaupteten, sie werde nur von kurzer Dauer sein. Es ist auch noch keineswegs sicher, dass sie ihren Höhepunkt bereits überschritten habe. Die Bückwirkungen des wirtschaftlichen Niederganges auf die öffentlichen Finanzen werden daher sehr schwerwiegend sein. Der Eückgang des Verkehrs und des internationalen Austausches sowie die Börsenkrise haben die Zolleinnahmen und die Erträgnisse aus den Stempelabgaben in beunruhigendem Masse vermindert. Es ist sicher, dass die Eechnungen des Bundes wegen des Einnahmenrückganges und der gleichzeitigen Belastung gewisser unvermeidlicher Mehrausgaben schon im Jahr 1982 mit einem beträchtlichen Fehlbetrag abschliessen werden. Die Arbeitslosigkeit wird zweifellos vom Bunde, den Kantonen und Gemeinden noch gewaltige Opfer erheischen.

Auch bei den Bundesbahnen lassen die Betriebsergebnisse der ersten Monate dieses Jahres einen Fehlbetrag von 80 bis 40 Millionen Franken vor* aussehen.

Die Aufstellung eines endgültigen und vollständigen Programms für die Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichtes ist heute noch nicht möglich. Indessen muss ohne Verzug eine Einschränkung der Ausgaben ins Auge gefasst werden, und zwar überall, wo die Verwirklichung von Ersparnissen möglich erscheint. Die Frage, ob und in welcher Form neue Einnahmenquellen erschlossen werden können, lässt sich erst prüfen und praktisch lösen, wenn alle unsere öffentlichen Verwaltungen in der Einschränkung der Ausgaben das Äusserste getan haben.

L Die Einwirkung der Erìse auf den Bundeshaushalt.

A. Allgemeines.

Die je länger je mehr auch auf unser Land übergreifende schwere Wirtschaftskrise, deren Tiefpunkt heute noch kaum abzusehen ist, wird den Finanzhausbalt des Bundes und seiner Eegiebetriebe auf eine schwere Probe stellen.

Der unvermeidliche Eückgang der Einnahmen wiegt um so schwerer, als im Laufe der letzten Jahre die Ausgaben in besorgniserregender Weise angewachsen sind. Allerdings wurden sie bis dahin durch eine gleichlaufende Steigerung der Einnahmen ausgeglichen. So erfreulich diese zunehmende Einnahmenvermehrung an sich war und uns ermöglicht hat, das Budgetgleichgewicht aufrechtzuerhalten, so lag darin doch eine Gefahr. Weil man zu sehr an die Beständigkeit gewisser Einnahmen glaubte, mutete man dem Bunde Ausgaben zu, die schwierig zu decken sein werden, sobald wegen der Wirtschaftslage die Zollerträgnisse und die Stempelabgaben zurückgehen. Die

103 Einnahmen sind in den Jahren 1929 und 1930 wahrscheinlich auf ihrem Höhepunkte angelangt. Leider lässt alles darauf schh'essen, dass die ausnahmsweise günstigen Umstände, die uns diese ausserordentliche Einnahmenvermehrung brachten, für lange Zeit nicht mehr bestehen werden.

Das Eechnungsjahr 1982 wird in unserem Finanzhaushalte einen Wendepunkt zum Schlimmem darstellen. Die eidgenössische Staatsrechnung für 1981 hat noch mit einem bescheidenen Gewinnsaldo von 2,841,000 Franken abgeschlossen. Aber schon das erste Drittel des laufenden Jahres eröffnet düstere Perspektiven. Verglichen mit dem Erträgnis der vier ersten Monate des Vorjahres erzeigen die Stempelabgaben einen Ausfall von rund 5l/2 Millionen Franken. Die Einnahmen aus Stempelabgaben waren schon im Jahre 1931 empfindlich geringer als diejenigen des Jahres 1980. Auch die Zolleinnahmen gehen stark zurück. Zurzeit beträgt der Ausfall rund 100,000 Franken im Tag, d. h. mindestens 2 bis 8 Millionen im Monat. Dieser Rückgang kann noch zunehmen. Das Jahr 1982 wird uns infolgedessen, verglichen mit dem Ergebnis des Vorjahres, einen Minderertrag der Zölle von 80 Millionen und einen solchen für die Stempelabgaben von 15 bis 20 Millionen Pranken bringen.

Auch die Erträgnisse der Post- und Telegraphenverwaltung weisen eine rückläufige Bewegung auf. Sie sind von 12 Millionen im Jahre 1980 auf 8 Millionen Franken im abgelaufenen Eechnungsjahr gesunken. Leider ist vorauszusehen, dass sie im laufenden Jahre noch weiter zurückgehen werden. Die Krise bedroht ernstlich den im Voranschlag vorgesehenen Einnahmenüberschuss. Ein Sinken der Gesamteinnahmen um 5 Prozent würde genügen, den Überschuss in einen Fehlbetrag zu verwandeln.

Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Verwaltungsreehnung des Bundes für das laufende Jahr gegenüber 1931 einen Einnahmenausfall von 50 Millionen Franken aufweisen wird. Da die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wachsende Anforderungen stellt, müssen wir uns schon jetzt auf einen beträchtlichen Fehlbetrag gefasst machen.

Ebenso trübe erscheinen die Aussichten für den Finanzhaushalt der Bundesbahnen. Der Wettbewerb des Automobils und die Wirtschaftskrise bedrohen je länger je mehr die heute schon schwierig gewordene Lage dieses Unternehmens. Nun sind in unserem nationalen Verkehrsnetz 8 Milliarden Franken investiert. Diese
Tatsache allein stellt die finanzielle und wirtschaftliche Bedeutung des umfangreichen Unternehmens ins richtige Licht. Nachdem es der Verwaltung gelungen war, in den Jahren 1927 bis 1930 bescheidene Gewinne herauszuwirtschaften, die zur teüweisen Abtragung des Kriegsdefizites verwendet werden konnten, schliesst die Erfolgsrechnung des abgelaufenen Jahres bereits mit einem Fehlbetrag von 10 Millionen Franken ab.

Unterdessen geht der Verkehr beständig zurück. Die Einnahmen der Monate Januar bis April 1982 weisen einen neuen Ausfall von 13,7 Millionen Franken auf. Zieht man in Betracht, dass aus den Betriebsüberschüssen die Aufwendungen, für Verzinsung und Tilgung, sowie die Einlagen in die Spezialfonds in der Höhe von rund 126 Millionen zu bestreiten sind, so lässt sich

104 schon jetzt voraussehen, dass der Fehlbetrag der Bundesbahnen für das laufende Jahr etwa 40 Millionen Franken erreichen wird. Die Kriegszeit hat den Bundesbahnen ein schweres Defizit hinterlassen. Es ist kaum nötig zu sagen, dass die Lage rasch sehr schwierig werden könnte, wenn neue chronische Fehlbeträge die bereits erhebliche Schuldenlast vergrössern sollten.

Diese wenigen Betrachtungen lassen klar erkennen, dass die Wirtschaftskrise auf den Finanzhaushalt des Bundes eine schwere Bückwirkung ausüben wird und dass ohne Verzug alles getan werden muss, was diese zu mildern vermag.

Es ist Pflicht aller unserer öffentlichen Verwaltungen, auf der ganzen Linie eine Politik strengster Sparsamkeit durchzuführen. Mit Entschlossenheit muss an diese undankbare und schwere Aufgabe herangetreten werden.

Wenn sich das ganze Volk damit abfinden muss, weniger zu verdienen und seine Ausgabenwirtschaft einzuschränken, so haben auch die öffentlichen Verwaltungen die Pflicht, sich alle Einschränkungen aufzuerlegen, die die Lage erfordert. Alle öffentlichen Dienste müssen vom Willen beherrscht sein, mit den Einnahmen sehr vorsichtig umzugehen, namentlich wenn diese zurückgehen, während gewisse neue Ausgaben unerlässlich sind.

B. Einschränkung der Ausgaben.

Gehen wir uns nun darüber Bechenschaft, wo und in welcher Weise Einsparungen in der Ausgabenwirtschaft erzielt werden können. Die 562 Millionen Franken, die der Bund und seine Eegiebetriebe (ohne Bundesbahnen) im Jahre 1981 verausgabten, betreffen folgende Gebiete: Millionen Franken

a.

b.

c.

d.

Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld Subventionen Landesverteidigung Personal- und übrige Verwaltungskosten

- . .

.

111*6 156,7 61,7 232,3 562,a

Die Personalkosten der Bundesbahnen, die sich auf 224 Millionen Franken belaufen, sind in diesem Betrage nicht inbegriffen.

Es ist nicht möglich, hier die zahlreichen Posten jeder Gruppe im einzelnen zu prüfen, um dabei nach allen Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. Wir beschränken uns auf einige Bemerkungen von allgemeiner Tragweite.

l, Schuldentilgung und Zinsendienst.

Für die Tilgung des Passivsaldos der eidgenössischen Staatsrechnung sind die nach Tilgungsplan zum Bundesbeschluss vom IS. Juni 1927 für jedes Jahr festgelegten Beträge aufzubringen. Nach diesem Plan wird der im Jahre 1925 mit 1566 Millionen Franken errechnete Schuldenübersehuss innert längstens 40 Jahren getilgt sein. Der von der Bundesversammlung ange-

105 noramene Tilgungsplan bedeutet gleichzeitig ein Maximal- und ein Minimalprogramm, an dessen methodischer Durchführung zähe festzuhalten ist. Unsere Finanzlage gestattet nicht, ein Hehreres zu tun, anderseits würde aber selbst die Krise eine Verschiebung in der Durchführung nicht rechtfertigen. Wenn der gegenwärtigen Generation vernünftigerweise auch nicht unerträgliche Lasten auferlegt werden dürfen, so ist es doch eine nationale Pflicht, die Zukunft der kommenden Generation nicht aufs Spiel zu setzen und ihr die ganze schwere Kriegsschuld aufzubürden. "Wir fügen bei, dass die Staatsschuld, die sich im Jahre 1925 auf 1566 Millionen Franken belief, Ende 1931 auf 1389 Millionen Franken zurückgegangen ist, Die Verzinsung der festen Anleihen und schwebenden Schulden im Gesamtbetrage von rund 2113,6 Millionen Franken erforderte im Jahre 1931 96% Millionen Franken. Der durchschnittliche Zinssatz beträgt 4,14 Prozent.

Infolge der stark gesunkenen Zinssätze konnten wesentliche Konversionen zu vorteilhaften Bedingungen vorgenommen werden. Der jährliche Zinsendienst ist um rund 20 Millionen Franken verringert worden. Auch in der Folgezeit wird sich der Bundesrat bemühen, aus günstigen Konversionsgelegenheiten Nutzen zu ziehen und so eine kluge Finanzpolitik zu treiben. In den nächsten sechs Jahren müssen mehrere Anleihen im Gesamtbetrag von rund 400 Millionen Franken konvertiert werden. Diese Anleihen sind gegenwärtig zu 5%, 5 und 4% Prozent verzinslich. Bleiben die Verhältnisse günstig, so wird es gelingen, auf dem Zinsendienst gegenüber heute noch rund 4 Millionen einzusparen. Die Aussicht auf Erleichterung ist also nicht gerade gross. Die Mehrzahl unserer Anleihen ist eben schon in einer Zeit konvertiert worden, als die Zinssätze fühlbar zurückgingen.

2. Subventionen.

In den letzten Jahren haben sich die Aufwendungen für Subventionen gewaltig vermehrt. Sie überstiegen im Jahre 1931 156 Millionen Franken und erreichten damit 37 Prozent aller Ausgaben der Verwaltungsrechnung des Bundes. Die Entwicklung ist aus nachstehender Aufstellung ersichtlich: Jahr

Gesamtausgaben der Verwaltungsrechnung

Franken

Franken

1913 1920.

1922 1925.

1928: 1929.

1930 1931.

105,839,199 276,897,710 314,859,521 307,974,619 359,358,404 371,966,066 426,374,014 436,145,085

22,464,721 36,485,147 60,081,700 56,481,000 91,791,957 111,806,066 142,341,285 156,729,000

. . . . .

. . . . .

. . . . .

. . . . .

^"'tozeLaler Anteil absolute Beträge /JÄ5J5S-

Prozent

22 13 19 18 26 30 33 37

*) Inbegriffen sind die Einlage in die Alters- und Hinterbliebenenkasee und die Subvention an die Getreideversorgung,

106 Immer wieder hat der Bundesrat auf dieses beängstigende Anwachsen der Subventionen hingewiesen und betont, dass das Gleichgewicht in der Verwaltungsrechnung unfehlbar verloren gehen müsste, wenn die Einnahmen nicht mehr zunehmen sollten. Die beträchtlichen und voraussichtlich dauernden Einnahmenrückgänge als naturnotwendige, unmittelbare Folge der Krise zwingen uns, die Ausgaben zu. vermindern. Wohl oder übel muss nicht nur ein Stillstand, sondern ein Abbau der Subventionen Platz greifen. In diesem Sinne hat sich übrigens auch die Finanzkommission des Ständerates anlässlich der letztjährigen Budgetberatung ausgesprochen.

Mehr als a/a aller Bundesbeiträge sind in ihrem Ausmasse verfassungsrechtlich oder gesetzlich gebunden. Ein allgemeiner Abbau lässt sich daher nur im Wege der Bevision der in Betracht fallenden Erlasse erreichen. Mehrere Subventionsleistungen, wie die Beiträge an die Kantone für die Verbesserung und den Unterhalt von Automobilstrassen, sind vom Ertrag der für sie reservierten Einnahmequellen abhängig. Es fällt auch nicht leicht, wirksam gegen die kostspielige Gewohnheit anzukämpfen, immer mehr, aber nie weniger zu erhalten als im Vorjahr.

Der Gesamtbetrag der Subventionen, für die gesetzlich feste Ansätze bestehen, überstieg im Jahre 1931 110 Millionen Franken, Pur einen Abbau auf dem Wege des Voranschlages ohne Verfassungs- oder Gesetzesrevision fallen nicht einmal 50 Millionen Franken in Betracht.

Die nicht gebundenen, d. h. diejenigen Subventionen, deren Höhe die eidgenössischen Eäte bzw. der Bundesrat nach freiem Ermessen oder innerhalb eines Höchstansatzes oder eines Eahmens festsetzen können, sollten schon für das Jahr 1988 herabgesetzt werden. Auf dem Gebiete der Gewässerkorrektionen, Aufforstungen und Bodenverbesserungen möchten wir im gegenwärtigen Zeitpunkt nur noch Projekte unterstützen, die einer unbedingten Notwendigkeit entsprechen oder die wesentliche wirtschaftliche Vorteile bringen. Gleichzeitig soll nachdrücklich auf möglichst sparsame Ausführung gehalten werden. Ausnahmen von dieser Eegel sind nur soweit angezeigt, als es sich darum handelt, Arbeitsgelegenheiten zu schaffen.

Die Ausnahmen, die in dieser Eichtung gemacht werden müssen, zwingen uns in bezug auf die übrigen Subventionen, einschliesslich derjenigen für das berufliche Bildungswesen, zu
grösstmöglicher Sparsamkeit.

Bei denjenigen Subventionen, für deren Bemessung innert gewisser Grenzen Bundesrat und eidgenössische Eäte zuständig sind, ist es möglich, die Ansätze fühlbar herabzusetzen. Werden diese mehr dem Minimum angenähert, so können die Gesamtaufwendungen für die nicht gebundenen Subventionen um ungefähr 6 Millionen Franken vermindert werden. Die Lage verlangt diesen Abbau schon für das Jahr 1988. Wenn die Verhältnisse es erfordern, so wird der Bundesrat die Eevision einzelner Subventionsgesetze beantragen, um weitere Einsparungen zu verwirklichen.

Wir legen Wert darauf, zu betonen, dass es möglich ist, die Subventionsausgaben schon für das Jahr 1933 um ungefähr 6 Millionen herabzusetzen,

107 freilich nur unter der Bedingung, dass mit der Politik der Freigebigkeit, an die sich Kantone, Gemeinden und Private gewöhnt haben, gebrochen werde. Da die kantonalen Voranschläge für das Jahr 1938 bereits in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres aufgestellt werden, ist es unerlässlich, die Kantonsregierungen ohne Verzug von der geplanten Massnahme zu unterrichten, damit sie rechtzeitig das Erforderliche vorkehren können. Der Bundesrat gibt gerne der Erwartung Ausdruck, dass er in seinen Bestrebungen für den Abbau der Subventionen auf die tatkräftige Unterstützung durch die gesetzgebenden Eäte werde zählen können.

3. Dio Landesverteidigung.

Das Militärbudget bildet zurzeit Gegenstand eingehender Prüfung. Eine auf Anregung der eidgenössischen Eäte eingesetzte Expertenkommission führt eine nähere und ins Einzelne gehende Untersuchung aller kleinen und grossen Ausgaben durch. Der Bundesrat ist fest entschlossen, auch bei diesen Ausgaben alle Ersparnisse zu verwirklichen, die sich ohne Beeinträchtigung einer wirksamen Landesverteidigung verantworten lassen. Es erscheint nicht uninteressant, hervorzuheben, dass in der Gesamtsumme der Ausgaben von 87,7 Millionen Franken ') für die Landesverteidigung ungefähr 30 Prozent, d. h. rund 26 Millionen Franken auf Personalausgaben entfallen. Können diese dem veränderten Stande der Lebenskosten angepasst werden, so ist daraus eine Entlastung des Budgets der Landesverteidigung um etwa 2% Millionen Franken zu erwarten. Ferner wird der Preisabbau dazu beitragen, dass die Einheitspreise für die Verpflegung der Armee sowie für Beschaffung und Unterhalt des Materials herabgesetzt werden können.

Wird der Abbau der Besoldungen, Gehälter und Löhne bereits auf 1. Januar 1988 wirksam, so dürfte es möglich sein, die Ausgaben für das nächste Jahr, im Vergleich zum Voranschlag des laufenden Jahres, urn insgesamt 4--5 Millionen Franken zu vermindern.

4. Die Staatsverwaltung.

Den bedeutendsten Posten bildet die Kubrik Personal- und übrige Verwaltungskosten ; ohne die Bundesbahnen entfallen darauf 232 Millionen Franken.

Da die Anstrengungen nach Einschränkung sich auf alle Ausgabeposten zu erstrecken haben, müssen notgedrungen auch die Personalkosten näher gewürdigt werden. Einsparungen bedeuten hier Vereinfachung des Verwaltungsapparates und immer zweckmässigere Verwendung des Personals. Diese tatkräftige Sparpolitik ist nur die Fortsetzung und Verstärkung der seit Jahren verfolgten ernsthaften Bestrebungen. Sie haben schon Erfolge gezeitigt.

Dieselben sind ein Beweis des festen und beharrlichen Sparwillens, eine Kundgebung dafür, dass selbst auf schwierigen Gebieten der Ausdauer ein gewisser Erfolg nicht versagt bleibt.

x

) Ohne die bei der Militärverwaltung eingestellten Subventionen.

108 Wir weisen beispielsweise darauf hin, dass die Errichtung der Drucksachen- und Materialzentrale jährliche Einsparungen von rund 600,000 Pranken ermöglicht hat. Die Personalausgaben werden scharf und -wirksam kontrolliert.

Auf Ende 1980 beschäftigte die engere Zentralverwaltung (ohne die Zollverwaltung) trotz wichtiger neuer Aufgaben, verbunden mit bedeutender Mehrarbeit, etwa 400 Beamte weniger als vor zehn Jahren. Dieser Personalabbau' ist um so höher einzuschätzen, als inzwischen neue Dienstzweige geschaffen wurden und andere gezwungen waren, ihren Personalbestand zu vermehren, um die neuen Aufgaben bewältigen zu können. Welche Bedeutung der Verminderung von 400 Arbeitskräften beizumessen ist, springt in die Augen, wenn man sich daran erinnert, dass in der engern Zentralverwaltung jede Arbeitskraft durchschnittlich ungefähr 8600 Franken im Jahr kostet.

Auch die Bundesbahnen und die Postverwaltung haben ihren Personalbestand wesentlich vermindert. Dank der einlässlichen Kontrolle der Personalverwendung ist es gelungen, trotz der Verkehr s zunähme sowohl bei den Bundesbahnen als auch in der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung einen nennenswerten Personalabbau zu verwirklichen.

Gewiss wird ein weitergehender Abbau des Personalbestandes mit grösseren Schwierigkeiten verbunden sein, allein die Verschlechterung der Finanzlage und die sich ausbreitende Wirtschaftskrise machen es uns zur dringenden Pflicht, mit dieser unerbittlichen Sparpolitik fortzufahren. Wir sind überzeugt, dass noch wesentliche Vereinfachungen möglich sind. Die Eeorganisation der eidgenössischen Verwaltung bildete schon wiederholt Gegenstand eingehender Beratungen im Schosse dés Bundesrates. Die Intensität der Arbeit ist grösser geworden, das Personal hat die Eationalisierung durchwegs treu und ehrlich unterstützt. Wir freuen uns, ihm an dieser Stelle für die tapfere und treue Pflichterfüllung bei der Durchführung der schwierigen Aufgabe öffentlich unsere Anerkennung aussprechen zu können. Wir sind indessen der Meinung, dass es möglich sein werde, die Organisation noch weiter /u vereinfachen und den Geschäftsgang zu vervollkommnen. Diese Anstrengungen fortzusetzen erscheint um so eher geboten, als das Schweizervolk bei längerer Dauer der Krise gezwungen sein könnte, noch grössere Opfer zu bringen.

Unter keinen Umständen
dürfen wir in eine neue Ära dauernder Fehlbeträge hineingeraten.

.

.

· Wenn die Einschränkung des Personalbestandes auf das unbedingt Notwendige schwierig ist, so ist die Festsetzung angemessener Bezüge nicht weniger schwer. Die gegenwärtigen Bezüge sind im Jahre 1927 in einer Zeit festgesetzt worden, als der durchschnittliche Preisindex auf 160 stand. Er ist heute auf 140 zurückgegangen. Diese Tatsache und die finanziell und wirtschaftlich schwierige Lage, in der sich das ganze ,,Land befindet, machen es dem Bundesrate zur dringenden Pflicht, eine Neuanpassung ins Auge zu fassen, die, ohne das Eealeinkommen herabzusetzen, d.h. unter Aufrecht-

109 erhaltung der vom Gesetz von 1927 geschaffenen Lage, dem Bunde und seinen Eegiebetrieben eine wesentliche Ausgabenverminderung ermöglicht.

Es kann nicht die Eede davon sein, einen Lohnabbau zur Beratung zu stellen und durchzuführen und dabei alle übrigen Ausgaben unangetastet zu lassen. Ungerecht und einseitig wäre es auch, bei den einen abzubauen und die bisherige vorteilhafte Lage der andern, der Privaten und Gesellschaften, zu erhalten. Alle geeigneten Massnahrnen sind gleichzeitig und sofort zu treffen, um den Fehlbetrag zu verringern, der 1982 schon recht beträchtlich sein und noch beunruhigender anwachsen wird. Die Massnahmen sind rechtzeitig anzuordnen, damit sie schon im nächsten Jahre zur Auswirkung kommen.

Die Anpassung der Löhne ist nicht die einzige Sanierungsmassnahme.

Um den Voranschlag zu entlasten, hat der Bundesrat gleichzeitig beschlossen, einen Abbau der Subventionen sowie eine Einschränkung der Müitärausgaben vorzuschlagen, soweit dies mit einer wirksamen Landesverteidigung vereinbar ist.

Wir wiederholen, dass die Frage, wie und -wann, die Einnahmen vermehrt werden könnten, geprüft werden wird, sobald das Programm über die Verminderung der Ausgaben feststeht. Vorläufig hat sich der Bundesrat darauf beschränkt, eine Erhöhung der Zölle auf Malz und Gerste zu beantragen, die jährlich 8 Millionen Franken einbringen soll, ohne dass der Verbraucher eine Verteuerung des Kleinhandelspreises erfährt. Mehr als je muss jede FiskalmaBsnahme in Verbindung mit der ganzen Wirtschaft erwogen werden. Die Eegierung muss die bereits bestehende starke Belastung des Steuerpflichtigen ebenso berücksichtigen wie die Finanzlage des Staates.

Die Anpassung aller Bezüge wird eine fühlbare Verminderung der Ausgaben herbeiführen. Bedeutungsvoller aber ist die moralische Wirkung einzuwerten, die die Massnahme im ganzen Lande hervorrufen wird. Dieser Ausdruck der Solidarität bildet eine ausgezeichnete moralische Vorbereitung, eine Anpassung der öffentlichen Meinung an die durch die Krise geschaffenen Verhältnisse, über deren Schwere man sich noch nicht überall genügend Eechenschaft gibt. Wir müssen den Mut aufbringen, rechtzeitig die nötigen Anordnungen zu treffen. Die Vorbereitung der Zukunft, die Bewahrung des Landes vor kommendem, noch schwererem Unheil erfordert viel Voraussicht.

II. Das
Besoldungsproblem.

A. Die Bedeutung der Personalkosten im Bundeshaushalte.

Der Haushalt des Bundes, inbegriffen Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung, die Eegiebetriebe des Bundes und die Bundesbahnen, verzeichnet einsehliesslich Tilgung und Verzinsung eine Gesamtausgabe von rund l Milliarde 100 Millionen Franken. Die Summe der Personalkosten, bestehend aus Besoldungen, Gehältern und Löhnen, Beiträgen in die Personal-

110

Versicherungskassen, Kosten für Dienstkleider usw., erreicht für die ZentralVerwaltung und die Eegiebetriebe, inbegriffen die Bundesbahnen, 488,4 Millionen Franken. Sie ist höher als die Gesamtausgaben des Voranschlages des Bundes. Die Personalkosten erreichen nahezu 40 Prozent aller Ausgaben des Bundes und der Bundesbahnen mit Inbegriff des Zinsendienstes für die Schulden des Bundes und der Bundesbahnen. In den Rechnungen der Begiebetriebe, namentlich der Postverwaltung und der Bundesbahnen, ist der Anteil der Personalkosten noch wesentlich grösser. Die Aufwendungen für das Personal belaufen sich irn Jahre 1931 bei der Postverwaltung auf 70 Prozent, bei den Bundesbahnen auf 75 Prozent der Betriebsausgaben oder auf 66 bzw. 56 Prozent aller Ausgaben dieser Unternehmungen.

Die überragende Bedeutung der Personalkosten in der gesamten Ausgabenwirtschaft des Bundes und namentlich der beiden grössten Verkehrsanstalten springt deutlich in die Augen.

Anhang I zur Botschaft gibt erschöpfende Auskunft über die gesamten Personalkosten. Wir möchten hier nur summarisch die Kosten, ausgeschieden nach Verwaltungszweigen und Hauptausgabengruppen, angeben:

Ili Zentralverwaltung

Post

Allgemeine

einschl.

ZollverwaltunglandwirtschaftlicundmilitärischRegie BundesB«]i(und BundesZusammen betriebe IIDmslälti, Telegraph verwaltung bahnen Alkohol und Betreide verwaltung in tausend Franken

Besoldungen, Gehälter und Löhne, einschliesslich Uberchussbeträge . . .

Ortszuschläge . . . .

Kinderzulagen . . . .

Total Einlagen der Verwal-tung in die Personalversicherungskassen Übrige Ausgaben (Dienstkleider, Ersatz von Barauslagen, Nebenbezüge des fahrenden Personals) . . . .

Gesamte Personalkosten .

...

60,045 1,668 1,119 62,832

166,547 168,744 335,291 5,017 3,949 8,966 4,954 8,505 3,551 112,283 175,115 177,647 352,762

106,502 3,349 2,432

· ' 7,429

13,678

21,107

28,450

49,557

4,055

9,187

13,242

17,814

31,056

74,316

135,148 209,464 223,911 433,375

Für die Jahre 1913 und 1931 ergeben sich folgende summarische Vergleichszahlen : 1913

Personalbestand, Anzahl Personalkosten } in Millionen Franken überhaupt / pro Kopf, Franken

66,756 184,1 2,758

1931

66,058 433,4 6,561

Im Vergleich zum .Jahre 1913 ist der Personalbestand um 700 Dienstpflichtige zurückgegangen, die Ausgaben dagegen sind um 135 Prozent gestiegen.

Die Entwicklung der Personalkosten seit 1918 ist im Anhang II dargestellt.

In den Jahren 1920 und 1921 erreichten die Ausgaben für Besoldungen, Gehälter, Löhne, Ortszuschläge und Kinderzulagen ihren Höchststand. Auf 1. Januar 1922 wurden die Orts- und Kinderzulagen mit einer Kosten vermin-

112 derung von 15 Millionen Franken jährlich herabgesetzt. Durch die'Herabsetzung der Grrundteuerungszulagen wurde eine weitere jährliche Ersparnis von rund 20 Millionen Franken erzielt.

Bevor wir an die schwierige Frage der Neuanpassung herantreten, erscheint es notwendig, die derzeitigen Entlöhnungsverhältnisse des Bundes* personale näher zu betrachten.

B. Anstellungsverhältnisse und Bezüge des Bundespersonals.

1. Die Personalzusammensetzung.

Im Vergleich zum letzten Jahre der Vorkriegszeit ist die Gesamtzahl der 1931 im Dienste des Bundes gestandenen Personen, wie aus nachstehenden Zahlen ersichtlich ist, im Abnehmen begriffen.

Bund^eSung

Bundesbahnen

Zusammen

Personalbestand 1913 . . . . .

29,073 37,683 66,756 » 1920 34,968 39,410 74,873 » 1925 30,906 35,457 66,863 » 1930 . . . . .

81,285 84,305 65,590 » 1931 82,052 84,006 66,058 Der Bestand im Jahre 1931 von insgesamt 66,058 Arbeitskräften umfasst 45,751 Beamte, 10,670 Angestellte, 8545 Arbeiter und 1092 Personen mit besondern Anstellungsbedingungen (Diplomaten, Professoren usw.).

Über zwei Drittel aller Arbeitskräfte sind Beamte im Sinne des Beamtengesetzes. Zu den Angestellten gehören die im Gesandtschafts- und Konsulardienste tätigen Personen, die Posthalter, Landbriefträger, Schrankenwärterinnen, Bureaugehilfinnen und anderes weibliches Personal.

Als Arbeiter gelten die bei den eidgenössischen Werkstätten oder Anstalten im Tag- oder Stundenlohn beschäftigten Arbeitskräfte, Dieses ganze Personal ist grundsätzlich versichert und hat Anspruch auf die Ortszuschläge sowie auf die Kinderzulagen.

Z. Die Grundlagen für die Ordnung der Bezüge.

Die Bestimmungen über die Besoldungen der Beamten sind im V. Abschnitt des Beamtengesetzes enthalten. Die Gehälter der Angestellten und die Löhne der Arbeiter wurden in Anlehnung an gewisse Besoldungsansätze für die Beamten geordnet. Die Arbeiter werden auf Grund der vom Bundesrat am 4. Oktober und 28. November 1980 erlassenen Lohnordnungen belöhnt.

Für die Beamten und Angestellten gilt die heutige Eegelung der Bezüge seit 1. Januar 1928, für die Arbeiter seit !.. Januar 1980.

113 3. Die geltenden Ansätze.

Die Mitglieder der vollziehenden und richterlichen Behörden des Bundes, die Professoren der Technischen Hochschule und die Direktoren der grossen Verkehrsbetriebe beziehen Besoldungen, die auf besondern gesetzlichen Erlassen beruhen.

a. Beamte.

Alle übrigen Beamten sind nach Art. 88, Absatz l, des Beamtengesetzes in eine der 26 Besoldungsklassen eingereiht.

Die im Beamtengesetz enthaltene Besoldungsskala gilt für Orte mit mittleren oder überdurchschnittlichen Lebenskosten. Wo die Lebenskosten unter dem Landesdurchschnitte bleiben, sind die Mindestansätze um 100 und die Höchstansätze um 120 Franken niedriger. Dieser reduzierten Skala unterstehen 17 Prozent aller Beamten. Zur Besoldung der höhern Skala kommen für Orte mit überdurchschnittlichen Lebenskosten Ortszuschläge von 120 bis 480 Franken für Verheiratete und 90 bis 360 Franken für Ledige.

Jedes Kind unter 18 Jahren gibt nach Art. 43 des Beamtengesetzes dem Beamten Anspruch auf eine Kinderzulage von 120 Franken jährlich.

Nach Art. 40 des Beamtengesetzes benötigen die Beamten der 26. Klasse zur Erreichung der Höchstbesoldung 12 Dienstjahre, diejenigen der 25. Klasse 14, alle übrigen Beamten 15 Dienstjahre.

114 Besoldungs-klasse l

2 8.

4

5 6 7 8

9 10 11 12 18 14.

15 '., 16 , 17 18 .

19 .

20.

21 22 .

23 24.

25 .

26

Besoldungsskala Mindestbetrag Höchstbetrag Franken Franken

13,400 11*900 10,400 9,000 8,000 7,500 7,000 6,500 6,000 5,600 5,200 4,800 4,400 4,100 3,800 3,700 3,600 3,500 3.400 3,300 3,200 8,100 3,000 3,900 2,800 2,700

17,000 15,500 14,000 12,600 11,600 11,100 10,600 10,100 9,600 9,200 8,800 8,400 8,000 7,700 7,400

7,100 6,800

6,500 6,200 5,700 5,400 5,100 4,800 4,500 4,200 8,900

Anzahl Beamte anfangs 1932

57 65 184 302 820 135 284 422 440 453 785 993 1,925 1,090 1,429 1,337 4,088 2,202 584 . 4,557 1,979 2,868 7,566 3,324 4,961 3,029 45,279

b Angestellte.

Der Posthalter mit täglich 9stündige voller Inanspruchnahme für Bureaudienst kann einen Höchstgehalt von 6750 Franken im Jahr erreichen.

Die L a n d b r i e f t r ä g e r sind je nach der Verkehrsdichtigkeit in zwei Gruppen eingeteilt. Der Höchstgehalt der verkehrsstärker Gruppe beträgt für täglich 9stündige Dienst in Orten mit mittleren oder überdurchschnittlichen Lebenskosten 4500 Franken, in billigeren Orten 4880 Franken.

o. Arbeiter,

Folgendes sind die Lohnansätze der rund 5000 nach der Lohnordnung I belöhnten F a b r i k a r b e i t e r :

115

Lohnklasse

AußerErMHiung ordentliches Minimum Ordentliches pro Maximum Maximum Dienstjahr Stundenlöhne in Rappen Happen

a l 1

132 124 120

192 184

176

224 208 192

6 6 5

2 3 4 Unterkl.

112 108 100 66

152 140 128 90

168 156 144 110

4 4 4 3

Einreihungsbeispiel

erstklassige Vorarbeiter Vorarbeiter erstklassige, erfahrene Handwerker Handwerker angelernte Arbeiter · ungelernte Arbeiter Arbeiterinnen

In Orten, in denen die Lebenskosten das Landesmittel nicht erreichen, sind die Minima 4 Eappen und die Maxima 5 Rappen die Stunde tiefer.

Der tatsächlich ausbezahlte durchschnittliche Stundenlohn für den einzelnen Arbeiter betrug im Jahre 1931 : in der Lohnklasse

l 2 3 4 Unterklasse

Allgemeine BundesverwaHung Eappen 173 152 135 118 89

Bundesbahnen Rappen 178 151 129 108

Wie der Beamte und der Angestellte, so hat auch jeder ständige Arbeiter Anspruch auf den Ortszuschlag und die Kinderzulagen. Ferner ist ei versichert,

C. Die Einkommensverhältnisse verschiedener Erwerbsgruppen in der Privatindustrie.

1. Allgemeines.

Der Anhang I zur Botschaft betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten ') vom Jahre 1924 enthält Angaben über die Einkommensverhältnisse unselbständig Erwerbender in der Privatwirtschaft. Die Angaben beziehen sich auf die Verhältnisse der Jahre 1923/24.

J

) Bundesblatt 1924, III, Seiten 273 ff.

116 Die Jahre 1923 bis 1929 brachten immerhin für den grössten Teil der Arbeiterschaft eine gewisse Verbesserung des Arbeitsverdienstes, der durch den Bückgang der Lebenskosten noch wirksamer erhöht wurde. Die Landwirtschaft treibende Bevölkerung aber hat an der Aufwärtsbewegung der Jahre 1923 bis 1980 leider nicht teilgenommen. Während der Zeit, da sich die Lohnverhältnisse für den Beamten und den Arbeiter günstiger gestalteten, ist für die Arbeit in der Landwirtschaft wegen des fortschreitenden Bückganges der Produktenpreis eine Verschlechterung eingetreten.

Auf die Zeit der vorübergehenden Wohlfahrt von 1924 bis 1929 folgte eine Periode raschen Rückganges. Seit Mitte 1981 machen sich leider schon deutliche Anzeichen einer Umkehr zu sinkenden Löhnen bemerkbar. Namentlich in der Industrie, vorwegs in der Exportindustrie, sind die Löhne im Verlaufe des Jahres 1931 zurückgegangen.

2. Arbeiterlöhne in der schweizerischen Privatindustrie.

Im Hinblick auf gegensätzliche Interessen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind die von den verschiedenen Verbänden veröffentlichten Lohnstatistiken vorsichtig zu gebrauchen. Sie leiden unter dem Mangel an Übereinstimmung, so dass die daraus gezogenen Schlüsse nicht durchwegs verwendet werden können. Anderseits reichen die Angaben über Lohnansätze, Tariflöhne, Eichtsätze in Gesamtarbeitsverträgen usw. für denjenigen nicht aus, der klaren Einblick in die Einkommensverhältnisse, also in den Arbeitsverdienst, gewinnen möchte. Wegen möglicher Arbeitszeitveränderungen können beispielsweise auch die Stundenverdienste früherer Jahre an und für sich nicht mit den heute massgebenden zuverlässig verglichen werden.

Obwohl die in den Statistiken privater Organisationen veröffentlichten Angaben in mancher Hinsicht sehr interessant sind, können wir sie hier doch nicht vollständig berücksichtigen. Die nachstehenden Angaben beruhen auf der amtlichen Lohnstatistik für das Jahr 1980, herausgegeben vom eidgenössischen Arbeitsamt : Tagesverdienste verunfallter Arbeiter im Jahre 1930 absolut Franken Stand 1913 = 100

Überhaupt Metall- und Maschinenindustrie Baugewerbe Holzindustrie Chemische Industrie Nahrungs und Genussmittel, .

Fuhrhalterei Waldwirtschaft 1

Gelernte1 Ungelernte 12.57 9.90 12.13 9.55 13.23 10.28 11.81 8.89 12.40 10.33 13.99 11.54 11.35 10.53 -- 8.61

Gelernte1 Ungelernte 207 207 191 196 213 216 212 207 244 225 289 218 287 211 -- 188

) Gelernte und angelernte Arbeiter, ohne Werkmeister, Meister, Vorarbeiter,

Frauen.

117

Einzelheiten über die Entwicklung dieser Löhne von 1918 bis 1980 sind im Anhang IV enthalten.

Gegenwärtig stehen die Löhne in zahlreichen Industriezweigen bereits unter dem in dieser amtlichen Statistik ausgewiesenen Stand des Jahres 1980, Den nachgenannten Beispielen ist zu entnehmen, innerhalb welchen Grenzen sich der bereits durchgeführte Lohnabbau besonders in unserer Exportindustrie bewegt.

Bis Ende 1981 waren z.B. in der Metall- und Maschinenindustrie 54 von 70 dem Arbeitgeberverband angehörende Unternehmer gezwungen, die Löhne ihrer Arbeiter um durchschnittlich etwa 7 % herabzusetzen. Vom Abbau wurden 60 Prozent aller Lohnempfänger, über 40,000 Arbeiter, betroffen. Gegen 12,000 Angestellten dieser Industrie sind die Gehälter bis zu 20 Prozent gekürzt worden. Die Arbeiterkommissionen oder Arbeitervertreter haben die Notwendigkeit des Lohnabbaues nicht bestritten und sich der Massnahme entweder ausdrücklich oder stillschweigend unterzogen. Die Lage forderte, dass man sich damit abfand.

In der ebenfalls stark auf den Export angewiesenen Baumwollindustrie wurden bis Ende Januar mehr als */s aHer Arbeiter von Lohnreduktionen erfasst, die im Durchschnitt etwa 7 Prozent ausmachten. Einzelne Betriebe ermässigten ihre Zeitlöhne bis 15 Prozent und die Akkordlöhne bis 80 Prozent.

Auch den Angestellten dieser Industrie ist das Gehalt um 7 bis 10 Prozent abgebaut worden.

Von der Wollindustrie und verschiedenen Strickereien des Landes wissen wir, dass sie genötigt waren, die Arbeiterlöhne um 5 bis 10 Prozent herabzusetzen. Bei 18 von 19 Firmen der Wollwirkerei betragen die Lohnreduktionen durchschnittlich 10 bis 12 Prozent.

In der Seidenstoffweberei, wo über 80 Prozent weibliche Arbeiter beschäftigt sind, bewegen sich die seit dem Herbst 1981 in Kraft getretenen Lohnherabsetzungen zwischen 10 und 15 Prozent. Die Gehälter der Angestellten dieser Industrie sind um 10 bis 20 Prozent gekürzt worden. Von der Verabfolgung der üblichen Gratifikationen auf Jahresende musste in den meisten Fällen Ende 1981 Umgang genommen werden.

Im März 1981 hat der Lohnabbau auch bei den Arbeitern der Seidenfärbereien eingesetzt.

Noch stärker ist im Jahre 1931 die Arbeiterschaft der Schuhindustrie vom Lohnabbau betroffen worden. Die Herabsetzungen belaufen sich auf durchschnittlich wenigstens 10 Prozent und gehen
gelegentlich bis 20 und 25 Prozent.

Die Löhne in den von der Krise besonders stark betroffenen Uhrenund Stickereiindustrien sind, wie bekannt, in letzter Zeit empfindlich weiter abgebaut worden.

Hand in Hand mit diesen Lohnmassnahmen gehen in zahlreichen Industrien leider auch wesentliche, damit verbundene Arbeitszeitverkürzungen, die die Wirkung noch verstärken. Wie nachteilig sich beispielsweise neben Bundesblatt. 84. Jahrg. Bd. II.

9

118 einem Lohnabbau von 5 Prozent die Verkürzung der Arbeitszeit für den Verdienst des Arbeiters auswirkt, ist aus folgendem, der Praxis entnommenen Beispiel ersichtlich: Wochenlohn eines Arbeiters anfangs 1981 ' ... 48 Stunden zu l Fr. 20 = 57 Fr. 60 nach 5 %igem Lohnabbau . . . 48 » » l Fr. 14 = 54 Fr. 70 nach Kürzung der Arbeitszeit auf 38 » » l Fr. 14 = 87 Fr. 60 durch Arbeitslosenunterstützung ergänzt auf 80 % = 4 3 . Fr. 75 so dass der Lohnabbau in seiner Gesamtwirkung 25 Prozent ausmacht.

3. Lohnvergleiche zwischen Privatindustrie und Bundesdienst.

Es war von jeher schwierig, die Lohnverhältnisse in der Privatwirtschaft mit denjenigen im Bundesdienste zutreffend zu vergleichen. Die Tätigkeit der Briefträger, Grenzwächter, Betriebsbeamten der Post, Stationsbeamten, Kondukteure, Lokomotivführer usw. usw. lässt sich Beschäftigungen in der Privatindustrie kaum gegenüberstellen. Schon in der Botschaft zum Beamten gesetz hat sich der Bundesrat darauf beschränkt, die Arbeiterlöhne der Maschinen und Metallindustrie entsprechenden Löhnen in den Werkstätten des Bundes zu vergleichen. Bin gelernter Berufsarbeiter der Maschinen- und Metallindustrie kann die gleiche Tätigkeit ausüben wie ein Handwerker in den Werkstätten der Bundesbahnen oder der Militärverwaltung. Auch die Hilfsarbeiter und Handlanger dieser Privatindustrie lassen sich hinsichtlich ihrer Beschäftigung mit entsprechenden Arbeitern der genannten Bundeswerkstätten vergleichen. Hier sind Lohn vergleichungen möglich und schlüssig.

Nach der Lohnstatistik des Arbeitgeberverbandes der Maschinen- und Metallindustrie hat ein Berufsarbeiter im II. Halbjahr 1931 pro Woche 74 Fr. 59, im Jahre also 3879 Franken verdient.

Besitzen die in den Bundeswerkstätten beschäftigten Handwerker Beamteneigenschaft, so sind sie fast ausnahmslos in der 23. Besoldungsklasse eingereiht, Minimum 3000, Maximum 4800 Franken, Durchschnitt 4800 Franken, oder in Orten, wo die Lebenskosten unter dem Durchschnitt stehen, Minimum 2900, Maximum 4680 Franken, Diirohschnitt immer noch 4 2 0 0 Franken. Dazu kommen die Kinderzulagen und in Orten mit überdurchschnittlichen Lebenskosten der Ortszuschlag. Das Jahreseinkommen eines Handwerkers im Bundesdienst, der Beamter ist, war somit 1981 600 bis 700 Franken höher als dasjenige des Berufsarbeiters in der Privatindustrie.

Für die im Arbeiterverhältnis beschäftigten Handwerker (sie bilden die grosse Mehrzahl in den Werkstätten der Bundesbahnen und der Militärverwaltung) ist der Unterschied etwas geringer.

Wegen des seit 1927 fortgeschrittenen Lohnabbaues in der Privatindustrie hat sich der Unterschied im Barlohn zugunsten des Bundesarbeiters seither natürlich vergrossert.

Die Hilfsarbeiter und Handlanger der Privatindustrie erreichten nach der Lohnstatistik des Arbeitgeberverbandes schweizerischer Maschinen-

119 und Metallindustrieller im Jahr 1931 noch einen durchschnittlichen Wochenverdienst von 59 Fr, 52; dag entspricht einem durchschnittlichen Jahresverdienst von 8095 Franken. Für den ungelernten oder angelernten Arbeiter des Bundes beträgt der durchschnittliche Jahresverdienst in der 26. Besoldungsklasse 8500 bis 8600 Franken. Dazu kommen Ortszuschlag und Kinderzulagen von durchschnittlich 250 bis 800 Franken jährlich. Auch hier ergibt sich also für den Arbeiter dieser Kategorie im Barlohn gegenüber angelernten und ungelernten Arbeitern der Privatindustrie ein Vorsprung von jährlich wenigstens 700 bis 800 Franken. Heute ist die Besserstellung des Bundesarbeiters wegen des inzwischen in der Privatindustrie durchgeführten Lohnabbaues noch grösser.

Mit der Feststellung der Einkommensunterschiede zwischen der Arbeiterschaft des Bundes und derjenigen in den Privatindustrien ist die wirtschaftliche Lage der beiden Gruppen noch nicht hinreichend gekennzeichnet. Neben dem grössern Lohneinkommen fallen für den Bundesbediensteten noch die in jeder Hinsicht vorbildlichen Fürsorgeeinrichtungen des Bundes und die grössere Sicherheit der Anstellung ganz wesentlich ins Gewicht, Der Vergleich ergibt also, dass der Arbeiter des Bundes besser bezahlt ist als derjenige der Privatindustrie. Das gleiche gilt für die Mehrzahl der Beamten der untern und mittleren Besoldungsklassen. Dagegen werden bei gleichen Anforderungen und bei gleicher Verantwortung die obern Beamten der Privatunternehmungen besser entschädigt als diejenigen des Bundes.

4. Erwerbsverhältnisse in der schweizerischen Landwirtschaft.

Während des Krieges hatte sich die Lage in der Landwirtschaft fühlbar verbessert. Da indessen die Landwirtschaft weniger anpassungsfähig ist als die andern Zweige unserer Volkswirtschaft, konnte sie sich von den Folgen der ersten Krise der Nachkriegszeit noch nicht völlig erholen.

Durchschnittspreise landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Jahr

Fettes Schlachtvieh Nutzvieh Käsereimilch ohne Schotten- Junge KUhe Ochsen u. Rinder Schweine KUhe rllckgabe je 100 kg je 100kg prima je 100kg prima je 100 kg je 100 kg Lebendgewicht Lebendgewicht Lebendgewicht Lebendgewicht

1911/1913 1923/1927 1931 1932bisMärz

18.75 25.91 21.30 20.--

1923/1927 1931 1932

138 114 107

1. absolut, in Franken 139. 17 98.-- 113.86 152. 64 219.90 186. 78 188. 50 205. 90 177. 30 162. 15 188. 50 116. 20 2. Stand 1911/1913 = 100 158 156 164 156 148 136 135 119 142

189.-- 228. -- 165. 40 134. 50

164 119 97

120

Bei der Würdigung dieser Durchschnittszahlen ist zu beachten, daas der Erlös aus dem Verkauf von Milch und Vieh gegen 80 Prozent des gesamten Bohertrages der Landwirtschaft ausmacht. Preisrückgänge auf diesen Erzeugnissen treffen die einseitig auf Viehhaltung eingestellten Bauernbetriebe besonders stark. Etwas günstiger entwickelten sich die Verhältnisse für die mehrseitig auch auf Ackerbau und Selbstversorgung eingestellten Betriebe, die aus Getreide, Kartoffeln, Obst, und Gemüse noch ordentliche Einnahmen zu erzielen vermochten. Der Gesamtindex der landwirtschaftlichen Produktionskosten ist fast durchwegs gleichgeblieben.

Nach Anrechnung eines bescheidenen bäuerlichen Arbeitslohnes für den Besitzer und seine Angehörigen vermag der Schweizerbauer unter normalen Verhältnissen eine Verzinsung des im Betriebe angelegten Aktivkapitals von 3 bis 8,5 Prozent herauszuwirtschaften Die gegenwärtige Lage bleibt infolgedessen für die Landwirtschaft, trotz der von Bundes wegen getroffenen Massnahmen, recht ungünstig. Unsere Bauern haben ihre Schulden immer noch mit 4, 4%, ja sogar zu 5 Prozent und mehr zu verzinsen.

|D. Abbau der Bezüge des Staatspersonals im Auslande.

Die grossen finanziellen Schwierigkeiten und die wirtschaftliche Bedrängnis, die unserer Zeit den Stempel aufdrücken, haben die Mehrzahl der europäische und überseeischen Staaten veranlasst, die Bezüge ihres Staatspersonals herabzusetzen. Auf Grund verschiedener Erkundigungen möchten wir hierüber folgendes erwähnen.

Die Dienstbezüge der Beamten des Deutschen Eeiches und der Reichsbahn, die 1927 festgesetzt wurden, unterlagen seit 1. Februar 1981 verschiedenen Kürzungen. Sie erstrecken sich auf den Grundgehalt, den Wohnungsgeldzuschuss und die Nebenbezüge.

Die Kürzung der Dienstbezüge ist durch Notverordnungen in drei Etappen verwirklicht worden: a. allgemeine Kürzung der Dienstbezüge um 6 % am 1. Februar 1981 *), b. neue Kürzung der gesetzlichen Ansätze um 4 bis 8 % am 1. Juli 1931a), c. neue Kürzung um 9 % für alle Dienstbezüge am 1. Januar 1932 *).

Der gesetzliche Grundgehalt und der Wohnungsgeldzuschus sind also gegenwärtig gegenüber dem Zustande vor dem Monat Februar 1981 um mindestens 19 bis höchstens 28% herabgesetzt. Was das Reichsfinanzministerium für die Reichsbeamte hinsichtlich der Kürzungen anordnete, hat die Leitung der
Reichsbahn in gleicher Weise für ihr Personal verfügt *).

1) Reichsgesetzblatt Nr. 47 von 1930, Seiten 523 ff.

3) RGBI. Nr.22 von 1931, Seiten 282ff.f, 3 RGBI.1. Nr. 79 von 1931, Seiten 738 ff.

4) § 28 der Besoldungsordnung für die Reichsbahnbeamten vom 10. Januar

1928.

121 Auch in den Ländern und Gemeinden wurden die Beamtengehälter im Sinne der Reichsverordnungen herabgesetzt. Vorläufig sind die Abhaumassnahmen bis Ende 1934 befristet. Einige Beispiele, in denen die verschiedenen Massnahmen berücksichtigt sind, finden sich im Anhange V.

Schon nach der Eegelung von 1927 fällt der Vergleich der Gehälter der deutschen Eeichsbeamten und der Beichsbahnbeamten mit den Besoldungen des schweizerischen Bundespersonals besonders bei den mittlern und untern Kategorien deutlich zugunsten des Bundespersonals aus. Die Unterschiede sind durch den im Deutschen Reiche durchgeführten einschneidenden Gehaltsabbau selbstverständlich noch wesentlich vergrössert worden.

In Frankreich hat man bis heute von einer Herabsetzung der Bezüge des Staatspersonals Umgang genommen. Indessen ist nicht zu übersehen, dass die gehaltliche Stellung der mittlern und untern Beamten sowie der Angestellten des französischen Staates und der französischen Bahnen beträchtlich ungünstiger ist als diejenige unseres Bundespersonals. Auch für das Personal Frankreichs finden sich im Anhange V einige Beispiele, die genauen Aufschluss geben.

Die Gehälter des italienischen Staatspersonals sind mit Wirkung vom 1. Dezember 1930 an um 12 % gekürzt worden 1). Die Herabsetzung betrifft auch die Familienzulagen und andere regelmässige Vergütungen oder Entschädigungen. Im Ingress des Kürzungsgesetzes werden die Herabsetzungen, die sich auch auf die Angestellten der Staatsbahnen erstrecken, ausdrücklich mit dem Hinweis auf die prekär gewordene Budgetlage des Landes begründet.

In Österreich wurden sämtliche Gehälter, Löhne und Ortszuschläge der Bundesangestellten auf 1. Oktober 1981 ermässigt2). Von der Herabsetzung blieb die Familienzulage unberührt. In analoger Weise hat die Bundesregierung die Dienstbezüge der sogenannten Vertragsangestellten gekürzt. Die Ermässigung beträgt 4 % bis zu Jahresbezügen von 3400 Schilling, 5 % für Jahresbezüge über 3400 » und 6 % für Jahresbezüge über 5000 » Die Sonderzahlung, welche die österreichischen Staatsangestellten je am 1. Juni und 1. Dezember mit 30 % eines Monatsgehaltes erhielten, wurde durchschnittlich um die Hälfte herabgesetzt. Auf 1. August 1981 ist ausserdem eine nach oben progressive neue Besoldungssteuer für die über 3000 Schilling gehenden Gehälter eingeführt
worden. Die Steuer beträgt 1,T bis 10 %.

Durch Königlichen Beschluss vom Juli 1929 sind die Gehälter des belgischen Staatspersonals um 10 % verbessert worden. Dieser Zuschuss ') Gesetz vom 20. November 1930 (Gazzetta Ufficiale) Nr. 275.

) Bundesgesetz vom 3. Oktober 1931 (Bundesgesetzblatt Nr. 294, BudgetsanierungBgeBetz).

3

122 wurde durch Beschluss vom 13, Februar 1930 auf 16 % erhöht. Bin neuer Beschluss vom 28. März 1981 reduzierte den Ansatz wieder auf 10%, In England sind beim Staatspersonal und bei den Eisenbahngesellschaften anfangs 1931 Lohnreduktionen durchgeführt worden. Während die Gewerkschaften letztes Frühjahr für die Eisenbahnarbeiter Lohnerhöhungen forderten, brachte der Entscheid des «National Wages Board», der unter Zustimmung der Arbeitervertreter zustande gekommen ist, gewisse Lobnherabsetzungen.

Die Bezüge des Staatspersonals sind in letzter Zeit auch in Dänemark, Schweden, Norwegen, der Tschechoslowakei, Polen, Ungarn, Jugoslawien und Griechenland mehr oder weniger gekürzt worden.

Bemerkenswert ist der Abschluss eines vom 1. Februar 1982 an wirksam gewordenen Übereinkommens zwischen den Vertretern der Eisenbahngesellschaften der Vereinigten Staaten von Amerika und der Landesorganisationen der Eisenbahnbediensteten. Die Gesellschaften stellten einen Lohnabbau von 15 % in Aussicht. Nach 16tägigen Verhandlungen haben die Personalvertreter, von den hinter ihnen stehenden Organisationen dazu ermächtigt, einem Lohnabbau von 10 %, vorläufig für ein Jahr, zugestimmt. Von der Herabsetzung werden über 1,200,000 Bedienstete der amerikanischen Eisenbahnen betroffen.

E. In der Schweiz.

Die Anpassung der Bezüge des Bundespersonals an die veränderten Verhältnisse.

1. Allgemeines.

Dringende finanzielle Gründe und ebenso die gebieterische Notwendigkeit einer verbilligten Produktion zur Aufrechterhaltung des Absatzes haben leider zahlreiche schweizerische Unternehmungen gezwungen, ihre Löhne abzubauen.

Die Finanzlage des Bundes, die 1981 noch befriedigend war, hat sich rasch und tiefgehend verändert. Die Einnahmen gehen stark zurück. Gegenüber dem Vorjahre werden sie voraussichtlich um 50 Millionen Franken geringer sein. Der aus dem Einnahmenausfall entstandene Fehlbetrag wird noch wesentlich vergrössert durch die Ausgaben zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

Wir wissen ferner, dass auch die Lage der Bundesbahnen beunruhigend ist. Ihr Zinsendienst erfordert netto 98 Millionen Franken. Dazu kommen 8 Millionen für Tilgung und Abschreibungen sowie 20 Millionen für Einlagen in den Erneuerungsfonds. Insgesamt ergeben sich somit aus dem Betriebsüberschuss zu deckende Leistungen von rund 126 Millionen Franken. Somit sollte der Betrieb durchschnittlich im Monat einen Einnahmenüberschuss von 10 Millionen abwerfen. Nun beträgt dieser Überschuss für die ersten vier Monate 1982 zusammen etwa 16 Millionen Franken. Im entsprechenden Zeitraum des Jahres 1981 waren es 27 Millionen und in den ersten vier Monaten des Jahres 1930 30 Millionen!

123 Aus diesen Zahlen geht unbestreitbar hervor, dass die Lage sowohl für den Bund als auch für die Bundesbahnen jetzt schon sehr ernst geworden ist.

Möglicherweise wird sie noch schwieriger werden. Der Bundesrat betrachtete es daher als seine Pflicht, unverzüglich geeignete Massnahmen zur Verminderung der Fehlbeträge der Eechnungen des Bundes und der Bundesbahnen ins Auge zu fassen. Es war auch durchaus natürlich, dass er das Besoldungsproblem einer nähern Prüfung unterzog. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Frage namentlich wegen ihrer politischen Tragweite nicht einfach zu lösen ist.

Wie sich aus der allgemeinen Lage, aus den finanziellen und vor allem aus den nachfolgenden Darlegungen ergibt, konnte er sich indessen dieser schwierigen Aufgabe nicht länger entziehen.

Seit 1927, in welchem Jahre die Besoldungsansätze festgelegt wurden, sind die Lebenskosten in der Schweiz um mehr als 10 % zurückgegangen.

Das bedeutet in Wirklichkeit, dass die Kaufkraft unseres Geldes gegenüber dem Jahre 1927 im gleichen Verhältnis zugenommen hat. Diese Feststellung ist sehr erfreulich. Leider muss man sich ernstlich fragen, ob die Verbesserung gegenüber dem Jahre 1927 unter den gegenwärtigen Verhältnissen aufrechterhalten werden könne. Weder das Finanzdepartement noch der Bundesrat hätten je daran gedacht, die Ordnung zu ändern, wenn die ernste Not der Zeit sie nicht dazu zwingen würde.

Ist es einerseits durchaus natürlich, dass sich das Personal die realen Vorteile aus den niedrigeren Lebenskosten zu wahren wünscht, so hat doch anderseits die Eegierung die Pflicht, rechtzeitig die geeigneten Massnahmen zu treffen, um, soweit irgend möglich, eine weitere Erschwerung der schon recht prekären Lage zu verhindern. Es ist die Pflicht aller, das Land rechtzeitig gegen die kommende Bedrängnis widerstandsfähig zu machen und eine Lösung der künftigen Schwierigkeiten herbeizuführen.

Die vom Bundesrate befolgte Besoldungspolitik war ständig bestrebt, die Wohlfahrt des Personals zu fördern. Wir könnten daher nur wünschen, dass dem gesamten Personal die aus der Verringerung der Lebenskosten erwachsenen Vorteile erhalten blieben. Leider werden die Finanzquellen des Bundes immer spärlicher. Die Hilfeleistung, die wir allen Arbeitslosen angedeihen lassen müssen und wollen, wird der öffentlichen Hand, dem Bunde,
den Kantonen und Gemeinden, gewaltige Ausgaben auferlegen. Der Arbeitsverdienst des Landwirtes wie das Einkommen des Arbeiters der Exportindustrie ist gegenüber früheren Jahren bereits gesunken. Ist es unter diesen Verhältnissen möglich, dem Bundespersonal eine gegenüber 1927 noch verbesserte gehaltliche Stellung zu bewahren, während in fast allen Wirtschaftszweigen die Bezüge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zurückgegangen sind?

Die Solidarität, der gemeinsame Wille zur Überwindung aller Schwierigkeiten müssen unser Volk vor dem Elend bewahren, das anderswo herrscht.

Aus Vorsorge für die Zukunft wollen wir rechtzeitig die unerlässh'che allgemeine Anpassung durchführen! Um sie für alle erträglich zu machen, müssen auch

124 diejenigen Preise gesenkt werden, die bis jetzt noch ihren hohen Stand behauptet haben.

Auf Grund einlässlicher Prüfung ist der Bundesrat zur Überzeugung gelangt, dass die Bezüge des gesamten Bundespersonals (Magistrate, Beamte, Angestellte und Arbeiter) den veränderten Wirtscbaftsverbältnissen anzupassen seien. Der Abbau der Bezüge soll aber nur die gestiegene Kaufkraft des Geldes ausgleichen. Das Eealeinkommen des Personals soll also, verglichen mit seiner wirtschaftlichen Stellung zurzeit des Inkrafttretens der heute geltenden Ansätze vom Jahre 1927, nicht geschmälert werden. Wir hoffen sehr, dass die Krise allen Angestellten der öffentlichen und privaten Unternehmungen schwerere Opfer ersparen möge.

Das Beamtengesetz und weitere Erlasse betreffend die Bezüge von Personen, die im Bundesdienste stehen, wurden im Jahre 1927 beraten und traten auf 1. Januar 1928 in Kraft. Für die Anpassung dieser Bezüge ist daher auf die seither eingetretene Änderung der Lebenskosten abzustellen. Auch hier bedient man sich als Messziffer allgemein des amtlichen Landesindexes der Lebenskosten. Diese im Jahre 1924 zwischen den interessierten Bevölkerungskreisen und den Bundesbehörden vereinbarte Berechnungsart will die Preisbewegung auf den vier Ausgabengruppen Nahrungsmittel, Heizung und Beleuchtung, Bekleidung und Miete erfassen. Für die beiden ersten Gruppen werden monatlich, für die Bekleidung halbjährlich und für die Miete jährlich nach den Angaben aus 84 grösseren Gemeinden der Schweiz Verhältniszahlen ermittelt, welche die Veränderung des Preisniveaus der betreffenden Ausgabengruppen gegenüber den vorausgegangenen Erhebungsterminen zu berechnen gestatten.

Die Verhältniszahlen der einzelnen Ausgabengruppen werden zu einem Gesamtausdrucke zusammengefasst, wobei der prozentuale Anteil der vier Gruppen, ihrer Bedeutung im Haushaltungsbudget entsprechend, berücksichtigt wird.

Setzt man das durchschnittliche Preisniveau des Jahres 1927 gleich 100, so ergeben sich die nachstehenden Zahlenreihen als Ausdruck der Preisentwicklung der vier Ausgabengruppen und ihrer Gesamtheit.

Nahrung Jahr » » » » April

1927.

1928.

1929.

1980.

1931.

1932.

.

.

.

.

.

.

100 100 99 96 89 81

Brennstoffe Bekleidung Zusammen

Miete

Gesamtindex

100 102 108

100 102 105 107 108 109

100 100 101 99 94 87

100

96 95 98 90 87

99 90 78

100 100

99 97 90 81

Die Nahrungsmittel-, Brennstoff- und Bekleidungspreise sind seit 1927 durchschnittlich um 19 Prozent zurückgegangen, während die Mietpreise

125 leider stetsfort weiter ansteigen. Die Steigerung ist auffällig und zum Teil unbegründet. Sie hat naturgemäss zur Folge, dass der Rückgang der Lebenskoeten verzögert wird. Für alle vier Gruppen zusammen weist daher der schweizerische Landesindex seit dem Ausgangsjahr 1927 eine Senkung der von ihm erfassten Preise nicht mehr von 19, sondern nur von 13 Prozent aus.

Welche Bedeutung kommt diesem Preisrückgang praktisch gesprochen zu ? Die Bewegung der Indexpreise ist nicht gleichbedeutend mit einer ebenso grossen Verminderung der tatsächlichen Lebenskosten, d. h. der wirklich gemachten Ausgaben. Der Index berücksichtigt Verschiebungen weder in der Quantität noch in der Qualität der Verbrauchsgüter. In zweiter Linie wird eine Eeihe von weniger wichtigen, aber ebenfalls unvermeidlichen Ausgaben, die etwa ein Viertel aller Ausgaben ausmachen, vom Index gar nicht erfasst. Obwohl dieser keine Angaben über die nicht kontrollierten Preisschwankungen enthält, wissen wir doch, dass die Preise eher sinken. Auch wenn der genaue Umfang dieser Senkung der Berechnung entgeht, so bleibt unter allen Umständen ein Eückgang des Preisniveaus für den statistisch erfassbaren Bedarf von 1927 bis heute um rund 18 Prozent.

Gewiss lässt sich aus dem Verlaufe des Lebenskostenindexes der genaue Betrag der Einsparung für den einzelnen nicht ermitteln. Bei aller Vorsicht, die eine Umrechnung der Indexzahlen in absolute Beträge erheischt, darf aber doch gesagt werden, dass bei qualitativ und quantitativ gleichbleibendem Verbrauch für einen Familienhaushalt in einfachen Verhältnissen gegenüber 1927 eine Minderausgabe von ungefähr 800 Franken spürbar sein dürfte.

Der vorliegende Entwurf begnügt sich mit einer Herabsetzung der Bezüge des Bundespersonals um 10 Prozent, während die Eeduktion des Preisniveaus 13 Prozent ausmacht. Die Kürzung ist also geringer als die durch den Index ausgewiesene Verbilligung der Lebenshaltung seit 1927. Nach dieser Anpassung bleibt die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Personals grundsätzlich gleich wie im Jahre 1927, dem Zeitpunkte der Neuordnung der Bezüge. Da die Ortszuschläge und Kinderzulagen von der Anpassung nicht berührt werden sollen, wird der Eeallohn für den Grossteil des Personals tatsächlich noch etwas grösser sein als 1927.

Daneben bleiben dem Personal alle Vorteile gewahrt,
die ihm das Beamtengesetz brachte. Als der Bundesrat die heute geltende Besoldungsskala aufstellte, wies der Index im Vergleich zum Jahre 1914 eine Teuerung von rund 70 Prozent auf. In der parlamentarischen Beratung wurden die Besoldungsansätze noch etwas erhöht, während anderseits die Lebenskosten zurückgingen.

Ende 1927, also im Zeitpunkte des Inkrafttretens des Gesetzes -- 1. Januar 1928 -- erzeigte, der Index noch eine Teuerung von 60 Prozent gegenüber 1914.

Die nachstehende Darstellung ermöglicht einen Vergleich der Lebenskosten und der Gesamtausgaben an Besoldungen und Löhnen im Jahre 1913 mit denjenigen der Jahre 1927 und 1931.

126

Zahl

deDiensLebenskostenPersonalausgabenZentralverwaltungLebenskostenindexeOrtszuschlägeZKinderzulagennâ Zentralverwaltung in Minionen Franken

1918. . . .

1927 1931....

1932, April

66,756 64,764 66,058

100 160 150 140

159,1= 100 887,7 212 352,8 = 222

Verglichen mit dein Jahre 1913 beträgt die Verteuerung der Lebenskosten im Jahre 1927 noch 60 Prozent, während die Erhöhung der Besoldungsausgaben gegenüber 1913 112 Prozent ausmacht. Im Jahre 1931 waren die Lebenskosten noch 50 Prozent, die Bezüge dagegen 122 Prozent höher als 1913.

Die beträchtliche Verbesserung der Lage von 1927 gegenüber derjenigen von 1918 (Erhöhung der Bezüge um 112 Prozent gegenüber einer Verteuerung der Lebenshaltung von 60 Prozent) ist ein Vorteil, der dem Personal erhalten bleibt.

Vergleicht man schliesslich die allgemeinen Anstellungsbedingungen des Bundespersonals mit jenen der Erwerbstätigen in der Privatindustrie, so ist festzustellen, dass das Bundespersonal nach der Anpassung immer noch günstiger dasteht. Trotz der Eeduktion ist es auch weiterhin besser bezahlt. In einer Zeit, wo so viele Erwerbstätige keine Arbeit finden, bildet die gesicherte Anstellung für die Gegenwart und die Zukunft einen Vorteil, den wir gerne allen unselbständig Erwerbenden gewährleisten mochten. Unser Personal verbleibt natürlich weiterhin im Genüsse der Versicherung, die einen sehr wertvollen Vorteil bildet und den Bund gegenwärtig rund 50 Millionen Franken jährlich kostet.

Wir wissen, dass jede Einkommenssenkung für alle Betroffenen stets schmerzlich ist. Jede Lohnerhöhung bildet für den unselbständig Erwerbenden den seit langem erwarteten Anlass, seinen Lebensstand zu verbessern.

Man weiss, wie leicht man sich an bessere Lebens Verhältnisse gewöhnt und wie schwer es später ist, darauf zu verzichten. Was gestern noch nicht notwendig war, ist heute bereits unentbehrlich. Allein bei reiflicher Abwägung aller finan-ziellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte erschien uns die vorgeschlagene Anpassung unerlässlich. Sie ist die notwendige Bestätigung der Solidarität aller von der Krise weniger Betroffenen gegenüber denjenigen Volksteilen, die mehr darunter zu leiden haben. Wer einen festen Lohn und sicheres Brot geniesst, hat die Pflicht, auch derjenigen zu gedenken, die arbeitslos und brotlos sind. Durch ein Opfer soll er dazu beitragen, dass der Staat mit öffentlichen Mitteln wirksam für die armen Arbeitslosen eintreten kann.

2. Die finanzielle Tragweite der Anpassung, Im Jahre 1931 sind für Besoldungen, Gehälter und Löhne der im Dienste des Bundes stehenden Personen folgende Beträge aufgewendet worden :

127 Besoldungen, Gehälter und Löhne

Ortszuschläge

Kinderzulagen

Zusammen

in tausend [ Franken Verwaltungsrechnung, Post, Telegraph, Telephon. . .

übrige Dienste Allgemeine Bundesverwaltung Bundesbahnen Zusammen

156,956 9 591

4,742 275

8,269 282

164,967 10,148

166 547 168744 885,291

5017 3949

3 551 4954

175,115 177 647

8,966

8,505

352,762

Da nach dem Gesetzesentwurf die Ortszuschläge und Kinderzulagen von der Anpassung ausgenommen sind, erstreckt sich der Abbau nur auf die eigentlichen Besoldungen und Löhne. Aus der Kürzung ergeben sich daher folgende Minderausgaben: in runden Beträgen Millionen Franken Zentralverwaltung des Bundes 5,0 Postverwaltung 8,0 Telegraphen- und Telephonverwaltung 2,7 Übrige Dienste 0,9 Bundesbahnen .

16« Zusammen 33,4 Zu diesen Minderausgaben kommen die mit der Gehaltsanpassung verknüpften geringeren Einlagen der Verwaltungen in die Personalversicherungs kassen sowie einige andere Ersparnisse im Gesamtbetrage von rund 3 Millionen Franken, und zwar Millionen Franken

1. Einlagen in die Personal Versicherungskassen . . . .

2. Unfallfürsorge .

3. Eeisevergütungen, Nachtdienstvergütungen usw. . .

1,0

Zusammen

8.»

0,4 1.8

3. Die Vernehmlassung des Verwaltungsrates der Bundesbahnen.

Naturgemäss sind die Bundesbahnen an der Gestaltung der Besoldungen, Gehälter und Löhne ganz besonders interessiert. Wir erinnern daran, dass die Personalausgaben der Bundesbahnen allein 224 Millionen Franken, d.h.

79 % der Betriebsausgaben ausmachen. Der Wettbewerb des Automobils, die tiefgehenden Änderungen im Transportwesen sowie die allgemeine Krise

128 haben die finanzielle Lage der Bundesbahnen stark in Mitleidenschaft gezogen.

Obwohl die Festsetzung der Besoldungen in die Zuständigkeit der eidgenössischen Eäte fällt, -widmen Direktion und Verwaltungsrat der Bundesbahnen dem schwierigen Problem grösste Aufmerksamkeit. Der Verwaltungsrat hat die Präge der Anpassung in seiner Sitzung vom 3. Mai beraten. Dem eidgenössischen Eisenbahndeparteraent wurde ein Auszug aus dem Protokoll dieser Sitzung mit folgendem Eeschluss übermittelt: «Der Verwaltungsrat stellt fest, dass die Krise seit dem Monat Dezember letzten Jahres die Betriebsergebnißße ungünstig beeinflusst.

Er befürchtet, dass sich die Lage noch schwieriger gestalten werde.

Anderseits sind die Kosten der Lebenshaltung fühlbar zurückgegangen.

Daher erachtet er es als notwendig, dass die Besoldungen, Gehälter und Löhne den neuen Verhältnissen angepasst werden. Bei der Abstimmung wird diese Meinung von 11 Stimmen gegen 2 bei zwei Enthaltungen unterstützt.» 4. Die Stellungnahme des Personals.

Der Bundesrat hat Wert darauf gelegt, vorgängig seiner endgültigen Entschliessung die Lösung des Problems der Anpassung der Bezüge mit den Vertretern der Verbände des Personals mündlich zu erörtern. Bei der grossen Bedeutung der Frage erschien dem Bundesrat eine immittelbare Aussprache mit den Vertrauensleuten des Personals richtiger als die Einholung einer gutachtlichen Äusserung der paritätischen Kommission, mit der sich nach dem Wortlaute des Beamtengesetzes der Bundesrat auch hätte begnügen können.

Ein Meinungsaustausch fand am 80. April 1982 zwischen einer Abordnung des Bundesrates und den Personalvertretem statt. Der Föderativverband, die Gewerkschaft des christlichen Verkehrspersonals, der Personalverband des eidgenössischen Militärdepartementes, der Verband von Beamten der Bundesbahnen sowie die Gesellschaft der Ingenieure der Bundesbahnen hatten dazu ihre Vertreter geschickt.

Die Abordnung des Bundesrates setzte sich aus den drei Vorstehern der Departemente der Finanzen, der Post und Eisenbahnen und des Militärs zusammen. Die Vertreter des Bundesrates legten kurz den Standpunkt der Eegierung dar. Nationalrat Bratschi, Präsident des Föderativverbandes, erklärte, dass der Zentralvorstand grundsätzlich jeden Lohnabbau ablehne, den er als ungerechtfertigt und undurchführbar betrachte. Der
Zentralvorstand sei auch der Meinung, dass die Anpassung der Bezüge wirtschaftlich nicht die Wirkung haben werde, die der Bundesrat von ihr erwarte. Der Delegierte des Personalverbandes des Militärdepartementes schloss sich dieser Meinung an. Ebenso sprach sich der Vertreter der Gewerkschaft des christlichen Verkehrspersonals gegen einen Lohnabbau aus. Die Vertreter des Verbandes von Beamten der Bundesbahnen und der Gesellschaft der Ingenieure der Bundesbahnen gaben unter Vorbehalt der Stellungnahme ihrer Verbände die

129 Erklärung ab, dass sie sich grundsätzlich dem Gedanken der Anpassung anachliessen könnten, vorausgesetzt, dass sich die Herabsetzung der Bezüge nach den Verhältnissen richte.

Der Bundesrat, der damals weder über den Umfang einer eventuellen Lohnkürzung noch über das einzuschlagende Verfahren abschliessend Stellung genommen hatte, musste also feststellen, dass eine Verständigung mit den Personalvertretern kaum zu erreichen sein werde. Die Beratung gab indessen den Vertretern des Bundesrates Gelegenheit, den Standpunkt der Eegierung darzulegen und zu begründen. Sie hat somit zum mindesten abklärend gewirkt. Sobald sich aus der weitern Entwicklung die neuen Schwierigkeiten schärfer abzeichnen werden, dürfte sich das Personal doch davon überzeugen, dass die vom Bundesrate vorgeschlagene Massnahme leider eine unbedingte Notwendigkeit bedeutet.

Unter den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen und in einem Zeitpunkte, wo das ganze Land unter der sich stets verschärfenden Krise leidet, die jedermann zwingt, die Ausgaben einzuschränken, wäre es nicht angängig, dem Beamten eine Stellung zu erhalten, die das Volk als Vorzugsstellung betrachten musste. Der im Dienste des Staates stehende Bürger hat sich wie jeder andere dem harten Gebot der Stunde zu fügen, dessen ganze Tragweite heute allerdings viele noch nicht einzusehen vermögen.

5. Wirtschaftskrise und Löhne.

Es liegt keineswegs in unserer Absicht, an dieser Stelle auf eine einlässliche Darstellung der Wirtschaftskrise einzutreten, ihre Ursachen aufzudecken und nach Mitteln zur Abwehr zu suchen. Da indessen die Personalverbände nach Auffassung des Gewerkschaftsbundes ihren Widerstand gegen die Anpassung der Bezüge mit der Behauptung rechtfertigen wollen, sie werde die ungünstigsten Folgen für die Volkswirtschaft zeitigen, so möchten wir wenigstens in Kürze das Lohnproblem vom volkswirtschaftlichen Standpunkte aus · würdigen.

Föderativverband und Gewerkschaftsbund erklären, dass der Lohnabbau unerwünscht sei, weil er die Preissenkung fördere. Er werde die Produzenten schädigen, ohne die Konkurrenzfähigkeit mit dem Auslande zu vermehren.

Infolgedessen werde dadurch die Krise verschärft. Ob die Politik der hohen Löhne unter Aufrechterhaltung hoher Preise und eines entsprechend grösseren Verdienstes für den Produzenten vorteilhaft sei, oder ob man
nicht besser der bescheideneren Entlöhnung mit nachfolgender Preissenkung und, für den Produzenten, Verringerung des zahlenmässigen Verdienstes den Vorzug geben solle, ist ein Problem, das heftig umstritten war und weiterhin sein wird.

Will man sich über die einzelnen Faktoren der Volkswirtschaft Klarheit verschaffen, so dürfen diese nicht aus dem Zusammenhange herausgerissen und einzeln betrachtet werden. Sie sind vielmehr in ihrer Beziehung zur Gesamtwirtsohaft zu prüfen, wo sie sehr oft die doppelte Bolle von Ursache und Wirkung haben. Zweifellos bestehen zwischen Lohn- und Preisniveau

130 unmittelbare Beziehungen. Die Anhänger der hohen Löhne anerkennen diese Tatsache insofern, als sie ja den Preisstand durch hohe Löhne halten wollen. Wir folgern daraus, dass der Lohnabbau zur allgemeinen Preissenkung beitragen werde. Diese, vermag alsdann ihrerseits in einem gewissen Masse den Lohnabbau mehr oder weniger wettzumachen. Die Kürzung des Nominallohnes hat infolgedessen nicht eine entsprechende Kürzung des Eeallohnes zur Folge.

Soweit der allgemeine Lohnabbau eine allgemeine und rationelle Senkung aller Lebenskosten für Nahrung, Kleidung, Steuern und Miete usw. nach sich zieht, so wird die Senkung des Nominallohnes auch keine entsprechende Verringerung der Kaufkraft herbeiführen. Entspricht der Preisrückgang dem Lohnabbau, d. h. geht dieser nicht über den Preisabbau hinaus, so bleiben Eeallohn und Kaufkraft unverändert.

Voraussichtlich wird übrigens der Lohnabbau ohne Einfluss auf die gesamte Kaufkraft des Volkes 'bleiben. Die Verminderung der Kaufkraft ist ja bereits vollendete Tatsache. Der Eückgang der Bundeseinnahmen bildet dafür ein sicheres Zeichen. Angesichts des Fehlbetrages, der dadurch verursacht wird, bleibt nur noch zu prüfen, wer dafür aufzukommen hat. Soll das Defizit vollständig durch die Schaffung neuer Steuern gedeckt werden, die den bereits stark belasteten Steuerpflichtigen noch weiter belasten, oder soll es nicht wenigstens teilweise durch eine Anpassung der Besoldungen ausgeglichen werden, die durch den Preisrückgang .gerechtfertigt ist ? Es handelt sich also mehr um ein Verteilungsproblem, mehr um die Anwendung der Eegeln der ausgleichenden Gerechtigkeit als um eine Wirtschaftsfrage.

Für die Eechtfertigung der hohen Löhne beruft man sich auf die Wünschbarkeit, die Kaufkraft, d. h. eine hohe Verbrauchskraft zu erhalten. Erwägt man die verschiedenen Gesichtspunkte dieser Frage, so wird man voraussichtlich zum Schluss kommen müssen, dass namentlich in Zeiten der Krise die allgemeine Preissenkung das einzig wirksame und dauernde Mittel zur ' Wahrung und sogar zur Steigerung der Verbrauchskraft ist. Die Abnahme der allgemeinen Kaufkraft, die von niemand bestritten wird, ist zum Teil wenigstens eine unmittelbare Folge der Verminderung der Kaufkraft bei allen unsern Nachbarn. Voraussichtlich ist die Senkung des eigenen Preisstandes das beste Mittel, ihre Wirkungen
bei uns zu neutralisieren.

In gewissen Kreisen wird immer wieder behauptet, dass einzig die Politik der hohen Löhne die Produktion zu stützen vermöge und besonders die Landwirtschaft vor dem drohenden Zusammenbrach bewahren könne.

Die Auffassung, wonach die unbeschränkte Erhöhung der Löhne zur Sicherstellung einer Produktion ohne Grenzen genügt, hat verschiedene grosse Länder auf eine gefährliche schiefe Ebene geführt. Besonders in den Vereinigten Staaten hat die Theorie der unbegrenzten Entwicklung der Produktion gestützt auf eine stufenweise Erhöhung der Löhne Schiffbruch gelitten.

Durch hohe Löhne und Besoldungen können gewiss vorübergehend die Preise künstlich hochgehalten werden. Praktisch trifft das aber nur soweit zu, als es möglich ist, d. h. als Privatwirtschaft und öffentliche Hand in der Lage

131 sind, die hohen Löhne zu zahlen. In dieser Beziehung verweisen wir auf die Lage unserer Eegiebetriebe, besonders diejenige der Bundesbahnen, ferner auf die Verhältnisse in einem Grossteil unserer Industrien, namentlich unserer Exportindustrien. Überall wird man feststellen können, dass es unmöglich ist, die hohen Löhne zu halten.

Es erscheint nicht haltbar, zum vorneherein jeden Lohnabbau abzulehnen.

Warum soll der Lohn unangetastet bleiben oder nur nach oben verändert werden dürfen! So wenig wie alle übrigen Elemente kann sich der Lohn den wirtschaftlichen Schwankungen entziehen. Wird einerseits die Lohnbildung von der Depression beeinflusst, so sollen ihr anderseits immer auch die günstigen Umstände zugute kommen. Die Gerechtigkeit verlangt, dass die Lohnbildung so gut vom Nutzen des Wohlstandes profitiere, wie sie die Wirkung der Krisen über sich ergehen lassen muss.

Die Verhältnisse sind stärker als alle berechtigten Wünsche und der härteste Wille. Der Besoldungs- und Lohnabbau wird kommen, wir können ihm nicht ausweichen. Unter diesen Umständen ist es Pflicht aller, vorab der Behörden, dazu beizutragen, den Besoldungs- und Lohnabbau durch Senkung der Lebenskosten erträglich zu gestalten. Diese Unterstützung sind Volk und Behörden dem unselbständig Erwerbenden schuldig. Das dürfte wirksamer und klüger sein, als sich gegen das Unmögliche aufzulehnen.

Gegen den Lohnabbau wird schliesslich eingewendet, dass er, auch wenn damit ein entsprechender Preisabbau verbunden sei, einzig dem Bentner zugute komme, welcher ausschliesslich Verbraucher sei. Doch dürften die Leute, die ausschhesshch Verbraucher oder ausschliesslich Produzenten sind, wenig zahlreich sein. Die grosse Mehrzahl der Erwerbstätigen, sagen wir ruhig fast alle, sind gleichzeitig Produzenten und Konsumenten. Auch wenn der Bentner nur Verbraucher wäre, hätte die allgemeine Preissenkung für ihn doch notwendigerweise eine Verminderung seines Einkommens zur Folge. Auch er wird den Bückwirkungen einer Neuanpassung nicht entgehen können.

6. Lohn und Arbeitslosigkeit.

Die Arbeitslosigkeit ist überall beunruhigend angewachsen. Wenn auch der Sommer eine gewisse Erleichterung bringen dürfte, so wird voraussichtlich der nächste Winter wieder schlimmer werden. Der Verlust, der unserer Volkswirtschaft aus dieser Verdienstlosigkeit erwächst,
ist gewaltig. Schmerzlicher als diese materielle Einbusse sind aber die moralischen Schäden, die sich daraus für die Arbeitslosen ergeben. Die Lage im Jura ist ernst und in der Ostschweiz nicht minder schwierig. Nach und nach dürfte sich die Arbeitslosigkeit auf das ganze Land ausbreiten. Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Arbeitslosigkeit sind schon beträchtlich genug. Der Staat wird gegenüber denen, die der Arbeit und des Brotes ermangeln, seine Pflicht tun. Doch muss man sich klar darüber werden, dass die unaufhörliche Inanspruchnahme der Öffentlichen Gelder Bund, Kantone und Gemeinden schwer belastet.

132 Wiederholt hat der Bundesrat von den eidgenössischen Bäten Kredite verlangt, um damit den schwersten Nöten abzuhelfen. Niemand kann aber voraussehen, was die Hilfeleistung an die Arbeitslosen das Land noch kosten wird. Die verschiedenen Krisen, die von 1920 bis 1981 aufeinander gefolgt sind, haben Bund, Kantone und Gemeinden an die 500 Millionen Franken gekostet.

Daran leistete die Bundeskasse allein 283 Millionen. Diese Leistungen konnten damals aufgebracht werden, weil trotz der mehr lokalen als allgemeinen Krisen die Einnahmen von Bund und Kantonen dauernd anstiegen. Heute sind sie alle im Eückgang begriffen. Es wird schwierig sein, den Bedürfnissen der Arbeitslosigkeit zu begegnen, die im Jahre 1981 allein vom Bund annähernd 22 Millionen Franken forderte. Bei dieser Sachlage entsteht für alle, Private und Behörden, die Pflicht, nach Mitteln zu suchen, um die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Eegierung und Bürger, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ihre Anstrengungen vereinigen, um diese Geissel zu bannen.

Im Gegensatz zur Ansicht der Anhänger hoher Preise halten wir die Herabsetzung der Verkaufspreise durch Verminderung der Unkosten für ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Gegenüber dem Einwand, dass jede Lohnsenkung die Kaufkraft des Verbrauchers schwäche und damit die Krise verschärfe, weisen wir darauf hin, dass die unvoreingenommene Prüfung der Verhältnisse der Krise in Deutschland und England einwandfrei erkennen lässt, dass Umfang der Arbeitslosigkeit und Lohnstand in auffälligster Weise voneinander abhängen. Aus den amtlichen graphischen Darstellungen ist ersichtlich, dass der den neuen Preisen ungenügend oder zu spät angepasste Lohnstand immer ein Anwachsen der Arbeitslosigkeit zur Folge hatte. Der verhältnisniässig zu hohe Lohn ist nicht die einzige Ursache der Arbeitslosigkeit.

Es gibt noch andere weitere. Neben dem gestörten Gleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch sind unter anderem auch die übertriebenen Zwischengewinne, die drückenden, zur Deckung unproduktiver Ausgaben bestimmten Steuern zu nennen. Wie dem auch sei, ist es unmöglich, in einer Periode des Preisrückganges eine ständig gleiche Zahl von Arbeitern zu beschäftigen, wenn der Lohnansatz unverändert bleibt.

7. Export und Fremdenverkehr.

Hotelindustrie und Fremdenverkehr mit all
ihren Nebenerwerbszweigen sowie die Tätigkeit unserer Exportindustrien verschaffen dem Lande einen beträchtlichen Emnahmenzuschuss, auf den es nicht verzichten kann. Wollte die Schweiz, als charakteristisches Beispiel für die gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeit, sich auf sich selbst beschränken und künftig nur von den eigenen Hilfsquellen leben, so wäre sie gezwungen, ihre Lebensverhältnisse vollständig umzustellen. Der Zufluss aus dem Auslande, der jährlich Hunderte von Millionen Franken ausmacht, ist zur Aufrechterhaltung eines befriedigenden Lebensstandes unentbehrlich.

Damit Tourismus und Hotelindustrie sowie Exportindustrien gedeihen, müssen die günstigen allgemeinen Bedingungen dafür geschaffen werden.

133 Zu diesem Zwecke sollte die Schweiz dem Reisenden, dem Kurgast, dem ausländischen Kunden und Verbraucher günstige Bedingungen, d. h. vorteilhafte Preise, anbieten können. Wir wissen, dass unter den Ursachen der Krise mehrere von aussen her kamem Die grossen finanziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit denen heute die Länder zu kämpfen haben,' die einst unsere besten Kunden waren, haben deren Kaufkraft wesentlich geschwächt ; damit sind uns auch Exportmöglichkeiten verloren gegangen. Es wäre aber unvorsichtig, zu den äussern Schwierigkeiten, auf deren Beseitigung wir keinen Einfluss haben, noch innere zu häufen, deren Überwindung in unserer Macht liegt. Für die Exportindustrie wie für die Hôtellerie wird die Krise so lange dauern, als es nicht gelingt, uns dem allgemeinen Preisstande wenigstens anzunähern.

Auf dem internationalen Devisenmarkt hält der Schweizerfranken die Goldparität. Er ist deshalb für alle Länder mit entwerteter Währung sehr teuer. Umgekehrt ist die Kaufkraft unseres Frankens im Inlande wegen der sehr hohen Preise nicht sonderlich gross. Dieser Umstand hat für wichtige Teile unserer Volkswirtschaft wie die Exportindustrie, die Hôtellerie und den Fremdenverkehr schwerwiegende Nachteile.

Nichts widersteht den billigen Preisen. Mehr und mehr müssen wir erkennen, dass wir unsere feste Stellung auf dem internationalen Markte erst dann wieder gewinnen können, wenn der Preisstand in der Schweiz unserer Produktion einen erfolgreichen Wettbewerb mit den übrigen Völkern wieder ermöglicht. Das trifft um so mehr zu, als in Krisenzeiten leider die Qualität, die unser Geheimnis und unsere Kraft war, für den Kunden nicht mehr von so ausschlaggebender Bedeutung ist wie zur Zeit des Wohlstandes.

8. Preisstand und Preiskontrolle.

Selbstverständlich genügt der Lohnabbau nicht, um unsern Preisstand den Verhältnissen der allgemeinen Wirtschaft anzupassen. Eine entsprechende Anpassung muss auch für alle übrigen Faktoren Platz greifen. Es wäre sozial nicht zu verantworten, vom unselbständig Erwerbenden zu verlangen, dass er allein das Opfer zur Verbesserung der allgemeinen Lage trage. Das wäre nicht nur ungerecht, sondern auch unwirksam. Greift dagegen eine allgemeine Anpassung Platz, so wird das Opfer wirksam, der Lohnabbau erträglich, und das Leben bleibt normal.

Die soziale
Gerechtigkeit verlangt, dass im Zeitpunkte, wo das Einkommen des unselbständig Erwerbenden, also des Beamten und Angestellten mit fester Besoldung, zurückgeht, auch die Gewinne der übrigen Berufstätigen, der Industriellen und Kaufleute sowie das Einkommen der Kapitalisten sich in gleicher Weise vermindern, sei es durch Einschränkung des Gewinnes, sei es durch Senkung der Geld- und Mietzinse. Der allgemeine Zinsfuss ist bereits beträchtlich zurückgegangen.

Gewisse Kleinhandelspreise sind den veränderten Verhältnissen und namentlich den Grosshandelspreisen bereits gefolgt. Einzelne, besonders die den Bandesblatt. 84. Jahrg. Bd. H.

10

134

Produzenten bezahlten Preise, nähern sich dem Stande der Torkriegspreise.

Andere dagegen, an vielen Orten besonders die Mietzinse, wollen nicht zurückgehen, trotzdem eine normale Wirtschaftslage nur unter der Bedingung einer allgemeinen Preissenkung wiederhergestellt werden kann.

Wenn sich die Krise verschärft und die Arbeitslosigkeit weiter ausbreitet, ist es Pflicht eines jeden, sich mit bescheidenerem Verdienst zu begnügen.

Unter den gegenwärtigen Verhältnissen ist es für alle nationale Pflicht, auf ungerechtfertigte Gewinne zu verzichten, damit die Anpassung der Preise an die neuen Wirtschaftsbedingungen nicht hintangehalten wird.

Würde der freie .Wettbewerb durch Preisabreden, die das Preisniveau ein für allemal festlegen, gehemmt und hätte in der Preis- und Mietzinsfrage der Gedanke der Billigkeit und der beruflichen Gewissenhaftigkeit seinen wertvollen mässigenden Einfluss eingebüsst, so erwüchse dem Staate die Pflicht, preisregulierend einzugreifen.

Der Bundesrat schenkt den Preisverhältnissen volle Beachtung. Er ist auch bereit, die bestehende Preiskontrolle zu erweitern und zu verschärfen.

Das Volkswirtschaftsdepartement hat mit allen an der Preisbildung beteiligten Verbänden Fühlung genommen. Besprechungen und Erhebungen sind im Gange, um abzuklären, ob und inwieweit ein Preisabbau angezeigt und möglich erscheint.

Nach Abschluss der Erhebungen wird das Departement über diese Angelegenheit berichten.

III. Die Richtlinien des Gesetzesentwurfes über die Anpassung der Bezüge des Bundespersonals.

1. Die Form des Erlasses.

Die Besoldungsansätze für das Beamtenpersonal sind gesetzlich festgelegt.

Dagegen ist der Bundesrat zuständig für die Ordnung der Gehälter und Löhne der Angestellten und Arbeiter. Gehälter und Löhne wurden in Anpassung an die gesetzlichen Besoldungen bemessen. Eormellrechtlich könnten diese also vom Bundesrate auf dem Wege des blossen Bundesratsbeschlusses schon heute den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Der Bundesrat wird das nicht tun, weil nach den Grundsätzen der Billigkeit und Gleichheit für alle dieselbe Ordnung Platz zu greifen hat. Besoldungen und Löhne beider Gruppen können nur gleichzeitig geändert werden. Die Anpassung muss somit eine allgemeine Massnahme bilden. Sie soll sich sowohl auf die Träger der obersten Staatsämter, d. h. der Mitglieder der vollziehenden und richterlichen Behörden, als auch auf sämtliche Beamten, Angestellten und Arbeiter erstrecken.

2. Die Anpassung der Besoldungen und Löhne.

Damit die Besoldungen und Löhne den veränderten Verhältnissen angepasst werden können, ist daher zunächst die gesetzliche Ermächtigung zu

135 schaffen. Der Grundsatz der Anpassungsmöglichkeit an die Veränderungen im Stande der Lebenskosten war bereits im bundesrätlichen Entwürfe zum Beamtengesetz enthalten 1). Beide Eäte -waren einer Solchen Lösung grundsätzlich nicht abgeneigt ; da man sich aber über die Formulierung nicht einigen konnte, wurde der Gedanke der gleitenden Lohnskala preisgegeben.

Der Bundesrat möchte heute auf den Grundsatz der Anpassung wiederum zurückkommen. Er beantragt deshalb, die Bundesversammlung zu ermächtigen, die Besoldungen den wirtschaftlichen Verhältnissen des Landes anzupassen, wobei bereits bestimmt wird, dass die Anpassung für die Jahre 1988 und 1984 in Form eines Lohnabbaues von 10 Prozent zu erfolgen habe.

Der vorliegende Text weicht in verschiedenen Eichtungen von der Formulierung des Bundesrates vom Jahre 1924 ab. Einmal ist der Spielraum weniger gross. Sodann sollen die gesetzgebenden Eäte nicht allein und einseitig an die Indexzahlen gebunden sein. Der Gesetzesentwurf will sie gleichzeitig ermächtigen, die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Landes zu berücksichtigen.

Den gesetzgebenden Eäten sind indessen nach einer andern Sichtung in ihrer Bewegungsfreiheit verhältnismässig enge Grenzen gezogen. Sie können die Bezüge um nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben und unten anpasser».

Die Aripassungsmöglichkeit gestattet, die Bezüge maximal bis zu 15 Prozent nicht nur herabzusetzen, sondern natürlich auch zu erhöhen, wenn die Verhältnisse es rechtfertigen.

Schliesslich soll die Ermächtigung zeitlich begrenzt sein. .Sie ist als vorübergehende Massnahme gedacht und wird nur für fünf Jahre erteilt.

Da nicht vorauszusehen ist, wie sich die Verhältnisse gestalten werden, sind die nötigen Vorbehalte für die Zukunft anzubringen. Bei der unabgeklärten Lage wäre es daher nicht zu verantworten, sich endgültig zu binden.

Man hat die Auffassung vertreten, dass die vom Bundesrate beantragte vorübergehende Eevision verfrüht sei. Nun ist nicht zu vergessen, dass auch bei rascher Behandlung der Vorlage, d, h. wenn die Schlussahstimmung bereits im September stattfindet, die neue Ordnung, falls das Eeferendum ergriffen werden wird, nicht vor April 1933, in Kraft gesetzt werden kann.

Die Änderung der Bezüge auf dem ordentlichen Wege der Grèsetzesrevision erfordert also verhältnismässig viel
Zeit. Der Bundesrat möchte indessen nicht einen dringlichen Bundesbeschluss beantragen, obwohl es sich nur um teilweise und vorübergehende Änderungen von Gesetzen handelt. Das Eeferendum erscheint unerlässlich. Über dieses schwerwiegende Problem, das nicht nur Behörden, Beamte, Angestellte und Arbeiter, sondern die ganze Volkswirt1

) Die Bestimmung (Art. 74 des Gesetzesentwurfes) hatte folgenden Wortlaut: «Die Bundesversammlung kann die Besoldungen den Veränderungen im Stande, der Lebenskosten anpassen. Eine solche Massnahme ist nur zulässig, wenn sich die Lebenskosten gegenüber ihrem Stande beim Inkrafttreten dieses Gesetzes um wenigstens 5% verändert haben.»

136 Schaft berührt, soll dag Volk, wenn es dies wünscht, entscheiden können; seinem Verdikt wird sich jedermann beugen müssen.

Da bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch geraume Zeit verstreichen dürfte, anderseits aber die Anpassung an den veränderten Stand der Lebenskosten möglichst bald verwirklicht werden sollte, muss die Anpassung für die Jahre 1933 und 1984 im Gesetze selbst erfolgen. Die eidgenössischen Hate werden somit gleichzeitig über den Grundsatz wie über die Anwendung in den Jahren 1938 und 1984 entscheiden. Im Verlaufe des Jahres 1984 hätten sie sich dann darüber schlüssig zu machen, wie die Bezüge für die Folgezeit (1985--1937) den veränderten Verhältnissen anzupassen seien. Die Entscheidung hierüber wird von der Entwicklung der wirtschaftlichen Lage abhängen.

3. Geltungsbereich.

1. Der Gesetzesentwurf findet grundsätzlich auffalle im Dienste des Bundes stehenden Personen Anwendung. Formellrechtlich wäre, wie erwähnt, der Bundesrat allerdings zuständig, die Gehälter und Löhne der nicht in der Eigenschaft als Beamte der Dienstgewalt des Bundes unterstellten Personen von sich aus den veränderten Verhältnissen anzupassen. Indessen erscheint es uns doch richtiger, die Massnahme für Alle im nämlichen gesetzgeberischen Erlass anzuordnen. Dergestalt wird die einheitliche und gleiche Behandlung hinsichtlich des Ausmasses der Anpassung und der jeweiligen Dauer ihrer Wirksamkeit zum vornherein gewährleistet.

2. Art. l, Absatz 3, des Entwurfs umschreibt das Objekt der Anpassung.

Der Vollziehung des Gesetzes bleibt vorbehalten, näher zu bestimmen, was als Entgelt für die Tätigkeit im Dienste des Bundes zu betrachten ist. Die Anpassung hat sich selbstverständlich auf die Gesamtheit der jeweiligen Bezüge zu erstrecken, d. h. sie betrifft auch Besoldungsaufbesserungen, die zurzeit der Gültigkeit des Gesetzes eintreten. Grundsätzlich unterliegen der Anpassung auch die Vergütungen für Dienstreisen und auswärtige Verwendung, für Nachtdienst-- und Überzeitarbeit usw.

Dagegen sollen die Ortszuschläge und Kinderzulagen von der Anpassung ausgenommen sein, IQ Ansehung ihres Ausmasses vermögen sie den Zweck des Ausgleiches nur zum Teil zu erfüllen.

Der Ortszuschlag gleicht den Unterschied der Lebenskosten in den verschiedenen Orten nur zu rund zwei Dritteln aus. Er genügt also nicht, um dem Dienstpflichtigen an teureren Orten den nämlichen Eealwert des Einkommens zu sichern wie dem Dienstpflichtigen an Orten mit billigeren Lebenskosten.

Nach den Erhebungen des Finanzdepartementes betragen die Unterschiede bei den Preisen für Nahrungsmittel, Brennstoffe, Miete und Steuern bis zu 1000 Franken im Jahr. Zum Ausgleich dafür kommt aber ein Gehaltsuntersohied von höchstens 600 Franken jährlich in Betracht.

Die Zulage für ein Kind belief sich in den Jahren 1919 und 1920 auf 180 Franken, von 1921--1927 auf 150 Franken jährlich- Bei der Schlussberatung

137 des Beamtengesetzes ist der Ansatz auf 120 Franken herabgesetzt worden. Die meisten übrigen Staatsverwaltungen, die im Gehaltssystem ihres Personals Kinderzulagen kennen, leisten in dieser Hinsicht wesentlich mehr. Der Schutz der Familie wird heute glücklicherweise wieder mehr als je in den Vordergrund gerückt. Der Augenblick wäre schlecht gewählt, die Kinderzulagen des Bundespersonals anzutasten.

4. Der Grundsatz der verhältnismässig gleichen Anpassung der Bezüge.

Eines der Hauptziele der gesetzlichen Neuordnung der Bezüge bildete die angemessene einheitliche Bewertung nach Anforderungen und Verantwortlichkeit der Ämter der Beamten und Angestellten sowie der Obliegenheiten der Arbeiter.

In der Botschaft zum Beamtengesetz ist nachgewiesen, wie das System der Teuerungszulagen auf die Festsetzung der im geltenden Gesetze enthaltenen Besoldungen eingewirkt hat und wie diese gegen die Mitte hin nivelliert worden sind. Die Teuerungszulagen für die unteren Personalkategorien waren in der Tat von Anfang an verhältnismässig höher als für die mittleren und oberen Kategorien. Aus diesem Grunde ist die Lage der untern Personalschichten in stärkerem Masse verbessert worden als diejenige der obern. Unter der Herrschaft des geltenden Gesetzes stehen die Besoldungen der obern Kategorien, verglichen mit denjenigen der untern, bedeutend niedriger, als es in den frühern Besoldungserlassen der Fall war. Das war unvermeidlich, weil das neue Gesetz einen vorläufigen Zustand zu einem dauernden gestaltete, bei welchem den untern Personalsehichten höhere Zulagen ausgerichtet wurden.

Unter diesen Umständen wäre es weder gerecht noch klug, für die höheren Bezüge eine progressiv stärkere Herabsetzung zu verwirklichen. "Wir beantragen daher einen prozentual gleichen Abbau der Bezüge für alle Personalkategorien.

Kinderzulagen und Ortszuschläge, die für alle gleich bemessen sind, stellen übrigens für die untern Klassen einen höheren Prozentsatz des Gehaltes dar als für das obere Personal. Durch die Vorschrift, dass diese beiden Lohnelemente von der Anpassung ausgenommen sein sollen, wird die Gesamtkürzung der Bezüge zugunsten der niedriger entlöhnten Personalschichten verändert.

5. Anpassung der Bezüge und versicherter Jahresverdienst Der bei einer Personalversicherungskasse des Bundes Versicherte, dessen anrechenbarer
Jahresbezug auf Grund des vorliegenden Gesetzes herabgesetzt wird, kann, wenn er es wünscht, für den bisherigen Jahresverdienst versichert bleiben. Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Bezug und dem anrechenbaren Jahresverdienst soll gegebenenfalles bei einer Erhöhung der Bezüge verrechnet werden. Diese Möglichkeit besteht für alle Versicherten, die den Höchstbetrag der Besoldung oder des Lohnes noch nicht erreicht haben.

138

Besoldungs- und Lohnerhöhungen nach Massgabe des Dienstalters oder wegen Beförderung sollen daher für den versicherten Jahresverdienst erst nach Aufzehrung des Überschusses berücksichtigt werden.

*

*

Wir empfehlen Ihnen, den beiliegenden Gesetzesentwurf anzunehmen und versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 20. Juni 1932.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

139 (Entwurf.)

Bundesgesetz über

die vorübergehende Anpassung der Besoldungen, Gehälter und Löhne der im Dienste des Bundes stehenden Personen an die veränderten Verhältnisse.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 20. Juni 1982, beschliesst:

Art, 1.

Die Bundesversammlung ist ermächtigt, vorübergehend die Besoldungen, Gehälter und Löhne der im Dienste des Bundes stehenden Personen dem jeweiligen Stande der Lebenskosten sowie den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen des Landes anzupassen.

2 Die auf Grund des Beamtengesetzes vom 30. Juni 1927 und der übrigen Bundeserlasse festgesetzten Besoldungen, Gehälter und Löhne dürfen jedoch um nicht mehr als fünfzehn vom Hundert verändert werden.

s Die jeweilige Änderung ist verhältnismässig gleich für alle Besoldungen, Gehälter und Löhne zu bemessen. Die Anpassung erstreckt sich auch auf den Überschussbetrag nach Art. 71 und 73 des Beamtengesetzes sowie auf andere Vergütungen, die als Entgelt für die Tätigkeit im Dienste des Bundes zu betrachten sind. Ortszuschläge und Kinderzulagen sind von der Anpassung ausgenommen.

4 Für die Jahre 1933 und 1934 werden die jeweiligen Besoldungen, Gehälter und Löhne von Gesetzes wegen um zehn vom Hundert herabgesetzt.

1

Art. 2.

Als im Dienste des Bundes stehend sind zu betrachten: a. die Mitglieder des Bundesrates und der Bundeskanzler; b. die Mitglieder des Bundesgerichtes und des eidgenössischen Versicherungsgerichtes ;

140

c. das Personal des Gesandtschafts- und Konsulardienstes ; d. die Kommandanten der Heereseinheiten; e. der Präsident des schweizerischen Schulrates sowie die Mitglieder des Lehrkörpers und die Assistenten der Eidgenössischen Technischen Hochschule ; /. die vom Bundesrate, vom Bundesgericht und vom eidgenössischen Versicherungsgericht oder von diesen Behörden nachgeordneten Amtsstellen ernannten Beamten, Angestellten, Arbeiter und Lehrlinge, inbegriffen diejenigen der schweizerischen Bundesbahnen.

Art. 3.

1

Wer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes einer Versicherungskasse des Bundes angehört hat, kann nach den Bedingungen der Kassenstatuten für den bisher anrechenbar gewesenen Jahresverdienst versichert bleiben.

In diesem Falle wird der anrechenbare Jahresverdienst nur erhöht, wenn und soweit die in Betracht fallenden tatsächlichen Bezüge höher sind.

a Wer nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in eine Versicherungskasse des Bundes aufgenommen wird, kann nur auf Grund der tatsächlichen Bezüge versichert werden.

3 Scheiden Personen, die einer Versicherungskasse des Bundes nicht angehören, nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aus dem Bundesdienste und entsteht daraus für sie oder für ihre Hinterbliebenen ein Anspruch auf einmalige oder wiederkehrende Leistungen, so sind diese auf Grund der veränderten Besoldungen oder Gehälter zu bemessen.

Art. 4.

Dieses Gesetz gilt bis zum 81. Dezember 1937. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens und ist mit der Vollziehung beauftragt.

141

Anhang.

I. Personalbestand und Personalausgaben des Bundes nach der Rechnung 1931.

II. Personalkosten des Bundes 1913--1931.

III. Typische Beispiele über dio Einreibung von Ämtern nach Art. 38, Absatz l, des Beamtengesetzes.

IV. Löhne in der schweizerischen Privatindustrie.

V. Gehaltsbeispiel von ausländischen Bahn-, Post- und Zollbeamten und Vergleiche mit schweizerischen Verhältnissen.

VI. Schweizerischer Landesindex der Kleinhandelspreise, VII. Lebenskosten in europäischen und aussereuropäischen Ländern, Bewegung seit 1913/14 auf Goldbasis berechnet.

Graphische Darstellung: a. der Preise i V 1913--1931.

b, der Löhne )

Verwaltung, Abteilung, Betrieb Verwaltungsrechnung Zentralverwaltung (ohne Zollverwaltung) . . . .

Personalausgaben, die nicht als Total

Per- Besoldungen, Ortssonal-- Gehälter, zuschläge bestand Löhne Fr.

4,743

Fr.

Kinderzulagen

Überschussbeträge

Fr.

Fr.

Besoldungen, Einlagen in Gehälter, die VerLohne und sicherungsZulagen kasse Fr.

Fr.

32,523,063 1,087,953 444,349 111,330 34,166,695 3,878,678

Dienstklelder Fr.

übrige Personalaus gaben Ft.

142

Personalbestand und Personalausgaben des Bundes nach der Rechnung 1931.

Gesamte Personalausgaben Fr.

289,516 2,273,744 40,608,633

61 723,633 7,521 12,315 1,519 70,895 821,883 744,988 3,206 17,091,504 298,408 380,506 1,816 17,772,234 2,337,668 469,870 643,091 21,222,863 8,010 50,338,200 1,393,882 837,170 114,665 52,683,917 6,216,346 759,386 2,993,730 62,653,379

Regiebetriebe.

Postverwaltung . . . . 16,471 79,526,554 2,267,093 2,033,300 192,455 84,019,402 10,347,889 975,139 5,066,504 100,408,934 Telegraphen- und Telephonverwaltung . . , . 5,368 26,680,436 1,081,530 398,788 102,902 28,263,656 3,330,515 73,921 3,071,4,86 34,739,578 Militärdepartement : 16 Pulververwaltung . , .

2,163 109,444 88,623 1,440 2,917 95,143 12,322 1,979 875,710 1,120,662 l 930,062 1 2,937 29,802 231 7,745 52,870 { 34,000 Pferderegieanstalt . . .

150,000 i 16,805 184,000 1150,000 } 134,793 789,853 103,481 7,494,374 Militärwerkstätten. . . 1,592 6,202,502 162,888 213,814 21,836 6,601,040 114 9,620 20 740,853 94,041 261 916,365 787,806 33,657 i L a n d 37,313 w . .

Versuchsanstalt,Versuchsanst.s.W.ädenswiwil 43 3,605 262,854 226,023 26,881 6,345 229,628 52 1,680 14,848 130,753 3,993 6,479 157,753 Weinbauvers. Lausanne 136,426 41 6,829 320 183,461 3,410 10,162 226,035 190,610 21,853 Hengsteu.Fohlendepopot Total 23,918 114,804,915 3,571,062 2,699,601 328,195 121,403,773 14,773,595 1,105,601 8,337,030 145,619,999 Besondere Rechnung.

Steuerverwaltung(Kriegs12 1,420 142,106 810 1,600 165,266 8,030 152,366 11,200 100 und Kriegsgewinns teuer) 25 3,920 138,228 11,426 285 781 173,724 153,859 19,084 Münzstätte . . . .

32 256,762 3,310 732 14,458 21,932 331,861 275,262 34,667 Getreideverwaltung . .

53 5,382 421,770 17,746 505 52,640 21,984 520,027 Alkoholverwaltung . . , 445,403 124 14,032 958,866 51,660 2,332 1,026,890 117,591 Total 100 46,297 1,190,878 Allg. Bundesverwaltung . 32,052 166,101,981 5,016,604 3,550,803 .445,192 175,114,580 21,107,532 1,865,087 11,377,057,209,464,256 34,006 168,177,077 3,949,362 4,953,785 567,154 177,647,378 28,449,802 2,228,898 15,584,665223,910,743 Bundesbahnen Gesamte Bundesverwaltung . .. . 66,058 334,279,058 8,965,966 8,504,588 1,012,346 352,761,958 49,557,334 4,093,985 26,961 ,722 433,374,999 Bemerkungen: Im Gebens atz zur Personalstatistik sind in dieser Übersicht nicht Inbegriffen die Ausgaben für das in den militärischen Schulen und Kursen verwend ete und vom Bunde belohnte Hilfspersonal wie Putzer, Hilfszeiger Zivilköche Pferdewärter, Bureauarbeiter usw. (98 Jahresarbeitskräfte und Instruktionsaspiranten (39 Jahresarbeitskräfte

V o l k s i rtsch haftsdeparteentt

Anhang I.

143

Personalkosten des Bandes 1913--1931.

Jahr

Jahresausgaben in Millionen Franken Allg, Bundesverwaltung

Bundesbahnen *)

Überhaupt

Anhang n.

Ausgaben Jahresausgaben aller Verwaltungen pro Dienstpflichtigen in Franken 1913 = 100 Allg. Bundes- BundesÜber- Über- pro Dienstverwaltung bahnen 1) pflichtigen haupt haupt

1. Besoldungen, Gehälter, Löhne, Ortszuschläge und Kinderzulagen.

2483 23,84 100 1913 72,2 86,8 2307 100.

159,1 2406 1914 2235 98 2332 98 72,3 83,8 ISS,.

2358 2294 95 1915 2241 96 80,3 71,3 151,8 2719 2600 109 1916 84,6 172,7 2495 109 88,!

3141 2915 127 1917 102,5 3025 128 203,, 101,4 173 1918 275,, 3865 168 4148 4006 141,9 133,6 4853 4904 216 1919 343,2 4951 206 182,0 161,2 192,2 5498 253 1920 5329 227 210,0 5408 402,2 1921 5499 5443 246 207,3 392,0 5394 228 184,7 219 5319 5219 226 1922 189,3 358,g 5133 169,6 1923 211 5085 5028 211 175,8 335,0 4978 159,8 212 1924 5014 213 160,2 5153 5079 176,3 336,6 212 1925 5015 213 159,7 5168 5086 177,8 337,5 1926 5021 215 5221 5114 211 336,2 159,6 176,.

5324 212 1927 5116 219 387,, 5214 161 ,, 175,.

224 5443 213 1928 5228 5330 174,.

339,2 164,.

5215 224 5480 5342 215 1929 342,7 167,g 174,, 5469 5186 219 223 5321 1930 349,3 171,!

178,2 5463 222 1931 352,8 5224 224 175,!

5340 177,7 2. Gesamte Personalkosten, einschliesslich Aufwendungen für Versicherung, Dienstkleider, Nebenbezüge des fahrenden Personals, Reisevergütungen Ersatz von Auslagen etc.

2760 | 2757 100 1913 184,!

100 80,2 2758 108,, 1914 2624 97 2725 2668 97 98,2 80,2 178,, 2634 94 1915 2612 95 2622 178,.

79,7 93,5 2977 2956 107 107 1916 92,0 2938 108,, 196,, 1917 3337 123 3439 3386 124 228,3 112,2 116,!

1918 161 153,7 4491 4440 166 4390 151,9 806,, 1919 5645 198 174,3 5245 5457 207 207,5 881,, 5904 241 1920 444,3 6039 217 206,4 5975 237,, 6322 6294 246 1921 453,, 6269 228 212,3 240,9 1922 218 192,4 6034 6012 225 5993 221,0 418,4 1923 209 5759 5791 5776 209 204,6 385,, 181,0 214 1924 210,!

394,, 5975 216 5937 5957 184,5 217 5962 215 1925 5987 184,2 212,3 396,5 5975 1926 219 185,4 6065 6051 216 6038 212,4 397,8 1927 215,, 409,0 6273 229 193,9 6383 6325 223 237 195,8 6524 226 1928 219,3 415,!

6555 6490 1929 422,!

239 6572 6579 229 220,3 6586 201,3 1930 223,3 428,6 6500 237 205,5 6569 6533 233 1931 6584 | 6561 235 238 6535 433,4 209,5 223,, !) Für die Jahre 1913 bis 1927 mussten hier die f e s t e n Nebenbezüge des fahrenden Personals mit den Besoldungen gezählt werden, weil eie seither einen integrierenden Bestandteil der Besoldungen bilden.

144

Anhang III Typische Beispiele über die Einreibung von Ämtern nach. Art, 38, Absatz l, des Beamtengesetzes.

Besoldungsklasse l 2

Mindest ansatz ') Franken 13,400 11,900

Höchstansatz *) Einreihungsbeispiele Franken 17,000 Abteilungschefs der Zentralverwaltung.

15,500 Stellvertreter von Abteilungschefs der Zentralver-

waltung, Kreisinatruktoren.

I. Sektionschefs, Oberste im Instruktionskorps, Zollkreisdirektoren, Kreisdirektoren I. Kl, von Post und Telegraph.

4 9,000 12,600 II. Sektionschefts,Oberstlieutenants und Majoren im Instruktionskorps, Kreisdirektoren II. Kl. von Post und Telegraph, Bahnhofinspektoren Zürich und Basel.

5 8,000 11,600 Wissenschafter I Kl. Bahnhofinspektoren Bern und Chiasso.

6 7,500 11,100 Departementsübersetzer Zollinspektoren (Vorstände der wichtigsten Zollämter), Güterverwalter Zürich, Bahnhofvorstände Lausanne, Neuenburg, St. Gallen und Chur.

7 7,000 10,600 Dienstchefs, Hauptleute im Instruktionskorps, Postverwalter La Chaux-d-Fonds, Biel und Winterthur.

8 ' 6,500 10,100 Wissenschafter II. Kl. Grenzwachtkommandanten, Postverwalter Freiburg, Solothurn und Schaffhausen, Bannhofvorstände Burgdorf, Arth-Goldau und Lugano, Oberlokomotivführer.

9 6,000 9,600 Sekretäre I. KL der Zentralverwal tung, Bureauchefs der Oberzolldirektion und der Generaldirektion der Bundesbahnen, Postverwalter Vevey, Thun und Bellinzona.

10 5,600 9,200 Techniker I. Kl. Grenzwachtoffizier I. Kl. Postverwalter Montreux, Burgdorf und St. Moritz-Dorf.

11 5,200 8,800 Sekretäre II. Kl. der Zentralverwaltung, Oberlieute-nants und Lieutenants im Instruktionskorps, Sekretäre der Oberzolldirektion, der Generaldirektion der Bundesbahnen und der Post- und Telegraphenverwaltung, Postverwalter Nyon und Delsberg, Bahnhofvorstände Morges, Sitten, Herzogenbuchsee und Frauenfeld.

12 4,800 8,400 Sekretäre und Revisoren aller Kreisdirektionen, Grenzwachtoffiziere II. KL, Postverwalter Carouge, Siders, Meiringen, Bremgarten, Altdorf, Appenzell, Men drisio Bahnmeister I. KL, Oberzugführer Stationsvorstände Bomont, Gham, Gesehenen und Meilen.

13 4,400 8,000 Kassenbeamt der Zollämter, Postverwalter Visp, Grindelwald Muri (Aargau), Uzwil undThusis, Stationsvorstände Ciarens, Küsnacht (Zürich), Flüelen, Rivera-Bironico, Lokomotivführer I. Kl.

*) In Orten, wo die Lebenskosten unter dem Landesdurchschnitte stehen, sind die Mindestansätze 100 Franken, die Höchstansätz 120 Franken niedriger.

3

10,400

14,000

145 Besoldungsklasse

Mindest

ansate ')

Höchst-

ansatz1)

Einreihungsbeispiele Franken Franken 14 4,100 7,700 Techniker II. Kl. Revisionsbeamt des Zolls, Unterbureauchefs von Post und Telegraph, Kassiere der wichtigsten Bahnhöfe und Kassenbeamte I. Kl. der Post, Bahnmeister II. Kl.

7,400 Kanzlisten der Zentralverwaltung, Zollbeamte I. Kl., 15 3,800 Verwaltungsbeamte der Zoll-, Post- und Telegraphenverwaltung und Verwaltungsbeamte I, KL der Bundesbahnen, Chefmonteure des Telephons, Einnehmer I. Kl. der Bundesbahnen.

7,100 I. Betriebsbeamte der Post (sogenannte Obercommis) 16 3,700 17 3,600 6,800 Zeichner I. Kl.. Hausmeister der grössten Gebäude, Zollbeamte II. Kl. Betriebsbeamte der Post (sogenannte Commis), Telegraphisten, Taxeur der Güterexpedition, Zugführer, Stationsvorstände in Boudry, Düdinge, Brienz, Meggen, Me] s und Balerna..

6,500 Kanzleigehilfen I. Kl. der Zentralverwaltung, Sta18 3,500 tionsbeamte I. Kl. Verwaltungsbeamte II. Kl. der Bundesbahnen, Lokomotivführer II. Kl.

19 3,400 6,200 Hauswarte I. Kl. Zentralstationsmonteur des Telephons, Stationsvorstände Belfaux, Baldegg, Dachsen, Mammern und Zizers.

20 3,300 5,700 Zeichner II. Kl., Kanzleigehilfen II. Kl. und Kanzleigehilfinnen der Zentralverwaltung, Zollaufseher, Obergehilfen I. Kl. der Post, Stationsbeamte II.Kl., Kondukteure der Bundesbahnen, FührergehilfenI.Kl..

0,400 Hauswarte II. Kl. Grenzwachtkorporale Wagenführer 21 3,200 I. Kl und Kassenboten der Post, Obergehilfen II. Kl. der Post, Monteure I. Kl. des Telephons, Elektromoteure, Stellwerkmonteure und Wagenvisiteur der Bundesbahnen, 5,100 Heizer-Schlosser Grenzwachtgereite, Spezialhand22 3,100 werker, Paketboten I. Kl. und Wagenführern. Kl,, der Post, Rangiervorarbeiter und Stellwerkwärter I. Kl. der Bundesbahnen.

4,800 Bureaugehilfinnen I. Kl., Grenzwächter, Handwerker, 23 8,000 Post- und Briefboten I. Kl. Gehilfen I. Kl. der Post, Telephonlinienmonteure, Weichenwärter, Führergehilfen II. Kl. Bahnhofvorarbeiter, Gütervorarbeiter der Bundesbahnen.

24 4,500 Post- und Briefboten II. Kl. Betriebsgehilfinnen I. Kl.

2,900 (Telephonistinnen), Rangierarbeiter I. Kl., Gepäckarbeiter und Stellwerkwärter II. Kl. der Bundesbahnen.

25 2,800 4,200 Bureaugehilfinnen II. KL, Gehilfen II. Kl. der Post, Betriebsgehilfinnen II. Kl. (Telephonistinnen), Bahnwärter, Bahnhofarbeiter, Stationswärter, FahrdienstWärter der Bundesbahnen.

26 3,900
Magazinarbeiter, Bahnarbeiter, Stationsarbeiter, Güter2,700 arbeiter, Wagenreiniger, Fahrdienstarbeiter 1 ) 1h Orten, wo die Lebenskosten unter dem Landesdurchschnitte stehen, sind die Mindestansätze 100 Franken, die Höchstansätze 120 Franken niedriger.

146 Anhang IV.

löhne in der schweizerischen Privatindustrie.

Durchschnittliche Tagesverdienste gelernter und angelernter Arbeiter (ohne Werkmeister, Meister, Vorarbeiter und Frauen).

Quelle: Wirtschaftliche und sozialstatistische Mitteilungen, Heft 6/1931.

Industrien oder Gewerbe

1913

1920

1921

1922

1923

1929

1930

12.08 12.42 9.95 12.67 13.64 10. 33

11.48 11.91 9.61 11.39 13.78 9.83

12. 08 13. 19 11.69 12.65 13.89 11.27

12.13 13.23 11.81 12.14 13.99 11. 35

a. in Franken.

Metall- u. Maschinenindustrie.

Baugewerbe . . . . . . . .

Holzindustrie * Uhrenindustrie Nahrungs und Genussmittel .

Fuhrhalereien . . . . . .

Erzeugung und Verteilung elektrischen Stromes . . .

Sämtliche Industrien . .

6.36 6.20 5.58 6.78 S. 86 1.78

12.39 13. 32 10.60 13.03 12.56 10. 36

12.55 13.37 10. 83 13.81 13.71 10.66

6.19 13.46 11.51 14.34 14.15 14.13 14.55 6.07 12.33 12.65 12.16 11,68 12.45 12.57

b Verhältnismässige Erhöhung, 1913 = 100.

Metall- u. Maschinenindustrie.

Baugewerbe .

. . . .

Holzindustrie . . . . . . .

Uhrenindustrie Nahrungs- und Genussmittel Fuhrhaltereie . , , . . , , Erzeugung und Verteilung elektrischen Stromes .. . .

Sämtliche Industrien . .

100 100 100 100 100 100

195 215 190 192 214 217

197 216 194 204 234 223

190 200 178 187 233 216

181 192 172 168 235 206

190 213 209 187 237 236

191 213 212 179 239 237

100 100

217 203

234 208

232 200

229 192

228 205

235 207

c. Verbesserung der Kaufkraft, gemessen am Landesindex 1913/14 = 100.

Metall- u. Maschinenindustrie.

Baugewerbe .

Holzindustrie . . . . . . .

Uhrenindustrie. . . . . . .

Nahrungs- und Genussmittel

100 100 100 100 100 100

87 96 85 86 96 97

98 108 97 102 117 112

116 122 109 114 142 182

110 117 105 102 143 126

118 132 130 116 147 147

121 135 134 113 151 150

Erzeugung und Verteilung elektrischen Stromes . . .

Sämtliche Industrien . .

100 100

97 .91

117 104

141 122

140 117

142 127

149 131

147 Durchschnittliche Tagesverdienste ungelernter Arbeiter (ohne Frauen und Jugendliche) Quelle: Wirtschaftliche und sozialstatistische Mitteilungen, Heft 6/1931.

Industrien oder Gewerbe

1913

1920

1921

1922

1923

1929

1930

a. in Frank n.

9.60 8.80 Metall- u. Maschinenindustrie.

Baugewerbe 9.59 9.23 Holzindustrie 7.89 7.68 Industrie der Steine und Erden .

4.41 10.07 10.00 8.74 8.30 Chemische Industrie . . . . 4.59 10.52 10.68 9.32 9.17 Nahrungs- und Genussmittel 5.80 10.45 10.99 11.27 11.30 Lager- und Handelsbetriebe. 5.28 11.90 12.28 11.87 11.58 Gewinnung und Verarbeitung von Steinen .5.09 11.31 11.04 9.73 9.58 Waldwirtschaft 4.57 10.60 9.62 8.85 8.82 Sämtliche Industrien . . 4.79 10.80 10.41 9.61 9.26 4.88 10. 37 10.43 4.75 11.44 10. 55 4.29 9.08 8.86

9.50 9.55 10.23 10.28 8.85 8.89 9.53 9.42 10.31 10.33 11.27 11.54 10.94 10. 93 9.48 8.61 9.85

9.48 8.61 9.90

b Verhältnis]nässige Erhöh ung, 1913 = 100.

Metall- u. Maschinenindustrie.

Industrie der Steine und Erden Chemische Industrie Nahrungs und Genussmittel Lager- und Handelsbetriebe.

Gewinnung und Verarbeitung von Steinen Waldwirtschaft . .

Sämtliche Industrien. .

100 100 100

212 241 212

214 222 207

197 202 184

180 194 179

195 215 206

196 216 207

100 100 100 100

228 227 229 233 197 - 207 225 233

198 203 213 225

188 200 213 219

216 225 213 207

214 225 218 207

100 100 100

222 232 225

191 194 201

188 193 193

186 188 206

186 188 207

217 211 217

c. Verbesserung der Kaufkraft geimessen am La adesind ex, 1913/14 = 100.

Metall- u. Maschinenindustrie.

Baugewerbe Holzindustrie Industrie der Steine und Erden Chemische Industrie . . . .

Nahrungs- und Genussmittel Lager- und Handelsbetriebe.

Gewinnung und Verarbeitung von Steinen Waldwirtschaft Sämtliche Industrien. .

100 100 100

95 108 95

107 111 104

120 123 112

110 118 109

121 134128

124 137 131

100 100 100 100

102 102 88 100

114 116 104 116

121 124 130 137

115 122 130 134

134 140 132 129

135 142 138 131

100 100 100

98 104 100

108 106 108

116 118 123

115 118 118

115 117 128

117 119 131

148 Anhang V.

Gehaltsbeispiel Ton ausländischen Bahn-, Post- und Zollbeamten und Vergleiche mit schweizerischen Verhältnissen.

Bemerkungen: In den Beispielen (Stand I. Quartal 1932) ist fast durchwegs mit Maximalbe soldungen gerechnet. Zur Erreichung des Höchtsansatzes benötigt der Bedienstete ausländischer Verwaltungen im allgemeinen mehr Jahre (16--24) als der Bundes beamte (höchstens 15).

Die Lebenskosten in unsern Nachbarländern stehen etwa 15 bis 20% unter denjenigen der Schweiz, was beim Betrachten der Schlusszahlen mitzuwürdigen ist.

Wo dem Beamten von seinen Dienstbezügen für eine Pensionseinrichtung Abzüge gemacht werden, ist dies in den Beispielen berücksichtigt.

1. Deutschland.

Als Folge der ersten und vierten Notverordnung des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1930 und 8. Dezember 1931 sind die auf Grund der geltenden Gesetze und Vollziehungserlass berechneten Dienstbezüge einheitlich um {6% +" 9%) 15% gekürzt. Die mit der zweiten Notverordnung desReichs-präsidenten vom 5. Juni 1931 verfügte Kürzung ist je nach der Ortsklasse und der Besoldungshöhe verschieden. Sie beträgt z. B.

in der Ortsklasse A in der Ortsklasse C (Konstanz, Freiburg i. B. usw.) (Grenzach bei Basel usw.)

für die ersten 3000 Reichsmark 4 % 5% für die folgenden 3000 Reichsmark 5 % 6% für die folgenden 6000 Reichsmark 6 % 7% für höher gehende Dienstbezüge 7 % 8% a. Reichsbahn- und Bundesbahnbeamte Beispiel 1.

Lokomotivführer in Konstanz

mit 4 Kindern.

Maxi mu Besoldungsgruppe 9 Rm. 3,500 Wohnungszuschuss » 782 4 Kinderzulagen 120+240+ 300+300 » 960 Rm. 5,192 Kürzung 19 % von 8000 = 570 \ " 816 816 " 20 % von 1232 = 246 / Höchstbezug Rm. 4,376 oder zum Kurs von 122. --. . Fr, 5,839

Lokomotivführer I. Kl. in Rorschach

mit 4 Kindern.

Maximum Besoldungsklasse 13 Fr.

4 Kinderzulagen »

8,000 480

Fr.

8,480

Versicherungskassenabzug 6 1/4& von Fr. 8450 . .

528

Höchtsbezug Fr. 7,952

Vorsprung des Lokomotivführers I. Kl. von Rorschach gegenüber demjenigen von Konstanz 2613 Franken jährlieh.

Die Nebenbezüge sind bei beiden Verwaltungen ungefähr gleich hoch.

149 Beispiel 2, Zugführer in Konstanz

Zugführer in Romanshorn

mit 2 Kindern.

Maximum Besoldungsgruppe 10 Rm. 2,800 Wohnungszuschus » .782 2 Kinderzulagen » ' ' 360 Rm. 3,892 Kürzung 19 % von 3000 = 570 676 » 20 % von 532 = 106 Höchstbezug Rm. 3,216 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 3,923

mit 2 Kindern.

Maximum Besoldungsklasse 17 Fr. 6,800 Ortszuschlag.

» 120 2 Kinderzulagen » 240 Fr. 7,160 Versicherungskassenabzu 6 %, % von Fr. 7100 . .

» 444 Höchstbezug

Fr. 6,716

Vorsprung des Zugführers von Romanshorn gegenüber demjenigen von Konstanz 2793 Franken jährlich.

Die Nebenbezüge sind bei beiden Verwaltungen ungefähr gleich hoch.

Beispiel 3.

Zugschaffner in Konstanz verheiratet, ohne Kinder.

Maximum Besoldungsgruppe 15 Bm. 2,850 Wohnungszuschuss » 732 Rm. 3,082 Kürzung 19% von 8000 = 570 > 586 » 20% von 82 = 16 / " Höchstbezug Bm. 2,496 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 3,045

Kondukteur in Schaffhansen verheiratet, ohne Kinder.

Maximum Besoldungsklasse 20 Fr. 5,700 Ortszuschlag. . . . , . . . . " 120 Fr. 5,820 Versicherungskassenabzug 6 % % von Fr. 5970 . .

» 373 Höchstbezu Fr. 5,447

Vorsprung des Kondukteurs von Schaffhausen gegenüber demjenigen von Konstanz 2402 Franken jährlich.

Die Nebenbezüge sind bei beiden Verwaltungen ungefähr gleich hoch.

Beispiel 4.

Matrose der Reichsbahn in Konstanz

Matrose der Bundesbahnen in Romansborn

ledig, 40jährig Maximum Besoldungsgruppe15 Bm. 2,350 Wohnungszuschus » 534 Rm. 2,884

ledig, 40jährig Maximum Besoldungsklasse 28 Fr. 4,800 Ortszuschlag K 90 Fr. 4,890 Versicherungskassenabzug 6 1/4% von Fr. 4950 . .

309

Kürzung 19%

548 Höchstbezug Rm. 2,386 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 2,850

Höohstbezug

Fr. 4,581

Vorsprung des Matrosen im, Romanshorn gegenüber demjenigen in Konstanz 1731 Franken jährlich.

Bundesblatt. 84. Jahrg. Bd. II.

11

150 Beispiel 5.

Stationsvorstand II, Kl. Tägerwilen Reichsbahnsekretär (Vorsteher des Bahnhofs) bei Konstanz Grenzach bei Basel mit 2 Kindern.

mit 2 Kindern.

Maximum Besoldungsgruppe 9 Rm. 3,500 Maximum Besoldungsklasse 17 Fr. 6,680 Wohnungszuschus » 474 2 Kinderzulagen » 240 2 Kinderzulagen » 360 Dienstleiterzulag 4 x 60 Rm. .

» 240 Bm. 4,574 Fr. 6,920 Versicherungskassenabzu Kürzung 20 % von 3000 = 600 805 » 418 6 % % von Fr. 6680 . .

» 21 % von 974 = 205 Höchstbezug Bm. 3,769 Höchtsbezug Fr. 6,502 oder zum Kurs von Fr. 122. . . Fr. 4.598 Vorsprung des Stationsvorstandes II. Kl. in Tägerwilen gegenüber dem Vorsteher des BahnhofesGrenzah 1904 Franken jährlich.

Beispiel 6.

Reichsbahnobersekretär in Freiburg i. B.

Souschef I, Kl. in Winterthur (Fahrdienstleiter) mit 2 Kindern.

mit 2 Kindern.

Maximum Besoldungsgruppe 7 Bm. 5,000 Maximum Besoldungsklasse 12 Fr. 8,400 Wohnungszuschuss » 1,008 Ortszuschlag » 120 » 240 . 2 Kinderzulagen » 360 2 Kinderzulagen Bm. 6,368 Fr. 8,760 Versicherungskassenabzu Kürzung 19% von 3000 = 570 } 1,172 » 20% von 3008 = 602 / 6 % % von Fr. 8400 . .

» 525 Höchstbezug Bm. 5,196 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 6,339 Höchstbezug Fr. 8,235 Vorsprung d e s Souschef s I . K l . in Winterthur gegenüber d e m Fahrdienstleiter in Beispiel 7.

Reichsbahnsekretär im Güterdienst Konstanz Güterexpeditionsbeamte I. Kl. in Romanshorn verheiratet, ohne Kinder.

verheiratet, ohne Kinder.

Maximum Besoldungsgruppe 9 Bm. 3,500 Maximum Besoldungsklasse 18 Fr. 6,500 Wohnungszuschuse » 732 Ortszuschlag. .

» 120 Bm. 4,232 Fr. 6,620 Kürzung 19 % von 3000 = 570 » 816 Versicherungskassenabzu » 20 % von 1232 = 246 6 % % von Fr. 6500 . .

» 406 Höchstbezu Bm. 3,416 Höchstbezu Fr. 6,214 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 4,168 Vorsprung des Güterexpeditionsbeamte I. KL im Romanshorn gegenüber dem Reichsbahnsekretär im Güterdienst Konstanz 2046 Franken jährlich.

151 Beispiel 8.

Stellwerkmeister in Freiburg i. B.

verheiratet, ohne Kinder.

Maximum Besoldungsgruppe Rm. 2,600 Wohnungszuschuss » 732 Rm. 3,332 Kürzung 19 % von 3000 = 570 » 636 » 20 % von 332 = 66 Höchstbezu Bm. 2,696 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 3,289

Stellwerkwärter I. Kl. in Basel verheiratet, ohne Rinder.

Maximum Besoldungsklasse 22 Fr. 5,100 Ortszuschlag » 120 Fr. 5,220 Versicherungskassenabzug 6 1/4 % von Fr. 5100 . , » 819 Höchstbezug

Fr. 4,901

Vorsprung des Stellwerkwärters I. Kl. von Basel gegenüber dem Stellwerkmeister von Freiburg i. B.

1612 Franken jährlich.

.Beispiel 9.

Rangiermeister in Freiburg i. B.

mit l Kind.

Maximum Besoldungsgruppe Rm. 2,600 Wohnungszuschus » 732 l Rinderzulage » 120 Rangierprämie 800 TageX44 Pfennig » 132 Rm. 3,584 Kürzung 19 % von 3000 = 570 663 » 20 % von 464 = 93 Höchstbezug Bm, 2,921 oder mm Kurs von Fr. 122 . Fr. 3,564

Rangiermeister in Basel mit l Rind.

Maximum Besoldungsklasse 20 Fr. 5,700 Ortszuschlag » 120 l Rinderzulage » 120 Fr. 5,940 Versicherungskassenabzu 6 1/4% von Fr. 5700 . .

356

Höchstbezu Fr. 5,584

Vorsprung des Rangiermeisters von Basel gegenüber demjenigen von Freiburg i B. 2020 Franken

Beispiel 10.

Weichenwärter in Konstanz (nur Stellwerke Stellwerkwärter II. Kl. in Kreuzungen bedienend) mit l Kind.

mit l Kind.

Maximum Besoldungsgruppe 15 Rm. 2,350 Maximum Besoldungsklasse 24 Fr. 4,500 Wohnungszuschuss, 732 l Kinderzulage 120 l Kinderzulage 120 Rm. 3,202 Fr. 4,620 Kürzung 19 % von 3000 = 570 586 Versicherungskassenabzug » 20 % von 82 = 16 6 % % von Fr. 4500 , .

281 Höchstbezug Rm. 2,616 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 3,192 Höchstbezug Fr. 4,339

\ ·

Vorsprung des Stellwerkwärters II. Kl. in Kreuzungen gegenüber dem Weichenwärter im Stellwerke Konstanz 1147 Franken jährlich.

152 Beispiel 11.

Güterarbeiter in Freiburg i. B.

30jährig mit 2 Kindern.

313X5 Mark 65 Rm. 1,768 2 Kinder X 27 Pfennig X 313 . . » 169

Versicherungsabzüge

Rm. 1,937 » 100

Güterarbeiter in Basel 30jährig mit 2 Kindern, im Aufstieg, 26. Besoldungs Idasse Fr.

» Ortszuschlag 2 Kinderzulagen

8,496 120 240 3,856

Fr.

Versicherungskassenabzu 6 1/4% von Fr. 3496 . . . . .

Total Rm. 1,837 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 2,241

219

"

. Total Fr. 3,637

Vorsprung des Güterarbeiters von Basel gegenüber demjenigen von Freiburg i, B. 1396 Franken jährlich.

Beispiel 12.

;

Bahnwärter in Konstanz ledig, über 45 Jahre alt.

Bahnwärter im Bahnmeisterbezirk Schaffhausen-Kreuzling ledig, über 45 Jahre alt Maximum Besoldungsgruppe 17 Rm. 2,150 MaximumBesoldungsklasse 25 Fr. 4,200 Wohnungszuschuss 534 Em. 2,684 Fr. 4,200 » Kürzung 19% 510 Versicherungskassenabzu 6 1/4 % von Fr. 4200 . .

» 263 Höchstbezug Rm. 2,174 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 2,652 Höchstbezug Fr. 3,937 Vorspnmg des schweizerischen Bahnwärters Schaffhausen-Kreuzlinge wärter m Konstanz 1285 Franken jährlich.

gegenüber dem Bahn-

b. Deutsche und schweizerische Zollbeamte.

Beispiel 13, Zollassistent in Konstanz verheiratet, ohne Kinder.

Maximum Besoldungsgruppe 8 Rm.

Wohnungszuschuss . . . . . . » Rm.

Kürzung 19 % von 3000 = 570 } » » 20% von 432 = 86 Höchtsbezug Rm.

oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr.

2,700 732 3,432

656 2,776 3,387

Grenzwachtgefreiter in Kreuzungen verheiratet, ohne Kinder.

Maximum Besoldungsklasse 22 Fr. 5,100

Fr.

Versicherungskassenabzu 5 % von Fr. 5100 Höchtsbezug Fr.

5,100 255 4,845

Vorspnmg des Grenzwachtgefreiten in Kreuzungen gegenüber dem Zollassistenten in Konstanz 14S8 Franken jährlich.

153

Beispiel 14.

Oberzollsekretä beim Güter Zollamt Freibürg i. B.

mit 2 Kindern.

Maximum Besoldungsgruppe 4 Um. 5,000 Wohungszuschuss » 1,008 2 Kinderzulagen » 360 Rm. 6,368 Kürzung 19 % von 3000 = 570 .1,172 » 20 % von 3008 = 602 Höchstbezug Rm 5,196 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 6,339

Revisionsbeamter Zollamt Basel Frachtgut S. B. B.

mit 2 Kindern Maximum Besoldungsklasse 14 Fr. 7,700 Ortszuschlag » 120 2 Kinderzulagen » 240 Fr. 8,060 Versicherungskassenabzug 5 % von Fr, 7700 » 385 Höchstbezug

Vorsprung des Revisionsbeamten in Basel gegenüber dem Obersollsekretär 1336 Franken jährlich. '

Fr. 7,675

Freibugurg i. E.

c. Deutsche und schweizerische Post- und Telegraphenbeamte.

Beispiel 15.

Oberpostsekretär am Geldschalter des Post- Kassenbeamter I. Kl. der Post Schaffhausen amtes Konstanz mit 2 Kindern.

mit 2 Kindern.

M a ximum Besoldungsgruppe 4 Rm. 5,000 Maximum Besoldungsklasse 14 Fr. .7,700 Wohnungszuschuss 1,008 Ortszuschlag » 120 a Kinderzulagen 360 2 Kinderzulagen.

» 240 Rm. 6,868 Fr. 8,060 Kürzung 19 % von 8000 = 570 \ » 1,172 Versicherungkassenabzugh » 20 % von 3008 = 602 ) 5 % von Fr. 7700 . . .

385 Höchtsbezug Rm, 5,196 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 6,889 Höchtsbezug Fr. 7.675 Vorsprung des Kassenbeamten I. Kl. in Schaffhausen gegenüber dem Oberpostsekretär in Konstanz 1336 Franken jährlich.

Beispiel 16.

Postsekretär in Konstanz Postbetriebsbeamter Kreuzungen ledig, 40jährig ledig, 40jährig Maximum Besoldungsgruppe 7 Rm. 3,500 Maximum Besoldungsklasse 17 Fr. 6,800 Wohnungszuschus 534 Rm. 4,034 Fr. 6,800 Kürzung 19 % von 8000 = 570 ll ___ Versicherungskassenabzu » 20 % von 1084 = 207 J 5 % von Fr. 6800 . . , » 340 Höchtsbezug Rm. 3,257 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 3,973 Höchstbezug Fr. 6,460 Vorsprung desledigenn Postbetriebsbeamten iKreuzlingenen gegenüber dem ledigen Postsekretär in Konstanz 24S7 Franken jährlich.

154 Beispiel 17.

Postsekretär in Konstanz mit 4 Kindern.

Maximum Besoldungsgruppe 7 Rm 3,500 Wohnungszuschuss$ . . . . . .

» 732 4 Kinderzulagen (120+240+300 » 960 +300) Rm. S,192 Kürzung 19 % von 3000 = 570 }» 816

»

20% von 1232 =24 /

Postbetriebsbeamter in Kreuzungen mit 4 Kindern.

Maximum Besoldungsklasse 17 Fr. 6,800 4 Kinderzulagen » 480 Fr. 7,280 Versieherungskassenabzug 5 % von Fr. 6800 . . .

Höchstbezug Rm. 4,376 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 5,339

»

Höchstbezug

340

Fr. 6,940

Vorsprung des verheirateten Postbetriebsbeamte mit 4 Kindern m Kreuzungen gegenüber dem verheiratetenPostsekretärr mit 4 Kindern in Konstanz 1601 Franken jährlich.

Beispiel 18.

Postschaffner in Konstanz (Briefträger) verheiratet, ohne Kinder.

Maximum Besoldungsgruppe Rm. 2,200 Wohnungszuschuss » 732 Rm. 2,932 Kürzung 19 % » 557

Briefträger I. Kl. in Schaffhausen verheiratet, ohne Kinder.

Maximum Besoldungsklasse 23 Fr. 4,800 Ortszuschlag » 120 Fr. 4,920 Versieherungskassenabzug » 240 5 % von Fr. 4800 . . .

Höchstbezug Rm. 2,375 oder zum Kurse von Fr. 122 . Fr. 2,898

Höchtsbezug Fr. 4,680

Vorsprung des Briefträgers I. Kl, in Schafthausen gegenüber dem Postschaffner Konstanz 1782 Franken jahrlich.

(Briefträger) in

Beispiel 19.

Postkraftwagenführer in Konstanz ledig, 40jährig Maximum Besoldungsgruppe 9 Rm. 2,600 Wohungszuschuss . . . . . .

» 534 Rm. 3,134 Kürzung 19 % von 3000 = 570 1 >597 » 20% von 134 = 27 / Höchstbezug Bm. 2,537 oder zum Kurs von Fr. 122 . Fr. 3,095

Wagenführer I. Kl. der Post in St. Gallen ledig, 40jährig Maximum Besoldungsklasse 21 Fr. 5,400 Ortszuschlag » 90 Fr. 5,490 Versieherungskassenabzug » 270 5 % von von 5400 . . .

Höchstbezu Fr. 5.220

Vorsprung des Wagenführers I, Kl. der Post m St. Gallen gegenüber dem Postkraftwagenführer in Konstanz 2125 Franken jährlich.

1S5 Beispiel 20.

Weiblicher Telegraphfenassisten Konstanz.

Maximum Besoldungsgruppe Rm. 2,700 Wohungszuschuss » 534 Rm. 3,234 Kürzung 19 % von 8000 = 5701 » 617 » 9,0 % von 234 -- 471 Höchstbezug Rm. 2,617 oder zum Kurs von Fr. 122 . . Fr. 3,193

Betriebsgehilfin (Telephonistin) 1. Kl.

St. Gallen.

Maximum Besoldungsklasse 24 Fr. 4,50Ü Ortszuschlag.

» 90 Fr. 4,590 Versicherungskassenabzu 5% von Fr 4500 . .

225 Höchstbezug Fr.

4,365

Vorsprung d e r Betriebsgehilfin (Telephonistin) I , K l m S t . Gallen gegenüber dem

Besondere Beispiele von tatsächlichen Bezügen.

Dienstkategorie und Orte a. Briefbote I. Kl.

Konstanz Kreuzungen Zürich

Durchschnittl.

Anzahl Lebens- Besoldung alter

Ortszuschlag

Total Kinderzulage

Total

in

Schweiz.

Franken

14 5 239

37 52 46

1571 Rm. 512 Rm. 446 Rm. 2529 Rm. 3085 4800 Fr 48 Fr.

4848 353 Fr 4756 Fr 5217 108 Fr

7 5 18

35 51 26

1186 Rm. 512 Rm. 412 Rm. 2110 Rm. 2574 4742 Fr.

288 Fr.

5030 3595 Fr. 325 Fr.

73 Fr.

3993

c. Betriebsgehilfin I. Kl.

beim Telephon, Konstanz. . . . . . . 32 Kreuzungen 3 Zürich 176

38 30 34

1500 Rm 428 Rm.

4481 Fr.

4264 Fr 270 Fr.

36 32 29

1308 Rm 358 Rm.

3561 Fr.

3549 Fr. 270 Fr.

b. Briefbote II. Kl.

Konstanz Kreuzungen Zürich

1928 Rm. 2352 4481 4534

d.Betriebsgehilfin II. Kl.

beim Telephon.

Kreuzungen. . . . .

Zürich

2 4 28

1666 Rm --

2033 3561 3819

156

2. Frankreich.

a. Französische und schweizerische Bahnbeamte.

Die Beispiele sind dem Netze der Compagnie de l'Est entnommen. Bei der französischen Staatsbahn (Compagnie de l'Etat mit einigen Linien im Nordwesten) und den übrigen Gesellschaften gelten grundsätzlich dieselben Normen.

Jeder Bedienstete, dessen Leistungen und Verhalten befriedigen, steigt in acht Zeitabschnitten von zusammen 24 Dienstjahren zum Maximum auf.

Wer das Maximum wenigstens ein Jahr lang bezogen hat und von seinen Vorgesetzten als besonders tüchtig bezeichnet -wird, kann diese Grenze um den Betrag der zuletzt erhaltenen Aufbesserung (mit einer persönlichen Zulage) überschreiten. Nach weitern fünf Dienstjahren ist bei besonderer Tüchtigkeit die Erlangung einer zweiten persönlichen Zulage gleicher Höhe möglich. Der Unterschied zwischen den beiden Maxima, die sich als ordentliches und ausserordentliches bezeichnen lassen, beträgt z. B. für die unterste (1.) Besoldungsklasse ungefähr 70, für die 4, Besoldungsklasse (Weichenwärter 1. Kl. usw.)

ungefähr 180 Schweizerfranken jährlich; er steigt bis zu ungefähr 1300 Schweizerfranken jährlich in der obersten (18.) Besoldungsklasse. Überschreitungen der ordentlichen Maxima sind praktisch verhältnismässig selten.

Beispiel 1.

Lokomotivführer in Beifort mit 24 Dienstjahren und 4 Kindern.

Ordentliches Maximum Besoldungsklasse 6 his . . . fFr. 16,800' Neujahrsgratifikation

7 %. . .

Pensionskassenabzug 5%

» fFr, 20,520 » 1,026 fPr. 19,494 » 1,560

Ortszulage 4 Kinderzulagen 825+825+ 1680+1800 » 5,130 Total fFr. 26,184 oder zum Kurse von Fr. 20. 50. Fr. 5,368

Lokomotivführer I. Kl. in Delsberg mit 24 Dienstjahren und 4 Kindern.

Maximum Besoldungsklasse 13 Fr. 8,000

1,20Arbeitspräm Pensionskassenabzug 6 % % von Pr. 8450 528 Fr. 7,472 Ortszuschlag . , » 120 4 Kinderzulagen .

»

480

Total Fr. 8,072

Vorsprung des Lokomotivführers I. Kl. in Delsberg gegenüber demjenigen in Beifort 2704 Schweizerfranken jährlich.

Die Nebenbezüge machen in Gold gerechnet bei beiden Verwaltungen ungefähr gleichviel aus.

157 Beispiel 2.

Zugführer in Neuenburg Zugführer in Beifort mit 30 Dienstjahren und 2 Kindern.

mit 30 Dienstjahren und 2 Kindern.

Ausserordentliches MaxifFr. 15,350 Maximum Besoldungsklasse 17 Fr. 6,800 mu Besoldungsklasse 5 Neujahrsgratifikation 6 %.

» 1,000 » 375 Arbeitsprämie 2400 à 0.15 fPr. 16,725 Pensionskassenabzug 6 1/4 % von 444 Pensionskassenabzug 5 % _» 836 Fr. 7100 » fFr. 15,889 Fr. 6,356 Ortszulage » 120 » 1,560 Ortszuschlag.

» 1,650 2 Kinderzulagen 2 Kinderzulagen zu 825 » 340 Total fFr. 19,099 Total Fr. 6,716 oder zum Kurse von Fr. 20. 50. Fr. 3.915 Vorsprung des Zugführers in Neuchatel gegenüber demjenigen in Beifort 2801 Schweizerfranken jährlich.

Die Nebenbezüge machen in Frankreich ziemlich weniger aus als in der Schweiz.

Beispiel 3.

Kondukteur in Beifort Kondukteur in Basel 24 Dienstjahre, verheiratet, ohne Kinder.

24 Dienstjahre, verheiratet, ohne Kinder.

Ordentliches Maximum Besoldungsklasse 3 . . . .

fFr. 12,100 Maximum Besoldungsklasse 20 Fr, 5,700 Neujahrsgratifikation 4 % . . . » 500 fFr. 12,600 Pensionskassenabzug 6 % % von Fr. 5970 Pensionskassenabzug 5% . _» 630 373 fFr. 11,970 Fr. 5,327 Ortszulage . . . . » 1,660 Ortszuschlag 120 Total fFr. 13,530 oder zum Kurse von Fr. 20. 50. Fr. 2,774 Total Fr. 5,447 Vorsprung des Kondukteurs in Basel gegenüber demjenigen in Beifort 2673 Schweizerfranken jährlich.

Die Nebenbezüge machen in Frankreich ziemlich weniger aus als in der Schweiz, Beispiel 4.

Souschef 1. Kl. in Troyes Souschef I. Kl. in Neuenburg mit 24 Dienstjahren und 2 Kindern.

mit 24 Dienstjahren und 2 Kindern.

Ordentliches Maximum Besoldungsklasse 10 . . . .

fFr. 22,880 Maximum Besoldungsklasse 12 Fr. 8,400 Neujahrsgratifikatio 9%. . . » 2,200 freie Dienstwohnung 10% von beidem » 2,508 fFr. 27,588 Pensionskassenabzug 5 % » 1,379 Pensionskassenabzug 6 % % .

525 fFr. 26,209 Fr. 7,875 Ortszulage . . . . » 2,040 Ortszuschlag . .

» 120 Kinderzulagen 2x885 . . . . » 1,770 2 Kinderzulagen.

» 240 Total fFr. 30,019 oder zum Kurse von Fr. 20. 50. Fr. 6,154 Total Fr. 8,235 Vorsprung des Souschef s I. Kl. in Neuenburg gegenüber demjenigen in Troyes 2081 Schweigerfranken jährlich.

158 Beispiel 5.

Güterexpeditionsbeamte I. Kl. in La Chaux Commis 1. Kl. im Güterdienst in Beifort de-Fonds 24 Dienstjahre, verheiratet, ohne Kinder.

24 Dienstjahre, verheiratet, ohne Kinder.

Ordentliches Maximum Besoldungsklasse 6 fFr. 15,640 Maximum Besoldungsklasse 18 Fr. 6,500 Neujahrsgratifikation 7 %. . . » 1,100 fPr. 16,740 406 » 837 Pensionskassenabzug 6 % % Pensionskassenabzug 5% .

Fr. 6,094 fFr. 15,903 » 120 . . . . » 1,560 Ortszuschlag Ortszulage.

Total fFr. 17,463 Total Fr. 6,214 oder zum Kurse von Fr. 20. 50. Fr. 8,580 Vorsprung desGüterexpeditionsbeamten I. KL in La Chaux-de-Fonds gegenüber dem Commis I. Kl. der Güterexpedition in Beifort (der eher höher einzuwerfende Arbeiten,Güterschalterr und Schadenfälle, besorgt26343Schweizerfrankenen jährlich.

Beispiel 6.

Stellwerkwärter I. Kl. in Basel Chefweichenwärter in Beifort 24 Dienstjahre, verheiratet, ohne Kinder.

24 Dienstjahre, verheiratet, ohne Kinder.

Ordentliches Maximum fFr. 14,230 Maximum Besoldungsklasse 22 Fr. 5,100 Besoldungsklasse 5. . .

» 900 Neujahrsgratifikation 6 %.

» 600 Arbeitsprämie 300x2 . .

fFr. 15,730 319 Pensionskassenabzug 5 % · " 786 Pensionskassenabzug 6 % % Fr. 4,781 fFr. 14,944 120 Ortszulage. . . . ' , . : . . . » 1,560 Ortszuschlag Total fFr. 16,504 Total Fr. 4,901 oder zum Kurse von Fr. 20. 50. Fr. 3,383 Vorsprung des Stellwerkwärters I. Kl. im Basel gegenüber dem Chefweichenwärter in Beifort 1518 Schweizerfranken jährlich, Beispiel 7.

Rangiermeister in Ba sei Rangiermeister in IBelfort mit 30 Dienstjahren und 1 Kind.

mit SO Dienstjahren unid 1 Kind.

Ausserordentliches Maxi m u m Besoldungsklasse 5. . fFr. 15,850 Maximum Besoldungsklasse 20 Fr. 5,700 Neujahrsgratifikation 6%. . . » 1,000 600 Arbeitsprämi 300x . . . . » fFr. 16,950 356 847 Pensionskassenabzug 6 1/4% . . » Pensionskassenabzug 5% . . . » Fr. 5,344 fFr. 16,108 » 120 « 1,560 Ortszuschlag » 120 . . » 825 1 Kinderzulage 1 Kinderzulage Total fFr. 18,488 Total Fr. 5,584 oder zum Kurse von Fr. 20. 50 Fr. 3,790 V orsprung des Rangiermeisters in Basel gegenüber demjenigen in Beifort 1794 Schweizerfranken jährlich.

159 Beispiel 8.

Weichenwärter 2. Kl. in Beifort

(Stellwerke für das Manöverfeld bedienend) mit 24 Dienstjahren und l Kind.

Ordentliches Maximum Besoldungsklasse 3 fFr. 12,100 Neujahrsgratifikation 4 % . . . » 500 Arbeitsprämie 300x1 . . , .

» 300 fFr. 12,900 Pensionskassenabzug 5% . . . » 645 fFr. 12,255 » 1,560 Ortszulage 1 Kinderzulage . . . . . . . » .

825 Total fFr 14,640 oder zum Kurse von Fr. 20. 50. Fr. 3,001

Stellwerkwärter II. Kl. in Pruntrut mit 24 Dienstjahren und l Kind.

Maximum Besoldungsklasse 24 Fr. 4,500

Pensionskassenabzug 6 % % l Kinderzulage

281 Fr. 4,219 120

Total

Fr. 4,339

Vorsprung des Stellwerkwärters II. Kl. in Pruntrut gegenüber dem Weichenwärter 2. Kl.

in Beifort 1338 Schweizerfranken jährlich.

Beispiel 9.

Güterarbeiter in Beifort 30jährig mit 2 Kindern, im Aufstieg Besoldungsklasse l fFr.

Neujahrsgratifikatio l % %. . » fFr.

Pensionskassenabzug 5% . .

fFr.

Ortszulage 2 Kinderzulagen 825 + 825 .

Total fFr.

oder zum Kurse von Fr. 20. 50 Fr.

9,640 150 9,790 489 9,301 1,560 1,650 12,511 2,565

Güterarbeiter in Basel 30jähri mit 2 Kindern, im Aufstieg Besoldungs klasse 26 Fr. 3,496 Pensionskassenabzug 6*/4 % Ortszuschlag 2 Kinderzulagen

219 Fr. 8,277 ..

120 » 240

Total Fr. 3,637

Vorsprung des Güterarbeiter in Basel gegenüber demjenigen in Belfort 1072 Schweizerfranken jährlich.

Beispiel 10.

Bahnwärter in Vesou Bahnwärter in St-Maurice 58jährig ledig.

58jährig ledig.

Ordentliches Maximum BeMaximum Besoldungssoldungsklasse l plus eine persönliche Zulage fFr. 10,940 klasse 25 Fr. 4,200 Neujahrsgratifikation l % %. . » 170 fFr. 11,110 Pensionskassenabzug 5% » 263 . » 555 Pensionskassenabzug 6 1/4 % fFr. 10,555 "Fr. 3,937 Ortszulage . . . » 1,080 Total fFr. 11,635 oder zum Kurse von Fr. 20. 50 Fr. 2,385 Total Fr. 3,937 Vorsprung des Bahnwärters in St-Maurice gegenüber demjenigen in Vesoul 1552 Schweizerfranken jährlich.

160

b. Französische und schweizerische Zollbeamte.

Beispiel 11.

Französischer Grenzwächter in Delle (préposé à la garde frontière) 40jährig verheiratet, 2 Kinder.

Schweizer Grenzwächter in Boncourt 40jährig, verheiratet, 2 Kinder

Maximum Besoldungsf Fr. 11,500 klasse 23 Fr.

» 690 Versicherungskassenabzu 5 %. » fFr. 10,810 Fr.

Ortszulage » 373 2 Kinderzulagen 660+960 >» 1,620 2 Kinderzulagen » Total fPr. 12,808 oder zum Kurse von Fr. 20. 50 Fr. 2,625 Total Fr.

Vorsprung des Grenzwächters in Boncourt gegenüber dem französischen Grenzwächter in 2061 Schweizerfranken jährlich.

Maximum Pensionsabzug G %

4,680 234 4,446 240 4,686 Delle

Beispiel 12.

Zollaufseher in Beifort Zollaufseher in Basel (préposé-visiteur) 48 ährig, verheiratet, ohne Kinder.

48ährig, verheiratet, ohne Kinder.

Maximum BesoldungsMaximum fFr. 11,500 klasse 20 Fr. 5,700 Pensionsabzug 6% » 690 Versicherungskassenabzu 5 %.

285 fFr. 10,810 Fr. 5,415 Ortszulage » 933 Ortszuschlag » 120 Anzeigeprämien, geschätzter Durchschnitt .

2,000 Total fFr. 13,743 oder zum Kurse von Fr. 20. 50 Fr. 2,817 Total Fr. 5,535 Vorsprung des Zollaufsehers in Basel gegenüber denn préposé-visiteur in Beifort 2718 Schweizerfranken jährlich.

c. Französische und schweizerische Post- und Telegraphenbeamte.

Beispiel 13.

Contrôleur des Telegraphendienstes Beifort Bureauchef III. Kl. des Telegraphendienstes (Chef) Winterthur

50jährig verheiratet, ohne Kinder.

50jährig verheiratet, ohne Kinder.

Maximum . . . . . . .. . . fFr. 30,000 Maximum Besoldungsklasse 12 Fr. 8,400 Dirigeurzulag 12x50 . .. . ."

600 fFr. 30,600 Pensionsabzug 6% . . . . » 1.836 Versicherungskassenabzug 5 %, 420 fFr. 28,764 Fr. 7,980 Ortszulage . . . .

. . . . _» 933 Ortszuschlag » 120 Total fFr. 29,697 oder zürn Kurse von Fr. 20. 50 Fr. 6,088 Total Fr. 8,100 Vorsprung des Bureauchefs III. Kl. für den Telegraphendienst in Winterthur gegenüber dem contrôleur für den Telegraphendienst in Beifort 2012Schweizerfrankenn jährlieh.

161 Beispiel 14.

Contrôleur-adjoint am Geldschalter beim Rassenbeamter I. Kl. der Post in Basel Postamt Nancy 40jährig verheiratet, 2 Kinder.

Maximum fFr. 22,500 Geldrisikozulage 2400 X 45 Cts.. » l ,080 fPr. 23,580 Pensionsabzug 6 % .

. . . » 1,415 fFr. 22,165 Ortszulage » 1,400 2 Kinderzulagen 660+96 . . » 1,620 Total fFr. 25,185 oder zum Kurse von Fr. 20. 50 Fr. 5,163

40j ährig, verheiratet, 2 Kinder.

Maximum Besoldungsklasse 14 Fr. 7,700 Versicherungskassenabzug 5 %.

Ortszuschlag. . .

2 Kinderzulagen ,

S&5 Fr. 7,315 120 »

Total

240

Fr. 7,675

Vorsprung des Kassenbeamten I. Kl. der Post in Basel gegenüber dem controleur-adjoint am Geldschalter der Post in Nancy 2312 Schweizerfranken jährlich.

Beispiel 15.

Postcommis in Beifort (Nachnahmedienst) 37jährig ledig.

Maximum Pensionsabzu 6 %

fFr. 19.000 » l ,140 fFr. 17,860 Ortszulage » 938 Total fFr. 18,793 oder zum Kurse von Fr. 20. 50 Fr. 3,853

Postbetriebsbeamter in Pruntrut (Commis)

37jährig ledig.

Maximum Besoldungsklasse 17 Fr. 6,800 Versicherungskassenabz 5 %.

340 Fr. 6,460 Total

Fr. 6,460

Vorsprung des Postcommis m Pruntrut gegenüber demjenigen in Beifort 2607 Schweizerfranken jährlieh.

Beispiel 16.

Postcommis in Nancy (Schalterdienst) 37jährig verheiratet, 4 Kinder.

Maximum Pensionsabzug 6%

fFr. 19,000 » 1,140 fFr. 17,860 » 1,400

Ortszulage Kinderzulagen : 660 + 960 + 1560 + 1920 5,100 Total fFr. 24,360 oder zum Kurse von Fr. 20.50 Fr. 4,994

Postbetriebsbeamter in Basel (Schalterdienst) 37j ährig, verheiratet, 4 Kinder.

Maximum Besoldungsklasse 17 Fr. 6,800 Versicherungskassenabzug 5%.

» 340 Fr. 6,460 Ortszuschlag. .

» 120 4 Kinderzulagen

» -

480

Total Fr. 7,060

Vorsprung des Postbetriebsbeamten in Basel (Schalterdienst) gegenüber dem commis de poste m Nancy (Schalterdienst) 2066 Schweizerfranken jährlich.

162 Beispiel 17.

Facteur de -ville in Belfort 25 Dienstjahre, verheiratet, ohne Kinder.

Maximum fFr. 11,500 Geldrisikozulage 300 X 3 fFr.

» 900 fFr. 12,400 Pensionsabzug 6 % · · · · » 744 fFr. 11,656 . . . . _» 933 Ortszulage .. . · ·

Briefträger I. Kl. in Neuenburg 25 Dienstjahre, verheiratet, ohne Kinder.

Maximum Besoldungsklasse 23 . . . . : . . . . Fr. 4,800 Versicherungskassenabzug 5 % .

» 240 Fr. 4,560

120

Ortszuschlag

Total fFr. 12,589 oder zum Kurse von Fr. 20. 50 Fr. 2,581

Total Fr. 4,680

Vorsprung des Briefträgers I. Kl. in Neuenburg gegenüber dem facteur de ville m Beifort 2099 Schweizerfranken jährlich Beispiel 18.

Vorarbeiter I. Kl. der Telegraphenverwaltung Vorarbeiter im Liniendienst des Telegraphen in La Chaux-de-Fonds in Vesou 30 Dienstjahre, verheiratet, ohne Kinder.

30 Dienstjahre, verheiratet, ohne Kinder.

Maximum. Besoldungs klasse 21 Fr. 3,400 Maximum fFr. 18,000 » 270 Pensionsabzu 6% » 1,080 Versicherungskassenabzu 5 %.

Fr. 5,130 fFr. 16,920 » 120 » 560 Ortszuschlag.

Ortszulage Total fFr. 17,480 oder zum Kurse von Fr. 20, 50 Fr. 3,583

Total Fr. 5,250

Vorsprung des Vorarbeiters I. Kl, im, La Chaux-de-Fonds gegenüber dem Vorarbeiter in Vesoul 1667 Schweizerfranken jährlich.

Beispiel 19.

Manutentionnair der Post in Beifort 40ährig, verheiratet, 2 Kinder.

Maximum

fFr. 11,500

Pensionsabzug 6%

» G90 fFr. 10,810 » 933 » 1,620

Ortszulage 2 Kinderzulagen 660+960 Total fFr. 13,363 oder zum Kurse von Fr. 20. 50 Fr. 2,739

Postgehilfe in Basel

40jährig verheiratet, 2 Kinder.

L Kl.

II. Kl.

Besoldungsklasse 23 25 Maximum Fr. 4,800 Fr. 4,200 Versicherungskassen240 210 abzug 5% .

Fr. 4,560 Fr. 3,990 » 120 » 120 Ortszuschlag . .

2 Kinderzulagen » 240 » 240 Total Fr. 4,920 Fr. 4,350

Vorsprung des Postgehilfen I. Kl. in Basel gegenüber dem manutentionnaire der Post in Belfort 2181 Schweizerfranken jährlich, Vorsprung des Postgehilfen II, Kl. in Basel gegenüber dem manutentionnaire der Post in Beifort 1611 Schweizerfranken jährlich.

163 Beispiel 20.

Betriebsgehilfin Telephonistin I.

Dame-employée beim Telephon Beifort Neuenburg 40jährig ledig.

40jährig ledig.

Maximum fFr. 16,000 Maximum Besoldungsklasse 24 Fr.

Pensionsabzug 6 % » 960 Versicherungskassenabzu 5%.

» Fr.

fFr. 15,040 . . . . . . . » Ortszulage » 933 Ortszuschlag.

Total fFr. 15,973 Total Fr.

oder zum Kurse von Fr. 20. 50 Fr. 3,274

Kl.

4,500 225 4,275 90 4,365

Vorsprung der Betriebsgehilfin ( Telephonistin) 1.Kl. in Neuenburg gegenüber der dame-employée beim Telephon in Beifort 1091 Schweizerfranken jährlich.

164 Anhang VI.

Schweizerischer Laudesindex der Kleinhandelspreise (Juni 1914 = 100)

Zeitpunkt

Nahrung

1914 Juni . . . . . . .

1915 Jahresdurchschnitt .

1916 1917 » 1918 » 1919 » 1920 1921 1922 » 1923 « 1924 1925 1926 1927 1928 » 1929 » 1930

100 120 142 180 223 244 242 218 163 165 172 169 160 158 157 156 152

1931 Januar .

.

.

.

.

.

.

Februar März April * * Mai , » , Juni É Juli August . . . . . . .

September Oktober November · Dezember t t t » Jahresmittel 1931 . . , 1932 Januar .

Februar * - . . . . .

März , , .

April , ,

Brennlind Leuchtstoffe

Nahrung, BrennBekleidung stoffe und Bekleidung

Miete

Gesamtindex

287 285 213 181 173 165 153 146 142 137 134 132

100 109 132 173 220 253 260 232 186 176 179 181 172 162 166 167 160

100 117 138 178 228 249 249 217 169 168 172 170 161 157 157 156 152

100 99 101 104 111 117 127 138 146 150 155 162 166 172 176 180 184

100 113 131 163 204 222 224 200 164 164 169 168 162 160 161 161 158

148 146 144 142 141 141 140 139 139 138 137 134 141

131 130 130 129 128 127 126 126 126 127 127 125 128

155 155 155 145 145 145 145 145 145 137 137 137 145

148 147 145 141 140 140 140 139 139 137 136 134 141

185 185 185 185 187 187 187 187 187 187 187 187 186

156 155 153 151 150 150 150 149 149 148 147 145 150

132 129 128 128

124 124 124 124

137 137 137 127

132 130 130 127

187 187 187 187

143 142 142 140

100 111 123 175 '287

165 Anhang VIL

Lebenskosten in europäischen und aussereuropäischen Ländern, Bewegung seit 1913/11 auf Goldbasis berechnet.

Einer vom deutschen Statistischen Eeichsamt in der Zeitschrift «Wirtschaft und Statistik» (2. Dezemberheft 1931 und 2. Märzheft 1982) veröffentlichten Zusammenstellung sind die nachgenannten Zahlen zu entnehmen.

Die Bestimmung des Goldniveaus erfolgte durch Umrechnung über den Kurs der betreffenden Landeswährung in New York.

Die Indexziffern der verschiedenen Länder stützen sich auf verschiedene Verbrauchs- und Preisgrundlagen und können daher nur in beschränktem Masse unter sich verglichen werden.

Im Landesindex der hier aufgeführten Staaten sind die Ausgaben für Ernährung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung, Bekleidung und -- ausgenommen die Schweiz, Ungarn, Indien und Japan -- auch die Steuern berücksichtigt. Der spanische Landesindex urnfasst nur die Ernährung, Heizung und Beleuchtung.

Land

Ausgangspunkt = TOO

Deutsches Hei eil, Dänemark Finnland Frankreich (Paris)

1913/14 Juli 1914 Juli 191-1 l.Halbj.1914 Juli 1914 Italien (Rom) l.Halbj.1914 Holland (Amsterdam) . . .

1911/13 Juli 191-1 Österreich (Wien) .

Juli 1914 Polen (Warschau) Jan. 1914 Schweden Juli 1914 Juni 1914 Spanien (Madrid) 1914 Juli 1914 Tschechoslowakei (Prag) . .

1913 Juli 1914 Indien (Bombay) Juli 1914 Japan (Tokio) . * * .

Kanada 1913 Vereinigte Staaten von Amerika .

. . . . . . . .

1913

1

Jahresdurchschnitt

1928

1929

1930

1931

152 175 155 105 166 132 169 190 108 122 172 161 153 107 117 147 172 156

154 173 151 113 164 136 168 166 111 124 169 161 138 106 117 149 168 158

147 166 138 118 157 134 161 161 111 118 163 158 113 109 106 138 154 156

136 150 118 116 135 122 151 144 104 106 145 150 97 105 100 103 133 136

171

161

154

138

Januar 1932 i 125 109 ' 75 104 i; 115 105 : 92 144 77 78 Ì

109 1

i

Bundesblatt. 84. Jahrg. Bd. II.

12

(1914 = 100.) = Index der Lebenshaltungskosten (Landesindex) = Indes landwirtschaftlicher Produktenpreise

166

Index schweizerischer Preise und Löhne.

a. Preisindex.

b. Lohnindex.

(1913 = 100.)

Bundespersonal ; Besoldungen, Gehälter und Löhne (pro Kopf) mit Ortszuschlag und Kinderzulagen.

Tagesverdienste verunfallter Arbeiter (gelernte und angelernte).

167

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vorübergehende Anpassung der Besoldungen, Gehälter und Löhne der im Dienste des Bundes stehenden Personen an die veränderten Verhältnisse. (Vom 20. Juni 1932.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1932

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

2833

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.06.1932

Date Data Seite

101-167

Page Pagina Ref. No

10 031 704

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