552 # S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 26. Februar 1932.)

Herr Alcalâ-Zamora hat dem Bundesrat seine Wahl als Präsident der spanischen Republik angezeigt.

Herr Juan Esteban Monterohat dem Bundesrat seine Wahl als Präsident der Republik von Chile angezeigt.

Laut Mitteilung der schweizerischen Gesandtschaft in Paris hat der Präsident der französischen Republik dem am 4. Dezember 1931 zum schweizerischen Konsul in Bordeaux ernannten Herrn Maurice Perrinjaquet, von Travers, das Exequatur erteilt.

Laut Mitteilung der schweizerischen Gesandtschaft in Paris ist das Vizekonsulat von Ekuador in Genf vorübergehend aufgehoben worden.

Als Delegierter des Bundesrates an dem in London vom 25. bis 29. Juli 1932 stattfindenden internationalen Kongress für kaufmännisches Bildungswesen wird bezeichnet: Herr Edouard Schiess, Professor an der Hochschule in Lausanne und schweizerischer Experte des kaufmännischen Bildungswesens.

Als Mitglieder des Bankrates der Schweizerischen Nationalbank werden, für den Rest der laufenden Amtsdauer, an Stelle des verstorbenen Herrn W. Stauffacher. in Basel und des zurückgetretenen Herrn A. Moriaud in Genf gewählt: Herren Staatsrat Picot in Genf und Carl KoechlinVischer, Präsident der Basier Handelskammer in Basel.

(Vom 29. Februar 19320 Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Zürich an die zu Fr. 200,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Jona von der Staatsstrasse Rüti-Rapperswil bis zur Kantonsgrenze, in der Gemeinde Rüti, 25 %, im Maximum Fr. 50,000.

2. Dem Kanton Bern: a. an die zu Fr. 50,000 veranschlagten Kosten der Schaffung besserer Abflussverhältnisse (Durchführung von Bach- und Grabonkorrektionen und Erstellung von Kanalisationsleitungen) im Uetligen-Ambühlmoos, Gemeinde Wohlen, 25 %, im Maximum Fr. 12,500 ; b. an die zu Fr. 40,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges Aenderberg, durch die Burgergemeinde Matten, 35 %, im Maximum Fr. 14,000.

553

3. Dem Kanton Freiburg an die zu Fr. 27,500 veranschlagten Kosten der .Entwässerung des ,,Allmendmooses", Gemeinde Brünisried, 30 %, im Maximum Fr. 8250.

4. Dem Kanton St. Gallen an die zu Fr. 110,000 veranschlagten Kosten für Umbauten und Verstärkung der Bergbachverbauung in der Gemeinde St. Gallen, 35 %, im Maximum Fr. 38,500.

5. Dem Kanton Graubünden an die zu. Fr. 19,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Sennhütte auf der Alp ,,Raschill"1, in 'der Gemeinde Almens, Bezirk Heinzenberg, 30 %, im Maximum Fr. 5700.

6. Dem Kanton Aargau : a. an die zu Fr. 107,000 veranschlagten Kosten der Meliorationen in der ,,Langelen", Gemeinden Dintikon und Villrnergen, im Maximum Fr. 31,550; . b. an die zu Fr. 40,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung der ,,Stock- und Obermattena, in der Gemeinde Rottenschwil, Bezirk Muri, 25 %, im Maximum Fr. 10,000 ; c. an die zu Fr. 38,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung auf ,,Sulzerbergtt, in der Gemeinde Sulz, -Bezirk Laufenburg, 25%, im Maximum Fr. 9500; d. an die zu Fr. 105,000 veranschlagten Kosten der Durchführung von Meliorationen im Moos, Gemeinde Waltenschwil, 25%, im Maximum Fr. 26,250; e. an die zu Fr. 41,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung der Gebiete Bermanstal, Lichs und Weihern, in der Gemeinde Mägden, 25 %, im Maximum Fr. 10,250.

7. Dem Kanton Tessin: a. an die zu Fr. 5000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Käsespeichers ,,sull' alpe di Gruina'1, in der Gemeinde Bedretto, 30 %, im Maximum Fr. 1500; b. an die zu Fr. 15,900 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Sennhütte auf der Alp Carroreccio-Piora, Gemeinde Quinto, Bezirk Leventina, 35 %, im Maximum Fr. 5565 ; c. an die zu Fr. 11,000 veranschlagten Kosten einer Wasserversorgung in Cozzera-Megordino, in der Gemeinde Ghirone im Bleniotal, 50.%, im Maximum Fr. 5500.

8. Dem Kanton Waadt: a. an die zu Fr. 29,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage und Wasserleitungen im Rebberg von Corseaux und Chardonne, 25%, im Maximum Fr. 7250; b. an die zu Fr. 30,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Güterweganlage ,,Sous Pontya, Gemeinde Lucens, 25 %, im Maximum Fr. 7500.

.554 i

; - 9. Dem Kanton Wallis: : = o. an die zu Fr. 45,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Wasserleitung von Biollay und Sous-la-Lex, Gemeinde Orsières, 30 %, im Maximum Fr. 13,500; b. an die zu Fr. 188,500 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Bewässerungsleitung ,,Corpori", in den,Gemeinden Eggerberg und Lalden, 30%, im Maximum Fr. 56,550 ; c. an die zu Fr. 38,000 veranschlagten Kosten von Verbesserungen auf der Furggalpe, Gemeinde Saas-Almagel, 25 %, im Maximum Fr. 9500.

:

Als Delegierte des ßundesrates an die in Genf am 3. März 1932 beginnende außerordentliche Völkerbundsversammlüng werden bezeichnet : H H. Bundespräsident Motta, Vorsteher des eidgenössischen Politischen Departements, Max Huber, alt Präsident des Ständigen Internationalen Gerichtshofes, und William Rappard, Direktor des ,,Institut des hautes études internationales" in Genf; als Ersatzmann und Experte: Herr Camille Gorgé, I. Sektionschef beim eidgenössischen Politischen Departement.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

.Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Sihltalbahn- Gesellschaf t stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 17,639 km lange Eisenbahnlinie von Zürich-Selnau bis zur Station Sihlbrugg der S.B.B, und das 1,237 km lange Verbindungsgeleise von der Station Zürich-Wiedikon der S. B. B. nach der Sihltalbahnstation Zürich-Giesshübel, alles nebst Zugehör und Betriebsmaterial, jedoch unter Vorbehalt der Drittmannsrechte, soweit an einzelnen Bahnstrecken und Bahnhöfen etc. andern Unternehmungen ein Miteigentums- oder Mitbenutzungsrecht zusteht, im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im I. Range zu verpfänden. Zweck: Sicherstellung eines Darlehens von Fr. 1,300,000, das zur Rückzahlung der Anleihe vom Jahre 1922 verwendet werden soll.

· · · Allfàllige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement in Bern bis und mit dem 16. März 1932 schriftlich einzureichen.

B e r n , den 26. Februar 1932.

(1.)

Eidg. Post- und Eisenbahndepartement.

Rechtswesen und Sekretariat.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1932

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.03.1932

Date Data Seite

552-554

Page Pagina Ref. No

10 031 607

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.