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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 4. November 1932.)

Herr Albert Lebrun hat dem Bundesrat seine Wahl als Präsident der Französischen Republik angezeigt.

Der vom Regierungsrat des Kantons Aargau unterm 10, Oktober 1932 beschlossenen Abänderung der kantonalen Vollziehungsverordnung vom 18. August 1913 zum Bundesgesetz über die Fischerei wird die Genehmigung erteilt.

(Vom 5, November 1932.)

Zum schweizerischen Geschäftsträger in China wird ernannt: Herr Etienne Lardy, Legationsrat, bis anhin Generalkonsul.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Rückgabe der Kaution der ,,Intercontinental", Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Liquidation, Zürich, Die ,,Intercontinental", Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Liquidation, Zürich, hat ihren schweizerischen Bestand an Transportversicherungen abgewickelt. Sie stellt nunmehr das Gesuch, ihr die bei der Schweizerischen Nationalbank in Bern hinterlegte Kaution im Kurswerte von rund Fr. 57,000.-- zurückzuerstatten.

Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Aufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 werden die Anspruchsberechtigten hiermit aufgefordert, Einsprachen mit Begründung gegen die Rückgabe der Kaution bis zum 30. April 1933 beim Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

(3..).

B e r n , den 31. Oktober 1932.

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Bundesblatt. 84. Jahrg. Bd. II.

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L'Assurance générale des Eaux et Accidents, in Lyon.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat unterm 29. Oktober 1932 der Ernennung des von der Versicherungsgesellschaft L'Assurance générale des Eaux et Accidents, in Lyon, zum Generalbevollmächtigten für die Schweiz neu bestellten Herrn Charles Boveyron, von und in Genf, Boulevard du Théâtre 5, als Nachfolger des verstorbenen Herrn Alfred Marcel Logoz, in Genf, die Zustimmung erteilt (Art. 47 ff. der Verordnung des schweizerischen Bundesrates vom 11. September 1931 über die Beaufsichtigung von privaten Vereicherungaunternehmungen).

B e r n , den 2. November 1932.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die A,-G, Drahtseilbahn Davos-Parsenn in Davos stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die Drahtseilbahn von Davos-Dorf nach dem Weissfluhjoch im Parsenngebiet in einer Baulänge von 4110 Metern samt Zugebör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Vorpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schitfahrtsunternehmungen im I. Bange zu verpfänden.

Zweck : Sicherstellung eines weitern Darlehens von Fr. 250,000. -- zur Fertigstellung der Bahn.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem eidg, Post- und Eisenbahndepartement in Bern bis und mit dem 23. November 1932 schriftlich einzureichen.

B e r n , den 4. November 1932.

Eidg. Post- und Eisenbahndepartement.

Rechtswegen und Sekretariat,

Wiedereröffnung des Zollamtes St. Moritz.

Über die nächste Wintersaison wird das Gepäckzollamt St. Moritz (Engadin) vom 15. Dezember 1932 bis 10 März 1933 geöffnet sein.

Während dieses Zeitraumes können aus dem Auslande nach St. Moritz bestimmte Sendungen von Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut im Transit zur Zollbehandlung nach genannter Empfangsstation abgefertigt werden.

B e r n , den 4. November 1932.

Eidg. Oberzolldirektion.

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Erlöschen der Auswanderungsagentur R. Perrin & Cie.

in Lausanne.

Am 31. Oktober 1932 ist das Herrn Robert Perrin als bevollmächtigtem Geschäftsführer der Auswanderungsagentur R. Ferrili & Cie, in Lausanne am 10, November 1931 erteilte Patent zur geschäftsmässigen Beförderung von Auswanderern und Passagieren erloschen und hat diese Agentur zu existieren aufgehört.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die von der vorerwähnten Agentur deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem. unterzeichneten Amt vor dem 31. Oktober 1933 zur Kenntnis zu bringen.

Bern, den 4. November 1932.

(2.)Eidg. Auswanderungsamt.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibnngen, sowie Anzeigen.

Verschollenerklärung.

Das Obergericht hat mit Beschluss vom 31, Oktober 1932 den erfolglos aufgerufenen: Schedici, Otto, von Krummenau, geboren den 10. September 18S2, von Job. Jakob und Anna geb. Schefer, im Jahre 1908 von Herisau nach Amerika ausgewandert, als verschollen erklärt. (Art. 35 ff, ZGB.)

T r o g e n , den I.November 1932.

Die Obergerichtskanzlei.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum l, November 1931 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, zuzüglich 10 Rappen Porto bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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09.11.1932

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