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Erlöschen der Auswanderungsagentur Sulmoni & Co.

in Giubiasco.

Am 16. Oktober 1931 ist das Herrn Biagio Sulmoni und Frau Antonietta Sulmoni in Giubiasco am 11. Januar 1913 erteilte Patent zum Betrieb einer Auswanderungs- und Passageagentur erloschen und hat dieselbe zu existieren aufgehört.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die von der vorerwähnten Agentur deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amt vor dem 16. Oktober 1932 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 17. Oktober 1931.

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Eidgenössisches Auswanderungsamt.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Aufruf.

Bont, Paul, von Heiden, Kanton Appenzell A.-Rh., geboren am 1.. Juni 1885, von Jakob und Maria Franziska geb. Breu, am 16. November 1905 nach Nordamerika (Elizabeth, N. Jersey) ausgewandert, ist seit 11. Januar 1914' nachrichtenlos abwesend.

Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 29. Juni 1931 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB wird hiermit der Vermisste ? selbst und ausser ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 30. Juni 1933 beim Gemeindehauptmannamte in Heiden, Kanton Appenzell A.-Rh., zu melden.

T r o g e n , den 30. Juni 1931.

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Die Obergerichtskanzlei.

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Wettbewerb zur

Erlangung von Entwürfen für neue schweizerische Briefmarken.

Das eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement veranstaltet zur Erlangung von Entwürfen für neue Postmarken einen allgemeinen ö f f e n t l i c h e n W e t t b e w e r b .

Neben einer beschränkten Anzahl von Künstlern, die durch das Preisgericht ausgewählt wurden, nämlich die Herren: Barraud, Maurice, Genf Munienthaler, Ernst, Basel Baumberger, Otto, Zürich .Patocchi, Aldo, Mendrisio Bischoff, Henri, Lausanne Roshardt, Walter, Zürich Jqrdi, Eugen, Kehrsatz (Beni) Stauffer, Fred, Beatenberg Käch, Walter, Zürich Stöcklin, Nikiaus, Basel Mennet, Jean Jacques, Lausanne Willimann, Alfred, Zürich sind dazu sämtliche Künstler schweizerischer Nationalität eingeladen.

1. Die Serie umfasst die Taxwerte zu 5, 10, 15, 20. 25, 30, 35. 40, 50, 60, 70, 80 Rp. und l Fr.

· · ' 2. Gewünscht wird die Schaffung einer typischen Zahlenmarke oder einer ebensolchen Symbolmarke, klar im Ausdruck und in guter graphisch-künstlerischer Durchbildung. Neben der Taxziffer müssen die Marken die Aufschrift «Helvetia» tragen. Diese beiden Angaben sind wesentliche Bestandteile und sollen klar und deutlich hervortreten.

Versuche, im vorgeschriebenen Kleinforma,t Schweizerbilder (Landschafts·ausschnitte) darzustellen, ohne die Deutlichkeit und Lesbarkeit der Beschriftung zu beeinträchtigen, sind ebenfalls zugelassen.

3. Die Entwürfe für Symbol' und Zahlenmarken müssen als Strichzeichnung (ohne Halbtöne) in Schwarz-Weiss-Zeichnung bearbeitet sein; sie sollen sich zur Wiedergabe im Buchdruck mit von Hand gestochener Originalstahlmatritze und zur Massenherstellung eignen. Zeichnungen von Landschaften (Ausschnitten) sind als Halbtonbilder in Farbe oder Tusch anzulegen. .Den Entwürfen Schwarz-Weiss sind Farbenskalen beizulegen, die sämtliche Taxwerte umfassen. Die Farben dürfen nicht zu dunkel gewählt und sollen derart deutlich abgestuft sein, dass sie sich auch bei künstlichem Licht gut unterscheiden. Im voraus gegeben ist grün für den 5er, rot für den 20er und blau für den 30er Wert.

4. Jeder Künstler kann jeden der drei Marken typen (Taxziffer-, Symbol- und Landschaftsmarken) bearbeiten. Er soll aber von jedem höchstens l Entwurf für Zahlenmarken, eventuell mit Varianten für ein- und zweistellige Zahlen, einsenden.

5. Für die Reproduktion der Taxziffer und Symbolmarken
kommt einfarbiger Buchdruck für die niedrigen und eventuell zweifarbiger für einige höhere Taxwerte in Betracht. Eventuell kamq. bei höhern Werten die Bildplatte mit einer zweiten Farbe als Tonplatte unterstützt werden.. Landschaftsmarken sind für Rotationstiefdruck (mit Raster) zu entwerfen.

6. Die Grosse der Markenbilder beträgt 17,5 x 21 mm (Hochformat). Die Entwürfe sind in achtfacher Vergrösserung, somit im Format 140 x 168 mm ohne Einrahmung einzureichen.

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; ·Jedem Entwurf ist auch eine photogra.phische Verkleinerung auf natürliche Markengrösse, 17,5 x 21 mm, beizulegenvEntwurf, Farbenskala und photographische Verkleinerung sind auf einem Bogen '(Steifpapier) im Format A4 (Hochformat 297 x 210 mm) aufzukleben.

1018 7. Die Arbeiten dürfen keinerlei Urheberzeichen tragen, sondern sind (unten links) mit einem Kennwort (Motto) zu versehen. Ein verschlossener, den Entwürfen beizulegender Umschlag mit dem gleichen Kennwort soll den Namen und die Adresse des Urhebers enthalten.

5. Die Entwürfe sind gut verpackt und mit der Aufschrift «Allgemeiner MarkenWettbewerb» bis spätestens am 15. August 1932 an die Generaldirektion der Postund Telegraphenverwaltung in Bern (Postgebäude) einzuliefern. Es empfiehlt sich, die Sendungen einschreiben zu lassen.

9. Entwürfe, die zu spät eingehen oder vorstehenden Bedingungen nicht, entsprechen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

10. Das Preisgericht, das zusammentritt, um die eingelangten Arbeiten zuhanden des Departements zu begutachten, setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen : a. Mitglieder der eidgenössischen Kunstkommission und der eidgenössischen Kommission für angewandte Kunst: HH. D. Baud-Bovy, Genf, Präsident; Edm. Bille, Kunstmaler, Siders; Dr. H. Kienzle, Direktor der Allgemeinen Gewerbeschule und des Gewerbemuseums, Basel.

6. Künstlerische und drucktechnische Sachverständige: HH. Paul Burckhardt, Kunstmaler, Basel; E. Keller, Graphiker, Zürich; F. Walthard, gewesener Direktor des|Artist. Instituts Orell Püssli in Zürich.

c. Postverwaltung: Hr. Dr. B. Furrer, Generaldirektor der schweizerischen Post- und Telegraphenverwaltung.

11. Als Preissumme für den Wettbewerb steht ein Betrag von Fr. 10,000 zur Verfügung. Davon werden je Fr. 200 den eingeladenen 12 Künstlern als Entschädigung ausgerichtet. Fr. 7600 sind für Preise bestimmt. Sie kommen unter allen Umständen zur Verausgabung.

Es ist vorgesehen, einen oder mehrere erste Preise zu Fr. 1000. einen oder mehrere zweite Preise zu Fr. 700 und einen oder mehrere dritte Preise zu Fr. 400 zu verabfolgen. Indessen behält sich das Preisgericht, je nach den Ergebnissen des Wettbewerbs, eine andere Verteilung der Preissumme vor.

Für Ankäufe stehen ausserdem Fr. 2000 zuf Verfügung. Solche Ankäufe werden mit Fr. 200 bis Fr. 300 honoriert.

Mehr als ein Preis darf an denselben Künstler nicht verliehen werden. Im Preis, der einem Künstler für seinen Entwurf erteilt wird, ist, falls dieser zur Ausführung kommt, die für die Reproduktion nötige Keinzeichnung Inbegriffen. Indessen wird für Arbeiten, die sich aus
Abänderungswünschen ergeben, eine besondere Vergütung gewährt, die vom Post- und Eisenbahndepartement mit dem Künstler vereinbart wird.

12. Der endgültige Entscheid darüber, ob und eventuell welche der eingelangten Entwürfe zur Ausführung gelangen sollen, bleibt dem Departement vorbehalten.

Sämtliche preisgekrönten Entwürfe werden Eigentum der Postverwaltung, die sich ausdrücklich vorbehält, sie eventuell nach Gutfinden früher oder später unter Fühlungnahme mit dem Künstler als Wertzeichen zu verwenden.

18. Die druckliche Ausführung der Entwürfe untersteht der Überwachung ihrer Urheber, die auch das «Gut zum Druck» zu erteilen haben.

14. Sämtliche Entwürfe werden öffentlich ausgestellt.

Generuldirektion der Post- und Telegraphenverwaltung.

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Ausschreibungen von Bauarbeiten.

Postgarage in Chur.

Über die Ausführung von folgenden Arbeiten zur neuen Postgarage in Chur wird Konkurrenz eröffnet: elektrische Installationen, Boden- und Wandplattenbeläge, Schreinerund Malerarbeiten.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind auf dem Bureau der Herren Schäfer & Kisch, Architekten in Chur, aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgarage in Chur" bis und mit dem T.Juni 1932 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauteil.

B e r n , den 21. Mai 1932.

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Kaserne Frauenfeld.

Über die Ausführung der Zimmer-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten für die Erweiterung und den Umbau der Kaserne Frauenfeld wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotformulare liegen bei der Kaseraenverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Ein Beamter der Bauinspektion in Zürich wird daselbst am 1. Juni 1932, von 8. 30--17. 30 Uhr anwesend sein, um eventuell gewünschte Auskunft zu erteilen.

Offerten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Kaserne Frauenfeld" bis und mit dem 8. Juni 1932 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 21. Mai 1932.

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(2..)

Waffenplatz Thun.

Über die Erd-, Maurer-. Zimmer-, Spengler- und Bedachungsarbeiten (Kiesklebedach) für den Umbau des Zeughauses Nr. 6 in Thun wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind, im eidgenössischen Baubureau in Thun aufgelegt und können dort jeweilen vormittags eingesehen werden.

Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Angebot für Zeughaus Nr. 6 Thun" bis und mit dem 11. Juni 1932 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 21. Mai 1932.

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Postgebäude Neuhausen.

Über die Ausführung der Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Eisenkonstruktions-, Kanalisations-, Steinhauer-, Zimmer-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten zum Postneubau in Neuhausen -wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotformulare liegen im Bureau des Herrn A. Moser, Architekt in Neuhausen, zur Einsicht auf.

Ubernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Postneubau Neuhausen" bis und mit dem 18. Juni 1932 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

· B e r n , den 28. Mai 1932.

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Postgebäude Zofingen.

Über die Ausführung der Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Steinhauer-, Zimmer-, Gipser-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten zum Postneubau in Zofingen wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotformulare liegen im ßaubureau (altes Bahnhofrestaurant Senn) zur Einsicht auf.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Postneubau Zofingen" bis und mit dem 15. Juni 1932 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 28. Mai 1932.

(2.).

Ferntelephonkabel Olten-Luzern.

Die Telegraphen- und Telephonverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Ausführung der Grab- und Maurerarbeiten für die Telephonkabelanlage Olten-Luzern und der damit verbundenen .Erweiterungen von Ortskabelanlagen. Die Strecke wird in drei Baulose unterteilt.

Baulos 1. Kreuzstrasse Oftringen-Weinhof Dagmersellen . . Länge ca. ll,?okmH Erdaushub für Leitungsgraben, Schächte und Spieissgruben ca. 4600 m 3 Beton- und Kalksteinmauerwerk ca. 38 in Baulos 2. Weinhof Dagmersellen-Bahnkreuzung Oberkirch . Länge ca. 12,so km3 Erdaushub für Leitungsgraben, Schächte und Spieissgruben ca. 5000 m3 Beton- und Kalksteinmauerwerk ca. 20 m Baulos 3. Bahnkreuzung Oberkirch-Riffig Länge ca. 14,6o km3 Erdaushub für Leitungsgraben, Schächte und Spleissgruben ca. 5000 m3 Beton- und Kalksteinmauerwerk ca. 20 m Die Kabelverlegung erfolgt in Zoreskanäle, Profil Nr. 4, 8 und 9, und, je nach Kanalart, in einer Tiefe Ton 60--80 cm. Für die Kabelauslegung haben die Unternehmer auf einzelnen Strecken möglicherweise ihre Mannschaften gegen Vergütung der aufgewendeten Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen.

Pläne und Bedingungen sind für die Baulose l und 2 bei der Kreistelegraphendirektion III in Ölten und für Baulos 3 beim Telephonamt in Luzern zur Einsicht der Interessenten aufgelegt, woselbst auch die Eingabeformulare zum Preise von 50 Rp.

per Stück bezogen werden können.

Übernahmsofferten sind verschlossen und frankiert mit der Aufschrift ,,Angebot für Fernanlage Olten-Luzern" versehen bis und mit 13. Juni 1932 an die oben erwähnten Amtsstellen einzureichen.

Generaldirektion der Post- und Telegraphenverwaltung-.

Stellenausschreibungen.

In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht inbegriffen Dienstabteilung und Anmeldestelle

Erfordernisse

Vakante Stelle

Zolldepartement Wissenschaftlicher ' (Zollverwaltung), Assistent bei der eidg. OberzollOberzolldirektion In Bern direktion, Bern

Abgeschlossenes akademisches Studium als Jurist

Die Stell« ist provisorisch bes etzt.

Besoldung Fr.

Anmeldungs* termi n

· 5200 . 4. Juni bis 1932 8800 (2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1932

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.06.1932

Date Data Seite

1016-1020

Page Pagina Ref. No

10 031 683

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