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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung, 68. Jahrgang.

Bern, den 19. Juli 1916.

Band III.

Erscheint wöchentlich. Preis 10 Franken im Jahr, B Franken im Saltjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr".

Einrückungsgebühr : 15 Rappen die Zeile oder deren Baum. -- Anzeigen franko an die Buchäruckerei Stämpßi & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Fristverlängerung für eine elektrische Schmalspurbahn, teilweise Zahnradbahn, von Brig nach Belalp.

(Vom 11. Juli 1916.)

Durch Bundesbeschluss vom 12. Juni 1908 (E. A. S. XXIV, 184) wurde einem Initiativkomitee eine Konzession für den Bau und Betrieb einer elektrischen Schmalspurbahn, teilweise Zahnradbahn, von Brig nach Belalp erteilt. Da die Finanzierung der Linie noch nicht durchgeführt -werden konnte, musste die in Art. 5 der Konzession vorgesehene Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten wiederholt verlängert werden. Die letzte Fristerstreckung wurde von Ihnen unterm 20. Juni 1914 (E. A.

S. XXX, 137) gewährt. Dabei bestimmten Sie, dass es sich um eine letzte Frist handle. Mittelst Eingabe vom 30. Mai dieses Jahres stellt nun trotzdem Herr Jos. von Stockalper, Rechtsanwalt in Brig, als Vertreter des Initiativkomitees das Gesuch, es möchte die Frist zur Einreichung der oben erwähnten Vorlagen neuerdings um zwei Jahre verlängert werden, da die Tätigkeit des Komitees durch die kriegerischen Ereignisse bezw. durch deren wirtschaftlichen Folgen in den letzten beiden Jahren ganz lahmgelegt worden sei.

Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. III.

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Der Staatsrat des Kantons Wallis, dem das Fristverlängerungsgesuch vom Eisenbahndepartement in üblicher Weise zur Vernehmlassung zugestellt wurde, beantragt in seiner Zuschrift vom 20. Juni, es sei dem Begehren um Fristerstreckung zu entsprechen.

Nachdem bereits verschiedenen Initiativkomitees, denen letzte Fristen gewährt worden waren, neuerdings Fristverlängerungen bewilligt worden sind (vgl. unsere bezüglichen Ausführungen in unserer Botschaft vom 4. März 1916 über das Fristverlängerungsgesuch für eine Drahtseilbahn von Orsières nach Champex, Bundesbl.

1916, I, 231), können auch wir dem Begehren des Herrn von Stockalper, der die gesetzliche Gebühr für eine Fristverlängerung von zwei Jahren entrichtet hat, zustimmen. Wir empfehlen Ihnen daher den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme.

Genehmigen Sie auch bei diesem Anlasse die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 11. Juli

1916.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Decoppet.

Der Kauzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Fristverlängerung für eine elektrische Schmalspurbahn, teilweise Zahnradbahn, von Brig nach Belalp.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht t 1. einer Eingabe des Initiativkomitees für die Brig-Belalp-Bahn vom 30. Mai 1916; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 11. Juli 1916, beschliesst:

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1. Die im Art. 5 der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn, teilweise Zahnradbahn, von Brig nach Beialp, vom 12. Juni 1908 (E. A. 8. XXIV, 184), angesetzte und seither wiederholt, letztmals durch Bundesbeschluss vom 20. Juni 1914 (E. A. S. XXX, 137) erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird neuerdings um zwei Jahre, d. h. bis zum 1. Juli 1918, verlängert.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, der am 15. Oktober 1916 in Kraft tritt, beauftragt.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 11. Juli 1916.)

Herr M. AI tarn in a r o ist als Generalkonsul von Mexiko in der Schweiz zurückgetreten.

Der neue ausserord entliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Japans, Herr Yagorô Mi u r a, Yôgoi, hat am 8. Juli dem Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben überreicht.

Herrn Charles E. Pi g u e t , von Genf, wird als Honorarkonsul von Montenegro in Genf das Exequatur erteilt.

(Vom 14. Juli 1916.)

Dem Entlassungsgesuche des Herrn S i e g f r i e d , Präsident der Kreisdirektion V der Schweiz. Bundesbahnen, in Luzern, wird, unter Verdankung der geleisteten Dienste, entsprochen.

Das Militärdepartement wird ermächtigt, noch im laufenden Jahre folgende im Schultableau für 1916 nicht vorgesehenen Schulen der Verpflegungstruppen abzuhalten :

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Fristverlängerung für eine elektrische Schmalspurbahn, teilweise Zahnradbahn, von Brig nach Belalp. (Vom 11.

Juli 1916.)

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Foglio federale

Jahr

1916

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

691

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.07.1916

Date Data Seite

343-345

Page Pagina Ref. No

10 026 102

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