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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.
(Vom 29. November 1884.)
Mit Zuschrift vom 20. Oktober d. J. hat das Staatsrekretariat für auswärtige Angelegenheiten der Republik S a n t o D o m i n g o dem Bundesrathe angezeigt, daß diese Republik dem am 20. März 1883 abgeschlossenen internationalen Vertrag über den Schutz des gewerblichen Eigenthums*) beigetreten sei.
(Vom 3. Dezember 1884.)
In einer gemeinsamen Zuschrift der Herren Enderlin und Saroli an den Bundesrath vom 1. laufenden Monats führt der erstere aus, wie er bis jetzt vergeblich gehofft habe, der Staatsrath des Kantons Tessin werde die gegen ihn durchgeführte Zwangsvollstrekung annulliren und ihn für den materiellen und moralischen Nachtheil,, der ihm aus dieser entgegen den Weisungen des Bundesrathes angeordneten Maßregel erwachsen sei, schadlos halten. Nachdem sich nun aber der Staatsrath sich dessen geweigert, so wolle er nicht, daß seine Eutschädigungsforderung ein Hinderniß für die Beilegung des Konfliktes bilde, um so weniger, als die Folgen der Handlungsweise des Staatsrathes auf den Kanton zurückfallen würden. Er verzichte daher auf alle Entschädigungsansprüche und verlange, bloß, daß ihm die Schlüssel zu seinem Grundstücke wieder eingehändigt und eine amtliche Bescheinigung über die Annullirung des am 15. November erfolgten Zuschlages ausgestellt werde.
Herr Saroli seinerseits erklärt, einer von der tessinischen Regierung hiefür bezeichneten Persönlichkeit die Schlüsse] des Grundstückes gegen einfache Rückerstattung der ausgelegten Summe von Fr. 3100 übgergeben und auch seinerseits von jeder Schadensersatzforderung abstrahiren zu wollen.
Dem Staatsrath des Kantons Tessin wird hievon mit der Einladung Kenntniß gegeben, die Angelegenheit nunmehr im Sinne der frühern Beschlüsse des Bundesrathes zu erledigen und darüber Bericht zu erstatten.
*) Siehe eidg. Gesetzsammlung n. F., Band VII, Seite 517.
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Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 29. November 1884) als Posthalter in Fontainemelon : Hr. Alcide Reynold Benguerel,von und in Fontainemelon (Neuenburg); ,, Telegraphistin in Oberbüren : Frau Paulina Stolz-Dudli, von und in Oberbüren (St. Gallen); (am 3. Dezember 1884) als Telegraphist in Fontainemelon: Hr. Alcide Reynold Benguerel, von und in Fontainemelon.
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4
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58
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04.12.1884
Date Data Seite
527-528
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