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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Ermächtigung zur Ertheilung einer Konzession für eine Straßenbahn in der Stadt Bern.

(Vom 17. Dezember 1884.)

Tit.

Nachdem das Projekt der Erstellung von Straßenbahnen in der Stadt Bern, zu dessen Bewilligung der Bundesrath durch den Bundesbeschluß vom 31. Januar 1882 (E. A. S. n. P. VII, 22) Vollmacht erhalten hatte, nicht weiter verfolgt worden ist, sind in neuerer Zeit die Anstrengungen, eine Straßenbahn in Bern zu erstellen, wieder aufgenommen worden und haben zur Aufstellung des Projektes geführt, das in den beiliegenden Plänen dargestellt ist, und für welches die Herren A. Seherz, Fürsprecher, J. Tschann, Banquier, H. Herzog, Ingenieur, A. Berner, Notar, G. Hirsbrunner, Architekt, G. Anselmier, Ingenieur, und E. Pümpin, alle in Bern, mit Schreiben vom 12. dieses Monats um die Bundesgenehmigung nachsuchen.

Das neue Projekt hat gegenüber demjenigen vom Jahr 1882 einen wesentlich beschränktem Umfang. Vom Bärenplatz ausgehend, sollen Geleise vorläufig bloß durch die Spitalgasse und am Bahnhof vorbei bis zur Linde, beim neuen Inselspital, und von da bis zu den Fabriken in der Muesmatt geführt werden, im Ganzen in einer Länge von 2000 Meter, in der Meinung, daß nur die Strecke BärenplatzBahnhof-Linde einen vollen Betrieb erhalte, diejenige vom letzteren Punkt bis zur Muesmatt, wo die Stallungen des Unternehmens eingerichtet werden, aber nur Morgens, Mittags und Abends bedient werden soll.

685 Auch hinsichtlich der übrigen, bei einer Konzessionsbewilligung von den Bundesbehörden zu prüfenden Punkte gibt das Konzessionsgesuch Aufschluß.

Es ist der Pferdebetrieb in Aussicht genommen ; immerhin soll der Oberbau in einer Stärke gelegt werden, um auch den Betrieb mit Maschinen auszuhalten , aus welchem nach der Ansicht der Petenten erhebliche Ersparnisse erfolgen würden.

Für die Benützung des Tramway ist eine einheitliche Gebühr von 15 Rp. gewünscht.

*> Die Kosten der Erstellung der Linie und der Betriebseinrichtung sind zu Fr. 150,000 berechnet; die jährlichen Betriebsausgaben, mit Inbegriff des Bahnunterhalts, aber ohne die nöthigen Rücklagen in die Reserve- und Erneuerungsfonds, zu Fr. 70,000. Auf der andern Seite wird auf eine Jahreseinnahme von Fr. 78,475 gerechnet, und diese Berechnung darauf gegründet, daß man auf eine mittlere Frequenz von 4,75 Personen auf jeden Kurskilometer zählen dürfe.

(Genf hat 7, Zürich 5 und Biel 2,25 Personen auf den Kurskilometer.)

Von dem Ueberschuß der Einnahmen sollen Fr. 6000 auf die Kapitalverzinsung und der Rest, Fr. 2475, in den Reservefoud fallen.

Dagegen hat noch keinerlei Verständigung über die verschiedenen Bestimmungen, welche betreffend die Benützung der Straßen aufgestellt werden müssen, und über die Gegenleistungen, KU denen die Straßenbahngesellschaft allenfalls verhalten werden will, stattgefunden. Diese Verständigung ist von den Konzessionspetenten bei den kantonalen und den städtischen Behörden, denen die Unterhaltung und Ueberwachung der Straßen obliegt, zu suchen und sollte nach bestehender Praxis der Konzessionsertheilung durch den Bund vorangehen.

Wir möchten dieser Praxis Rechnung tragen und gleichzeitig auch den Wunsch der Petenten, daß die Fertigstellung des Tramway schon auf den kommenden Sommer möglich gemacht werde, soweit an uns, berücksichtigen. Es kann dies geschehen, wenn Sie uns ermächtigen, die Konzession von uns aus zu ertheilen , sobald die noch ausstehenden Verhandlungen durchgeführt sein werden , und wir gestatten uns um so eher, den darauf gerichteten Antrag zu stellen, da aus den Akten jetzt schon hervorgeht, daß die Verhältnisse im vorliegenden Fall nicht schwieriger gestaltet sind, als wo Konzessionen für städtische Straßenbahnen schon ertheilt wurden.

686 Wir empfehlen die Annahme des nachstehenden Beschlußantrages und verbinden damit die wiederholte Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 17. Dezember 1884.

Im, Namen des Schweiz. Bundesrathes.

Der Bundespräsident:

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

(Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend

Ermächtigung des Bundesrathes zur Ertheilung einer Konzession für eine Straßenbahn in der Stadt Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 17. Dezember 1884, beschließt: 1. Der Bundesrath wird ermächtigt, dem von den Herren A. Scherz, Fürsprech, J. Tschann, Banquier, H. Herzog, Ingenieur, A. Berner, Notar, GL Hirsbrunner, Architekt, G. Anselmier, Ingenieur, und E. Pümpin, Ingenieur, in Bern, zu Händen einer zu gründenden Aktiengesellschaft eingereichten Gesuch um Ertheilung einer Konzession für eine Straßenbahn in der Stadt Bern von sich aus zu entsprechen, sobald sich die Konzessionsbewerber mit Rücksicht auf die Benützung die öffentlichen Straßen und Plätze mit den kompetenten Behörden des Kantons und der Stadt Bern verständigt haben werden.

2. Der Bundesrath wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Bundesrathsbeschluß über

den Rekurs des Hrn. Ubald Morat, Bierbrauer, aus Rorgenwies, im badischen Amte Stockach, betreffend Wegweisung aus der Gemeinde Allschwyl (BaselLandschaft).

(Vom 11. November 1884.)

Der schweizerische Bundesrath hat

in Sachen des U b a l d M o r a t , Bierbrauer, aus Rorgenwies, im badischen Amte Stockaeh, betreffend Wegweisung aus der Gemeinde Allschwyl (Basel-Landschaft); auf den Bericht des Justiz- und Polizeidepartements ; und nach Feststellung folgender aktenmäßiger Sachverhältnisse : I. Der Rekurrent ist durch das Kriminalgericht des Kantons Basel-Landschaft am 18. August 1883 wegen bezüglichen Bankerotts zu einem Jahr, dessen Frau wegen Beihülfe zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt worden.

II. Der Gemeinderath von Allschwyl, wo Morat seit 1864 als Bierbrauer wohnt, beschloß, mit Rücksicht auf diese Verurtheilung, die Ausweisung Morat's, und der Regierungsrath des Kantons BaselLandschaft bestätigte durch Schlußnahmen vom 23. Juli und 3. September 1884 die Maßnahme der Gemeindebehörde.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Ermächtigung zur Ertheilung einer Konzession für eine Straßenbahn in der Stadt Bern. (Vom 17. Dezember 1884.)

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1884

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20.12.1884

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