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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1884.

(Vom 4. Juni 1884.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr zu unterbreiten.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrath.

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Uebersetzer Fr. 270 B. Ständerath.

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Uebersetzer Fr. 270 In theilweiser Genehmigung eines Gesuches des Herrn Dr.

A. A. Girard, welcher u. a. hervorhebt, daß bei der letzten Erhöhung der Taggelder für die Mitglieder der Bundesversammlung die Uebersetzer unberücksichtigt geblieben sind, haben wir nach Prüfung der Verhältnisse beschlossen, das Taggeld für die Uebersetzer der beiden Räthe, so lange dieselben nicht in Bern wohnen,

117 von Fr. 30 auf Fr. 36 zu erhöhen, was für den Rest des laufenden Jahres, bei etwa 45 Sitzungstagen, den angesetzten Mehrbetrag erfordert.

Die Akten stehen zur Einsicht bereit.

D. Bundeskanzlei.

3 . Außerordentliche Druckarbeiten .

.

.

F r . 12,233. 8 5 Dieser Betrag entspricht den Kosten der Referendumsabstimmung vom 11. Mai 1884 über die Organisation des eidgenössischen Justizund Polizeidepartements, die Patenttaxen der Handelsreisenden, den Zusatz zum Bundesstrafrecht und die Kanzleikosten der Gesandtschaft in Washington.

Die Bewilligung solcher Kosten geschieht übungsgemäß aut dem Wege des Naehkredites.

Dritter Abschnitt.

Departements und Verwaltungen.

A. Politisches Departement.

8. B e i t r a g an s e h w e i z e r i s c h e K o n s u l a t e Fr. 12,000 a. Wie wir in unserm Geschäftsberichte für das Jahr 1883 (siehe Bundesblatt 1884, II, 597) schon erwähnt haben, wurde ein Nachtragskreditbegehren zu Gunsten eines Konsulates, welchem wir eine Beitragserhöhung von Fr. 500 bewilligt hatten, einzureichen übersehen; gleichwohl war eine Kreditüberschreitung nicht eingetreten, weil sich das Betreffniß durch ein momentanes auf der Büdgetrubrik als Rückerstattung eingetragenes Guthaben eines andern Konsulates mehr als ausgeglichen fand. -- Zur Richtigstellung dieser Sache wird um Bewilligung eines Betrages von Fr. 500 nachgesucht.

b. Ein Irrthum von Fr. 10,000 hat sich in unserm Kreditbegehren pro 1884, ,,III. Abschnitt, A, 9. Beitrag an schweizerische Konsulate" (Bundesblatt 1883, IV, 39), eingeschlichen. Aus der Zusammenstellung unseres politischen Departementes geht nun hervor, daß das Total von Fr. 82,500 auf Fr. 92,500 erhöht werden muß, wenn die Beiträge nicht um diese Differenz reduzirt werden sollen.

c. Der Generalkonsul in Lissabon war in Anbetracht der vermehrten Geschäfte des Konsulates und seiner häufigen Abwesenheiten in Privatgeschäften genöthigt, einen speziellen Sekretär an-

118 zustellen und hat aus diesem Grunde um einen Beitrag nachgesucht.

Wir glaubten diesem Gesuche entsprechen zu sollen und haben ihm eine Entschädigung von Fr. 1000 vom 1. Januar 1884 au bewilligt.

d. Aus ähnliehen Gründen wurde der Beitrag an das Konsulat in Nizza vom gleichen Zeitpunkt an um Fr. 500 erhöht und beträgt nun Fr. 2500.

B. Departement des limerò.

AbtheiluDg Inneres.

IV. Polytechnikum.

3. Sammlungen und wissenschaftliche Anstalten Fr. 7400 Auf Anregung der französischen Regierung wurde im Jahre 1883 dem Polytechnikum ein Kredit von Fr. 6100 bewilligt, damit Herr Professor Dr. H. F. Weber, schweizerischer Abgeordneter au der internationalen Kommission für die Darstellung der elektrischen Maßeinheiten, die auf diese Frage bezüglichen wissenschaftlichen Untersuchungen mittelst besonders zu diesem Zwecke zu konstruirender Apparate vornehmen und damit zur Aufklärung der noch obwaltenden Differenzen in den Ergebnissen der verschiedenen Methoden beitragen könne.

Nach den vorliegenden Berichten stimmen nun die Ergebnisse seiner Untersuchungen sowohl unter sich, als auch mit den früher von ihm gefundenen Werthen sehr annähernd überein, differiren jedoch noch erheblich (um circa 1%) von den durch andere Fachmänner nach verschiedenen Methoden erhaltenen Ergebnissen, so daß es nothwendig ist, die Studien und Versuche fortzusetzen, um die Ursachen dieser Abweichungen aufzufinden. Hiezu bedarf aber Herr Weber einer Reihe von neuen, sorgfältig konstruirten Apparaten und zugehörigen Vorrichtungen, deren Gesamintkoâten von ihm, mit Inbegriff der Vergütungen an seine Gehülfen, auf Fr. 7400 veranschlagt werden.

Der Bundesrath ging von jeher und auch heute wieder von der Ansicht aus, es könne für die Schweiz nur ehrenvoll sein, wenn sich einer ihrer Angehörigen in hervorragender Weise an der Lösung dieser eben so wichtigen als schwierigen Fragen betheilige, und es werde auch das Polytechnikum dadurch an Ansehen nur gewinnen, abgesehen davon, daß die schon angeschafften und nach unserrn Vorschlage noch zu beschaffenden Apparate eine werthvolle Vermehrung des physikalischen Kabinets des Polytechnikums bilden und auch für die Zukunft verwendbar bleiben.

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VII. Verschiedenes.

1. G e s u n d h e i t s w e s e n .

Otologischei- Kongreß in Basel .

.

.

. F r . 1000 Der zweite internationale otologische Kongreß, der im September 1880 in Mailand tagte, beschloß damals --- nachdem der erste Kongreß 1876 in New-York stattgefunden hatte -- den dritten Kongreß auf Schweizerboden abzuhalten.

Als Ort der Zusammenkunft wurde Basel bestimmt, und es hat nun vor Kurzem das Organisationskomite in seiner in Paris abgehaltenen Sitzung beschlossen, als Zeitpunkt des Zusammentretens des Kongresses die Tage vom 1.--4. September 1884 zu bestimmen.

Auf das Gesuch des Präsidenten dieses Organisationskomites, Hrn. Professor A. Burckhardt-Meriau in Basel, welches von der schweizerischen Aerztekommission warm unterstützt wird, beantragen wir, für den fraglichen Kongreß einen Beitrag von Fr. 1000 zu bewilligen, in dem Sinne, daß dieser Beitrag an die Kosten der Herausgabe der Verhandlungen verwendet werden solle.

Abtheilung Bauwesen.

IX. Erweiterungs- und Umbauarbeiten.

1. M a g a z i n f ü r die technische Abtheiluiig des Eisen bahnd eprfrte ments .

.

.

.

Fr. 950 Wir haben uns gezwungen gesehen, die von den Bahnverwaltungen zur Darstellung der gegenwärtig vorherrschenden Oberbautypen in natura einlangenden Oberbaumaterialien, sowie andere für den technischen Dienst des Departements wichtige Musterstücke aller Art, ferner graphische Darstellungen, Karten etc. systematisch aufstellen und ordnen zu lassen. Da hiefür bis jetzt keine eigene Lokalität zur Verfügung stand, so haben wir im Dachstock des Bundesrathhauses die für das Eisenbahnmuseum nöthige Räumlichkeit einrichten lassen, welch' daherige Arbeiten eine Ausgabe zur Folge hatten von Fr. 950.

2. M i l i t ä r k a n t i n e auf dem B r e i t f e l d in H e r i s a u Fr. 650 Der Pächter der Militärkantine auf dem Breitfeld bei Winkeln hat bei Erneuerung des Pachtvertrages die Errichtung eines Kochherdes für die Kantine zur Bedingung gemacht. Da in der Kantine selbst für die Aufstellung eines Kochherdes kein Platz vorhanden.

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ist, so mußte eia kleiner Anbau an dieselbe erstellt werden. Die Kosten für den Atibau, sowie für die Anschaffung des Kochherdes betragen Fr. 650.

XI. Neubauten.

1. Kriegsfuhrwerkmagazin in Kriens .

Fr. 5576 Die Zufahrt, sowie die Umgebungsarbeiten zu diesem Gebäude gelangten erst in diesem Frühjahr zur Vollendung und es wurden infolge dessen von den für die Baute pro 1883 vorgesehenen Fr. 27,000 bis Ende des Jahres nur Fr. 21,424 verausgabt, so daß Fr. 5576 unverwecdet geblieben sind. Wir ersuchen Sio nun um Bewilligung eines Nachtragskredites im nämlichen Betrage.

2. Postremise mit S t a u u n g e n in Chexbres Fr. 5354 Auch bei dieser Baute handelt es sich um Uebertragung einer Kreditrestunz auf das Jahr 1884, indem von den pro 1883 bewilligten Fr. 11,400 wegen Verzögerung der Vollendung der Arbeiten bis Ende 1883 nur Fr. 6046 zur Verwendung gekommen sind und der restanzliche Betrag von Fr. 5354 erst im laufenden Jahre zur Auszahlung gelangen konnte.

G. Justiz- und Polizeidepartement.

2. Justizwesen.

Kosten der Untersuchung der Finau/lage der Garantiestädte für die Nationalbahn Fr. 4903 Aus den in unserer Botschaft an die Bundesversammlung vom 23. November 1883 (Bundesblatt 1883, IV, 524) dargelegten Gründen sind wir behufs Erledigung der Differenzen zwischen den Kantonen Zürich und Aargau über die Liquidation einer Garantieschuld von 9 Millionen zu Gunsten der Nationalbahn veranlaßt worden, eine Kommission zur Untersuchung der finanziellen Kräfte der Städte Winterthur, Baden, Lenzburg und Zofiogen /u bestellen.

Wir verweisen auch auf den einläßlichen Bericht dieser Kommission im Bundesblatt 1883, IV, 241 und auf den bezüglichen Bundesbeschluß (Amtl. Samml. n. F. VII, 322). Es bleibt noch die Liquidation der Kosten, welche durch die Reisen der Experten, durch ihre Zeitversäumniße während der Arbeiten in den genannten Städten und für die Redaktion des Berichtes entstanden sind. Nach Prüfung der Verhältnisse haben wir auf Grundlage eines Berichtes des Justiz- und Polizeidepartements in Anwendung des Bundes-

121 gesetzes vom 16. August 1878 und des Réglementes vom 26. November 1878 (Amtl. Samml. n. F. III, 623 und 656) mit Beschluß vom 29. Februar 1884 die jedem einzelnen der Herrea Experten zukommende Entschädigung bestimmt und die Bezahlung der Gesammtsumme von Fr. 4003 auf den Titel ,,Justizwesen1*" angewiesen. Da jedoch der ordentliche Kredit von Fr. 3000 nicht ausreicht, so müssen wir um Bewilligung eines entsprechenden, Nachkredits einkommen.

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

B. I n s t r u k t i o n s p e r s o n a l .

» 1. I n f a n t e r i e .

Zwei Instruktoren 1 . Klasse .

.

.

.

.

Infolge der durch die h. Bundesversammlung am 3. Dezember 1883 gutgeheißenen Anstellung von zwei direkt dem Oberinstruktor unterstellten Instruktoren I. Klasse haben wir die beiden Stellen am 8. Februar abbin besetzt. Deren jährliche Besoldung beträgt Fr. 8300; da aber einer der gewählten Instruktoren seine Stelle erst mit Mitte Februar antrat, zudem zwei Stellen von Instruktoren I. Klasse während mehrerer Monate unbesetzt blieben, so ist nur ein Nachkredit voft Fr. 5500 erforderlich. Die büdgetirten Pferdekoöipetenzen genügen auch für diese beiden Instruktoren, da nicht alle pferdeberechtigten Instruktoren der Infanterie Pferde halten.

2. K a v a l l e r i e , c. Instruktoren 1. Klasse Der Wittwe des verstorbenen Instruktors I. Klasse Oberstlieutenant Kühne bewilligten wir den Nachgenuß der Besoldung für vier Monate mit Fr. 1500.

3. A r t i l l e r i e , m. Bildung von Instruktoren Der bewilligte Kredit von Fr. 3000 reicht nicht aus, da wir im Falle waren, zwei Instruktionsaspiranten üebertrag

F r . 5500

,,

1500

,,

1000

Fr. 8000

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Uebertrag au ihrer weitern Ausbildung nach Frankreich und Oesterreich abzuordnen. Zur Bestreitung der hieraus entstehenden außerordentlichen Kosten bedürfen wir einer weitern Kreditbewilligung von Fr. 1000.

Fr. 8000

4. G e n i e , a. Oberinstruktor Den Verwandten des am 7. April verstorbenen Oberinstruktors Oberst Schumacher wurde die Ausrichtung eines Besoldungsnachgenusses für drei Monate mit Fr. 1500 bewilligt.

Instruktionspersonal

,, 1500

Fr. 9500

C. U n t e r r i c h t .

4. C a (l r e s k u r s e.

e. Genie Fr. 18,000 Die seit einigen Jahren für die Genieoffiziere eingeführten technischen Kurse sind in der Hauptsache Terrainaufnahmen wichtiger strategischer Punkte und deren weitern Verarbeitung für Vertheidigungsanlagen im Ernstfälle gewidmet worden. Mit dem beschränkten Kredite konnten einerseits nur wenige Offiziere zu ihrer weitern Ausbildung zu den fraglichen Arbeiten beigezogen werden, und es schritten anderseits diese unerläßlichen Vorarbeiten nur höchst langsam vorwärts. Unser Greneralstabsbüreau macht auf die Dringlichkeit dieser an sieh großen Zahl ausstehender, jedoch unentbehrlicher, technischer Bearbeitung wiederholt aufmerksam und wir finden das Wittel, dieser Forderung entsprechen zu können, nur darin, daß uns für das laufende Jahr ein Nachtragskredit von Fr. 18,000 gewährt wird, um dessen Bewilligung wir hiemit nachzusuchen uns erlauben.

D. Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung.

b. Bewaffnung und Ausrüstung.

l. H a n d f e u e r w a f f e n .

1000 Repetirgewehre Fr. 82,000 Nachdem die im Budget vorgesehene Gevvehrzahl mit Zuhülfenahme der Vorräthe zur Ausrüstung der Rekruten pro 1885 nicht ausreicht, sehen wir uns veranlaßt, durch ein Nachtragskredit-

123 verlangen eine außerordentliche Beschaffung von 1000 Gewehren zu beantragen.

Die Mitverwendung der Vorräthe an Gewehren neuesten Modells machte es bisher möglich, daß alljährlich behufs Bewaffnung der Rekruten nur reduzirte Anschaffungen in Aussicht genommen werden konnten.

Durch den außerordentlichen Zuwachs der Infanterie an Rekruten in den letzten zwei Jahren, wodurch die ausexerzierte Zahl den Durchschnitt der Jahre 1878/81 um circa 1300 Mann per Jahr überstieg, sind diese Vorräthe so reduzirt worden, daß die diesjährige Fabrikation um 1000 Gewehre erhöht werden muß, um unsere Kriegsmaterial verwaltung in die Lage zu setzen, den Kantonen diejenige Zahl von Gewehren in bestimmten Serien Nummern vor Jahresschluß zu übergeben, die muthmaßlich für die Ausrüstung der nächstjährigen Rekruten nöthig sein wird. Durch die Bewilligung dieses Nachkredites kommt selbstverständlich die Waffenfabrik in die Lage, eine entsprechende Mehrausgabe an Rohmaterial, Arbeitslöhnen etc. zu machen, welche jedoch durch eine Einnahme im gleichen Betrage gedeckt wird.

E. Finanz- und Zolldepartement.

Ahtheilung Finanzen.

I. F i n a n z b ü r e a u.

f. Kanzleigehülfe .

Fr. 1000 Die Ursache dieses Kreditgesuches liegt in der zeitweiligen andauernden Erkrankung des seit dem Jahre 1856 im Dienste der Eidgenossenschaft stehenden, 71 Jahre alten Kanzlisten des Finanzdepartementes, dessen Obliegenheiten in letzter Zeit überdies durch Kopiaturarbeiten namentlich infolge der zahlreichen Liegenschaftserwerbungen auf den Waffenplätzen in Thun, Herisau und St. Gallen erheblich gewachsen sind. Es werden berechnet für acht Monate im Verhältnis von Fr. 1500 per Jahr = Fr. 1000, um deren Bewilligung nachgesucht wird.

VI. L i e g e n s c h a f t e n .

B. E r w e i t e r u n g der A r t i l l e r i e - S c h u ß l i n i e in Thun Fr. 77,000 Durch Bundesbeschluß vom 27. Januar 1882 (VI, 133) bewilligte die Bundesversammlung zum Zwecke von Liegensehaftsankäufen in der gefährdeten Zone des Artillerie-Waffenplatzes in

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Thun einen fernem Kredit vou Fr. 266,000, womit gleichzeitig iu einem besondern Beschlüsse dem Bundesrath die Ermächtigung ertheilt wurde, bei künftigen Erwerbungen und Erweiterungen von Waffenplätzeu das Expropriationsverfahren einzuleiten.

In der auf die Kreditbewilligung bezüglichen Botschaft vom 9. Dezember 1881 war damals schon darauf hingewiesen worden, daß eine weitere Vorlage über circa 28 ha. gefährdeten und daher zu acquirirenden Landes nachfolgen werde.

Aus dem obgeuannten Kredite von Fr. 266,000 wurden nach vorausgegangener Notifikation der Expropriation erworben : a. auf gütlichem Wege: fünf Heimwesen und 18 Grundstücke in den Gemeinden Amsoldingen, Uebeschi und Thierachern um Fr. 168,957. 60 b. auf dem Wege bundesgerichtlieher Expropriation: drei Heimwesen in den Gemeinden Thierachern und Uebeschi um .

.

,, 76,198.95 Stipulations-, Fertigungs- und Expropriationskosten ,, 7,370. 3i> Fr. 252,526. 94 Zur Deckung dieser Krtufsumme standen zur Verfügung: a. die Restanz f::üher bewilligter Kredite im Betrage von .

.

.

. Fr. 8,035.84 b. der Kredit vom 27. Januar 1882 von .

.

.

. ,, 266,000. -- ,, 274,035. 84 verbleibt Kreditrestanz Fr. 21.508.90 Verfügbar \viu-de die im diesjährigen Budget stehende Quote für Erweiterung des Waffenplatzes infolge antizipirter Tilgung der frühern Vorschußzahlungen im Betrage von .

.

.

.

. ,, 70,000. -- Total Fr. 91,508. 90 Infolge der mii Ablauf des Jahres 1883 erloschenen Servitutsvertrage mußten weitere drei Heimwesen und elf Grundstücke gemäß dem von der Artilleriekommission festgesetzten Ankaufsprogramme mit eiue:n Kostenaufwand e von Fr. 145,000 übernommen werden. Die Erwerbung geschah auf gütlichem Wege, nachdem die betreffenden Besitzer die vorausgegangene Expertenschatzung theils unverändert, theils mit unerheblichen Zuschlägen angenommen

125 hatten und nachdem konstatirt war, daß die bundesgerichtlichen Oberexperten Erhöhungen eintreten ließen, welche für drei Heimwesen -- die Prozeßkosten nicht eingerechnet -- circa Fr. 12,000 betrugen.

Außer den obgenannten 14 Liegenschaften, deren Erwerbung einschließlich der Kosten fur Stipulation, Handänderung und Fertigung Fr. 147,000. -- beträgt, .unterliegen noch vor Jahresschluß der Acquisition ein sehr gefährdetes Heimwesen hinter dem sogen. Hasliholz und ein Grundstück in der Gemeinde Amsoldingen, beide geschätzt zu .

. ,, 21,000.-- zusammen Fr. 168,000. -- wovon vorstehende Kreditrestanz von .

.

,, 91,508.90 in Abzug zu bringen ist; es verbleiben somit

. B'r. 76,491.10

oder in runder Summe Fr. 77,000. -- um deren Bewilligung nachgesucht wird.

Der Flächeninhalt des dem Bunde angefallenen und vor Jahresschluß noch anzufallenden Grundeigenthums, worin vier Wohnhäuser inbegriffen sind, beträgt 23 ha. 40 a. -- 65 Jucharten, und es entfallen auf die Jucharte nach Abzug der Grebäudebrandversicheruûgsschatzung annähernd Fr. 2050, während beim gerichtlichen Expropriations verfahren für weniger gut beschaffenen Boden ohne Kostenzuschlag erheblich mehr bezahlt werden mußte.

Mit den hievor genannten Vertragsabschlüssen sind nunmehr sämmtliche in der gefährdeten Zone der Schußlinie gelegenen Liegenschaften bis zum Ueheschisee in den Besitz der Eidgenossenschaft übergegangen.

Westwärts des Uebeschisee's findet sich eine Anzahl G-eschoßeinschlägen ausgesetzter Liegenschaften unter Servitut gelegt und es laufen die bezüglichen Verträge theils schon zu Ende 1885 und 1886, theils zu Ende 1889 ab. Ob und in welchem Umfange nach Verfluß dieser Zeit weitere Acquisitionen vorzunehmen oder Vertragserneuerungen möglich oder nöthig sein werden, darüber lassen sich gegenwärtig noch keine nähern Mittheilungen machen.

Das Areal des gesammten Waffenplatzes Thun, einschließlich der im Jahr 1841 um Fr. 150,000 a. W. angekauften eigentlichen Allmend und der sogenannten Kalberweide, beträgt 509 ha. 45 a.

= 1415 Jucharten und 5555 Quadratfuß, und das darauf verwendete Kapital Fr. 1,834,426. 21 oder in runder Summe, einschließlich der damit erworbenen Oekonomiegebäude, per ha. Fr. 3600 oder per Jucharte Fr. 1296.

J26 Pont- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnwesen.

I. S e k r e t a r i a t , e. Z w e i t e r K a n z l i s t Fr. 1575 Halbjähriger Besoldungsnachgenuß für die Hinterlassenen des am 6. April verstorbenen Kanzlisten C. Schumacher.

IV. A u s h ü l f e und K o p i a t u r e n .

.

. F r . 3000 Die Vollziehung des Gesetzes über das Rechnungswesen der Eisenbahnen vom 21. Dezember 1883 wird, zunächst insbesondere in Hinsieht auf die Feststellung der Bilanzen, vermehrte Ausgaben im Gefolge haben, die wir indessen z. Z. nicht abschließlich zu schätzen vermögen. Für das laufende Jahr ergibt sich unter allen Umständen das Bedürfniß einer außerordentlichen Aushülfe für das Sekretariat, für welche wir eine Kreditbewilligung bis auf Fr. 3000 beantragen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 4. Juni 1884.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

121 (Entwurf.)

Bundesbeschlnß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für das Jahr 1884.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom« 4. Juni 1884, beschließt: Es werden dem Bundesrathe folgende Nachtragskredit» bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

A. Nationalrath.

Fr.

2. Taggelder und Reise - Entschädigungen a n d e n Uebersetzer .

.

.

.

270. --

B. Ständerath.

2. Taggelder und Keise - Entschädigungen an den Uebersetzer .

.

.

.

270. --

Uebertrag

540. --

128 l Je bertrag

Fr.

540. --

D. Bundeskanzlei.

3. Außerordentliche Druckarbeiteu

.

.

12,233. 85

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

A. Politisches Departement.

8. Beitrag au schweizerische Konsulate .

12,000. --

B. Departement des Innern.

Abtheilung Inneres.

Fr.

IV. P o l y t e c h n i k u m .

3. Sammlungen und wissenschaftliche Anstalten .

. 7,400. -- VII. V e r s c h i e d e n e s .

1. Gesundheitswesen .

.

1,000. --

Abtheilung Bauwesen.

IX. Ervveiteruags- und Umbauarbeiteu .

.

.

. 1,600. -- X L Neubauten .

.

.

. 10,930. -- 20,930. C. Justiz- und Polizeidepartement.

2. Justizwesen

4,903. --

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

B. I n s t r u k t i o u s p e r s o n a l .

1. .Infanterie

.

.

Fr.

.

. 5,500. -- üebertrag 5,500.""--

50,606. 85

129

·2. Kavallerie .

3 . Artillerie .

4 . Genie .

Fr.

Uebertrag 5,500. -- .

.

. 1,500. -- .

.

. 1,000. -- .

.

. 1,500. --

C. U n t e r r°i c h t.

4. C a d r e s k u r s e e . Genie .

.

.

Fr.

50,606. 85

. 18,000. --

D. B e k l e i d u n g , B e w a f f n u n g u n dA u s r ü s t u n g .

b. B e w a f f n u n g u n d Ausrüstung.

I. Handfeuerwaffen .

. 82,000. -- 109,500. E. Finanz- nnd Zolldepartement.

Abtheilung Finanzen.

Fr.

I. F i n a n z b ü r e a u .

f. Kanzleigehülfe .

.

. 1,000. --

VI. L i e g e n s c h a f t e n .

B. Erweiterung der Artillerieschußlinie in Thun .

. 77,000. -- 78,000. --

0. Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnwesen.

Fr.

I. S e k r e t a r i a t .

e. Zweiter Kanzlist .

. 1,575. -- IV. A u s h ü l f e und K o p i a t u r e n 3,000. --

4,575. Total

ßundesWatt. 36. Jahrg. Bd. III.

242,681. 85

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1884

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29

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.06.1884

Date Data Seite

116-129

Page Pagina Ref. No

10 012 349

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