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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verzeichnis der Unterrichtskurse 1916.

(Schultableau).

Vom Schweiz. Militärdepartement genehmigt den 5. Januar 1916.

NB. Abkürzungen: K = Korpssammelplatz, W = Waffenplatz.

A. Rekrutenschulen.

I. Infanterie.

1. Füsiliere und Schützen.

1. Division.

Rekrutenschule I/l vom 29. März bis 3. Juni . W Genf (2 Kp.)

für die Rekruten der Regimenter l und 3.

Rekrutenschule II/l vom 29. März bis 3. Juni W Lausanne für die Rekruten des Regiments 2 (ohne (4 Kp.)

Schützenkompagaie VI/2) und des Regiments 4.

Rekrutenschule III/l vom 28. Juni bis 2. September W Lausanne für die Rekruten der Gebirgs-Regimenter 5 " (2 Kp.)

und 6 und der Schützenkompagnie VI/2.

2. Division.

Rekrutenschule 1/2 vom 29. März bis 3. Juni . W Colombier für */2 der Rekruten der Regimenter 7, 8 (3 Kp.)

und 9.

Rekrutenschule II/2 vom 29. März bis 3.Juni W Liestal (3 Kp.)

für 1/2 der Rekruten der Regimenter 10, 11 und 12.

Rekrutenschule III/2 vom 28. Juni bis 2. September W Liestal (3 Kp.)

für 1/2 der Rekruten der Regimenter 10, 11 und 12.

15 Rekrutenschule IV/2 vom' 26. Juli bis 30. September W Colombier für Y* der Rekruten der Regimenter 7, 8 (3 Kp.)

und 9 (Ferienschule).

3. Division.

Rekrutenschule 1/3 vom 29. März bis 3. Juni .

für Ya der Rekruten der Regimenter 13, 14, 15 und 16.

Rekrutenschule II/3 vom 29. März bis 3. Juni für Y» der Rekruten der Regimenter 13, 14, 15 und 16.

Rekrutenschule I1I/3 vom 28. Juni bis 2. September für YS der Rekruten der Regimenter 13, 14, 15 und 16.

Rekrutenschule IV/3 vom 28. Juni bis 2. September für die Rekruten der Gebirgs-Regimenter 17 und 18.

4. Division.

Rekrutenschule 1/4 vom 29. März bis 3. Juni .

für Rekruten der Regimenter 19 und 20.

Rekrutenschule II/4 vom 29. März bis 3. Juni für YS der Rekruten der Regimenter 21, 23 und 24.

Rekrutenschule HI/4 vom 28. Juni bis 2. September für die Rekruten des Regiments 22.

Rekrutenschule IV/4 vom 28. Juni bis 2. September für YZ der Rekruten der Regimenter 21, 23 und 24.

5. Division.

Rekrutenschule 1/5 vom 29. März bis 3. Juni .

für YS der Rekruten der Regimenter 25, 26, 27 und 28.

Rekrutenschule II/5 vom 29. März bis 3. Juni für die Rekruten des Grebirgs-Regiments 30.

W Bern (3 Kp.)

W Thun (3 Kp.)

W Bern (3 Kp.)

W Thun (2 Kp.)

WLuzern(3Kp.)

W Aarau(3Kp.)

W Luzern (3 Kp.)

W Aarau (3 Kp.)

W Zürich (3 Kp.)

W Bellinzona (l Kp.) ca. 140 Rekruten

16 Rekrutenschule III/5 vom 28. Juni bis 2. September W Bellinzona für YS der Rekruten der Regimenter 25, 26, (3 Kp.)

27 und 28.

Rekrutenschule IV/5 vom 26. Juli bis 30. September . " . . . . W Zürich (3 Kp.)

für YS der Rekruten der Regimenter 25, 26, 27 und 28 (Ferienschule).

6. Division.

Rekrutenschule 1/6 vom 29. März bis S.Juni .

für YS der Rekruten der Regimenter 31, 32, 33 und 34.

Rekrutenschule TI/6 vom 29. März bis 3. Juni für YS der Rekruten der Regimenter 31, 32, 33 und 34.

Rekrutenschule HI/6 vom 28. Juni bis 2. September für YS der Rekruten der Regimenter 31, 32, 33 und 34.

Rekrutenschule IV/6 vom 28. Juni bis 2. September für die Rekruten der Gebirgs-Regimenter 35 und 36.

W St.Gallen-Herisau (3 Kp.)

W Chur (3 Kp.)

W St. Gallen-Herisau (3 Kp.)

W Chur (2 Kp.)

2. Radfahrer.

Rekrutensehule a vom 29. März bis 3. Juni . W Yverdon für Radfahrerrekruten der 1. und 2. Division mit Infanterie-Rekrutenschule 11/1.

Rekrutenschule ö vom 29. März bis 3. Juni . W Bern für Radfahrerrekruten der 3. und 4. Division mit Infanterie-Rekrutenschule 1/3.

Rekrutenschule c vom 29. März bis 3. Juni . W Zürich für Radfahrerrekruten der 5. und 6. Division mit Infanterie-Rekrutenschule 1/5.

3. Mitrailleurs.

a. Fahrende Mürailleur-Kompagnien.

Rekrutenschule für die fahrenden Kompagnien aller Divisionen vom 29. März bis 3. Juni . W Zürich

17 b. Begiments-Mitrailleur-Kompagnien.

Rekrutenschule l vom 29. März bis 3. Juni .

für die Regiments-Mitrailleur-Kompagnien l bis 4 mit Infanterie-Rekrulensehule II/l.

Rekrutenschule II vom 29. März bis 3. Juni .

für die Regiments-Mitrailleur-Kompagnien 7 bis 12 mit Infanterie-Rekrutenschule 1/2.

Rekrutenschule III vom 29. März bis 3. Juni .

für die Regiments-Mitrailleur-Kompagnien 13 bis 16 mit Infanterie-Rekrutenschule 1/3.

Rekrutenschule IV vom 29. März bis 3. Juni .

für die Regiments-Mitrailleur-Kompagnien 19 bis 24 mit Infanterie-Rekrutenschule II/4.

Rekrutenschule V vom 29. März bis 3. Juni .

für die Regiments-Mitrailleur-Kompagnien 25 bis 28 mit Infanterie-Rekrutenschule 1/5.

Rekrutenschule VI vom 29. März bis 3. Juni .

für die Regiments-Mitrailleur-Kompagnien 31 bis 34 mit Infanterie-Rekrutenschule 1/6.

W Lausanne W Colombier W Bern W Aarau W Zürich W Herisau

4. Büchsenmacher.

I. für Büchsenmacherrekruten der InfanterieMitrailleure : a. Allgemeine Ausbildung (41 Tage) vom 29. März bis 9. Mai mit den Rekruten ihrer Einheiten ; 6. Fachausbildung (26 Tage) vom 9. Mai \ W Bern (Waffenbis 3. Juni / fabrik) II. für Büchsenmacherrekruten der Infanterie aller Divisionen und der Festungsinfanterie : a. Allgemeine Ausbildung (41 Tage) vom 28. Juni bis 8. August mit InfanterieRekrutenschule III/3 W Bern b. Fachausbüdung(26Tage)vom8.August } WBern(Waffenbis 2. September / fabrik)

18

II. Kavallerie.

a. Remontenkurse.

I. Kurs vom 21. September 1915 bis 8. Januar 1916 II. Kurs vom 21. September 1915 bis 8. Januar 1916.

III. Kurs vom 11. Januar bis 29. April . . .

IV. Kurs vom 9. Mai bis 26. August . . .

W Bern-Aarau W Bern-Zürich W Bern W Aarau

b. Rekrutenschulen.

I. Schule vom 6. Januar bis 6. April . . . W Aarau Für Rekruten der Kavallerie-Brigade l und Guiden-Schwadronen l, 2 und 9 (Reiterrekruten der Kantone Genf, Waadt, Wallis, Freiburg [ohne deutschsprechende], Neuenburg und Bern [französischsprechende]).

II. Schule vom 7. Januar bis 7. April . . . W Zürich Für Rekruten der Kavallerie-Brigade 3 und Guiden-Schwadronen 6, 7 und 12 (Reiterrekruten der Kantone Schaffhausen, Zürich [ohne Kreis Dragoner-Schwadron 24], Thurgau, St. Gallen, Appenzell, Luzern und Tessin).

IH. Schule vom 27. April bis 27. Juli . . . W Bern Für Rekruten der Kavallerie-Brigade 4 und Guiden-Schwadronen 5, 8 und 11 (Reiterrekruten der Kantone Freiburg [deutschsprechende Rekruten], Bern [Kreis Dragoner-Schwadron 13], Solothurn, Luzern, Aargau, Zürich [Kreis Dragoner-Schwadron 24], Uri, Schwyz, Ob- und Nidwaiden, Glarus, Graubünden, Zug, Baselstadt und Baselland), sowie die Kavallerie-Mitrailleurrekruten der Mitrailleur - Kompagnien l und 2 (Kantone Waadt, Freiburg, Bern, Solothurn, Baselstadt und Baselland).

19

IV. Schule vom 24. August bis 23. November W Aarau Für Rekruten der Kavallerie-Brigade 2 und Gruiden-Schwadronen 3, 4 und 10 (deutschsprechende Reiterrekruten des Kantons Bern [ohne Kreis Dragonerschwadron 13]), sowie die Kavallerie-Mitrailleurrekruten der Mitrailleur-Kompagnien 3 und 4 (Kantone Zürich, Thurgau, St. Gallen, Appenzell, Aargau, Luzern und Zentralschweiz).

III. Artillerie.

1. Feldartillerie.

I. für Rekruten der Artillerie-Regimenter 5 und 6 (Batterien 19--24, 31--33, 67--69) vom 4. Februar bis 20. April . . . .

II. für Rekruten der Artillerie-Regimenter 9 und 10 (Batterien 37--42, 49--51, 61 bis 63) vom 4. Februar bis 20. April .

III. für Rekruten der Artillerie-Regimenter 11 und 12 (Batterien 43--48, 52--54, 64--66) vom 4. Februar bis 20. April .

IV. für Rekruten der Artillerie-Regimenter l und 2 (Batterien 1--6, 13 --18) vom 20. April bis 5. Juli V. für Rekruten der Artillerie-Regimenter 7 und 8 (Batterien 34-- 36, 70--72,55--60) vom 20. April bis 5. Juli VI. Für Rekruten der Artillerieregimenter 3 und 4 (Batterien 7--12 und 25--30) vom 7. Juli bis 21. September . . . .

W Bière W Thun W Frauenfeld W Bière W Thun W Bière

2. Fussartillerie.

Sämtliche Rekruten der Fussbatterien l--9 vom 20. April bis 5. Juli W Frauenfeld NB. Die Trompeterrekruten bestehen die Rekrutenschule mit den Rekruten ihrer Einheiten in den entsprechenden Feld-, Fussartillerie- und Train-Rekrutenschulen.

20

IV. Genietruppen.

1. Sappeure, Die Feld-Sappourrekruten aller Divisionskreise, sowie die Gebirgs - Sappeurrekruten der Divisionskreise l, 3, 5 und 6, vom 1. März bis 6. Mai W Brugg

2. Pontoniere.

Alle Pontonierrekruten vom 10. Mai bis 15. Juli W Brugg

3. Telegraphen-, Signal- und Funken pioniere.

Die Telegraphen-, Pionierrekruten aller I.März bis 6. Mai

Signal- und FunkenDivisionskreise, vom . ' . . . W Zug

4. Scheinwerferpioniere.

Eine Rekrutenschule für Feld-Scheinwerferpioniere findet im Jahre 1916 nicht statt.

5. Ballonpioniere.

Eine Rekrutenschule für Ballonpioniere findet im Jahr 1916 nicht statt.

Die Tambour- und Trompeterrekruten der Genietruppen sind zu den Infanterieschulen der zuständigen Divisionskreise einzuberufen.

Die Büchsenmacherrekruten sind in die Telegraphen-Pionierrekrutensehule einzuberufen.

V. Festungstruppen.

I. Schule: a. für alle Rekruten der mobilen Batterien der Festungsartillerie-Abteilungen l, 2 W Bellinzona und 3 vom 12. Januar bis 28. März .

b. für alle Rekruten der FestungstrainKompagnie l vom 27. Januar bis 28. März IT. Schule: Für alle Rekruten der FestuDgsartillerie-Kornpagnie 10 und der Festungsbatterie 1/11 vom 12. Januar bis 28. März W Monte Ceneri

21 IIÏ. Schule: Für die Rekruten der Festungsartillerie-Abteilungen l und 2, mit Ausnahme derjenigen der mobilen Batterien, sowie den Rest der Rekruten der Festungs-Scbeinwerfer-PionierKompagnie l, vom 5. April bis 20. Juni

w A' l . ,

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IV. Schule: Für die Rekruten der Festuugsartillerie-Abteilungen 4 und 5, vom 7. Juli bis 21. September W Dailly Die Schulen I und III finden im Verband der Festungsbesatzung St. Gotthard, die Schule II im Verband der FestungsArtillerie-Abteilung 3 und die Schule IV im Verbände der Festungsbesatzung St. Maurice statt.

VI. Sanitätstruppen.

I. Für ein Viertel der deutsch- und für die Hälfte der französischsprechenden Sanitätsrekruten sämtlicher kantonaler Detachemente vom 14. Februar bis 15. April . . W Basel II. Für die Hälfte der deutschsprechenden Sanitätsrekruten sämtlicher kantonaler Detachemente vom 22. Mai bis 22. Juli . . W Basel III. Für ein Viertel der deutsch- und für die Hälfte der französischsprechenden Sanitätsrekruten sämtlicher kantonaler Detachemente vom 21. August bis 21. Oktober . W Basel

VII. Verpflegungstruppen.

Bäckerrekrutenschule vom 29. Mai bis 29. Juli 1916 W Thun

VIII. Traintruppen, a. Allgemeine Train-Rekrutenschulen.

I. Für Trainrekruten der Infanterie, Kavallerie und der Genietruppen des 3. und 4. Divisionskreises vom 14. Januar bis 15. März W Thun

22 II. Für Trainrekruten der Infanterie, Kavallerie und der Genietruppen des 1. und 2. Divisionskreises vom 14. Januar bis 15. März W Kloten III. Für Trainrekruten der Infanterie, Kavallerie und Genietruppen des 5. und 6. Divisionskreises vom 31. März bis 31. Mai . . . W Bülach b. Besondere Rekrutenschulen für Trainrekruten der Genietruppen.

Ein Teil (35 Mann) der Trainrekruten der Genietruppen des 3. Divisionskreises, in Verbindung mit der Telegraphen-Pionierrekrutenschule vom 6. März bis 6. Mai W Zug c. Besondere Rekrutenschulen für Sanitätstrainrekruten der Sanitätstruppen.

I. für ein Viertel der deutsch- und die Hälfte der französischsprechenden Sanitätstrainrekruten der kantonalen Detachemente vom 14. Februar bis 15. April in Verbindung mit der Sanitätsrekrutenschule I . . . . W Basel II. für die Hälfte der deutschsprechenden Sanitätstrainrekruten sämtlicher kantonaler Detachemente vom 22. Mai bis 22. Juli in Verbindung mit der Sanitätsrekrutenschule II W Basel IH. für ein Viertel der deutsch- und für die Hälfte der französischsprechenden Sanitätstrainrekruten sämtlicher kantonaler Detachemente vom 21. August bis 21. Oktober in Verbindung mit der SanitätsrekrutenschuleIII W Basel Siiumer.

a. Säumerrekruten der Infanterie.

Rekrutenschule für die Säumerrekruten der Gebirgsinfanterie-Regimenter 5, 6, 17, 18, 35 und 36 vom 3. Juli bis 14. August . . . W Thun und vom 14. August bis 2. September mit den Gebirgs-Infanterierekrutenschulen ihrer Kegimenter.

23 b. Säumerrekruten der Genietruppen.

Eine Rekrutenschule für Säumerrekruten der Genietruppen findet im Jahre 1916 nicht statt.

Offiziersordonnanzen.

Rekrutenschule für Offiziersordonnanzen der 1.

bis 6. Division vom 6. Juli bis 5. September W ßülach

Hufschmiede.

Hufschmiederekruten der 1. bis 6. Division vom 15. September bis 26. Oktober W Frauenfeld

B. Kaderschulen, I. Infanterie.

A. Unteroffizierschulen.

1. Füsiliere und Schützen.

1. Division.

Unteroffizierschule I/l vom 8.--29. März . . W Genf Unteroffizierschule II/l vom 8.--29. März . . W Lausanne Unteroffizierschule III/l vom 7.--28. Juni . . W Lausanne 2. Division.

Unteroffizierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule

1/2 vom 8.--29. März II/2 vom 8.--29. März III/2 vom 7.--28. Juni IV/2 vom 5.--26. Juli

. .

. .

. .

. .

W Colombier W Liestal W Liestal W Colombier

Unteroffizierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule

3. Division.

1/3 vom 8.--29. März 11/3 vom 8.--29. März III/3 vom 7.--28. Juni IV/3 vom 7.--28. Juni

. . W Bern . . W Thun . . W Bern . . W Thun

24

4. Division.

UnterofBzierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule

1/4 vom 8.--29. März H/4 vom 8.--29. März HI/4 vom 7.--28. Juni 1V/4 vom 7.--28. Juni

. . W . . W . . W . . W

Luzern Aarau Luzern Aarau

. . W . . W . . W . . W

Zürich Bellinzona Bellinzona Zürich

.

.

.

.

St. Gallen Chur St. Gallen Chur

5. Divisi on.

Unteroffizierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule

1/5 vom 8.--29. März II/5 vom 8.--29. März III/5 vom 7.--28. Juni IV/5 vom 5.--26. Juli Q. Division.

Unteroffizierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule

1/6 vom 8.--29. M;irz II/6 vom 8.--29. März HI/6 vom 7.--28. Juni IV/6 vom 7.--28. Juni

.

.

.

.

W W W W

2. Radfahrer.

Unteroffizierschule a vom 8.--29. März . . . W Lausanne Unteroffizierschule ö vom 8.--29. März . . . W Bern Unteroffizierschule c vom 8.--29. März . . . W Zürich

3. Mitrailleure.

a. Fahrende Mürailleivr-Kompagnien.

Unteroffizierschule für die fahrenden Kompagnien aller Divisionen vom 8.--29. März . . W Zürich b.

Unteroffizierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule Unteroffizierschule

Megiments-Mitrailleur-Kompagnien.

I vom 8.--29. März . . . W Lausanne II vom 8.--29. März . . . W Colombier III vom 8.--29. März . . W Bern IV vom 8.--29. März . . W Aarau V vom 8.--29. März . . W Zürich VI vom 8.--29. März . . W St. Gallen

25 B. Kaderkurse.

1. Füsiliere und Schützen.

1. Division.

Kaderkurs I/l vom 18.--29. März . .

Kaderkurs II/J vom 18.--29. März . .

Kaderkurs III/l vom 17.--28. Juni . .

W Genf W Lausanne W Lausanne

Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs

2. Division.

1/2 vom 18.--29. März II/2 vom 18.--29. März HI/2 vom 17.--28. Juni IV/2 vom 15.--26. Juli

W W W W

Colombier Liestal Liestal Colombier

Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs

3. Division.

1/3 vom 18.--29. März .

11/3 vom 18.--29. März .

HI/3 vom 17.--28. Juni .

IV/3 vom 17.--28. Juni .

W W W W

Bern Thun Bern Thun

Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs

4. Division.

1/4 vom 18.--29. März .

II/4 vom 18.--29. März .

HI/4 vom 17.--28. Juni .

IV/4 vom 17.--28. Juni .

W W W W

Luzern Aarau Luzern Aarau

Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs

5. Division.

1/5 vom .18.--29. März .

II/5 vom 18.--29. März .

HI/5 vom 17.--28. Juni .

IV/5 vom 15.--26. Juli .

W W W W

Zürich Bellinzona Bellinzona Zürich

Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs

6. Division.

1/6 vom 18.--29. März .

II/6 vom 18.--29. März .

HI/6 vom 17.--28. Juni .

IV/6 vom 17.--28. Juni .

W W W W

St. Gallen Chur St. Gallen Chur

26

2. Radfahrer.

Kaderkurs a vom 18.--29. März Kaderkurs b vom 18.--29. März Kaderkurs c vom 18.--29. März

W Lausanne W Bern W Zürich

3. Mitrailleure.

a. Fahrende Mürailleur-Kompagnien.

Kaderkurs vom 18.--29. März

W Zürich

b. Regiments-Mürailleur-Kompagnien.

Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs Kaderkurs

I vom 18.--29. März II vom 18.--29. März III vom 18.--29. März IV vom 18.--29. März V vom 18.--29. März VI vom 18.--29. März

W Lausanne W Colombier . . . . W Bern . . . . W Aarau W Zürich . . . . W St. Gallen

C. Offizierschulen.

1. Division : Vom 15. August bis 4. November . . . . W Lausanne mit Reitkurs vom 18. August bis 14. September.

2. Division : Vom 15. August bis 4. November W Colombier mit Reitkurs vom 14. September bis 11. Oktober.

3. Division: Vom 15. August bis 4. November . . . . W Bern mit Reitkurs vom 18. August bis 14. September.

4. Division: Vom 15. August bis 4. November . . . Ì TM. .

mit Reitkurs vom 14. September bis 11. Ok- > ,n TT..,,,, T , r . , l (2. Hälfte Luzern) 5. Division: Vom 15. August bis 4. November . . . .

mit Reitkurs vom 18. August bis 14. September 6. Division : Vom 15. August bis 4. November . . .

mit Reitkurs vom 14. September bis 11.0ktober . . . .

l W Zürich l (2. Hälfte BelJ linzona) ] w ,,, r ,, [ ,o tr m nu ^ l (2" Halfte Chur)

27 D. Spezialkurse für Waffenunteroffiziere und Büchsenmacher.

(Mitrailleurbüchsenmacher

ausgenommen.)

1. Für Büchsenmacher der Infanterie, der Kavallerie, der Fussartillerie und des Genie der 1., 2. und 3. Division, sowie der Festungsartillerie von St. Maurice und des Bataillons 87 vom 10. bis 22. Juli 2. Für Büchsenmacher der Infanterie, der Kavallerie, der Fussartillerie und des Genie der 4., 5. und 6. Division, sowie der Festungsartillerie des St. Gotthard vom 24. Juli bis 5. August .

W Bern (Waffenfabrik) ..

W Bern (Waffenfabrik)

II. Kavallerie, a. (event.) Büchserkurs für Kavallerie-Mitrailleure I. für Rekruten vom 3. bis 23. November .

II. für ältere Leute vom 11. bis 23. November

W

Bern (Waffen fabrik) W Bern (Waffenfabrik)

b. (event.) Sattlerkurs v o m 1 2 . b i s 2 3 . November . . . . .

W Bern (Kav.Remontendepot)

c. Unteroffizierschule 37 Tage (Ort und Zeit wird später bestimmt).

d. Offizierschule 82 Tage (Ort und Zeit wird später bestimmt).

m. Artillerie, a. Unteroffizierschulen.

I. Für die Artillerieregimenter l, 2 und 3 vom 3. November bis 9. Dezember . . W Bière Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. I.

28

II. Für die Artillerieregimenter 4, 5 und 6 und für die gesamte Gebirgsartillerie vom 3. November bis 9. Dezember . . . .

III. Für die Artillerieregimenter 7, 8 und 9 vom 3. November bis 9. Dezember . . .

IV. Für die Artillerieregimenter 10, 11 und 12 vom 3. November bis 9. Dezember . . .

V. Für die Haubitzbatterien der Divisionen l bis 6, und die gesamte Fussartillerie vom 3. November bis 9. Dezember . . . .

W Thun W Frauenfeld W Bülach W Kloten

b. Offizierschule.

TIu u n v.n i-ii · vom Ìl W Thun und Für teld-, Gebirgsundj Fussartillerie , 14. Juli bis 28. Oktober | TMa ....

J Waflenplatze c. Schiesskurse.

l«. Für Oberlieutenants und Lieutenants der Feldkanonenbatterien zugleich Spezialkurs für Richtkanoniere der Feldkanonenbatterien vom 1. bis 16. März W Bülach 16. Für Oberlieutenants und Lieutenants der Feldkanonenbatterien zugleich Spezialkurs für Richtkanoniere der Feldkanonenbatterien vom 20. April bis 5. Mai W Kloten 2«. Für Stabsoffiziere und Hauptleute der Feldkanonenbatterien vom 19. Mai bis 3. Juni W Kloten 2e. Für Stabsoffiziere und Hauptleute der Feldkanonenbatterien vom 2. bis 17. Juni . W Bülach 3. Für Offiziere der Feldhaubitzbatterien zugleich Spezialkurs für Richtkanoniere der Feldhaubitzbatterien vom 5. bis 20. Mai W Kloten 4. Für Offiziere der Gebirgsartillerie zu- | gleich Spezialkurs für Richtkanoniere l W wird später der Gebirgsartillerie vom 28. Juni bis | bestimmt.

13. Juli j 5. Für Offiziere der Fussartillerie vom 16. bis 31. März W Kloten

#9 d. Kurse für Batteriemechaniker.

Fachkurs vom 2. bis 21. Oktober

W Thun

Kanonierdeiachemente.

(Nach besonderen Weisungen der Abteilung für Artillerie.)

a. Aus den Batterien der Divisionen l--6.

1. Ein Détachement zum Schiesskurs la vom 1. bis 16. März W.Bülach 2. Ein Détachement zum Schiesskurs lö vom 20. April bis 5. Mai W Kloten 3. Ein Détachement zum Schiesskürs 3 für Feldhaubitzen vom 5. bis 20. Mai . . . W Kloten '· b. Aus den Gebirgsbaüerien l--9.

4. Ein Détachement zum Schiesskurs 4 l ,,, . , ...

r ,,.. ri i.t-ii · vom oo T · utur Gebirgsartillerie 2ö. Juni bis > W, wird ,.

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° bestimmt 13. Juli | c. Aus den Fussbaüerien l--9.

5. Ein Détachement zum Schiesskurs 5 für Fussartillerie vom 16. bis 31. März . . W Kloten

, ·

Fahrer- und Führerde'tachemente.

(Nach besonderen Weisungen der Abteilung für Artillerie.)

1. Ein Détachement zum Schiesskurs l« vom 1. bis 16. März W Bülach 2. Ein Détachement zum Schiesskurs 1& vom 20, April bis 5. Mai . W Kloten 3. Ein Détachement zum Schiesskurs 3 für Feldhaubitzen vom 5. bis 20. Mai . . . W Kloten 4. Ein Détachement zum Schiesskurs 4 } ,»T . , ...

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oo T · u- l W wird spater für Gebirgsartillerie vom 28. Juni bis > , ,. , r & , 0 Juli T ,.

13.

. . J bestimmt 5. Ein Détachement zum Schiesskurs 5 für Fussartillerie vom 16. bis 31. März . . W Kloten

30

6. Ein Détachement zur Artillerieoffizierschule vom 15. bis 30. September.

7. Ein Détachement zur Artillerieoffizierschule vom 29. September bis 14. Oktober 8. Ein Détachement zur Artilierieoffizierschule vom 13. bis 28. Oktober

W wird später bestimmt W wird später bestimmt W wird später bestimmt

IV. Genietruppen, a. Unteroffizierschulen.

L Für die Sappeurbataillone i--6 und die Gebirgssappeur-Kompagnien vom 21. Januar bis 26. Februar II. Für die Pontonierbataillone l bis 3 vom 29. März bis 4. Mai U!. Für die Scheinwerferpionier-Kompagnie in Verbindung mit der Uateroffiziersehule der Festungstruppen vom 20. Juni bis 26. Juli b. Offizierschule.

Vom 21. Juli bis 4. N o v e m b e r . . . .

W Brugg "W Brugg W wird später bestimmt

. W Bern

c. Technische Kurse.

Kurs für Ingenieuroffiziere (Ort und Zeit noch unbestimmt).

Andere technische Kurse finden im Jahre 1916 nicht statt.

d. Spezialkurse.

(Zählen als Wiederholungskurs.)

Schlosser und Wagner der Stäbe der Fon- | W Thun (Kontonier-Bataillone. Zeit wird später be- l struktionsstimmt j Werkstätte) 1. Büchsenmacher der Genietruppen des WBern(Waffen10. bis 22. Juli j fabnk> 2. Büchsenmacher der Genietruppen des W Bern (Waffen24. Juli bis 5. August j tat)nkJ *l

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31 V. Festungstruppen, a. Unteroffizierschuien.

Unteroffizierscliule 1.

1. Für die Festungsartillerie-Abteilungen l, 2 und 3, die Festungsmitrailleur-Abteilungen l und 2, die Festungspionier-Kompagnien l, 2 und 3, die Festungs-scheinwerfer-Pionier-Kompagnie l und die Scheinwerfer-Pionier-Koinpagnie der Feldarmee vom 20. Juni bis 26. Juli .

2. Für die Festungstrain-Kompagnie 2 (Säumer) vom 20. Juni bis 11. Juli

W wird später bestimmt

b. Qffiziet'schulen.

Offisiersclmle Für die Festungstruppen (ohne Festungssappeure) 7. Oktober, mit Reitkurs 16. August

I für Festungstruppen.

von St. Maurice | vom 18. Juli bis ( W Savatan und vom 20. Juli bis ( Dailly

Offizier schule II für Festungslruppen.

Für die Festungstruppen der St. Gotthard- | befestigungen (ohne Festungssappeure) vom | W Andermatt 1. August bis 21. Oktober, mit Reitkurs i und Airolo vom 3. bis 30. August ) Bemerkung zu den Offizier schulen I und II.

Die Festungssappeure bestehen die Offizierschule mit den Genietruppen.

c. Schiesskurs.

. Schiesskurs 1. Für die FestungsartillerieW wird später Abteilungen l, 2 und 3 vorn 27. Oktober bestimmt bis 11. November d. Büchsenmacherkurse.

Für die Festungsmitrailleur-Abteilung l und 2.

I. Kurs für noch nicht ausgebildete Bilchser vom 13. Juni bis 8. Juli II. Kurs. Wiederholungskurs für ältere Büchser vom 26. Juni bis 8. Juli .

W Bern (Waffenfabrik)

32 Mannschafisdetachemente für Kaderschulen.

1. Zur Unteroffizierschule I vom 11. bis Ì W wird später 26. Juli J bestimmt 2. Zur Offizierschule I vom 22. September | W Savatan und bis 7. Oktober t Dailly 3. Zur Offizierschule II vom 6. bis 21. Oktober W Airolo 4. Zum Schiesskurs I vom 27. Oktober bis | W wird später 11. November J bestimmt Alle Schulen und Kurse der Festungstruppen finden im Verbände der Festungsbesatzungen statt.

VI. Sanitätstruppen.

a. Gefreitenschulen.

I. vom 3. Januar bis 1. Februar . . . W Basel II. ,, 3. Januar bis 1. Februar . . . W Genf III. ,, 2. Februar bis 2. März . . . . W Basel IV. ,, 3. März bis 1. April W Basel V. ,, 2. bis 31. Mai W Genf VI. ,, 2. Juni bis 1. Juli W Basel VII. ;, 3. Juli bis \. August W Basel VIII. ,, 1. bis 30. November W Basel IX. ,, 1. bis 30. November W Genf X. ,, 1. bis 30. Dezember W Basel b. Unteroffizierschulen.

I. für deutsch- und französischsprechende Gefreite und Mediziner, bezw. Pharmazeuten vom 29. April bis 20. Mai W Basel II. für deutsch- und französischsprechende Gefreite und Mediziner, bezw. Pharmazeuten vom 26. August bis 16. September . . . W Genf c. Offizierschulen.

I. I. und II. Teil. Für deutsch- und fran....

, , Arzte .. , und, Apotheker . , , zosiscbsprechende .

U T , .

na -r , vom 11. Januar bis 26. Februar.

II. Teil. Vom 10. bis 26. Februar . .

II. I. und II. Teil. Für deutsch- und fran....

i- j Arzte Y i undi Apotheker A u i zosischsprechende -n T r v n?

* i vom 11. Juli bis 26. August.

II. Teil. Vom 10. bis 26. August . .

,,, _ , , W Basel , , und ,.-,,, trott,eventuell , ard

} ,,, ,, , , l W Basel . ,. und ,, ,, · .eventuell Gott, J

33

YII. Veterinärtruppen, a. Hufschmiedekurse.

I. Abteilung: Dieser Kurs findet vom 28. Oktober bis 24. Dezember 1915 statt. Ob der nächste Kurs I am Schlüsse des Jahres 1916 abgehalten werden muss, ist später zu beschliessen.

II. Abteilung: Hufschmiede aller Truppengattungen, die schon 3 Jahre als solche gedient haben; vom 4. bis 19. Januar W Thun b. Offizierschule vom 11. April bis 27. Mai

W wird später bestimmt

VIII. Verpflegungstruppen, Kommissariat, Quartiermeister und Pouriere.

a. Unteroffizierschuie.

Bäcker-Unteroffizierschule vom 5. bis 26. Mai W Thun b. Fourierschulen.

I. Schule: für französisch- und für italienischsprechende Unteroffiziere aller Truppengattungen, sowie für deutschsprechende W wird später Unteroffiziere der Füsilier-, Schützen- und bestimmt Radfahrerkompagnien des 2. und 5. Divisionskreises, vom 23. Februar bis 25. März II. Schule: für deutschsprechende Unteroffiziere aller Truppengattungen, mit Ausnahme der deutschsprechenden UnterW wird später offiziere der Füsilier-, Schützen- und bestimmt Radfahrerkompagm'en des 2. und 5. Divisionskreises, vom 29. März bis 29. April (Die Fourierschulen treten an Stelle der für die Zeit vom 19. Oktober bis 24. Dezember 1915 vorgesehenen, unterm 1. August 1915 aber auf das Jahr 1916 verschobenen beiden Schulen.)

34

HI. Schule vom 18. Oktober bis 18. No- l W wird später vember / bestimmt IV. Schule vom 22. November bis 23. De- i W wird später zember / bestimmt c. Offizierschule .

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· -i » n i i.

r vom 1. August bis 16. September.

. . . il W, wird . später d. Quartiermeisterschulen I. Schule vom 6. bis 27. Januar W Thun II. Schule vom 30. Januar bis 20. Februar . W Thun

IX. Traintruppen.

a. Unteroffizierschule vom 29. September bis 20. Oktober. . . . W Bülach b. Offizierschule vom 14. Juli bis 13. September

W Kloten,

X. Zentralschulen.

I. für Subalternoffiziere der Infanterie, Kavallerie, Artillerie, des Genie und der Festungstruppen : a. vom 16. Januar bis 16. Februar

.

. W Thun

b. vom 1.6. Januar bis 16. Februar . . W Genf II. für Hauptleute: a. 1. Teil vom 16. Januar bis 16. Februar W Bern 2. Teil vom 17. Februar bis 9. März . W Thun

Ankauf von Pferden für die Militärverwaltung im Februar 1916.

Im Auftrage des schweizerischen Militärdepartements werden im Jahre 1916 an nachbezeichneten Tagen und Plätzen Pferde für die schweizerische Pferderegieanstalt und für das Depot der Artillerie-Bundespferde angekauft :

35

I

Luzern (Pferdekaserne), 8*/2 Uhr vormittags.

Freitag, den 4. Februar Langnau (beim Bahnhof), 2 Uhr nachmittags.

,, Bern (Tierarzneischule), ,, Samstag, ,, 5.

91/2 Uhr vormittags.

.,, ,, Schwyz (beim neuen Schulhaus), Dienstag, ,, 8.

91/2 Uhr vormittags.

,, ,, Einsiedeln (Klosterhof), Mittwoch, ,, 9.

9 J /2 Uhr vormittags.

Landquart (obere Brücke), S1/* Uhr vormittags.

,, Donnerstag, ,, 10.

V) Ì Altstätten, St. Gallen (Löwen), l 2*/2 Uhr nachmittags.

,, Buchs, St. G. (bei der Traube), Freitag, , fl 11.

9 Uhr vormittags.

,, Burgdorf (Schützenmatte), ,, Montag, ,, 14.

10 Uhr vormittags.

,, ,, Colombier (aux Allées), Dienstag, ,, 15.

11 Uhr vormittags.

,, ,, Tavannes (Arsenal), Mittwoch, ,, 16.

12 Uhr vormittags.

Delsberg (Marché aux chevaux), 9 Uhr vormittags.

Donnerstag, ,, 17.

fl "'' ] Pruntrut (Champ de foire), ' l'/2 Uhr nachmittags.

,, Saignelégier (Marché couvert), ,, Freitag, ,, 18.

S1/2 Uhr vormittags.

,, Ölten (Gasthof zum Kreuz), Samstag, ,, 19.

B 9 Uhr vormittags.

,, Avenches (Hengstendepot), ,, Dienstag, ,, 22.

10J/2 Uhr vormittags.

,, Lausanne (Place du Tunnel), ,, Mittwoch, ,, 23.

2 Uhr nachmittags.

, ,, Aigle (les Glariers), Donnerstag, ,, 24.

lO1/^ Uhr vormittags.

,, ,, Thun (alte Regie), Freitag, ,, 25.

9 Uhr vormittags.

Für den Ankauf der für die Pferderegieanstalt zu übernehmenden Pferde gelten folgende Vorschriften : 1. Die Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten Reitpferdes haben, mit korrektem Gang und Stand, von Bundeshengsten oder sonst vom Bunde anerkannten Hengsten

(

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36

abstammen und sowohl von Vater- als von Mutterseite der Veredlungszucht angehören.

2. Die Pferde sollen 3 (Geburtsschein vom Jahre 1913) und 4 Jahre alt sein. Das Stockmass soll im Minimum 153 cm betragen, mit Eisen.

3. Die Abstammung muss durch Abgabe der Geburtsscheine ausgewiesen werden.

4. Sollte bei der Kontrollierung dieser Geburtsscheine durch das schweizerische Landwirtschaftsdepartement eine Unregelmässigkeit sich zeigen, so ist der Verkäufer verpflichtet, das Pferd sofort gegen Rückerstattung des Kaufpreises an seinem Standort an die Hand zu nehmen. Ebenso wenn ein Pferd innert 14 Tagen sich als Beisser oder Schläger zeigt oder demselben sonst von den in Art. 71 des Verwaltungsreglements erwähnten Krankheiten oder Schäden anhaften sollten. Wenn sich ein Pferd im Laufe des Jahres als trächtig erweisen sollte, so hat der Verkäufer dasselbe zu jeder Zeit gegen Erlegung des Kaufpreises zurückzunehmen.

Die für das Depot der Artülerie-Bundespferde anzukaufenden Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten, auch zum Reiten geeigneten Artilleriepferdes haben und ein Stockmass von mindestens 154 cm aufweisen. Für den Ankauf für dieses Depot kommen nur Pferde in Frage, die im Alter von 5 (Geburtsschein lautend bis Ende Mai 1911), 6 und 7 Jahren stehen und von Bundeshengsten oder sonst vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen. Ausnahmsweise können auch gut qualifizierte Pferde ohne Abstammungsausweis angekauft werden.

Im weitern gelten auch für diese Pferde die sub 3 und 4 für den Ankauf von Regieremonten aufgestellten Bestimmungen.

Pferde, die auf Pikett nach Hause entlassen sind und obigen Bedingungen entsprechen, können laut Verfügung des schweizerischen Militärdepartements ohne weiteres der Ankaufskommission vorgeführt werden ; eine Bewilligung zum Verkauf braucht also bei der Oberleitung der Pferdedepots nicht eingeholt zu werden. Der Ankauf kann sich auch auf geeignete Pferde, die in den Pferdedepots stehen, ausdehnen; in diesem Falle haben sich die betreffenden Besitzer bis spätestens am 1. Februar 1916 bei der unterzeichneten Direktion unter Angabe der Hufnummern des zu verkaufenden Pferdes anzumelden.

T h un, im Dezember 1915.

(3..).

Direktion der Schweiz. Pf erdereg ieanstalt : Ziegler, Oberstlieutenant.

37

_A.enderun gen im

Bestände der Unteragenten von Auswanderungsagenturen während des IV. Quartals 1915.

Es sind als U n t e r a g e n t e n aus dem Dienste der hiernach erwähnten Auswanderungsagenturen a u s g e t r e t e n : A. Naturai, Le Goultre & de. in Genf: Louis Delaloye in Brig.

Fritz Wüthrich in Biel.

Imobcrsteg & Cie. in Basel: Gottfried Studer in Basel.

Bommel & Cie. in Basel: David Miéville in Montreux.

Meiss & Cie. in Zürich: J. E. 0. Rebmann in Luzern.

Eugen Bär in Lugern: Louis Samuel Leuba in La Chaux-de-JTonds.

Kaiser & Cie. in Basel : Casimir Meister in Münster (Bern).

Jakob Jenny in Basel.

Karl Otto Herzog in Aarau.

Joseph Marie Lehner in Gampel.

Folgende Auswanderungsagenturen haben als Unteragenten angestellt : A. 'Saiwral, Le Coultre & Cie. in Genf: Adolf Karl Welti in Zürich.

Bommel & Cie. in Basel: Gustav Golaz in Montreux.

A. Kuoni in Zürich : Dr. Gustav Grunau in Bern.

38

Zwilchenbart in Basel: Jakob Müller in Thun.

J. Koch-Lang & Cic. in Lusern : Adolf Bürke in St. Gallen.

Imobersteg & Cie. in Basel : .

Louis Reinhard in Zürich.

B e r n , den 31. Dezember 1915.

Schweizerisches Auswanderungsamt.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

lïlonat Januar bis Ende November Dezember . . . . . .

1915 1891 85

1914 3763 106

Januar bis Ende Dezember

1976

3869

Zu-oder Abnahme --1872 -- 21 --1893

B e r n , den 6. Januar 1916.

(B.-B. 1915, IV, 221.)

Schweiz. Auswanderungsamt.

II. Nachtrag zum Verzeichnis der Waren, deren Ausfuhr verboten ist.

Die durch den ßundesratsbeschluss vom 30. Dezember 1915 erweiterten Ausfuhrverbote sind in einem auf 3. Januar 1916 bereinigten II. Nachtrag zum Verzeichnis vom 5. November zusammengestellt worden, welcher bei der unterzeichneten Amtsstelle, sowie bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaff hausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf gratis erhoben werden kann.

Für die Zustellung per Post sind als Portogebühr 5 Cts. einzusenden. Der Preis des Verzeichnisses mit den beiden Nachträgen beträgt 30 Cts., per Post zugesandt 35 Cts.

B e r n , den 3. Januar 1916.

(2..)

Schweiz. Oberzolldirektion.

39

Zollbezug auf Postsendungen.

Ungeachtet wiederholter amtlicher Bekanntmachung, den Zollbezug auf P o s t s e n d u n g e n betreffend, wird die Zollverwaltung fortwährend wegen vermeintlich unrichtiger Zollbehandlung der Fahrpoststücke mit Reklamationen überhäuft, welche auf ungenaue, nicht .tarifgemässe Deklarationen seitens der Absender zurückzuführen sind.

Unter Hinweis auf die Art. 11 und 12 des Zolltarifgesetzes von 1902, welche folgendermassen lauten: ,,Art. 11. Güter mit zweideutiger Inhaltsbezeichnung unterliegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Massgabe ihrer Art auferlegt werden kann.

,,Art. 12. Wenn Waren verschiedener Art, welche verschiedene Gebühren zu bezahlen hätten, in einem und demselben Frachtstück verpackt sind, und es erfolgt nicht eine genügende Angabe über die Menge jeder einzelnen Ware, so ist der Zoll für das Gesamtgewicht nach demjenigen Ansätze zu beziehen, welchen der mit der höchsten Gebühr belastete Teil der Ware zu bezahlen hätte."

machen wir neuerdings, wie schon früher, darauf aufmerksam, dass Reklamationen betreffend Zollabfertigung von Postsendungen, für welche eine genaue und tarifgemässe Deklaration bei der Einfuhr nicht vorgelegen hat, unnachsichtlich abgewiesen werden müssen.

Wer daher Waren per Post aus dem Ausland bezieht, handelt in seinem selbsteigenen Interesse, wenn er dafür besorgt ist, dass die Sendung mit einer dem Inhalt entsprechenden und tarifgemäss lautenden Deklaration versehen wird. Zu diesem Behufe wird er am zweckmässigsten den Absender über den .genau an den Zolltarif angepassten Wortlaut der mitzugebenden Deklaration instruieren oder ihm wörtlich die bezügliche Inhaltserklärung vorschreiben.

B e r n , den 6. Oktober

1911.

Schweiz. Oberzolldirektion.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1916

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02

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---

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12.01.1916

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