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Schweizerisches Bundesblatt.

36. Jahrgang. IV.

Nr. 61.

20. Dezember 1884.

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung eines eidgenössischen Militär -Verwaltungs. gebäudes in Bern.

(Vom 15. Dezember 1884.)

Tit.

Durch die Bundesbeschlüsse vom 2. Juli 1875 und 17. Juni 1876 haben Sie dem zwischen dem Bundesrathe und der Binwohnergemeinde Bern abgeschlossenen Vertrage betreffend die abschliessenden Leistungen der Stadt Bern an den Bundessitz Ihre Genehmigung ertheilt. Durch diesen Vertrag ward die Einwohnergemeinde Bern nach eigenthümlicher Ueberlassung des Bundesrathhauses und nach Bezahlung einer Summe von Fr. 500,000 an den Bund jeder weitern Verpflichtung zu Beschaffung von Lokalen für Unterbringung der eidgenössischen Centralverwaltung entbunden.

Die Fr. 500,000 wurden nicht baar erlegt, sondern es trat die Gemeinde der Eidgenossenschaft den 4358 m 2 haltenden Bauplatz bei der Klein-Schanzenpromenade zum Preise von Fr. 480,000 ab, der Rest von Fr. 20,000 wurde an die eidgenössische Staatskasse einbezahlt.

Zu dieser Zeit waren die sämmtlichen Abtheilungen des Militärdepartements, sowie das statistische Bureau und die Centralpulververwaltung außerhalb des Bundesrathhauses untergebracht.

Im Jahre 1876 veranstalteten wir, gestützt auf ein den damaligen Bedürfnissen entsprechendes Bauprogramm, einen allgemeinen Konkurs zur Erlangung von Plänen für ein neues Verwaltungsgebäude auf dem von der Gemeinde Bern erworbenen Bauplatze.

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Das zur Beurtheilung der eingegangenen 32 Entwürfe niedergesetztePreisgericht berechnete die Baukosten des billigsten der prämirten Projekte zu Fr. 1,800,000, empfahl jedoch keines derselben zur Ausführung. Dies bewog uns, durch Herrn Architekt Tièche in Bern, dessen Projekt mit einem Preise bedacht worden war, neue Pläne ausarbeiten zu lassen. Letzterer entwarf sowohl Skizzen, welche sich auf oberwähntes Bauprogramm stützten, als solche, welche die Verlegung der großen Säle in den Neubau in Aussicht nahmen.

Die Baukosten des erstem Projektes waren zu Fr. 2,800,000, die des zweiten Projektes zu Fr. 3,500,000 devisirt.

Die ganz bedeutenden, bei der damaligen Finanzsituation des Bundes um so schwerer in's Gewicht fallenden Kosten der Erstellung eines neuen Verwaltungsgebäudes veranlaßten uns dann, eine andere Kombination in's Auge zu fassen, nämlich die Idee eines Neubaues ganz fallen zu lassen und Ihnen den Ankauf des hiesigen Postgebäudes mit dem Hôtel Boulevard, sowie der Inselspitalliegenschaft an der Inselgasse in Bern zu proponiren. Gleichzeitig beantragten wir Ihnen den Verkauf des von der Gemeinde Bern erworbenen Bauplatzes.

Durch Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1879 ermächtigten Sie uns dann zum Ankaufe des Postgebäudes mit Hôtel Boulevard und durch ßundesbeschluß vom 2. Juli 1880 zur Erwerbung der Inselspitalliegenschaft. In Betreff des Bauplatzes bei der KleinSchanzeupromenade haben Sie beschlossen, es solle derselbe nicht veräußert werden.

Anläßlich der Zustimmung des Ständerathes zum Beschluß des Nationalrathes betreffend den Ankauf der Inselspitalliegenschaft sprach derselbe im Protokoll dea Wunsch aus, der Bundesrath möge dahin trachten, daß bei den Kaufs Verhandlungen mit der Inselspitalverwaltung auch ein Abkommen mit dem G-emeinderathe von Bern über eventuelle Erwerbung des Kasinos in Aussicht genommen werde. Bis jetzt konnte in letzterer Beziehung eine Verständigung nicht erzielt werden, wir glauben uns jedoch zu der Voraussetzung berechtigt, daß sich nach erfolgtem Umbau des Spitalgebäudes und nach Durchführung des neuen Alignements auf dem der Eidgenossenschaft gehörenden Terrain an der Inselgasse dem gewünschten Abkommen keine allzu großen Schwierigkeiten mehr in den Weg legen werden.

Nach Vollendung des Umbaues des Postgebäudes erfolgte der Auszug der Post- und Telegraphen-Centralverwaltung aus dem Bundesrathhause, indem solche von den für sie bestimmten Räum-

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lichkeiten im Postgebäude Beschlag nahm. Hiedurch wurden im Bundesrathhause eine größere Anzahl Lokale leer, welcher Umstand uns ermöglichte, das statistische Bureau, sowie die Centralpulververwaltung wieder im Bundesrathhause unterzubringen und verschiedenen räumlich sehr beschränkten Verwaltungsabtheilungen daselbst weitere Lokale zuzutheilen.

Beim Kaufabschluß über die Inselspitalliegenschaft wurde die Uebergabe" derselben auf das Jahr 1884 oder 1885 festgesetzt.

Inzwischen ruhte die Frage des Umbaues des Spitalgebäudes, jedoch mußten, da sich verschiedene für die Militärverwaltung gemiethete Räumlichkeiten als ungenügend erwiesen, unter mehreren Malen neue Lokale für einzelne Abtheilungen derselben beschafft werden.

Nachdem die Inselspitalverwaltung die Erklärung abgegeben hatte, daß sie das alte Spitalgebäude schon im August laufenden Jahres räumen und die ganze Liegenschaft auf \. September 1884 dem Bunde übergeben werde, wurde das definitive Lokalitätenprogramm für das zukünftige Militärverwaltungsgebäude aufgestellt.

Dasselbe enthält gegenüber demjenigen vom Jahre 1879, auf welches sich der unserer Botschaft betreffend den Ankauf der Inselspitalliegenschaft zu Grunde gelegte Kostenanschlag über die Instandsetzung des Inselgebäudes stützte, eine wesentliche Mehrforderung, so daß wir gezwungen waren, das erste Umbauprojekt, welches sieh mit der Verlegung der Haupttreppe und der Aborte und im Uebrigen mit der Instandstellung des Gebäudes begnügte, ganz aufzugeben und einen viel weiter gehenden Umbau, durch welchen eine bedeutende Anzahl neuer Lokalitäten gewonnen werden kann, in Aussicht zu nehmen.

Der Grund zu den Begehren um Raumvermehrung ist hauptsächlich in der infolge des Ausbaues der Militärorganisation nothwendigen Erweiterung aller ihrer Verwaltungsabtheilungen, die ihren Abschluß ohne Zweifel noch nicht gefunden hat, zu suchen. Es ist deßhalb, wenn man verhüten will, daß nach vollendetem Umbau sich dieser als ungenügend erweise, durchaus angezeigt, eine Anzahl disponibler Räumlichkeiten zu schaffen.

Die auf Grundlage des neuen Lokalitätenprogramms ausgearbeiteten, nicht ganz befriedigenden Projekte haben wir zwei fachmännischen Experten, den Herren Architekten Camoletti in Genf und Dähler in Bern, zur Begutachtung überwiesen. Diese Experten legten ihren bezüglichen Gutachten
neue Skizzen bei, die uns jedoch ebenfalls nicht befriedigten, sondern uns veranlagten, die von ihnen vorgeschlagenen Lösungen der in Frage stehenden Aufgabe einer fachmännischen Oberexpertise zu unterstellen und mit derselben Herrn Professor Bluntschli in Zürich zu betrauen.

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Letzterer befürwortet in seinem bezüglichen Berichte einen gründlichem Umbau, als solcher in den verschiedenen Projekten vorgesehen wurde, und betont, daß man vor der einmaligen beträchtlichen Ausgabe nicht zurückschrecken, sondern im Auge behalten sollte, daß es sich um einen Bau handle, der bedeutenden öffentlichen Zwecken zu dienen habe und seiner Bestimmung entsprechend in würdigern Stile auszuführen sei.

Auch Herr Biuntschli fügte seinem Berichte eine von ihm ausgearbeitete Skizze bei, nach welcher, nebst andern Abweichungen von den übrigen Projekten, die Flügel auf der Südseite verlängert werden sollten, um der flachen, ungünstig gegliederten Südfacade mehr Relief und mehr Silhouette zu geben.

Wenn wir nun auch zugeben müssen, daß durch die vorgeschlagenen Flügelvorbauten eine günstige Wirkung erzielt würde, so halten wir andererseits die ganz bedeutenden Kosten, die solche verursachen würden, als in keinem richtigen Verhältniß zu deren Nutzen stehend. Wie übrigens das neueste Umbauprojekt, das wir zur Ausführung vorschlagen, zeigt, kann durch einen etwas vorspringenden, monumental gehaltenen Mittelbau und durch Erhöhung der Flügel den bestehenden Uebelständen an der Südfacade in durchaus befriedigender Weise abgeholfen werden.

Der Umstand, daß uns das Umbauprojekt von Herrn Biuntschli in genannter Beziehung als zu weit gehend erscheinen mußte und auch bezüglich der Innern Eintheilung des Gebäudes uusern Wünschen nicht vollkommen zu entsprechen vermochte, bewog uns, ein ferneres Projekt, in dem die verschiedenen Aussetzungen aller frühern Vorlagen möglichst beseitigt und allen Anforderungen , die unter Beobachtung möglichster Oekonomie an eine gelungene Durchführung des Umbaues gestellt werden können, Rechnung getragen werden sollte, ausarbeiten zu lassen.

Gleichzeitig handelte es sich bei dem definitiven Projekte um Berücksichtigung des Zurücksetzens der nördlichen Gebäudeflügel, welche Maßnahme nothwendig wird, wenn auf die Vereinbarung mit dem Gemeinderathe von Bern betreffend eine neue Alignementslinie für den obern Theil der Inselgasse eingetreten werden will.

Wir haben nämlich im November 1883 von der March- und Katasterkommission des Gemeinderathes von Bern die Ausmarchung des Eigenthums der Eidgenossenschaft beim Inselspital gegenüber dem öffentlichen Boden verlangt, wobei die seiner Zeit beim Kaufsabschluß offen gelassene Frage betreffend die Zufertigung des zwischen den beiden Gebäudeflügeln liegenden Bodens wieder zur Sprache kam.

681 Da der Gemeinderath darauf besteht, daß dieser Streifen Terrain Eigenthum der Gemeinde sei, so ließen wir diese Angelegenheit durch einen hiesigen Juristen näher untersuchen. Dessen einläßlichem Gutachten ist zu entnehmen, daß der Ausgang eines allfälligen Prozesses mit der Gemeinde Bern als zweifelhaft bezeichnet werden muß, so daß vorzuziehen ist, auf den von genannter Gemeindebehörde vorgeschlagenen Kompromiß einzutreten, wonach solche ihre Ansprüche auf das vorbezeichnete Terrain fallen läßt, wenn die Eidgenossenschaft bei Ausführung ihrer Bauten die aus dem betreffenden Plane des Nähern ersichtliche Alignementslinie einhält.

Da die hiefür zu bringenden Opfer gegenüber den unbestreitbaren großen Vortheilen, die dem neuen Verwaltungsgebäude durch die Verbreiterung der Inselgasse zu gut kommen werden, nicht als zu schwere zu betrachten sind und sich der Gemeinderath von Bern verpflichtet, die Alignementslinie bis zum Bärenplatze gemäß § 37 des städtischen Baureglements durchzuführen, so sind wir der Ansicht , es solle der Bund das nöthige Terrain zu der Straßenverbreiterung gegen Ueberlassung des zwischen den Flügeln gelegenen Terrainstreifens abtreten.

Ueber das nunmehr zur Ausführung vorgeschlagene Umbauprojekt, von Herrn Architekt Hirsbrunner in Bern auf Grund der obcitirten Bedingungen entworfen, geben die im Maßstab von 1:100 ausgearbeiteten Skizzen nebst einläßlichem Bericht nähere Auskunft.

Bei einem Kubikinhalt von 52,600 Kubikmetern sieht das Projekt im Erdgeschoß, ersten und zweiten Stockwerk, sowie im Uachstock, zusammen 99 Zimmer mit 3685 Quadratmetern benutzbarem Flächeninhalt vor. Hievon sollen den verschiedenen Abtheilungen des Militärdepartements von vornherein 84 Zimmer mit 3222 Quadratmetern Flächeninhalt zur Benutzung angewiesen werden, während für die Befriedigung späterer Bedürfnisse 15 Zimmer disponibel bleiben würden. Die Baukosten sind zu Fr. 815,000 berechnet.

Mit den Bauarbeiten wünschen wir längstens im kommenden Monat März beginnen zu lassen und sollen dieselben derart betrieben werden, daß das Gebäude bis Ende des Jahres 1886 oder spätestens zu Anfang des Jahres 1887 bezogen werden kann.

In Betreff der Gestaltung der Umgebung des zukünftigen Verwaltungsgebäudes glauben wir vorläufig keine Anträge einbringen, sondern hiemit bis nach eventuellem Ankauf der
Kasinobesitzung zuwarten zu sollen. Bezüglich der verschiedenen Nebengebäude nehmen wir an, es sollen die in die neue Alignementslinie fallenden, sowie die auf der Westseite des Hauptgebäudes gelegenen Pepen-

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denzgebäulichkeiten abgebrochen und die übrigen bis auf Weiteres als Magazinräume benützt werden.

Gestützt auf die vorstehenden Auseinandersetzungen und die bezüglichen technischen Berichte, Zusammenstellungen und Pläne stellen wir dea Antrag auf Annahme des nachfolgenden Beschlußentwurfs.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 15. Dezember

1884.

Namens des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf)

Bnndesbeschluß betreffend

die Erstellung eines eidgenössischen MilitärVerwaltungsgebäudes in Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 15. Dezember 1884, beschließt: Art. 1. Das der Eidgenossenschaft gehörende Inselspitalgebäude in Bern soll nach dem vorgelegten, Projekte zu. einem Militär-Verwaltungsgebäude umgebaut werden.

Art. 2. Für die daherigen Bauarbeiten wird eine Summe von Fr. 815,000, bewilligt.

Art. 3. Dieser Beschluß tritt, ala nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 4. Der Bundesrath ist mit der Ausführung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung eines eidgenössischen Militär-Verwaltungsgebäudes in Bern. (Vom 15. Dezember 1884.)

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20.12.1884

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