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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend Revision des Posttaxengesetzes.

die

(Vom 30. Mai 1884.)

Tit.

Unterm 26. November 1883 hatten wir die Ehre, dem Auftrage des Nationalrathes vom 21. April des gleichen Jahres entsprechend, Ihnen den Entwurf eines Posttaxengesetzes neuerdings vorzulegen.

Nach den in Beilage Nr. l zur bezüglichen Botschaft enthaltenen einläßlichen Berechnungen hätte ein Gesetz nach unserem Entwurf (abgesehen von der Portofreiheit, deren wesentliche Beschränkung wir beantragten) für die Bundesverwaltung einen jährlichen Ausfall von Fr. 163,700 zur Folge.

Der Nationalrath hat mit Beschluß vom 14. März 1884 erstens die Portofreiheit in ihrem vollen bisherigen Umfange aufrecht erhalten, im Weitern aber den bundesräthlichen Entwurf in mehrern andern wesentlichen Punkten abgeändert, in der Weise, daß ein Gesetz von solcher Fassung dem Bund eine jährliche Mindereinnahme an Posttaxen im Gesammtbetrage von Fr. 616,200 verursachen würde.

Das Nähere ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle, auf welche wir hiemit verweisen.

Wir sind soeben in den Besitz der offiziellen Mittheilung gelangt, daß die Kommission des Ständerathes in ihrer am 23. und 24. Mai abbin zu L i es t al abgehaltenen Berathung mit Mehrheit beschlossen hat, zu beantragen, im Allgemeinen dem Nationalrath beizustimmen, aber n e b e n den durch den bundesräthlichen Entwurf

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vorgesehenen, sehr mäßigen Gewichtstaxen für kleine Fahrpoststücke auch noch den F a h r p o s t - L o k a l r a y o n , mit einer Taxe von 20 Centimes bis 5 kg., beizubehalten.

Diese Maßregel würde der Postverwaltung eine weitere Einbuße von Fr. 207,200 per Jahr verursachen und so die gesammte jährliche Mindereinnahme für den Bund auf Fr. 723,400 stellen.

Bei dieser Sachlage erachtet es der Bundesrath als in seiner Pflicht liegend, sich mit aller Entschiedenheit gegen den Erlaß eines Posttaxengesetzes nach den vorliegenden Anträgen auszusprechen, indem er die Verantwortlichkeit für eine Schmälerung der Posteinnahmen um einen so hohen Betrag wie den in Aussicht stehenden entschieden n i c h t übernehmen könnte.

Nach unserer Ansicht wäre der Erlaß eines neuen Posttaxengesetzes in diesem Sinne um so weniger am Platze, als bei Beibehaltung des Briefpostlokalrayons oder gar auch des Fahrpostlokalrayons die E i n h e i t und E i n f a c h h e i t der Taxen und demnach die E r l e i c h t e r u n g des V e r k e h r s , wie sie der Bundesrath anstrebt, n i c h t erreicht würde.

Wir benutzen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer besondern Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 30. Mai 1884.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Stellvertreter des Kanzlers der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

[Revision des Posttaxengesetzes.

Finanzielle Folgen. -- (Ohne Portofreiheit.)

Artikel des Gesetzentwurfs des i Bundesrathes.

Jährliche Jährliche MehrMinderMehr- .Mindereinnahme einnahme nach dem Beschluss nach dem Entwurf des Naüonairathes t des Bundesrathes.

vom 1 4. März 1 884.

Fr.

Fr.

2, litt. a 175,000 : 2, litt, a 113,700 2, litt.c Drucksachen über 500 bis 1000 g. (25 Rp. als Fahrpoststücke, statt 15 Rp.

als Briefpostgegenständf,) 18,000 2, litt, d Ermäßigung der Waarenmustertaxe (von 10 auf 5 Rp. über 50 bis 250 g.

. 15 ,, 10 ,, . 250 . 500 g.)

21,000 ' 7 Herabsetzung der Rekommandationsgebühr von 20 auf 10 Rp.

94,000 Fremde Zeitungsbeilageu 11 10,000 Reduktion der Abonnementsgebühr .° 13 12,000 Gewichtstaxen f ü r Fahrpoststücke .

.

.

.

.

.

.

.

17 206,000 "Werthtaxe bis 100 Fr 50,000 18 Werthtaxe der bisherigen Stücke über 1000 Fr.

1 18 ' 22 Deklarirungszwang : a. Wegfall für Werthpapiere au porteur, 20 °/° des betr. Qesammtverkehrs 1 50,000 b . Reduktion d e r Werthtaxe auf d i e Hälfte .

.

.

.

.

24 26 Passagiertaxe auf Alpenstraßen (approximativ, genaue Berechnung vorbehalten) 293,000 456,700 293,000 Ausfall (ohne Portofreiheit) 163,700

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Beibehaltung des Fahrpostlokalrayons (Antrag der Kommission des Ständer ithes) aesammt-Ausfall

Fr.

Fr.

113,700 18,000 21,000 94,000 12,000 206,000 50,000 23,500 20,000 128,000 6,000, 88,000 604,200 88,000 ( 516,200; 207,200 723,400

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Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend die Revision des Posttaxengesetzes. (Vom 30. Mai 1884.)

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07.06.1884

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