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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Errichtung einer Centralstelle für das forstliche Versuchswesen in der Schweiz.

(Vom 6. Dezember 1884.)

Tit.

Bereits unterm 9. August 1878 hat uns das ständige Komite des schweizerischen Forstvereins folgendes Gesuch eingereicht: 1) Es möchte der Bundesrath die eidgenössische Forstschule als Centralstelle für das forstliche Versuchswesen mit der Aufgabe betrauen, welche ihr nach einer dem Gesuche beigelegten Organisation zugedacht wird, und ihr zu diesem Zwecke einen geeigneten Kredit bewilligen.

2) Es möchte an der eidgenössischen Forstschule eine entsprechende Vermehrung der Lehrkräfte stattfinden.

3) Es möchte dem schweizerischen Forstverein für die Errichtung forstlich-meteorologischer Stationen und zur Förderung des forstlichen Versuchswesens ein Jahresbeitrag bewilligt werden.

Die Eingabe wurde von dem zuständigen Departement des Innern dem schweizerischen Schulrath zur Begutachtung überwiesen, da die Leitung des Versuchswesens nach dem Antrage des Forstvereins mit der forstlichen Abtheilung des schweizerischen Polytechnikums in Zusammenhang gebracht werden sollte.

Das Präsidium des Schulraths hat sich hierauf unterm 20. September 1878 und nachträglich unterm 20. März 1879 auch der Schulrath mit der Anregung im Prinzip einverstanden erklärt.

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Das Handels- und Landwirthschaftsdepartement, an welches das Forstwesen mit 1. Januar 1879 übergegangen ist, hat hierauf die Frage der Organisation des forstliehen Versuchswesens einer nähern Prüfung unterzogen und legte dem Bundesrath unterm 14. April 1880 einen diesbezüglichen Antrag vor.

Das Departement des Innern, welches unterm 20. desselben Monats zum Mitberichte eingeladen worden war, befürwortete die Vorlage des Handels- und Landwirthsehaftsdepartements lebhaft und erklärte, daß es seinerseits anläßlich der den gesetzgebenden Käthen nächstens zu machenden Vorlage betreffend Erhöhung des jährlichen Kredits für das eidgenössische Polytechnikum auf die Errichtung einer weitern Professur an der Porstschule Rücksicht nehmen und dadurch die Ausführung des vorliegenden Projekts unterstützen werde.

Der Bundesrath beschloß hierauf am 30. April 1880, um nicht damals schon die eben erst stattgefundene Finanzkonstruktion des Budgets wieder mit neuen Auflagen zu belasten, die Angelegenheit gleichzeitig mit dem vom Departement des Innern in Aussieht gestellten Berichte an die gesetzgebenden Käthe betreffend die Erhöhung des Kredits für das eidgenössische Polytechnikum in Behandlung zu ziehen.

Hievon wurde dem ständigen Romite des schweizerischen Forstvereins unterm 2. Juni 1880 Kenntniß gegeben.

Nachdem das Departement des Innern oberwähnten Bericht unterm 26. August 1880 dem Bundesrathe unterbreitet, kam die Vorlage des Handels- und Landwirthsehaftsdepartements betreffend das Versuchswesen neuerdings zur Sprache, aber wiederholt wurde Verschiebung der Angelegenheit beschlossen, hauptsächlich aus den Gründen, daß vorher die in Aussicht genommene dritte Forstprofessur gesichert sein müsse und das schweizerische Porstpersonal im Allgemeinen noch zu wenig zahlreich und dasjenige des eidgenössischen Forstgebietes von der ersten Durchführung des eidgenössischen Forstgesetzes noch zu sehr in Anspruch genommen sei, um sich an den forstliehen Versuchen betheiligen zu können.

Seit jener Zeit sind nun aber vier Jahre verflossen. Unterdessen wurde an der eidgenössischen Forstschule eine dritte Professur gegründet und mit einem tüchtigen Dozenten besetzt und damit dem Gesuche des schweizerischen Forstvereins unter Ziffer 2 entsprochen.

Auch die Zahl der wissenschaftlich gebildeten Forstbeamten hat seither zugenommen ; und wenn auch einige Kantone mit ihrer Forstorganisation noch im Rückstande sich befinden , so hat dies

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mit Bezug auf Einführung des forstlichen Versuchswesens jetzt deßhalb weniger zu sagen, weil man inzwischen durch in andern Staaten gemachte Erfahrungen die Ansicht gewonnen, daß die hauptsächlichsten Versuchsarbeiten an einer Centralanstalt und auch die Arbeiten im Walde größtenteils unter unmittelbarer Leitung des Vorstehers derselben oder dessen Assistenten zu geschehen haben. In Folge dessen werden die Porstbeamten der Kantone, der Gemeinden und sonstigen Waldbesitzer weniger zur Mitwirkung in Anspruch zu nehmen sein.

Dann ist nicht zu vergessen, daß die forstliche Gruppe an der Landesausstellung in Zürich zur Anerkennung der großen Bedeutung des Forstwesens in Beziehung auf Nationalökonomie und Landesschutz wesentlich beigetragen und dadurch geholfen, auch der Einführung des Versuchswesens Bahn zu brechen.

Das Handels- und Landwirthschaftsdepartemeut hielt daher die Zeit für gekommen, um sich mit dieser Angelegenheit neuerdings zu befassen , und berief eine Kommission von Fachmännern ein , um mit derselben über die zweckmäßigste Organisation Berathung zu pflegen. Das Ergebniß derselben wurde dem Departement des Innern und durch dasselbe dem schweizerischen Schulrathe zur Begutachtung überwiesen und auf diesem Wege das nöthige Material und die Grundlage zu gegenwärtiger Botschaft erhalten.

Die große Wichtigkeit des Forstwesens für die Schweiz hat der Bund thatsächlicli längst schon anerkannt durch Gründung der forstlichen Abtheilung am Polytechnikum in Zürich (1855), durch Errichtung eines eidgenössischen Forstinspektorats (1874) und endlich durch Erlaß des Bundesgesetzes betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei im Hochgebirge vom Jahr 1876.

Der schweizerische Forstverein und mit ihm wohl das gesammte schweizerische Forstpersonal sind nun der Ansicht, es sei von dringender Notwendigkeit, daß der Bund im Interesse des schweizerischen Forstwesens durch Gründung einer Centralstelle für das forstliche Versuchswesen in Zürich im Anschluß an die ForHlschule einen Schritt weiter thua solle.

Die Fachmänner erblicken nämlich im forstlichen Versuchwesen ein unentbehrliches Mittel, um der Forstwirthschaft und den forstlichen Arbeiten im Allgemeinen eine sichere Grundlage VM verschaffen, die bisher gefehlt hat. Aehnlich wie bei verwandten Fâchera entnahm bisher auch der Forstmann
seine Lehren hauptsächlich den praktischen Erfahrungen; auf dieselben gestützt wurden, meist ohne eine hinreichend genaue Ermittlung und Berücksichtigung der verschiedenen , die Resultate beeinflussenden Verhältnisse und ohne

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die sach bezüglichen Wissenschaften mit in Anwendung zu bringen, Schlüsse gezogen und Gesetze aufgestellt, deren Richtigkeit dann über von anderer Seite, ebenfalls mit Berufung auf eigene, aber auf ihre Ursachen nicht minder mangelhaft zurückgeführte Erfahrungen bestritten wurde.

So kam der Forstmann trotz einer Unmasse von Resultaten der Praxis, trotz aller Literatur, aller Forstvereine und Versammlungen zu keiner Sicherheit in seinen Arbeiten, und namentlich nicht in der Forstwirtschaft und damit das Forstwesen überhaupt zu keiner gesunden Entwicklung, daher denn auch die wichtigsten Probleme ungelöst blieben.

Manch' andere Fächer haben sich energisch von diesem empirischen Verfahren losgesagt und gründen ihr Lehrgebäude und ihre Praxis immer mehr auf geiiHue wissenschaftliche Versuche und Untersuchungen; so hat die Landwirtschaft schon seit geraumer Zeit diesen Weg mit großem Erfolg eingeschlagen. Auch die Schweiz hat denselben , wenn auch erst seit wenigen Jahren , an der landwirtschaftlichen Ahtheüung des Polytechnikums in Zürich betreten.

Was dem Forstwesen das Einlenken in diesen allein korrekten Weg erschwert, liegt wesentlich darin, daß die forstlichen Versuche und Untersuchungen nicht nur eine ein- oder doch nur wenigjährige Vegetationsperiode, wie bei den laudwirthschaftlichen Versuchen, sondern größtenteils eine Reihe von Jahren bis Jahrzehnte, ja selbst bis zu einem Jahrhundert in Anspruch nehmen.

Aus diesem Grunde kann das forstliche Versuchswesen einzig nur durch Vermittlung des Staates zu Stande kommen und mit Erfolg hestehen , der allein diesem Gegenstand eine so lang andauernde, unausgesetzte Aufmerksamkeit zu schenken im Falle ist, und in dessen Hand auch die hiezu erforderlichen Geldmittel und wissenschaftlichen Institute liegen.

So haben denn auch bereits seit etwa einem Jahrzehnt einige deutsche Staaten , die von jeher im Forstwesen bahnbrechend vorangeschritten, und auch Oesterreich angefangen, forstliche Versuchsstationen zu gründen. Die deutschen Anstalten haben sich zusammengethan zu einem ,,Verein deutscher forstlicher Versuchsanstalten"., um, so weit immer möglich, nach gleichen Instruktionen und gleichen Schemas zu arbeiten und den Vergleich dev Resultate erleichtern zu können.

Auch in Frankreich, Italien und andern Staaten und neuestens auch in Amerika scheint sich das Bedürfnis nach forstlichen Versuchsstationen bemerkbar zu machen, und es sind vereinzelte diesbezügliche Arbeiten auch bereits erschienen.

623 Ferner wird auch die Wichtigkeit der forstlich-meteorologischen Stationen, welche die Erforschung der klimatischen Eigenthümlichkeiten des Waldes durch genaue Beobachtungen zum Zwecke haben und mit in den Kreis des forstlichen Versuchswesens lallen, immer allgemeiner anerkannt. Die erste Einrichtung solcher Stationen geschah durch Bayern im Jahre 1864, Böhmen (1868), worauf der Kanton Bern (1869), Italien (1870), Preußen (1875) und Amerika folgten.

1873 hat der schweizerische Forstverein beschlossen, die Holzzuwachsermittlungen zu organisiren, worauf eine Instruktion für die Sammlung und Zusammenstellung von Material zu Erfahrungstafeln entworfen und Kantons- und Gemeindeforstbeamten mit der Einladung zur Theilnahme an diesen Arbeiten zugestellt wurde*).

Leider blieb diese lobenswerthe Anregung ohne erheblichen praktischen Erfolg; denn wenn auch einige Versuchsbestände bezeichnet wurden und Massenermittlungen stattfanden, so wurden die meisten Versuche aus Mangel an einer einheitlichen Leitung doch bald wieder fallen gelassen.

In neuester Zeit sind einzelne tüchtige Arbeiten im Versuchswesen zu Stande gekommen, wovon zum Theil die Landesausstellung in Zürich Zeugniß abgelegt hat; es sind dies indeß doch nur sporadische Erscheinungen , die erst durch Gründung einer Centralanstalt zu gehöriger, allgemeiner Verwerthung gebracht werden können.

Nun bietet nicht leicht ein Land ein, im Verhältniß zu seiner Flächenausdehnung so mannigfaltiges, reiches und interessantes Gebiet und Material für das forstliche Versuchswesen, wie gerade die Schweiz, und für kaum ein Land können die Arbeiten eines solchen Instituts nutzbringender werden. Zum gewöhnlichen Endzweck des Versuchswesens, einer volkswirthschaftlich möglichst ertragreichen, nachhaltigen Waldwirtschaft, gesellt sich bei uns noch der wichtige Zweck eines thunlichst sicheren Schutzes der Waldurigen gegen schädliche meteorische Einflüsse und Terraingefahren.

Wenn die Schweiz mit ihrer Industrie eine hervorragende Stelle einnimmt, so steht sie in Bezug auf Land-, Alp- und namentlich Forstwirthschaft, welche zusammen die sicherste Basis des Nationalwohlstandes bilden, im Allgemeinen noch lange nicht auf der erwünschten Höhe.

*) Schweizerische Zeitschrift für das Forstwesen 1873, Seite 132, und 1874, Seile 33.

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Im Forstwesen soll nun das Versuchswesen den Forstwirthen den richtigen Weg bezeichnen, den sie einzuschlagen haben, um oberwähnten Zweck möglichst bald und sicher zu erreichen.

Noch machen wir darauf aufmerksam, daß die Industrie und Gewerke der Produkte des Waldes und namentlich des Holzes in reichem Maße und von bestimmten Holzarten und gewissen Eigenschaften bedürfen. Diesen ein möglichst brauchbares und werthvolles Holz erziehen und liefern zu können, ist mit eine der Aufgaben des schweizerischen Forstwirths, und dazu soll ihm ebenfalls die forstliche Veisuchsanstalt behülflich sein.

Gestatten Sie uns n u n , einiger weniger Arbeiten Erwähnung, zu thun, mit welchen sich das Versuchswesen zu befassen haben wird.

Noch immer sind die schweizerischen Forstleute im Unklaren über den Holzmassenzuwachs bei den verschiedenen Standorts- und Bestandsverhältnissen und Altersstufen ; wir besitzen daher auch noch nicht das erforderliche Material zu Massen- und Zuwachstafeln. Man weiß ferner noch nicht, welche Mischungsverhältnisse der verschiedenen forstlich wichtigen Holzarten und welche Wirtschaftsweisen relativ die zweckentsprechendsten sind, und namentlich nicht, welche Wirkung die verschiedenen Durchforstungsweisen auf Zuwachs und Holzsortiment ausüben. Das sind alles Kapitalfragen , deren richtige Lösung in nationalökonomischer Beziehung schwer wiegt.

Hiezu gehört auch die Frage über die physikalische, chemische und selbst organische Beschaffenheit der Hölzer (Holzstofffabrik.ition) in Bezug auf bauliehe und industrielle Verwendung derselben.

Untersuchungen von Holz mit. der Festigkeitsmaschine des schweizerischen Polytechnikums für die Landesausstellung "in Zürich haben über die Festigkeit verschiedener Holzarten von verschiedenen Standorten Resultate ergeben, die -- Kontroiversuche vorbehalten -- dem Forstmann bei der Wahl der Holzarten für gewisse Standorte zuverläßige Anhaltspunkte zu geben im Falle sind.

Eine eidgenössische Anstalt, die zunächst für die Landwirthschaft eingeführt wurde, aber auch dem Forstwesen gute Dienste zu leisten vermag, ist die Samen-Kontrolstation.

Es wird von Forstwirthen behauptet, daß der in günstigen Lagen der Schweiz gewachsene Waldsamen und namentlich derjenige der Lärche von bedeutend besserer Qualität als der ausländische sei, und doch wird fast aller in der Schweiz verwendete Waldsamen vom Auslande bezogen. Genaue vergleichende Untersuchung über die Keimfähigkeit und Güte zwischen ausländischem und inländischem

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Samen würde hierüber unzweifelhaften Aufschluß geben und würde wahrscheinlich die Einführung von Samen-Ausklenganstalten und eines diesbezüglichen Industriezweiges überhaupt bei uns zur Folge haben.

Die Gerbereien haben gegenwärtig einen schweren Kampf mit dem Auslande zu bestehen, was zum Theil darin seinen Grund hat, daß die Schweiz ein sehr geringes Quantum meist geringwerthiger Eichenschälrinde produzirt. Nun besitzt Tessin ein ·ganz vorzügliches Klima und ausgezeichneten Boden zu Eichenschälwaldungen und dazu die Cerr-Biche, die eine bessere Qualität Loh.rinde liefern soll als unsere gewöhnlichen Eichen.

Eine chemische Untersuchung der tessinischen Rinden auf ihren Gerbstoffgehalt würde die Vorzüglichkeit der dort gewonnenen Rinde unzweifelhaft darthun und sie in gleiche Linie mit den südfranzösischen stellen. Es würde alsdann auch nicht schwer fallen, im Tessin ein Versuchs- und Musterfeld für Eichenschäl Waldungen zu erhalten.

Die angeführten Fälle werden genügen, um die Wichtigkeit des forstlichen Versuchswesens im Allgemeinen überzeugend darauthun. Noch erlauben wir uns beizufügen, daß das Versuchswesen auf die Forstschule und auf das schweizerische Forstpersonal im Allgemeinen höchst anregend und bildend wirken und demselben dus Bewußtsein einer richtigen Waldbehandlung und die so nöthige Sicherheit bei den forstlichen Arbeiten im Allgemeinen verschaffen würde.

Der Bundesrath hat denn auch nach reiflicher Berathung vorliegender Angelegenheit die Ansicht gewonnen, daß das staatliche Interesse der Schweiz nach den verschiedensten Richtungen hin die vom schweizerischen Forstverein beantragte und von den Departementen des Innern und des Handels und der Landwirtschaft, gestützt auf Gutachten des schweizerischen Schulrathos und einer Spezialkommission, lebhaft befürwortete Einführung einer Centralstelle für das forstliche Versuchswesen dringendst verlangt, daß die Schweiz sich übrigens auch der Lösung mehr forstlich-wissenschaftlicher, zur Forstwirthschaft in mehr mittelbarer Beziehung stehender Aufgaben nicht des Gänzlichen entschlagen dürfe. Wenn das schweizerische Forstwesen mit Bezug auf die Staatswaldungen einzelner Kantone und auch einzelner Gemeindewaldungen, wie bereits angeführt, jetzt schon eine ehrenvolle Stelle unter den europäischen Staaten einnimmt, so hebt sich dasselbe durch Einführung des forstlichen Versuchswesens zu den forstlich vorgeschrittensten derselben.

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Wir kommen zur Frage, wie die forstliche Versuchsanstalt zu organisiren und welches Arbeitsfeld ihr zunächst zuzuweisen sei, welche Auslagen ihre Einrichtung verlange und wie hoch sich die jährlich wiederkehrenden Ausgaben belaufen werden.

Alle eingeholten Gutachten und das Gesuch des schweizerischen Forstvereins stimmen darin überein, daß die forstliche Versuchsanstalt mit der eidgenössischen Forstschule organisch in Verbindung zu bringen sei.

Wir theilen diese Ansicht und würden die Anstalt der allgemeinen Schulordnung des Polytechnikums unterstellen , zu ihrer Leitung aber eine Spezialkommission bezeichnen, bestehend aus dem eidgenössischen Oberforstinspektor und einem der Professoren an der Forstschule. Vorsitzender der Kommission wäre der jeweilige Präsident des schweizerischen Schulrathes.

Die Aufgabe der Kommission bestände in: a. Entwurf der erforderlichen Réglemente und Instruktioaeo.

b. Prüfung und Begutachtung der vom Vorsteher der Anstalt ihr vorgelegten Arbeitspläne an den Schulrath und Ueberwachung der Ausführung derselben.

c. Prüfung und Begutachtung der Voranschläge der Ausgaben für das Budget.

d. Prüfung der zu veröffentlichenden Arbeiten und Begutachtung der Publikation derselben.

e. Ueberwachung der Anstalt im Allgemeinen und Prüfung des jährlichen Geschäftsberichtes derselben.

Zum Vorsteher der Anstalt würde einer der Professoren an der Forstschule, der nicht Mitglied obiger Kornmission sein dürfte, gewählt und ihm ein Assistent oder wenn aöthig zwei Assistenten beigegeben. Der Vorsteher würde an den Kommissionssitzungen mit heratheiider Stimme Theil nehmen.

Dem Vorsteher läge ob : a. Der Entwurf der Arbeitspläne und Voranschläge, die Rechnungsführung und die Berichterstattung an die Kommission.

b. Der Verkehr mit den ain Versuchswesen sich betheiligenden Professoren des Polytechnikums und Beamten, mit Waldbesitzern, Forstverwaltungen, Forstbeamten und ausländischen forstlichen Versuchsanstalten.

c. Die Prüfung, Sichtung, Zusammenstellung und Veröffentlichung des gewonnenen Materials.

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d. Die Vorbereitung und, soweit thunlich, die persönliche Leitung der vorzunehmenden Versuche und Untersuchungen im Allgemeinen und insbesondere auf dem Versuchsfeld und jedenfalls die Vertheilung der Arbeit und die Ueberwachung derselben.

e. Sorge für Instandhaltung der Einrichtungen, Apparate und Ueberwachung derselben.

Was die Räumlichkeiten betrifft, so könnte sich die Anstalt für den Anfang mit den drei, ursprünglich zu Assistentenzimrneru bestimmten, gegenwärtig nicht bewohnten Zimmern in den Mansarden der Forst- und Landwirtschaftlichen Schule behielten. Bei der Erstellung des für den physikalischen Unterricht projektirten Gebäudes müßte dann aber darauf Bedacht genommen werden, der forstlichen Versuchsanstalt in demselben den nothigen Platz von zirka 220 m 2 einzuräumen, nämlich : a. 3 helle Arbeitszimmer für die Professoren und Assistenten, zirka 120 m2.

b. Einen Saal als Arbeitszimmer für die Sttidirenden und Sammlungslokal, 100 m 2 , zusammen 220 m 2 .

c. Raum auf dem Dachboden zur Aufbewahrung von Untersuchungsobjekten und verschiedenen Sammlungsgegenständen.

Für die chemischen Arbeiten wird man einstweilen im agrikulturchemischen Laboratorium den erforderlichen Platz finden ; für später wurde im Chemiegebäude, das jetzt im Bau begriffen ist, ein solcher für die Anstalt in Aussicht genommen.

Ein Versuehsgarten von zirka l ha. in möglichster Nähe der Anstalt ist derselben kaum entbehrlich. Da die Grundstücke in nächster Nähe des Polytechnikums aber viel zu hoch im Preise stehen, um an Ankauf oder auch nur Pachtung solcher denken zu können, so haben wir uns an den Stadtrath von Zürich mit dein Gesuche gewandt, er möchte dem Bunde zu diesem Zwecke l hu.

in dem etwa 3 km. entfernten, 670 m. über Meer gelegenen Stadiwald Adlisberg in Pacht geben und von demselben unterm 20. November d. J. auch bereits eine entgegenkommende Antwort erhalten. Es hätte diese für ein Versuchsfeld sehr geeignete Oertlichkeit noch den Vortheil, daß sie von dem dort wohnenden Bannwarten überwacht werden könnte. Zur Besorgung des Versuchsfeldes ließe sich der Abwart der Versuchsanstalt verwenden.

Der schweizerische Forstverein hatte in seiner Einlage die Errichtung verschiedener forstlich-meteorologischer Stationen beantragt. Nach reifer Berathung dieser Angelegenheit haben wir es für angemessen erachtet, uns vorläufig auf die Einrichtung einer

628 einzigen Station und zwar in der Nähe der Centralversuchsanstalt zu beschränken. Zu dieser Ansicht führte uns erstlich der Kostenpunkt und sodann der Umstand, daß bei der Wahl der Oertlichkeit und der Einrichtung der Stationen mit größter Vorsicht vorgegangen werden muß und es sehr schwierig hält, zuverläßige Beobachter zu finden. Zudem haben die Resultate verschiedener Untersuchungen, die gegenwärtig au vorzüglich eingerichteten forstlich-meteorologischen Anstalten, wie an derjenigen in München, angestellt werden, nicht nur örtliche, sondern allgemeine Gültigkeit, und brauchen daher von uns nicht wiederholt zu v\ erden. Das schweizerische Forstpersonal hat übrigens bereits eine wichtige meteorologische Arbeit auf sich genommen, nämlich die Beobachtung der Hagelschläge.

Ueber die Oertlichkeit, wo die Versuchsstation zu errichten sei, sind wir gegenwärtig noch nicht im Falle, einen Vorschlag bringen zu können, doch dürfte sich vielleicht die Gegend des oberwähnten Versuchsfeldes dazu eignen, was die Beobachtungen und die Aufsicht erleichtern und die Kosten hiefür ermäßigen würde.

Wir haben eine Doppelstation in Aussicht genommen, die eine im Wald, die andere im offenen, unbewaldeten Feld , um einen Vergleich des Einflusses beider Oertlichkeiten auf die Niederschläge und das Klima im Allgemeinen ermitteln zu können.

Da der Kanton Bern, wie wir oben angeführt, bereits seit 1869 drei forstlich-meteorologische Stationen eingerichtet und seither unterhalten hat, so finden wir es billig, daß der Bund die künftigen Kosten der Beobachtung und des Unterhaltes übernehme, sofern die Oertlichkeiten zweckentsprechend befunden werden sollten und eine genaue Beobachtung gesichert ist, was durch die Aufsichtskommission zu untersuchen wäre.

Sowohl die forstlich-meteorologische Station in Zürich als auch eventuell die Stationen im Kanton Bern würden unter die Leitung der allgemeinen meteorologischen Centralanstalt in Zürich gestellt werden, wo auch das Material gesammelt und nach einem festzustellenden Arbeitsplan zu verarbeiten wäre. Diese Anstalt vermag diese Arbeiten viel leichter zu besorgen als die forstliche Versuchsanstalt, und außerdem ist eine einheitliche Behandlung der Beobachtungen nothwendig, um auch mit den übrigen meteorologischen Stationen vergleichbare Ergebnisse zu erzielen.

Wir kommen nun
auf die Arbeitsobjekte, den Wald und dessen zu untersuchende Produkte, zu sprechen.

Die Waldungen in der Schweiz liegen zum weitaus größten Theil im Besitz von Gemeinden und Korporationen, zum kleinern

629 in demjenigen der Kantone und Privaten. Der Bund besitzt keine Waldungen.

Die forstliche Versuchsstation wird zu ihren Untersuchungen und Versuchen daher hauptsächlich die Gemeinde- und Korporationswaldungen wählen, und zwar die bereits jetzt gut verwalteten , namentlich diejenigen der Stadtgemeinden und ferner diejenigen, welche eine gute Waldwirthschaft anstreben.

Dieses Versuchsfeld ist ein weites, mannigfaltiges und maßgebendes, und es wird auch durchaus keine Schwierigkeiten haben, die Bewilligung von den betreffenden Waldbesitzern zur Vornahme von Versuchen und Untersuchungen zu erhalten , sofern dieselben mit diesfälligen Kosten nicht oder doch nur unerheblich belastet werden, der Wald nicht beschädigt und die Wirthschaft nicht beeinträchtigt wird.

Nun sind fast alle vorzunehmenden Arbeiten, wie Kubirungen auf Probeflächen zu Massentaxationen, Zuwaehsermittlungen etc.

mit geringen Auslagen verbunden und für den Wald durchaus unschädlich, ja die Resultate der stattgef'undenen Ermittlungen können in den meisten Fällen im Interesse des betreffenden Waldbesitzers verwendet werden.

Es scheint uns nun billig und namentlich im Interesse der Sache liegend, daß der Bund die Kosten der Arbeiten übernehme {Instrumente, Taglöhne, Transportkosten etc.~), dagegen hätten die Waldeigenthümer ihren Forstbeamten zu bewilligen, sich an den Arbeiten -/M betheiligen ohne Belastung des Bundes, auf eine Entschädigung für die im Walde vorzunehmenden Arbeiten, wie Fällung einzelner Stämme etc., zu verzichten und die Ueberwachung allfälliger Versuchsflächen oder Objekte gegen Beschädigungen oder Veränderungen durch ihr Forstpersonal zu übernehmen.

Jeder einzelnen Untersuchung müßte jedenfalls ein Einverständniß zwischen dem Vorstand der Versuchsanstalt und dem Waldbesitzer vorangehen.

Holzstücke und andere Waldprodukte zu Untersuchungen wären leicht erhältlich, kommt doch das Brgebniß letzterer in erster Linie wieder dem Waldbesitzer zu Nutzen.

Sollten Waldbesitzer und namentlich Kantone oder Gemeinden von sich aus \7 ersuche und Untersuchungen anstellen wollen , so kann die schweizerische Centralanstalt, auf Gesuch hin, die Leitung der Arbeiten auf Kosten des Bundes übernehmen und ebenso die Verarbeitung und Drucklegung des gewonneneu Materials , unter der Bedingung, daß die von der Anstalt zu ertheilenden Vorschriften beobachtet werden.

Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. IV.

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Um die Kantone auf das Projekt dei- Errichtung einer schweizerischen forstlichen Versuchsanstalt und auf die Aussichtnahme der Kantons-, Gemeinde- und Korporationswaldungen als Versuchsobjekte jetzt schon aufmerksam zu machen, haben wir denselben Exemplare gegenwärtiger Botschaft zugesandt.

Was die forstlichen Versuche der Hölzer auf ihre Festigkeit betrifft, so würde die eidgenössische Anstalt zur Prüfung von Baumaterialien dazu verwendet, sei es gegen Entrichtung der festgesetzten Taxen, sei es nach einem noch besonders abzuschließenden . Uebereinkommen.

Ein gleiches Vorgehen würde gegenüber der Samenkontrolanstalt einzuschlagen sein.

In Bezug auf anderweitige Untersuchungen, die sich auf Zoologie , Botanik, Technologie, Physik u. A. beziehen, müßte man sich mit den betreffenden Professoren für jeden Fall in's Vernehmen setzen.

Was den finanziellen Theil der Frage anbetrifft, so hat man die Einriehtungskosten zu 12,000 Franken und die Jahresauslagen zu 22,000 Franken berechnet. Aber wir sind der Meinung, daß jene auf 8000, diese auf 15,000 Franken sieh reduziren lassen.

Wir werden nicht, ermangeln, bei der Feststellung des nächstjährigen Budgets, diese Frage nach allen Seiten zu untersuchen. Jedenfalls werden die Kosten innert den angegebenen Grenzen verbleiben.

Mit der Ueberzeugung, daß die Einführung des forstlichen Versuchswesens zur gesunden Entwicklung unseres Forstwesens und richtigen Durchführung des Bundesgesetzes betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Porstpolizei im Hochgebirge, vom 24. März 1876, wesentlich beitragen werde, empfehlen wir Ihnen, Tit., mitfolgenden Beschlußentwurf zur Annahme, und benutzen zugleich diesen Anlaß, Sie unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 6. Dezember 1884.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Ringier.

631 (Entwurf)

Bnndesbeschluß betreffend

die Errichtung einer Centralanstalt fUr das forstliche Versuchswesen mit einer forstlich-meteorologischen Station.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer sachbezüglichen Botschaft des Bundesrathes vom 6. Dezember 1884, beschließt: Art. 1. Im Anschluß an die forstliche Abtheilung am eidgenössischen Polytechnikum in Zürich wird eine Centralanstalt für das forstliche Versuchswesen mit vorläufig einer forstlich-meteorologischen Station errichtet.

Art. 2. Die Anstalt hat den Zweck, durch exakte wissenschaftliche Versuche, Untersuchungen und Beobachtungen der Forstwirtschaft, dem Landesschutz durch die Waldungen und zur Lösung wichtiger forstlich-meteorologischer Fragen eine sichere Grundlage zu gewinnen.

Art. 3. Die Organisation der Centralanstalt wird durch eine besondere bundesräthliche Verordnung festgesetzt.

Art. 4. Der erforderliche Kredit für dieselbe ist in das Budget des Departements des Innern aufzunehmen.

Art. 5. Der Bundesrath ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Brachmonat 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Beschlusses zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Errichtung einer Centralstelle für das forstliche Versuchswesen in der Schweiz. (Vom 6. Dezember 1884.)

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1884

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13.12.1884

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619-631

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