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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 22. November 1884.)

Der Bundesrath hat über die heute stattgefundene Vertheilung der eidgenössischen und kantonalen B e i t r ä g e an die s c h w e i z e r i s c h e n H ü l f s g e s e l l s c h a f t e n im A n s l a n d e , von zusammen Fr. 41,290, folgendes Kreisschreiben an sämmtliche eidgenössische Stände erlassen : ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Wir haben die Ehre, Ihnen beigeschlossen die Tabelle mitzutheilen*), aus der ersichtlich ist, in welcher Weise der Bundesbeitrag pro 1884 mit Fr. 19,600 für die schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande unter 82 derselben vertheilt wurde.

,,Diese Tabelle enthält im weitern, wie gewöhnlich, eine Uebersicht der Vertheilung des Bundesbeitrages im Jahr 1883 und der kantonalen Beiträge im Jahr 1884, des Vermögensstandes der Gesellschaften am Schlüsse des vorhergehenden und zu Anfang des gegenwärtigen Geschäftsjahres, endlich die Höhe ihrer Ausgaben im Jahr 1883.

,,Der Schweizerverein in Pforzheim und der schweizerische Hülfsverein in Montevideo sind dieses Jahr zum ersten Male auf der Kanzlei unsers politischen Departements eingeschrieben worden.

,,Das Repartitionstableau umfaßt 100 Vereine (99 im Jahr 1883).

Ihr gesammtes Gesellschaftskapital beläuft sich auf Fr. 1,311,978. 22 (im Jahr 1883 auf Fr. 1,343,711. 29), und ihre Ausgaben betrugen für 1883 Fr. 441,272. 44 (im Jahr 1882 Fr. 471,929. 33).

,,Bei Vereinen von nicht ausschließlich schweizerischem Charakter mußten wir, wie bisanhin, auf Anführung des Gesellschaftsvermögens und der Ausgaben verzichten. Sonach geben die drei ersten Zahlenkolonnen ziemlich genau den Betrag des Gesellschaftskapitals und der Ausgaben der schweizerischen Wohlthätigkeitsvereine im Auslande.

,,Eine Gesellschaft, welche uns keinen Bericht über das Jahr 1883 einsandte, haben wir deßhalb von einem Beitrage für dieses ") Siehe die Beilage zar Nummer 57 des Bundesblattes von 1884.

Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. IV.

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358 Jahr ausgeschlossen. Den Beitrag für einen andern Verein, der im abgelaufenen Geschäftsjahre nur einen Theil unserer Subvention zu Gunsten von Schweizern verausgabte, haben wir auf 50 Franken herabgesetzt.

,,Mehrere unserer Gesellschaften sind durch die Cholera-Epidemie schwer betroffen worden. Wir konstatiren hier mit Befriedigung, daß dieselben sich der Situation gewachsen zeigten und daß ihre Mitglieder den Geist der Hingebung niemals verleugneten. Auf das Gesuch unsers politischen Departements haben diese Gesellschaften sich beeilt, demselben einläßliche Berichte über den Stand ihrer Kasse einzureichen, und wir fanden es nur billig, denselben außerordentliche Subsidien zu gewähren, entsprechend den während der Dauer der Cholera ausnahmsweise stark angewachsenen Ausgaben.

Derartige erhöhte Subsidien bewilligen wir auch den schweizerischen Wohlthätigkeitsgesellschaften in Paris, wo die Cholera gegenwärtig herrscht.

,,Auch dieses Jahr hatten wir die Befriedigung, von allen eidgenössischen Ständen Beiträge zu erhalten. Die kantonalen Subsidien erreichen die schöne Summe von Fr. 21,690 (Fr. 21,000 im Jahre 1883), welche wir Ihnen hiemit im Namen der damit bedachten Gesellschaften bestens verdanken.

,,Wir werden nicht ermangeln, Ihnen seinerzeit durch die Bundeskanzlei die Empfangscheine der subventionirten Gesellschaften zu übermitteln.

,,Ferner ist noch beizufügen, daß wir, laut Anmerkung am Fuße der Tabelle, die Summe von Fr. 1500, welche die Regierungen von fünf Kantonen zu unserer Verfügung stellten, ohne die nähere Verwendung selbst zu bestimmen, von uns aus unter 18 Gesellschaften vertheilt haben. Wie in den Vorjahren, wurden hiebei Vereine bedacht, denen wir aus dem Bundesbeitrag nicht so viel zuwenden konnten, als wir gewünscht hätten.

,,Wir können nicht warm genug unsern Dank für das aussprechen, was Sie auch dieses Jahr wieder zu Gunsten der schweizerischen Hülfsvereine im Auslande gethan haben. Diese Wohlthätigkeitsanstalten leisten unsern bedrängten Landsleuten unschätzbare Dienste und tragen in hohem Maße dazu bei, das Gefühl der Zusammengehörigkeit unter den schweizerischen Angehörigen zu befestigen und zu stärken.

,,Wir bitten Sie, denselben auch in Zukunft Ihre thatkräf'tige Unterstützung angedeihen zu lassen.

,,Im Uebrigen benutzen wir diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen. a

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Der eidgenössische Kommissär im Tessin, Herr K a r r e r , hat vom Bundesrath den Auftrag erhalten, den dortigen Staatsrath anzuweisen, daß er bis zum 28. dieses Monats, in Vollziehung der bundesräthlichen Schlußnahme vom 15. November, alle ihm zu Gebote stehenden Mittel anwende, damit Herr E n d e r l i n wieder in den Besitz des verkauften Grundstückes gesetzt werde.

(Vom 25. November 1884.)

Der Bundesrath hat zwei Verordnungen erlassen, nämlich : 1) eine Verordnung betreffend Ueberlassung von Bundespferden an Kavalleristen, welche nach zehnjähriger Dienstleistung in die Landwehr treten; 2) eine Verordnung über die Vorlage und die Form der Rechnungen und Bilanzen der Eisenbahngesellschaften.

Der Bundesrath hat gewählt : (am 22. November 1884) als Einnehmer der Nebenzollstätte Arzo: Hrn. CarloScarlioni,gew.

Lehrer, von Porga (Tessin) ; ,, " ,, ,, Besazio: ,, Girolamo Daldini, Maler, in Vezia; (am 25. November 1884) als Telegraphist in Tesserete : Hrn. Edoardo Buzzi, von Tesserete (Tessin), Posthalter u. Apotheker daselbst ; (am 27. November 1884) als Postkommis in Lausanne: Hrn. Jules Pillevuit, Postaspirant, von Baulmes (Waadt), in Bex.

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29.11.1884

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