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Inserate.

Bekanntmachung.

Samuel Roth, Unteragent der Auswanderungsfirma Wirth-Herzog in Aarau (Bundesblatt 1883, III, 590) hat sein Domizil von Seengen nach Lenzburg verlegt.

B e r n , den 5. September 1884.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die infolge Todesfall erledigte Stelle eines Kanzlisten des Waffenchefs der Infanterie wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben. Jahresbesoldung bis auf Fr. 2500.

Verlangt wird neben allgemeiner militärischer Bildung Gewandtheit in der deutschen und französischen Korrespondenz.

Anmeldungen für diese Stelle sind in Begleit der nöthigen Ausweise über Befähigung his zum 16. September nächsthin dem Schweiz. Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 30. August 1884.

Schweiz. Militärdepartement.

667 Schweizerische Nordostbahn.

Für die Beförderung von Getreide, Hülsenfrüchten, Mahlprodukten aus Getreide und Hülsenfrüchten, Malz und Oelsaaten in Ladungen von 10,000 kg.

oder hiefür zahlend, ferner von gebrauchten Getreide- und Mehlsäcken hei Aufgabe in jedem Gewicht ans Oesterreich-Ungarn nach der Schweiz beziehungsweise umgekehrt, treten mit dem Tage der Eröffnung der Arlbergbahn neue Ausnahmetarife (Heft l und 2 des Theils III der neuen österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife) in Kraft, durch welche die derzeitigen direkten österreichisch-ungarisch-schweizerischen Getreidetarife (Ausnahmetarif vom 1. August 1882 und Uehernahmetarif vom 1. August 1882 sammt Nachträgen) aufgehoben und ersetzt werden.

Die Sätze dieser Tarife finden gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen auch auf solche Sendungen Anwendung, welche zunächst an unser Lagerhaus Romanshorn gelangen und von dort weiter versandt werden. Ausfenommen hievon ist nur ein beschränkter Theil des Verkehrs nach den tationen östlich von der Linie Zürich-Oerlikon-Bülach, worüher das Nähere den Tarifen entnommen werden kann.

Exemplare der beiden neuen Tarifhefte können zum Preise von 75 Cts.

per Stück bei unserm Tarifbüreau direkt oder durch Vermittlung der Stationen bezogen werden.

Z ü r i c h , den 5. September 1884.

Mit 1. Oktober treten für den Güterverkehr zwischen der Nordostbahn und den südwestdeutschen Bahnen (ßadische Bahn, Main-Neckarbahn, königl.

Eisenbahndirektion Frankfurt a./M., Elsaß-Lothringische Bahnen, Pfälzische Bahnen und Hessische Ludwigsbahn) direkte Tarife in Kraft. Dieselben können vom 20. dieses Monats an bei unsern Stationen und beim Gütertarifbüreau eingesehen und zu den darauf angegebenen Preisen bezogen werden.

Z ü r i c h , den 8. September 1884.

Mit Bezugnahme auf unsere Publikation vom 14. Januar dieses Jahres, mit welcher auf Veranlassung der k. k. Direktion für Staatsbahnbetrieb in Wien sämmtliche Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen OesterreichUngarn, Rumänien und Russland einerseits und der Schweiz und Prankreich transito Schweiz anderseits auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Arlbergbahn gekündet wurden, bringen wir zur Kenntniß, daß diese Tarife, mit einziger Ausnahme derjenigen für den österreichisch-ungarisch-schweizerischen GetreideverJcehr, bis auf Weiteres noch in Kraft
verbleiben. Für den österreichisch-ungarisch-schweizerischen Getreideverkehr sind mit dem Tage der Betriebseröffnung der Arlbergbahn (6. September) neue Tarife in Kraft getreten.

Z ü r i c h , den 9. September 1884.

Unter Bezugnahme auf unsere Publikation vom 3. dieses Monats, betreffend den Getreide-Ausnahmetarif Nr. 6, bringen wir zur Kenntniß, daß die auf Grund des genannten Ausnahmetarifs berechneten Taxen für die

668 Stationen Romanshorn und Rorschach nach den übrigen Stationen der betheiligten Verwaltungen als Anhänge hiezu auf den 15. September dieses Jahres zur Einführung gelangen.

Durch diese Anhänge treten die bisherigen provisorischen Getreidetarife ah Romanshorn und Rorschach vom 15. November 1883 außer Kraft. Gleichzeitig verliert auch der provisorische Getreidetarif ab Konstanz vom 1. Mai 1884 seine Gültigkeit.

Für Getreide, welches aus Oesterreich-Ungarn nach Romanshorn oder Eorschach gelangt und von hier sofort oder nach längstens einjähriger Einlagerung reexpedirt wird, erfolgt die Taxberechnung nach Maßgabe der bezüglichen Bestimmungen der mit Eröffnung der Arlbergbahn in Kraft gesetzten österreichisch ungarisch-schweizerischen Getreidetarife.

Exemplare der beiden Anhänge können hei unserm Tarifbüreau und den Stationen eingesehen und zu 20 Cts. per Stück bezogen werden.

Z ü r i c h , den 10. September 1881 Zum direkten Gütertarif N. 0. B.- und E. H.-V. S. B. vom 1. April 1884 ist mit dem 10. September d. J. ein I. Nachtrag in Kraft getreten, welcher Distanz- und Taxberichtigungen zum Haupttarif enthält.

Exemplare des Nachtrages können bei den betheiligten Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 10. September 1884.

Die Direktion.

Gothardbahn.

Bekanntmachung.

, Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 23. Juli a. c. theilen wir hiemit mit, daß die von der italienischen Regierung aus Sanitätsgründen seiner Zeit angeordnete Desinfektion von Gütern und Gepäck, welche in Chiasso oder Luino nach Italien eingeführt wurden, seit heute wieder aufgehoben und demnach die genannte Frachtbeförderung, abgesehen von den besonders publizirten Einfuhrverboten, von jeder Ausnahmsmaßregel befreit ist.

L u z e r n , den 10. September 1884.

(M. 2192 Z.)

Die Direktion.

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Gotthardbahn.

Mit Bezug auf die von der Schweiz. Nordostbahn Namens der betheiligten Bahnen in Nr. 42 des Schweiz. Bundesblattes erlassene Publikation betreffend Einführung neuer Getreidetarife theilen wir mit, dass der die Taxen für C h i a s s o t r a n s i t nnd P i n o t r a n s i t enthaltende Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 auf den 15. dieses Monats erscheinen wird und vom 12. dieses Monats an bei unserm kommerziellen Bureau, sowie hei unseren Stationen zum Preise von 20 Cts. bezogen werden kann.

Für Transporte, welche auf Grund der bis zum 15. Oktober d. J. noch in Kraft bleibenden schweizerisch-italienischen Getreidetarife (Ausnahmetarif ah Venedig, Genua etc. vom 15. Mai d. J. und Ausnahmetarif Nr. 5 der schweizerisch-italienischen Gütertarife via Gotthard) d i r e k t nach schweizerischen Stationen abgefertigt werden und vom 15. dieses Monats an in Chiasso und Luino zur Uebergabe gelangen, werden die Taxen des genannten Anhanges -- soweit sie billiger sind -- gegen Einsendung der Originalfrachtbriefe auf dem Rückvergütungswege gewährt.

Für die in das Lagerhaus in Brunnen bestimmten, ab italienischen Stationen direkt abgefertigten Sendungen, welche vom genannten Tage an auf unsere Linien übergehen, gelangen die neuen Taxen ab Chiasso transit nnd Pino transit beim Weiterversandt aus dem Lagerhaus Brunnen auf dem Kartirungswege zur Anwendung.

L u z e r n , den 11. September 1884.

Die Direktion.

Schweizerische Centralbahn.

Mit 1. Oktober nächstkünftig tritt ein Tarif für den direkten Güterverkehr der Stationen der B ö t z b e r g b a h n mit den Stationen der A a r g a u i s c h e n S ü d b a h n , der Linie W oh l e n - B r e m g a r t en, der S c h w e i z e r i s c h e n C e n t r a l b a h n und der E m m e n t h a l b a h n in Kraft.

Derselbe kann bei unsern Stationen, sowie beim kommerziellen Bureau eingesehen nnd zum Preise von Fr. 1. 50 Cts. per Exemplar bezogen werden.

B a s e l , den 9. September 1884.

Auf dem Wege der Rückerstattung nnd gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe gewähren die betheiligten schweizerischen Bannen auf Transporte von rohem eichenem Parquetholz ab Aarburg nach Genf einen ermäßigten Frachtsatz von 119 Cts. per 100 kg.

670 Die Transporte haben in Wagenladungen von mindestens 10,000 kg. pro verwendeten Wagen, oder für dieses Gewicht zahlend, zu erfolgen und müssen im Laufe eines Jahres wenigstens 20 Wagenladungen zur Abfertigung gelangen.

B a s e l , den 11. September 1884.

Das Direktorium.

Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahn, Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

Mit 1. September 1884 wird für die von Marseille-Joliette nach den Stationen der Westschweizerischen Bahnen-Simplon stattgefundenen Petroleumtransporte in Quantitäten von 10,000 kg. pro verwendeten Wagen oder dafür zahlend die Fracht nach Klasse C des Tarif commun Nr. 442, vom 15. Mai 1878, berechnet werden.

L a u s a n n e , den 31. August 1884. 2i Die Direktion der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Am 15. September treten in Kraft: Nachtrag II zum Gütertarif Basel S. C. B. - Ostschweiz, vom 1. Oktober 1883, n

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,, III ,, ,, Waldshut ,, ,, ,, ,, ,, enthaltend einzelne Ermäßigungen in der Spezialtarifklasse III b und einen Ausnahmetarif Nr. 7 für Steine etc. für Basel S. C. B.

Z ü r i c h , den 11. September 1884.

Die Direktion.

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Ausschreibung von erledigten Stellen, Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen,, welche s c h r i f t l i c h und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Fallesein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Gimel (Waadt). Anmeldung bis zum 26. September 1884 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postablagehalter und Briefträger iu Bümplitz (Bern). Anmeldung bis zum 26. September 1884 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Postpacker und Briefträger in Silvaplana (Graubünden). Anmeldung bis zum 26. September 1884 bei der Kreispostdirektion in Chur.

1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11)

Paketträger in Genf.

Ì Anmeldung zum 19. Septhr.

Briefträger in Lancy (Genf).

\ 1884 bei der Kreiapostdirektion in Briefträger in La Plaine (Genf) ) GenfPostablagehalter in Hottingen (Zürich). Anmeldung bis zum 19. September 1884 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Posthalter und Briefträger in Castasegna (Graubänden). Anmeldung bi& zum 19. September 1884 bei der Kreispostdirektion in Chur.

Telegraphist in Muri (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nehst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. September 1884 bei der Telegr&pheninspektion in Bern.

Ausläufer des Tejegraphenbüreau Zürich. Jahreshesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. September 1884 hei dem Chef des Telegraphenhüreau in Zürich.

Zwei Telegraphisten in Genf. Gehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 17. September 1884 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Telegraphist in Eriswyl (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. September 1884 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Telegraphist in Zürich. Gehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 17. Septemher 1884 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Telegraphist in Melano (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 240, nehst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. September 1884 hei der Telegrapheninspektion in Bellenz.

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13.09.1884

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