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Schweizerisches Bundesblatt.

36. Jahrgang. II.

Nr. 14.

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22. März 1884.

Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1883.

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen, nach Vorschrift des Artikels 102, Ziffer 16 der Bundesverfassung, dea Bericht über,unsere Geschäftsführung im Jahr 1883 hiemit zu erstatten.

I. Geschäftskreis des Departements des Innern.

I. Centralverwaltung.

1. Referendumsangelegenheiten, eidgenössische Wahlen und Abstimmungen.

Im Berichtjahre haben keine eidgenössischen Abstimmungen stattgefunden.

2. Organisation und Geschäftsgang.

Die längere Zeit unbesetzt gelassene Stelle eines U e b e r s e t z e r s des Departemants wurde unterm 11. September durch die Wahl des Hrn. Edmund P r o b s t von Neuveville, Kant. Bern, wieder besetzt. Die neu geschaffene Stelle eines A d j u n k t e n b e i m e i d g e n ö s s i s c h e n s t a t i s t i s e h e n B u r e a u (Amtliche Sammlung, Bd. VII, S. 284) übertrugen wir unterm 30. Oktober dem Hrn. J. W. M i l I i e t von Basel, bisanhin Sekretär bei der schweizerischen Centralbahn.

Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. II.

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3. Bnudeskanzlei.

I. Sitzungen der Räthe und deren Protokolle.

A. Gesetzgebende Räthe.

Es wurden im Laufe des Berichtjahres drei Sessionen abgehalten und zwar: 1) vom 2. bis 25. April, 2) ,, 1 8 . Juni bis 10. Juli, 3) ,, 26. November bis 22. Dezember.

In diesen Sessionen hielt der Nationalrath 71, der Ständerath 64, die Vereinigte Bundesversammlung endlich 4 Sitzungen, nämlich den 10. und 24. April, 3. Juli und 7. Dezember.

B. Bundesrath.

Der Bundesrath hielt 120 Sitzungen und erledigte 6399 Geschäftsnummern. Diese Zahl ist hinter derjenigen des Vorjahres um etwas zurückgeblieben. Der Grund hiefüv liegt in dem Umstände, daß eine Reihe von Geschäften bloß formeller Natur, welche früher durch das Protokoll des Bundesrathes liefen, seit Anfang 1883 itn Interesse der Beschleunigung des Geschäftsganges und' der Entlastung des Protokolls nicht mehr vom Bundesrathe selbst, sondern durch bloße Kanzleischreiben erledigt werden. Hieher gehören u. A.

die Vermittlung von Rogatorien inländischer an ausländische Gerichte, die Beschaffung von Heimatschriften für Schweizer im Auslande, sowie von Civilstandsakten zu Händen schweizerischer und auswärtiger Gesandtschaften und Konsulate, die Erhebung und Sammlung schweizerischer (eidgenössischer wie kantonaler) gesetzgeberischer und administrativer Erlasse auf bezügliches Ansuchen ausländischer Regierungen und vice versa. Abgesehen von der hietlurch herbeigeführten Verminderung, wäre eine Vermehrung der Geschäfte zu konstatiren.

C. Protokolle., Der Stand der Reinschrift der Protokolle der Vereinigten Bundesversammlung, des National- und Ständerathes und des Bundesrathes, sowie des Missivenbuches erhellt aus der für die Gesehäftsprüfungskornmission bereit gehaltenen Tabelle.

D. Register.

Die Register der Bundesversammlung, des National- und Ständerrtthes, sowie des Bundesrathes, sind vollständig nachgeführt.

II. Uebrige Kanzleiarbeiten.

A.

1) G e r i c h t l i e h e E r ö f f n u n g e n waren au bestellen : für Frankreich .

.

.

.534 ^ Deutsehland .

.

. 24 ,, Oesterreich .

.

.

. 21 ,, Rußland .

.

.

. 1 2 ,, Rumänien .

.

.

.

2 ,, Italien .

.

.

.

l für

594 verschiedene Kantone in's Ausland .

.

.

. 5 9

653 (.1882:

585).

2 ) M i l i t a rV o r l a d u n g e n waren anzulegen : für Frankreich .

.

.

.579 ,, Oesterreieh .

.

.

. 30 609 (1882: 601).

3) C i v i l s t a n d s a k t e n waren an die Kantone und an auswärtige Staaten zu befördern .

.

.

/ .

. 6,615(1882: 6,927).

4) S t r a f u r t h e i l e ebenso . . 2,629 (1882: 2,661).

Total der bestellten Aktenstücke 10,506 (1882: 10,774).

Bndlich wurden noch 71 Rogatorien schweizerischer Gerichte an ausländische vermittelt.

B.

Ueber den Stand der weitern, auf der Kanzlei geführten Bücher und Kontrolen gibt eine für die Geschäftsprüfüngskommission bereit s-ehaltene Tabelle Auskunft III. Personelles.

Am 15. Januar 1883 starb der frühere Kanzlist Hr. Theophil H ä u s l e r , von Lenzburg, der im Jahre 1879 infolge Krankheit ausgetreten und sodann in seinen letzten Lebensjahren wieder als Kopist angestellt gewesen war. Er wurde ersetzt durch den am 8. Juni 1883 als Kanzlist gewählten Hrn. Fritz B u r r i , von Schupfen, gewesenen Angestellten der Justizdirektion Bern.

Zu besondern Bemerkungen gibt das Verhalten der Beamten und Angestellten der Kauzlei keinen Anlaß.

Was die besorgten D r u c k s a c h e n betrifft, so wurden vom B u n d e s b l a t t , welches in vier Bänden 215'/4 deutsche und 2073/4 französische Druckbogen, sowie zahlreiche Beilagen enthält, 2092 abonnirte und 865 Gratisexemplare, zusammen 2957 Exemplare ausgegeben.

Vom VII. Bande der neuenFolge der G e s e t z s a m m l u n g sind 20 1/2 deutsche, 191/* französische und 218/4 italienische, von der E i s e n b a h n a k t e n s a m m l u n g 1 0 7/8s deutsche und 105,8 französische Bogen zum Druck gelangt.

4. Archire und Münzsammlung.

Aeltere Abschiede. Es wurde der Druck von Band VI, 2, (1681--1712) vollendet. Die große Bogenzahl des Bandes (354) nöthigte zur Zerlegung in zwei Hälften, wovon.die eine den allgemeinen Text und die andere alles Uebrige nebst den Registern enthält. Nach Abschluß dieses Bandes ist jetzt einzig noch die Periode von 1549--1555 und das Supplement zum Werke im Rückstande, und auch diese letzten Theile sind während des BerichtJahres wieder erheblich gefördert worden, so zwar, daß der Beginn der Drucklegung jener Periode (Band IV, 1. e) schon für den Anfang des Jahres 1885 in Aussicht genommen werden kann. Den meisten Zuwachs für das Supplement lieferten die Archive von Bern , Luzern, Freiburg und Schaffhausen ; aber bei dem großen Umfang, den disse Nachträge annehmen, und der verhältnißmäßig geringen Muße des Bearbeiters darf für die nächsten Jahre die Vollendung noch nicht erwartet werden.

Das Repertorium der Abschiede von 1803--1813 konnte durch den damit betrauten Oberarchivar so wesentlich gefördert werden, daß für das laufende Jahr die Drucklegung außer Zweifel ist. Zur Zeit ist einzig die Bearbeitung des auswärtigen kapitulirten Militärdienstes noch im Rückstande, und auch dieser letzte Theil ist bereits in Angriff genommen.

Für das Unternehmen der Aktensammlung aus der Zeit der Helvetik (1798--1803) haben die Verhältnisse sich dadurch wesentlich besser gestaltet, daß der Bearbeiter, Hr. Dr. Strickler, im Monat August seinen Wohnsitz von Zürich nach Bern verlegte (woselbst sich das zu bearbeitende Material im Bundesarchiv befindet) und nun ganz dieser Aufgabe lebt. Das Ergebniß der

Thätigkeit während des Jahres 1883 liegt in einem Manuskript vor, das annähernd 96 Druckbogen füllen wird. Es verbreitet sieh über die Zeit bis Oktober 1799 und behandelt namentlich die Unterhandlungen mit Frankreich über Abschluß eines Allianz- und eines Handelsvertrages, greift daneben in die Manuale des Ministers des Innern hinüber, führt den allgemeinen Kommentar zu den Gesetzen und Dekreten an der Hand der Protokolle und sonstiger Aufzeichnungen weiter, erledigt die Proklamliteratur, sowie verschiedene Gegenstände der Verwaltungsorganisation, der Konstituirung und Ausbildung der Bureaux der Centralregierung und der Kantonsbehörden. Das jetzt vorhandene Gesammtmanuskript von circa 530 Bogen ist zwar noch in keinem Theile völlig druckt'ertig. sonderò hat noch allerlei Ergänzungen und Streichungen vor der definitiven Redaktion zur Drucklegung nöthig; immerhin aber ist gegenwärtig Alles so vorbereitet, daß wohl schon in der ersten Hälfte des laufenden Jahres mit dem Drucke eines ersten Bandes begonnen werden kann, sobald die in Arbeit liegende historische Einleitung fertig sein wird.

An der Abschriftensammlung aus Paris ist während des ganzen Jahres mit 4--6 Kopisten gearbeitet worden. Das erstellte Manuskript beträgt in runder Zahl 9400 Seiten. Gemäß dem Bericht des mit der Ausführung der Arbeit betrauten Herrn Legatioussekretär Dr. Rott ist für die erste Arbeitscampagne, d. h. den Zeitraum bis 1610, das Material der Nationalbibliothek, unserer Hauptquelle, zum größern Theil erschöpft, und es bleiben dort noch ungefähr 600 Aktenstücke zu kopiren, während das Archiv des auswärtigen Amtes nur zu einem Drittel erledigt werden konnte. Die übrigen, in Bezug auf die hierseitigen Zwecke verhältnißmäßig geringen Aktendepots sind, mit Ausnahme der Bibliothek des Instituts , wo gegen Ende des Jahres ein Kopist eingestellt wurde, bis dahin noch nicht in Angriff genommen. An das Bundesarchiv ist noch kein Theil der Abschriften abgeliefert; doch steht solches für nächste Zeit in Aussicht. Hr. Dr. Rott hat, neben der allgemeinen Leitung des Unternehmens und eigener Mitwirkung an der Abschriftarbeit, die Fortführung des Aktenverzeichnisses von 1610 bis 1715 besorgt, und dasselbe ist in der Ausarbeitung so weit gediehen, daß binnen kurzer Zeit die Drucklegung möglich ist.

Ausführung historischer Arbeiten in
Rom. In Bezug auf dieses geplante neue Unternehmen zur Bereicherung des schweizergescliiehtlichen Materials des ßundesarchivs, wofür in dem heurigen Budget ein Kredit von Fr. 3000 angewiesen worden ist, müssen wir leider berichten, daß die Ausführung an der Weigerung scheiterte, uns die betreffenden Archive zu dem beabsichtigten Zwecke zu öffnen.

Die Verrichtungen im Bundesarchiv während 1883 bestanden der Hauptsache nach in der Fortführung der im Vorjahr hegonnenen Arbeit der Behandlung, Rubrizirung und Einordnung der Akten der X. Amtsperiode (1876--1878). Diese Aufgabe ist bis an die Finanzabtheilung zum Abschlüsse gebracht und daneben das Verzeichniß der Personalakten bis in den Buchstaben P hinein erstellt worden. Neue Aufgaben sodann stellten sich im Laufe des Jahres ein. Unsere Gesandtschaft in Paris und das Konsulat in Havre, lieferten ihre altern Aktenbestände bis 1870, theilweise bis 1880, an das Bundesarchiv a b , und außerdem gelangte dasselbe in den Besitz der ehemaligen Regimentsarchive l und 3 der Schweizertruppen in spanischem Dienst, die seit Auflösung jener Regimenter vor 50 Jahren zunächst in Privathänden und später, bis sie hieher ·abgegeben worden sind, hinter unserm Konsulat in Barcelona sich befanden. Es ist Aussicht, auch noch das Archiv des 4. Regiments erhältlich zu machen, das in der Familie eines ehemaligen Offiziers dieses Regiments in Spanien verwahrt wird. Mit diesen neuen Inkorporationen hat das Bundesarchiv einen ganz erheblichen Zuwachs erhalten, und es ist derselbe bereits nach den hierseitigen Bedürfnissen gesichtet, geordnet und aufgestellt worden. An das Archiv gelangten weiter das weitschichtige Material der eidgenössischen Volkszählung von 1880, eine größere Anzahl Rechnungsbelegbände älterer Jahrgänge des Finanzdepartements, die Protokolle über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen im Jahre 1882, sowie die Akten des eidgenössischen Fabrikmarkenamtes von 1882.

Daneben erhielten die Druckschriften- und die Urkuüdenabtheilung einen nicht unerheblichen Zuwachs. An Aktenausgängen zu zeitweiliger Benutzung verzeichnet die Geschäftskontrole 4848 einzelne Stücke und Bände, wovon am Schlüsse des Jahres 1549 noch nicht wieder zurückgelangt waren.

Die Vermehrung der eidgenössischen MUnz- und MedaillenSammlung beträgt, nach Verrechnung von zwei Abgängen aus den Dubletten, 75 Stücke, wovon 5 in Gold, 20 in Silber, 35 in Billon, 15 in Kupfer etc. Einiges hievon kam der Sammlung durch Schenkung zu, und es erreichte dieselbe auf das Ende des Jahres einen Gesammtbestand von 5573 Stücken, im Metallwerthe von Fr. 15,940.97, ·wovon Fr. 167. 35 auf die Neuerwerbungen entfallen.

5. Bibliothek.

Durch die vor zwei Jahren begonnene und seither fortgesetzte Ergänzung hat die Bibliothek eine namhafte Vermehrung und größere Bedeutung erhalten. Dieselbe zählt gegenwärtig über 12,000 Werke

oder Nummern mit 32,163 Bänden und Broschüren. Das im ßerichtjahre zur Veröffentlichung gelangte 4. Katalogsupplement umfaßt allein 5526 Bände. Die zur Ergänzung der Bibliothek bestimmten Anschaffungen finden jeweilen nach einem besondern, vom Bundesrathe genehmigten Plane statt, welcher, als Ergebniß sorgfältiger Erhebung und Auslese, zur Aufstellung gelangt. Wiederholt müssen wir unserm Bedauern darüber Ausdruck geben , daß dem stets sich fühlbarer machenden Platzmangel nur durch die irrationelle Aufstellung der Bibliothek in verschiedenen Räumen und Stockwerken des ßundesrathhauses begegnet werden kann.

Büchergeschenke (meist amtliche Drucksachen) sind zu verzeichnen aus den Vereinigten Staaten, Frankreich, Belgien und Spanien, sowie die periodischen Publikationen gelehrter und historischer Gesellschaften der Schweiz. Von 1235 ausgeliehenen Bänden standen am Jahresschluß noch bei "200 aus.

II. Vollziehung der Bundesverfassung und eidgenössischer Gesetze.

1. Primarunterricht.

Einern R e k u r s d e s S e h u l r a t h s v o n e v a n g e l i s c h T a b l â t , Kantons St. Gallen, gegen den R e g i e r u n g s r a t h von St. G a l l e n , den wir unterm 16. Januar entschieden, liegen folgende thatsächliche Verhältnisse zu Grunde : Bis in die Fünfziger Jahre besuchten die Kinder der wenigen in der katholischen Gemeinde Tablât niedergelassenen Evangelisehen die Primarschulen der evangelischen Niedergelassenen in der Stadt St. Gallen, wie dieselben denn auch zur Stunde noch bezüglich der Seelsorge der dortigen evangelischen Kirchgemeinde zugetheilt sind. Nachdem die Trennung der Schulen der Stadt St. Gallen in solche für Bürger und Niedergelassene aufhörte, wurde den Evangelisehen in den katholischen Nachbargemeinden angezeigt, daß ihre Kinder den Unterricht der Stadtschulen von St. Gallen nicht mehr besuchen dürfen. Die Evangelischen von Tablât gründeten hierauf in der dortigen Gemeinde eine eigene evangelische Schule, an welcher bereits im Herbst 1881 vier Lehrer wirkten und deren Schülerzahl in starker Zunahme begriffen ist, während das Steuerkapital der die evangelische Schulgemeinde bildenden Arbeiterbevölkerung verhältnißmäßig klein blieb.

Verschiedene katholische Väter, welche den Einfluß der in streng ultramontanem (reiste geleiteten katholischen Schule von

8 Tablât auf ihre Kinder scheuten, schickten die letztern ebeüfalls in die evangelische Schule und bezahlten derselben hiefür ein Schulgeld. Nun trat der Fall eia, daß ein katholischer Vater, welcher sein Kind in die evangelische Schule schickte, sich weigerte, derselben fernerhin ein Schulgeld zu bezahlen, worauf der evangelischeSchulrath, nachdem der katholische Schulrath eine Anfrage, betreffend Vereinigung der konfessionell getrennten Schulen, ablehnend beantwortet hatte, den Entscheid der kantonalen Regierung anrief.

Dieser erfolgte am 15. Oktober 1881 und lautete dahin , daß katholische Väter für den Unterricht ihrer evangelisch erzogenen Kinder der evangelischen Schulgemeinde weder ein Schulgeld, noch eine Schulsteuer zu zahlen haben.

Nachdem eine Klärung der Situation durch Ausführung des Artikels 27 der Bundesverfassung, Angesichts der Volksabstimmung vom 26. November 1882, wieder in die Ferne gerückt war und neuerdings drei katholische Familienväter, ohne zu konvertiren und ohne ein Schulgeld zu zahlen, ihre Kinder gleichwohl in die evangelische Schule von Tablât schickten, ergriff der betreffende Schulrath gegen den vorgenannten Entscheid den Rekurs an den Bundesrath mit dem Begehren, daß katholische Väter evangelisch zu erziehender Kinder pflichtig erklärt werden sollen, der evangelischen Schulkorporation entweder Schulgeld oder die allgemeine Schiilsteuer zu entrichten.

In ihrer Vcrnehmlassung auf diesen Rekurs verwies die Regierung von St. Gallen darauf, daß die meisten Schulen des dortigen Kantons konfessionell getrennt seien, daß die kantonale Verfassung diese Trennung sanktionire, und daß das Volk den im Jahre 1875 gemachten Versuch, auf dem Wege einer Partialrevision die konfessionelle Trennung zu beseitigen , mit Mehrheit verworfen habe. Demgemäß bestehe zu Recht, daß jedes Kind in der Schule seines Wohnortes und seiner Konfession ohne Weifeios schulberechtigt sei und kein Schulgeld zu entrichten habe, sowie daß jeder Bürger schulsteuerpflichtig sei in der Schulkorporation seines Wohnortes und seiner Konfession , ganz abgesehen davon, ob er Kinder habe oder nicht und wo er diese unterrichten lasse.

Daraus gehe hervor, daß ohne Rücksicht darauf, ob Väter und Kinder gleicher oder ungleicher Konfession seien, jene bei ihrer Konfession steuerpflichtig und diese ebenfalls bei der
ihrigen schulberechtigt seien. Das Begehren des evangelischen Schulraths von Tablât sei darum gesetzlich unstatthaft und involvire eine unzulässige Doppelbesteuerung, da die katholische Schulkorporation nie darauf verzichten würde, ihrem Besteuerungsrecht gegenüber einem Schulgenossen ihrer Konfession zu entsagen. Immerhin anerkenne

die Regierung von St. Gallen, daß das obwaltende Verhältnis ein drückendes und eine jener vielen beklagenswerten Folgen sei dos zur Zeit noch in Geltung stehenden Prinzips der konfessionellen Schule.

Der Bundesrath hat die Abweisung des Rekurses, auf folgende Erwägungen gestützt, beschlossen: Von beiden Parteien wird nicht bestritten daß die evangelische Schule von Tablat eine öffentliche Schule ist. Als solche hat sich dieselbe, wie jede öffentliche Schule, nach den Vorschriften der Bundesverfassung zu richten.

Die letztere bestimmt aber in ihrem Artikel 27, daß der Primarunterricht in den öffentlichen Schulen unentgeltlich ist. Angesichts dieser Bestimmung können die von dem Rekurrenten vorgebrachten besondern Verhältnisse in der Gemeinde Tablat nicht in die Wagschale fallen und dessen Begehren muß als ein unbegründetes bezeichnet werden. Bei dieser der Bundesverfassung einzig entsprechenden Erledigung des vorliegenden Falles drängt sieh indessen nothwendig die weitere Frage auf, oh denn das nämliche Grundgesetz auch die Fortexistenz des offenbar ganz unbilligen Verhältnisses gutheiße, welches die Uebernahme einer Pflicht, nämlich in der evangelischen Schule die Kinder katholischer Eltern zu unterrichten, fordert, ohne hiefür Anspruch auf irgend welche Gegenleistung zu gewähren. Diese Frage ist zu verneinen. Die Unbilligkeit, welche in dem vorliegenden Falle zu Tage tritt, ist eine Folge der Trennung der öffentlichen Schulen nach den Konfessionen.

Nun ist seitens der Bundesbehörde wiederholt ausgesprochen worden, daß die Trennung der öffentlichen Schulen nach Konfessionen mit Artikel 27 der Bundesverfassung nicht vereinbar sei, und es ist speziell die Regierung von St Gallen durch Bundesrathsbeschluß im Rekurse Hartmann und Genossen in Flawyl, vom 23. April 1878 (Bundesbl. 1879, Bd. II, S. 172) eingeladen worden, diesfalls die Schuleinrichtungen des dortigen Kantons möglichst bald mit ner Rundesverfassung in Einklang zu bringen. Wäre dieser Einladung Folge gegeben worden, so würden Verhältnisse, wie solche nunmehr in der Gemeinde Tablât bestehen, unmöglich sein. Angesichts des Artikels 2 der Uebergangsbestimmungen zu der Bundesverfassung von 1874 bedarf es auch keines besondern Nachweises, daß, wenn die kantonale Verfassung von St. Gallen eine Schulorganisation vorsieht, welche mit der
Bundesverfassung im Widerspruche ist, die bezüglichen Bestimmungen der erstem nicht gegen die Vorschriften der letztern geltend gemacht werden können. Der Bundesrath hat denn auch nicht ermangelt, seine frühere Einladung der Regierung von St. Gallen gegenüber zu wiederholen.

Ein weiterer, gegen die R e g i e r u n g des K a n t o n s B e r n gerichteter Rekurs stützte sich auf das Anbringen, daß der öffent

lu lichen Primarschule in E. ein in hohem Maße übelhörig L e h r e r vorstehe, dessen Gebrechen kein vorübergehendes, sondern eia bleibendes sei, so daß derselbe einen genügenden Primarunterricht im Sinne der durch Artikel 27 der Bundesverfassung aufgestellten Forderungen zu ertheilen sich außer Stande befinde:.

Hiemit wurde das Begehren verbunden, es solle der Bundesrath die geeigneten Verfügungen treffen , wodurch in jener Schule ein genügender Primarunterricht ermöglicht werde.

Auch diesem Rekurs haben wir keine weitere Folge gegeben.

Aus den angeordneten Erhebungen ergab sich zwar, daß die Leistungen der Schule E. dermalen unter den Forderungen des beruischen Minimalunterrichtsplanes stehen, somit wirklich als ungenügende betrachtet werden müssen, und daß eine wesentliche Ursache dieses Standes der Schule in der Uebelhörigkeit des Lehrers liegt.

Laut § 55 des beinischen Schulgesetzes vom 11. Mai 1870 ist aber der Regierungsrath befugt, Primarlehrer, welche infolge Abnahme ihrer physischen oder geistigen Kräfte nicht mehr zu geniigen im Stande sind, nach 30jährigen Dienst an öffentlichen Primarschulen des Kantons, in besondern Nothfäll schon vorher, mit oder ohne ihr Ansuchen , mit einem Leibgeding in Ruhestand zu versetzen.

Für diese Leibgedinge ist im gleichen Gesetz ein jährlicher Kredit von Fr. 24,000 ausgesetzt, der seither durch das Budget auf Fr. 36,000 erhöht wurde. Aus einer Vergleichung der Kantone in Betreff des Alters und der Dienstzeit ihres Lehrerpersonals ergibt sich für das Lehrerpersonal der ganzen Schweiz ein mittleres Alter von 34 und ein mittleres Dienstalter von 14 Jahren. Das Lehrerpersonal von Bern hat ein durchschnittliches Alter von 34 und ein durchschnittliches Dienstalter von 15'Jahren, woraus hervorgeht, daß die Einrichtungen des Kantons Bern eine Ersetzung der invalid gewordenen Kräfte des Lehrerstandes im Allgemeinen ermöglichen und im Durchschnitt auch erreichen. Der gegenwärtige mangelhafte Zustand der Schule in E. darf deßhalb als ein vorübergehender betrachtet werden, und dies um so mehr, als der Regierungsrath des Kantons Bern dem Großen Rathe von sich aus bereits eine weitere Erhöhung des für rechtzeitige Ersetzung invalid gewordener Kräfte vorhandenen Kredits beantragt hat. Daß nicht in jedem einzelnen Falle, wo eine Schule durch beginnende körperliche
Gebrechlichkeit des Lehrers in ihren Leistungen herabgedrückt wird, sofort Abhülfe, getroffen werden kann, ist begreiflich, und es muß dem Ermessen der kompetenten kantonalen Behörden überlassen bleiben, zu entscheiden, wo jene Abhülfe am nöthigsten ist.

Angemeldet wurden uns noch zwei weitere Schulrekurse, deren Erreichung jedoch nicht erfolgte.

1t Ein Theil derjenigen Erhebungen , welche zu machen einem eidgenössischen Erzieh u ngssek retar zugedacht war, ist seither durch 3 g o 3 diejenige S t a t i s t i k geboten worden, welche aus Anlaß dur schweizerischen Landesausstellung in Zürich und mit einer Bundessubvention von Fr. 30,000 unter der Leitung des Hrn. G r o b , Erzieh ungssek retar des Kantons Zürich, ü b e r d a s gesammt s c h w e i z e r i s c h e Unterrichtswesen hergestellt wurde, lieber das schweizerische Unterrichtswesen , wie solches in der G r u p p e 3 0 d e r L a n d e s a u s s t e l l u n g zur Darstellung g e langte, i s t außerdem eine a l l g e m e i n e B e r i c h t e r s t a t t u n g in deutscher Sprache dem Hrn. Seminardirektor Dr. W e l t st e i n in Küßnacht (Zürich) in französischer Sprache dem Hrn. Gytnnasialprofessor und Schulinspektor B. D u s s a u d in Genf übertragen worden. Wie bereits bei Einfügung einer Unterrichtsabteilung in die Landesausstellung der Grundsatz aufgestellt wurde, daß die Ordnung dieser Abtheilung rein nach sachlichen oder fachlichen und nicht nach kantonalen Rücksichten zu geschehen habe, wodurch von vornherein ausgeschlossen war, an den einzelnen Kantonen Kritik zu üben, so geht auch die Absicht jener angeordneten Berichterstattung, die zudem keine offizielle ist und am Schluß des Berichtjahres noch ausstand, lediglich dahin, ein Gesammturtheil über das Schulwesen der Schweiz zu gewinnen und dasselbe durch den Druck weitern Kreisen zur Belehrung zugänglich zu machen.

Eine Anregung, welche dahin ging , es möchte die mit der Landesausstellung verbundene Schulausstellung zusammengehalten und auf einer Wandertour durch dia Schweiz möglichst vielen Landestheilen zur bequemen nähern Anschauung gebracht werden, erwies sich als unausführbar.

Gemäß einem von dem französischen Unterrichtsministerium wiederholt geäußerten Wunsche regte unsere Gesandtschaft in Paris die Frage an, ob es nicht im Interesse der französisch sprechenden Kantone der Schweiz läge, sich mit F r a n k r e i c h über den respektiven Werth zu verständigen , welcher den P r i m ä r 1 e h r e r d i p l o m e n in beiden Ländern beizumessen wäre. Unsere Gesandtschaft übermachte gleichzeitig die einschlägigen französischen Gesetze und Réglemente mit dem Wunsche, die Prüfungsprogramme der in Betracht kommenden Kantone zu
Händen der französischen Behörde zu erhalten, in der Meinung, daß nach einer Prüfung derselben und nach erfolgtem Meinungsaustausch ein U e b e r e i n k o m m e n , betreffend die gegenseitige Anerkennung jener Diplome, zu Stande kommen dürfte. Von dieser Anregung gaben wir den Kantonsregierungen von Genf, Waadt, Wallis, Preiburg, Neuenburg und Bern Kenntniß und vermittelten deren Rückäußerungen wie-

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derum unserer Gesandtschaft in Paris, um hievon in weiterer Verfolgung der Angelegenheit dem französischen Unterrichtsministerium gegenüber in vertraulicher Weise Gebrauch zu machen, wobei wir bemerkten , daß, da der Primarunterricht Sache der Kantone sei, der Bundesrath eveutuell nur als Mandatar der einzelnen Kantone mit der französischen Regierung verhandeln könnte. Angesichts der in den Vernehmlassungen der Kantone zu Tage getretenen Differenzen dürfte es wahrscheinlich schwierig sein, diesfalls ein befriedigendes Abkommen zu erzielen, sofern nicht Frankreich, wofür freilich Aussicht vorhanden sein soll, die Primarlehrerdiplome der Kantone der französischen Schweiz als mit den seinigen gleichwerthig anerkennt und auf ein gleiches Zugeständniß schweizerischerseit verzichtet.

Unter Hinweis auf die sich jedes Jahr anläßlich der Rekrutenprüfungen bestätigende Thatsache, daß unter den Stellungspflichtigen, namentlich der Amtsbezirke Pruntrut und Freibergen, sich jeweilen mehrere befinden, die nie eine Schule besucht haben, welche Erscheinung auf die Verwendung der Kinder zum Schmuggelhandel mit Frankreich und zur Fabrikarbeit auf französischem Gebiet zurückgeführt wird, stellte die Regierung von B e r n das Gesuch , es möchte die f r a n z ö s i s c h e R e g i e r u n g angefragt werden, ob sie nicht zum Abschluß einer U e b e r e i n k u n f t geneigt wäre, durch welche die S c h u l p f l i c h t an d e r fran 7, ö s i s c h - b e r n i s c h e n G r e n z e in Uebereinstimmung mit den in beiden Ländern bestehenden Primarschulgesetzen durchgeführt werden könnte. Die hierauf von Frankreich erfolgte Rückäusserung anerkannte d a s Bestehen d e r v o n Bern signalisirten 1880 über den obligatorischen Primarunterricht nicht in die Kategorie jener Gesetze gehöre, welche, wie diejenigen über die Polizei und die öffentliche Sicherheit, auf alle innerhalb des französischen Gebietes sich aufhaltenden Personen Anwendung finden , sondern daß dasselbe bloß für die französischen Staatsbürger gelte. Es ist diese Erklärung als eine motivirte Ablehnung der von dem Kanton Bern in Vorschlag gebrachten Uebereinkunft zu betrachten.

2. Freizügigkeit der (Personen, welche wissenschaftliche Berufsarten ausüben; Medizinalprüfungen.

Ein uns unterbreitetes Gesuch des Präsidiums des P r ü f u n g s a u s s c h u s s e s für Konkordatsgeometrie wünschte die offizielle Interpretation, daß der G e o m e t e r b e r u f den w i s s e n schaftlich B e r u f s arte n zuzuzählen, also zur Frei-

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z ü g i g k e i t , wie sie letzteren zugesichert werde, berechtigt sei.

Es wurde erwidert, daß der Buudesrath zur Zeit nicht in der Lage sich befinde, mit der gewünschten Interpretation sich beschäftigen zu können, da ihm noch gar keine Klage des Inhalts bekannt geworden sei , daß der freien Ausübung des Geometerberufs irgendwelche Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden; die Behandlung der Frage werde an die Hand genommen, sobald der Bundesrath in einem konkreten Falle zum Entscheide aufgerufen werde.

Zwischen d e r S c h w e i z u n d d e m D e u t s c h e n R e i c h e ist durch eine im Jahr 1872 ausgetauschte Erklärung ein Abkommen über die g e g e n s e i t i g e Z u l a s s u n g der in Elsaß-Lothringen einerseits und der in den betreffenden schweizerischen Grenzkantonen anderseits wohnhaften A e r z t e u n d T h i e r ä r z t e z u r A u s ü b u n g d e r P r a x i s getroffen worden. Mit Note vom 22. Oktober hat nun die deutsche Gesandtschaft die Anregung gemacht, diese Angelegenheit zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche einheitlich zu regeln. Nach Einvernahme sowohl der Regierungen der betheiligten Grenzkantone, als auch des leitenden Ausschusses für die eidgenössischen Medizinalprüfungen, waren wir im Falle, unsern Gesandten in Berlin zum Abschluß einer bezüglichen Uebereinkunft mit Deutschland unter Ratifikationsvorbehalt zu bevollmächtigen. Die Berichterstattung hierüber fällt in's laufende Jahr.

In der Frage der von E n g l a n d angeregten ä r z t l i c h e n R e z i p r o z i t ä t ist zunächst noch der Erlaß einer in Aussicht gestellten bezüglichen Bill abzuwarten; doch nahmen wir, Angesichts der uns bereits zu Theil gewordenen Informationen, Veranlassung, der englischen Gesandtschaft zu erklären, daß wir uns schon jetzt die Schwierigkeiten nicht verhehlen, welche sich daraus ergeben, daß in England, im Gegensatz zur Schweiz, Diplome an solche Medizinalpersonen verabreicht werden, welche nicht die gesammt Heilwissenschaft, sondern entweder nur die innere Medizin, oder Chirurgie oder nur Geburtshülfe studirt haben.

Nachdem die neu gegründete p r o p ä d e u t i s c h e F a k u l t ä t von L a u s a n n e noch einigen an sie zu stellenden Anforderungen gerecht geworden war, haben wir dieselbe, auf das Gutachten des leitenden Ausschusses für die eidgenössischen
Medizinalprüfungen gestützt, insoweit anerkannt, als wir die Genehmigung einer bezüglichen Prüfungskommission aussprachen. Diese Anerkennung scheint uns eine Aenderung des Bundesgesetzes betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 19. Dezember 1877 (Amtl. Samml. n. F., Bd. III, S. 379) um so weniger nöthig zu machen, als bei Berathung der Verord-

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nung für die eidgenössischen Medizinalprüfungen vom 2. Juli 1880 (Amtl. Samml. n. F., Bd. V, S. 115) in den gesetzgebenden Räthen bereits auf die zu errichtende neue Fakultät in Lausanne hingewiesen und speziell auch in Art. 74 eodem bestimmt worden ist, daß der Bundesrath ermächtigt sei, später allfällig nothwendig werdende Aenderungen jener Verordnung von sich aus vorzunehmen.

Im Personalbestand des l e i t e n d e n A u s s c h u s s e s für die e i d g e n ö s s i s c h e n Me d i zi n a l p r U fu n g e n sind folgende Aenderungen eingetreten: An die Stelle der Herren Professor F. A. Forel in Morges und Professor Karl Vogt in Genf, von denen der erstere aus Gesundheitsrücksichten, der zweite wegen Geschäftsüberhäufung zurücktrat, wählten wir die Herren Dr. C h al l a n d , Direktor der waadtländischen Irrenanstalt Bois de Céry bei Lausanne, und Professor Dr. O l i ve t in Genf. Herr Dr. Fr. Müller in Basel, bisheriger Präsident des leitenden Ausschusses , welcher gleichfalls seine Demission wünschte, wurde durch Herrn Dr. C o u r v o i s i e r in Basel ersetzt und es wählte der leitende Ausschuß zu seinem Präsidenten den Herrn Sanitätsrath M e y e r in Zürich.

Zur Erledigung seiner Geschäfte hielt der zwei Sitzungen ab. Die nachstehende Tabelle sieht der unter seiner Aufsicht stattgehabten bemerkt wird, dass die 291 Prüfungen nur 269

leitende Ausschuß bietet eine UeberPrüfungen, wobei Personen betreffen.

Eidgenössische Medizinalprüfnngen 1883.

Basel.


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291 Prüfungen.

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16 Sämmtliche Prüfungen, genügende und ungenügende, vertheilen «eli nach der Heimatangehörigkeit der geprüften Personen folgendermaßen : Basel.

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Baselland Baselstadt Bern Freibui'g St. Gallen Genf Glarus Graubünden . .

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Schwyz Solothurn Tessin Thurgau Unterwaiden N. W.

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3. Civilstand und Ehe.

Der schweizerische Konsul in Rotterdam theilte unterm 23. Juli mit, daß die holländische Regierung sich nicht veranlaßt sehe, unser Gesuch, betreffend vollständigere Mittheilungen über die Todesfälle vonSchweizern in holländisch-indis c h e n D i e n s t e n (vergi. Bundesbl. 1883, Bd. II, S. 40), in Berücksichtigung zu ziehen, da die Informationen, welche auf Anfrage von Behörden oder Privaten durch das Kolonialministerium crtheilt werden , stets so genau wie möglich seien und weil auf Verlangen auch Todscheine in prompter Weise ausgestellt werden.

Die i t a l i e n i s c h e G e s a n d t s c h a f t legte uns, in Verfolg der gemachten Anregung (Bundesbl. 1883 , Bd. II, S. 40), das Projekt einer Uebereinkunft vor, betreffend g e g e n s e i t i g e k o s t e n f r e i e M i t t h e i l u n g nicht bloß d e r T o d s c h e i n e , wie bis anhin (Amtl. Samml. Bd. X , S. 299) , sonderò auch der G e b u r t - u n d T r a u s c h e i n e , sowie d e r Naturalisationen.

Wir erklärten uns bereit, auf die proponirte Uebereinkunft unter der Bedingung einzutreten, daß in dieselbe nicht auch die Mittheilung von Naturalisationen einbezogen werde.

Nachdem auf Anregung F r a n k r e i c h s im Jahre 1874 zwischen diesem Staate und der Schweiz Verhandlungen gepflogen worden sind über die g e g e n s e i t i g e Z u s t e l l u n g von C i v i l s t a n d s a k t e n , waren wir im Falle, durch Botschaft vom 4. Dezember 1875 (Bundesbl. 1875, Bd. I V , S. 1143) der Bundesversammlung eine bezügliche Erklärung zwischen der Schweiz und Frankreich zur Ratifikation vorzulegen. Die Ratifikation wurde jedoch verweigert. Ausschlaggebend war hiebei die Stellung gewesen , in welche der Kanton Genf mit seiner zahlreichen, aus Frankreich eingewanderten Bevölkerung Angesichts der französischen Gesetzgebung dadurch gedrängt worden wäre, daß er durch Aushingabe der betreffenden Geburtsakten Frankreich selbst die Mittel hätte an die Hand geben müssen, um solche junge Leute zum Militärdienste zu berufen, welche infolge Naturalisation der Eltern nach herwärtigen Begriffen als Schweizerbürger betrachtet werden und als solche gegen Uebergriffe von Außen auf Schutz Anspruch haben. Diese damals der Ratifikation einer bezüglichen Uebereinkunft entgegenstehenden Schwierigkeiten sind durch die seitherige
Uebereinkunft zwischen der Schweiz und Frankreich, betreffend die Nationalität der Kinder und den Militärdienst der Söhne von in der Schweiz naturalisirten Franzosen, vom 23. Juli 1879 (Amtliche Sammlung n. F., Bd. V, S. 178), die jedoch vorläufig nur fünf Jahre dauert, zum größten Theil gehoben worden. Es bleibt inBundesblatt. 36. Jahrg. Bd. II.

2

18 dessen der Uebelstand bestehen, daß die Civilstandsbeamten Frankreichs nicht durch gesetzliche Vorschrift verhalten sind, bei Geburtseintragungen und Trauungen auch von der Nationalität der Fremden Vormerkung zu nehmen. Trotz des Abschlusses einer Konvention mit Frankreich dürfte sonach auf eine regelmäßige Mittheilung der Civilstandsakten nicht gerechnet werden. In der Meinung, daß es unter Umständen immerhin möglich sein dürfte, die französischen Civilstandsämter auf administrativem Wege zur Vormerkung der Nationalität schweizerischer Interessenten verhalten zu lassen, holten wir noch das Gutachten unserer Gesandtschaft in Paris ein. Das letztere lautete aber, unter erschöpfender Erörterung der berührten Schwierigkeiten, dahin, daß die französische Regierung sich nicht dazu verstehen würde, ihre Civilstandsämter vorkommenden Falls zur Vormerkung der schweizerischen Nationalität zu verhalten, daß eventuell eine administrative Weisung an die Civilstandsämter nicht von dem erwünschten Erfolge begleitet sein dürfte und darum nicht zu erwarten sei, dermalen mit Frankreich über diesen Gegenstand eine für die Schweiz annehmbare Uebereinkunft abzusehließen. Wir haben deßhalb beschlossen, diese Angelegenheit bis auf Weiteres ruhen zu lassen.

An der Hand der gemäß Artikel 12 dus eidgenössischen Civilstandsgesetzes von den Kantonen zu erstattenden J a h r e s b e r i c h t e über die A m t s f ü h r u n g de r Civilstandsb e a m t e n und der von unserm Departement des Innern angeordneten I n s p e k t i o n e n haben wir die Ueberzeugung gewonnen, daß trotz der diesfalls bestehenden Wegleitung die in den meisten Kantonen übliche Inspektionsart die wüusehenswerthen Garantien für eine allseitig richtige Führung der Civilstandsregister nicht bietet.

Die Kantone pflegen nämlich als Inspektoren der Civilstandsführung meistens Beamte zu verwenden, deren übrige Beschäftigung eine ganz andere ist, und die in der Regel lediglich bei diesen Inspektionen in den Fall kommen, mit dem Civilstandswesen sich zu befassen. Die naheliegende Folge hievon ist die, daß einem solchen Inspektor der nöthige Einblick in die ganze innere Organisation der Civilstandsführung abgeht und daß derselbe nur eine äußerliche Kontrole auszuüben im Stande sein wird. Eine solche Kontrole ist aber von geringem Werth, und es wird derselben,
wie uns an Geschäftstüchtigkeit und Erfahrung hervorragende Civilstandsbeamte übereinstimmend versicherten, von Seiten der Inspizirten auch keine ernste Bedeutung beigemessen. Da die Vollziehung des Civilstandsgesetzes Sache der Kantone ist und diesen die Verantwortlichkeit für eine richtige Führung der Register obliegt, die von der Bundesverwaltung angeordneten Inspektionen auch nur ganz vereinzelt stattfinden und nur ausnahmsweise auf das ganze Detail der Register-

19 führung eintreten können, so haben wir den Kantonsregierungen durch Kreissohreiben (Bundesbl. 1884, Bd. I, S. 54) dringend empfohlen, die Inspektion des so wichtigen Verwaltungszweiges der Civilstandsführung, wo dies nicht bereits geschehen sein sollte, in fachkundige Hände legen zu wollen. Wenn zum Inspektorat der Civilstandsführung in den Kantonen Persönlichkeiten verwendet werden, die selbst tüchtige Civilstandsbeamte sind, oder wenn die Inspektion von einem ständigen höhern Beamten besorgt wird, dem bei der kantonalen Administration die Behandlung der Civilstandsgeschäfte speziell obliegt, der dort die abgelieferten Registerdoppel überwacht und sich seiner Stellung zufolge gründlich in das Civilstandswesen einzuarbeiten genöthigt ist, -- so ist nicht daran zu zweifeln, daß dieselbe den einzelnen Civilstandsbeamten und den kantonalen Verwaltungen bessere Dienste leisten wird, als dies gegenwärtig vielfach noch der Fall ist.

' Außer dieser grundsätzlichen Anregung boten die kantonalen Jahresberichte, von denen einige wenige durch ihre Einläßlichkeit von den übrigen, gar zu summarisch gehaltenen vorteilhaft abstechen, zu Bemerkungen allgemeiner Natur keinen Anlaß; spezielle Weisungen wurden dagegen an verschiedene Kantonsregierungen erlassen.

Unser Departement des Innern ließ in diesem Jahre durch seinen Sekretär eine I n s p e k t i o n v e r s c h i e d e n e r k a n t o n a l e r A r c h i v e , soweit solche zur Aufnahme der Civilstandsregister-Doppel bestimmt sind, vornehmen und verband damit wiederum eine Inspektion verschiedener C i v i l s t a n d s ä m t e r in den Kantonen Appenzell A.-Rh. und I. Rh., 8t. Gallen, Thurgau, Schaffhausen und Zürich. Es wurde hiebei konstatirt, daß, mit Ausnahme des Kantons Appenzell I.-Rh., die übrigen der genannten Kantone zur Aufbewahrung der Registerdoppel geeignete Lokalitäten verwenden. Die Regierung von Appenzell I.-Rh. wurde eingeladen, diesfalls einen geeigneten Archivranm zu beschaffen, und wo dies nöthig war, wurde" auch anderwärts über die zweckmäßige und geordnete Aufstellung der Régisterdoppel mit den betreffenden Archivvorständen direkte Rücksprache genommen. Der Inspektionsbefund eines einzigen Civilstandsbürean gab zu einer ernsten Rüge Veranlassung, welche durch Vermittlung der betreffenden Kantonsregierung zur Vollziehung gelangte. Mündliche
Weisungen über das Detail der Registerführung mußten vielfach nur darum ertheilt werden, weil einige Civilstandsbeamte es unterlassen , mit den anschaulichen Ausführungen des ihnen zugestellten Handbuchs sich vertraut zu machen. Wiederholt wurde die Beobachtung gemacht, daß Ehescheid.ungsurtheile den Civilstandsbeamten nur in

20 mangelhafter Weise zur Vormerkung mitgetheilt werden. Aus den bezüglichen Urtheilsdispositiven ist nämlich oft gar nicht zu ersehen, wer der schuldige Ehegatte war, welche Thatsache uns neuerdings die bereits in unserm letzten Geschäftsbericht ausgesprochene Vertnuthung zu bestätigen scheint, daß die Bestimmung des Artikels 48 des eidgenössischen Civilstandsgesetzes durch die Gerichte nicht die gebührende Anwendung finde, wodurch hinwiederum der leichtfertigen Ehescheidung und Wiederverehelichung Vorschub geleistet werde. Gemäß Artikel 30, Ziffer 6 des Reglements für Führung der Civilstandsregister, vom 20. September 1881, genügt zum Zwecke der Registereintragung die Mittheilung des Dispositivs des rechtskräftigen Ehescheidungsurtheils, ohne Motive, und es kann hiezu ein Formular benutzt werden; aber diese verkürzte Urtheilsmittheilung an den Givilstandsbeamten hat das vollständige Dispositiv zu enthalten, soweit dasselbe bei einer Wiedervereheliehung in Betracht fallen kann; aus demselben soll darum ersichtlich sein, ob und welche Wartefrist, abgesehen von den 300 Tagen für geschiedene Frauen (Art. 28 des Civilstandsgesetzes), einem Ehegatten auferlegt worden ist.

Wie letztes Jahr, so mußten wir auch im Berichtjahr gegen einige Civilstandsbeamte, welche Trauungen vollzogen , ohne daß beide Brautleute das gesetzliche Alter erreicht hatten, das Disziplinarverfahren der betreffenden Kantonsregierungen veranlassen.

Auf die Anzeige unseres Postdepartements hin, daß die Civilstandsbeamten vielerorts, entgegen dem Artikel 16 des Reglements für die Führung der Civilstandsregister vom 20. September 1881, für Mittheilungen, welche nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie für Auszüge etc., die nur auf Verlangen der Betheiligten und gegen Erhebung von Gebühren gemacht werden, die Portofreiheit in Anspruch nehmen, haben wir die Kantonsregierungen durch Kreisschreiben (Bundesbl. 1883, Bd. IV, S. 1005) eingeladen, ihre Civilstandsbeamten zur strengen Beobachtung der diesfalls bestehenden Bestimmungen zu verhalten, mit dem.Bemerken, daß sonst die Fehlbaren wegen M i ß b r a u c h s d e r P o r t o f r e i h e i t z u r Strafe gezogen werden müßten.

Der Staatsrath von Genf ersuchte uns um Genehmigung eines Beschlusses des Conseil administratif der Stadt Genf, laut welchem für die Quartiere des rechten
Rhoneufers eine S u c c u r s a l e des bestehenden C i v i l s t a n d s b ü r e a u in der Weise eingerichtet werden sollte, daß jenes Bureau nur die Anzeige von Geburts- und Sterbefällen aus den fraglichen Quartieren entgegenzunehmen hätte, während alle übrigen eivilstandsamtlichen Funktionen, und namentlich alle Trauungen, ausschließlich auf dem Hauptbüreau vorzu-

21 nehmen wären. Wir erklärten hierauf, daß wir gegen die Errichtung eines zweiten selbstständigeu Civilstandsbüreau in der Stadt Genf keine Einwendung erheben , dagegen die Errichtung eines bloßen Succursalbüreau nicht genehmigen können. Die Errichtung eines solchen Bureau würde nämlich grundsätzlich im Widerspruch stehen mit Artikel 2, Absatz l des eidgenössischen Civilstandsgesetzes. Aus einem von unserer Gesandtschaft in Paris eingeholten Berichte geht außerdem hervor, daß in der Civilstandsführung von Frankreich, demjenigen Lande, in welchem dieselbe schon am längsten eingeführt ist, nirgends eine Einrichtung besteht, wie sie diesfalls in Genf getroffen werden wollte, daß vielmehr überall dort, wo sich das Bedürfniß geltend macht, die beireffende Stadt in mehrere bestimmt abgegrenzte Civilstandskreise getheilt und für jeden Kreis ein eigenes Civilstandsamt kreirt wird, dem nicht nur einzelne, sondern alle civilstandsamtliehen Funktionen für den betreffenden Kreis obliegen.

Obwohl seit Herausgabe des Handbuches für die Civilstandsbeamten die zu erledigenden Civilstandsgeschäfte weniger zahlreich geworden sind , so beziffern sich dieselben doch auch jetzt noch auf jährlich 300 Geschäftsnummern unseres Departements des Innern und haben meistens Rathertheilung oder Entscheidung konkreter Fälle zum Gegenstande.

4. Kosten der Verpflegung und Beerdigung armer Angehöriger anderer Eantone.

Die Regierung voti St. G- a 11 e n beschwerte sich gegen diejenige von L u z e r n wegen Zuschiebung des kranken 0. aus Südtyrol und verlangte, unter Berufung «uf das Bundesgesetz vom 22. Juni 1875, daß Luzern verhalten werde, die dem Kanton St. Gallen aus jener Anordnung erwachsenen Kosten zu erstatten.

Wir haben die Besehwerde der Regierung von St. Gallen als unbegründet erklärt und ließen uns dabei von folgenden Erwägungen leiten : Unbestritten war 0. schon lange Zeit chronisch lungenkrank, als er am 27. April 1883 bei einem akuten Anfall dieser Krankheit mit leichtern Fieber in den Ortsbürgerspital von Luzern aufgenommen wurde. Laut Berieht der Spitalärzte von Luzern war der Patient, obwohl selbstverständlich dessen chronisches Lungenleiden fortbestand, vom 29. April an fieberfrei. Am 2. Mai wurde er nach St. Gallen übergeführt und mußte am 3. Mai in den dortigen Spital aufgenommen werden , wo seine Untersuchung durch den Spitalarzt eine akute Entzündung beider Lungenspitzen ergab.

Der ärztliche Berieht von Luzern sagt bestimmt, 0. sei am 2. Mai,

22 weil nicht mehr akut krank, transportfähig gewesen, während die St. Galler Aerzte behaupten, es sei derselbe dannzumal nicht transportfähig gewesen, weil die akute Krankheit schon damals existirt haben müsse. Es stehen sich somit zwei ärztliche Gutachten gegenüber. Da nun eia Grund nicht besteht, dem Befund der Luzerner Aerzte keiuen Glauben zu schenken, so muß angenommen werden, der Zustand des Patienten sei am 2. Mai der Art gewesen , daß derselbe als transportfähig habe erklärt werden dürfen, obwohl es allerdings vorsichtiger hätte sein mögen, denselben, um diesfalls sicher zu sein, behufs weiterer Beobachtung noch einige Tage im Spital von Luzern zu behalten. Der akute Kraakheitsanfall dagegen, den die St. Galler Aerzte am 3. Mai konstatirten, kann gar wohl auf der Reise von Luzern nach St. Gallen entstanden sein; aber es mußte derselbe nicht nothwendig in Folge des Transports eintreten, obschon in dem chronischen Leiden des Reisenden die Disposition hiezu gegeben sein mochte. Die Anordnung einer ärztlichen Oberexpertise erschien ohne Weiteres unnütz, da es sich um den Entscheid über zwei verschiedene ärztliche Ansichten handelte, bezüglich deren das Objekt nicht mehr in dem Zustande vorhanden war, wie zur Zeit der Abgabe der beiden Berichte.

5. Gesundheitswesen.

Nachdem das P o s t u l a t , welches unsere Berichterstattung über die Frage verlangte, ob es nicht angezeigt und vom verfassungsmäßigen Standpunkt aus zulässig sei, von Bundeswegen die nöthigen M a ß n a h m e n zu treffen , um die Konsumenten v o r gefälschten oder gesundheitsschädlichen Get r ä n k e n zu s c h ü t z e n , auch noch von unserm Justiz- und Polizeidepartement, sowie vom Finanz- und Zolldepartement, eiaer besondern Prüfung unterstellt worden ist, gelangen wir dazu, unsere bezügliche Berichterstattung mit dem Antrage zu schließen : es sei dem Postulate keine weitere Folge zu geben, jedoch die Kompetenz des Bundes zur Aufstellung gesetzlicher Bestimmungen gegen unehrliche Konkurrenz (concurrence déloyale) vorzubehalten.

Bereits im letzten Geschäftsbericht (Bundesbl. 1883 , Bd. II, S. 45) wurde mitgetheilt, daß mit Rücksicht auf die in weitaus den meisten Kantonen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, welche den Schutz der Konsumenten vor gefälschten oder gesundheitsschädlichen Getränken im Auge haben, von unserm Departement des Innern beantragt werde, dem obgenannten Postulate vom Standpunkte des Sanitätswesens aus keine weitere Folge zu geben.

23 Es haben auch die Kantonsregierungen die Notwendigkeit, bezügliche Gesetzesbestimmungen von Bundeswegen zu erlassen, nahezu einstimmig verneint. Im Weitern verneinte unser Justiz- und Polizeidepartement aber auch die Frage, ob die Eidgenossenschaft kompetent sei, gegen Fälschung, Verfälschung, betrügliehe Bezeichnung u. s. w. von Nahrungsmitteln Strafbestimmungen zu erlassen.

Dem Bunde steht nämlich nach Artikel 69 der Bundesverfassung nur die Gesetzgebung zu über die gegen gemeingefährliche Epidemien und Viehseuchen zu treffenden gesundheitspolizeilichen Verfügungen, während sodann allerdings Bestimmungen betreffend betrügliche Konkurrenz in das Obligationenrecht einschlagen (vergleiche auch Art. 50 des 0. R.)Was endlich die Frage einer bezüglichen Intervention des Bundes auf dem Wege der Zollgesetzgebung, resp. der Zollkontrolle betrifft, so wurde von unserm Zolldepartemeut zunächst der spezielle Punkt geprüft, ob nicht mit Bezug auf die Einfuhr von Kunstwein allfällig besondere Maßregeln zürn Schutze des Publikums ergriffen werden könnten, resp. ob, wenn eine Zollerhöhung auf Kunstwein in Aussicht genommen würde, die Organe der Zollverwaltung im Stande wären, ohne unverhältnißmäßige Schwierigkeiten den Naturwein vom Kunstwein in zuverlässiger Weise zu unterscheiden. Angesichts der vielen diesfalls sich ergebenden Komplikationen war das Zolldepartement indessen nicht im Falle, die Einführung eines höhern Zolles für Kunstwein zu empfehlen ; vielmehr führten seine Erwägungen dazu, diese Zwischenfrage fallen zu lassen und der zollamtlichen Kontrole gefälschter oder gesundheitsschädlicher Getränke überhaupt mit folgenden Gründen entgegenzutreten: Durch eine solche Maßregel würde bewirkt, daß die Einfuhr von Getränken, resp. Lebensrnitteln auf einzelne Zollstätten beschränkt werden müßte, welche mit den erforderlichen Einrichtungen für die Untersuchung zu versehen wären. Zur Vornahme der Expertise müßte jeder dieser Zollstätten ein Chemiker als Sachverständiger beigegeben werden. Infolge des durch die Untersuchung bedingten Aufenthaltes der Waaren an der Grenze wären Konflikte mit den Absendern oder den Transportanstalten oder den Adressaten unvermeidlich, und es könnten dieselben in vielen Fällen von großer Tragweite sein. Die Untersuchung von Getränken, resp. Lebensmitteln an den Zollstätten
und die Ausstellung daheriger Bescheinigungen würden der Zollverwaltung eine ihr nicht zuzumuthende Verantwortlichkeit auferlegen. Schon jetzt werden die Zollstätten in hohem Maße durch Nebenaufgaben in Anspruch genommen, wie z. B. Ueberwachung des Pulverregals und der Ausfuhr von Ordonnanzmunition, des Verbots der Einfuhr von Glas-

24 waaren mit Eicbzeichen, der Phylloxei-amaßregeln, der viehsanitätspolizeilichen Vorschriften, des Jagd- und Vogelschutzgesetzes und der Vorschrift über die Handelsmarken auf den importirten Zündhölzchen. Neben all' diesen Obliegenheiten ist es nicht denkbar, daß auch noch eine ersprießliche Ueberwachung der Einfuhr von gesundheitswidrigen Getränken oder Lebensmitteln durch das Zollpersonal möglich wäre.

Aus den entwickelten Gründen, welchen der Bundesrath beistimmte , gelangen wir dazu , den eingangs eröffneten Antrag zu stellen.

Was die A l k o h o l f r a g e betrifft, so verweisen wir auf denjenigen Spezialbericht, welchen wir Ihnen an anderer Stelle vorzulegen im Falle sind.

Angesichts der im Monat Juli von E g y p t e n her d r o h e n d e n E i n s c h l e p p u n g d e r C h o l e r a wurden unsere Gesandtschaften in Rom , Wien , Paris und Berlin, sowie unsere Konsulate der Hafenstädte des mittelländischen Meeres eingeladen, von prophylaktischen Anordnungen, welche dortseits getroffen werden, unverzüglich Kenntniß zu geben und telegraphische Meldung zu machen, sobald dort Cholerafälle ausbrechen sollten. Infolge dessen waren wir über die anderwärts getroffenen Maßregeln gegen die Seuche und den Verlauf der letztem stets genau unterrichtet.

Bei dein äußerst raschen Gange der Cholera glaubten wir es sodann in keiner Weise verantworten zu können, die allgemein anerkannten und unbestrittenen Maßregeln der Seuchenpolizei bis zum wirklichen Ausbruche der Epidemie zu verschieben, sondern es schien uns dringend geboten, dieselben sofort vorzubereiten. Mit Kreissehreiben vom 9. Juli (Bundesbl. 1883, Bd. Ili, 8. 290) haben wir deßhalb die Kantonsregierungen eingeladen, für sofortige Ausführung der von uns nöthig erachteten Schutzmaßregeln zu sorgen und uns nach Ablauf von 14 Tagen zu berichten, in welcher Weise diese Vorkehrungen getroffen worden seien. Keiner der erfolgten Berichte erhob Einwendungen gegen die Forderungen, welche wir an die Kantone gestellt haben. Im Weitern ermächtigten wir unser Departement des Innern, eine Kommission von Aerzten, bestehend aus den Herreu Doktoren Sonderegger in St. Gallen, Zehnder in Zürich, Girard in Bern, Lotz in Basel, Dufour in Lausanne, d'Espine in Genf, Hürlimann in Unterägeri, Loreoz in Chur und Reali in Lugano, für den Fall, daß die Gefahr einer Einschleppung der Cholera näher rücken sollte, behufs Berathung der zu treffenden Maßregeln einzuberufen. Diese Kommission wurde Mitte November wieder aufgelöst.

25 Mit Rücksicht auf die große Ausbreitung, welche die Cholera in Unter-Egypten gewann, verboten wir die E i n f u h r von L u m p e n u n d g e t r a g e n e n K l e i d e r n a u s Italien u n d dehnten dieses Verbot später auch aus auf die E i n f u h r e g y p t i s c h e r B a u m w o l l e . Obwohl aus den vorher bei schweizerischen Baumwollindustriellen eingezogenen Erkundigungen hervorging, daß durch das letztere Verbot unsere Industrie darum nicht geschädigt werde, weil alle größern Einkäufe im Monat Novembeigemacht werden, so bildete dasselbe in der Folge doch den Gegensta.nd einer Menge von Reklamationen und Beschwerden, die wir indessen, Angesichts der besondern Verumständungen, Fall um Fall zu einer befriedigenden Erledigung zu führen im Stande waren.

Beim allmäligen Erlöschen der Seuche konnten schon im September die beiden Einfuhrverbote wieder aufgehoben werden.

Z u m S c h u t z e g e g e n d i e C h o l e r a wurde i m Auftrage der bestellten Aerztekommission von Dr. Sonderegger eine p o p u l ä r e S c h r i f t verfaßt, welche dazu bestimmt war, beim Herannahen der Cholera an Behörden und Private, behufs allgemeiner Orientirung, in Masse abgegeben werden zu können. Herr Dr. Dufour hatte die französische, Herr Ständerath Dr. Reali die italienische Uebersetzung dieser Schrift besorgt, welche späterhin in einer kleinen Anzahl von Exemplaren den Kantonsregierungen zugestellt wurde, um über den Standpunkt Rechenschaft zu geben, welchen die Aerzte in dieser Frage einnahmen. Weiterhin wurde eine V e r O r d n u n g b e t r e f f e n d d i e v o n d e n E i s e n b a h n v e r w a l t u n g e n und der P o s t v e r w a l t u n g gegen E i n s c h l e p p u n g , b e z i e h u n g s w e i s e Verb r e i t u n g der Cholera, d u r c h R e i s e n d e zu treffen den S c h u t z m a ß r e g e l n im Projekt fertig gestellt. Besondere M a ß r e g e l n wurden endlich speziell i m K a n t o n T e s s i n getroffen. Da nämlich zu befürchten war, es möchte von Süden her die Cholera bis an die Schweizergrenze gelangen, schien es angezeigt, einerseits auf der Eisenbahnstation Chiasso, anderseits in Bellinzona das Mögliche vorzukehren, um durch den Reisendenverkehr die Krankheit nicht in's Innere des Landes gelangen zu lassen. Zu diesem Zwecke wurde für geboten erachtet, in Chiasso und Bellinzona
den Bau von Baracken in Aussieht zu nehmen und anzuordnen, daß dort ankommende cholerakranke Reisende ohne Weiteres in solchen Baracken isolirt würden. Damit auf diese Eventualität hin Alles in richtiger Weise vorbereifet werde, erhielt Herr Dr. Sonderegger den Auftrag, sich nach dem Kanton Tessin zu verfügen, um, in Verbindung mit Herrn Dr. Reali, die geeigneten Isolirungsplätze auszuwählen und mit der Regierung von Tessin alle

26

diesfalls nöthigen Maßregeln zu vereinbaren. Die genannten Abgeordneten glaubten die ihnen gestellte Aufgabe durch Miethe einiger Gebäulichkeiten am richtigsten zur Lösung zu bringen. Für die daherigen Abmachungen, welche, Angesichts des Erlöschens der Cholera in Egypten, glücklicherweise bald als unnötig betrachtet werden konnten, war allerdings die Ratifikation des Bundesrathes vorbehalten worden. Bezüglich zweier in Chiasso gemietheter Lokale hatte aber eine auf jeden Fall auszurichtende Entschädigung von je Fr. 200 darum zugesagt werden müssen, weil die betreffenden Häuserbesitzer verhalten wurden, ihren damaligen Miethern sofort aufzukünden. Obwohl nun die bezüglichen Verträge unsere Genehmigung nicht erhalten hatten, so erachteten wir es doch als eine moralische Verbindlichkeit, die versprochenen Entschädigungen im Oesammtbetrage von Fr. 400 auszurichten.

Nachdem die eidg. Räthe bei Anlaß der Berathung des Epidemiengesetzes die in unserm Entwurf (Bundesbl. 1880, ßd. I, S. 53) vorgesehene amtliche eidg. Sanitätskommission fallen gelassen und schon früher die vom Bundesrathe von sich aus vorgenommene Einsetzung einer solchen Kommission als verfassungsgemäß uuzulaßig beanstandet hatten, ist unserm Departement des Innern die Möglichkeit benommen, in Sanitätsfragen sich jeder Zeit auf den Rath von Sachverständigen stützen zu können. Da aber nach wie vor die Verantwortlichkeit des Departements und des Bundesrathes iu Sachen des Gesundheits- und speziell des Epiemienwesens bestehen bleibt u n d , wie die im Berichtjahr drohende Choleragefahr neuerdings bewiesen hat, die Mithülfe von Sachverständigen zur Behandlung der in jenes Gebiet einschlagenden Angelegenheiten, die plötzlich sehr in den Vordergrund treten können, nicht zu entbehren ist, so haben wir, von dem bezüglichen, sehr verdankenswerthen Anerbieten Gebrauch machend, unser Departement des Innern ermächtigt, für die B e h a n d l u n g u n d Vorberathung aller in den Bereich des Art. 69 der B u n d e s v e r f a s s u n g e i n s c h l a g e n den F r a g e n die bestehende s c h w e i z e r i s c h e A e r z t e k o m t n i s s i o n in Anspruch zu nehmen und derselben für ihre daherigen Dienstleistungen aus dem Kredit für Gesundheitswesen für das Jahr 1884 einen Kredit von Fr. 800 auszusetzen.

III. Gesetzgeberische Vorarbeiten.

Es beschränken sieh dieselben auf die Maßregeln, welche wir Ihnen in separater Vorlage gegen den A l k o h o l i s m u s beantragen.

27

IV. Ausstellungen und Kongresse im In- und Auslande.

Ueber die Gruppen 30 (Unterrichtswesen), 37 und 38 (moderne Kunst und historische Kunst) der S c h w e i z . L a n d e s a u s s t e l l u n g in Z ü r i c h haben wir die Anfertigung von Spezialberichten veranlaßt, deren Drucklegung von unserm Handels- und Landwirthschaftsdepartement, in Verbindung mit der weitern von letzterm veranlaßten Berichtserie, besorgt wird.

Bereits im Jahre 1880 hat in B r ü s s e l eine i n t e r n a t i o n a l e K o n f e r e n z stattgefunden, betreffend den i n t e r n a t i o n a l e n Austausch offizieller Erlasse und wissenschaftlicher W e r k e . Die Schweiz hatte damals die Theilnahme an der Konferenz abgelehnt, sich dagegen die Zustellung der Verhandluagsprotokolle erbeten. Auf das Konferenzergebniß gestützt, wurde ein provisorisches Uebereinkommen aufgestellt, welchem indessen in der Folge nur Brasilien, Spanien, Italien und Portugal beitraten. Die übrigen Regierungen wünschten verschiedene Abänderungen jenes Projekts.

Bei der aus diesem Grunde von Belgien neuerdings einberufenen Konferenz, weicht; vom 8./14. April in Brüssel stattfand, ließen wir uns nun durch unsern Departementssekretär des Innern, Herrn A b t , vertreten. Wir haben bereits die Erfahrung gemacht, daß dadurch, daß die Schweiz dem projektirten Verbände fern bleibt, derselben immerwährende Begehren in gedachter Richtung nicht erspart werden, dieselbe also nur die bezüglichen Lasten zu tragen hätte, sicli dagegen gänzlich der Vortheile begeben würde, welche eine feste Ordnung der ganzen Frage mit'sich bringen muß. Sodann schien uns die Gelegenheit ergriffen werden zu sollen, um einmal nachdrücklich auseinanderzusetzen, in welch' eigenartiger Lage sich unser nicht eentralisirtes Land mit Rücksicht auf einen internationalen Austausch befindet und in welch' beschränkter Weise nur seine Bundesregierung im Falle ist, daherigen Ansinnen Folge geben zu können. Die Konferenz in Brüssel war, außer der Schweiz, von Oesterreich-Ungarn, Brasilien, Spanien, den Vereinigten Staaten, Frankreich, Italien, Portugal, Rumänien, Serbien und Belgien beschickt, und es wurde ein Konventionsprqjekt festgestellt, welchem, unter Vorbehalt der Genehmigung der Bundesversammlung, beitreten zu können wir der belgischen Regierung erklärt haben. Die Protokolle der
bezüglichen Konferenzverhandlungen halten wir der Geschäftsprüfungskommission zur Einsicht bereit.

Von den erfolgten Einladungen zu dem im Berichtjahr stattgehabten O r i e n t a l i s t e n - K o n g r e ß in L e i d e n , zu der inter-

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nationalen K un s tau ss t eil u n g in M ü n c h e n und zur internationalen A u s s t e l l u n g d e r g r a p h i s c h e n K u n s t e in Wien gaben wir den Schweiz. Interessenten durch das Bundesblatt Kenntniß.

Zur internationalen e l e k t r o t e c h n i s c h e n A u s s t e l l u n g in W i e n entsendeten wir den Herrn Dr. W e b e r , Professor der Physik am eidg. Polytechnikum, während uns Herr Professor Dr. H i r s c h in Neuenburg über den Verlauf und die Resultate der internationalen g e o d ä t i s e b e n K o n f e r e n z in Rom und speziell über die Frage der Unifikation der Längen und Stunden durch Feststellung eines einheitlichen Meridians Bericht erstattet hat.

Schließlich erwähnen wir noch, daß wir auf erfolgte Einladung h i n z u r U e b e r g a b e d e r n e u e n T e l l s k a p e l l e durch den Schweiz. Kunstverein an den Kanton Uri, zur Feier des f ü n f z i g j ä h r i g e n B e s t e h e n s d e r H o c h s c h u l e in Z ü r i c h eine Vertretung aus unserer Mitte abgeordnet haben.

V. Werke der öffentlichen Gemeinnützigkeit und Wohlthätigkeit.

1. Schweizerische naturforschende Gesellschaft.

Die schweizerische naturfo r s e h e n d e Gesellschaft wurde mit Fr. 30,000 subventionirt.

Aus dem uns von der g e o d ä t i s c h e n Kommission dieser Gesellschaft erstatteten Bericht ergibt sich, daß von den zur Ergänzung der T r i a n g u l a t i o n nothwendigen Anschlüssen der mit, dem spanischen Apparat gemessenen drei neuen Grundlinien an das Hauptnetz, derjenige bei Aarberg, nach Beobachtung und Rechnung, vollständig absolvirt worden ist; derjenige bei Weinfelden mußte einer Revision unterworfen werden, deren Erfolg erst nach vollendeter Neuberechnung ersichtlich sein wird ; derjenige bei Bellinzona endlich konnte, trotz eingeführter Nachtarbeiten, noch nicht zum Abschluß gebracht werden. Hievon abgesehen, ist der größte Theil der Rechnungen beendigt, und gegen Ende des Jahres konnte der Druck des zweiten Bandes der Triangulation beginnen. Beim N i v e l l e m e n t wurden die Kontroiarbeiten und Rechnungen so weit geführt, daß die Publikation der achten Lieferung möglich war und nun wesentlich nur noch die Ausgleichung des Höhennetzes restirt. D e r gehoffte A b s c h l u ß d e r a s t r o n o m i s c h e n B e s t i m m u n g e n wurde durch den Tod des Herrn Professor Plantamour in Genf, der von Anfang an den

29 größten Theil derselben übernommea hatte, verunmöglicht", und es wird große Mühe kosten, die diesfälligen von ihm ^unterlassenen Arbeiten zu bereinigen.

Die g e o l o g i s c h e Kommission der naturforsehenden Gesellschaft hat Blatt XVII der geologischen Karte, umfassend die Kantone Bern, Freiburg und Waadt, den Text zu Blatt IV (Thurgau und Schafi'hausen), sowie Gerlach's Aufzeichnungen über die Walliser Alpen publizirt. Die restirenden Arbeiten sind dermaßen gefördert, daß die Vollendung sämmtlicher Blätter der geologischen Karte auf Ende des laufenden Jahres in Aussicht steht; ein Theil der hiezu gehörenden erklärenden Texte befindet sich dagegen noch im Rückstand. Die geologische Kommission theilt sodann mit, daß ihr Mitglied, Herr Professor Alph. Favre, sich entschlossen habe, durch ihre Vermittlung seine bereits viel bewunderte große Schweizerkarte zu publiziren, an der er bei zwanzig Jahren gearbeitet hat und die, in Begleit eines erklärenden Textes, die vorhistorischen Gletscher der Schweiz, deren Moränen und erratische Blöcke zur Darstellung bringt.

Auf die Anregung der Gotthardbahndirektion und das Gutachten der geologischen Kommission hin haben wir als Bundesbeitrag für Herstellung einer g e o l o g i s c h e n K a r t e d e r G o t t h a r d b a h n eine Summe von Fr. 1500 bewilligt, unter der von der Gottharddirektion angenommenen Bedingung, daß dem Bund 100 Exemplare dieser Karte überlassen werden.

Der mitFr.2000 subventionirteArbeitstisch am z o o l o g i s c h e n I n s t i t u t in N e a p e l war von Anfang Februar bis Ende April und von Anfang September bis Ende Dezember, also während voller sieben Monate, besetzt. Längere Besetzungen werden wohl kaum zu erwarten sein, da es Nordländern schwer wird, während der heißen Sommermonate in Neapel zu arbeiten. In den Besitz des Tisches theilten sich die Herren Konservator Steck von Bern, Professor Fol von Genf, Dr. Keller von Zürich und Professor Vogt von Genf. Alle Theilnehmer sind einstimmig in dem Lobe der Anstalt, sie betonen besonders den Reichthum an Material, die schnelle und ausgiebige Beschaffung desselben, sowie die große Gefälligkeit, womit die Beamten der Anstalt ihre Zwecke förderten und ihnen mit Kath und That in jeder Weise zur Seite standen.

2. Schweizerische geschichtforschende Gesellschaft.

Schweizerisches Idiotikon.

Die geschichtforschende Gesellschaft, welche eine Bundessubvention von Fr. 2200 erhielt, hat für literarische Publikationen

30

Fr. 6616. 76 verausgabt. Es erschien nämlich vom J a h r b u c h f ü r s c h w e i z e r i s c h e G e s c h i c h t e Band VIII; v o n d e n Q u e l l e n z u r S c h w e i z e r g e s c h i c h t e wurde Band III, welcher durch Kartenbeilagen besonders reich ausgestattet ist, durch Vollendung der zweiten Abtheilung abgeschlossen. Zu Anfang des laufenden Jahres erschienen weiter: Der Miscellenband VI mit der Beigabe der Türst'schen Landtafel (vergi. Geschäftsbericht pro 1882, Bundesblatt 1883, Bd. II, S. 53), die erste Abtheilung der Campell'schen Topographie und Geschichte Rhätiens, und endlich Jahrgang XIV des A n z e i g e r s für s c h w e i z e r i s c h e G e s c h i c h t e .

Der geschäftsleitende Ausschuß für das s c h w e i z e r i s c h e I d i o t i k o n verausgabte, bei einer Bundessubvention von Fr. 4500, Fr. 6754. 40. Das Werk ist nun in regelmäßigem Gange des Erscheinens begriffen ; es erschienen die 4. und 5. Lieferung, denen im laufenden Jahre drei weitere Lieferungen folgen sollen. Bevor der Abschluß eines ganzen Bandes (10 Lieferungen) auch die große Anzahl der Bibliotheken in Deutschland, die lieferungsweise erscheinende Werke nicht anzukaufen pflegen, zur Anschaffung des Idiotikons veranlaßt haben wird, ist es nicht möglich, aus dem Verkauf des Werkes einen Gewinn zu erzielen, und es bleibt die Unternehmung darum immer noch auf die Unterstützung der eidgenössischen und kantonalen Behörden angewiesen.

3. Schweizerische statistische Gesellschaft.

Die schweizerische statistische Gesellschaft ließ ihre mit Fr. 1000 subventionirte Zeitschrift in gewohnter Weise erscheinen und hielt im September ihre Jahresversammlung in Frauenfeld ab. Daselbst wurde bereits eine vorläufige Uebersicht der Leistungen der g e g e n seitigen Hülfsgesel I s c h a f t e n in der Sch weiz im J a h r e 1879, bearbeitet von Herrn Prof. Dr. Kinkelin, mitgetheilt, welche durch die statistische Zeitschrift veröffentlicht wird. Die Publikation des ganzen Werkes kann bald erfolgen.

4. Schweizerischer Kunstverein.

Mit der Bundessubvention von Fr. 6000 sind von Zürich, der bezugsberechtigten Sektion des schweizerischen Kunstvereins, zwei Kunstobjekte der schweizerischen Landesausstellung angekauft worden, nämlich ,,Eichenwald in der Umgebung Luzerns", Oelgemälde von Robert Zünd, und ,,Der Glaube", Marmorbüste von Rich. Kissling.

Ueber den zu Händen des Bundes erfolgten Ankauf der von den tessinischen Bildhauern Vincenzo Vela und Raimondo Pereda

31 ausgeführten Helvetiastatue ist bereits in der Botschaft betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1883, vom 6. Dezember (Bundesbl. 1883, Bd. IV, S. 825), Bericht erstattet worden.

Mit Eingabe vom 20. Februar hat uns eine Anzahl schweizerischer Künstler und Kunstfreunde die Petition unterbreitet, es sei unabhängig von dem bis jetzt üblichen Ausstellungsturnus eine unter den Auspizien der Eidgenossenschaft stehende und ausschließlich von schweizerischen Künstlern geleitete, einheitlich organisirte schweizerische Ausstellung zu begründen. Die Behandlung dieses Geschäftes wurde mit Beginn des laufenden Jahres an die Hand genommen.

5. Yersicherungsverein der eidgenössischen Beamten und Bediensteten.

Dem uns erstatteten Spezialberichte gemäß haben Neuaufnahmen stattgefunden : 1) nach Tarif A (Ableben) 191 Policen (150 Mitgl.) mit Fr. 628,200 2) nach Tarif B (Ableben oder 60. Altersjahr) 92 ,, ( 78 ,, ) ,, ,, 258,400 3) nach Tarif C (Altersrente vom 60. Jahr an) l ,, ( l ,, ) ,, * 200 Total 284 Policen (229 Mitgl.) mit Fr. 886,800 gegenüber dem Vorjahr mit 176 ,, (140 ,, ) ,, ,, 508,100 Versicherungssumme.

Das Jahr 1883 ist seit Bestand des Vereins bezüglich des Beitritts neuer Mitglieder das günstigste. Die Zahl der neuen Mitglieder beträgt mehr als das Doppelte des Durchschnitts der frühern 7 Jahre (1876--1882). Dieses günstige Kesultat wird der Bundessubvention verdankt, welche zur Verminderung der Prämien verwendet wird.

Bezüglich der Todesfälle war das Berichtjahr dagegen ein ungünstiges, indem durch Tod abgingen: 64 Policen mit einer Versicherungssumme von Fr. 140,940, gegenüber 1882 von 45 Policen mit einer Versicherungssumme von ^ 99,100. · Außerdem wurden in Folge Ueberschreitung des 60. Altersjahrs (Tarif B) 6 Policen mit einer Totalsumme von Fr. 11,043 ausbezahlt. In Folge Auswanderung und Falliment wurden zurückgekauft und erloschen erklärt: 4 Policen mit einer Totalsunime von Fr. 6016.

32 Ausgetreten sind Mitglieder mit 29 Policen für den Betrag von Fr. 80,900; in Folge Versäumung ihrer Verpflichtungen mußten 5 Policen mit einem Totalbetrag von Fr. 11,000 ausgeschlossen werden.

Entsprechend dem Bundesrathsbeschlussvom '17. November 1882 wurde an 220 anderwärts mit Fr. 701,500 versicherte Bundesbeamte an deren Prämien pro 1883 im Ganzen ein Beitrag von Fr. 4976 (25%o der wirklich bezahlten Prämien) aus der Bundessubvention des Versicherungsvereins ausgerichtet.

Die Jahresrechnung des Vereins wird der Geschäftsprüfungskommission zur Einsicht bereit gehalten und der gedruckte Spezialbericht wird übungsgemäß in den eidgenössischen Räthen noch besonders zur Austheilung gelangen.

6. Schweizerische permanente Schulausstellungen.

Die Schulausstellung von Z ü r i c h hat anläßlich der dortigen Landesausstellung wieder eine Reihe Erwerbungen gemacht und gewann durch die Stellung Zürichs im Unterrichtswesen, welche sie dort zur Anschauung brachte, in dem Urtheil des In- und Auslandes an Bedeutung. Der VII. Band der schweizerischen Unterrichtsstatistik, nämlich die ,,Zusammenstellung der schulgesetzlichen Bestimmungen des Bundes und der Kantone", wurde vom Vorstand des Archivbüreau der Schulausstellung, Herrn Prof. Dr. 0. Hunziker, herausgegeben, und dem in jenem Archiv seit Jahren gesammelten Material allein wird die Möglichkeit einer lückenlosen Darstellung der genannten Bestimmungen verdankt. Die Schulausstellung in Zürich betheiligte sich auch am Vertrieb der schweizerischen Schulstatistik vorn Jahr 1881. Sie wurde, wie die Schulausstellung von B e r n , mit Fr. 1000 vom Bunde subventionirt Auch die Ausstellung von Bern nimmt eine gedeihliche Entwicklung. Dieselbe hut über ihre Mustersammlung einen Katalog veröffentlicht der über Herkunft, Preis und Vorzüge der bezüglichen Ausstellungsobjekte Auskunft gibt.

7. Il Repertorio di giurisprudenza patria cantonale e federale.

Mit Beschluß vom 19. Januar 1883 bewilligte der Bundesrath den Herausgebern dieser Zeitschrift für das abgelaufene Jahr eine auf dem Wege des Nachkreditbegehrens bei den eidgenössischen Räthen nachzusuchende Subvention von Fr. '1000 gegen die Verpflichtung: a. diejenigen Erlasse der Bundesbehörden in die italienische Sprache zu übersetzen und aufzunehmen, deren Publikation der Bundesrath jeweilen anordnen wird;

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b. das genannte Organ alle 14 Tage in der Stärke von zwei bis drei Druckbogen erscheinen zu lassen und für dessen Verbreitung im italienisch sprechenden Theile der Eidgenossenschaft bestmöglich besorgt zu sein.

Dieser Verpflichtung ist nun die Redaktion der Zeitschrift, bestehend aus den Herren Dr. C o l o m b i , Sekretär des schweizerischen Bundesgerichtes in Lausanne, und Advokat G a b u z z i in Bellinzona, dadurch nachgekommen, daß sie 24 alle 14 Tage erschienene Nummern von je 3 Druckbogen in Bellinzona herausgab und in dieselben alle Erlasse der Bundesbehörden, deren Publikation vom Bundesrathe angeordnet wurde, sowie alle für das allgemeine Publikum Interesse bietenden Entscheidungen des Bundesrathes und der Obergerichte der Kantone, in italienischer Sprache aufnahm.

Ueberdies veröffentlichte jene Redaktion u. A., ebenfalls in italienischer Uebersetzung, den Jahresbericht des schweizerischen Bundesgerichtes, die Kommissionalberichte zum Entwurfe eines schweizerischen Obligationenrechts, den Entwurf nebst eingehender Kritik zu dem noch in Berathung schwebenden Gesetze über Sehuldbetreibung und Konkurs, ebenso denjenigen zu dem in Kraft getretenen Gesetze über Schute des literarischen Bigenthums, und endlich eine tabellarische Uebersicht der korrespoodirenden Artikel des schweizerischen Obligationenrechts und der Civil- und Handelsgesetzbücher von Tessin, Graubünden, Italien, Frankreich und Deutschland. Auch für die Verbreitung des Blattes im italienisch sprechenden Theile der Eidgenossenschaft wurde das Mögliche gethan und hat das Bestreben der Verfasser auch bei den Kantonsregierungen von Tessin und Graubänden Anerkennung gefunden.

8. Unterstützung durch Naturereignisse Beschädigter.

Als im April der Flecken V a 11 o r b e s, Kantons Waadt, von einem schweren Brandunglück heimgesucht wurde, welches indessen Bundeshülfe unnöthig erseheinen ließ, übermittelten wir dem dortigen Hülfskomite die bei uns eingegangenen Liebesgaben von Schweizern in St. Petersburg, Odessa, Mailand, Moskau und Bukarest im Gesammtbetrage von Fr. 3482. 87.

In der Voraussetzung, es sei auch die Schweiz, wie die rings sie umgebenden Gebiete, von Wasserschaden betroffen worden, wurden im Jahre 1882 von den stets hülfsbereiten Schweizern im Auslande und von Ausländern zu Gunsten der Wasserbeschädigten der Schweiz Liebesgaben gesammelt und zu Anfang des Jahres 1883 dem Bundesrathe einbegleitet. Wir machten die edlen Geber darauf aufmerksam, daß unser Land im Jahre 1882 von Wasserschadea O

ßnndesblatt

7

36. Jahrg. Bd. II.

l

3

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verschont geblieben sei, aus welchem Grunde sie den fraglichen Gaben eine andere Zweckbestimmung geben möchten. Diesfalls glaubten wir auf das durch Föhnsturm arg heimgesuchte Grindelwaldthal im Berueroberland hinweisen zu sollen, das einzige uns damais bekannte größere Landesunglück. Ohne sodann alle zustimmenden Rückäußerungen abzuwarten, schien uns die Absicht der Geber durch Vertheilung der eingeschickten Beträge an Diejenigen unserer Mitbürger erfüllt werden zu können, welche in letzter Zeit von Unglück betroffen worden sind, gegen welches eine individuelle Versicherung nicht möglich ist. Als solches Unglück betrachten wir Föhnsturm und Wasserschaden. Dem bereits genannten Grindelwaldthal stellten wir die im Jahre 1883 in Beggenried erfolgte Ueberschwemmung an die Seite und ließen von der uns übergebenen Summe von Fr. 7067. 14 den Betrag von Fr. 5000 den W a s s e r b e s c h ä d i g t e n von B e g g e n r i e d , den Rest den F ö h n b e s c h ä d i g t e n d e s G r i n d e l w a l d t h a l s zukommen.

Nachdem uns die Standeskommission von Glarus über den Abschluß der Vertheilung der Hülfsgelder für das durch B e r g s t u r z geschädigte El m ihren Bericht erstattet hatte, erklärten wir uns auf deren Anfrage hin damit einverstanden, daß von jenen Hiilfsgeldern ein Betrag von Fr. 50,000, dessen Zinse ebenfalls Ehn zu verabfolgen sind, zu dem Zwecke auszuscheiden sei, um -- vom Landesseckelmeister und unter Aufsicht der Standeskommission verwaltet -- zur Deckung neuer Schädigungen zu dienen, welche alsunmittelbare oder mittelbare Folge des Eimer Bergsturzes zu betrachten sein würden. Zu Anfang des laufenden Jahres ist der einläßliche Schlußbericht erschienen, welchen die Standeskommission von Glarus, als Centralhülfskomite für Elm, über die zu Gunsten der Geschädigten eingegangenen Liebesgaben und deren Vertheilung erstattet hat. Dieser Bericht ist den Behörden des In- und Auslandes, welche bei dem Liebeswerke mitgewirkt haben, zugestellt worden. Aus demselben ergibt sich, daß die Schweiz mit einem Baarbetrage von Fr. 737,408. 86, das Ausland mit einem solchen von Fr. 268,581. 61 bei der Liebesgabensammlung sich betheiligt und daß diese, unter Hinzurechnung der Zinse während der Plazirungsdauer der Hülfsgelder, einen Gesammtertrag von Fr. 1,048,707. 27 abgeworfen hat.

VI. Polytechnische Schule.

Dem Spezialberichte des schweizerischen Schulraths sind die folgenden Mittheilungen entnommen:

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1. Leistungen und Frequenz der Anstalt. Im Berichtjahre wurden

an Vorlesungen und Uebungskursen angekündigt : Im Wintersemester 220, im Sommersemester 223, und davon gehalten im Wintersemester 211, im Sommersemester 203.

Zur Aufnahme als regelmäßige Schüler haben sich gemeldet : im Oktober 1882: 147 im Oktober 1881: 142 im April 1883: 8 im April 1882: 16 Summa 155 158 Davon wurden aufgenommen: im Oktober 1882: 141 im Oktober 1881: 128 im April 1883: 8 im April 1882: 16

Summa ~149 = 96,12 °/o TÌ4 = 91,14 °/0 der Angemeldeten.

48 Angemeldete hatten sich der Aufnahmsprüfung an der Schule zu unterziehen, 107 Kandidaten wurden, theils auf Grund beigebrachter Maturitätszeugnisse schweizerischer und ausländischer Mittelschulen, theils gestützt auf Studienzeugnisse anderer technischer Hochschulen, ohne Prüfung aufgenommen.

6 Bewerber oder 12,5 °/o der Geprüften und 3,88 °/o der Angemeldeten sind abgewiesen worden, gegenüber 38 resp. 9 °/o im vorhergehenden Jahre.

Diese Neuaufnahmen vertheilen sich auf die einzelnen Fachschulen : 1882/1883. 1881/1882.

Bauschule 11 6 Ingenieurschule .

.

.

.

32 29 Mechanisch-technische Schule .

42 29 Chemisch-technische Schule .

40 36 Forstschule .

.

.

.

7 13 Landwirthschaftliche Schule .

6 8 Fachlehrerabtheilung 11 23 ~149 144 Die Gesammtfrequenz stellt sich folgendermaßen : Schüler 408 1881/82 429 Zuhörer 277 ,, 256

Total 685 685 Die Schule erlitt sonach an regelmäßigen Schülern eine Einbuße von 21, erhielt dagegen einen Zuwachs von 21 Auditoren. Der Totalbestand bleibt sich gleich.

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Im Laufe des Schuljahres, vor Beendigung ihrer Studien, haben 56 Schüler, nach Vollendung der Studien und zwar mit Diplom 49, mit Abgangszeugnissen 58, Total 163 Schüler die Anstalt verlassen; es blieben demnach als Uebertrag auf das neue Schuljahr 245 Schüler.

Von den 408 regulären Schülern fallen auf die Schweiz 232, auf das Ausland 176; im Jahr 1881/82 waren es 240 Schweizer und 189 Ausländer ; demnach resultirt eine Verminderung der Schweizer um 8 und der Ausländer um 13, zusammen um 21.

Eine vergleichende Zusammenstellung zwischen dem Berichtjahre und dem Vorjahre ergibt über das Verhältniß der Schweizer und Ausländer an den einzelnen Fachschulen folgendes Bild :

' 1882/83.

1881/82.

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Bauschule . . . .

Ingenieurschule . .

Mechanisch-technische Schule Chemisch-technische Schule Forstschule . . . .

Landwirtschaftliche Schule. . . . .

Fachlehrerabtheilung .

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Fachschule.

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25 37

6 31 64 101

24 35

3 27 4 78 113 --

33

55

88

32

57

89

--

54 31

38 2

92 33

57 33

32 2

89 35

3 --

-- 2

5 47

7 4

12 51

6 53

10 7

16 60

-- -- 7

4 9

232 176 408 240 189 429

12 1

28

Differenz minus 21.

Auf die einzelnen Kantone der Schweiz und die verschiedenen Staaten des Auslandes vertheilen sich die regelmäßigen Schüler wie folgt : a. S c h w e i z e r 232, nämlich: Zürich 63, Bern 27, Neuenburg 16, Aargau 14, Graubünden 12, Luzern 11, Schaffhausen 10,

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Waadt 10, St. Gallen 9, Thurgau 9, Genf 9, Solothurn 6, Glarus 6, Baselstadt 6, Freiburg 5, Appenzell 3, Wallis 2, Baselland 2, Zug 2, Tessin l, Schwyz l, Unterwaiden --, Uri --. Differenz minus 8.

b. A u s l ä n d e r 176, nämlich : Oesterreich-Ungarn 42, Deutschland 36, Italien 20, Russische Staaten 20, Nord- und Südamerika 14, Rumänien 9, Schweden und Norwegen 8, Holland 8, Griechenland 7, Großbritannien 5, Ostindien 2, Frankreich 2, Dänemark l, Türkei l, Serbien 1. Differenz; minus 13.

Wie schon oben bemerkt, betrug die Zahl der Zuhörer 277, wovon 124 Studenten der zürcherischen Hochschule. Im Jahre 1881/82 waren es 256, wovon 91 Studenten der zürcherischen Hochschule.

2. Fleiß und Disziplin. Die Ausübung der reglementarisch vorgeschriebenen Kontrole über Fleiß und disziplinarisches Verhalten führte zu einer größern Anzahl Ermahnungen gegenüber nachlässigen Schülern, sodann in 20 Fällen zur Androhung der Wegweisung und in 5 Fällen zur Relegation. Im Vorjahre wurde gegen 18 Schüler die Weg Weisungsandrohung, gegen 5 Schüler die Wegweisung ausgesprochen.

Hinsichtlich der P r o m o t i o n e n wird bemerkt, daß 8 °/o (im ^7orjahre 16,5 %) nicht in die obern Kurse befördert wurden.

In Prozenten ausgedrückt, traten bei den Diplomprüfungen von den hiezu Berechtigten 68,9 % als Bewerber auf und es erhielten von diesen 79 °/o das Diplom, während 21 °/o abgewiesen wurden oder von der Bewerbung zurückgetreten sind.

Mit dem Berichtjahre stieg die Zahl der ertheilten Diplome auf 1193.

Davon entfallen: a u f d i e Bauschule .

.

.

.

.

.

.

86 ,, ,, Ingenieurschule .

.

.

.

.

. 368 ,, ,, mechanisch-technische Schule .

.

.

269 ,, ,, chemisch-technische Schule .

.

.

. 174 ,, ,, land- und forstwissenschaftliche Abtheilung .

160 ,, ,, Fachlehrerabtheilung .

.

.

.

. 136 Von den im Berichtjahr fällig gewesenen P r e i s a u f g a b e n kamen diejenige der chemisch-technischen und der Forstschule zur Lösung. Es wurde für jede derselben der Hauptpreis zuerkannt, und zwar :

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für Bearbeitung der Aufgabe der chemisch-technischen Abtheilung : ,,Untersuchungen über die Methode der fraktionirten Destillation bei Anwendung kleinerer Mengen (circa 50 Gramm) flüchtiger Substanz," Herrn Hans Kreis von Altikon, Kanton Zürich ; für Lösung der Aufgabe der Forstschule : ,,Die Feinde der Nadelhölzer unter den Coleopteren. Beschreibung der Lebensweise derselben, der Folgen ihres Fraßes und der Vorbeugungsund Vertilgungsmittel, mit besonderer Berücksichtigung der schweizerischen Verhältnisse," Herrn Walther Gsell von St. Gallen.

Sowohl die regelmäßig wiederkehrenden Exkursionen der Forstschule, als auch die größern und kleinern Exkursionen der übrigen Fachschulen und diejenigen für Botanik und Geologie Studirende, wurden unter lebhafter Betheiligung von Seite der Schüler, mit gutem Erfolge für die Studien ausgeführt.

3. Sammlungen und wissenschaftliche Anstalten. Der für die Sammlungen und wissenschaftliche Anstalten ausgesetzte Kredit beläuft sich auf Fr. 79,850; die wirklichen Ausgaben betragen Fr. 128,570. 71. An der Deckung des Defizites partizipiren einentheils die das Budget übersteigenden Einnahmen an Gebühren für die verschiedenen Laboratorien, anderntheils die für die vermehrten Bedürfnisse bewilligten Extrakredite, von denen wir beispielsweise erwähnen: Fr. 3500 und 13,000 für Vervollständigung der physikalischen Apparate und für Ausrüstung der erweiterten Räumlichkeiten für das physikalische Laboratorium, ferner Fr. 2000 für Erwerbung von Gypsabgüssen der Renaissance.

Eine detaillirte Aufführung der sämmtlichen verschiedenartigen Sammlungen und ihrer Vermehrung würde zu weit führen, abgesehen davon, daß bei den vielen nothwendigen Wiederholungen das Interesse schwerlieh geweckt würde. Wir bemerken, daß nach den uns erstatteten Einzelnberichten die sämmtlichen Sammlungen innerhalb der ihnen bewilligten Kredite durch Anschaffungen entsprechenden und fachgemäßen Zuwachs erhielten, daß sie alle naturgemäß für den Unterricht sowohl als für Privatstudien vielfach benutzt worden sind und sich, Dank der trefflichen Fürsorge von Seite der leitenden Direktoren, in gutem Zustande befinden.

Wir beschränken uns deßhalb auch dießmal darauf, die einzelnen Laboratorien für Physik und Chemie, das landwirtschaftliche Versuchsfeld, die Sternwarte und die mit der Schule verbundenen Annexstationen einer nähereu Besprechung zu unterziehen.

39 Physikalisches Institut. ( S a m m l u n g und Labor a t o r i e n . ) Die Frequenz betrug im Wintersemester 37, im Sommersemester 31 Theilnehmer an den verschiedenen physikalischen Uebungen.

Wissenschaftliche Arbeiten wurden ausgeführt von zwei Professoren, einem Schüler und vier Auditoren.

L o k a l i t ä t e n f ü r P h y s i k . Wir haben in unserm letzten Berichte der Erweiterung der physikalischen Lokalitäten durch Inanspruchnahme eines Theiles des frühern Zeichnungssaales für den Vorkurs und des ehemaligen Assistentenzimmers für darstellende Geometrie Erwähnung gethan. Diese Erweiterung war unmittelbar nach ihrer Fertigstellung bereits vollständig in Anspruch genommen.

Für eine weitere Entwickelung des physikalischen Studiums fehlte also abermals der nöthige Raum.

Es war daher ein glücklicher Umstand, daß während des Berichtjahres der Vertrag zwischen Bund und Zürich, betreffend Ablösung der Baupflieht für das Polytechnikum, endlich zum Abschlüsse gelangte, nach welchem u. A. Zürich sich auch verpflichtet hatte, im Hauptgebäude nach zu vereinbarendem Plane die Erweiterung der physikalischen Arbeitsräume auszuführen.

In Ausführung dieser Verpflichtung übernahm Zürich nach getroffener Vereinbarung mit den Behörden der Schule die Herrichtung : 1) des g a n z e n frühern Vorkurssaales; 2) des g a n z e n daran stoßenden Hausganges; 3) des Korridors neben den physikalischen Sammlungsräumen im ersten Stock des Hauptgebäudes, für physikalische Zwecke.

Ferner wurde das an den Sammlungsraum anstoßende Zimmer Nr. 7b (Konferenz- und Sammlungszimmer der Ingenieurschule) der Physik zur Verfügung gestellt.

Die Urnwandlung dieser Räume in physikalische Laboratorien fand in den Monaten August bis Oktober 1883 statt. Sie konnten mit Beginn des neuen Schuljahres bezogen werden. Zu diesem Zwecke wurde im Vorkurssaal ein Bettonboden gelegt, im daran stoßenden Gang die Heizeinrichtung, Gas- und Wasserleitung erstellt, die Fenster vergrößert, endlich der Korridor im ersten Stock durch Glasthüren abgeschlossen und heizbar gemacht.

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Die Summe aller Lokalitäten, über welche die Physik nach dieser letzten im Hauptgebäude noch möglichen Erweiterung ihrer Räume zur Zeit verfügt, gewährt für höchstens 40 und einige Laboranten genügenden Platz. Diese maximale Laborantenzahl ist schon jetzt nahezu vorhanden; denn die Gesammtzahl der im Wintersemester 1883/84 in praktischer Phj'sik thätigen Studirenden beträgt 38, also einen mehr als im Wintersemester-1882/83. Die Heranziehung ganzer Fachschulen, für welche das Studium der praktischen Physik große Bedeutung hat, zur Betheiligung an den Arbeiten im physikalischen Laboratorium ist also in den jetzt vorhandenen Räumen unausführbar. So wird z. B. die innerhalb der mechanischen Abtheilung geplante Reform, nach welcher alle Studirenden in den letzten Semestern ihrer Studienzeit einen Kursus im physikalischen Laboratorium zu absolviren hätten, erst nach Erstellung eines speziell der Physik gewidmeten Gebäudes verwirklichungsfähig. Das Gleiche gilt itì Betreff der in der chemischen Fachschule wiederholt besprochenen Frage, ob nicht die praktische Physik als obligatorischer Unterrichtsgegenstand einzuführen sei.

Die kardinale Bedeutung aber, welche die angewandte Physik schon heute in mannigfachen Zweigen der Technik besitzt, und die beherrschende Stellung, welche diese Disziplin von allernächster Zeit an in der gesammten Technik einnehmen wird, läßt die b a l d i g e Realisirung der angedeuteten Reformen des technischen Unterrichtes als u n e r l ä ß l i c h erscheinen. Die Zukunft der Technik liegt großentheils auf physikalischem Gebiete ; eine gründliche, in der Wirklichkeit, d. h. im Laboratorium erworbene Bildung muß das Fundament der modernen technischen Bildung sein.

Die Erstellung eines zeitgemäß ausgestatteten physikalischen Institutes, das in gleicher Weise der physikalischen Forschung wie der Technik gewidmet ist, wird daher für unsere Schule eine Lehensfrage sein. Geschieht in dieser Sache nichts, so wird die Schule aus ihrer jetzigen Stellung allmälig auf tiefere Stufen hinabgedrängt werden. Beschließt man erst nach Jahren diesen Bau, so ist die günstigste Zeit für die Weiterentwickelung der Schule vorüber.)

Zudem kommt, daß die jetzigen physikalischen Lokalitäten nur als Nothbehelf angesehen werden können, welche dringender Bedürfnisse halber schnell hergerichtet wurden,
um die Entwickelung des physikalischen Studiums nicht zu hemmen. Jeder Beobachter, auch der physikalische Laie, der diese Räume nach ihrer Lage, ihrer Vertheilung und ihrer wohl nirgeuds vorkommenden Zerstreu-

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un über alle Theile des großen Hauptgebäudes überblickt, muß sofort zugeben, daß dieser Zustand auf die Dauer nicht bestehen kann und darf.

Das c h e m i s c h - a n a l y t i s c h e L a b o r a t o r i u m war besucht: im Wintersemester von 56 Schülern und 23 Auditoren, Total 79; im Sommersemester von 57 Schülern und 16 Auditoren, Total 73.

Fleiß und Leistungen entsprachen im Allgemeinen billigen Anforderungen. Von einer größern Anzahl von Schülern, sowie von den Assistenten und dem Leiter des Laboratoriums, sind auch im Berichtjahre Originalarbeiten ausgeführt und in chemischen Fachzeitschriften veröffentlicht worden. Auf Grundlage ihrer Untersuchungen erhielten vier Praktikanten die Doktorwürde ; eine weitere Anzahl Schüler steht im Begriffe, nach Einreichung ihrer Dissertationen bei den Fakultäten Zürich und Basel, ebenfalls die Promotion zu absolviren.

Der für das Laboratorium ausgesetzte Kredit wurde in diesem Jahre in besonders hohem Maße in Anspruch genommen durch die Notwendigkeit, nach Schluß des eigentlichen Schuljahres, im letzten Quartal 1883, plötzlich ganz unerwartete Ausgaben machen zu müssen für Einrichtung zahlreicher neuer Plätze, für Beschaffung der hiefür nöthigen Brenner, Lampen, Glas- und Porzellangeräthe, um dem außergewöhnlichen Zudrang mit Beginn des neuen Schuljahres (105 Praktikanten) Genüge zu leisten; sodann für Kompletirung der Vorrathskammern, für Anschaffung von neuen Glühofen, Apparaten für Destillation mit Wasserdampf, für Erhitzung und Destillation ätzender Flüssigkeiten u. s. w.

Daß alle Uebelstände, deren wir seit einer Reihe von Jahren erwähnen mußten, auch im Berichtjahre fortbestanden, bedarf wohl keiner nähern Beleuchtung; doch werden dieselben, im Hinblicke auf die gesicherte Aussicht baldiger Abhülfe durch den Neubau für Chemie, mit Resignation ertragen.

Was über das analytische gesagt worden ist, bezieht sich im großen Ganzen auch auf das t e c h n i s c h e L a b o r a t o r i u m .

Ueberfüllung mit Praktikanten, schlechte Luft und Ventilation bilden auch hier den ständigen Klagepunkt, welcher nur durch die Neubaute beseitigt werden kann undwird Die Zahl der Praktikanten belief sich im Wintersemester auf 63, im Sommersemester auf 59 Schüler und Zuhörer. Auch hier wurden eine ganze Reihe wissenschaftlicher Originaluntersuchungen

42 ausgeführt, von denen drei zu Doktordissertationen benutzt worden sind.

D a s a g r i k u l t u r c h e m i s c h e L a b o r a t o r i o m wurde im Wintersemester 1882/83 von 4 Praktikanten (drei Schülern der landwirtschaftlichen Abtheilung und einem Auditor), im Sommersemester von 14 Praktikanten (sieben Schülern der landwirthschaftAbtheilung, sechs Schülern der Forstschule und einem Auditor) besucht.

Außer mit einer Reihe wissenschaftlicher Arbeiten, welche in den Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, beschäftigte sich das Laboratorium mit Untersuchungen über die Zusammensetzung des Emmenthaler Käses. Nachdem durch die Munifizenz des Handelsund Landwirthschaftsdepartements die Mittel hiezu gewährt worden sind, sollen diese Untersuchungen fortgesetzt und auch auf andere schweizerische Käsesorten ausgedehnt werden. Die Resultate werden seiner Zeit zur Veröffentlichung gelangen.

L a n d w i r t s c h a f t l i c h e s V e r s u c h s f e l d . Unsere letzten Jahresberichte erwähnten unter diesem Titel zweier in den Jahren 1876, beziehungsweise 1880 eingeleiteter Futterbauversuche.

Der erste derselben, mit dem Zwecke, die Umwandlung der Kunstwiesen in Naturwiesen zu beobachten, ist auf 10 Jahre berechnet und schließt demnach mit dem Jahre 1885 ab. Wegen der naßkalten Witterun0O" des ersten und wirksamsten Abschnittes der Vegetationsperiode des Jahres 1883 lieferten beide Versuche ein merklieh ungünstigeres Resultat, als im Vorjahre. Besonders trat der Abschlag bei den Kunstfuttersaaten hervor, bei welchen der Mangel der Wärme nachtheiliger wirkt, als bei Naturwiesen.

In dem Berichte ,,Ueber die auf dem Versuchsfelde des eidgenössischen Polytechnikums in den Jahren 1876 bis 1882 ausgeführten Kulturversuche'' 1 , welchen Herr Prof. Novracki bei Anlaß der Landesausstellung verfaßt und Vereinen und Privaten zugestellt hat, ist über beide Versuche eingehender berichtet worden.

Betreffend die S t e r n w a r t e beschränken wir uns auf die Mittheilung, daß die an derselben gehaltenen Uebungen ihren regelmäßigen Verlauf genommen haben. Im Wintersemester verfolgten zwei Schüler der Fachlehrerabtheilung einen Spezialkurs in Astronomie mit Uebungen.

Die wissenschaftlichen Leistungen sind durch Ausgabe der Nr. 58 bis 60 der astronomischen Mittheilungen von Prof. Wolf konstatirt. Der literarische Verkehr mit den entsprechenden Au-

43 stalten des Auslandes hat der Bibliothek des Polytechnikums höchst werthvollen Zuwachs verschafft.

Die B i b l i o t h e k zählte mit Schluß des Jahres 1883 25,566 Bände, wovon 22,320 Bände im Bibliotheksaal aufgestellt, 3246 Bände in den verschiedenen Fachabtheilungen untergebracht sind.

Wie früher, erfreuten sich die Sammlungen auch dieses Jahr wieder zahlreicher Geschenke, welche andurch bestens verdankt werden.

4. Annexe der polytechnischen Schule, a. S a m e n k o n t r o l s t a t i o n . Der Vorstand derselben hat bereits im Heft 10 der Schweizerischen landwirtschaftlichen Zeitschrift über die Thätigkeit dieser Anstalt einläßlichen Bericht erstattet. Unter Verweisung auf denselben beschränken wir uns hier auf einen kurzen, die Hauptdaten umfassenden Auszug.

Wie bereits voriges Jahr, beträgt die Zahl der unter Kontrole stehenden Firmen 53.

Es gelangten zur Untersuchung 1809 Samenmuster (im Vorjahre 1745), welche sich vertheilen auf 50 Kontroifirmen mit .

. 1187 Einsendungen 28 Nichtkontrolfirmen mit .137 ,, 90 Landwirthe, Vereine etc. mit 460 ,, Zu eigener Orientirung .

25 ^ 168 Einsender mit .

.

. 1809 Mustern.

16 Kantone der Schweiz waren hiebei mit 1660 Einsendungen betheiligt, voran Bern mit 40% aller Proben; aus dem Auslande gelangten 124 Muster zur Untersuchung.

Die untersuchten Proben bestehen aus 9 Kleearten mit.

.

.

.

.

8 3 3 Nummern, 30 Grasarten 901 ,, 3 Grünfutterpflanzen .

.

.

.

8 ,, 2 Gespinnstpflanzen .

.

.

.

22 ,, 2 Knollengewächse und Gemüse .

6 ,, 2 Hülsenfrüchte und Getreide .

.

8 ,, 3 diverse Samen .

.

.

.

13 ,, 5 Waldsamen 18 ,, ~

56 Arten mit

T"

1809 Nummern.

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Der Umstand, daß 96 °/n aller untersuchten Muster Samen von Futterpflanzen sind, beweist, daß die Station hauptsächlich im Dienste des Futterbaues steht.

In den 1809 Untersuchungen sind etwa 625 Nachuntersuchungen inbegriffen, welche vom Käufer angeordnet wurden, um sich über die Richtigkeit der geleisteten Garantie Gewißheit zu verschaffen.

Hievon ergaben 425 Nummern ein mit der Garantie übereinstimmendes Resultat, während etwa 200 Nummern oder 32 % die geleistete Garantie nicht erreichten.

b. Lan dw i r t h s c h a f t l i c h - c h e m i s c h e U n t e r s u c h t ! n gsS t a t io n. In Folge der aus unserm letzten Berichte bekannten Differenzen der Station mit einer Kontrolfirma und der vom Schulrathe gestellten Anträge für Hebung der zu Tage getretenen Uebelstände hat die Bundesversammlung den Beitrag an dieso Anstalt erhöht und dadurch die Anstellung eines ständigen Assistenten mit entsprechendem Gehalte ermöglicht. Die Stelle wurde sofort besetzt und Dank dieser Vermehrung des Personals, wodurch es allein möglich war, den vielen Anforderungen an die Anstalt gerecht zu werden, sind im Berichtjahre keinerlei Klagen über ihre Thätigkeit laut geworden.

Die Zahl der Kontroifirmen betrug im Berichtjahre : für Düngmittel 20, im Vorjahre 19 für Futtermittel 7, im Vorjahre 5 Summa 27, im Vorjahre 24 Die Gesammtzahl der im Jahre 1883 ausgeführten Bestini- ' mungen beläuft sich auf 2762 Nummern in 642 Einsendungen.

Von denselben entfallen 1599 Nummern auf 389 kostenfreie Nachuntersuchungen, 1163 Nummern auf '253 Honoraranalysen, 2762 Nummern auf 642 Einsendungen.

Das Vorjahr hatte 690 Einsendungen mit 2800 Bestimmungen.

Ein wesentlicher Grund für Verminderung der Zahl der Einsendungen muß wohl auf den Umstand zurückgeführt werden, daß es der Kontroistation schon in diesem Jahre durch Wort und Schrift gelungen ist, einen Theil der landwirtschaftlichen Vereine für den gemeinschaftlichen Bezug ihrer üüngersorten zu bestimmen, von denen dann selbstverständlich nur wenige Muster zur Nachuntersuchung zu gelangen brauchen. Hoffentlich findet diese im wohlverstandenen Interesse der Landwirthschaft gegebene Anregung bald allgemeinen Anklang.

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Außer den über Dünger- und Futtermittel, als Hauptthätigkeit der Station, vorgenommenen Untersuchungen wurden 34 Weinsorten mit 170 Bestimmungen geprüft und 8 Oedisle'sche Weinproben (Nr. 115 bis 122) verifizirt.

D i ee i d g e n ö s s i s c h e A n s t a l t f ü r P r ü f u n g d e r F e s t i g k e i t von B a u m a t e r i a l i e n hatte für 39 Auftraggeber (14 mehr als im Vorjahre) Arbeiten auszuführen. Der weitaus wichtigste Auftraggeber war die schweizerische Landesausstellung, Gruppe 18.

Die schon im April 1882 für dieselbe begonnenen Arbeiten setzten sich im Berichtjahre noch bis in den Monat September hinein fort und nahmen, gegen 4000 Einzelversuche umfassend, bis dahin die Thätigkeit der Anstalt fast ausschließlich in Anspruch. Aber auch die für die übrigen Auftraggeber, einzelne Behörden und Private, auszuführenden, Gegenstand des gewöhnlichen Betriebes der Anstalt bildenden Arbeiten umfaßten über 2000 Einzelversuche. Sie zeigen eine Zunahme, welche um so mehr in's Gewicht fällt und für die Anstalt spricht, wenn man bedenkt, daß in die außerordentlichen Arbeiten für die Landesausstellung viele Untersuchungen sich hineingeschoben hatten, welche sonst Gegenstand des gewöhnlichen Betriebes geworden wären.

Im Ganzen belief sich, einschließlich der chemischen Analysen, die Zahl aller ausgeführten und einzeln protokollirten Versuche auf 6426, wovon 3718 auf hydraulische Bindemittel, 922 auf künstliche Bausteine und Thonwaaren, 734 auf natürliche Bausteine, 666 auf Bauhölzer, 354 auf Eisen, Stahl und Bronze, 32 auf Treibriemen und Verschiedenes entfielen.

Der große Umfang, den die Arbeiten der Anstalt annahmen, machte zu ihrer Bewältigung außerordentliche Anstrengungen nothwendig, erforderte Erweiterung der Einrichtungen, Vermehrung der Apparate und Instrumente, Verstärkung des Personals durch einen Assistenten und zwei ständige Arbeiter und Inanspruchnahme von Chemikern. Dabei ist es in der That der unermüdlichen und einsichtigen Thätigkeit des Vorstandes zu verdanken, wenn alle eingegangenen Aufträge zu gehöriger Erledigung gelangten. Für Demonstrationen zum Unterrichte der Schüler des Polytechnikums blieb allerdings wenig Zeit und Gelegenheit übrig.

Die Ergebnisse der ausgeführten Untersuchungen blieben übrigens an Werth und Bedeutung hinter dem Umfange derselben nicht zurück und
haben auch über die Grenzen des Landes hinaus in kompetenten Kreisen Beachtung gefunden.

Zu besonders wichtigen Ergebnissen haben die Untersuchungen schweizerischer Bauhölzer und der Cémente geführt ; letztere gaben

46 bereits auch zur Aufstellung neuer, vom schweizerischen Ingenieurund Architektenverein und vom Verein schweizerischer Cementfabrikanten angenommenen Normen für Lieferung, Prüfung und Klassifikation dieses Materials Anlaß. Nähern Einblick in die Bedeutung der ausgeführten Arbeiten und den Werth ihrer Ergebnisse gewähren der Spezialkatalog der Gruppe 18 der Landesausstellung, welcher sämmtliche Resultate der für diese gemachten Versuche enthält, ferner die Fachberichte über diese Gruppe und die zahlreichen, in der schweizerischen Bauzeitung von der Anstalt veröffentlichten Aufsätze, welche die Ergebnisse der übrigen Versuche und kleinern wissenschaftlichen Arbeiten enthalten.

Noch besser und eindringlicher werden Bedeutung und Werth der bisherigen, wie der künftigen Arbeiten der Anstalt zu Tage treten, zum Nutzen des Landes und zur Hebung der Bedeutung der Anstalt selbst, wenn, wie es das technische Publikum je länger, je dringender verlangt, und es die Bedeutung der Anstalt bedingt, von dieser aus in systematischer Weise die wichtigen Arbeiten und deren Ergebnisse fortlaufend als ,,Mittheilungen der eidg. Anstalt für Prüfung von Baumaterialien"1 in geeigneter Weise veröffentlicht werden, wozu noch mit Schluß des Berichtjahres die Einleitungen getroffen worden sind.

Die außerordentlichen Ausgaben, welche der Anstalt, durch die ausnahmsweisen Anstrengungen, die sie zu machen hatte, erwachsen sind, hat sie aus dem besondern Kredite, der ihr zur Ausführung der Arbeiten für die Landesausstellung zur Verfügung gestellt wurde, und aus den Einnahmen des gewöhnlichen Betriebes, die sich unerwartet günstig gestalteten, zu bestreiten vermocht.

Dabei haben die Apparate und, besonders von der Ausstellung her, die Sammlung von Baumaterialien eine bedeutende Bereicherung erfahren. Zur Unterbringung der letzteren sind mit Hülfe eines Zuschusses der Schulkasse und mit verhältnißmäßig geringen Kosten eine Anzahl sehr schöner Schränke erworben und die Gegenstände zur Belehrung der Studirenden und des Publikums in äußerst übersichtlicher, geschmackvoller und anschaulicher Weise in den Corridoren der Bauschule aufgestellt worden.

Dem die Anstalt beschlagendeu Postulate der Bundesversammlung vom Dezember 1882 entsprechend, ist ein neues Regulativ mit detaillirtem Tarif für Untersuchungen aller Art entworfen
worden. Es kann sich aber zur Zeit nicht mehr bloß um Ordnung des Tarifwesens handeln, sondern es bedarf die Anstalt zu ihrer zweckentsprechenden, den Interessen sämmtlicher Baugewerbe des Landes dienenden Führung einer gründlichen Reorganisation. Vor Allem ist das Personal um einen Assistenten und wenigstens um

47 einen Vorarbeiter als ständigen Gehülfen des Vorstandes zu vermehren und in Folge dessen der jährliche Beitrag des Bundes für die Anstalt den Bedürfnissen angemessen dahin festzustellen, daß aus demselben wenigstens die Besoldungen des nothwendigen ständigen Personals der Anstalt und die Kosten für Publikation ihrer Arbeiten gedeckt werden können.

5. Amtstätigkeit der Schulbehbrden. Der Schulrath hielt im Berichtjahre neun Sitzungen, in welchen er 145 Geschäftsgegenstände behandelte; außerdem wohnten die Mitglieder den Aufnahms- und Diplomprüfungen bei, soweit ihnen dieses immer möglich war. Das Präsidialprotokoll zeigt die Abwandlung von 377 Traktanden.

In Folge Hinscheides des Herrn Dr. A. Escher, dessen wir schon im letzten Berichte erwähnten, wählte der Bundesrath, in Kompletirung der Behörde, als neues Mitglied Herrn Direktor G. B r i d e l in Bern und ernannte zum V i z e p r a s i d e n t e n Herrn Oberst B l e u le r in Riesbach bei Zürich.

A e n d e r u n g e n i m L e h r e r p e r s o n a i . I n unserm letzten Berichte erwähnten wir der Pensionirung des hochverdienten Lehrers der speziellen Botanik, Herrn Professor Heer. Unser aufrichtige Wunsch, es möchte ihm vergönnt sein, die ihm gewordene wohl verdiente Ruhe noch lange Zeit geniessen zu können, ging nicht in Erfüllung. Er starb nach kurzer Krankheit, inmitten seiner nie ruhenden Thätigkeit am 27. September 1883. Der tief gefühlte Dank des Landes und die Hochachtung aller Freunde der Wissenschaft folgen dem hochverehrten vaterländischen Gelehrten in'& Grab.

Die von Herrn Heer innegehabte Stelle wurde bereits wieder besetzt in der Person des Herrn Dr. Karl S e h r ö t e r von Zürich.

Für Kunstgeschichte und Archäologie an der Stelle des verstorbenen Herrn Professor Dr. Kinkel ist Herr Dr. Rudolf R a h n von Zürich gewählt worden.

Während des Berichtjahres haben ihre Entlassung genommen die Assistenten : Dr. Gröbli, Assistent in höherer Mathematik ; Dr. E. Knecht, II. Assistent des analytischen Lahoratoriums ; Dr. Constam, III. Assistent des analytischen Laboratoriums ; G. Billitz.

II. Assistent des technischen Laboratoriums ; G. Weber, Assistent der Physik. Sodann die Privatdozenten : P. Choffat (Paläontologie) : Dr. Winter (Botanik); C. Hug (Mathematik); Dr. C. Schröter (Botanik), in Folge seiner Ernennung zum Professor.

48 An Stelle der ausgetretenen Assistenten wurden gewählt : ür. Rudio von Wiesbaden für höhere Mathematik; M. Ceresole von Lausanne als II. und H. Kreis von Altikon als III. Assistent des analytischen Laboratoriums; F. Nötzli von Höngg als II. Assistent des technischen Laboratoriums; R. Kopp von Luzern als Assistent für Physik.

Endlich ist Herrn J. Jäggi von Aarburg die Stelle des Konservators der botanischen Sammlung definitiv übertragen worden.

Als Privatdozenten haben sich habilitirt die Herren : Dr. Arthur Cairn von Lieben bei Prag für Chemie; Dr. Joh. Kreyenbühl von Luzern und Dr. Joh. Rehmke von Elmshorn für Philosophie und Pädagogik; Alfred Wolfer von Maur (Zürich), für Astronomie; Dr. Chr. Beyel von Zürich für Mathematik und H. Girtann von St. Gallen für Ingenieurfächer.

S t i p e n d i e n u n d S e h u l g elderlass A u s d e n E r trägnissen der Chatelain'schen Stiftung wurden an sechs talentvolle dürftige schweizerische Schüler Stipendien im Betrage von 1650 Franken ausgesetzt; überdieß erhielten 21 Schüler und zwei Auditoren ganz oder theilweise Schulgeld-, resp. Honorarerlaß.

O r g a n i s a t o r i s c h e s . Auch im Berichtjahre war wegen Krankheit und Versetzung in den Ruhestand mehrfache Stellvertretung von Lehrern anzuordnen, Die Führung der Kurse über spezielle Botanik blieb bis zur Wiederbesetzung der Stelle in der Hand des bisherigen Stellvertreters. Herr Professor Orelli mußte wegen fortdauernder Krankheit in seinen Funktionen dauernd entlastet werden ; die Ausfüllung der Lücke wurde dem bisherigen Stellvertreter, Herrn Privatdozenten Dr. Rudio, übertragen. Ebenso mußte Herr Professor Scherr wegen Krankheit entlastet werden und es fand, soweit es möglich war, in Literatur Ersatz durch Herrn Privatdozent Dr. Stiefel statt.

Weiteres Vorgehen in der R e o r g a n i s a t i o n einzelner Sektionen im A n s c h l u ß an den g e d r u c k t e n R e o r g a n i s a t i o n s b e r i c h t vom J a h r 1879. Nach Bestellung der Professuren (vide Geschäftsbericht pro 1882) ist die Neugestaltung des Stundenplanes und der Fächervertheilung in der Ingenieurschule, immerhin innerhalb des bisherigen Rahmens von sieben Semestern, auf Grundlage der Anträge und der Besprechung mit den Fachmännern und eines Berichtes der schulräthlichen Spezialkommission, durch den Schulrath zum Abschluß gebracht worden. Vorbehalten ist lediglich eine spätere nochmalige Wiedererwägung der Fragen, ob eine begrenztere Speziai Vorlesung in

49 Maschinenlehre für diese Sektion eingeführt werden oder die bisherige gemeinsame Vorlesung mit den Mechanikern bleiben soll, und sodann, ob die spezielle Vorlesung mit Konstruktionsübungen über Baumaschinenlehre, sei es modifizirt oder aus dem Rahmen der obligatorischen Fächer gestrichen werden soll. Die außerordentliche Entwicklung und Ausdehnung der den einzelnen Sektionen zugetheilten Berufsfächer macht eine richtige, die Verarbeitungskraft der Schüler nicht allzu sehr drückende Vertheilung des Stoffes ohne Erweiterung, resp. Vermehrung der Jahreskurse immer schwieriger.

Die Anwendung des letzten Mittels aber stößt auf entschiedenen Widerstand gegen die Anforderungen des praktischen Lebens, welches sich weigert, der Schule eine ungebührliche Zeit für die theoretische Ausbildung des Menschen zuzugestehen, zumal die allerbeste Schule niemals eine weitere Bildung in der Praxis wird ersetzen können.

Es bleibt demnach immer die Hauptaufgabe der Schule, die allgemeine Denkkraft in verschiedenen Richtungen für das praktische Leben zu schärfen.

R e f o r m d e r A b t h e i l u n g III, S e k t i o n d e r M e c h a n i k er. Eine gründliche, auf der Höhe des Wissenscbaftsbesitzes der Zeit und der thunlichsten Vorbereitung für die Praxis stehende Reform namentlich auch dieser Abtheilung ist eine keineswegs leichte und doch rationell zu lösende Aufgabe. Wenn fast in allen Gebieten des Lebens der Satz gilt: Stillstand ist Rückgang, so gilt er in der Organisation der technischen Hochschulen in erhöhtem Maße. Der Mathematik, der Maschinenlehre und dem Maschinenbau gesellt sich in dieser Abtheilung ganz besonders, aber auch in den Abtheilungen der Fachlehrer, der Chemiker und der Ingenieure, in neuester Zeit die Frage der Organisation des p h y s i k a l i s c h e n Unterrichtes, namentlich in praktischer Richtung (Laboratorium) , bei. Wenn eine dem ernsten Studium der innern Organisation zugewendete Sorge der Schulbehörde auch noch so sehr bestrebt ist, auszuscheiden und zu vermeiden, was mehr vorübergehend sein könnte und etwa in das Gebiet der Liebhabereien zu verweisen wäre, so dürfen die Schulbehörden einer, auf fester Ueberzeugung ruhenden Initiative trefflicher, auf der Höhe ihrer Aufgabe stehender Fachmänner, wie sie sich in unserer Schule zeigt, ihr Ohr und ihre kräftige Unterstützung nicht
versagen. In dieser Abtheilung werden deßhalb die gerechten Anforderungen der Physiker und der Maschinenbauer schwer befriedigt werden können, ohne eine Ausdehnung der Sektion um mindestens ein Semester.

Der rühmliche Wetteifer der beiden Richtungen an der Schule (Physik und Maschinenbau) macht die richtige Ausgleichung in Bundesblatt.

36. Jahrg. Bd. II.

4

50 diesen bedeutendsten Fächern schwer. Mehrfache vorläufige und in ihren Zielen auseinander gehende Gutachten der Fachmänner lassen deßhalb die diesfällige definitive Ordnung nicht über das Knie abbrechen. Der Schulrath hat der vorberathenden Lehrerkonferenz, nach Prüfung ihrer vorläufigen Berichte und des Stande» dieser Frage überhaupt, mehrfache Weisungen für die zu gewärtigenden definitiven Vorschläge ertheilt und erwartet erneuerte Gutachten.

R e f o r m d e r F o r s t s c h u l e . In dem Berichte des Schulrathes an den Bundesrath vom 12. November 1879 (Kritik des jetzigen Zustandes einzelner Abtheilungen des Polytechnikums),, welcher dem gedruckten Reorganisationsberichte vom gleichet» Monate beigelegt war und an der Hand der nöthigen Reformen die Büdgeterhöhung der Schule begründete, wurde auch die Nothwendigkeit der Reform der Forstschule, resp. die Aufstellung einer neuen Professur zu diesem Zwecke betont und von den Käthen durch Genehmigung des bezüglichen Büdgetansatzes acceptirt. Die Professur wurde besetzt und der Schulrath hat die Reform dieser Abtheilung und ihre Ausdehnung von 2 Va auf 3 Jahre im Laufe des Jahres in allem Detail festgestellt und der Genehmigung dea Bundesrathes unterbreitet.

Die Lehrerkonferenz arbeitete eineu Antrag aus und eine Spezialkommission des Schulrathes berieth mit den Fachmännern der Anstalt das eingereichte Projekt. bis in's kleinste Detail. Aus den einläßlichen Berathungen dieser Kommission und des Schulrathes ging eine in wesentlichen Punkten modifizirte Organisation dieser Abtheilung hervor, welche namentlich auch die Stundenzahl der obligatorischen Fächer reduzirte, der Schülerüberbürdung wehrte und die Stoff- und Fächervertheilung rationell zu ordnen bestrebt ist. Der Bundesrath hat der neuen Organisation die Genehmigung ertheilt und dieselbe ist seit Oktober 1883 in Kraft und Ausführung getreten.

K r ä f t i g u n g der M i t t e l s c h u l e n der S c h w e i z .

Es ist eine von allen Kreisen der Schweiz, von den Männern der Wissenschaft, den Lehrern der Mittelschulen und des Polytechnikums, wie von den ehemaligen Schülern der Anstalt und den Behörden derselben einmüthig getheilte Ueberzeugung, daß unsere Mittelschulen, von der Primarschule ab zu höhern technischen Studien, einer entschiedenen Kräftigung bedürfen. Der Bericht vom November
1879 hat diesen Theil der Reorganisationsfrage des Polytechnikums aufs Einläßlichste gewürdigt und dargethan. Die Behörden der Kantone sind wohl auch von dieser Üeberzeugung durchdrungen, stoßen sich aber an mannigfachen Schwierigkeiten,,

deren Ueberwindung mit festem Sinn anzustreben in beidseitigem Interesse geboten ist. Der schweizerische Schulrath muß auf diesen Punkt, ohne welchen das Polytechnikum dem Lande die besten Dienste zu leisten gehindert ist, ein außerordentliches Gewicht legen und darf nicht ruhen und nicht müde werden, die Ausführung dieses Zieles anzustreben. Der ßundesrath ist über die Gesichtspunkte, die hiebei nicht aus dem Auge gelassen werden dürfen, durch einen einläßlichen Bericht vom 17. Februar 1883 unterrichtet worden und geht mit den Ansichten des Schulrathes einig. Um den Kantonen den Uebergang leichter zu machen, sind die Maturitätszeugnisse aller schweizerischen Schulen, die bis anhin im Vertragsverhältniß mit dem Polytechnikum standen, noch für das Schuljahr 1883/84 gültig erklärt worden. Die Verlängerung dieses Provisoriums muß aber aufhören. Wie das Polytechnikum ohne Rückhalt Alles vorweg gethan hat, um bei seiner Reorganisation sämmtlichen Wünschen der Mittelschulen nachzukommen, so darf erwartet werden, daß nun auch die Mittelschulen nachfolgen.

Den fortgesetzten Bemühungen des Schulrathes, vereint mit dem Beitritte und der kräftigen Initiative mancher Erziehungsdepartemente der Kantone , ist es gelungen , im Berichtjahre erfreuliche Resultate zu erzielen. Neue Verträge sind abgeschlossen mit den Kantonsschulen von Thurgau, Schaffhausen , Solothurn, Freiburg und mit, der Akademie in Lausanne. Mit Luzern und Zug sind Verhandlungen getroffen, die Aussicht geben, daß auch da die Reform gelingen wird. Von Neuenburg ist in Bälde das Gleiche zu erwarten. Ebenso haben mit Bern, Zürich und Aargau vielfache Konferenzen stattgefunden, die noch nicht zum Abschlüsse gediehen sind. Immerhin dürfen wir diese Anfänge als der Reform günstig ansehen. Aber die doch so sehr dringliche Sache geht sehr langsam und schwerfällig vorwärts. Was der Sehulrath verlangt, ist das Minimum dessen , was verlangt werden muß und in Deutschland, Frankreich und Italien längst erreicht, ja überholt ist. Die Kantone Thurgau, Schaffhausen , Solothurn und Freiburg (Waadt mit Rücksicht auf die Akademie) hahen die gestellten Bedingungen für neue Verträge, die nöthigen Opfer nicht scheuend , zur vollen Befriedigung des Schulrathes erfüllt. Wir sehen mit Vertrauen einer gleichen Haltung der großen Kantone entgegen. Der Schulrath seinerseits
muß und wird dieser hochwichtigen Sache fortgesetzt die ernsteste Aufmerksamkeit widmen und sich keine Mühe reuen lassen, das den Mittelschulen und dem Polytechnikum gemeinsame Ziel durch die ganze Schweiz zu erreichen. Hiefür muß er aber auf kräftige Unterstützung in den Kantonen und durch die Bundesbehörden rechnen können.

52 Laud w irt h s c h a f t l i c h e Schule. P o s t u l a t des N a t i o n a l r a t h e s. Im schweizerischen Nationalratli ist. die Frage aufgeworfen worden : ,,Ob die landwirtschaftliche Schule am Polytechnikum der vaterländischen Landwirthschaft nicht nutzbarer gemacht werden könnte?"1 Der Schulrath hat dieser Anregung seine volle Aufmerksamkeit gewidmet und ist nach einläßlicher Prüfung zu folgenden Schlußsätzen gelangt : 1) Nach dem Gründungsgesetze ist die landwirthscliaftliche Ahtheilung eine wesentlich höhere w i s s e n s c h a f t l i c h e Anstalt ohne Gutsbetrieb. An dieser Organisation ist auch für die Zukunft festzuhalten. Der Schulrath gibt auch unbedenklich sein Gutachten dahin ab, daß die Abtheilung, sowohl nach Richtung ihrer Organisation, als hinsichtlich der Besetzung der Lehrstellen, vortrefflich bestellt ist.

2) Was die besondern Desiderata des Gutachtens der Fachschulkonferenz betrifft, so mag die Einrichtung einer kleinen Versuchsanlage für Obst- und Weinbau als praktische Ergänzung des theoretischen Unterrichtes, sofern vom Bunde die ökonomischen Opfer gebracht werden wollen, wenn auch nicht als unbedingt nöthig, doch als nützlich erscheinen.

Die Vertretung der Milch- und Alpwirthschaft durch einen speziellen Dozenten dieses Faches würde eine Reihe neuer Einrichtungen von Lokalitäten etc. erfordern, deren ökonomische Tragweite im Momente, ohne einläßliche Untersuchungen, mit Sicherheit nicht festgestellt werden könnte. Was in dieser Richtung indessen theoretisch zu behandeln ist, kann durch die beiden Hauptprofessoren (für Thierproduktion und Pflanzenbau) vorgetragen werden. Dem Schulrath erscheint eine Erweiterung der Anstalt durch eine neue Hauptprofessur mit praktischen Versuchen zur Zeit noch nicht angezeigt, am mindesten, so lange nicht die Landwirthe der Schweiz in Bezug auf den Unterricht eine entschieden intensivere Benutzung der Anstalt bezeugt haben werden.

Dagegen kann der Schulrath die Anregung, betreffend Bildung von Kulturtechnikern, unterstützen, immerhin in der Meinung, daß die Hauptrichtung dieses Faches an der Ingenieurschule vertreten sei und an der landwirtschaftlichen Abtheilung nur gewisse ergänzende, auf die landwirtschaftlichen Interessen bezügliche Spezialkurse einzurichten sind, wofür eine Jahresausgabe von circa Fr. 10,000 voraussichtlieh genügen dürfte.

Endlich unterstützt und begrüßt der Schulrath mit Entschiedenheit die Anregung der Konferenz, betreffend Aussetzung eines jähr-

53 liehen Kredites von Fr. 4--5000 zu besondern Stipendien für begabte dürftige Schüler der landwirthschaftlicheu Abtheilung, speziell io der Absicht, dieselben mit einer solchen Unterstützung als Lehrer für Ackerbauschulen, als Wanderlehrer oder Kulturtechniker ausbilden zu können.

Mittelst Berichtes vom 22. März 1883 ist diese Meinungsäußerung in einläßlicher Begründung zugleich in Begleit eines Gutachtens der betheiligten Lehrerkonferenz dem Bundesrathe übermittelt worden.

Die bundesräthlichen Departement* des Handels und der Landwirthschaft und des Innern verlangten, nachdem sie auch die Gutachten landwirthschaftlicher Kreise eingeholt hatten, mit Zuschrift vom 9. Oktober 1883 über einzelne Punkte weitere Auskunft vom Schulrathe, unter Anregung der Frage, ,,ob nicht eine neue Prüfung durch eine aus Vertretern des Sehulrathes, der landwirtschaftlichen Schule und der praktischen Landwirtschaft zusammenzusetzende Kornmission wünschbar und zweckmäßig erachtet werde." Hierüber wird der Schulrath in Bälde Bericht erstatten.

Eine Anzahl weiterer Gutachten, die vom Schulrathe durch einzelne Departemente des Bundesrathes gegen Ende des Berichtjahres verlangt worden sind, nämlich über die Fragen a) betreffend Errichtung einer landwirtschaftlichen Musteranstalt; b) betreffend Aufstellung eines besondern Lehrstuhles für Meteorologie; c) betreffend Errichtung einer Fachschule für Télégraphie ; d) betreffend Errichtung einer Centralanstalt für forstliches Versuchswesen können erst im laufenden Jahre ihre Erledigung finden.

Ebenso kann die von Bern übermittelte Petition von Samenhändlern um Aenderung des Reglements der Samenkontroistation erst später begutachtet werden, da der Schulrath hiefür einerseits das Vorbefinden von Experten bedarf und anderseits von Woche zu Woche Eingaben in durchaus entgegengesetzter Richtung einlaufen.

Erledigung des Prozesses betreffend die Baupflicht Zürichs gegenüber dem Polytechnikum. Der letzte Jahresbericht hat mitgetbeilt, daß dieser Prozeß des Bundes mit Zürich endlich bis zur Abnahme des Beweisverfahrens vorgeschritten sei. Dieser Zeitpunkt wurde von den Parteien benützt,

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um neuerdings Unterhandlungen bezüglich einer außergerichtlichen Erledigung einzuleiten. Diese Unterhandlungen zwischen der Regierung von Zürich und dem Bundesrathe führten zu einem V e r g l e i c h , welchem die Gutheißung beider Parteien zu Theil geworden ist. Die Verhandlungen der eidgenössischen Räthe bereinigten vor der Genehmigung lediglich noch zwei untergeordnete Punkte, welche nach der Fassung, die dem Vergleichsprojekte vom Bundesrathe gegeben war, verschiedener Deutung fähig gewesen wären. Durch diese Referate ist nun klar festgestellt, daß nicht nur die Räume, die im Hauptgebäude durch einen Neubau für Physik frei wurden (Art. 5, Absatz 4 des Vergleichs), sondern gleicherweise auch diejenigen, die durch den eventuellen Bau eines SammlungsgebäudeK frei würden (Art. 2 des Vergleiches), dem Polytechnikum für seine Zwecke zufallen müssen. Ebenso ist außer Zweifel gestellt, daß der Preiswerth des Baugrundes für das Physikgebäude bei Eintritt des in Artikel 7 des Vergleiches vorgesehenen Falles vom Bunde nicht ein zweites Mal an Zürich zurückzuzahlen ist, da d i e s e r Baugrund ja nach der letzten Fassung des Vergleiches (Art. 5, Absatz 1), im Gegensatze zum Baugrunde für Chemie, bereits dein Bau v o r g ä n g i g zu Fr. 6 per Quadratmeter an Zürich bezahlt werden muß.

So ist nun endlich dieser lange Streit durch das Entgegenkommen der Parteien friedlich geschlichtet worden.

Vom Augenblicke an, da in Aussicht war, daß ein Vergleich zu Stande kommen werde, und lange, bevor alle legalen Akte ins Leben getreten waren, hat der Schulrath, im Einverständnisse mit dem Schweiz. Departement des Innern, mit Rücksicht auf das dringende Interesse der Schule, die vom Vergleiche abhängige Baufrage für Chemie und Physik bereits ins Auge gefaßt und jede Vorbereitung getroffen, um Pläne und Kosten Voranschlag vorerst für das neue C h e rn i e g e b ä u d e , in voller sachlicher Würdigung des Gebrauchszweckes der Baute, erstellen zu lassen, um an Bundesrath und Bundesversammlung ohne Verzug mit reiflich erwogenen Vorlagen und Anträgen gelangen zu können. Die Berichte des Schulrathes an den Bundesrath vom 24. Juni und 31. Juli 1883 geben über den Gang dieser Vorarbeiten, bei welchem die Architekten (die Herren Professoren Bluntschli und Lasius), die Fachmänner der Chemie und der Schulrath zusammenwirkten,
genauen Aufschuß. Die Arbeit wurde durch dieses Verfahren und die dadurch ermöglichten maßgebenden Zwischenbeschlüsse des Bundesrathes der Art gefördert, daß der letztere in der Lage war, mit Botschaft vom 30. November 1883 den eben versammelten eidgenössischen Räthen Plan und Kostenberechnung des Neubaues

für Chemie in geprüfter und wohl erwogener Ausführung vorzulegen und den Kredit für den Rohbau dieses Gebäudes zu verlangen. In diesem Plan haben dann auch die für die Landwirtschaft so höchst nützlichen Institute der Düngeranalyse und Samenkontrole, sowie die eidgenössische Probiranstalt für Silber und Gold, in vortheilhafter Art untergebracht werden können. Die eidgenössischen Räthe haben den Beschlussesantrag des Bundesrathes im Dezember 1883 genehmigt und dadurch einen neuen Beweis des lebhaften Interesses und der opferbereiten Sorge für die polytechnische Schule geleistet, für welchen die Anstalt und ihre Vertreter den Räthen und dem Lande sich tief verpflichtet fühlen. Es ist hiemit auch der Vortheil gewonnen, daß die im Vertrage mit Zürich (.Art. l, d) für den Bau eingeräumte Frist, wohl benutzt, für eine solide Ausführung ausreicht. Der Bundesrath hat nun die Ausführung des Baues in seine Hand genommen und die nächste Führung und Leitung den Herren Professoren der Bauschule, Bluntschli und Lasius, übertragen. Eine allen unnützen Luxus streng vermeidende, aber die Brauchbarkeit des Gebäudes zu seinen Spezialzwecken im allerbesten Sinn des Wortes sichernde Ausführung wird der beste Dank sein, der dem Lande für diese neuen Opfer gebracht werden kann.

W e i t e r e A u s f ü h r u n g d e s B a u v e r t r a g e s . Einr i c h t u n g und A u s s t a t t u n g des p ro v i s o r i s e h en p h y s i k a l i s c h e n Institutes im H a u p t g e b ä u d e der S c h u l e . Der Vertrag, resp. Vergleich mit Zürich über die Baupflicht legt dem Kanton die Pflicht auf (Art. l b), ,,im Hauptgebäude nach zu vereinbarendem Plane die Erweiterung der physi,,kalischen Arbeitsräume auszuführen.

Die innere Ausstattung bleibt Bundessache. Den in letzter Richtung erforderlichen Zusatzkredit (13,000 Fr.) für Beschaffung des Mobiliars und der Apparate, behufs Ausrüstung dieser erweiterten Räume, hatten die Räthe im Juli bewilligt. In diesen beiden Richtungen wurde von Zürich und dem Bunde mit der erforderlichen Raschheit gehandelt, in der Art, daß diese Räume dem physikalischen Laboratorium mit Beginn des neuen Schuljahres 1883/84 überlassen werden konnten. Die diesfalls bereits angerufenen Speziai berichte weisen jedem Laien verständlich nach, daß dieses Provisorium, durch welches wohl alles Erreichbare im
jetzigen Hauptgebäude gewonnen ist, dennoch durchaus ungenügend erscheint und einen Neubau in dieser Richtung verlangt, mit welchem sodann auf längere Zeit die baulichen Bedurfnisse der Schule in der Hauptsache zur Ruhe kommen werden.

O r d n u n g d e r g e o l o g i s c h - p a l ä o n t o l o g i s c h e n Samml u n g . Diese außerordentlich umfangreiche Arbeit ist mit Kraft in

56 die Hand genommen worden. Der Direktor der Sammlung, Herr Professor Heim, hat hiefür einen Arbeitsplan vorgeschlagen, der von dem Schulrathspräsidenten und dem Direktor der Schule mit Herrn Heim durchgesprochen und revidirt worden ist und womit die Aufsichtskommission der Sammlungen und der Schulrath sich einverstanden erklärt haben.

C u l m a n n - S t i f t u n g u n d - D e n k m a l . D i e Schüler und Verehrer des verstorbenen Herrn Prof. Culmann haben durch freiwillige Beiträge einen Fond gesammelt, aus welchem einerseits das Grab des Verstorbenen mit einem Denkstein versehen und im Weitern eine Marmorbüste desselben erstellt worden ist, welche im Polytechnikum im Vestibüle vor den Verwaltungsräumen aufgestellt werden soll. Das Komite wollte aber auch einen dauernden Gewinn für die Schule hiemit verbinden und sammelte weiter für eine Stiftung, aus deren Zinsen Preise für Arbeiten der Schüler der Ingenieurabtheiluug verabfolgt werden sollen. Hiefür sind in Folge eines Legates und weiterer Beiträge bereits Fr. 7000 in sicherer Aussieht. Das Komite hat sieh nunmehr an den Schulrath gewendet und um Deckung der Kosten für die a r c h i t e k t o n i s h e U m r a h m u n g der Büste aus Bundes-oder Schulmitteln gebeten. In einem Schreiben an den ßundesrath vom 7. August 1883 trug der Schulrath auf Uebernahme dieser letztern baulichen Kosten im Maximalbetrage von Fr. 4500 aus dem Reservefond der Schule an. DiesesGesuch ist durch Schlußnahme des Bundesrathes vom 14. August 1883 bewilligt worden und auch die Regierung von Zürich, respdie Direktion der öffentlichen Arbeiten, hat die Bewilligung zur Aufstellung der Büste im Vestibule des Hauptgebäudes gegeben.

Die großen Verdienste des verstorbenen Meisters um unsere Schule rechtfertigen wohl ohne weitere Worte diese materielle Theilnahme an den weit darüber hinausgehenden Anstrengungen der Schüler und Verehrer Culmanns.

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VII. Statistisches Bureau.

Im Frühling des Berichtjahres erschien der zweite Band der Volkszählungsergebnisse, ,,die B e v ö l k e r u n g n a c h A l t e r , G e s c h l e c h t und Ci vil stand." Der dritte Band, die Berufsstatistik enthaltend, ist so weit vorgerückt, daß er in wenigen Monaten, die Presse verlassen kann.

Ebenfalls im Frühling des Berichtjahres erschien auch ,,die B e v ö l k e r u n g s b e w e g u n g in d e r Sch w i z i m J a h r e 1881" und es wird die entsprechende Arbeit pro 1882 ebenfalls im Frühling des neuen Jahres der Oeffentlichkeit übergeben werden, können.

Die wöchentlichen Zusammenstellungen der G e b u r t e n und T o d e s f ä l l e i n d e n g r ö ß e r n S t ä d t e n d e r S c h w e i z wurden auf den wiederholt geäußerten Wunsch etwas reduzirt, d. h. auf die Städte von über 10,000 Einwohnern beschränkt, da es sich herausstellte, daß die bald sehr kleinen, bald sehr hohen Zahlen für die Mortalität einer Woche bezüglich kleinerer Städte zu allerlei Mißverständnissen Veranlassung gaben.

Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß die in der Abtheiluug "Hygieine" der schweizerischen Landesausstellung ausgestellten bevölkerungsstatistischen Arbeiten des eidgenössischen statistischen Bureaus demselben ein Diplom erwarben.

D i e A u s f u h r der S c h w e i z n a c h d e n V e r e i n i g t e n S t a a t e n im Jahr 1883 wurde in der bisherigen Form publizirt.

Dagegen gestatteten die nunmehr nominatim eingehenden Mitteilungen der Auswanderungsagenturen über die ü b e r s e e i s c h e A u s w a n d e r u n g in der bezüglichen Publikation die Ausgewanderten nicht nur nach Geschlecht und Civilstand, sondern auch nach Heimat, Alter und Beruf zu gruppiren, und so zu zeigen, welche Bevölkerungsgruppen der Auswanderung das größte Kontingent liefern.

Die Ergebnisse der p ä d a g o g i s c h e n P r ü f u n g e n bei der R e k r u t i r u n g pro 1883 erschienen Ende Februar 1883; diejenigen der neuesten Prüfung konnten noch nicht berechnet werden, da noch nicht das gesammte Material eingelaufen ist. Die in den Zeitungen bereits zu Anfang des Jahres 1884 mitgetheilten Resultate sind also nicht richtig, da erst nach dem Einlaufen des gesammten Materials einem jeden Kanton diejenigen Rekruten, welche in demselben ihre obligatorische Schulzeit absolvirt haben., zugerechnet werden können.

Behufs der Ausarbeitung eines Bundesgesetzes, betreffend die privaten Versicherungsanstalten, ist das eidgenössische statistische Bureau mit einer Zusammenstellung der bestehenden Gesetze über diese Materie beauftragt: im Berichtjahre publizirte es die G e s e t z gebung der europäischen Staaten betreffend die staatliche Beaufsichtigung der privaten Versicher u n g s a n s t a l t e n . Die Zusammenstellung der bezüglichen Gesetze der amerikanischen Staaten mußte auf das laufende Jahr verschoben werden.

Der Nichtabschluß einiger auf das Programm von 1883 genommenen Arbeiten erklärt sich, wenn man bedenkt, daß im Berichtjahre noch zwei neue umfassende Arbeiten, welche im Budget nicht vorgesehen waren, vom Bureau an die Hand genommen werden mußten: der Generalbericht über die A l k o h o l - E n q u e t e und eine internationale S p a r k a s s e n s t a t i s t i k .

Bei dieser Gelegenheit zeigte es sich, daß das eidgenössische statistische Bureau, um den stets wachsenden Bedürfnissen genügen zu können, einer großem Zahl solcher Beamten bedarf, welche zu selbständiger Ausführung größerer Arbeiten befähigt sind; es wurde daher zu den bisherigen stehenden Beamtenstellen durch ein eigenes Gesetz die Stelle eines Adjunkten kreirt; der betreffende Beamte konnte jedoch erst im Oktober (Ablauf der Referendumsfrist) in Funktion treten. Ein weiteres Hinderniß des Fortschritts
Auch im Berichtjahre wurde das statistische Bureau und sein Direktor vielfach in Anspruch genommen für Gutachten aller Art,
Auskunftsertheilungen an in- und ausländische Behörden, Unterstützung statistischer Privatarbeiten (statistische Zeitschrift) ; die schweizerische Landesaustellung und die in dieses Jahr fallenden.

Enqueten brachten sogar eine Vermehrung derartiger Aufgaben.

59

VIII. Schweizerische meteorologische Centralanstalt.

Das N e t z der meteorologischen Stationen hat nur wenige Aenderungen erlitten. Auf dem U e t l i b e r g etablirte der jetzige Hotelbesitzer auf seine Kosten eine neue Station, um die seit dem Abbrennen des alten Hotels während mehreren Jahren unterbrochen Beobachtungen wieder aufzunehmen; es wurde dieselbe der Kontrole der Centralanstalt unterstellt. In Ste-Croix (Waadt) wurde die ebenfalls seit mehreren Jahren verwaiste Station durch Herrn Prof. Gollier wieder eröffnet. Eingegangen sind die Stationen in O r m o n d s - d e s s o u s (Waadt), in Folge Wegzugs des Herrn Pfarrer W i l d , welcher seiner Zeit die Station aus eigenen Mitteln etablirt hatte, ferner diejenigen in Vuadens (Freiburg) und M a r t i g ny, beiderseits in Folge Ablebens der langjährigen Beobachter, nämlich des um die Naturwissenschaften verdienten Herrn Dekan Chenaux und des Herrn Advokat Groß. Es wurde Vorsorge getroffen, daß an letzterem, in klimatischer Beziehung hervorragendem Orte die Beobachtungen mit dem Jahre 1884 wieder aufgenommen werden konnten.

Auf der S ä n t i s S t a t i o n erlitten zu Anfang des Jahres die Beobachtungen eine Unterbrechung in Folge Verunglückens des Beobachters Herrn Dörig, welcher die unterbrochene Telegraphenlinie zu repariren beabsichtigte und dabei in die Tiefe stürzte.

Mitte Januar konnten jedoch die dortigen Beobachtungen wieder aufgenommen werden. Im Laufe des Jahres wurde die Station nach verschiedenen Richtungen hin erweitert, namentlich durch die Aufstellung des Anemometers welcher seit Ende Juli funktionirt allerdings mit verschiedenen Unterbrechungen im Winter in Folge massenhaften Ansetzens von Eis an die Meta 11 th ei le, was sich aber nicht vermeiden läßt. Doch hat das Instrument trotz dieses Uebelstandes bereits sehr werthvolle Daten über die Windverhältnisse in den obern Regionen geliefert. Außer den gewöhnlichen meteorologischen Beobachtungen sind für das laufende Jahr auf dem Säntis noch solche über Luftelektrizität in Aussicht genommen.

Als Beobachter der Station fuuktionirt seit 1. Juli Hr. Sekundarlehrer Beyer von Hüttweilen.

Im 'Netze der R e g e n m e ß s t a t i o n e n zählte seit Beginn des Berichtjahres Zürich 39, St. Gallen-Appenzell 32, Thurgau 25, Schaffhausen 5, Baselland 14, Aargau 16, Luzern 21, Freiburg 12, Schwyz 10, Zug 6, Waadt 16 Stationen. Dazu kam im April der

60 Kanton Solothurn mit 11 Stationen, für welche die dortige Regierung die Hälfte der Kosten übernahm. Bevor an die Ausdehnung des Netzes auf die Südschweiz gegangen wurde, erschien es der Centralanstalt angemessen , zuerst die große Lücke, welche der Kanton Bern in der Nordschweiz läßt, auszufüllen. Die zu diesem Zwecke gepflogenen Unterhandlungen führten jedoch noch zu keinem Resultate. Im Kanton Genf hat das Eraiehungsdepartement 5 solcher Stationen etablirt, die mit Anfang 1884 in Thätigkeit traten.

Die G e w i t t e r h e o b a c h t u n g e n haben mit dem Monat Mai begonnen, nachdem zuvor die Beobachter der sämmtlichen meteorologischen und Regenmeßstationen zur Mitwirkung eingeladen und denselben sowohl detaillirte Instruktionen, als auch eine Anzahl offizieller Postkarten mit bedrucktem Schema für die Rapporte zugestellt worden waren. Die Zahl der rapportirenden Stationen betrug 200. Die Summe der eingegangenen Rapporte stieg auf 2321 und vertheilt sich auf die einzelnen Monate folgendermaßeu : Mai 270, Juni 896, Juli 860, August 187, September 101, Oktober l, November 4, Dezember 2. Die gemachten Mittheilungen werden von der Centralanstalt verarbeitet; eine große Lücke läßt auch hier der Kanton Bern.

Mit Rücksicht auf das bezügliche Postulat der Bundesversammlung vom Dezember 1882 wurde der Ermittlung der H a g e l s c h l ä g e eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Im Verein mit Herrn Oberforstinspektor Coaz hat die Direktion der Centralanstalt eine detaillirte Instruktion für die Beobachtung der H a g e l w e t t e r entworfen, welche mit der Einladung, allfällige Wünsche betreffend Ergänzung oder Modifikation kundgeben zu wollen, den kantonalen Forstämtern mitgetheilt wurde. Die wenigen geäußerten Wünsche wurden thunlichst berücksichtigt und hierauf die Instruktion mit Beobachtungsformularen den Kantonsregierungen zur Vertheilung an die Forstämter zugestellt.

Die Zahl der durch Vermittlung des eidgenössischen Oberforstinspektorats bei der Centralanstalt eingegangenen Berichte beträgt 92 und vertheilt sich auf die einzelnen Tage und Kantone wie folgt :

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Die Centralanstalt wird nicht ermangeln, darauf hinzuwirken, daß im laufenden Jahre die Gewitterrapporte und namentlich diejenigen über Hagelschläge vollständiger eingesendet werden, als dies im ersten Jahre zu erreichen möglich war.

62 Das täglic li e a u t o g r a p h i s c h e W i t t e r un g sb ü l l e t i n hat im Berichtjahre so ziemlich die Abonnentenzahl des Vorjahres beibehalten, ergibt aber auch nach der beschlossenen Reduktion des Inhalts immer noch ein ungünstiges finanzielles Resultat. In der wissenschaftlichen Bedeutung dieser Publikation, und der immerhin mannigfachen praktischen Verwerthung derselben findet die eidgenössische meteorologische Kommission gleichwohl genügenden Grund, dieselbe beizubehalten.

Die telegraphische Vermittlung der W i t t e r u n g s p r o g n o s e n wurde ebenfalls fortgeführt. Der möglichst allgemeinen Verbreitung derselben auf diesem Wege stehen aber die immer noch zu hohen Telegrammtaxen im Wege.

Im Berichtjahre wurde neben dem täglichen Witterungsbülletin d e r J a h r g a n g 1882 d e r ,, A n n a l e n d e r s c h w e i z e r i s c h e n m e t e o r o l o g i s c h e n Centralanstalt" publizirt, welcher, außer den Beobachtungsresultalen jenes Jahres, noch mehrere Abhandlungen enthält. Ueberdies wurde an der Verwerthung des gesammten , seit 1864 gesammelten Beobachtungsmaterials zu einer v o l l s t ä n d i g e n s c h w e i z e r i s c h e n K l i m a t o l o g i e ununterbrochen fortgearbeitet.

An der schweizerischen Landesausstellung war die Meteorologie in Gruppe XXX durch Aufstellung der auf den meteorologischen Stationen verwendeten Instrumente, sowie durch die Publikationen der Gen tral an sta 11 vertreten.

IX. Abtheilung Bauwesen.

A. Allgemeines.

Im Berichtjahre sind nun auch die Gesetze oder Verordnungen über Wasserbaupolizei der Kantone Uri, Zug und Appenzell Außer Rhoden genehmigt und damit für dieselben der Vorschrift des Artikel 7 des Bundesgesetzes betreffend "Wasserbaupolizei vom 22. Juni 1877 entsprochen worden. Die definitive Reglung dieser Angelegenheit steht hienaeh betreffend der im eidgenössischen Forstgebiet liegenden Kantone noch aus für Freiburg und Appenzell Inner Rhoden.

Sodann ist, anläßlich eines Subventionsbegehrens, auch das Wasserbaupolizeigesetz des außerhalb des eidgenössischen Forstgebietes liegenden Kantons Basel-Landschaft eingesandt und vom Bundesrathe genehmigt worden.

63 Dem Landesausschusse des Königreiches Böhmen wurden auf Verlangen Mittheilungen gemacht über die in der Schweiz bezüglich der Regelung und Benutzung der Gewässer bestehenden Vorschriften.

Der k. k. österreichisch-ungarischen Gesandtschaft wurde auf Verlangen zuhanden des k. ungarischen Kommunikationsministeriums Aufschluß über die in der Schweiz betreffend Hydrometrie und Meteorologie bestehenden Einrichtungen gegeben.

Weiter mag hier auch noch die Mittheilung ihre Stelle finden, daß unser Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen, sich bei der Darstellung des schweizerischen Wasserbaues an der Landesausstellung in Zürich betheiligt hat. Die großentheils plastischen Ausstellungsgegenstände desselben sind dem eidgenössischen Polytechnikum als Lehrmittel für die Ingenieurschule überlassen worden.

B. Eigenes Bauwesen des Bundes.

I. Hochbauten.

Der Unterhalt der eidgenössischen Gebäulichkeiten wurde während des Berichtjahres in gewohnter Weise besorgt, ebenso die Ausführung der durch das Budget und die Nachtragskredite bewilligten Umbau- und Erweiterungsarbeiten.

Nebstdem wurden folgende Neubauten erstellt : 1) ein Gebäude zur Unterbringung von Kriegsfuhrvverken m Luzern ; 2) ein Munitionsgebäude in Rohr bei Aarau ; 3) ein Munitionsgebäude in Brugg ; 4) ein Polirhaus in der Pulvermühle Chur ; 5) ein Wagenschuppen in der Mühlematt bei Thierachern ; 6) ein Dependenzgebäude /um Zollhause in Wiesenbrücke bei Basel ; 7) ein Zollhaus in Büro am Luganersee ; 8) ein Zollabfertigungshäuschen am Quai des Pâquis in Genf; 9} eine Postwagenremise mit Stallungen in Chexbres.

Die Arbeiten zu letzterm Gebäude konnten wegen eingetretener Schwierigkeiten betreffs Ankauf des nöthigen Bauterrains beim Bahnhofe Chexbres erst im Spätherbst in Angriff genommen werden.

Die Baute wird infolge dessen erst im Frühjahr 1884 zur Vollendung kommen.

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Für die Unterbringung des den verschiedenen eidgenössischen Gebäuden in Thun gehörenden Löschmaterials in einem central gelegenen Magazin wurde nicht, wie im Budget vorgesehen, ein eigenes Gebäude errichlet, sondern hiefür eine Anbaute an den bestehenden Turnschopf erstellt, durch welche Maßregel den frühem Uebelständen abgeholfen und gleichzeitig eine Ersparniß gegenüber dem bewilligten Büdgetbetrage erzielt wurde.

Für das Chemiegebäude in Zürich waren die Vorarbeiten zu Ende des Berichtjabres so weit vorgeschritten, daß Ihnen die bezügliche Vorlage noch in der Dezembersitzung unterbreitet werden konnte. Durch Bundesbeschluß vom 17. Dezember 1883 ertheilten Sie derselben Ihre Genehmigung und es werden die ersten Bauarbeiten schon im Frühjahr zur Ausführung gelangen können.

Für den Umbau des Inselspitalgebäudes in Bern zu einem Militärverwaltungsgebäude wurde mit den definitiven Vorarbeiten begonnen. Wir werden Ihnen über diese Angelegenheit in der nächsten Sommersession eine Speaialbotschaft vorlegen.

Gegenstände näherer technischer Untersuchungen bildeten unter Anderm auch die Frage der Verlegung des durch Bergstürze gefährdeten Zollgebäudes in Campocologao, der Erstellung eines Wohngebäudes für die schweizerischen Zollbeamten im Bahnhofe Luino und eines Zollhauses in La Bouèche an der bernisch-französischen Grenze, sowie des Ankaufes und Ausbaues des bis anbiu nur gemietheten Zollgebäudes in Beurnevésin. Für diese Bauobjekte wurden die Vorarbeiten so rechtzeitig fertig, daß die erforderlichen Bausummen in der Budgetvorlage pro 1884 Berücksichtigung finden konnten. Unsern Antrag auf Ausführung dieser im Interesse des Zolldienstes gelegenen Bauten haben Sie durch die bezügliche Kreditbewilligung zum Beschlüsse erhoben.

II. Straßen- und Wasserbauten.

Nebst dem gewöhnlichen Unterhalte der Straßen, Wege, Uferbauten und Fabrikkanäle kam im Berichtjahre die Wasserwerkanlage an der Aare in Thun zur Ausführung. Dieselbe besteht in dem 300 Meter laugen Einlaufkanal, dem Auslauf- und Leerlaufkanal , dem Turbinenhause mit zwei Reaktionsturbinen (System Jonval) von je 40 Pferdekräften effektiv, sowie den Transmissionen zu den verschiedenen theilweise weit aus einander liegenden G-ebäulichkeiten der Munitionsfabrik und der Konstruktionswerkstätte.

Die nach Fertigstellung des Wasserwerkes veranstaltete fachmännische Expertise bezeichnet sowohl die baulichen als die

65 maschinellen Einrichtungen als in jeder Beziehung solid, zweckmäßig und kunstgerecht ausgeführt. Turbinen und Transmissionen sind übrigens seit Ende September in ununterbrochenem Betriebe, was mit als Beweis dafür gelten kann , daß das ganze Werk als eia durchaus gelungenes hingestellt werden darf.

Wie schon in unserer Botschaft betreffend den Voranschlag pro 1884 hervorgehoben wurde, glaubten wir den Anlaß der Anlage des Fabrikkanales benützen zu sollen, für den Wafifenplatz Thun eine gut, eingerichtete, von den Militärbehörden schon seit Jahren verlangte Badanstalt zu schaffen. Durch Ausweitung des Kanals auf eine Breite von 15,5 Meter bei 50 Meter Länge wurde gleichzeitig mit der übrigen Kanalbaute ein genügend großes Badebassin mit Abtheilungen für jSchwimmer und Nichtschwimmer erstellt und es bleibt nur noch übrig, den nothwendigen Oberbau zu der Badeeinrichtung, wofür Sie uns im Budget pro 1884 den erforderlichen Kredit zur Verfügung gestellt haben, auszuführen.

Die Kosten für das Badebassin selbst konnten aus Ersparnissen bei der Kanalbaute bestritten werden.

C. Mobiliar.

Die Mobiliaranschaffungen und dessen Unterhalt erfolgten nach jeweiligem Bedürfniß. Ueber die Verwendung des hiefür bewilligten Kredites geben die Mobiliarkontrolen nähern Aufschluß.

D. Beschaffung von Büreaulokalen für die eidgenössische Centralrerwaltung, Büreaufoedienung.

infolge der bedeutenden Zunahme der Geschäfte des Handelsund Landwirthsehaftsdeparternentes und der daherigen Vermehrung des Personals dieser Verwaltung sahen wir uns genöthigt, der letztern drei weitere Zimmer im Bundesrathhause zur Verfügung zu stellen.

Der Hauswartdienst im Bundesrathhause und im Militärdepartementsgebäude vollzog sieh während des Berichtjahres in normaler Weise.

E. Verschiedene Aufträge betreffend Hochbau.

Von Geschäften , welche nicht das eigene Hochbauwesen des Bundes, sondern gemiethete, anzukaufende oder in sonstiger Weise von letzerem zu übernehmende Gebäude betreffen, haben Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. II.

5

66

wir im abgelaufenen Jahre unserer Bauverwaltung mehrere zur Begutachtung überwiesen , so unter Anderm bezüglich des Polytechnikums und des Gebäudes für die land- und forstwirthschaftliche Abtheilung in Zürich, der Postgebäude in Locle und Luzeru, sowie der Postlokale in Brunnen und Wetzikon. Die Jahresberichte derjenigen Verwaltungen, in deren Geschäftskreis der Gegenstand gehört, geben über die Behandlung und Erledigung dieser Geschäfte nähere Auskunft.

F. Kantonale Straßen und Brücken.

1. Oberaufsicht über den Unterhalt.

Die daherigen Inspektionen wurden im abgelaufenen Jahre durch das eidgenössische Oberbauinspektora.t in gewohnter Weise auf einem großen Theile der Straßen, an deren Unterhalt der Bund aus eint oder anderer Rücksicht ein Interesse hat, vorgenommen.

Soweit dieselben Mängel ergeben haben, ist Abhülfe verlangt worden, und wir werden nicht ermangeln, durch wiederholte Inspektionen uns zu vergewissern, daß dieselbe auch geschaffen wird.

Anlaß zu einer Korrespondenz mit den Regierungen der an der Furka- und Oberalproute betheiligten Kantone gab die Absicht, auf derselben die Sommerpostkurse schon auf 15. Juni statt wie in den frühem Jahren erst mit 1. Juli zu eröffnen. Selbstverständlich war es nothwendige Voraussetzung hiefür, daß jene Bergpässe auf besagten Zeitpunkt für den Wagenverkehr offen seien. Die Regierungen von Graubünden und Wallis haben dazu auch Hand geboten ; die Regierung von Uri lehnte dagegen ein daheriges Ansinnen ab.

Die Sache kam dann zwar unter der Gunst von Jahreszeit und Witterung dennoch zu Stande. Bei Wiederkehr eines solchen Falles dürfte aber doch der Frage näher zu treten sein, oh betreffend Straßenstrecken, von deren Baukosten der Bund schon don großem Theil getragen hat, Angesichts der Bestimmungen der Art. 30 und 37 der Bundesverfassung ein Unterhalt, durch welchen der Verkehr auf denselben zu besagter Jahreszeit und damit während etwa drei Monaten im Jahr ermöglicht würde, von den betreffenden Kantonen selbst dann nicht verlangt werden könne, wenn in Folge dessen ihre Ausgaben für Straßenunterhalt noch nicht die ihnen vorn Bunde hiefür bezahlte Summe erreichen.

67

2. Subventionirung von Neubauten.

Für die Straße am Thunersee von Merligen bis Neuhaus sind die definitiven Pläne genehmigt worden und die Ausführung derselben ist im Berichtjahre so weit fortgeschritten, daß das jährliehe Beitragsraaximum von Fr. 50,000 ausbezahlt werden konnte.

Mit Rücksicht darauf, daß die gänzliche Vollendung des Baues im Jahre 1884 in Aussicht steht, wurde an den Bundesrath das Gesuch um Verabfolgung des ganzen Bundesbeitrages auf diesen Zeitpunkt gerichtet, worauf aber die betreffende Bestimmung des Subventionsbeschlusses einzutreten nicht gestattete.

3. Verschiedene Straßen- und Brlickenangelegenheiten.

a. Tresabrücke bei Cremenaga.

Diese schon im Geschäftsberichte von 1879 erwähnte Angelegenheit gab im Berichtjahre wieder Anlaß zu Korrespondenzen mit der italienischen Gesandtschaft und der Regierung von Tessin, ohne damit noch ihre Erledigung zu finden.

b. Brücke von Biaufond.

Wir hatten eine Rückzahlung von Neuenburg an Frankreich, die sich aus dem Rechnungsabschluß ergab, zu vermitteln.

c. Strassenanschluss zwischen Münsterthal (Graubünden) und Etschthal.

In dieser schon oft berührten Angelegenheit wurden von der Regierung von Graubünden neue Schritte bei Oesterreich in der Meinung beantragt, daß entgegen der dortigen bisher absolut ablehnenden Haltung jetzt mehr Aussicht auf Erfolg bestehe. Diese Eingabe wurde der Gesandtschaft in Wien zu möglichster Berücksichtigung übermittelt.

ct. Maggiabrücke bei Ascona.

In dieser Angelegenheit ist im Berichtjahre nichts geschehen.

e. Brücke über die Rhone bei Baltschieder (Wallis).

Ein Gesuch der Gemeinde Baltschieder um Subventionirung des Baues einer eisernen Brücke über die Rhone zwischen Balt-

68 schieder und Visp wurde, _da hiefür keine Kredite zur VerfügungStehen, abschlägig beschieden.

f. Strasse von Vitznau nach Gersau.

Die Regierungen von Luzern und Schwyz haben eine Bundessubvention nachgesucht für die Straßen strecke von Vitznau nach Gersau, als dem einzigen noch fehlenden Verbindungsgliede auf dem rechten Ufer des Vierwaldstättersees von PlUelen bis Luzern.

Da aber das vorhandene Aufnahmsmaterial sich als zu ungenügend erwies, namentlich auch für die Berechnung der Kosten, so wurde den beiden Regierungen bemerkt, daß erst nach Vervollständigung der technischen Vorlagen auf dieses Gesuch eingetreten werden könne.

g. Strassenanschluss zwischen Brusino-Arsizio (Tessin) und Porto-Ceresio (Italien).

Ein diesen Anschluß betreffendes Gesuch der Regierung von Tessin wurde der Gesandtschaft in Rom überwiesen, behufs geeigneter Verwendung bei der Regierung von Italien.

G. Allgemeines Wasserbauwesen.

1. Oberaufsicht Über die Wasserbaupolizei.

Unter A. A l l g e m e i n e s ist bereits der gegenwärtige Stand der vom Bundesgesetze verlangten kantonalen Gesetzgebung oder Reglern entirung angegeben worden.

Betreffend die in den letzten Geschäftsberichten erwähnten Verbauungsangelegenheiten am Grünbach bei Flüelen und Palankabach bei Seedorf, im Kanton Uri, ist im Berichtjahr nichts Weiteres geschehen.

Der Regierung von Obwalden wurde Mittheilung gemacht von dem Ergebniß der auf deren Gesuch vom eidg. Oberbauinspektorate am Wildbache Laui und seinen Verzweigungen in der Gemeinde Gißwyl gemachten Erhebungen.

In Folge von Verheerungen, welche bei Anlaß eines Gewitters im Juli vorigen Jahres zu Beckenried durch Wildbäche angerichtet wurden, hatte das Oberbauinspektorat auf Gesuch der Regierung von Nidwaiden sich zu Händen derselben über die künftige Verhinderung solcher Katastrophen zu äußern.

69 Das die Verheerungen zu Beckenried veranlassende Gewitter hatte sieh auch über das angrenzende Gebiet von Buochs erstreckt, ohne dort analoge Folgen zu haben. Es ist dies der in den letzten Jahren ausgeführten Verbauung des dortigen Dorfbaches zu verdanken, welcher früher bei solchen Anlässen mit seinen Geschieben großen Schaden anrichtete.

Auf Gesuch des Baudepartements von Splothurn wurde das Oberbauinspektorat mit Vornahme eines Augenscheins auf der Strecke der Aare von unterhalb Ölten bis zur aargauischen Kantonsgrenze beauftragt.

In der Angelegenheit bezüglich Subventionirung der Reußkorrektiou bei Fischbach-Künten-Göslikon wurde der Gemeinde Fischbach mitgetheilt, daß ein solches Gesuch, begleitet von erklärenden Plänen und Kostenvoranschlag, durch Vermittlung der Kantonsregierung dem Bundesrath eiozureichen sei.

In Folge der Ende 1882 erfolgten außerordentlichen Regengüsse hatten im obern Gebiete der Lizerne bei Ardon, Kanton Wallis, bedeutende Abrutschungen stattgefunden, worauf zur Zeit der Schneeschmelze ungeheure Geschiebsmassen in's Thal gelangten und dort große Schwierigkeiten verursachten.

Auf Gesuch des Baudepartements von Wallis wurde durch das eidg. Oberbauinspektorat eine Besichtigung jenes obern Bachgebietes vorgenommen, nach deren Ergebnissen nun ein Verbauungsprojekt ausgearbeitet werden soll.

In der Angelegenheit der im letzten Berichte erwähnten Rechnungsverhältnisse betreffend Räumuogsarbeiten an der Tresa wurde eine Note der italienischen Gesandtschaft der Regierung von Tessin mitgetheilt und dabei derselben die endliche Erledigung dieser Sache dringend empfohlen.

2. Subventionirung von Korrektionen und Verbauungen durch den Bundesrath.

Den nachstehend kantonsweise aufgeführten Subventionsbewilligungen und Beitragszahlungen wird die Bemerkung vorausgeschickt, daß in allen Fällen durch das eidg. Oberbauinspektorat, gestützt auf vorgenommene Inspektionen, die nöthige Prüfung der Projekte und der Abrechnungen stattgefunden hat.

Kanton Bern, Hier waren einige schon im letzten Berichte aufgeführte Arbeiten fortzusetzen und beziehungsweise zu vollenden, nämlich:

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1) Bett e l r i e d b a c h bei Z w e i s i m m e n .

Die Verbauungsarbeiten im obern Laufe dieses Wild bâches, welche im letzten Berichte als weit vorgerückt bezeichnet wurden, sind nun beinahe vollständig ausgeführt und es wurde daran eine Beitragszahlung geleistet von Fr. 4500.

Die Wirkung dieses Verbauungswerkes ist eine sehr gute. Das Gleiche kann von der Verbauung des benachbarten Zeigbaches (bei St. Stephan), deren Vollendung letztes Jahr berichtet wurde, gesagt werden.

2) K o r r e k t i o n d e r Zul bei S t e f f i s b u r g .

Auch im Berichtjahre wurde die Ausführung dieser Korrektion wieder bedeutend gefördert; entsprechend der Arbeitsleistung sind an den Bundesbeitrag Fr. 10,700 ausbezahlt worden.

3) K o r r e k t i o n s - und V e r b a u u n g s a r b e i t e n an der Gürbe bei Wattenwyl Für die hier theils auf dem Schuttkegel, theils im untersten Theile der Schlucht ausgeführten Arbeiten wurde ein Bundesbeitrag ausbezahlt von Fr. 5000.

4) Korrektion der Aare u n t e r h a l b Thun mit der Zulg, z u n ä c h s t der M ü n d u n g in die Aare.

An die im Berichtjahre fortgesetzten Ergänzungsarbeiten wurde eine weitere Beitragszahlung geleistet von Fr. 5000.

Früher genehmigte Arbeiten, an welchen im Berichtjahre nichts geschehen ist, sind: Die V e r b a u u n g des R i e d e r e r n g r a b e n s bei O b e r h o f e n und des Gersternbachs bei Sigriswyl.

Neue Bundesbeiträge wurden dem Kanton Bern zugesichert an folgende Werke: 5) V e r b a u u n g des T u f f b a c h e s bei Leißigen.

Wie im dortigen Riedbache, über welchen letztes Jahr berichtet wurde, mußten auch im Tuffbache Drainirungen und Verbauungen ausgeführt werden, um das Dorf Leißigen vor dasselbe bedrohenden Bodenabrutschungen zu schützen. Für diese im projektirten Umfange ausgeführten Arbeiten wurde ein Bundesbeitrag ausbezahlt von Fr. 1000.

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6 ) K o r r e k t i o n d e r Si m m e a n d e r L e n k .

Bezüglich dieser schon im Jahre 1882 vorläufig angemeldeten Korrektion wurde nun im Berichtjahre ein vollständiges Projekt eingereicht und von uns genehmigt.

Endlich wurden die Projekte genehmigt und Beiträge zugesichert für 7) die V e r b a u u n g des Tscherzisbaches bei Gsteig und 8) die K o r r e k t i o n der II fi s bei L a n g n a u.

Das Total der im Berichtjahre an den Kanton Bern ausbezahlten Bundesbeiträge ist Fr. 26,200.

Kanton Luzern.

Nachdem im Jahre 1881 für die Korrektion des A l t d o r f b a c h e s bei V i t z n a u eine Subvention bewilligt wurde, ist im Berichtjahre um eine Erhöhung derselben nachgesucht worden, welchem Gesuche wir aber nicht glaubten entsprechen zu können.

An der Verbauung des Renggbaches für welche im Jahre 1881 ein Beitrag zugesichert wurde, ist auch im Berichtjahre noch nichts geschehen.

Kanton Schwyz.

Von den Werken, für welche laut Mittheilung im letzten Berichte Bundesbeiträge bewilligt wurden, ist an folgenden mit der Ausführung der Arbeiten im Berichtjahre begonnen worden : 1) Am K i r c h e n b a c h und S c h l i e r e n b a c h im I n n e r w ä g g i t h a l . Das Betreffniß des Bundesbeitrages für die im Jahre 1883 ausgeführten Arbeiten berechnet sich zu Fr. 5987. 90, welche Summe jedoch im Berichtjahre nicht zur Bezahlung kam.

2) Am T o b e l b a c h bei S c h w y z , ohne daß aber dafür im Berichtjahre eine Kostenrechnung eingereicht worden ist.

3) Am Tiefenbach bei G e r s a u . Die Korrektion des dortigen Baches ist beinahe vollendet und wurde ein Bundesbeitrag daran geleistet von Fr. 2300.

4) Am M o s e n b a c h bei G a l g e n e n , welche Arbeit aber nur erst begonnen ist.

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Noch nicht begonnen ist die Ausführung der genehmigten Verbaungsprojekte der Wildbäche Bächlern im Muotathale und de* Stein bâches im Euthale, Gemeinde Einsiedeln.

Neue Beiträge wurden im Berichtjahre bewilligt für: 5) Verbauung des S p r e i t e n b a c h e s bei L a c h e n .

Die Ausführung dieses größern Werkes ist auch schon begonnen und bedeutend gefördert worden. Der Bundesbeitrag, welcher der daherigen Arbeitsleistung entspricht, beläuft sich auf Fr. 10,249. 50. Die Ausbezahlung dieses Betrages erfolgte jedoch im Berichtjahre nicht mehr.

6 ) V e r b a u u n g e n i n d e r A l p S t ä f l e n i m V or d e r wäggithale.

Mit der Ausführung dieser Arbeiten wurde im ßerichtjahre ebenfalls begonnen.

7) Korrektion und Verbauung desAabaches bei S t e i n e n , welch' letzteres Werk aber noch nicht in Angriff genommen worden ist.

Verhandlungen über Subventionirung von Arbeiten auf dem S e e b o d e n bei K ü ß n a c h t sind noch nicht zum Abschlüsse gekommen.

Kanton Obwalden.

An der k l e i n e n S c h l i e r e n wurden im Berichtjahre die Verbauungen in bedeutendem Umfange fortgesetzt und ist demgemäß eine ßeitragzahlung von Fr. 10,890. 40 geleistet worden.

Für die in den obersten Verzweigungen dieses Wildbaches, in der Schwand- und Schlattalp, auszuführenden Verbauungen und Entwässerungen, deren große Wünschbarkeit schon im vorjährigen Geschäftsberichte erwähnt wurde, hat die Regierung von Obwalden ein Subventionsgesuch eingereicht, dessen Erledigung aber nicht mehr im Berichtjahre erfolgt ist.

Kanton Glarus.

Die im Jahr 1882 begonnene S e r n f t k o r r e k t i o n bei Elm ist im Berichtjahre bedeutend fortgeschritten und es wurde entsprechend der Arbeitsleistung eine Beitragsquote ausbezahlt von Fr. 24,000.

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Ein für Fortsetzung der Arbeiten an der G u p p e n r u n s bei S c h w a n d e n etc. von der Standeskommission eingereichter Antrag wurde genehmigt.

Kanton Freiburg.

Das genehmigte Projekt der Verbauung der M o r t i v u e bei S e m s a l e s ist noch nicht zur Ausführung gelangt.

Kanton Solothurn.

Die B m m e k o r r e k t i o n von der G r e n z e des K a n t o n s B e r n bis zum W e h r e bei B i b e r i s t ist zum großen Theile ausgeführt und es wurde für diese Arbeiten eine Beitragsquote geleistet von Fr. 15,000.

Kanton Basel-Landschaft.

Die laut letztjährigem Berichte subventionirten Korrektionsarbeiten an der B r g o l z und am H o m b u r g e r b a c h e sind im Berichtjahre vollendet worden und es wurde daher der gesammte Bundesbeitrag dafür ausbezahlt mit Fr. 26,854. 48.

Kanton Schaffhausen.

Hier ist an der Bewuhrung des R h e i n e s bei R ü d l i n g e n weiter gearbeitet worden und es wurde dafür ein Bundesbeitrag ausbezahlt von Fr. 4426. 39.

An Korrektionsarbeiten an der W u t a c h z w i s c h e n S c h l e i t h e i m und S t ü h l i n g e n wurde ein Bundesbeitrag bewilligt.

Kanton Appenzell A.-Rh.

Für die V e r b a u u n g des H e i d e n t o b e l b a c h e s beim H o f e M a t t e n , G e m e i n d e H e i d e n , wurde im Berichtjahre eine Subvention bewilligt. Die bezüglichen Arbeiten sind auch fertig gestellt und es ist der gesammte Bundesbeitrag ausbezahlt worden mit Fr. 2540. 12.

Kanton St. Gallen.

Es wurden an folgenden Wildbächen Arbeiten ausgeführt und daran Bundesbeiträge bezahlt:

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1) Verbauung am K i r c h e n b a c h b e i W a 11 e n s t a d t Fr. 3234. 96 2) V e r b a u u n g des V i l t e r s e r b â c h e s ,, 577. 94 Der Rest des Bundesbeitrages für die dortigen, im Jahre 1883 ausgeführten Arbeiten, nämlich Fr. 3078. 48, gelangte im Berichtjahre nicht zur Auszahlung.

3) Korrektion des K a l t b r u n n e r D o r f b a c h e s ,, 2186. 04 Im Ganzen also

Fr. 5998. 94

Kanton Graubünden.

In diesem Kanton sind von den für das letzte Jahr angemeldet gewesenen Arbeiten im devisirten Betrage von Fr. 185,015. 70 nur solche im Kosten betrage von Fr. 65,300. 43 ausgeführt worden.

Die aus dieser Summe sich berechnenden Bundesbeiträge belaufen sich auf Fr. 23,457. 69, sind aber im Berichtjahre noch nicht ausbezahlt worden.

Diese Beiträge vertheilen sich auf folgende Flußgebiete und Arbeiten : 1) G e b i e t des V o r de r r hei n s: Fortsetzung der Glennerkorrektion im Valserthale und Ergänzungsarbeiten an der Glennerkorrektion bei Ilanz.

2) G e b i e t des H i n t e r r h e i n s : Fortsetzung der Rheinbewuhrungsarbeiten bei Medels und Splügen.

Verbauung des Bildlibaches zu Davos.

3) Gebiet des v e r e i n i g t e n R h e i n s : Fortsetzung der Rheinkorrektionsarbeiten auf Gebiet der Gemeinde Chur.

Verbauungsarbeiten an der Val Parghera-Rüfe bei Chur.

Kolmatirungsanlagen an der Landquart bei Grüsch 4) G e b i e t des I n n : Verbauung der Runse La Rosta am Kirchberg bei Zernetz

75 5) G e b i e t des

Ram:

Entwässerung in Guaud ars (Putschai) bei Sa Maria.

6) G e b i e t d e r M o ë s a : Fortsetzung der Wuhrbauten an der Moësa bei Cabbiolo.

Von der Regierung von Graubünden für vorgenannte Flußgebiete und dasjenige des Poschiavino für das Jahr 1884 eingesandte Bauanträge sind im devisirten Kostenbeträge von Fr. 126,000. 05 genehmigt worden.

Kanton Tessin.

An folgenden bereits in den letzten Berichten als subventionirt aufgeführten Bauteu wurde im Berichtjahre gearbeitet und sind entsprechend dem Vorrücken der Arbeiten Bundesbeiträge ausgerichtet worden : 1) Rechtseitige Bewuhrung der Verzasca unterhalb der Eisenbahnbrücke Fr. 15,000. -- 2) Wuhrbaute an der Maggia bei Boschetto (Gemeinde Cevio) .

.

.

.

.

.

. 4,928. -- 3) Wuhrbauten am Tessin bei Personico .

,, 340. 90 4) ,, ,, Brenno bei Malvaglia im Bleniothale 4,399. 50 tt 5) Kolmatirungskanal bei Cevio ,, 1,758. 07 Im Berichtjahre wurden Bundesbeiträge zugesichert: Erstlich für Wuhrbauten an der Maggia, in den Gemeinden Moghegno und Cevio; die Arbeiten wurden an beiden Orten auch begonnen und es sind hiefür Beitragsquoten ausbezahlt von Fr. 2280. 60 und Fr. 704. 80 ; ferner für die Verbauung des Wildbaches Guasta bei Bellinzona; für Wuhrbauten beim Weiler Piano, Gemeinde Feccia ; und endlich prinzipiell auch für Verbauungen in Val Colla an verschiedenen Zuflüssen des Cassarate.

Kanton Waadt.

Hier ist an den Verbauungen im o b e r n L a u f e der G r y o n n e weiter gearbeitet worden und zwar fast ausschließlich in der dritten Sektion Sorepont-Fondement.

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Das Betreffniß des Bundesbeitrages für diese Arbeitet! gelangte im Berichtjahre nicht zur Verrechnung.

Kanton Wallis.

Die Ausführung der Entsumpfungskanale wurde auch in diesem Jahre in den verschiedenen Abtheilungen des Rhonethaies forlgesetzt und es wurden dafür ausbezahlt Bundesbeiträge im Betrage von Fr. 12,942. 99 nebst einem Betrage aus der Hülfsmillion von 1868 von Fr. 39. 90.

Ferner wurden an folgenden Flüssen und Wildbächen Arbeiten ausgeführt und daran Bundesbeiträge bezahlt: 1) Korrektion der Visp, oberhalb dem Dorfe Visp, Fr. 4615. 62 Auch an der Korrektion der Visp bei TäschRanda wurde im Berichtjahre gearbeitet.

2} Wildbach Bruson-Proz-Frey bei Châble, Gemeinde Bagnes ,, 3198. 52 und 3) Verbauung des Baches Bonne-Eau bei Siders ,, 1620. 67 Neu bewilligt wurde noch eine Subvention für Verbauungsarbeiten am Wildbache Fayod irn Bezirke Monthey.

Zusammenstellung der im Jahre 1883 ausbezahlten Bundesbeiträge für Schutzbauten.

1) An den Kanton Bern Fr. 26,200. -- Sehvvyz 2,300. -- 2) i) V) T) V) Obwalden 3) vi t, n ·n 10,890. 40 Glarus it 24,000. -- T) T) Y) 7> Solothurn 5) D n -n n 15,000. Basel-Landschaft ·n 26,854. 48 ") T) T) D Schaffhausen 4,426. 39 ') T) n T) n Appenzell A.-Rh.

2,540. 12 n ) D 11 D St. Gallen 5,998. 94 ·n ") -n -n -n Tessi n 11 29,411. 87 !0) * « TI Wallis 22,377. 80 und 11) ,, ,, ,, T) 8

Total

Fr. 170,000. -

Somit wurde der für das Jahr 1883 bewilligte Kredit vollständig verwendet, ohne daß alle für die im Berichtjahre ausgeführten Arbeiten treffenden Beiträge ausbezahlt worden sind.

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3. Große Gewässerkorrektionen, subventionirt durch besondere BundesbeschlUsse.

a. Rheinkorrektion von Tardisbrücke bis Monstein (St. Gallen und Graubünden).

Im Kanton St. G a l l e n sind auch im Berichtjahre Vollendungsarbeiten ausgeführt worden, von der Art, wie sie in den letzten Berichten schon wiederholt angegeben wurden. Namentlich wurden im Bezirk Werdenberg im Zusammenhange mit der dortigen Bionengewässerkorrektion die Dämme erhöht und verstärkt, indem ein Theil der bei ersterer sich ergebenden Aushubsmasse dazu verwendet wurde. Das Jahresmaximum von Fr. 150,000 der Nachtragssubvention konnte ebenfalls wieder auf Grund der schon in frühern Jahren ausgeführten Arbeiten verabfolgt werden.

Im Kanton G r a u b ü n d e n wurden meistens Kolmatirungsarbeiten ausgeführt und zwar sowohl auf Gebiet der Gemeinde Maienfeld als demjenigen von Fläsch. Der Arbeitsleistung entsprechend konnte das Jahresmaximum mit Fr. 20,000 ausbezahlt werden.

In der Durchstichangelegenheit ist Folgendes mitzutheilen. Eine von der österreichischen Regierung veranstaltete interne Expertise ist zum gleichen prinzipiellen Schlüsse gelangt, wie die frühere internationale Expertenkommission, nämlich dem, daß die Grundlage für die Sanirung der dortigen Rheinebene nur in der Senkung des Rheinbettes mittelst der projektirten Durchstiche gefunden werden könne. Indem die österreichische Regierung dem Bundesrathe hievon Mittheilung machte, sprach sie im Gegensatze zu den Intentionen der vorarlbergischen Behörden ihre Geneigtheit zur vertraglichen Regelung der Angelegenheit in diesem Sinne aus, nachdem gewisse schon angeordnete Modifikationen am Projekte des Fußacherdurchstiches vorgenommen sein würden.

b. Rhonekorrektion in Wallis und Waadt.

Auf der ganzen Linie und in beiden Kantonen sind eine größere Zahl von Arbeiten zu dem Zwecke der Vervollständigung des Korrektionssystems ausgeführt worden. Dieselben beziehen sich besonders auf Erhöhung und Verstärkung von Hinterdämmen, sowie Vervollständigung oder Neuanlage von Traversen.

Eine auserord entliche Anschwellung der Rhone hat auch Reparaturarbeiten nothwendig gemacht. Wichtiger als diese ist aber der Umstand, daß darin eine Erfahrung vorliegt, laut welcher auf

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große Strecken die Nothwendigkeit besteht, die Dämme zu erhöhen.

Nachdem während der ganzen zweiten Woche des Juli in Folge durch hohe Temperatur veranlagter Schnee- und Gletscherschmelze die Rhone schon sehr hoch gegangen war, erreichte sie in Folge hinzugetretener Gewitterregen am 14. und in der Nacht vom 14.

auf den 15. Juli eine bisher nicht beobachtete Höhe, indem dieselbe nach übereinstimmenden Beobachtungen in Wallis und Waadt den nach frühem Beobachtungen als Maximum angenommeneu Stand um ungefähr 40 cm. überstieg. Trotzdem sind daraus auf der ganzen obern Flußstrecke bis unterhalb Siders und ebenso auf dem ganzen untern Laufe keine wesentlichen Nachtheile entstanden.

Dagegen wurden im mittleren Theile des Rhonethaies, zunächst oberhalb und unterhalb Sitten, die Dämme an einigen Stellen überstiegen und in Folge dessen durchbrochen. Die Ueberströmung derselben ist stellenweise auch im untern Flußlaufe und an den Ufern beider Kantone vorgekommen, jedoch konnten Breschen dort verhütet werden. Auf ausgedehnten Strecken erreichte der Wasserstand aber beinahe die Höhe der Dämme und selbstverständlich ist auch da die Erhöhung derselben nothwendig, um die erforderliche Sicherheit zu erlangen.

An den Kanton Wallis ist auf Grund des erforderlichen Arbeitsausweises die Jahresquote von Fr. 60,000 an die Naehsubvention verabfolgt worden. Dem Kanton Waadt wurde mit Fr. 19,194 der Rest der demselben durch Bundesbesehluß vom 22. Dezember 1870 zugesicherten Subvention verabfolgt.

c. Juragewässerkorrektion.

Die Arbeiten an der obern Korrektion sind nunmehr vollendet und es wurde den an derselben betheiligten Kantonen Freiburg, Neuenburg und Waadt der 'Rest des mit Bandesbeschluß vom 25. Heumonat 1867 bewilligten Buudesbeitrages, nämlich Fr. 50,000 auebezahlt.

Auf Gebiet des Kantons Bern wurde erstlich die Einleitung der Aare in den Hagneckkanal, beziehungsweise der Abschluß des alten Aarelaufes vervollständigt. In Folge dessen und bei gleichzeitig günstigen Wasserständen machte die Ausbildung dieses Kanals durch Abschwemmung in diesem Jahre sehr bedeutende Fortschritte.

Die Hauptarbeit auf Gebiet dieses Kantons bildete die nun in Angriff genommene Ausführung der Strecke Meyenried-Büren des Nidau- Büren-Kanales.

Indessen wurde auch an der Beseitigung des Abflußhindernisses bei ßrügg, auf der Kanalstrecke Nidau-Meyenried, gearbeitet, welches, wie bekannt, bisher zur Verhinderung zu tiefer Wasserstände des Bielersees beibehalten worden war. In Folge des hohen Standes der Seen im letzten Sommer glaubte man die normale Ausbildung des Kanalprofiles an jener Stelle nicht weiter verschieben zu dürfen, trotzdem man sich dadurch, so lange die Schleuse bei Nidau nicht besteht, den Nachtheilen der zu niedrigen Wasserstände aussetzt.

Durch Bundesbeschluß vom 7. Juli 1883 wurden für die Juragewässerkorrektion Nachsubventionen bewilligt an die Kantone Freiburg, Waadt und Neuenburg im Betrage von Fr. 200,000 und an den Kanton Bern im Betrage von Fr. 180,000. Letzterem Kanton wurde überdies für die Anlage des erwähnten Schleusenwerkes am Ausflüsse des Bielersees noch ein besonderer Beitrag zugesichert bis zum Maximum von Fr. 73,000. Die Feststellung des Ausführungsprojektes, welches zufolge des Subventionsbeschlusses durch den Bundesrath im Einvernehmen mit den Regierungen der an der Juragewässerkorrektion betheiligten Kantone stattfinden soll, konnte im Berichtjahre noch nicht zu Stande gebracht werden.

Infolge dessen konnte auch die Ausführung der Schleuse im Winter 1883/84 nicht in Angriff genommen werden, trotzdem dies, aus vorstehend angedeuteten Gründen sehr wünschenswerth gewesen wäre.

d. Melchaa- und Aawassserkorrektion.

Nachdem dieses Korrektionswerk nun in allen Theilen, was die bauliche Ausführung betrifft, vollendet ist, wurde an den Kanton Obwalden die Restzahlung von Fr. 33,400 an den durch den Bundesbeschluß vom 16. August 1878 zugesicherten Beitrag von Fr. 138,400 geleistet. Dieses Maximum des Bundesbeitrages konnte nämlich verabfolgt werden, weil die wirklichen Kosten die Voranschlagssumme nicht nur erreicht, sondern etwas überstiegen haben.

In Rede stehende Korrektion setzt sich zusammen aus der Ableitung der Melchaa in den Sarnersee mittelst des zu diesem Behufe in ganz veränderter Richtung angelegten neuen Melchaakanales von 1232 m. Länge und der vollständigen Regelung des Laufes der Aa vom Ausflusse aus dem Sarnersee bis zur Mündung der großen Schlieren in einer Länge von 5900 m. Dazu kommt noch der 1900 m. lange Damm, welcher an der großen Schlieren angelegt wurde, um deren Mündung weiter nach abwärts zu ver-

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legen und damit den untersten Theil des korrigirten Kanales vor Verschüttung zu sichern.

Die mit dieser Korrektion verfolgten Zwecke der Sicherung von Samen gegen die Melchaa, der Entsumpfung der Ebene unterhalb Sarnen durch Tieferlegung des Bettes der Aa und der Senkung des Sarnersees dürfen als erreicht bezeichnet werden. Die Vertiefung des Aabettes wird durch die Wasserwirkung noch weiter fortschreiten und damit noch zu einigen nun mit dem Unterhalte zu bewerkstelligenden Konsolidirungsarbeiten an den Ufern Anlaß geben.

e. Aarekorrektion im Haslithal.

An die durch Bundesbeschluß vom 16. August 1878 für dieses Werk gewährte Subvention wurde die dritte 'Jahresrate von Fr. 40,000 ausbezahlt.

f. Korrektion der Aare von Böttstein bis zur Mündung in den Rhein.

Wie Ihnen bekannt, wurde durch Bundesbeschluß vom 7. Dezember 1883 die von der Regierung von Aargau gewünschte Verlängerung der Frist für die Einreichung der Ausweise über Sicherung der Ausführung dieser Korrektion um zwei Jahre, also bis E n d e 1885, bewilligt.

g. Korrektion der Thur (inklusive den Rhein zunächst der Thurmündung/, der Töss, der Glatt, der Limmat und der Sihl im Kanton Zürich.

An der Thur, Töß, Glatt und Limmat wurden die Arbeiten auch im Berichtjahre bedeutend gefördert. Die Vorlagen fUr die zur Ausführung im Jahre 1884 bestimmten Arbeiten sind dem Buudesrathe eingereicht-und von demselben nach erfolgter Lokalbesichtigung und Berichterstattung durch das Oberbauinspektorat genehmigt worden.

Das Gleiche gilt für: h. Die Korrektionen an der Thur und der Mur g im Kanton Thurgau.

81 i. Binnengewässerkorrektion im Bezirk Werdenberg (Kanton St. Gallen).

Die schon 1882 begonnene Ausführung dieses Korrektionswerkes Ist im Berichtjahre sehr weit gefördert worden und es konnte daher das Maximum der Jahresquote des Bundesbeitrages mit Fr. 62,500 ausbezahlt werden.

Als Werke, bezüglich welcher im Berichtjahre durch Bundesbeschlüsse Beiträge zugesichert wurden und in Folge Erfüllung der Erfordernisse seitens der betreffenden Kantone vom Bundesrathe das Inkrafttreten dieser Beitragszusicherungen und die Genehmigung der Ausführungsprojekte beschlossen worden ist, sind noch zu nennen: k. Die Landwasserkorrektion zu Davos (Kanton Graubünden).

l. Die Rheinkorrektion im Domleschg (KantonGraubünden).

Hier wurden die schon vor dem Subventionsgesuche begonnen gewesenen Arbeiten auch im Berichtjahre fortgesetzt.

m. Verbauung des Wildbaches Nolla (Kanton Graubünden).

n. Die Korrektionsarbeiten im untern und obern Laufe der Vevyse (Kanton Waadt).

Die Genehmigung des Ausführungsprojektes bezieht sich hier bloß auf den untern Lauf.

o. Die Korrektion des untern Laufes der Gryonne (Kanton Waadt).

Das Ausführungsprojekt wurde für die Strecke von der Straßenbrücke bis KHI- Rhone genehmigt.

Die Beitragszusicherung erfolgte sodann auch bezüglich der Tessinkorrektion von Bellinzona bis zum Langensee. Hingegen ist eine Erklärung betreffend Sicherung der Ausführung dieses Werkes von Seite des Kautons Tessin noch nicht erfolgt.

p. Pendente Subventionsgesuche.

In Behandlung vor den eidgenössischen Räthen befindet sich : Laut bundesräthlicher Botschaft vom 23. November 1883 ein Subventionsgesuch von Bern für die Korrektion der untern Emme von der Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn.

Bundesblatt 36. Jahrg. Bd. II.

9

6

«2 Weitere Subventionsgesuche sind beim Bundesrathe eingegangen von der Regierung von Zug mit Eingabe vom 11. Dezember 1883, betreffend Korrektion der Lorze, und von der Regierung von BaselStadt mit Eingabe vom 15. Dezember 1883, betreffend die Korrektion der Wiese.

q. Linthunternehmung.

Aus dem von der Linthkommission gemäß Art. 3 des Bundesrathsbeschlusses vom 27. Januar 1862 eingereichten Amtsberichte für 1883 theilen wir Folgendes mit: g Im Berichtjahre ist die dreijährige Amtsdauer der Linthbeamten abgelaufen und es wurden die bisherigen für die neue Amtsdauer (1883--1886) wieder bestäligt, nämlich: Herr Legier von Glarus als Linthingenieur Herr Zwicky in Mollis als Sekretär und Rechnungsführer Kraft der von der Bundesversammlung unterm 7./28. Juni 1882 erhaltenen Vollmacht betreffend Erhöhung des Maximums der Linthsteu wurde im verflossenen Jahre von den Pflichtigen eine solche von 4 Centimes pro Are erhoben.

In Betreff der Reckerei ergibt sich eine Verminderung von 2 Ladungen mit 225 Kilozentnern gegenüber dem Vorjahre 1882 und in Folge dessen eine Mindereinnahme an Recklöhnen von Fr. 767.

Da es sieh ergeben hat, dass an der Ziegelbrücke Boden- und und Nutzungsrechte angesprochen werden, welche nach der Meinung der Linthbehörde zum Eigenthum der Linthunternehmung gehören, so dürfte dies wohl zu einer gerichtlichen Regelung dieser Anstände führen.

Außer dem gewöhnlichen Unterhalte sind im Berichtjahre folgende Arbeiten ausgeführt worden : Erstellung eines Schutzdammes nebst Nebengrabens am linkseitig oder Bilten-TuggenerGraben von Grynau aufwärts, ferners Wuhr- und Dammarbeiten, sowie Uferregulirungen am Linth- und Escherkanale und endlich ist auch an der Fortsetzung der Korrektion unterhalb Grynau gearbeitet worden. Die Kosten betragen:

vJ

O

83

Für ,, ,, ,, ,, ,,

den Escherkanal .

.

.

,, Linthkanal .

.

.

die Verwaltung .

.

.

allgemeine Auslagen .

.

die Korrektion unterhalb Gryuau Rechnung der Korporationen .

oegenüber

.Fr.

. ,, . ., . fl . ,, . ,,

Total Fr. 70,793. 97 im Vorjahre.

7,915.

36,774.

6,700.

6,418.

4,667.

9,277.

85 95 -- 40 -- 04

Fr. 71,753. 24

Bezüglich des Vermögensstandes wird als Ergebniß der Rechnung für 1883, welche aber die Revision noch nicht passirt hat, mitgetheilt : Stand zu Ende 1883 .

,, ,, ,, 1882 .

.

.

.

.

. F r . 414,946. 12 . ,, 418,222. 79

also Verminderung Fr.

3,276. 67 welche indessen auf den Kredit für die Grynauerkanal-Korrektion zu schreiben ist.

4. Hydrometrie.

Die hydrometrischen Arbeiten wurden vom Oberbauinspektorate fortgesetzt durch Revision der ihm zugegangenen Beobachtungen und Publikation derselben in den sogenannten hydrometrischen Bulletins Diese Aufzeichnungen ergeben im Ganzen ein günstiges Verhalten der Gewässer in diesem Jahre, indem nach unten oder oben extreme und daher nachtheilige Wasserstände nur vereinzelt vorgekommen sind. Schon im letzten Berichte wurde des zumal filidie Jahreszeit sehr ungewöhnlichen, an der Jahreswende 1882/83 eingetretenen Hochwassers Erwähnung gethan.

Außerdem hat an der Rhone in der zweiten Woche Juli das schon an anderer Stelle erwähnte außerordentliche Hochwasser stattgefunden.

Die Seen sind in Folge der im Hochgebirge etwas verspätet eingetretenen und dann bei hoher Temperatur rapid verlaufenen Schneeschmelze rasch angestiegen und haben sich zum Theil wegen anhaltender Regengüsse einige Zeit auf einer bedeutenden Höhe erhalten. Diese hat aber dennoch nicht den mit wesentlicheren Nachtheilen verbundenen Grad erreicht, abgesehen etwa von den

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Juraseen, welche noch unter dem Einflüsse des bei der Juragewässerkorrektion erwähnten Abflußhindernisses im Nidaukanale standen, und vom Genfersee, der in Folge des besagten Hochwassers der Rhone ganz vorübergehend sich einem maximalen Stande näherte.

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Ausweise über Sicherung der Ausführung der Tessinkorrektion.

(Vom 18. März 1884.)

Tit.

Dem Kanton Tessin ist durch Bundesbeschluß vom 3. April 1883 für die Korrektion des Tessinflusses auf der Strecke von Bellinzona bis zum Langensee ein Bundesbeitrag von 40 °/o der wirklichen Kosten zugesichert und dabei die Frist von einem Jahre für die Ausweise über Sicherung der Ausführung dieses Korrektionswerkes gesetzt worden.

Mit Schreiben vom 10. 1. Mts. kommt nun die Regierung von Tessin um Abänderung dieser beiden Bestimmungen des Subventionsbesehlusses ein, indem sie an den Bundesrath zu Händen der Bundesversammlung das Gesuch richtet um 1) Verlängerung der vorbemerkten Frist, 2) Erhöhung des Bundesbeitrages auf 50 °/o der Kosten.

Indem wir dem letztern Punkte eine über den einzelnen Fall hinausgehende prinzipielle Bedeutung beilegen müssen, finden wir, die von der genannten Regierung dafür vorgebrachten Gründe einer nähern Prüfung und Erwägung unterwerfen zu sollen. Deßhalb sind wir nicht iii der Lage, unsern daherigen Antrag den eidgenössischen Räthen schon in gegenwärtiger Session zu unterbreiten, sondern es wird dies erst in der ordentlichen Sommersession geschehen können.

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Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1883.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1884

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.03.1884

Date Data Seite

1-85

Page Pagina Ref. No

10 012 259

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