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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend eine neue Anleitung zur Desinfektion bei Cholera.

(Vom 1. August 1884.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Wir beehren uns, Ihnen in der Beilage eine neue Anleitung zur Desinfektion bei Cholera, wie solche aus den Berathungen der Cholera-Experten hervorgegangen ist, mit dem Bemerken mitzu theilen, daß die in den Erlassen vom 4. Juli abhin bezeichneten Desinfektionsvorschriften durch die schweizerische Aerztekommission bereits vor einem Jahre aufgestellt worden sind, d. h. zu einer Zeit, wo man die seither in Egypten und Indien gemachten neuesten Erfahrungen über die Cholerakrankheit noch nicht gekannt hat.

In Benutzung dieser Erfahrungen sind daher die unterm 4. dies mitgetheilten Desinfektionsvorschriften modifizirt und auch wesentlich vereinfacht worden, und es treten nun diese neuen Bestimmungen an die Stelle der früheren.

Im Uebrigen benutzen wir den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 1.August 1884.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend eine neue Anleitung zur Desinfektion bei Cholera. (Vom 1. August 1884.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1884

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

37

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.08.1884

Date Data Seite

530-530

Page Pagina Ref. No

10 012 417

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