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Kreisschreiben des
Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend eine neue Anleitung zur Desinfektion bei Cholera.
(Vom 1. August 1884.)
Getreue, liebe Eidgenossen!
Wir beehren uns, Ihnen in der Beilage eine neue Anleitung zur Desinfektion bei Cholera, wie solche aus den Berathungen der Cholera-Experten hervorgegangen ist, mit dem Bemerken mitzu theilen, daß die in den Erlassen vom 4. Juli abhin bezeichneten Desinfektionsvorschriften durch die schweizerische Aerztekommission bereits vor einem Jahre aufgestellt worden sind, d. h. zu einer Zeit, wo man die seither in Egypten und Indien gemachten neuesten Erfahrungen über die Cholerakrankheit noch nicht gekannt hat.
In Benutzung dieser Erfahrungen sind daher die unterm 4. dies mitgetheilten Desinfektionsvorschriften modifizirt und auch wesentlich vereinfacht worden, und es treten nun diese neuen Bestimmungen an die Stelle der früheren.
Im Uebrigen benutzen wir den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.
B e r n , den 1.August 1884.
Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Welti.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.
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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend eine neue Anleitung zur Desinfektion bei Cholera. (Vom 1. August 1884.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1884
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
37
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
02.08.1884
Date Data Seite
530-530
Page Pagina Ref. No
10 012 417
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