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Inserate

Bekanntmachung.

Es hat durch die schweizerische Presse die Nachricht die Runde gemacht, daß die Schweizerstudenten bei der Immatrikulation in Berlin einen Paß vorzuweisen hätten, während bisher ein Heimatschein genügte, und dass nur die S c h w e i z e r und die R u s s e n dieser Ausnahmsmaßregel unterworfen wären.

Aus den Informationen der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin geht hervor, daß, gestützt auf eine einschlägige Verordnung, in bestimmten Fallen von den zur Immatrikulation sich meldenden Studenten zwar der Vorweis eines Passes verlangt wird, diese Maßregel aber eine allgemeine ist, und den schweizerischen Studirenden gegenüber ein Abnahmeverfahren nicht zur Anwendung gelangt.

Die Gesandtschaft in Berlin wird übrigens fortfahren, unsern Landsleuten, welche die dortige Hochschule besuchen wollen, gegen Hinterlage der Heimatscheine und nach stattgefundener Identifizirung kostenfreie Pässe auszustellen.

B e r n , den 10. November 1884.

Schweiz. Bundeskanzler

Bekanntmachung.

Zufolge Mittheilung des Organisationskomite wird der fünfte allgemeine Blindenlehrer-Kongreß ira Juli 1885 in Amsterdam stattfinden. Zur ßetheiligung an demselben werden eingeladen die Regierungen der verschiedenen Länder, Verwaltungsbehörden von Blindenanstalten, Inspektoren, Direktoren, Lehrer und Lehrerinnen, überhaupt alle diejenigen Personen, welche sich um das Wohl der Blinden interessiren.

Mit dem Kongresse wird gleichzeitig eine Ausstellung verbunden werden, welche Apparate für den Unterricht, sowie Blindenarbeiten umfassen soll.

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Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1884

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

55

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.11.1884

Date Data Seite

284-284

Page Pagina Ref. No

10 012 516

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