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Inserate.

Nachtrag zu der

Zusammenstellung der wesentlichsten Bestimmungen der Gerichtsverfassung und des Zivilprozeßverfahrens in Rußland.

(Vergleiche Bundesblatt 1883, II, Seite 1033 u. ff., und Bundesblatt 1883, III, Seite 167.)

Zu dem der Zusammenstellung beigefügten Verzeiohniß (Bundesblatt 1883, II, 1038 u. ff.) wird bemerkt :

X. Appellhof zu Wilna.

Die Eröffnung ist am 20. November 1883 (a. St.) erfolgt.

Die Eröffnung der Bezirksgerichte hat stattgefunden : 1. Zu Wilna am 20. November 1883 (a. St.)2. ,, Kowno ,, 26.

3. ,, Grodno ,, 23.

4. ,, Minsk ,, 30.

XI. Appellhof zu Smolensk.

Die Eröffnung ist zunächst aufgeschoben.

Die Eröffnung der Bezirksgerichte zu Witebsk und Mohilew hat am 8. Dezember 1883 (a. St.) stattgefunden.

Der Amtskreis des Bezirksgerichts zu Witebsk ist vorläufig dem Bezirke des Appellhofes zu St. Petersburg und der Amtskreis des Bezirksgerichts zu Mohilew dem Bezirke des Appellhofes zu Kiew zugetheilt.

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RUckzug der Noten von Banken mit hinfälliger Emission.

(Bundesrathsbeschluß vom 17. März 1884.)

In Ausführung von Art. 52 des Banknotengesetzes vom 8. März 1881 ·werden hiemit alle Noten der nachstehend verzeichneten Banken, welche auf die Emission verzichtet haben, zum Rückzug aufgerufen, nämlich die Noten der Sank in Glarus, Ancienne Sangue cantonale neuchâteloise, Caisse hypothécaire du Canton de Fribourg, Sank für Graubünden, Leihkassa Glarus, Eidgenössischen Bank, Banque populaire de la Broyé.

Die Inhaber von solchen Noten werden aufgefordert, dieselben an der Kassa der emittirenden Bank zur Einlösung vorzuweisen.

Vom 31. März 1884 an dürfen die in den Kassen der obbenannten Banken befindlichen und ihr noch eingehenden eigenen Noten nicht mehr ausgegeben werden.

B e r n , den 18. März 1884.

Eidg. Finanzdepartement.

Schweizerisches Polytechnikum in Zürich.

Die Lehrstelle für Nationalökonomie und Statitsik am eidgenössischen Polytechnikum wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Bewerber um dieselbe wollen ihre Anmeldungen unter Beilegung von Zeugnissen, allfälligen wissenschaftlichen Arbeiten und eines curriculum vitae bis 20. April 1884 dem Unterzeichneten einsenden, der auf Verlangen über die Anstellungsverhältnisse nähere Auskunft ertheilen wird.

Z ü r i c h , den 20. März 1884.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes: Dr. C. Eappeler.

109 Ausschreibung von Bauarbeiteu.

Die Erd-, Maurer Zimmer-, Schreiner-, Glaser-, Spengler- und Schlosserarbeiten für ein neues Läufermühlergebäude in der Pulvermühle Chur werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Plan, Voranschlag und Bedingnißheft sind hei der Pulververwaltung in Chur zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für das Läufermühlegebäude in Chur versehen dem unterzeichneten Departement bis und mit dem 31. März nächsthin franko einzureichenB e r n , den 20. März 1884.

Schweiz. Departement des Innern, Abteilung Bauwesen.

Gotthardbahn.

Die für den Transport von Käse ab Luzern nach Genua bestehenden schweizerischen Schnittsätze von Fr. 24. 96 für Stückgut und von Fr. 21. 31 für Ladungen von 5000 kg. pro Wagen, sind vom 1. lfd. Mts. an auch gültig für Sendungen mit Bestimmung Turin.

L u z e r n , den 13. März 1884.

Die Direktion.

Schweizerische Nordostbahn.

Unter Bezugnahme auf unsere Publikationen im Bundesblatt Nr. 58 vom 24. November 1883 und Nr. l vom 5. Januar 1884 bringen wir zur Kenntniß, daß der Tarif für den sächsisch-schweizerischen Güterverkehr vom 1. April 1880, sowie der Ausnahmetarif für Kohlen ah sächsischen nach schweizerischen Stationen vom 1. Januar 1883 über den 1. April nächstkünftig hinaus his auf "Weiteres noch in Kraft verbleibe Z ü r i c h , den 14. März 1884.

110 Unter Bezugnahme auf unsere Publikation vom 28. Dezember 1883 bringen wir znr Kenntniss daß der Tarif für den schlesisch-schweizerischen Güterverkehr vom 20. Mai 1880 über den 31. März näcbsthin hinaus bis anf "Weiteres in Kraft verbleibt.

Z ü r i c h , den 16. März 1884.

Mit 1. April tritt für den Güterverkehr zwischen den Stationen der Schweizerischen Nordostbahn, einschließlich der Linie Effretikon-Hinweil einerseits und den Stationen der Vereinigten Sehweizerbahnen, einschließlich der Toggenbnrgerbahn und der Linien Wald-Rüti und Rapperswyl-Pfäffikon anderseits, ein neuer Tarif in Kraft. Durch denselben verlieren die Tarifhefte I und II vom 1. Mai beziehungsweise 1. Oktober 1878 sammt Nachträgen, sowie die übrigen im Güterverkehr N. 0. B.-V. S. B. bisher bestandenen Tarife und Transporttaxen ihre Gültigkeit.

Exemplare des neuen Tarifs können vom 24. d. Mts. an bei unserm Tarifbüreau und bei sämmtlichen betheiligten Stationen eingesehen und zu Fr. 3 pro Exemplar bezogen werden.

Z ü r i c h , den 17. März 1884.

Mit 1. April d. J. tritt ein neuer Ausnahmetarif für den Export von Bau- und Nutzholz Stammholz etc., ferner von Brennholz, Eisenbahnschwellen, Grubenholz etc. aus Bayern nach Stationen der Schweizerischen Nordorstbahn (einschließlich der Linie Effretikon-Hinweil), der Schweizerischen Centralbahn (einschließlich der Aargauischen Südbahn und der Linie WohlenBremgarten), der Jura-Bern-Luzern-Bahn und der Westschweizerischen Bahnen in Kraft. Durch denselben wird der gleichnamige Tarif vom 1. September 1881 aufgehoben. Exemplare des neuen Tarifs Können bei unserm Tarifbüreau direkt oder durch Vermittlung unserer Stationen bezogen werden.

Z ü r i c h , den 18. März 1884.

Die Direktion.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Wir bringen hiemit zur Kenntniß, daß in Folge Aenderung auf der französischen Strecke mit 1. April d. J. Hin- und Rückfahrtsbillete mit neuen erhöhten Taxen zwischen Beifort einerseits und Basel, Courgenay, Conrtemaiche, Delsberg, Glovelier, Laufen, Münster, Pruntrut, St. Ursanne, Soyhières-Belleriv und Dachsfelden anderseits zur Ausgabe gelangen.

Die neuen Taxen können auf den genannten Stationen in Erfahrung gebracht werden.

B e r n , den 15. März 1884.

Die Direktion.

lit Schweizerische Centralbahn.

Auf den 15. Juni 1884 treten die Transporttaxen zwischen den Stationen; Chiasso transit und Pino transit-Aargauische Südbahn im schweizerischitalienischen Gütertarif vom 15. August, beziehungsweise 4. Dezember 1882.

nebst Nachträgen außer Kraft.

Die an Stelle dieser gekündeten Taxen tretenden neuen Transportpreise werden später publizirt.

B a s e l , den 20. März 1884.

Auf den 15. Juni treten die Transporttaxen zwischen den Stationen Chiasso transit und Pino transit - Basel Badische Bahn, den badischen Stationen, sowie diejenigen der Elsaß-Lothringer-Bahnen für den Nachbarverkehr im deutsch-italienischen Güterverkehr via Gotthard außer Kraft.

Die an Stelle dieser gekündeten Taxen tretenden neuen Transportpreise werden später publizirt.

B a s e l , den 20. März 1884.

Das Direktorium.

Bau-Ausschreibung.

Die Maurer-, Zimmer-, Schlosser-, Sehmied- und Spenglerarbeiten für die Militärbadanstalt in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Plan, Voranschlag und Bedingnißheft sind im Bureau der eidg. Bauanfsicht in Thun und beim eidg. Oberbauinspektorat in Bern zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind bis und mit dem 28. März nächsthin versiegelt und mit der Aufschrift : ,,Angebot für die Badanstalt in Thun" versehen.

dem unterzeichneten Departement franko einzureichen.

B e r n , den 17. März 1884.

Schweiz. Departement des Innern: Abteilung Bauwesen.

112

Bekanntmachung betreffend

die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

In Erneuerung früherer Bekanntmachungen (siehe Bundesblatt 1875, Bd. IV, S. 207; 1879, Bd. I, S. 225; 1882, Bd. I, S. 434, und Handelsamtsblatt, I. Theil, Nr. 34, vom 23. August 1883) werden nachstehend diejenigen .zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendungen Befreiung vom schweizerischen Aus- und Einfuhrzolle eintreten kann.

Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Auslande gesandt werden, sind, um zollfreie Rückkehr nach der Schweiz zu genießen, bei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die nöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender ertheilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrolirung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Ausfuhr und bei der Rückkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenn der Freipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei der Zollstätte, die ihn ausgestellt hat, nicht vorgewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Ein- und Ausfuhr, die Preipaßabfertignng zu verlangen. Für die Wiederausfuhr muß in diesem Falle, bei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verlängerung derselben vorbehalten wenn das Gesuch hiefür vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.

Hat in Folge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften die Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Einfuhrzoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrückvergütungsbegehren keine Berücksichtigung finden.

B e r n , den 7. März 1884.

Eidg. Oberzolldirektion.

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Schweizerischer Zolltarif.

Um fortwährenden Anfragen bezüglich der Zollansätze des projektirten neuen eidgenössischen Zolltarifs und des Zeitpunktes des Inkrafttretens desselben zu begegnen wird hiemit aufmerksam gemacht, daß die Berathangen der gesetzgebenden Käthe über die Revision des Zolltarifs noch nicht abgeschlossen sind, und daß zu gekommener Zeit amtlich wird bekannt gegeben werden, wann ein neuer Zolltarif in Kraft zu treten hat.

B e r n , den 18. März|1884.

Eidg. Oberzolldirektion.

Bekanntmachung.

Georges Barandun in Chur hat als Unteragent der Auswandernngsfirma Joli. Baumgartner in Basel (Bundesblatt 1883, III, 234) zu fungiren aufgehört.

B e r n , den 17. März 1884.

Schweiz. Handels- und Laudwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Johann Brast in Laufenburg (Aargau) hat als Unteragent der Auswanderungsagentur Wirth-Herzog in Aarau (Bundesblatt 1881, III, 616) zu fungiren aufgehört und ist nunmehr von der Agentur M. Goldsmith in Basel als Unteragent angestellt.

B e r n , den 11. März 1884.

Schweiz. Handels- und Laudwirthschaftsdepartement.

Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. II.

114

Bekanntmachung.

Der Umstand, daß Deutsche, welche sich um das schweizerische Bürgerrecht bewerben, eine Urkunde über ihre definitive Entlassung aus dem deutschen Staatsverbande beibringen, hat für den Fall, daß deren Bewerbung ohne Erfolg ist, für die Betreffenden folgende Nachtheile: Eine einfache Zurücknahme der Entlassungsurkunde von Seiten der deutschen Behörden ist gesetzlich nicht zuläßig, vielmehr hat jeder aus dem deutschen Staatsverhand entlassene Deutsche in Gemäßheit des deutschen Gesetzes über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit, vom l, Juni 1870, § 8, Ziffer 3 und 4, zum Behufe der Wiedererwerbung des ursprünglichen Indigenat nachzuweisen, daß er in Deutschland an dem Orte, wo er sich niederlassen will, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen finde und an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältnissen sich und seine Angehörigen zu ernähren im Stande sei.

Anderseits hat der Betreffende, weil er nicht mehr im Besitze von Ausweisschriften ist, die Ausweisung aus der Schweiz zu gewärtigen.

Künftige Bewerber um das schweizerische Bürgerrecht werden nun aufmerksam gemacht, daß der Bundesrath für die Ertheilung der Bewilligung zum Erwerb eines schweizerischen Bürgerrechts nicht die vorläge einer Urkunde über die Entlassung aus dem bishengen Staatsverbaude (Entlassungsu r k u n d e ) verlangt, sondern sich mit einer vorbehaltlosen Erklärung der zuständigen auswärtigen Behörde darüber, daß für den Fall der Erwerbung eines schweizerischen Bürgerrechts die Entlassung aus dem früheren Staatsverbande bewilligt werde (Entlassungszusicherung), begnügt.

B e r n , den 29. Februar 1884.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Bezug nehmend auf unsere Publikation im Bundesblatt vom 12. November v. Js. betreffend die projektirte landwirtschaftliche Ausstellung in Amsterdam, bringen wir heute zur Kenutniß, daß laut Mittheilung des Generalkonsulats der Niederlande in Zürich die Anmeldungstermine für Beschickung der Ausstellung hinausgeschoben worden sind, und zwar : für Abtheilungen I--IV (Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine) bis 15. Juni und für Abtheilungen V--VIII (Milch, Butter und Käse, Maschinen und Geräthe, Lehr- und Hilfsmittel für den landwirtschaftlichen Unterricht, Bienenzucht) bis 1. Mai nächstbin.

B e r n , den 13. März 1884.

Schweiz. Handels- und Landwirthsciiaftsdepartement, A b t h e i l u n g L a n d w i r t h s c h a f t.

115 Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Das Sommersemester 1884 beginnt den 15. April. Anmeldungen sind bis spätestens den 5. April einzureichen.

Programm und Aufnahmeregulativ können auf dem Direktionsbüreau bezogen werden.

Z ü r i c h , den 15. März 1884.

Der D i r e k t o r des eidg. P o l y t e c h n i k u m s : C. F. Geiser.

Ausschreibung TOD erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Palle soin; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r dentlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldaus nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt, Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Veytaux (Waadt). Anmeldung bis zum 4. April 1884 bei der JEreisoostdirektion in Lausanne.

2) Posthalter und Briefträger in MoveAnmeldung bis zum 4. April lier (Bern).

1884 bei der Kreispostdirektion 3) Briefträger in La Ferrière (Bern). in Nenenburg.

4) Briefträger in Brugg (Aargau). Anmeldung bis zum 4. April 1884 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Briefträger in Zürich. Anmeldung bis zum 4. April 1884 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau St. Gallen. Anmeldung bis zum 4. April 1884 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Posthalter und Briefträger in Baierna (TessinX Anmeldung bis zum 28. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

116 1) Postkommis in Bern. Anmeldung bis zum 28. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Briefträger in Ostermundingen (Bern). Anmeldung bis zum 28. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger in Pruntrut (.Bern). Anmeldung bis zum 28. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Postkondukteur für den Postkreis Aarau. Anmeldung bis zum 28. Mari« 1884 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Postablagehalter und Briefträger in Villigen (Aargau). Anmeldung bis zum 28. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Postkpinmis in Chur. Anmeldung bis zum 28. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Chur.

7) Telegraphist in Eschlikon (Thnrgau). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. April 1884 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

8) Telegraphist in Balerua (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. April 1884 bei der Telegrapheninspektion in Beilenz.

9) Postlehrlinge für den Postkreis Luzern. Anmeldung bis zum 31. März 1884 bei der Kreispostdirektion in Luzern. (Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich und, wenn möglich, persönlich der Kreispostdirektion Luzern, einzureichen, und dabei ihr Alter, ihren Heimatort und ihren bisherigen Bildungsgang näher zn bezeichnen, unter Beifügung allfälliger Zeugnisse. Weitere Auskunft ertheilt die genannte Kreispostdirektion.)

10) Telegraphist in Vivis.f Jahresbesoldung gemäß Bnndesgesetz vom 3. August 1872. Anmeldung bis" zum 26. März 1884 hei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

11) Telegraphist in Zürich. Jahresbesoldung gemäß Bundesgesetz vom 3. August 1872. Anmeldung bis zum 26. März 1884 oei der Telegrapheninspektion in Zürich.

12) Telegraphist in Mordes (Waadt). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depesehenprovision. Anmeldung bis zum 26. März 1884 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

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22.03.1884

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