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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Schweiz im Auslande.

(Vom 29. Mai 1884.)

Tit.

Sie haben in der Junisession des Jahres 1883 folgendes Postulat aufgestellt : ,,Der Bundesrath ist eingeladen, die Frage zu prüfen und darüber zu berichten, ob nicht die Organisation der Vertretung der schweizerischen wirthschaftliehen und kommerziellen Interessen im Auslande einer Vervollständigung bedürfe."

Wir haben zu diesem Zwecke die Ansichten der schweizerischen Gesandtschaften und der Konsulate der hauptsächlich in Betracht ·kommenden Handelsplätze, des schweizerischen Handels- und Industrievereins und des Vereins der geographisch-kommerziellen Gesellschaften gesammelt und sind nun im Falle, gestützt auf diese Gutachten und unsere eigenen Erwägungen, Ihnen folgenden Bericht zu erstatten : I.

Gemäß dem Wortlaut des Postulates, welches von der Vervollständigung der O r g a n i s a t i o n der wirthschaftliehen Interessen im Auslande spricht, hatten wir zu untersuchen, ob nicht a u ß e r den Gesandtschaften und Konsulaten, welche gegenwärtig die Or-

72 gane dieser Interessenvertretung sind, Organe oder Einrichtungen; geschaffen werden könnten, durch welche, sei es unabhängig von den Gesandtschaften und Konsulaten, sei es im Verein mit ihnen, die Wahrnehmung der wirthschaftlichen Interessen der Schweiz im Auslande gefördert werden könnte. Eine solche Auffassung entspricht auch dem Umstände, daß die Urheber des Postulats hauptsächlich die Frage der Errichtung schweizerischer Handelskammern im Auslande im Auge gehabt haben.

Manche der Berichte und Gutachten, welche uns erstattet worden sind, haben einen etwas w e i t e r n Inbegriff, indem sie auch andeuten, ob und wie die Thätigkeit der b e s t e h e n d e n Organe -- der Gesandtschaften und Konsulate · - erweitert werden könnte. Diese Frage ist im Laufe der letzten Jahre vom Handelsund Landwirthschaftsdepartement zum Gegenstand eingehendster Untersuchungen und Versuche gemacht worden. Wir wiederholen hier, was wir im diesjährigen Geschäftsberichte hervorheben : was mit Rücksicht auf die Berufsgeschäfte und Individualität unserer Konsuln, sowie auf die verschiedenen lokalen Verhältnisse etc.

gethan und verlangt werden kann, scheint uns im Großen und Ganzen zu geschehen. Wenn man mehr will, muß man nothgedrungen an die Schaffung n e u e r Organe denken. Wir glauben nicht zu irren, daß die Urheber des Postulates von dieser Einsicht geleitet wurden, indem sie das Postulat redigirten, und daß es, da Sie diese Redaktion unverändert angenommen haben, auch Ihrer Absicht entspricht, wenn wir heute lediglich berichten, welche n e u e n Einrichtungen angeregt worden sind und was davon nach kompetentem Urtheil zu halten ist.

II.

Wir haben die hiezu vor Allen berufenen Gesandtschaften und Konsulate ersucht, die Frage der Errichtung schweizerischer Handelskammern im Ausland in ihren Gutachten b e s o n d e r s zu berücksichtigen.

Es ist dies von Vielen in so eingehender Weise geschehen, daß es nicht thunlich wäre, deren Ausführungen hierüber sämmtlich in extenso wiederzugeben. Wir werden daher im Nachstehenden das Wesentliche derselben resümiren, und nun zunächst zur Darstellung bringen, was uns über die bereits bestehenden, ähnlichen Institutionen a n d e r e r Staaten bekannt geworden ist.

A. Die Länder, welche solche Kammern im Auslande schon besitzen oder im Begriffe stehen, zu errichten, sind hienach England,, Prankreich, Oesterreich und Italien.

73 F r a n z ö s i s c h e Handelskammern bestehen seit geraumer Zeit in Lima, Montevideo und Neu-Orleans. Durch ein am 17. Mai 1883 promulgirtes Dekret ist eine Kommission von 19 Mitgliedern gebildet worden, um die Frage der Errichtung eines ganzen S y s t e m s , solcher Kammern zu prüfen. In 17 Konsulatsdistrikten haben sich die betreffenden französischen Kolonien bereit erklärt, Handelskammern zu gründen, so u. A. in Alexandria, Barcelona, Bilbao, Buenos-Ayres, Charleroi, Konstantinopel, London, Manchester, Mexiko, Mailand, Moskau, Santander, Tampico, Turin etc. ; andere Kolonie» haben, ,,ihren guten Willen zu bezeugen," sich bereit erklärt, den Berufskonsul mit ihrer Erfahrung zu unterstützen, indem sie unter seinem Vorsitz eine Art Syndikat bilden wurden.

Eine e n g l i s c h e Handelskammer besteht seit 1873 in Paris, hat aber nicht im geringsten amtlichen Charakter, sondern verdimkt ihre Entstehung und ihren Fortbestand lediglich der Privatinitiative englischer Geschäftsleute in Paris.

O e s t e r r e i c h - U n g a r n hat 1874 eine ,,Handels- und Gewerbekammer"1 in Konstantinopel errichtet.

In I t a l i e n ist gegenwärtig eine Kommission damit beschäftigt, die Frage der Errichtung eines Systems von italienischen Handelskammern im Auslande zu erwägen, und es ist nach dem Ergebnis der bezüglichen Umfragen wahrscheinlich, daß man zunächst wenigstens in Alexandrien eine italienische Kammer errichten werde, da sich daselbst die meiste Bereitwilligkeit für Gründung einer solchen kundgegeben hat.

Endlich soll die s p a n i s c h e Kolonie in Marseille seiner Zeit die Gründung einer Handelskammer geplant, aber nicht ausgeführt haben.

Von andern Bestrebungen oder Einrichtungen fraglicher Art ist uns nichts Bestimmtes zur Kenntniß gelaugt.

Wie sind nun die genannten, schon bestehenden Kammern eingerichtet und was ist von ihrer Wirksamkeit zu melden?

Die englische Handelskammer in Paris (British Chamber of Commerce) ist, wie wir schon erwähnt halten, eine Privatinstitution und bestand 1880, laut dem vor uns liegenden Geschäftsbericht, ans 105 Geschäftsleuten der verschiedensten Branchen. Hinsichtlich dieser Kammer darf nun ein wichtiger Unistand, der, wie es uns scheint, gemeiniglich übersehen wird oder nicht bekannt ist, nicht außer Acht gelassen werden. Es betrifft dies den Z w e c k dieser Kammer,, die sehr oft als naehahmungswerthes Beispiel angeführt wird.

Dieser Zweck besteht nämlich laut den vor uns liegenden Statuten

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nicht darin, die Handelsinteressen E n g l a n d s in Paris zu vertreten und zu fördern; derselbe ist keineswegs so patriotisch, sondern die Kammer verfolgt den, allerdings näher liegenden Zweck, eine Thätigkeit zu entfalten, welche die Handelsinteressen d e r i u F r a n k r e i c h und speziell der in Paris wohn on den Engländer zu f ö r d e r n g e e i g n e t ist (,, the promotion of measures calculated, to benefit and protect thé trading interests of English community of this country aad of Paris in particular").

Unter Umständen kann also diese Kammer in den Fall kommen, Interessen zu verfolgen, welche ganz und gar nicht denjenigen des Mutterlandes entsprachen. Da es sieh bei uns darum handelt, mittelst Errichtung schweizerischer Handelskammern im Auslande die Handelsinteressen der S c h w e i z , nicht der S c h w e i z e r im A u s l a n d e , zu fördern, so muß von vornherein davon Umgang genommen werden, die britische Handelskammer in Paris als Muster und als Beweis für die Vortrefflichkeit der Idee, um die es sich handelt, aufzustellen.

Wir kommen au den bestehenden f r a n z ö s i s c h e n Kammern.

Wir besitzen die Statuten derjenigen in Montevideo und in NeuOrleans.

Die französische Handelskammer in M o n t e v i d e o (,,Chambre de commerce française à Montevideo") ist im Dezember 1882 gegründet worden und steht unter dem Vorsitz des französischen Generalkonsuls und Geschäftsträgers daselbst. Sie bezweckt: Alle den Interessen des französischen Handels dienenden Angaben zu sammeln und zur Verfügung der anderen französischen Handelskammern und der französischen Geschäftsleute zu halten; auf Anfragen, welche an sie gerichtet worden, Auskunft zu gebea; ein Vermittlungstribunal für kaufmännische Streitfälle (tribunal de conciliation ou d'à r bitrüge dans les différends commerciaux) zu bilden ; in Zoll-, Tarif-, Transport- und anderen Fragen bei den Lokalbehörden, Eisenbahn- und Dampfschiffgesellschaften etc. die Initiative zu ergreifen; die Mittel und Wege zu studiren, wie der französische Handel in der Republik Uruguay gefördert, werden könnte, und dessen Rechte und Interessen zu verfechten; beim Abgang jedes Pakelboots ein Finanz-, Handels- und Schiffsbulletin erscheinen zu lassen, welches über die Lage des französischen Handels in Uruguay und die Hülfsmittel des Landes Auskunft
geben soll.

Wenn die Kammer um irgend einen Aufschluß ersucht wird oder wenn Fragen zu erörtern sind, bezeichnet der Präsident zuerst eine Kommission von drei Kammermitgliedern, welche die Sache prüfen und darüber einen Bericht erstatten müssen, welcher dann in der ordentlichen Kammersitzung; berathen wird.

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Die französische Handelskammer in N e u - O r l e a n s besteht seit 1878 unter dem Namen: Chambre syndicale consultative du commerce français und hat durchaus privaten Charakter. Die Gründung wurde laut Statuten dadurch veranlaßt, daß von den ,,ExportHandelskammern in Frankreich wiederholt der Wunsch ausgesprochen worden sei, es möchten sich französische Handelskammern im Auslande bilden. Mangels einer offiziellen französischen Kammer in Neu-Orleans haben die Gründer es für wichtig erachtet, daß daselbst wenigstens eine ,,konsultative11' Kammer existire, welche der französischen Regierung und den Handelskammern in Frankreich Aufschlüsse oder Vorschläge darüber vermitteln könnte, wie die Handelsbeziehungen zwischen Frankreich und dem Hafen von Neu-Orleans zu fördern wären.

Das Bureau der Kammer hat, außer einem Präsidenten, vier Vizepräsidenten und zehn ,,Kommissäre", und vereinigt sich am ersten Freitag jeden Monats.

Ueber die Wirksamkeit dieser Kammer wird uns berichtet, daß sie, namentlich in den letzten Jahren, eine sehr beschränkte gewesen sei und dem Ideal, welches bei der Gründung vorschweben mochte, nicht im ganzen Umfaug entsprochen habe. Wir haben keine vorgefaßte Meinung in vorliegender Frage, weder für noch gegen die angeregte Institution, wollen deßhalb nicht unterlassen, auch anzuführen, was ein Mitglied des Bureaus der Kammer in NeuOrleans in einem Artikel betreffend die Errichtung französischer Handelskammern im Auslande über die Wirksamkeit derjenigen in Neu-Orleans, im ,,Courrier des Etats-Unis" vom 7. Juli 1883 sagt : ,,Thatsache ist, daß ihre Thätigkeit in Frankreich nicht unbemerkt geblieben ist. Die von der Kammer in Neu Orleans übermittelten Aufschlüsse scheinen im Ministerium und im Schoß der Handelskammern des Mutterlandes sogar ein sehr lebhaftes Interesse gefunden zu haben, wenn es erlaubt ist, aus den wiederholt an sie gerichteten Aufragen einen solchen Schluß zu ziehen. Es wäre im Nothfalle nachzuweisen, daß sie gewissen, in Frankreich hinsichtlich des Schifffahrtverkehrs mit diesem amerikanischen Hafen erfolgten Beschlüssen nicht ferne steht. Im Großen und Gan/en anerkennt man, daß sie Dienste geleistet hat, und das rechtfertigt ihr Dasein.1 Die österreichische Handels- und Gewerbekammer in K o n s t a n t i n o p e l wurde laut Mittheilungen des dortigen österreichischen
Konsuls^ Herrn Sax (veröffentlicht in den, vom orientalischen Museum in Wien 1882 herausgegebenen ,,Neuen volkswirthschaftlichen Studien über Konstantinopela), anläßlich einer Kaiserreise im Jahr 1869 angeregt, 1870 durch den österreichischen Generalkonsul, Herrn

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v. Schwegl, welcher die Statuten dazu entwarf, provisorisch in' s Leben gerufen und 1874 vom Ministerium sanktionirt. Die österreichisch-ungarische Kolonie in Konstantinopel bildet eine Konsulargemeinde mit provisorisch konstituirter Gemeinderepräsentanz. Als selbstständige S e k t i o n der Gemeinderepräsentanz bilden die aus dem Handels- und Gewerbestand gewählten 16 Mitglieder die Handels- und Gewerbekammer, die mit der Aufgabe betraut ist, die Interessen des nationalen Handels, des Verkehrs und der Industrie mit Bezug auf die Verbindungen Konstantinopels und seiner Umgebung mit. der Monarchie wahrzunehmen und innerhalb ihres Wirkungskreises zu vertreten.

Jeder österreichisch-ungarische Staatsangehörige und Schutzgenosse, der in Konstantinopel und Umgebung eine Handels- oder Gewerbs-Unternehmung geschäftsmäßig in eigenem Namen oder als Prokurist betreibt, ist verpflichtet, seine Firma in das Handelsregister einzutragen, das von der Handels- und Gewerbekammer geführt wird.

Was den Wirkungskreis der Kammer gegenüber den Behörden anbelangt, so soll dieselbe der ,,Botschafts-Kommerzkanzlei" als berathendes Organ dienen, ihr in allen Handels- und Gewerbeangelegenheiten Bericht erstatten und Wünsche und Bedürfnisse der Kolonie durch die Kommerzkanzlei zur Kenntniß der österreichischen Regierung gelangen lassen. Die Kammer hat auch das Recht, Waaren-, Wechsel- und Marinesensale, unter Mitwirkung der Kommerzkanzlei und des Konsulats, welches die Ernennung tu vollziehen hat, zu berufen und zu bestellen, Beisitzer und Richter in» Tidjaret und beim Hafenamt au erwählen, Experten in allen Handelsund Schifffahrtsangelegenheiten namhaft zu machen und Schiedsrichter zu bestellen. Endlieh ertheilt die Kammer den nachsuchenden Behörden und Geschäftsleuten Auskunft aller Art.

Nach ihrer Anlage ist also die österreichische Handels- und Gewerbekammer in Konstantinopel offenbar die vollkommenste und bedeutendste der bestehenden Institutionen, die hier in Frage kommen. Die mannigfaltigen Handels- und Verkehrsbeziehungen zwischen Oesterreich-Ungarn und der Türkei und die große Zahl österreichisch-ungarischer Geschäftstreibender in Konstantinopel lassen überdies von vorneherein vermuthen, daß, wenn irgend eine, so jedenfalls d i e s e Kammer eine große praktische Bedeutung habe.

Dennoch scheint dies nur theilweise
der Fall zu sein. Herr Konsul Sax drückt sich hierüber wie folgt aus: "Die Theilnahme, welche dieser Schöpfung seitens der in Konstantinopel etablirten österreichischen Kaufmannswelt entgegengebracht wird, ist keine allgemeine, was in Anbetracht der unleugbar hervorragend ersprieß-

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liehen Leistuugen derselben, namentlich mit Rücksicht auf Berichterstattung und Auskunftsertheilung, als bedauerlich bezeichnet werden muß. a B. Der Nutzen schweizerischer Handelskammern im Ausland ist von einigen Berichterstattern schon ini Hinblick darauf bezweifelt worden, daß sich die genannten bestehenden Handelskammern eine verhältnismäßig sehr geringe Anerkennung zu erringen vermocht haben. Hievon unabhängig sind uns aber die mannigfaltigsten Gründe entgegengehalten worden, während von allen erhaltenen Gutachten nur dasjenige der schweizerischen Gesandtschaft in Washington ernstlich für die Idee in die Schranken tritt. Durch alle übrigen zieht sich nebst andern die Erwägung, daß in jeder aolchen Kammer, welche sich die Förderung der Handelsinteresseti des Vaterlandes zur Aufgabe machen wollte, der Zwiespalt der Berufsinteressen mit den vaterländischen sich allzuoft fühlbar machen müßte, als daß eine ersprießliche, frische Thätigkeit auf die Dauer von derselben zu erwarten wäre. ,,Unsere Landsleute handeln verhältnißmäßig sehr wenig unter einander, und viel mehr mit Amerikanern und Kaufleuten anderer Nationen, und es würde ohne Zweifel schwer halten, sie zu veranlassen, sich den Bestimmungen einer rein schweizerischen Handelskammer zu fügen."· So sehreibt Herr Konsul Bertschmann in N e w - Y o r k . Die gleiche Erwägung hat nach den uns vorliegenden Berichten in maßgebenden Kreisen in Deutschland zu der Anschauung beigetragen, ,,daß auf ein zuverläßiges Einstehen der im Ausland etablirten Landsleute für die exklusiv vaterländischen Handelsinteressen im Allgemeinen wohl kaum gezählt werden könnte, indem die persönlichen Interessen derselben in vielen Fällen mit denjenigen des Heimatlandes kollidiren können. a Der Bericht der schweizerischen Gesandtschaft in Rom enthält in dieser Hinsicht ebenfalls einen besonders deutlichen Fingerzeig : ,,Viele Ausländer, auch Schweizer, haben Sitz und .Stimme in den italienischen Handelskammern und sind hienach oft in den Stand gesetzt, die Interessen ihres Heimatlandes zu wahren. Doch findet dies nur in sehr beschränktem Maße statt; denn, da die meisten ihre eigenen Geschäfte in Italien haben, so kommt es oft vor, daß sie, im Widerstreit der Interessen Italiens gegenüber denjenigen ihres Vaterlandes, Partei für die ersteren nehmen."· Wir dürfen, ohne einen
Vorwurf erheben zu wollen, bei dieser Gelegenheit auch daran erinnern, welche Haltung anläßlich der schweizerisch-italienischen Handelsvertragsunterhaiidluugen z. B. die in Italien etablirten schweizerischen Stickerei- und Gewebefabrikanten gegenüber den schweizerischen Bemühungen für Herabsetzung oder Bindung der Zölle für Gewebe und Stickereien beobachtet haben. Wir ver-

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weisen bei diesem Anlaß auch auf die Botschaft zum Handelsvertrag mit Oesterreich (Bundesbl. 1868, Bd. III, S. 251), wo umständlich hervorgehoben werden mußte, wie alle Bemühungen der Schweiz, von Oesterreich einen allgemeinen zollfreien Veredlungsverkehr vertraglich zugesichert zu erhalten, wesentlich am Widerstand der im Vorarlberg niedergelassenen schweizerischen Fabrikanten scheiterten, welche die österreichische Handelskammer in Feldkirch bestimmten, sich energisch gegen jede weitere Ausdehnung des Veredlungs verkehrs auszusprechen; es soll dies damals, wie selbstverständlich, einen sehr schädlichen Einfluß auf die Entschließung des Handelsministeriums in Wien ausgeübt haben. Ist nun anzunehmen, daß diese schweizerischen Industriellen im Schöße einer schweizerischen Handelskammer in den betreffenden Oertlichkeiten ihr Eigeninteresse v e r l e u g n e t hätten ?

Offenbar liegt, nach dem Gesagten der in der englischen Handelskammer in Paris verwirklichte Gedanke einer Vereinigung von Kolonisten zum Schutz ihrer eigenen kaufmännischen Interessen weit näher und ist mit dem Wesen von Geschäftsleuten besser vereinbar, als eine Vereinigung derselben zur Förderung der Interessen ihrer kommerziellen und industriellen Landsleute in der Heimat.

Die Wahrnehmungen, welche in dieser Hinsicht zu machen wären, haben wir übrigens großenteils schon gemacht, indem die wirthschaftliche Interessenvertretung der Schweiz im Auslande bisher, so gut es ging, von unsern Wahlkonsuln, die mit wenig Ausnahmen Kaufleute sind, besorgt worden ist. Daß es sich bei der Vertretung durch Handelskammern um ein Kollegium handelt, ändert an dem Wesen der Vertretung wenig, es wurde ein Kollegium von G e s c h ä f t s l e u t e n sein, die, wie bisher der Konsul, eben auch in erster Linie ihre e i g e n e n Geschäftsinteressen zu wahren hätten. Es ist von den Konsuln für unsere heimischen Handelsinteressen Vieles -- Vieles aber auch nicht geleistet worden, und zwar meistens, weil es nicht geleistet werden k o n n t e , ohne den Betreffenden in Widerspruch mit seinem B e r u f zu bringen.

Das von denselben nicht Geleistete einem Kollegium von Männern übertragen zu wollen, von welchen Jeder hinsichtlich der Wahrung seiner Privatinteressen sieh im Falle des Konsuls befindet, könnte der angestrebten Sache unmöglich förderlich sein.
Der augedeutete Widerspruch der Interessen kann sich z. B.

sehr häutig in Zollfragen geltend machen, und ein beständiges Hinderniß wird derselbe bilden, wenn es sich darum handelt, dem heimatlichen Handel Aufschlüsse aller Art über Kredit- und Absatzverhältnisse, Preise, Muster, Ausrüstung, Verpackung etc. zu ertheilen. Und doch bildet solche Auskunftsertheilung einen Haupt-

79 zweck der bestehenden Kammern dieser Art und würde nach der erklärten Absicht der Urheber des Postulats, sowie offenbar auch nach den Intentionen des gesammten Handelsstandes auch einen Hauptzweck der zu gründenden s c h w e i z e r i s c h e n Kammern bilden müssen. ,,Jedes Mitglied, welches an der Ausnützung der Konjunktur dieses oder jenes Artikels ein Interesse hat, wird sieh wohl hüten, seine Kammerkollegen darauf aufmerksam zu machen; es wird sich dagegen sofort mit seinen speziellen Geschäftsfreunden in der Schweiz in's Einvernehmen setzen. Das ist menschlieh, ist namentlich kaufmännisch, und jeder Geschäftsmann, welcher anders handelt, indem er Andern Verhältnisse entdeckt, die er selbst auszunützen im Falle ist, schiene mir ein sehr schlechter Geschäftsmann zu sein.a So äußert sich der schweizerische Konsul in Havre.

,,Wo wäre das Mitglied einer solcheu Kammer, welches seinen Kollegen -- Geschäftsleuten wie er -- Mittheilungen machte, von welchen der Eine oder Andere vielleicht zu seinem Schaden Gebrauch machen würde? Machen sich Eifersucht und Mißtrauen nicht in jedem Berufe geltend, und selbst unter Leuten, welche außerhalb des Geschäftes F r e u n d e sind ? In diesem Urnstande würde aber die Gründung einer schweizerischen Handelskammer wahrscheinlich großen Schwierigkeiten begegnen. In den Kolonien könnte eine solche Kammer vielleicht von Nutzen sein, aber auch °d a würd& sie aus K o n k u r r e n t e n bestehen, deren Mittheilungen nicht immer genau sein dürften."· .So der Konsul in Marseille und ähnlich auch die Übrigen Berichterstatter.

Wenn also Mißtrauen, die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses und das Geschäftsinteresse in den Handelskammern vermuthlich eine so hinderliche Rolle spielen würden, so liegt es auf der Hand,, daß von denselben punkto Berichterstattung und Vertretung der vaterländischen Handelsinteressen noch weniger zu erwarten wäre, als jetzt von den Konsuln in isolirter Stellung geleistet wird. Und wenn übrigens der Gründung von Handelskammern der Gedankezu Grunde liegt, dem Konsul, der nicht in allen Branchen bewandert sein kann, ein Expertenkollegium zur Seite zu stellen, so drängt sieh dagegen unwillkürlich auch der Gedanke auf, daß der Konsul auch ohne besondere amtliche oder private Organisation seiner Landsleute im Falle ist, deren Mitwirkung für die von
ihm zu erstattenden Berichte und zu ertheilenden Aufschlüsse in Anspruchzu nehmen, insoweit diese überhaupt g e w i l l t sind, Aufschluß zu geben. Außerdem steht dem Konsul, wenn er nicht moralisch oder obligatorisch an die Konsultation einer schweizerischen Handelskammer gebunden ist, noch der Vortheil zu Gebote, auch Nichtschweizer zu befragen, was in vielen Fällen unerläßlich ist. In der

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That wenden sieh viele, ja wohl die ineisten unserer Konsuln zur Zeit schon an ihre Geschäftsfreunde und sonstigen Bekannten, ohne Unterschied der Nationalität, um Mitwirkung für ihre Handelsberichte und sonstigen Mittheilungen. Manche beklagen sich zwar, hiebei wenig Lust zu den erforderlichen Aufschlüssen zu begegnen.

Es stünde aber wohl kaum zu erwarten, daß diese Geschäftsfreunde, Bekannten etc., im einer privaten oder amtlichen Kammer vereinigt, daselbst bereitwilliger wären, Mittheilungen zu machen welche sie als Geschäftsgeheimniß betrachten.

Und selbst wenn in dieser Hinsicht weniger Schwierigkeiten zu erwarten wären, so könnten nach der übereinstimmenden Ansicht der meisten Berichterstatter die Mittheilungen einer Kammer hinsichtlich Gehalt. Zuverläßigkeit und Schnelligkeit niemals diejenigen vonKommissionshäusernu oder d e r Agenten, Filialen schäftshäuser für ihren speziellen Dienst zu unterhalten pflegen und mittelst welcher sie sich eben gegenüber denjenigen, welche auf weniger prompte Informationsmittel angewiesen sind, im Vortheil erhalten. Aus nachstehender Zusammenstellung derAeusserungenn verschiedener Konsuln geht hervor, welche Bedeutung sie, als praktische Geschäftsleute, der Information durch Reisen, Agenten, Filialen etc. beilegen, und wie wenig praktischen Nutzen sie sich dagegen von den Informationen einer Handelskammer versprechen : II a v r e. ,,Alle schweizerischen Häuser, deren Verkehr mit unserm Platze von einiger Bedeutung ist, haben daselbst nicht nur einen, sondern mehrere Korrespondenten, welche, vom persönlichen Interesse gespornt, sie besser informiren, als es irgend eine Handelskammer oder ein Konsul könnte . . . . Handelskammern können für die Franzosen von Nutzen sein, da dieselben weniger zum Auswandern geneigt und mit den Bedürfnissen fremder Länder weniger vertraut sind nicht aber für uns Schweizer, die über alle Weltgegenden verstreut sind. Die schweizerischen Kauflcute bereisen die Orte, mit welchen sie Geschäfte machen, oft und werden außerdem häutig von ihren überseeischen und europäischen Korrespondenten besucht. Die Mittheilungen einer Handelskammer werden ·oft verspätet eintreffen und von den Privatberichten von Häusern Überholt sein, welche ein I n t e r e s s e daran haben, sie ohne Verzug zu schicken."

B o r d e a u x . "Die Kommunikation
zwischen der Schweiz und Frankreich ist so leicht und billig, daß es zu den seltenen Ausnahmen gehört, wenn der Chef eines schweizerischen Hauses, das mit meinem Bezirk Beziehungen anknüpfen w i l l , das Terrain nicht persönlich studirt. Nachher läßt er die Kundschaft durch

81 Reisende oder Agenten an Ort und Stelle besuchen. . . . Ist es n i c h t a n g e z e i g t , G e s c h ä f t s h ä u s e r n , welche d i e meiste Initiative an den Tag gelegt haben, eine Art M o n o p o l zu l a s s e n , oder soll ihnen dagegen durch amtliche Berichterstattung eine Konkurrenz bereitet werden, welche den Geschäftsumsatz wahrscheinlich nicht stark vergrößern würde, wohl aber zur Folge hätte, die Preise weniger lohnend zu machen? Ich denke nicht, und glaube im Gegentheil, daß in Anbetracht der Nähe der beiden Länder es angezeigt ist, den Privatinteressen die Sorge zu überlassen, durch unausgesetzte Bemühungen die Beziehungen zwischen Frankreich und der Schweiz zu beleben."

M a r s e i l l e . ,,Die Errichtung einer schweizerischen Handelskammer in unserer Stadt hätte keinen Nutzen in Anbetracht der Nähe der beiden Länder und der sozusagen täglichen direkten oder durch Vertreter vermittelten Beziehungen zwischen Marseille und der Schweiz, abgesehen davon, daß sich der Kaufmann, wenn es sich um wichtige Geschäfte handelt, häufig selbst an Ort und Stelle begibt. Wir sehen daher nicht ein, wie eine Handelskammer den schweizerischen Handelsstand besser zu renseigniren vermöchte.

. . . . Die häufigen Berichte der Konsulate genügen, um die Geschäftslage zu resümiren, und eine Handelskammer würde keine promptem Mittheilungen senden.tt A l g i e r . ,,Fast alle Schweizerhäuser, welche in Algerien Geschäfte machen, haben daselbst Vertreter und Agenten, welche ein Interesse daran haben, sie genauer zu berichten, als es eine schweizerische Handelskammer könnte. Es kann kein Zweifel darüber herrschen, daß es bei den gegenwärtigen Kommunikationsmitteln für einen schweizerischen Kaufmann oder Fabrikanten nicht unendlich vorzuziehen wäre, die Chancen für den Absatz seiner Artikel an Ort und Stelle zu studiren, statt sich auf Angaben zu verlassen, welche eine Handelskammer zu machen im Falle sein könnte, selbst wenn sie gut organisirt wäre und die Mitglieder mit rücksichtslosester Hingebung geneigt wären, der Sache ihre kostbare Zeit zu widmen. Ich wage nicht, auf einen solchen Patriotismus der Geschäftsleute zu zählen, welche berufen wären, die Kammer zu bilden.tt L y o n . ,,Wir sind überzeugt davon, daß die Privatinitiative, zäher in der Verfolgung eines Zweckes, ihr Gelingen am besten durch
sich selbst sichert. Wir begegnen täglich Beispielen hiefür in unserer ziemlich umfangreichen Korrespondenz mit Leuten, welche, uns anscheinend um Aufschlüsse ersuchend, uns oft die Beobachtung machen lassen, daß sie in manchen Sachen besser auf dem Bundesblatt. 36. Jahrg. Bii. III.

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82 Laufende!) sind, als wir. . . . Eine große Zahl von schweizerischen Häusern haben hier Spezia l Vertreter, und -- so nahe der Heimat -- vermittelt der Jedermann verfügbare elektrische Draht in wenigen Minuten, was unsern nationalen Handel interessiren kann."

Ge n u a. "Wenn man den Zweck und die Befugnisse, welche die schweizerischen Handelskammern im Auslande haben sollten, genau prüft, scheint es gewiß, daß die schweizerischen Handelsleute und Fabrikanten bei der gegenwärtigen Leichtigkeit der Kommunikation sich über die Nachbarländer, wie Italien, alle ihnen nöthigen Aufschlüsse verschaffen können, und zwar genauer und schneller, als dies durch die langsamen Berichte der Handelskammern deiFall sein würde.

,,Die im Lande angesessenen Agenten und die alljährlich wenigstens zweimal ganz Italien durchziehenden Reisenden, welche nicht nur die Engros-Geschäfte, sondern auch die unbedeutendsten Detailkrämer besuchen, wind im Falle, ihren schweizerischen Häusern über den Gang der Geschäfte im Allgemeinen, die Möglichkeit und die Konvenieuz des Absatzes jedes einzelnen Artikels, über die nationale und ausländische Konkurrenz, über das Neueste, was auf dem Markte erscheint, und die Konvenienz der Nachahmung desselben u. s. w.

mit richtigem Urtheil zu berichten. Und es ist dies das einzige und sicherste Mitte", dessen sich unsere Fabrikanten von Geweben speziell bedienen müssen, denn heutzutage herrscht ein beständiger und fieberhafter Wetteifer im Erfinden und Produziren immer neuer Dessins und Qualitäten, um sich wechselseitig zu überflügeln. -- ,,Der Geschmack der konsumirenden Bevölkerung ist nicht mehr, wie in frühern Zeiten, für gewisse Orte charakteristisch und sich gleich bleibend ; das, was für die Fabrikation bestimmend ist, besteht darin, daß man sich mit immer neuen Erzeugnissen des Geschmackes bemächtigt und diesen an raschen Wechsel gewöhnt. Es wäre für eine schweizerische Handelskammer unmöglich, mit diesem steten Wechsel Schritt zu halten; ihre Berichte würden öfters verspätet eintreffen, und der Fabrikant, welcher sich darauf stützen wollte, könnte, wenn er seine Arbeit fertig gestellt, die Sachen leicht neuerdings verändert finden. Die Errichtung von schweizerischen Handelskammern dürfte möglicherweise für gewisse überseeische Länder geeignet sein, mit denen die Verbindungen weniger
häufig und schwieriger sind.

,,Auch in Italien spricht man von dem Projekt der Errichtung italienischer Handelskammern in einigen überseeischen Kolonien, aber keine fremde Nation hat bis dahin daran gedacht, das Gleiche in Italien zu thun, und es ist die Meinung aller Derjenigen, welche

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ich über diese Angelegenheit zu sprechen Gelegenheit hatte, d a ß e i n e d e r a r t i g e I n s t i t u t i o n sieh g e g e n ü b e r d e n H a n d e l s k a m m e r n des Landes in einer s c h i e f e n und schwierigen Stellung befinden w ü r d e , auch den hier niedergelassenen schweizerischen H a n d e l s l e u t e n Sehwierigkeiten bereiten könnte, unddaß man daher s c h w e r l i c h L e u t e f ä n d e , d i e sich d a b e i z u b e t h e i l i g e n genei gt wären.

,,Der schweizerische Kaufmann im Auslande muß notwendigerweise die gleichen kommerziellen Interessen haben wie das Land, in welchem er lebt, insofern er sich nicht ausschließlich mit dem Import schweizerischer Produkte befaßt, was bei keinem unserer hier etablirten Landsleute der Fall ist. Wollen daher diese unsere Landsleute die Interessen des schweizerischen Handels und der Industrie verfechten, so befinden sie sich häufig mit den Interessen des Landes, in welchem sie ihr Gewerbe ausüben, und welches doch ihre eigenen Interessen sind, im Widerspruch; man müßte daher die Handelskammer aus, den kommerziellen Kreisen fremden Elementen zusammensetzen, was eine andere Anomalie sein würde.

,,In den letzten 10--12 Jahren, welche einen großartigen Fortschritt in der italienischen Manufaktur bezeichnen, haben viele schweizerische Häuser einen Theil ihrer Fabrikation auf italienisches Gebiet verlegt, und heute sind in Oberitalien zahlreiche Schweizer Besitzer oder Antheilhaber industrieller Firmen, welche augenscheinlich ihre Interessen nicht von denjenigen des Landes trennen können, das ihnen Gastfreundschaft gewährt.a T r i e s t. ,,Soll sich ein Handel auf die Theorien der Handelskammern stützen, so steht es mit ihm schon schlecht, und unsere Schweizer bedürfen wohl keiner solchen Stütze; denn sie wissen schon selbst die nöthige Thätigkeit zu entfalten. . . . Beim Handel ist der Privatnutzen das Hauptziel und läßt es sich kaum denken, wie eine im Auslande sich befindende schweizerische Handelskammer dazu beitragen könnte, die Geschäfte der schweizerischen Industriellen und Landwirthe zu heben.tt L o n d o n . ,,Nach der Schwierigkeit zu urtheilen, welche ich habe, von den Schweizerhäusern Angaben, selbst allgemeiner Natur, über Einfuhr und Konsumtion von schweizerischen Artikeln zu erhalten, muß ich annehmen, daß in Folge der
Eifersucht, welche in gewissen Branchen vielleicht ihre Berechtigung hat, ein Centrum für die Diskussion von Fragen oder für Auskunftsertheilung keinen reellen Nutzen haben könnte."

Aehnlich drückt sich auch die Mehrzahl der übrigen Berichterstatter aus.

84 Eine weitere Schwierigkeit, welche nicht nur von Konsuln iu kleineren Plätzen, sondern auch von denjenigen der großen europäischen und überseeischen Handelsplätze hervorgehoben wird, ist die Personenfrage, indem die Zahl s e l b s t s t ä n d i g e r schweizerischer Kaufleute an vielen Orten zu gering ist, als daß von der Bildung einer förmlichen schweizerischen Handelskammer die Rede sein könnte. Der schweizerische Generalkonsul in L o n d o n schreibt uns hierüber : flEs ist klar, daß, um eine noch so bescheidene Handelskammer zu bilden, Leute vorhanden sein müssen, deren Zeit nicht allzu sehr in Anspruch genommen ist, welche gewohnt sind, kommerzielle Fragen vom allgemeinen Standpunkt aus und auf statistischer Grundlage zu behandeln. In einer so kleinen Kolonie wie die unsrige aber, wo Kaufleute und Industrielle wenig zahlreich und die große Mehrheit der Schweizer Angestellte verschiedener Art sind, weiß ich wirklich nicht, wie man mit einiger Aussicht auf Erfolg Vereinigungen zum Zwecke der Besprechung kaufmännischer Fragen veranstalten könnte."

Zu allen angeführten Zweifeln über die N ü t z l i c h k e i t der Errichtung von schweizerischen Handelskammern im Auslande sprechen einige Konsuln selbst das Bedenken aus, daß dieselben in mehrerer Hinsicht s c h ä d l i c h wirken könnten. Wir haben hierüber folgende Stellen aus deren Berichten anzuführen: A l g i e r . ,,Was die Inkonvenienzen anbetrifft, welche eine fremde Kammer haben könnte, fürchte ich, daß sie, wenn sie gut organisirt wäre, als ein Eingriff in die Attribute der f r a n z ö s i s c h e n Handelskammer erscheinen könnte. Die schweizerischen Kaufleute würden beim Sekretariat derselben vielleicht nicht mehr der gleichen Gefälligkeit begegnen, auf welche sie jetzt sämmtlich zählen können und welche die Kammer in Algier auch dem Konsularkorps entgegenzubringen sich zur Ehre macht. Würden ferner der fremden Kammer von der Verwaltung alle Publikationen und Angaben zur Verfügung gestellt, die der französischen Kammer zugänglich sind ?

Die Lokalpresse ist den Fremden sehr wenig gewogen. Sie wirft ihnen die Konkurrenz vor, welche sie den Franzosen machen, indem sie den gleichen Profit ernten, ohne die gleichen Lasten zu tragen. Sie würde nicht ermangeln, dieser Schöpfung den Nutzen abzustreiten, wie sie die Militär- und Civilbehörden
bereits bewogen hat, Fremde nicht mehr zu den öffentlichen Lieferungen zuzulassen.

Machen wir daher unsere Geschäfte ohne Lärm und hüten wir uns namentlich, durch Schöpfungen, an welche andere Nationen gar nicht gedacht haben, die Eifersucht des französischen Handelsstandes zu erregen.tt

85 L y o n . ,,In jeder Hinsicht sehen wir weder die Opportunität, noch die Nützlichkeit, im Ausland schweizerische Handelskammern zu errichten, welche, da sie in keiner Weise amtlichen Charakter haben könnten, bloße mehr oder weniger verdächtige Auskunftsbüreaux wären, deren Mitgliedschaft von der Mehrzahl unserer im Ausland etablirten Landsleute gemieden würde, da sie darauf angewiesen sind, mit den Behörden des Landes in gutem Einvernehmen zu sein."

Zu diesen Bedenken gesellt sich schließlich eine Frage, welche im Gutachten der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin berührt wird: ,,Zudem", schreibt dieselbe, Tist die prinzipielle Frage, o b f r e m d e H a n d e l s k a m m e r n ( i m eigentlichen Sinne des Wortes) überhaupt zugelassen werden können, noch als eine offene zu betrachten. Die deutsche Regierung war ihrerseits zwar noch nicht in der Lage, sich mit dieser grundsätzlichen Frage zu befassen ; doch gilt es zum mindesten als sehr zweifelhaft, ob dieselbe geneigt wäre, fremde Handelskammern auf ihrem Gebiete anzuerkennen."· Indem wir die Gutachten der Gesandtschaften und Konsulate zusammenfassen, rinden wir, daß die meisten derselben die Errichtung von schweizerischen Handelskammern im Auslande ü b e r h a u p t nicht befürworten, und daß, mit Ausnahme des schweizerischen Gesandten in Washington und des Generalkonsulats in St. Petersburg, welche eine schweizerische Handelskammer in New-York, resp. St. Petersburg für lebensfähig und nützlich erachten, jeder der fraglichen Vertreter die Errichtung solcher Institutionen in seinem speziellen Bezirke entschieden für überflüssig, ja in gewisser Hinsicht für schädlich erklärt.

Einen besondern Standpunkt vertritt der Vorort der schweizerischen geographischen Gesellschaften. Derselbe betont zwar ebenfalls, daß von solchen Kammern keine Berichte über geschäftliche Details erwartet werden dürften, da hiemit das Geschäftsinteresse der einzelnen Mitglieder kollidiren würde. Wohl aber hätten dieselben über a l l g e m e i n e Verhältnisse zu berichten, während eigentliche g e s c h ä f t l i c h e Mittheilungen durch ein in der Schweiz zu errichtendes Centralauskunftsbüreau mit besoldeten Korrespondenten zu vermitteln wären.

· Die vorliegende Motion ist auch von der schweizerischen Handelskammer und von der Delegirtenversammlung des schweizerischen Handels- und Industrievereins zum Gegenstande ihrer Berathungen gemacht worden, welche zu folgenden einstimmigen Resolutionen führten :

86 1) Die Vertretung der nationalen schweizerischen volkswirtschaftlichen und kommerziellen Interessen im Auslande verdient in vielfacher Beziehung die höchste Anerkennung. Ihre Unterstützung auf dem Handelsgebiete überhaupt, sowie ihre kommerziellen Berichte im Besondern sind zum Theil vorzüglich. Die Veröffentlichung der letztern durch das schweizerische Handelsamtsblatt bietet, gegenüber früher, wesentliche Vortheile.

Eine Vervollständigung der bestehenden Einrichtung in ihrer ä u ß e r n Form wäre nur dann zu empfehlen , wenn dieselbe aus privater Initiative angeregt würde. In diesem Fall wäre eine Unterstützung durch den Bund in der Erwartung wünschbar, daß hiedurch ausschließlich die vaterländischen Interessen gefördert würden.

2) Was die m a t e r i e l l e Ergänzung der gegenwärtigen Organisation anbelangt, so läßt sich nicht verkennen, daß in sämmtlichen Staaten die betreffenden Regierungen es sich zur Pflicht machen, die Privatthätigkeit kräftig zu unterstützen, und zwar einerseits zur Behauptung des innern Marktes durch Vermehrung der Zollschwierigkeiten und anderseits zur Gewinnung des äußern Marktes durch zuverlässige Handelsberichte und Zuwendung von bedeutenden Unterstützungen an H a n d e l s s c h u l e n , I n d u s t r i e m u s e e n und Mustersammlungen.

Es wird deßhalb bei der eminenten Wichtigkeit des schweizerischen Exports und dessen erschwerten Absatzbedingungen als Pflicht der Bundesbehörden erachtet, die bezüglichen Interessen zu wahren , hauptsächlich da, wo die private Thätigkeit nicht ausreicht.

3) Die Organisation der Vertretung der wirthschaftlichen Interessen der Schweiz im Inlande selbst hat sich noch fester zu gestalten. Es läßt sich dies dadurch erreichen, daß die industriellen und gewerblichen Körperschaften eine noch regere Thätigkeit als bis anhiu entwickeln, und daß Behörden und Interessenten ihren Bestrebungen das nöthige Entgegenkommen beweisen.

Die Diskussion, auf Grundlage welcher diese Resolutionen gefaßt worden sind, ist laut Mittheilung des Vorortes im Wesentlichen folgende : Der Präsident, Herr Nationalrath C r a m e r - F r e y , betonte die verschiedenen Anschauungen , welche in den dem Vororte zugegangenen Gutachten der Sektionen zu Tage getreten sind : Die

87 Einen wünschen eine bessere oder doch vielseitigere Vertretung der schweizerischen kommerziellen Interessen im Auslande, während die Andern mit irgend welchen Reformen so lange zuwarten möchten, bis erst einmal die zur Vertretung dieser nationalen Interessen im Inlande selbst berufenen Organe ihre Aufgabe ganz erfaßt hätten und derselben gerecht würden.

Herr Nationalrath Rud. G - e i g y - M e r i a n , welcher die auf die Interessenvertretung im Auslande zielende Motion seiner Zeit in der Bundesversammlung gestellt hat, wies zunächst auf die Gründe hin , die ihn dazu bewogen haben. Der Exporthandel, eine der Lebensbedingungen unseres Staatswesens, vollzieht sich -- namentlich seit dem Jahre 1870 -- unter immer schwierigem Verhältnissen. Es sind deßhalb die Regierungen der meisten handeltreibenden Völker darauf bedacht, die Wirkungen dieser Einflüsse möglichst abzuschwächen, ihren Angehörigen die alten Absatzgebiete zu erhalten und die Bestrebungen , neue zu finden , nach Können zu unterstützen. Die Mittel hiezu glauben sie in der Organisation einer intensivem Vertretung der nationalen wirtschaftlichen und kommerziellen Interessen im Auslande suchen zu müssen. Ueber die Organisation einer solchen Vertretung sind allerdings verschiedene Ansichten laut geworden; die Einen versuchen es mit Handelskammern , Andere mit Einführung oder Vermehrung der Berufs-« konauln, Dritte mit der Reform ihrer bestehenden Wahlkonsulate und Erweiterung des diesen zugewiesenen Aufgabenkreises, wieder Andere mit Errichtung von Exportaiusterlagern und ähnlichen Institutionen. Gegenüber diesen, zum Theil mit gutem Erfolge schon gemachten und fortgesetzten Anstrengungen anderer 'Staaten, ihren Export zu heben und zu sichern , sollte unser Land nicht gleichgültig bleiben und sich die Frage wohl auch stellen und beantworten, ob nicht auch bei uns der Staat in irgend einer Weise den Seinen --· und vorzüglich den Anfängern und kleinen Handelsleuten -- im Kampfe gegen die fremde Konkurrenz beistehen könnte. Von diesem Gedanken ist die Motion getragen, und sie ist zu eng gedeutet, wenn man in ihr nur die Absicht der Gründung von schweizerischen Handelskammern im Auslande vermuthet. Zwar haben England, Frankreich, Italien und Oesterreich gerade mit der Schaffung solcher Kammern gute Erfahrungen gemacht ; allein da die Schweiz
offizielle Handelskammern im Inlande selbst nicht kennt, sondern die Bestimmung über deren Nothwendigkeit und Thätigkeit völlig der Privatinitiative anheim gestellt bleibt, so würde der Staat für Handelskammern im Auslande nur da unterstützend eintreten können , wo deren Errichtung zur Hebung der nationalen wirtschaftlichen Interessen den am betreffenden Orte niederge-

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lassenen Schweizern als vortheilhaft erschiene. Die theilweise Umwandlung unserer Wahlkonsulate in Berufskonsulate paßt nicht für unsere Verhältnisse, wohl aber verdient die Anlage von Industriemuseen im weitesten Sinne alle Beachtung. Es wird auch hiebei die private Initiative Ort und Art solcher Museen zuerst bestimmen müssen, damit auf ihr Begehren der Staat mit entsprechenden materiellen Mitteln die nutzbringende Entwicklung derselben fördern helfeHerr H a n s W u n d e r l y - v . M u r a l t nimmt einen etwas abweichenden Standpunkt ein. Auch er will es der privaten Initiative überlassen, zu entdecken, ob und wo vielleicht Handelskammern im Auslande in's Leben gerufen, beziehungsweise wann sie von Staatswegen materiell unterstützt werden sollen, aber die Anregung muß von den im Mutterlande selbst zurückgebliebenen Interessenten ausgehen. ,,Nur dann ist Gewähr geboten, daß durch diese Institute keine andern als n a t i o n a l e wirtschaftliche Interessen verfochten werden.

,,Bevor aber solche Verlangen nach Hülfe im Auslande zu stellen sind, müssen alle Mittel aufgewendet werden, die zur Erreichung des näm'ücheu Zweckes in der Heimat selbst vorhanden sind. In die festere Organisation, in die lebendigere, stetere Thätigkeit der wirthschaftlichen Körperschaften unseres Landes ist der 'Schwerpunkt zu verlegen ; hier bleibt noch viel zu thun und nachzuholen. Der Hinweis auf die Erfolge von Handelskammern verschiedener großer Völkerschaften im Auslande kann nicht verfangen.

Jene Versuche eigaen sich für die kleine Schweiz, welche derartigen Institutionen keinen in der politischen Stellung begründeten Rückhalt gewähren kann, nicht. Es liegt klar am Tage, daß z. B,, die englische Hantelskammer in Paris -- mit der so vielfach argumentirt wird -- nicht den Interessen Englands in Frankreich,, sondern denen der Engländer in Paris dient, und daß sie ihr fürnehmstes Ziel darin erblickt, für freihändlerische Ideen Propaganda zu machen. Damit ist aber den englischen Handelsleuten, welche praktische Auskünfte erwarten, nicht viel geholfen. Solche praktisch verwendbare Aufschlüsse bleiben aus, weil die privaten Interessen der Engländer in Paris mit denjenigen der Engländer in England nicht identisch sind, so wenig diejenigen es wären, welche von den etwa in Italien oder anderswo niedergelassenen Schweizern
den in der Schweiz zurückgebliebenen gegenüber vertreten würden.

Die Errichtung solcher Handelskammern kann also unter Umständen sogar eine Gefährdung des Handels zur Folge haben, den man durch sie zu heben beabsichtigte, uud es läßt sieh denn auch ihre Errichtung seitens anderer Staaten in der Regel auf ganz andere Motive zurückführen. England agitirt damit zu Gunsten seiner

89 handelspolitischen Grundsätze; Deutschland und Italien belasten ihren Import sehr hoch, verschlechtern dadurch die Existenzbedingungen ihres Exportes und freuen sich deßhalb, ihn mit derartigen Versprechungen abfinden zu können; Frankreich endlich, dessen Ausfall an Wein und Getreideernten in den letzten Jahren ein enormer war, ist zur Deckung desselben bestrebt, mit allen denkbaren Mitteln die Fabrikation zu steigern und der dadurch vermehrten Ausfuhr Absatz zu finden. Da für uns keine dieser Voraussetzungen zur Errichtung von Handelskammern im Auslande besteht, liegt auch keine Veranlassung dazu vor. Aehnlich verhält es sich mit dem Konsulatswesen. Die Schweiz m u ß von Berufskonsuln absehen, denn diese kosten sehr viel Geld. Sie k a n n aber auch von ihnen absehen-. Denn die Leistungen unserer Wahlkonsuln, welche die Schule des Lebens durchgemacht haben, lassen sich zum guten Theil mit denjenigen der Berufskonsuln der meisten Staaten ,,messen. Der Exporthandel unseres Landes ist stark entwickelt, aber er muß seine Wege selbst suchen. Berufskonsuln können dies nicht für ihn thun. Deutschland -- in weitem Maße an den Wahlkonsuln festhaltend -- verausgabt für sein Konsulatswesen 28 mal mehr als wir (hat 16 mal mehr Einwohner) und doch führt es nur für einen 5--6 mal höhern Werthbetrag Waaren aus. -- Mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika, die den Import mit über 30 °/o belegen, kann man nicht rechnen: ihre Berufskonsuln sind in erster Linie Fiskalagenten. Noth thut die Vervollständigung der inländischen Thätigkeit durch Schaffung einer offiziellen schweizerischen Handelskammer, durch unausgesetztes Arbeiten der industriellen und gewerblichen Körperschaften und Mehrung der Theilnahme an deren Bestrebungen, durch Hebung der Fachbildungsanstalten, durch Anlage von Industrie- und Gewerbemuseen u. dgl.tt

III.

Unser Handels- und Landwirthschaftsdepartement hat bei seiner Anfrage über das vorliegende Postulat die Betreifenden ersucht, die Frage der Errichtung schweizerischer Handelskammern im Auslande -- der Intentionen des Urhebers des Postulates gemäß -- in ihren Gutachten besonders zu berücksichtigen, außerdem aber, der allgemeinen Fassung des Postulates entsprechend, auch andere Mittel und Einrichtungen anzuregen, welche geeignet wären, die schweizerischen kommerziellen Interessen im Ausland zu fördern.

Folgende Anregungen und Vorschläge dieser Art sind uns in Folge dessen unterbreitet worden :

90 1. S c h w e i z e r i s c h e G e s a n d t s c h a f t in Paris.

Der Ankauf von Musterbüchern und andern, oft sehr kostspieligen Publikationen, namentlich aber der Ankauf von Gewebemustern durch die Bundesbehörde im Verein mit den Kantonen oder den Handels- und Industrievereinen wäre sehr zu empfehlen. Es gibt iu Paris Agenten, welche es sieh zum Berufe machen, die Magazine zu durchwandern, 5 bis 6 Meter von jedem neuen Stoff zu kaufen (Seidenwaaren. Druckartikel, Buntgewebe, Stickereien, Spitzen etc.), kleine Stücke daraus zu schneiden und die so erhaltenen Musterkollektionen an Fabrikanten zu verkaufen. Diese Sammlungen sind sehr theuer; mau zahlt gerne Fr. 500 und noch mehr dafür; ein einzelner Fabrikant riskirt diese Ausgabe nicht leicht und außerdem kann es vorkommen, daß ein Sticker ein Dessinmotif in einem Buntgewebe oder bedruckten Gewebe findet -- und umgekehrt.

Wenn der Bund sieh auf einige dieser Sammlungen, welche in jeder Saison erneuert werden, abonniren und dieselben in Zürich, Basel, St. Gallen deponiren oder in den hauptsächlichsten Industriegegenden zirkuliren ließe, würde der Industrie für eine verhältnißmäßig kleine Summe höchst wahrscheinlich ein wirklicher Dienst erwiesen. Auf gleiche Weise könnte man besonders theure illustrir Werke zirkulären lassen.

,,Was die Errichtung von H a n d e l s - und I n d u s t r i e m u s e e n anbetrifft, so erlaube ich mir nur die Bemerkung, daß, wenn man hiebei auf gewöhnliche, landläufige Artikel absehen sollte, ich mir keinen sehr großen Nutzen derselben zu denken vermöchte. Man muß für eine Institution dieser Art über bedeutende, s e h r bedeutende Summen verfügen können. Es ist vor einiger Zeit im Hotel Drouot ein Buch versteigert worden, welches alle Muster von den seit 50 Jahrer, in Frankreich bedruckten Geweben enthalten haben soll. Herr Crown wollte es im Namen der englischen Gesandtschaft erwerben und hatte denPreis bis auf Fr. 20,000 getrieben, mußte es aber dem Berliner Gewerbemuseum überlassen. Derselbe sagte mir, daß Herr Lee, der größte Drucker der Welt, in seinen Geschäften den Einfluß davon verspüre, daß dieses Buch zur Verfügung der Berliner Zeichner gestellt worden sei. Können wir den Kampf mit so formidabeln Konkurrenten aufnehmen? Wenn ja, so nehme ich keinen Anstand, die Errichtung von Museen dieser Art energisch
zu befürworten."

O 2. S c h w e i z e r i s c h e G e s a n d t s c h a f t in W a s h i n g t o n .

,,Ich meinerseits bin sehr weit davon entfernt, den Vorschlag des Herrn Geigy, welchen die Bundesversammlung zum Gegenstande, des vorliegenden Postulates gemacht hat, als unfruchtbar und

91 undurchführbar zu erachten. Angesichts unseres Konsularsysteras einerseits und der durchaus ungenügend ausgerüsteten Gesandtschaft anderseits bin ich vielmehr der Ueberzeugung, daß eine Ergänzung und Vervollständigung der Vertretung schweizerischer Interessen in diesem Lande ein Gebot der Notwendigkeit ist.

Allerdings glaube ich, daß ein rationelles Einschreiten sich keineswegs auf die Einführung der Handelskammern, wobei übrigens für's Erste auch nur der Platz New-York ernstlich in Betracht fallen kann, allein beschränken sollte. Es will mir scheinen, daß dieser Einrichtung eine vorbereitende Aktion allgemeinerer Natur vorangehen sollte, welche darin bestünde, daß seitens der Eidgenossenschaft Kommissäre nach den Vereinigten Staaten abgeschickt werden sollten, welche mit der Aufgabe betraut würden, die Produktions- und Handelsverhältnisse io diesem ausgedehnten und in seiner Entwicklung so machtvoll voranschreitenden Lande an Ort und Stelle zu untersuchen. Es unterliegt für mich keinem Zweifel, daß durch ein solches Vorgehen Klarheit in die waltenden Konkurrenzbedingungen gebracht und zahlreiche neue Absatzgebiete aufgedeckt, sowie auch bereits bestehende erfolgreich erweitert werden könnten.

Eine solche Untersuchung kann aber nicht Sache der Konsuln .sein, schon darum nicht, weil es dazu besonders vorbereiteter Fachmänner bedarf; sie kann aus eben demselben Grunde auch dem Gesandten weder übertragen, noch aus anderen naheliegenden Gründen ihm zugemuthet werden. Dagegen ließe sich die p e r i o d i s c h e E r g ä n z u n g und F o r t s e t z u n g dieser wirthschaftlichen Rekognoszirung ohne Bedenken den Konsulaten und der Gesandtschaft anvertrauen und in dieser Richtung dürfte auch eine schweizerische Handelskammer in New-York vortreffliche Dienste leisten.

Ich neige mich daher zu der Ansicht, daß die Errichtung einer schweizerischen Handelskammer, vorläufig auf New-York beschränkt, nicht nur thunlich, sondern auch in hohem Grade wünsch bar wäre, vorausgesetzt immerhin, daß einer solchen Behörde auf Grundlage der Ergebnisse einer fachmännischen Untersuchung umfassende Instruktionen ertheilt werden können.

Des Ferneren glaube ich, daß auch die hiefür nöthigen Kräfte vorhanden seien, wobei allerdings darauf gesehen werden müßte, daß die Interessen der zu Wählenden im Ganzen mit denjenigen der einheimischen Industriellen und Handeltreibenden zusammenfallen."

92 3.' K o n s u l s t in T r i e s t. ,,Das angestrebte Ziel würde meiner Ansicht nach viol gründlicher (als durch Errichtung auswärtiger Handelskammern) erreicht, wenn sich die Handelskammern in der Schweiz über die Hauptabsatzgebiete der Produkte ihrer Rayons eingehende Informationen verschaffen und daselbst ständige Korrespondenten bestellen würden, welche sie von den kleinsten, auf die sie interessirenden Artikel Einfluß habenden Ereignissen verständigen könnten."

4. M a i l a n d . Schreiben der Firma Rietmann & Pfau an das schweizerische Konsulat : ,,Wir glauben, daß das beste Mittel, den Wünschen dur Bundesversammlung entgegenzukommen, darin bestünde, ,,Konsularräthe" (Consigli consolari) einzuführen, d. h. in jedem Konsularbezirk für jeden Handels- und Industriezweig zwei Landsleute (wovon einen als Ersatzmann) zu bezeichnen, welche sich alle 2 oder 3 Monate beim Konsul zu versammeln hätten, um Fragen zu erörtern und alle Auskunft zu ertheilen, welche dem Konsul ermöglichen würde , der vaterländischen Behörde einen der Wirklichkeit entsprechenden Bericht über die kommerziellen und industriellen Beziehungen des betreffenden Konsularbezirks mit der Schweiz IM erstatten.u 5. K o n s u l a t in H a v r e . ,,Die Motion Geigy kann nach meinem Dafürhalten lediglich neu entdeckte, noch ungenügend bewirthschaftete oder bekannte Länder betreffen, wo kein Kern von Schweizern existirt, welche im Falle wären, zum Absatz in diesen Ländern geeignete schweizerische Artikel zu beziehen oder Landesprodukte nach der Schweiz zu exportiren. Leider ist es selteu, daß wir in solchen Ländern Vertreter haben, da solche gewöhnlich aus Schweizern gewählt werden ; wo aber keine Schweizer sind, haben wir deshalb auch keine Vertreter . . . . Das einzige Mittel, diesem Uebelstand vorzuhängen, wäre, in solche Länder intelligente kommerzielle Agenten zu senden, welche reichlieh zu besolden wären, um sie nicht der Versuchung preiszugeben, die werthvollsten Beobachtungen für s i c h au behalten und im gegebenen Augenblick selbst auszunützen. u 6 . K o n s u l a t i n P h i l a d e l p h i a . ,, I n Anbetracht, d a ß die schweizerischen Konsulate sämmtlich Handelskonsulate sind, Auskunft über kommerzielle Punkte von den Departementen , wie von Korporationen, auch sogar von einzelnen Branchen und Firmen von ihnen verlangt werden kann, wären solche SpezialStellen eigentlich unnöthig.

93 Da jedoch die Konsulate durchweg ohne oder mit nur theil·weiser, knappester Entschädigung verwaltet werden, im- Gegentheil schwere Opfer an Zeit und, der Stellung zulieb, auch an Geld erfordern, so kann natürlich nicht mehr als das Nothwendigste in dieser Richtung von ihnen erwartet werden.

Es wäre somit allerdings nicht überflüssig und könnte sich sogar vorteilhaft erweisen, wenn beispielsweise für dieses Land ein Central-Handelsbüreau, sage in New-York , geschaffen würde, von wo aus mit Hülfe von Verbindungen mit den Hauptplätzen des Landes regelmäßige Berichte über die allgemeine Geschäftslage , die Aussichten für die Saisons bezüglich der Schweizer Hauptausfuhrartikel, die Fluktuationen in einzelnen Branchen, Gründe für den Rückgang und Andeutungen für die Hebung im Absatz derselben dem Handelsdepartement zum Besten der schweizerischen Handelswelt zugesandt werden könnten.

Würde sich für die Firmen direkt, schweizerische für hier und hiesige für die Schweiz, die Vermittlung neuer, solider Absatzquellen , Anknüpfung von Konnexionen mit zuverlässigen Häusern damit verbinden lassen, wohinein natürlich auch Auskunftertheilung über solche, die von sich aus zum ersten Mal Bestellungen machen, gehört, so würde sich der direkte Nutzen noch besser gestalten. * Alles dies gehört, eigentlich mit in die Obliegenheiten der Konsulate, kann aber unter den obwaltenden Umständen nur sehr unvollkommen geleistet werden.

7. K o n s u l a t in St. L o u i s . ,,Ich habe heute wieder mit einem hiesigen Kaufmann über die Anregung des Hrn. Nationalrath Geigy in der schweizerischen Bundesversammlung gesprochen und von Jenem vernommen, daß das deutsche Konsulat dahier vor Kurzem ebenfalls einen Versuch machte, deutschen Fabrikaten mehr Eingang zu verschaffen. Es stellte einen gewissen Herrn Stahl an und veranlaßte diesen, eine Anzahl Muster von vielen verschiedenen Waaren kommen zu lassen. Er legte sie in einem geeigneten Lokal zur Einsicht auf und bemühte sich sehr, Bestellungen zu erhalten.

Nach kurzer Zeit hatte der Herr jedoch gefunden, daß hier kein Resultat zu erzielen sei, da unsere Kaufleute eben lieber in New-York oder in Europa selbst kaufen.

Herr Stahl wäre dann mit seinen sämmtlichen Waaren nach New-York gezogen und erfreue sich nun eines guten Erfolges.

Nach der Ansicht eines Gewährsmannes wäre ein ähnlicher Versuch mit Schweizerwaaren in New-Tork sehr zu empfehlen."

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8. V o r o r t d e r s c h w e i z e r i s c h e n geographischen G e s e l l s c h a f t e n . ,,Jedenfalls sollte die Thätigkeit der Handelskammern sowohl als der Konsuln durch ein Central bureau für wissenschaftliche and kommerzielle Mittheilungen unterstützt werden.

Dasselbe hätte alle Mittheilungen zu sammeln, und es wäre seine Aufgabe, jedem schweizerischen Kaufmann oder Fabrikanten als Vermittler von Auskunft über allgemeine oder spezielle Fragen betreffend den Handel und Absatz seiner Fabrikate zu dienen.

,,Die Mannigfaltigkeit der Fragen, welche an das Centralbüreau gerichtet würden, und namentlich der delikate Charakter der Aufschlüsse betreffend die Solvabilität gewisser Personen, würden es kaum gestatten, dem Bureau einen offiziellen Charakter zu verleihen. Es wäre daher angezeigt, dasselbe unter die Auspizien der wissenschaftlichen, industriellen und kommerziellen Gesellschaften zu stellen, welche an der Errichtung desselben in erster Linie interessirt sind. Eine beträchtliche Subvention des Bundes und vielleicht auch der Kantone wäre hiefür aber unerläßlich. Es ist in der That nicht anzunehmen, daß das Bureau sich aus den Gebühren der Auskunft suchenden Personen erhalten könnte, denn es werden die Mitteilungen der Korrespondenten bezahlt werden müssen . . . . Wir enthalten uns, auf die innere Organisation eines Centralbüreaus einzutreten. Vor Allem handelt es sich darum, sich über die Opportunität einer Einrichtung dieser Art, verbunden mit einer Reorganisation der Konsulate und mit der Gründung von schweizerischen Handelskammern auf den Handelsplätzen ersten Ranges zu verständigen."

Was Rußland betrifft, so haben die Herren Generalkonsul Dupont und Vizekonsul Schinz ihre Anschauungen über das, was in diesem Lande geschehen könnte, in ausführlichen, einander ergänzenden Gutachtan niedergelegt, aus welchen beiden Schriftstücken zunächst hervorgeht, daß in Folge der eigentümlichen Schwierigkeiteu der russischen Rechtszustände und der russischen Sprache eine Institution zum Zwecke der Auskunftsertheilung wahrscheinlich nützlicher wäre als in irgend einem andern Lande. Ueber das ,,Wie einer solchen Institution sind die genannten Funktionäre etwas verschiedener Ansicht. Während die von Herrn Generalkonsul Dupont entwickelte Idee ungeßihr derjenigen einer eigentlichen schweizerischen
Handelskammer in St. Petersburg entspricht, entwickelt Herr Vizekonsul Schinz den Gedanken der Errichtung offizieller oder offiziöser schweizerischer Handelsagenturen in St. Petersburg und Moskau. Herr Generalkonsul Dupont drückt sich im wesentlichsten Theil seines Gutachtens wie folgt aus :

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,, Die Thätigkeit der schweizerischen Konsuln würde dadurch wesentlich gefördert, daß denselben ein aus der Mitte deiKolonie zu ernennender ,,Handelsrath a an die Seite gegeben würde.

Sie würden hiedurch in die Lage gesetzt, über alle wichtigem VTorgänge kommerzieller Natur sofort die nöthigen Informationen an die schweizerische Handelswelt vermitteln zu können. Die Mitglieder dieses ,,Handelsraths a würden sich periodisch versammeln, um dem Konsul die in ihrem Geschäftskreis gemachten Erfahrungen zur Kenntniß zu bringen. Was die Größe und Zusammensetzung dieses Käthes betrifft, so würde es in erster Linie Sache des Konsuls sein, dem Bundesrathe die nöthigen Vorschläge zu machen ; letzterer würde sich alsdann mit den in Aussieht genommenen Persönlichkeiten in direkte Beziehung setzen, dieselben über Zweck und Einrichtung der Institution aufklären und einladen, durch Aonahnte der ihnen zugedachten Mission unter irgend einem Titel, z. B. ,,Handelsrath"1, das ihrige zum Gelingen derselben beizutragen,,Es bedarf ,,Handelsrathes a der Handelswelt haftigkeit keine

wohl kaum der Erwähnung, daß zu Mitgliedern des nur Männer beigezogen würden , deren Namen in einen guten Klang besitzen und über deren EhrenZweifel obwalten.

,,Es wird zwar nicht leicht sein, die Zustimmung solcher, auch sonst schon sehr beschäftigten Persönlichkeiten zu erlangen. Doch werden sich immer Männer finden, welche es als eine Ehrensache betrachten werden, einer vaterländischen Institution, wie die io Frage stehende, anzugehören, wenn ihnen auch dafür keine Ehrenzeichen und Orden in Aussicht gestellt werden können.

,,Dem Bundesrathe würde in den Mitgliedern solcher Korporationen in Rußland und andern Ländern ein Rath erwachsen , an welchen er sich in allen wichtigen Fallen vertrauensvoll wenden und aus dessen Mitte er bei Anlaß internationaler Konferenzen seine Delegirten ernennen könnte. Derselbe würde der Regierungdes betreffenden Staates durch dessen diplomatische Vertretung in der Schweiz von der neuen Institution Kenntniß geben ; er würde ferner, soweit es die Interessen der Schweiz nicht gefährdete, der fremden Regierung auf dem nämlichen Wege alles Dasjenige zur Kenntniß bringen , was für jenen Staat vom kommerziellen Standpunkt aus Interesse bieten könnte. Auf diese Weise würden die Handelsbeziehungen zwischen beiden Staaten innigere, und es dürfte sich wohl der Fall wiederholen, daß eine fremde Regierung, wie es beispielsweise in St. Petersburg bereits der Fall war, in wichtigen.

Fällen , anläßlich der Berathung von Gesetzesvorlagen handelspolitischer Natur, Zolltarifen etc., auch Schweizerbürger beiziehen.

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würde. Ein solcher Fall könnte namentlich in der gegenwärtigen Zeit, vvo zollpolitsche Neuerungen sich Schlag auf Schlag folgen, mehr als alles Andere dazu dienen, die schweizerischen Handelsinteressen zu fördern.

,,Die Mitteilungen der schweizerischen Konsulate gelangen nicht immer zur richtigen Verwerthung. Dieselben werden allerdings gegenwärtig im Handelsamtsblatt publizirt, aber nicht immer gelesen und, wenn dies auch der Fall ist, unberücksichtigt gelassen und vergessen. Kommt man später in den Fall, dieselben verwerthen zu können, so weiß man sie nicht mehr aufzufinden; mau wendet sich an den Konsul, und diesem wird die Aufgabe zu Theil, in mehreren Briefen zu wiederholen, was er bereits früher in einlaßlicher Weise mitgetheilt hat. Besteht aber eine Institution, wie die von uns angeregte, so wendet sich der Kaufmann oder Fabrikant an die betreffende Abi Heilung der Bundesverwaltung und gelangt auf diese Weise innerhalb 24 Stunden in den Besitz der nöthigen Informationen, während, wenn es sich um Mittheilungen über entferntere Länder handelt, sonst oft Wochen, ja Monate unnütz verstreichen.

,,Einige auf Rußland bezügliche Beispiele lassen die Bedeutung einer solchen Institution noch klarer zu Tage treten.

,,Gesetzt, ein Russe kaufe in einem schweizerischen Magazin oder in einer Fabrik auf seiner Reise irgend eine Waare ; er nimmt dieselbe gleich mit sich oder läßt sieh dieselbe zusenden, und der schweizerische Kaufmann oder Fabrikant gewährt demselben, da sein Name ihm bekannt ist und er Vertrauen in ihn setzt, Kredit bis zu seiner Ankunft in Rußland und fakturirt die Waare einfach in den Buchern. "Oie Zahlung bleibt jedoch aus; unser Kaufmann will das gerichtliche Verfahren einschlagen und weiß nicht, daß ihm das Nothwendigste fehlt,i um sein Recht vor den russischen g Behörden geltend zu machen, nämlich eine vom Schuldner anerkannte und unterschriebene Faktura. Besteht aber ein Handelsrath, so wird der Kaufmann, bevor er den Kredit gewährt, sich bei demselben darüber informiren, welche Vorsichtsmaßregeln seinerseits zu treffen sind, um gegen seinen Schuldner nach russischen Gesetzen vorgehen zu können, und dieser wird ihm die Mittheilung machen, daß ohne eine womöglich vom Debitor sowohl als von dessen Frau unteraeichnete Faktura keine Betreibung von Erfolg begleitet sein wird. In
Rußland besitzt nämlich sowohl der Mann als die Frau Vermögensrecht und persönliche Handlungsfähigkeit,
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der Entscheid gefaßt worden, daß ein in einem fremden Staat gegen einen" Russen gefälltes gerichtliches Urtheil nur clann vollzogen werden kann, wenn zwischen jenem Staate und Rußland eine Uebereinkunft besteht, nach welcher sieh die beiden Regierungen dieses Recht gegenseitig zugesichert habeu. Ist der schweizerische Kaufmann über diese Punkte nicht genügend aufgeklärt, um in Fällen, wie der beispielsweise angeführte, richtig vorgehen zu können, so wird er es in den meisten Fällen bereuen müssen, einen Kredit gewährt zu haben. Ein Handelsrath würde sieh immer in der Lage befinden, schweizerischen Interessenten über die Zahlungsfähigkeit russischer Klienten Aufschluß geben zu können, da derselbe in Bezug auf Fallimente und Akkommodemente bedeutenderer Handelsfirmen stetsfort auf dem Laufenden sein würde.

,,Bietet sich beispielsweise einem schweizerischen Kaufmanne Gelegenheit, mit einem Russen in Geschäftsverbindung, beziehungsweise in ein Vertragsverhältniß zu treten, so wird ihn*ler Handelsrath mit den nöthigen Formalitäten vertraut machen, welehe er zu beobachten hat, um dem Kontrakt im Nothfalle die rechtskräftige Gültigkeit zu wahren. Er wird alsdann erfahren können, daß hiezu die Légalisation des beireffenden Dokumentes durch die russische Gesandtschaft nicht genügt, sondern daß dasselbe, außer dem Legalisationsvormerk, noch folgenden Satz enthalten muß: ,,Dieser Vertrag wurde vereinbart auf Grundlage der Landesgesetze.a Wie oft mußte ich legalisirte Dokumente · zurücksenden, um darin diese Klausel anbringen zu lassen.

,,Was die Unkosten für die Verrichtungen der ,,Handelsräthe", welche selbstverständlich nur in den Hauptstädten in's Leben gerufen würden, anbetrifft, so glauben wir, daß dieselben im Vergleich zu ihren Dienstleistungen sehr gering anzuschlagen wären.

Sie würden sich auf die Advokatenrechnungen, die Besoldung eines ständigen Sekretärs, die Büreaukosten, sowie die Auslagen für Depeschen, Porti etc. beschränken."

Von Herrn Vizekonsul Schinz wird die Idee der E r r i c h t u n g von schweizerischen H a n d e l s a g e n t u r e n in St. Petersburg und Moskau folgendermaßen begründet: ,,Aus langjähriger eigener Praxis die russischen Handelsverhältnisse gründlich kennend, halte ich es nicht für praktisch, in Rußland Handelskammern nach dem Muster bestehender Institute dieser
Art zu gründen, sondern ich möchte an deren Stelle praktisch eingerichtete schweizerische Handelsagenturen sehen.

Was für große industrielle Länder, wie England, Deutschland oder Frankreich, nicht gut ginge, wäre für die kleine Schweiz viel Bundesblatt. 36. Jahrg. Bd. III.

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leichter auszuführen, da hier der Gemeinsinn größer ist, und die Interessen leichter zu vereinigen sind, als in großen Ländern.

Bevor ich jedoch daran gehe, positivere Vorschläge zu machen, will ich die Verhältnisse des Importes nach Rußland, wie sie gegenwärtig existiren, kurz beleuchten.

Das große, weite Rußland war bisher und wird, wenn die Sache richtig und energisch an die Hand genommen wird, gewiß «tuen fernerhin ein bedeutendes Absatzgebiet vieler schweizerischer Industrieprodukte sain und bleiben.

Leider ist das Geschäft mit Rußland aus verschiedenen Gründen ein viel schwierigeres als mit dem übrigen Europa, ja selbst als mit vielen überseeischen Ländern. Geschäftsreisen nach und in Rußland sind außerordentlich langwierig und sehr kostspielig. Die Sprachsehwierigkeitan machen in den meisten Fällen den direkten Verkehr zwischen dem Fabrikanten oder dessen Reisenden und dem Kunden unmöglich. -- Bedient sich nun ein solcher Reisender deiin den Gasthöfen vorhandenen Lohndiener als Dolmetscher bei den Kunden, so kommen gewöhnlich allerlei Mißverständnisse, von übelwollenden Kunden natürlich auch beabsichtigte, dabei heraus. Der Fabrikant muß sich nachher, aus allerlei Gründen, die verschiedensten Abzüge, Zielverlängerungen, ,,zur Verfügungstellung14 etc.

gefallen lassen, wenn er es nicht, was leider auch recht oft vorkommt, geradezu rnit Gaunern zu thun gehabt hat.

Hat der Fabrikant in St. Petersburg und in Moskau Agenten, die für ihn Bestellungen aufnehmen, welche die Ablieferungen und das Inkasso besorget], so ist das, wenn er einen wirklich ehrlichen, angesessenen Agenten findet, natürlich besser; leider sind aber solche Agenten und Vertreter recht selten hier zu Lande. Das Leben und der nöthige Aufwand kosten hier viel mehr als im Auslande: mit einer, wenn a:ich guten Vertretung, verdient der Agent gewöhnlich nicht genug für seine immer größer werdenden Bedürfnisse ; er fängt an, Geschäfte auch für eigene Rechnung zu machen, glückt es, so ist es gut ; geht es schief, so verliert eben auch das betreffende Haus ofi das demselben anvertraute Gut. Selbst wirklich ehrliche und anständige Agenten verursachen oft ihren Häusern recht empfindliche Verluste. Bin Agent, der für seine Provision arbeitet, sucht natürlich so viel als möglich Aufträge zu bekommen, oder so viel als möglich von den ihm
anvertrauten Konsignationswaaren zu verkaufen, und ist, da er dabei gewöhnlich nur seine Provision einbüßen kann, oft nicht vorsichtig genug.

Ist er so vorsichtig und gewissenhaft als möglich, so ist es bei den russischen sehr unzulänglichen Handelsgesetzen und dein rui-

99 nösen Rechtsverfahren auch dem musterhaftesten Agenten nicht immer möglich, alle Verluste zu vermeiden.

Außer Informationen bei zufälligen Bekannten, bei Konkurrenten der betreffenden Branche, bei bedeutenden Finnen, allenfalls bei einer Bank, mit welcher man selbst in Verbindung steht, ist es hier zu Lande außerordentlich schwierig, etwas Positives über die wirklichen Vermögensverhältnisse einer Firma zu erfahren. Auch an den Börsen hält man hier oft Jahre lang eine Firma für Prima und mit großem Betriebskapitale versehen, bis sie eines schönen Tages die Bude schließt und es sich herausstellt, daß sie von Anfang bis zu Ende nur auf Schwindel basirt war. Es gibt in Rußland noch keine soliden Informationsbüreaux wie im Auslande, und es schöpfen die ausländischen Bureaux dieser Art ihre Referenzen in den meisten Fällen aus ganz unzuverläßiger Quelle.

Während meiner sechsjährigen Thätigkeit im Konsulate habe ich schon so viele traurige Erfahrungen über solche Fälle gemacht, daß ich ganze Bücher darüber sehreiben könnte. Es ist geradezu haarsträubend, mit welcher Vertrauensseligkeit so viele unserer Sohweizerindustriellen und Kaufleute ihre Waaren nach Rußland schicken, ohne sich vorher genau über die Besteller an gewissenhafter, zuverläßiger Stelle informirt zu haben. Jahr für Jahr habe ich auf diese Weise große Summen verloren gehen sehen, und es ist uns trote der besten Advokaten und aller eigenen Energie selten gelungen, viel davon zu retten.

Gewöhnlich wenden sich die Geprellten eben erst an uns, wenu sie hereingefallen sind, und dann ist es gewöhnlich zu spät.

Das russische Gerichtsverfahren gegen Schuldner, die nicht zahlen w o l l e n , ist eben noch außerordentlich mangelhaft; man sagt, es sollen dafür neue Gesetze ausgearbeitet werden ; wann dieselben aber zur Ausführung kommen werden, weiß Niemand; es können noch Jahre darüber hingehen.

Um nun die schweizerischen Industriellen und Exporteure, die bereits einen Absatz in Rußland gefunden haben, möglichst gegen Schaden zu schützen, und um den Andern, welche nicht wie jene die Mittel besitzen, durch Reisen und solide Agenturen sich in Rußland einen sichern Absatz zu verschaffen', dennoch ein sicheres Geschäft zu ermöglichen, würde ich vorschlagen, in Rußland eine Art schweizerische Handelsagentur unter direkter Leitung und Kontrole des
eidgenössichen Haudelsdepartements zu gründen.

Ein solches Institut, wie ich es im Geiste vor mir sehe, würde der Schweiz entschieden enormen Vortheil bringen, den dortigen

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Fabrikanten und Exportfirmen jährlich sehr bedeutende Summen, die bisher immer verloren gingen, erhalten und den Absatz schweizerischer Artikel in Rußland vielfach vermehren uud auf eine gesunde, reelle Basis stellen.

Wie ich auf unserer diesjährigen Landesausstellung in Zürich gesehen habe, ließen sieh gewiß noch sehr viele Fabrikate uud Produkte in Rußland absetzen, wenn die Sache richtig angefangen würde. Viele Fabrikate sind hier noch fast gar nicht bekannt oder werden aus andern Ländern bezogen. Wie sollen aber solche Artikel an den russischen Konsumenten heran gelangen? Das Annonciren in den Zeitungen zieht hier zu Lande noch sehr wenig; die Kaufleute sind meistens sehr konservativ und beziehen ihre Waaren von da, wo sie ihr Grossvater bezogen hat, oder lassen sich allein von den ersten, großen Handelszentren beeinflussen. Auf Zeichnungen, Prospekte, Preiscourants läßt sieh der Russe nicht ernstlich ein; er ist mißtrauisch; er will die Waare sehen und befühlen, sonst kauft oder bestellt er sie nicht.

Um nun allen den oben angeführten Uebelständen abzuhelfen und den Absatz schweizerischer Landesprodukte in Rußland so viel als möglich zu heben, sowie die bereits bestehenden Handelsbeziehungen zu sichern, würde ich folgende Vorschläge machen: Unter Leitung einer durchaus zuverläßigen, mit Rußland und den russischen Verhältnissen möglichst lange vertrauten und zugleich einflußreichen Persönlichkeit würden vom Bunde aus in St. Petersburg uud in Moskau schweizerische Handelsagenturen errichtet. Diesen Handelsagenturen würden aus der Schweiz für die Hauptbranchen tüchtige Spezialisten als Kommis zukommandirt; es hätten dieselben ungefähr folgendes Programm:

Programm schweizerischer Handelsagenturen.

in Rußland.

1. Dieselben besorgen den schweizerischen Exporteuren die Deklarirung, Verzollung und Ablieferung der ankommenden Waaren. Dieselben geben den Absendern vorher genaue Instruktionen über alle Formalitäten, die bei der Verpackung, Deklaration und Verfrachtung nöthig sind, um alle Strafen zu vermeiden und den bestehenden Gesetzen voll zu genügen,.

101 2. Inkasso.

3. Im Falle die Kunden in russischer Valuta baar bezahlen, so beschaffen die Agenturen dafür Franken und remittiren dieselben.

4. Zahlen die Kunden russische Valuta in Wechseln auf Ziel, so besorgen die Agenturen auf Wunsch die Diskontirung derselben und remittiren für den Erlös Franken.

5. Die Agenturen besorgen überhaupt alle möglichen Bankoperationen zwischen der Schweiz und den russischen Haupthandelsplätzen.

6. Die Agenturen dienen als direkte Vermittler zwischen den Produzenten in der Schweiz und den Konsumenten in Rußland.

Sie besorgen Uebersetzungen, die Herausgabe und das Versenden von Prospekten, Katalogen, Waarenmuslern etc. an die für solid bekannte Kundschaft.

7. Die Agenturen übernehmen alle solchen Waaren schweizerischer Fabrikation und Produktion auf Konsignationslager, von denen die Direktion überzeugt ist, daß dieselben in Rußland leicht Absatz finden.

8. Um den schweizerischen Fabrikanten ein solches Geschäft mit Konsignationslagern zu erleichtern, könnten vielleicht von den Agenturen Quittungen, in der Form von ,,Warrants", für einen gewissen Bruchtheil des faktischen Waarenwerthes ausgegeben werden, welche von den Besitzern in vielen Fällen als Zahlungsmittel, Unterpfand oder Kaution verwerthet werden könnten. Die Einlösung derselben, nach Eingang der Gegenwerthe, könnte durch ein Bankhaus in Bern oder Zürich geschehen, durch welches überhaupt alle Finanz- und Bankoperationen gemacht würden.

9. Von weniger gangbaren Artikeln und solchen, die gewöhnlich nach Muster und auf Bestellung hin verkauft werden, führt die Agentur wohl ausgestattete Musterkollektionen in der Form einer permanenten Ausstellung.

10. Die Agenturen übernehmen die Führung etwa entstehender oder schon schwebender Prozesse zwischen Fabrikanten und Kundschaft durch eigene, bewährte Advokaten.

Die Unkosten dieser Agenturen, d. h. die Gehalte und Gratifikationen der Beamten, die Lokalmiethen, Handelsabgaben etc., würden von denjenigen Fabrikanten, welche die Agenturen benützen, im Verhältnisse des für dieselben erzielten Umsatzes, zu bezahlen

102 sein. Wenn der Bund die ersten Einrichtungskosten auf sich nähme, so könnten sich diese Agenturen durch den Bezug von Provisionen und Kommissionen, welche auf keinen Fall höher zu stehen kämen, als was die Fabrikanten bisher an ihre Agenten und Kommissionäre bezahlt haben, bald selbst erhalten, ohne das Budget des Bundes weiter zu belasten. Bin jährlicher Umsatz von 3 Millionen Franken, der durch 2 Handelsagenturen (Moskau und Petersburg) wohl sehr leicht zu erzielen '.vare, würde schon genügen, um die sämmtlichen Unkosten zu decken. Je größer der Umsatz würde, desto kleiner würde die von den Fabrikanten zu bezahlende Kommission oder Provision sein. Die Agenturen müßten helle, geräumige Lokalitäten besitzen, um permanente Ausstellungen schweizerischer Produkte und Fabrikate zu veranstalten, und auch von solchen Artikeln, welche öfteren und regen Absatz in Kußland bereits besitzen, müßten in dazu passenden Räumlichkeiten Lagervorräthe vorhanden sein. Durch ein solches Zusammengehen der schweizerischen Industriellen und Exporteure würde auch eine Hauptschwierigkeit, die so theure Einzelfracht, in sehr vielen Fällen durch Befrachtung von Sammelwagens gehoben werden können. Viele Artikel könnten dann denjenigen anderer Länder, die besser gelegen sind, besser Konkurrenz machen als bisher.

Konventionen mit deutschen, respektive österreichischen Bahnen für billigere Durchfrachten nach Rußland müßten dann vom Bunde aus angebahnt werden.

Kein anderer Staat hat bisher in Rußland ein ähnliches Institut, und es besitzt auch Rußland im Auslande nichts Derartiges.

Die Großstaaten halten hier allerdings Konsuln, welche sehr gut. gagirt sind und ihre ganze Zeit ihrem Amte widmen können.

Trotzdem glaube ich nicht, daß dieselben für die Einfuhr ihrer heimatlichen Fabrikate viel mehr thun und thun können, als wir: sie beschränken sich meistens auch auf die gewöhlichen Kousulatsgeschäfte. Dagegen thun jene Länder alles Mögliche, um ihren Industriellen den Export nach Rußland auf alle nur denkbare Weise zu erleichtern. -- Heute ist bei der allgemeinen Muthlosigkeit auch in Rußland das Geschäft stiller als früher; immerhin ist Rußland bei seiner Größe und seinem großen natürlichen Reichthum für den schweizerischen Handel und die schweizerische Industrie ein Land von hoher Wichtigkeit. Ich glaube nicht, daß ein
Unternehmen, wie ich es oben flüchtig skizzirt habe, bei der russischen Regierung auf Widerstand stoßen würde, b e s o n d e r s w e n n die A g e n t u r e n auch in ihr Programm aufnehmen würden, russ i s c h e P r o d u k t e n a c h d e r S c h w e i z zu exportire n.

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Außer Getreide gibt es viele russische Landes- und einige Industrieprodukte, die, wenn direkt, ohne Zwischenhändler, nach der Schweiz gebracht, gewiß sehr leicht und für beide Theile vorteilhaft abzusetzen wären. Bin solcher gegenseitiger, freundlicher Austausch der Landes- und Industrieprodukte wäre natürlich für beide Länder nur vortheilhaft.a

IV.

Die schließliche Beantwortung der Frage, ob die Organisation der schweizerischen wirthschaftlichen Interessen im Auslande einer Vervollständigung bedürfe, wird uns durch die Resolutionen des schweizerischen Handels- und Industrievereins, welchen wir ein entscheidendes Gewicht beilegen dürfen, wesentlich erleichtert. Dieser Verein umfaßt sämmtliche Zweige unserer kommerziellen und industriellen Erwerbsthätigkeit, und sein Gutachten über Fragen wie die vorliegende darf als Anschauungsweise des gesammten schweizerischen Handelsstandes betrachtet werden. Die von der Delegirtenversammlung dieses Vereins unter Mitwirkung des Urhebers der Motion, welche den Gegenstand unserer Berichterstattung bildet, einstimmig gefaßten Resolutionen gehen nun aber dahin, daß eine V e r v o l l s t ä n d i g u n g der bestehenden E i n r i c h t u n g n u r z u e m p f e h l e n sei, w e n n dieselbe aus privater I n i t i a t i v e a n g e r e g t w e r d e , und daß, wo private Thätigkeit nicht ausreicht, dem Staat die Pflicht erwachse, dem, Lande den äußern Markt zu gewinnen durch zuverläßige Handelsberichte und Zuwendung bedeutender Unterstützungen an Handelsschulen, Industriemuseen, Mustersammlungen und ähnliche Institutionen.

Auf die Anregungen angewendet, welche in Folge unserer Unfrage gemacht worden sind, würden diese Resolutionen nach unserer Auffassung bedeuten, daß die Gründung von Handelskammern, Handelsagenturen, Exportmusterlagern etc., oder die Errichtung einer zentralen Auskunftsstelle im Inlande nicht Sache des Bundes sei, daß aber da, wo solche Institutionen durch Privat-Initiative entstehen und dadurch das reelle, lokale Bedürfniß derselben konstatirt worden ist, es Pflicht des Staates sei, sich derselben anzunehmen und ihnen, wo es nöthig ist, auch mit finanziellen Mitteln beizustehen, um ihre gedeihliche Entwicklung zu erleichtern.

Eine solche Lösung der obschwebenden Frage entspricht im Großen und Ganzen schon unsern bisher befolgten Grundsätzen.

104

Sie bewahrt don S^aat vor Versuchen, die um so unsicherer wären, als es sich um Einrichtungen im A u s l a n d e handelt, und ermöglicht ihm dagegen, seina Hillfsmittel um so reichlicher nur solchen Instituten zuzuwenden, welche sich bereits als nützlich und lebensfähig erwiesen haban. Wenn daher an den Orten, für welche von unseren Vertretern die Errichtung von schweizerischen Handelskammern als nothwendig oder zweckmäßig empfohlen wurde, die unmittelbaren Interessenten, d. h. die Kaufleute und Industriellen selbst, solche Einrichtungen schaffen und den Beweis leisten sollten, daß die nothwendigen Grundbedingungen für eine ersprießliche Thätigkeit derselbea vorhanden sind, so wird es der Bund als seine Aufgabe betrachten, sie in ihrem Bestand und in ihrer Entwicklung, so viel als an ihm liegt, zu unterstützen, wie es bisher schon in reichlichem Maße hinsichtlich der Organe geschehen ist, welche sich im I n l a n d e die Interessenvertretung von Handel, Industrie und Landwirtschaft zur Aufgabe gemacht haben, und wie es zur Zeit mit Bezug auf die in den Resolutionen des schweizerischen Handels- und Industrievereins erwähnten Indus! rieschulen, Museen, Mustersammlungen und ähnlichen Institutionen für die Hebung des gewerblichen Bildungswesens in der Schweiz bereits im bestimmten Plane liegt.

Bin solches Resultat der vorliegenden Motion entspricht nach unserer Ueberzeugung dem, was der Bund thun k a n n , ohne sich in allzuweit aussehende Unternehmungen einzulassen, und was die Handelswelt von ih;n e r w a r t e n darf.

Wir schließen daher diesen Bericht, indem wir unsere Ansicht dahin zusammenfassen : 1) daß die Vervollständigung der Vertretung der schweizerischen wirtschaftlichen Interessen im Auslande der Privat-Initiative zu überlassen sei; 2) da.'o, wenn sich im Auslaude Institutionen wie Handelskammern, Handelsagenturen, Musterlager, Auskunftsbüreaux u. dgl.

bilden, welche sich die Förderung des vaterländischen Handels und Gewerbefleißes in gemeinnütziger Weise zur Aufgabe machen und die finanzielle oder anderweitige Unterstützung des Bundes nachsuchen, dieses Gesuch von der Bundesbehörde jeweilen zu prüfen und die Unterstützung zu bewilligen sei, wenn sie sich als nützlich und nothwendig herausstellt.

105

Wir benutzen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 29. Mai 1884.

Im Namen des Schweiz, Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Stellvertreter des Kanzlers der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Schweiz im Auslande. (Vom 29. Mai 1884.)

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07.06.1884

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