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Schweizerische Bundesversammlung.

Die eidg. gesetzgebenden Räthe sind um 4. Juni 1884 nu ihrer ordentlichen Somniersession in Bern zusammengetreten.

Der abtretende Präsident des Nationalrathes, Herr Dr. S. K a i s B r aus Solothurn, eröffnete die Sitzung mit folgender Ansprache : ,,Meine Herren Kollegen Nationalräthe !

,,Sie müßten vor einem Jahre einen Mann, in dessen Adern kein Blut rollt, zum Präsidenten gewählt, haben, wenn ich nicht mit den Worten der Begrüßung .solche- einer weitem Ansprache an Sie richten würde.

Zwar habe ich nicht, wie es wiederholt meine traurige Pflicht gewesen ist, beim Zusammentritt von erheblichen Veränderungen iu unserer Behörde : von Todteil und Scheintodten zu sprechen ; das Ableben des gewesenen Kollegen L eu h a ist noch in der letzten Session der außerordentlichen Märzsitzung vermeldet worden, und heute können wir bereits seinen Nachfolger begrüssen ; eine weitere Ersetzung erhalten wir für den vieljährigen Kollegen Z w e i f e l , der den Wirkungskreis im andern Käthe, resp. in der andern Abtheilung der Bundesversammlung, dem hierseitigen vorgezogen hat.

Dagegen ist von andern Todten zu sprechen, die sich iu unserm Wirkungskreise linden, ich meine die iu dur Volksabstimmung vom 11. Mai verworfenen vier Gesetze. So folgenreich dieses Todtengericht aber gewesen ist und noch werden wird, so macht, es mich nicht trostlos. Dean gerade die Kreise, welche Mir Verwerfung beigetragen haben, kennen das christliche Dogma der Wiederauferstehung, und os ist christlich, auf dieselbe hoffen zu dürfen.

,,Viel reeller al diese Hoffnung ist jedoch eine andere Begebenheit im Schweizerlande, welcher in Ihrem Auftrage das Präsidium und mehrere Mitglieder des Bureaus und Ihres Kollegiums beigewohnt haben. Diese Begebenheit oder Ereigniß ist die arn 2. dieß stattgefundene Enthüllung der Reiterstatue des Generals D ti Tour in Genf O

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139 gewesen. Der General Düfour ist eine sehr markante Erscheinung in der Schweiz gewesen, mit der die moderne Zeitgeschichte der Eidgenossenschaft eröffnet worden ist. Durch seine Humanität und milde Gesinnung ist Düfour aber der General nicht etwa einer siegreichen Partei, sondern aller Eidgenossen gewesen, der die Anerkennung Aller verdient. Dessahlb ist auch das vorgestrige Fest in Genf ein hoch patriotisches gewesen, das von der ganzen Bevölkerung von Genf und auch der übrigen Schweiz ohne Unterschied der Parteien und der sozialen Stellungen gefeiert werden konnte und gefeiert worden ist.

,,Zugleich war dieses Fest die Gedächtnisfeier der W l e d e r V e r e i n i g u n g der Stadt und Republik Genf mit der Schweiz. Es ist am 2. Juni 1814 gewesen, daß die schweizerischen Truppen nach dem zu Ende 1813 erfolgten Rückzuge der Franzosen und nach angemessenen Vorbereitungen durch die Munizipalität und einer provisorischen Regierung von Genf Besitz genommen und die Wiedervereinigung thatsächlich vollzogen haben -- eine Wiedervereinigung, über welche der grüne Tisch der Diplomatie vorher und nachher noch lange nicht in's Reine und Klare gekommen.

Darüber, da (S die Wiedervereinigung beiden Theilen, der Schweiz wie Genf, zum Vortheile gewesen ist, herrscht kein Zweifel mehr. Die schweizerische Gesinnung von Genf besteht bei allen Parteien und allen Klassen der Bevölkerung gleich. Auch die Schweizer haben das Bewußtsein, daß der Beitritt von Genf au die Eidgenossenschaft in politischer, zunächst volkswirtschaftlicher, wissenschaftlicher und künstlerischer Beziehung von erheblichem Nutzen gewesen ist. Der Sprechende ist bei diesem Anlaß der Zeuge eines erhebenden Ereignisses gewesen. Beim Gedenkstein der Landung der helvetischen Truppen 1814 ist ein Bundesschwur durch die Jungmannschaft erneuert worden, der nicht wie der Schwur auf dem Grütli allgemein geschichtlich, allein um so intensiver in seinem speziellen Kreise wirken wird.

Drei Abgeordnete von Freibur g, Solothurn und Genf haben sich unter tönenden und dröhnenden Zurufen einer großen versammelten Volksmenge unverbrüchliche Treue und gemeinschaftliches eidgenössisches Wirken versprochen. Eidgenossen, Nationalräthe! Bei einer solchen Gesinnungs und Handlungsweise der Jugend ist es mir um die Zukunft der Schweiz nicht hange.

,,Nein ! sie hat
mich neuerdings kräftig zur Erfüllung der Pflichten der Bundesversammlung gemahnt. Um nur von einem Gegenstande unserer Verhandlungen zu reden, halte ich es für sehr gut möglich, daß eine der wichtigsten der volkswirtschaftlichen Fragen der Gegenwart O ö O zum Abschluß kommen wird, ich meine: den Z o l l t a r i f . Seidem der erste Vorschlag vom Bundesrath eingebracht worden ist, sind 7 Jahre

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vorüber gegangen. Nach meiner Ansicht haben sich jetzt die Meinungen und Absichten, die im Anfang sehr aus einander gegangen sind, abgeklärt und genähert. Und ich behaupte, daß die Besprechungen und Erörterungen über den Zolltarif jedenfalls das ·Gute gehabt, daß sie sehr viel zum Verständniß der volkswirtschaftlichen Fragen beigetragen haben. Bei diesen wird, wie ich schon einmal zu sagen die Freiheit mir genommen habe, die Verständigung der Mitglieder der Bundesversammlung leichter zu erreichen sein, als bei den rein politischen und rein konfessionellen Fragen. Aber auch für diese verzweifle ich nicht; ich zweifle nicht, daß auch <5a der gemeineidgenössische Sinn über die Rechthabereien und Prätentionen der Fraktionen Meister werden wird ; -- in dieser Hoffnung auf den gemeineidgenössischen Sinn erkläre ich die ordentliche Sommersession des Jahres 1884 als eröffnet. u

Der Ständerath wurde von seinem abtretenden Präsidenten, Herrn Walter H a u s e r aus Zürich, mit nachstehender Rede eröffnet : ,,Hochgeehrte Herren Ständeräthe!

,,Gestatten Sia Ihrem abtretenden Präsidenten, weniger eigener Neigung als der Hebung seiner Vorgänger folgend , einen kurzen Rückblick auf das hinter uns liegende Geschäftsjahr zu werfen und damit gelegentlich einige Ausblicke auf die nächste Zukunft zu verbinden.

,,Wenn auch die Periode von 1883,84 nicht so fruchtbringend gewesen ist, wie bei der Ueberfülle des Stoffes vielleicht hätte erwartet werden dürfen , so darf auf der andern Seite doch nicht übersehen werden, in welch außergewöhnlichem Masse die Zeit der beiden Räthe durch die R e v i s i o n des Z o l l t a r i f s in Anspruch genommen worden ist. Noch ist diese unsere vitalsten Interessen so tief berührende Frage zu keinem Abschlüsse gelangt ; aber während noch im Dezember die Wenigsten von uns der Hoffnung sich hingeben zu dürfen glaubten, daß Überhaupt ein positives Resultat erzielt werden könne, so scheint nunmehr, dank dem glückliehen Vorgehen unserer vorberathenden ständeräthliehen Kommission und den zustimmenden Beschlüssen unseres Rathes , dank dem versöhnlichen Entgegenkommen der nationalräthlichen Kommission, die Basis einer endlichen Verständigung gefunden zu sein.

Sofern der Nationalrath , wie angenommen werden darf, die Zoll-

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tariffrage als eines der ersten Traktanden in Behandlung nehmen wird, so erscheint es mir als eine Ehrensache u n s e r e s Rathes, Allem aufzubieten , um dia Aasgleichung der Differenzen noch in der dermaligen Junisession vorzunehmen, damit, abgesehen von der noch zu eröffnenden Referendumsfrist, die Legislaturperiode von 1881/84 die Zolltarifrevision als ein erledigtes Traktandum registriren darf.

,,Mit hoher Befriedigung dürfen sowohl der Bund als der Kanton Zürich auf die erfolgte gütliche Beilegung des Prozesses betreffend die B a u p f l i c h t a m P o l y t e c h n i k u m zurückblicken, a l s deren erste Frucht zur Stunde die Fundamentirungsarbeiten eines Chemiegebäudes der polytechnischen Schule begonnen haben, welches geeignet sein wird, nach den großen Umwälzungen, die seit der Gründung des Polytechnikums im Gebiete dieser Disziplin stattgefunden haben, dem eidgenössischen Polytechnikum einen ersten Rang im Kreise der polytechnischen Schulen wieder zu sichern.

,,Die N a t i o n a l b a h n g a r a n t i e - A n g e l e g e n h e i t , welche so hochgehende Wogen in der Bundesversammlung zu treiben vermochte, ist durch die mit dem 1. Mai 1884 erfolgte Einlösung der Obligationen endgültig zu Grabe getragen. So weit auch die Meinungen über die Anwendbarkeit der Dringlichkeitsklausel in guten Treuen damals auseinander gehen konnten, so viel steht heute fest, daß nur das sofortige Inkrafttreten des Subventionsbeschlusses den finanziellen Zusammenbrach der vier GarantieStädte aufzuhalten und eine gänzliche Zertrümmerung des schweizerischen Gemeindekredites zu verhindern vermocht hat. Mögen die frühem Gegner des Bundesbeschlusses um so eher sich mit dein fait accompli versöhnen, als die energische Intervention des Bundes zugleich dahin geführt hat, daß alle weitem A c c o m m o d e m e n t sbestrebungen der Garantiestädte dahin fielen und auch dieser Makel, unter welchem das schweizerische Ansehen schwer halte leiden müssen, durch volle Liberirun der Restschuld von uns hinweggenommen ist.

,,Das Gesetz betreffend das R e c h n u n g s w e s e n d e r E i s e n b a h n e n , eine der weittragendsten gesetzgeberischen Arbeiten ist durch stillschweigende Zustimmung des Schweizervolkes zur Stunde bereits in Rechtskraft erwachsen. Anfänglich von den Eisenbahngesellschaften aufs schärfste augefochten,
scheint das Gesetz in seiner dermaligen Gestalt auch von dieser Seite allmälig mit Beruhigung aufgenommen zu werden, und es könnte noch einmal die Zeit kommen, wo diejenigen Eisenbahnverwaltungen, welche redlich bestrebt sind, die finanziellen Irrwege früherer Perioden nicht mehr zu betreten, froh

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sein werden, gegenüber Jen Sonderinteressen einer wilden und ungesunden Aktienspekulation don Schute dieses Gesetzes selber anrufen zu können. Auch hier wird übrigens das alte Wort vom tödtenden Buchstaben und lebendig; machenden Geiste sein Recht, behaupten, und darum wünschen wir vor Allein aus dem h. Bundesrathe, welchem durch das Gesetz eine schwere und verantwortungsvolle Aufgabe zugewiesen ist, eine feste und konsequente Hand in der Durchführung- dieses Gesetzes.

,,Unter den \ erschiedenen Staatsverträgen, welche im Laufe des letzten Jahres abgeschlossen wurden, nimmt der H a n d e l s v e r t r a g m i t I t a l i e n die erste Stelle ein. Während verschiedene Industrien, Inbegriffen die landwirtschaftlichen Interessen, bei demselben ihre volle Rechnung fa nden, beklagen sich umgekehrt insbesondere dio in der Ostschweiz am stärksten vertretenen Industrien über empfindliche Schädigungen. Man hat sieh seiner Zeit, wie schon mehrmals, damit getröstet, dass das kleinere Uebel dem großem, d. h. dein vertraglosen Zusta nd vorzuziehen sei. Wir könnten aber doch einmal an einer Grenzlinie anlange», wo solehe Vertröstung nicht mehr ausreicht, und wenn die Gewitterwolken, die gerade in diesen Tagen au unserer deutschen Zollgrenze sich zusammenballen, sich wirklich über unsern Häuptern entladen sollten, so dürfte vielleicht doch r e c h t z e i t i g von der eidgenössischen Exekutive und den gesetzgebenden Räthen in ernstliche Erwägung gezogen werden, was eigentlich der Schweiz ein Meistbegünstigungsvertrag mit einem Lande fruchte, das überhaupt gar keinem Nachbar irgend welche Tarifbegünstigungen einräumt, denselben vielmehr mit einem förmlichen Zollkrieg überzieht. Ohne einen wirklichen Tarifvertrag mit g e g e n s e i t i g e n Konzessionen dürfte sieh bei Ablauf des Staatsvertrages mit dem Deutschen Reiche schw erlieh wieder eine Mehrheit für die Erneuerung eines bloßen Meistbegünstigungsvertrages finden.

,,Reich an erledigten R e k u r s e n war das ablaufende Geschäftsjähr. Ich erwähne dieser Rekurse nicht in der Absicht, irgendwie auf das Essentielle derselben einzutreten, wohl aber um unter dem Hinweis auf die 2--3tägigen Debatten, welche sieh oft an den einzelnen Fall knüpften, die Frage aufzuwerten, ob in der That die Bundesversammlung mit 145 Nationalräthen und 44 Ständeräthen das richtige
Forum sei, um tagelang darüber zu diskutiren, ob ein kantonales Wirthschaftspatent hätte ertheilt werden sollen, ob eine notorische Dirne das Rechtes der freien Niederlassung verlustig erklärt werden dürfe und Aehnliches mehr. Wenn die (Sieger vom 11. Mai einmal den Weg der bloßen Negation verlassen und initiativ auf dem Boden der Verfassungsrevision vorgehen, so möchte

m ich ihueii auch diese Partie unserer Bundesverfassung zu reiflicher Erörterung angelegentlichst empfehlen.

,,Gerne hätte ich unter den zu einem Abschlüsse gelangten Traktanden die vier Vorlagen erwähnt, welche der jüngsten Volksabstimmung zum Opfer gefollen sind. So sehr der Sprechende, der bei allen vier Vorlagen in den Reihen der Mehrheit der Bundesversammlung gestanden ist, diese Verwerfung bedauert, so ist er doch schon zu oft zeitweilig in Minderheit geblieben, als daß er muthlos verzagte und in seinem Glauben au unsern demokratischen Institutionen wankend gemacht werden könnte.

,,Aber e i n dunkler Punkt wird dieser jüngsten Referendumscampagüe noch lange anhaften !

,,Zum ersten Male, seit das fakultative Referendum auf eidgenössischen Boden verpflanzt worden, ist dasselbe gegen Vorlagen ergriffen worden, deren Annahme in der Bundesversammlung theils in beinahe vollständiger Uebereinstimrnung aller Parteien erfolgte, theil» aus beiden Lagern wenigstens warme Unterstützung gefunden hatte; einzig in der Erweiterung des Bundesstrafrechtes waren die Parteien in der Bundesversammlung scharf ausgeschieden. Und als eine noch bedenklichere Erscheinung wage ich es zu bezeichnen, daß die Leiter der Bewegung -- sie haben weder vor noch nach ihrem Siege ein Hehl daraus gemacht -- mit einziger Ausnahme des ,,Stabio-Artikels", weniger gegen die Vorlagen an und für sich, als für einen momentanen Erfolg ihrer politischen Partei gekämpft haben.

,,Eine solche Politik und Taktik kann vorübergehende Siege auftyeisen, aber es würde schwerlich zum Segen des Vaterlandes gereichen, noch das Ansehen der Schweiz und ihrer demokratischen Institutionen fördern, wenn wir fürderhin aus parteipolitischen Motiven uns etwa hinreißen lassen würden. Vorlagen im Volke verwerfen zu helfen, für deren Annahme in der Bundesversammlung wir eingestanden sind.

,,Zur besseren ,,Fühlung mit dem Volke", zur politischen Schulung desselben, als einer Grundbedingung demokratischer Institutionen, wird ein solches Vorgehen sicherlich nicht führen.

,,Vergessen wir nie, daß über den Parteien das Wohl des Vaterlandes steht und daß wir zur Bewältigung der vielen noch vor uns liegenden Aufgaben auf sozialem Gebiete das Zusammenwirken Aller und unsere gegenseitige Unterstützung nöthig haben.

,,In diesem Sinne entbiete ich Ihnen meinen Willkommengruß, zur ordentlichen Junisession."

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Neue Mitglieder hat der N a t i o n a l r a t h erhalten : Hrn. Charles Philippe M e r c i e r , Kathaherr, von Lausanne, und Glarus, in Glarus, gewählt am 25. Mai 1884 im 19. eidg. Wahlkreise au der Stelle des Hrn. Zweifel.

,, Louis Edouard Coulin, Gerichtspräsident, von Couvet, in Neuenburg, im 48. eidg. Wahlkreise gewählt am 11. Mai 1884, in Ersetzung des verstorbeneu Hrn. August L e u b a von Buttes.

Im S t ä n d e r ath erschienen als Abgeordnete: für N i d w a i d e n : Herr Joseph A m s t a d , von und in Beckenried, alt Regiurungsrath ; ,, Glarus: ,, Esajas Z w e i f e l , von Linththal, in Glarus, Landammann.

Für die Junisession wurden die Bureaux beider Räthe bestellt wie folgt : N a t i o n a l r a th.

Präsident : Herr Georges F a v o u , Großrath , von und in Genf; Vizepräsident: ,, Dr. Job. S t ö ß e l , Regierungsrath, vou Bäretschweil, in Zürich ; Stimmeuzähler: ,, Robert Du r r e r , Landammann, von Thalwil, in Stanz (Nidvvalden) ; ,, Frédéric C r i b l é t, Receveur, von und in Grandson (Waadt) ; Fritz Ernst B ü h l m a u n , Großrath, von ïï und in Großhüc-hstetten (Bern) ; ,, Joh. M o s e r , Bezirksstatthalter, von und in Klein-Andeltìugeu (Zürich).

Präsident: Vizepräsident: Stimmenzähler :

S t ä n d e r a t h.

Herr Martin B i r rn a n u , Laudrathspräsident, von Rünenburg, in Liestal ; ,, Theodor Wi rz , Laudesstatthalter, vou und in Samen (Obwalden) ; ,, Joh. Jakob H o h l , Obergerichtspräsident, von Heiden, in Herisau ; ,, Joseph C h a p p e x , Staatarath, von Massengex, in Sitten.

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07.06.1884

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