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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Martin Graf von Wattwyl.

(Vom 7. Dezember 1887.)

Tit.

Martin Graf, von Wattwyl, geb. 1867, Infanterierekrut, wurde unterm 25. Mai 1887 vom Kriegsgericht der VII. Division wegen Diebstahl und Veruntreuung zu einer Gefängnißstrafe von acht Monaten und zu zweijähriger Einstellung im Aktivbürgerrechte verurtheilt.

Derselbe sucht nunmehr darum nach, es möchte ihm der Rest der Strafe in Gnaden erlassen werden, und stützt sein Gesuch hauptsächlich auf seine Jugend, seine Reue, sein gutes Verhalten in der Gefangenschaft und auf den Umstand, daß für ihn auf Neujahr ein guter Platz in Aussicht stehe, der für ihn verloren ginge, wenn er auf diesen Zeitpunkt nicht eintreten könnte.

Martin Graf ist ein Naturkind, dessen Erziehung vernachläßigt worden ist. Derselbe war wegen kleinerer Diebstähle schon zwei Mal bestraft und hielt sich zuletzt in Thal auf, wo er als Fuhrknecht angestellt war. Während seiner Rekrutenschule in H erìsa u entwendete er, als er sieh mit mehreren Kameraden in einem Cigarrenladen befand, ohne Vorwissen des Eigenthümers und seiner Kameraden einen Cigarrenspitz im Werthe von Fr. 12, dei- sich in einem Schaufenster befand, das er unbemerkt zu öffnen und zu schließen verstand. Zur nämlichen Zeit eignete er sich ein Zwanzigfrankenstück an, das einem seiner Kameraden gehörte uud das ihm dieser aus Versehen für ein kleines Geldstück gegeben hatte.

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Angesichts der Jugend 0 des Gesuchstellers und der unglücklichen Verhältnisse, in denen er aufgewachsen, beehren wir uns, Ihnen, Tit., den Antrag zu unterbreiten, es möchte dem Gesuchsteller l Monat der Strafe in Gnaden erlassen werden.

Martin Graf würde demzufolge am 25. dies aus der Gefangenschaft entlassen und ihm dadurch Gelegenheit geboten, den ihm in Aussicht gestellten Platz mit Neujahr anzutreten.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 7. Dezember 1887.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Droz.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Martin Graf von Wattwyl. (Vom 7. Dezember 1887.)

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Jahr

1887

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53

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10.12.1887

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711-712

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