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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 4. Oktober 1887.)

Der Bundesrath wählte zum Chef der Finanzkontrolle Hrn.

Gustav P i l l i c h o d y , von Bern, derzeit Adjunkt der Finanzkontrole.

(Vom 18. Oktober 1887.)

Gegen das tessinische Gesetz über die Freiheit der katholischen Kirche und die Verwaltung der Kirchengüter, vom 28. Januar/ 21. März 1886, haben die Herren Leone di Stoppani, Advokat in Lugano, Rinaldo Simen in Locamo und Ernesto Bruni, Advokat in Bellinzona, im Namen des kantonalen freisinnigen Komite, Beschwerde erhoben, mit dem Begehren, es sei dasselbe, weil es sich unter verschiedenen Gesichtspunkten mit der Bundesverfassung im Widerspruch befinde, aufzuheben. Dieser Rekursbeschwerde haben sich in der Folge durch sachbezügliche Erklärungen die Munizipalräthe von 27 tessinischen Gemeinden, eine Anzahl Bürger und einige Vereine angeschlossen.

Der Bundesrath hat sich durch diese Beschwerde und die von der Tessiner Regierung darauf ertheilte Antwort veranlaßt gesehen, gegenüber Art. l des angefochtenen Gesetzes das durch die sogen.

Bernei? Uebereinkunft vom 1. September 1884 hinsichtlich der kirchlichen Verhältnisse im Kanton Tessin geschaffene Rechts- und Sachverhältniß<. festzustellen ; im Uebrigen hat er den Rekurs als unbegründet abgewiesen.

Der Bundesrath hat die Nebenzollstätte Coppet (Waadt) auf Ende des laufenden Jahres aufgehoben. s (Vom 21. Oktober 1887.3 Um den im Militärdienst Stehenden die, Theilnahme an den am 30. dieses Monats stattfindenden Nationalrathswahlen zu sichern, erließ der Bundesrath an sämmtliche eidgenössische Stände das nachstehende Kreisschreiben :

127 ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Mit Rücksieht auf die am 30. dieses Monats stattfindende Erneuerung des Nationalrathes sind wir im Falle, an Sie die Einladung zu richten, nach Art. 4 des Abstimmungsgesetzes vom 19. Juli 1872 (Amtl. Sammlung X, 915) dafür sorgen zu wollen, daß den im Militärdienste befindlichen Stimmberechtigten die Theilnahme an jenen Wahlen ermöglicht werde.

,,Auf den genannten Zeitpunkt werden noch Unterrichtskurse auf den Waffenplätzen Aarau, Bern, Chur, Colombier, Frauenfeld, St. Gallen, Genf, Lausanne, Luzern, Thun und Zürich im Gange sein, und zwar sind es in der Mehrzahl Offizierbildungsschulen und Rekrutenschulen, die aus Detachementen fast aller Kantone zusammengesetzt sind.

,,Das Abstimmungsverfahren würde somit ein ziemlich komplizirtes werden.

,,Um dasselbe zu vereinfachen, gedenken wir in der Weise vorzugehen , daß auf den 30. Oktober thunlichst viele Mannschaften behufs Stimmabgabe an ihrem .Wohnorte beurlaubt werden.

,,In vielen Fällen wird dieses jedoch wegen allzu großer Entfernung vom WaffenplaUe ohne zu große Benachteiligung des Unterrichts nicht möglich sein.,.

,,Um nun aber auch denjenigen Militärs, welche aus dem angegebenen Grunde nicht 'beurlaubt werden können, Gelegenheit zur Stimmabgabe zu verschaffen, ersuchen wir Sie, den betreifenden Schulkommandanten zu deren Efanden rechtzeitig das erforderliche, die Stimmabgabe betreffende Material,zustellen zu lassen.

,,Um Ihre Aufgabe möglichst1 zu erleichtern, wird unser Militärdepartement die Sehulkotiunandanten anweisen, jedem einzelnen Kantone einen Namensetat derjenigen Mannschaften zuzustellen, denen die Theilnahme an den Wahlen am Wohnorte selbst nicht möglich ist und auf die sich somit die Maßnahmen der Kantone in Bezug auf die Versendung der Stimmkarten etc. zu beschränken haben.

,,Im Uebrigen benutzen wir den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen."

Der Bundesrath hat gewählt: zum Verwalter des eidg. Kriegsdepot rn>'Thun: Hrn. Arnold Kummer, ArtillerieMajor, von und in Aarwangen (Bern);

128 zum Posthalter in Noiraigue :

Hrn. Ulisse Perrin , von und in Noiraigue (Neuenburg); zur Posthalterin in Erlenbach : Frau Bertha Abegg, von und in Brlenbach (Zürich); zum Telegraphisten in Mörell : Hrn. Fridolin Albrecht, von und in Mörell (Wallis), Postablagehalter daselbst.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 0. bis Ì5. Oktober 1887.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der neun Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen)

Pocken. -- Masern. Biel 1.

Scharlach. St. Gallen 1.

Diphteritis und Croup. Zürich 1.

Keuchhusten. -- Rothlauf. -- Typhus. -- Infektiöse Kindbettkrankheiten. -- Eidg. statistisches BUreau.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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46

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.10.1887

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126-128

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