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Konkurrenz- & Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate & litterarische Anzeigen.

Bau-Ausschreibung.

Die Era-, Maurer- und Steinhauer-Arbeiten für das eidg. Physikgebäude in Zürich werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Vorausmaße und Bedingungen liegen im Bureau der Bauleitung in Zürich (Polytechnikum 18b) zur Einsicht auf. Ebendaselbst können Angebotformulare erhoben werden.

Uebernahmsofferten sind versiegelt unter der Aufschrift: ,,Angebot für Physikbaute in Zürich" bis und mit dem 23. Juni nächsthin dem Schweiz.

Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen, in Bern franko einzureichen.

B e r n , den 10. Juni 1887.

Eidg. Oberbauinspektorat.

Ausschreibung.

D i e Lieferungen v o n Brod u n d F l e i s c h f ü r d i e Militärkurse p r o geschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für B r öd oder F l e i s c h " bis 2. Juli nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Kantons-Kriegskommissariat auf A x e n s t e i n una bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 16. Juni 1887.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

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Stellen-Ausschreibung.

Behufs provisorischer Organisation des Centralamts der Alkoholverwaltung werden zufolge Schlußnahme des Bnndesrathes vom 6. Juni d Js. folgende Beamten-Stellen ausgeschrieben : 1. Die Stelle eines Adjunkten.

Derselbe hätte im Wesentlichen die kommerziellen Geschäfte des Amtes zu führen; es ist also erforderlich, daß derselbe praktisch mit dem Ein- und Verkauf gebrannter Wasser vertraut sei.

2. Die Stelle eines Inspektors.

Der Inspektor wird sich mit der Beaufsichtigung der Brennereien, Raffinationsanstalten und Verkaufsdepots zu befassen haben, soll demnach theoretisch und praktisch über die in Betracht fallenden technischen Kenntnisse verfügen.

3. Die Stelle eines Korrespondenten.

Der Korrespondent hat die Sekretai'iatsgeschäfte zu übernehmen.

4. Die Stelle eines Buchhalters.

Derselbe soll mit der Buchführung und dem Rechnungswesen vertraut sein.

Der Bundesrath wird die Besoldung für jede der vier Stellen nach Maßgabe der gestellten Anforderungen bei der Wahl festsetzen.

Die Anmeldungen sind mit den erforderlichen Ausweisen bis zum 80. Juni d. Js. dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 9. Juni 1887.

Eidg. Finanz- und Zolldepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

i)ie Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen hahen, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Bmpfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkommis in Genf. Anmeldung bis zum 1. Juli 1887 bei der Kreispostdirektion in Genf.

357 2) Postablagehalter und Briefträger in Anmeldung bis zum 1. Juli 1887 Huémoz (Waadt).

bei der Kreispostdirektion in 3) Postablagehalter und Briefträger in Lausanne.

Pully (Waadt).

4) Postkommis in Bern. Anmeldung bis zum 1. Juli 1887 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Postkommis in Zürich. Anmeldung bis zum 1. Juli 1887 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Telegraphist in Veyrier (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovisiop. Anmeldung bis zum 29. Juni 1887 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) 2) 3) 4) 6) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12)

Anmeldung bis znm 24. Jnni Briefträger in Morges Waadt).

1887 bei der Kreispostdirektion Briefträger in Vevey (Waadt).

in Lausanne.

Postkommis in Nenenburg.

Anmeldung bis zum 24. Juni Postpacker in Neuenburg.

1887 bei der Kreispobtdirektion Postablagehalter, Briefträger und in Neuenburg.

Bote in Bevilard (Bern).

Posthalter in Rorbas (Zürich).

Anmeldung bis zum 24. Jnni Postablagehalter, Briefträger und 1887 boi der Kreispostdirektion in Züricb.

Bote in Donzhausen (Thurgau).

Telegraphist in Pully. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Deyeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. Juni 1887 bei der TelegraphenInspektion in Lausanne.

Telegraphist in Obergestein (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. Jnni 1887 bei der Telegrapbeninspektion in Lausanne.

Telegraphist in Reichenburg (Schwyz). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. Juni 1887 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Telegraphist in Gränichen (Aargau). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. Juni 1887 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Telegraphist in Korbas (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. Juni 1887 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Erbschafts-Eröffnung.

Zur Ermittlung der rechtmäßigen Erben der sub 19. Mai 1. J. im Hof, Gemeinde L i c h t e n s t e i g , verstorbenen

358 Sophie Henriette Hammer, geb. Laib, -- (von Gottlieb Heinrich Laib und Sophie, geb. Hebenstreit, beide in Straßburg verstorben) -- Wittwe des Friedrich Hammer sei, bürgerlich von Straßburg und Manchester (England), werden hiemit alle Diejenigen, welche auf deren Nachlaß Erbsansprüche erheben zu können glauben (unter Androhung der gesetzlichen Rechtsnachtheile im Unterlassungsfälle), aufgefordert, ihre bezüglichen Nachweise auf Erbberechtigung bis Ende Juni 1. J. beim Gemeindeamt Lichtensteig einzugeben.

W a t t w i l , den 2. Juni 1887.

Das Bezirksamt Neutoggenburg.

Bekann tm achung.

Der eidgenössische Staatskalender fUr 1887/1888, mit dem Militär-Etat, 187/8 Bogen stark, ist nunmehr im Druck erschienen, und kann à 1 Franken bei unserm Sekretariat für Drucksachen bezogen werden.

B e r n , den 28. Mai 1887.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Der IX. Band der eidgenössischen Gesetzsammlung, neue Folge, ist nunmehr in deutscher Sprache, 40 Vs Bogen stark, vollständig erschienen, und es kann derselbe, sorgfältig broschirt, beim Sekretariat fUr das Druckwesen der Bundeskanzlei à 3 Franken bezogen werden.

Bern, den 9. April 1887.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

359

Bekanntmachung.

In Wiederholung früherer Publikationen und um sowohl dem Publikum als den Zollbehörden Weitläufigkeiten zu vermeiden, wird hiemit bekannt gemacht, daß gegen v o r h e r i g e E i n s e n d u n g der bezüglichen hienach verzeichneten K o s t e n b e t r ä g e folgende Imprimate bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaütausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei der Oberzolldirektion, portofrei bezogen werden können: 1) Zolltarif mit alphabetischem Register, nebst Anmerkungen Fr. 2. 10* Die Anmerkungen separat, mit alphabetischem Register ,, 1. 10* 2) Zolltarif (ohne alphabetisches Verzeichniß) und statistisches Waarenverzeicbniß mit der Verordnung des Bundesrathes, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs als Anhang ,, --.55 3) Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz vom 18. Okt. 1881 ,, --. 55 4) Verordnnng des Bundesrathes betreffend die Statistik des Waarenverkehrs ,, -- 05 Per 100 Stück 5) Deklarationsformulare, sofern es Quantitäten von hundert Stück und mehr betrifft, zum Preise von 50 Kappen, plus 10 Kappen für Frankatur, per hundert Stück .

.

. Fr. --. 60 Quantitäten unter 100 Stück sind hei den Zollstätten zu erhehen.

B e r n , den 7. August 1886.

Eidg. Oberzolldirektion.

* Die Differenz gegenüber dein bisherigen Preise ist dadurch begründet, daß die, seit der Heransgabe des Zolltarifs ois Ende Juni 1886 erschienenen Anmerkungen in einen mit einem alphabetischen Verzeichniß versehenen Band vereinigt worden sind.

Beilage zum schweizerischen Bundesblatte und zum schweizerischen Handelsamtsblatte.

Bern, den 18. Juni 1887.

No 24.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der Eisenbahnen auf dem

Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom schweizerischen Eisenbahndepartement.

II. Transportreglemente nui Tarifvorschriften.

B. Direkter.Verkehr mit dem Auslande.

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371. ( /87) Theil I der Tarife für den deutsch-schweizerischen Güterverkehr.

Abtheilung A. Transportreglement, vom i. Juli 1884.

Neuausgabe.

Von Theil I der Tarife für die direkte Beförderung von Gütern zwischen Stationen der deutschen Eisenbahnen einerseits und Stationen der schweizerischen Eisenbahnen anderseits ist die Abtheilung A, das Reglement enthaltend, in neuer Auflage ausgegeben worden. Diese Neuausgabe tritt am 1. Juli 1887 in Kraft; die Ausgabe vom 1. Juli 1884 verliert gleichzeitig ihre Gültigkeit.

Die Neuausgabe enthält eine Reihe von Aenderungen der reglementarischen Bestimmungen, welche den seit 1884 im internen deutschen und im internen schweizerischen Verkehre eingetretenen Reglementsänderungen entsprechen.

Z ü r i c h , den 15. Juni 1887.

Namens der Schweiz. Verbansverwaltunge: TV. -- I. B. 4.

Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

151

IV. Personen- Mi Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer

Verkehr.

24/87)

372. (

Personen- und Gepäcktarif S C B-Rigi und Vierwaldstättersee, vom i. Juni 1886. Nachtrag I.

Zu dem seit 1. Juni 1886 gültigen Personen- und Gepäcktarif S C BVierwaldstättersee und Vitznau-Rigibahn tritt mit Gültigkeit vom 1. Juli 1887 ein Nachtrag I in Kraft.

Derselbe enthält einfache, sowie Hin- und Rückfahrtstaxen ab den Sees t a t i o n e n B r u n n e n und F l ü e l e u nach einigen S C B-Stationen, ferner Fahrpreise ab E o IQ i t i für einfache Fahrt (Berg- und Thalfahrt) und Hinund Rückfahrt nach einigen S C B-Stationen oder umgekehrt, sowie Ber i c h t i g u n g e n des Haupttarifs.

B a s e l , den 14. Juni 1887.

TV. -- III. 1. B. 30.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

C. Transitverkehr durch die Schweiz.

24/87)

373. ( Tarif spécial temporaire Paris-Venedig via Gotthard.

Mit dem 15. Juni 1887 ist ein Tarif spécial temporaire in Kraft getreten, welcher ermäßigte Taxen zur H i n - und Rückf anrt Paris-Venedigg via Gotthard zum Besuche der internationalen Kunstausstellung in Venedig enthält.

Die bezüglichen Retourbillete haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen und werden von dar französischen Ostbahn bis zum 22. Oktober 1887 ausgegeben.

L u z e r n , den 16. Juni 1887.

TV. -- III. 1. D. c. 5.

Direktion der Gotthardbahn.

V. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

374 ( 24 /87) Tarif für den Personen-, Gepäck- und Gütertransport im internen Verkehr der Kriens-Luzernbahn, vom 25. Oktober 1886. Nachtrag I.

Mit 1. Juli 1887 werden für den Gütertransport zwischen K u p f e r h a m m e r und L u z e r n reduzirte Taxen in Kraft treten. Der dießbezügliche Nachtrag l zum Tarif vom 25. Oktober 1886 kann auf unserm Bureau bezogen werden.

K r i e n s , den 17. Juni 1887.

TV. -- IV. 1. A. 8.

Direktion der Kriens-Luzernbahn.

152

B. Direkter Verkehr mit dem Auslande.

24/87)

375. (

Tarife für den südwestdeutsch-schweizerischen Güterverkehr. Eröffnung des Güterbahnhofes Frankfurt a. M.

Staatsbahnhof.

Am 1. Juli 1887 wird der neue Güterbahnhof der preußischen Staatsbahnen in Prankfurt a. M. zunächst für den Wagenladungsverkehr eröffnet, mit der Bezeichnung ,, F r a n k f u r t a. M., S t a a t s b a h n h o f " . Mit dem gleichen Tage hört die Annahme und Abgabe von Wagenladungen auf dem Taunusbahnhof (auch Nassauischer Bahnhof), sowie auf dem Main-WeserBahnhof auf. Die für letztere Bahnhöfe geltenden Taxen in den südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarifen werden auf den neuen Staatsbahnhof Frankfurt übertragen.

In der Annahme und Abgabe von Gütern auf den Bahnhöfen der MainNeckarbahn, der Hessischen Ludwigsbahn und Frankfurt-Sachsenhausen tritt eine Aenderung nicht ein.

Z ü r i c h , den 10. Juni 1887.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

376. ( 24 /87) Theil II der Tarife für den mitteldeutschen Verband.

Heft 3, Verkehr mit den badischen Bahnen, vom i. November 1886.

Nachtrag III.

Mit Gültigkeit vom 10. Juni 1887 ist zu Heft 3 des mitteldeutschen Verbandgütertarifes ein Nachtrag III ausgegeben worden. Derselbe enthält u. A.

eine Bestimmung wegen des Ueberganges der Nordhausen-Erfurter Bahn in die Direktionsbezirke Frankfurt a. M. und Erfurt.

K a r l s r u h e , den 10. Juni 1887.

TV. -- IV. 1. E. d. 12.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

VII. Rückvergütungen.

A. Schweizerischer Yerkehr.

377. ( 24 /87) Transporte von Bausteinen Lausanne-Echallens.

Für den Transport von Bausteinen von Lausanne nach Echallens in Wagenladungen von 5000 Kilogramm wird auf dem Rückvergütungswege eine Taxe von Fr. 1. 60 pro 1000 Kilogramm, im Minimum Fr. 8. -- pro Wagen, gewährt. Die Gültigkeit dieser Vergünstigung erstreckt sich vom 15. Jnni 1887 bis 14. Jnni 1888.

L a u s a n n e , den 13. Juni 1887.

Direktion der Lausanne-Echallensbahn.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1887

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.06.1887

Date Data Seite

355-360

Page Pagina Ref. No

10 013 572

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