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meldung im Grundbuch ausdrücklich ermächtigt, sondern es genügt die schriftliche ,,Eintragungsbewilligung". Eine derartige Eintragungsbewilligung darf aber, wie ausgeführt, in der Schlussbestimmung des Vertrages erblickt werden.

Es ist somit auch in dieser Richtung der Auffassung des Beschwerdeführers der Vorzug zu geben und anzunehmen, dass im Beschwerdefall die nach Ansicht der bernischen Grundbuchbehörden erforderliche ,,Eintragungsbewilligung" tatsächlich vorlag, und dass der Abtretungsvertrag somit ohne weiteres zur grundbuchlichen Behandlung hätte gelangen können. Der Grundbuchverwalter hat demnach die Eintragung dieses Vertrages im Grundbuch zu Unrecht abgelehnt.

Gestützt auf diese "Erwägungen wird erkannt: Die Beschwerde wird begründet erklärt.

B e r n , den 10. November 1916.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident: Schulthess.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 3. November 1916.)

Der neue portugiesische Gesandte bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, Herr Bartholomen Ferreira, hat heute dem Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben überreicht.

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(Vom 7. November 1916.)

Das Herrn G. Stadier, belgischer Konsul in Zürich, erteilte Bxequatur erstreckt sich auf die ganze Schweiz.

Von der Demission des Herrn. Fridolin Graf, als belgischer Vizekonsul in Zürich, wird Kenntnis genommen.

Herrn C. Van der Taelen, belgischer Konsul in Zürich, wird das Exequatur für die Kantone Zürich, St. Gallen, Glarus, Zug, Schwjz, Appenzell und Thurgau erteilt.

Der zwischen den Kantonen Freiburg und Waadt am 5. Juli 1916 abgeschlossenen Übereinkunft betreffend die Fischerei in den interkantonalen Grenzgewässern wird die Genehmigung erteilt.

Der Bundesrat hat beschlossen, die seinerzeit auf Grund von Art. 14 des Zolltarifgesetzes von 1902 unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufes zugestandene Reduktion der statistischen Gebühr für Kohlen, Koks und Briketts auf Ende dieses Jahres zurückzuziehen. Die statistische Gebühr wird also vom 1. Januar 1917 an wie für andere Waren 2 Rp., anstatt wie bisher l Rp., für 100 kg betragen.

Herrn Dr. Maurice Ceresole, von Vivis, wird die nachgesuchte Entlassung als Professor für technische Chemie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich gewährt, mit dem Ausdruck des Dankes für die geleisteten Dienste.

Zum Vorsitzenden des Ortskomitees Lausanne der Darlehenskasse der schweizerischen Eidgenossenschaft wird gewählt : Herr Eduard G r i l l e t , Direktor der Zweiganstalt Lausanne der schweizerischen Nationalbank.

(Tom KVNovember 1916.)

Dem Kanton W a l l i s wird an die zu Fr. 95,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Wegnetzes in den Waldungen Thion durch die Gemeinde Vex ein Bundesbeitrag von 20 °/o, oder höchstens Fr. 19,000, zugesichert.

166 Es wird beschlossen, den eidgenössischen Räten zu beantragen, in den Voranschlag für 1917 einen Beitrag von Fr. 20,000 an die erstmalige Veranstaltung der Schweizerischen Mustermesse in Basel aufzunehmen.

Dem Konsistorium der protestantischen Landeskirche in Genf wird an die auf Fr. 40,000 veranschlagten Kosten der Arbeiten zur Erhaltung der Madeleine-Kirche in Genf ein Bundesbeitrag von 10 %, oder höchstens Fr. 4000, zugesichert.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Kreisschreiben des

schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements an die Kantonsregierungen betreffend Kartoffelversorgung.

(Vom 6. November 1916.)

Hochgeachtete Herren !

Bei der Zentralstelle für Kartoffelversorgung sind von Seiten der Kantonsregierungen und der Gemeinden, sowie seitens der Genossenschaften von Produzenten und Konsumenten, sowie endlich von gemeinnützigen Unternehmungen so grosse Anmeldungen eingegangen, dass der Ausschuss der Aufsichtskommission, die dieser Zentralstelle beigegeben ist, sich veranlasst sah, die sämtlichen Anmeldungen auf die Hälfte zu reduzieren.

Die Zentralstelle verfolgt die Absicht, die Zuteilungen, soweit dies speziell gerechtfertigt erscheint, eventuell noch zu ergänzen, wenn die Zufuhren an Kartoffeln dies gestatten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1916

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.11.1916

Date Data Seite

164-166

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10 026 201

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