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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.
(Vom 23. August 1887.)
Der Bundesrath hat beschlossen, den schweizerischen Minister in Paris, Hrn. Dr. L a r d y , zu bevollmächtigen, einen Freundschafts-, Niederlassungs- und Handelsvertrag, nebst einer Bestimmung über die Auslieferung von Verbrechern, zwischen der Schweiz und E c u a d o r mit dem Bevollmächtigten des letztem Staates, Herrn A n t o n i o F l o r e s , abzuschließen.
Der Bundesrath hat eine an ihn gerichtete Frage, ,,ob ein ausländischer Fabrikant seine Waaren für den Import in die Schweiz mit der Firma oder der Fabrikmarke eines in der Schweiz niedergelassenen Produzenten auf ausdrückliehe Bestellung des Letztern hin versehen dürfe oder nicht", bejahend beantwortet, und zwar gestützt auf Absatz l von litt. H des von ihm der Bundesversammlung vorgelegten Gesetzentwurfes vom 9. November 1886, betreffend Ergänzung des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1879 über de» Schutz der Fabrik- und Handelsmarken.
Der betreffende Passus lautet: ,,H. Art. 18bis. Eine falsche Bezeichnung der Herkunft ist nicht vorhanden: 1) wenn deren Anbringung auf Bestellung eines Produzenten erfolgt, welcher berechtigt ist, die betreffende Herkunftsbezeichnung zu führen ;" 2} " Der gleiche Standpunkt findet sich auch vertreten in dem vom Bundesrath der Bundesversammlung vorgelegten BundesbeschlußEntwurf vom 5. November 1886, betreffend Ratifikation von Zusätzen zur internationalen Konvention über den Schutz des gewerblichen Eigenthums, und zwar in Absatz 2 vom Zusatz zu Art. 10 der letztern, welcher lautet: ,,2. Eine betrügerische Absicht, in dem in Alinea l des Art.
10 der Konvention vorgesehenen Falle, liegt nicht vor, wenn nachgewiesen wird, daß diese Bezeichnung im Einverständniß mit dem
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Fabrikanten, dessen Name den importirten Produkten beigesetzt ist, angebracht worden ist.tt
An das vom Schweiz. Rennverein auf den 2. und 3. Oktober d. J. veranstaltete R e n n e n in Zürich hat der Bundesrath eine Ehrengabe von 300 Franken bewilligt, welche als Preise für das Militärreiten zu verwenden sind.
Vom Bundesrathe sind gewählt worden : zur Einnehmerin der Nebenzollstätte Uttweil (Thurgau) : Jgfr. Louise Frischknecht, von Herisa u; zum Posthalter und Telegraphisten in Gais : Hr. Johann Hohl, von Trogen, derzeit Postkommis in Genf.
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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Jahr
1887
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
38
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
27.08.1887
Date Data Seite
853-854
Page Pagina Ref. No
10 013 654
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