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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 14. September 1887.)

Der Bundesrath hat beschlossen, vier Kantonen Fr. 66,180. 32 als Beitrag des Bundes an ihre Kosten für die Bekämpfung der Reblaus während des Jahres 1886 zu geben, nämlich : an Zürich .

Fr. 35,981. 30, ,, Waadt .

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,, 1,463. 84, ,, Neuenburg .

,, 14,173. 80, ,, Genf .

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,, 14,561. 38.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen- des Bundes.

Tarifentscheide des

Zolldepartements im Monat August 1887.

Tarifnummer.

11/12. Bittergeist (Lebensessenz), mit oder ohne Heilanpreisung.

12. Sogen. Krankenheiler Quellsalzlauge in Originalflacons.

130.

Tafeln, Rondellen, etc., aus Blech gestanzte oder geschnittene, von weniger als 25 cm. Breite, zu besonderen Zwecken bestimmt.

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Tarifnummer.

213/214. Erbsen, mit Butter eingemachte.

244. Maltosesyrup.

274. Papier mit Gewebeeinlage, aus zwei auf eine Gewebeschicht geklebten, bezw. gepreßten Schichten Papier bestehend.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und L o cle, gemeldet vom 4. bis iO. September 4887.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der neun Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen) Pocken. -- Masern. -- Scharlach. -- Diphteritis und Croup. Zürich 2, Basel 1.

Keuchhusten. Lausanne 1.

Rothlauf. -- Typhus. Zürich l, Genf l, Luzern l, Biel 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. -- Eidg. statistisches BUreau.

Bekanntmachung.

Nachdem der Bundesrathsbeschluß vom 17. August betreffend die Rückvergütung der Monopolgebühr für die aus Frankreich herkommenden nicht monopolpflichtigen Qualitätsspirituosen durch das

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Bundesblatt vom 20. August amtlich veröffentlicht worden ist, wird hiemit des Fernern bekannt gemacht, daß für die seit 1. September zur Einfuhr gelangten Sendungen solcher Spirituosen, wie Cognac etc., nur dann Anspruch auf Rückvergütung der Monopolgebühr erhoben werden kann, wenn dieselben gemäß der Bestimmung in Ziffer III jenes Bundesrathsbeschlusses von dem vorgeschriebenen Produktionsattest begleitet waren, welches letztere zum Beweise hiefür mit dem Datumstempel der Eiutrittszollstätte versehen sein muß.

B e r n , den 8. September 1887.

Eidg. Finanz- und Zolldepartement.

Bekanntmachung.

In weiterer Ausführung des Bundesrathsbeschlusses vom 2. September 1887 betreffend das Denaturiren von Alkohol wird hiemit bekannt gemacht, daß die zur absoluten Denaturirung (mit Steinkohlentheeröl) bestimmten Spritsendungen ohne Ausnahme bei der Eintrittszollstätte denaturirt werden müssen.

Die Transitabfertigung von nicht denaturirtem Alkohol ist mudanti statthaft, wenn aus den Begleitpapieren hervorgeht, daß die Sendung wirklich zum Transit durch die Schweiz, nämlich an einen außerhalb derselben liegenden Ort, bestimmt ist.

Die Zollbehandlung von relativ zu denaturirendem Alkohol wird durch besondere Bestimmungen geregelt werden.

B e r n , den 10. September 1887.

Eidg. Finanz- und Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur von Otto Stoer in Basel hat infolge Ablebens des Firmainhabers auf 1. Juli d. J. zu bestehen aufgehört. Auf den nämlichen Zeitpunkt haben auch sämmtliche

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Unteragenten der genannten Firma in fraglicher Eigenschaft zu fungiren aufgehört.

B e r n , den 26. Juli

1887.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement : Abtheilung Auswanderungswesen.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur Bauer & Müller, Nachfolger von M. Goldsmith, in Basel, hat auf Ende Dezember vorigen Jahres auf ihr Patent verzichtet, und es wird ihr deßhalb zu Ende des laufenden Jahres die hinterlegte Kaution von Fr. 40,000 zurückgestellt werden, sofern das unterzeichnete Departement bis zu jenem Zeitpunkt keine Kenntniß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchea gegen die genannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 27. Juni 1887.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartement : Abtheilung Auswanderungswesen.

Bekanntmachung betreffend Anstellungsgesuche.

Veranlaßt durch fortwährend bei ihr anlangende Anstellungsgesuche macht die Oberzolldirektion neuerdings aufmerksam, daß von der zuständigen Behörde keine neuen Stellen ohne dienstliche Notwendigkeit kreirt werden, und daß somit Anstellungsgesuche nur in diesen Fällen, oder bei Erledigung bereits bestehender Stellen, sofern solche zur Wiederbesetzung gelangen, Berücksichtigung finden können.

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Da ferner den Zollgebietsdirektionen das Vorschlagsrecht bei Besetzung von Stellen in den Zollgebieten zusteht, so sind bezügliche Bewerbungsschreiben an die betreffende Zollgebietsdirektion zu richten, wobei der Ausweis über Kenntniß wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen zu leisten, das Alter, der Heimathort, sowie die bisherige Beschäftigung des Postulanten anzugeben und ein amtliches Zeugniß über Ehrenfähigkeit und-guten Leumund beizufügen ist.

B e r n , den 1. August 1884.

Eidg. Oberzolldirektion.

Reprodzuirt im September 1887.

Eisenbahntarif-Verzeichniß.

Vom unterzeichneten Departemente wurde ein Verzeichniß der sämmtlichen Réglemente und Tarife für den Personen-, Gepäck-, Viehund Güterverkehr der auf schweizerischem Gebiete liegenden Eisenbahnstationen erstellt und im Drucke herausgegeben, Exemplare dieses Verzeichnisses können zum Preise von fünf Franken direkte oder durch Vermittlung der Stationen bei den Verwaltungen der Schweizerischen Centralbahn in Basel, Gotthardbahn in Luzern, Jura-Bern-Luzern-Bahn in Bern, Schweizerischen Nordostbahn in Zürich, Vereinigten Schweizerbahnen in St. Gallen, Westschweizerischen Bahnen und Simplonbahn in Lausanne bezogen werden.

B e r n , im Januar 1887.

Schweizerisches Post- und Eisenbahndepartement.

Bekanntmachung.

Eine auf Ende Dezember 1886 bereinigte italienische Ausgabe der Erläuterungen und Entscheide über die Anwendung des Zolltarifs, nebst

40 alphabetischem Register, ist im Drucke erschienen und kann zum Preise von Fr. l per Exemplar bei der Oberzolldirektion, sowie bei den Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf bezogen werden.

Die Zusendung durch die Post geschieht für die Schweiz portofrei gegen vorherige Einsendung von Fr. 1. 10 per Exemplar.

Der Handels- und Gewerbestand- wird auf diese Ausgabe, welche das Nachschlagen -wesentlich erleichtert und überdieß so angelegt ist, daß die künftigen Erläuterungen und Entscheide sowohl nach den einzelnen Tarifnummern als im alphabetischen Begister bequem nachgetragen werden können, ganz besonders aufmerksam gemacht.

B e r n , den 19. August 1887.

Eidg. Oberzolldirektion.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes: JYü 86, vom 10. September 1887.

Gerichtliche Amortisationen. Domizilerklärungen und Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. Handelsregister-Publikationen. Fabrikmarke. Bekanntmachungen des Handelsdepartements, des Finanzdepartements, der Oberzolldirektion. Konsularbericht aus Mailand.

Bin und Ausfuhr der Schweiz im Juli 1887. Handelspolitisches.

Situation fremder Banken.

JV» 87, vom 14. September 1887.

Gerichtliche Amortisationen. Domizilerklärungen und Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. Handelsregister-Publikationen. Fabrik- und Handelsmarken. Tarifentscheide des eidg. Zolldepartementes. Wochensituation der Schweiz. Emissionsbanken. Handelspolitisches. Technologisches Gewerbemuseum Wien. Légalisation von Fakturen für Amerika. Situation fremder Banken.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1887

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.09.1887

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35-40

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