818
#ST#
Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
Einnahmen der
Zollverwaltung in den Jahren 1886 und 1887.
1887.
Monate.
1886.
Fr.
1
Januar . .
Februar . .
März . . .
April . . .
Mai . . .
Juui . . .
Juli . . .
August . . .
September .
Oktober . .
November .
Dezember .
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
Fr.
1,389,938. 45 1,563,183. 32 1,606,247. 22 1,809,262. 78 1,814,387. 74 2,133,125. 43 1,814,829. 65 1,824,213. 59 1,651,076.07 \ 1,705,446. 27 1,740,607. 46 1,929,883. 32 2,212,843. 67 2,053,842. 32 2,521,319. 68
Total 22,264,635. 44 auf Ende März
1887.
--
4,810,573. 41 5,505,571. 53
Mehreinnahme.
Mindereinnahme.
Fr.
Fr.
173,244. 87 203,015. 56 318,737. 69
-- 694,998. 12
-- -- --
-- --
819
Tarifentscheide des
Zolldepartements im Monat März 1887.
Tarifnummer.
16. Soda, roh, krystallisirt, calcinirt.
30. Schwei'spatli, geschlemmt, in Teigform.
47. Trockenplatten für Photographien.
63. Holzschachteln, blos gebeizt; Schmirgelscheiben.
104.
Gehäuse aller Art für Taschenuhren.
105. Lokomobile.
133.
Waffen, antiquarische, sofern sie noch als Waffen gebraucht werden können (andere: nach Material und Beschaffenheit).
138.
Kabel aller Art für elektrische Leitungen, auch mit Armatur von Blei, Bisen, etc.
173.
In den Tariferläuterungen ist der Artikel ,,Schmirgelscheiben a zu streichen. (S. Nr. 63 hievor.)
196.
Aspic d'anguilles, io Gläsern.
198.
Thiere, getödtete, nicht ausgeweidete.
215. Davi (Erdweizen, Moorhirse).
216.
Biscuitmehl, Zwiebackmehl : <
218.
Paniermehl, zerkleinerter Zwieback, Biscuitinehl : in Packeten, Büchsen, etc.
247/256. lu den Tarif'erläuterungen ist im zweiten Satz nach dem Wort ,,Flüssig-keiten" einzuschalten: ,,-- Sprit ausgenommen -- a .
254. Für Sprit in Cisternenwagen beträgt der Tarazuschlag zum Nettogewicht 20 °/o.
309. Putztüeher imprägnirte (sog. serviettes prodigieuses), zum Putzen von Metallen.
310.
Juteteppiche, sammetartige, nicht aufgeschnitten.
311.
Baumwollgewebe, mit Oel getränkt, zu Verpaokungszweckeu.
Bundesblatt. 39. Jahrg. Bd. 1.
56
820 Tarifnnmmer.
319.
353.
354.
358 a.
411.
Seidenbeuteltuch.
Strohröhrchen, rohe.
Holzspäne zur Hutfabrikation.
Reiseartikel (Hutschachteln, Koffer, Taschen, Tornister, etc.)
mit Segeltuch, Wachstuch, Zwillich und dergleichen überzogen.
In den Tariferläuterungen ist zu streichen: ,,Reiseartikel (Koffern, Taschen, Tornister, etc.) ohne Lederüberzug (mit Luderüberzug s. Nr. 83)".
Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzerri, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaflhausen, Preiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 27. März bis 2. April 1887.
(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der nenn Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von PJainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen) Pocken. -- Masern. Basel 3, Bern 6.
Scharlach. Basel l, St. Gallen 1.
Diphteritis und Croup. Genf l, Basel l, Bern l, St. Gallen l, Neuenburg l, Freiburg 1.
Keuchhusten. -- Rothlauf. Neuenburg 1.
Typhus. Genf 1.
Infektiöse Kindbettkrankheiten. -- Eidg. statistisches Bureau.
821
Bulletin Nr. 6 über die
ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der
Scli^veiz vom 16. bis 31. März 1887.
Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe ; W = Weiden ; P = Pferde ; R = Rindvieh ; Schw = Schweine ; Z = Ziegen; Schf = Schafe ; H = Hunde.
Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.
Ansteckende Lungenseuche.
Zürich/Aargau. Die mit Bezug auf den im Bulletin Nr. 5 aufgeführten Fall angehobene Untersuchung hat herausgestellt, daß derselbe nicht ein aus Gränichen stammendes Stück Rindvieh, sondern einen Ochsen betrifft, der durch einen Zürcher Viehhändler aus dem Elsaß eingeführt und für welchen der für das fragliche Thier aus Gränichen bestimmte Gesundheitsschein abgegeben worden ist.
Die über den Stall in Gränichen verhängte Sperre wurde infolge dessen sofort aufgehoben ; die angeordneten weitern Vorsichtsmaßregeln sind sistirt.
Rauschbrand.
Bern. Bez. Delsberg, Roggenburg, \ R; Bez. Niedersimmenthal, Spiez, l R; Erlenbach, l R; Niederstocken, l R -- Total 4 R umgestanden.
Luzern. Bez. Luzern, Meyerskappel, 4 R abgesperrt.
Unterwaiden o. W. Kerns, l R abgethan.
Gesammttotal 5 Fälle.
822
Milzbrand.
Bern. Bez. Delsberg, Roggenburg, l R; Bez. Bern, Köniz, l R -- Total 2 R umgestanden.
Solothurn. Bez. Baisthal, Gänsbrunnen, l R umgestanden.
Thurgan. Bez. Arbon, Roggweil, l R umgestanden, 3 R abgesperrt.
Gesammttotal 4 Fälle.
Maul- und Klauenseuche.
Bern. Bez. Münster, Grandval, \ St (9 R*); Be/.. Courtelary, Courtelary, l 8t (10 R*, i Schw*). -- Total 2 St (19 R*, 1 Schw*).
Preiburg. Bez. Greyerz, Estavannens, 10 St (68CR*, 28 Schf*, l Z*, 6 Schw*}, wovon (3 R*) umgestanden. Ursprung läßt sich wahrscheinlich auf mangelhafte Desinfektion nach der letztjährigen Seuchenperiode zurückführen ; Verlauf rasch und gutartig. -- Bez.
Glane, Mezières, l St (9 R*, 2 Z*, 10 Schw*), wovon (l R*) umgestanden; vermuthliehe Einschleppung durch eine auf dem Markt in Romont gekaufte Kuh aus Villarimboud ; die Seuche tritt ziemlich heftig auf. -- Orsonnens, l St (10 R*). -- Total 12 St (87 R*, 28 Schf, 3 Z*, 16 Schw*), wovon (4 R*) umgestanden. -- In sämmtlichen Fällen strengste Anordnungen im Sinne der Verordnung vom 17. Dezember 1886.
Gesammttotal 14 Ställe mit 154 StUck Vieh, wovon 4 StUck umgestanden.
Vermehrung seit 15. März 12 Ställe mit 147 StUck Vieh.
Wuth.
Zürich. Bez. Morgen, Horgen, \ H umgestanden; das betreffende Thier wurde im November 1886 von einem wuthkranken Hunde in Horgen gebissen und dann zur Beobachtung dem Thierspital Zürich übergeben \ jüngst konnte dasselbe als geheilt resp.
unverdächtig entlassen werden. Beim Eigenthümer ging das Thier kurze Zeit darauf, also ca. 3 J /2 Monate nach der Infektion, an Wuth zu Grunde. -- Hundebann über sätnmtliche Gemeinden des Bezirks Horgen.
Gesammttotal 1 Fall.
823 Rotz und Hautwurm.
Waadt. Bez. Avenches, Chabrey, l P abgethan.
Neuenburg. Bez. Lode, Bravine, 2 P; Bez. Chaux-de-Fonds, La Sagne, l P -- Total 3 P als verdächtig unter thierärztlicher Aufsicht.
Genf. Bez. Linkes Ufer, Eaux-vives, 3 P verdächtig.
Gesammttotal 1 Fall, 6 Verdachtsfälle.
Rothlauf der Schweine.
Waadt.
Bez. Lavaux, Cully, l Schw umgestanden.
Gesammttotal 1 Fall.
Schafräude.
Zürich.
Bez. Winterthur, Elgg; die Seuche ist erloschen.
Konstatirte Gesetzesverletzungen.
Zürich. Je eine Buße von Fr. 20 und Fr. 15 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 20 (Mangel des Passirscheines).
Lnzern. Vier Bußen von je Fr. 10 (Mangel von Gesundheitsscheinen).
Zug. Einundzwanzig Bußen von je Fr. 10 und eine Buße von Fr. 5 (Nichteinhaltung des Huadebannes) ; je eine Buße von Fr. 10 und Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).
Basel-Landschaft. Zwei Bußen von je Fr. 10 (Mangel von Gesund h ei tsscheinen).
Schaff hausen. Eine Buße von Fr. 3 (Nichtabgabe eines Gesundheitsscheines).
St. Gallen. Eine Buße von Fr. 5 (gesetzwidrige Fleischeinfuhr).
Thnrgau. Eine Buße von Fr. 5 (Nichtabgabe des Gesundheitsscheiues).
Waadt. Fünf Bußen von je Fr. 10 und drei von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 10 (vorschriftswidriger Schweinetransport) ; eine Buße von Fr. 5 (vorschriftswidriger Verkauf von Kalbfleisch) ; in zwei Fällen je 8 Tage Gefängniß und Fr. 25 Buße (Verkauf von Pferdefleisch ohne vorhergehende tierärztliche Untersuchung).
Neuenburg. Eine Buße von Fr. 50 (Verletzung von Art. 110 der Vollziehungs-Verordnung vom 17. Dezember 1886).
·824
^ix si a nel.
Frankreich. Monat Februar: Lungenseuche, 15 Departements; Maul- und Klauenseuche, 2 Dopartements (Haut-Rhin); Milzbrand, 5 Departements; Rauschbrand, H Departements (Doubs, Jura); Rotz und Hautwurm, 32 Departements; Wuth, 116 Gemeinden in 44-Departements (Ain, Hochsavoyen) ; 132 Hunde und 5 Katzen wurden als wuthkrank abgethan; Rothlauf, 3 Departements (Doubs).
Elsaß - Lothringen. Monat Februar: Rotz, l Fall, 2 Verdachtsfälle; Milzbrand, 1 Fälle.
Baden. 1. bis 15. März: Rotz, l Verdachtsfall; Milzbrand, 5 Fälle; Rauschbrand, 6 Fälle.
Württemberg. Monat Februar : Milzbrand, 18 Fälle; Rauschbrand, 6 Fälle; Rotz, l Fall und 38 Verdachtsfälle; Lungenseuche, 6 Fälle und 134 Verdachtsfälle; Räude, 2853 Schafe erkrankt und seucheverdächtig.
Oesterreich-Ungarn. 31. März: Lungen- Maul- und Rotz und Milzseuche.
Klauen- Hautbrand.
seuche.
wurm.
Bezirke.
Galizien.... -- Mähren . . . . 10 B ö h m e n . . . . 12 Nieder-Oesterreich 5 Tyrol . . . . -- Schlesien . . . 2 Ober-Oesterreich . l Bukowina . . . -- Ungarn (22. Marx) 7
Bezirke.
-- -- -- -- l -- -- -- l
Bezirke.
-- -- -- l -- -- -- -- 8
Bezirke.
2 -- -- -- -- -- -- l 16
Rauschbrand.
Rothlauf,
Bezirke.
Bezirke.
-- -- -- -- -- -- -- -- --
-- -- -- -- -- -- -- -- --
Oesterreich-Ungarn war am 21. Mära frei von der Rinderpest.
Italien. 7.--I.S.März: Rausch- und Milzbrand, 24 Fälle; Rotz, 4 Fälle; Lungenseuche, 2 Fälle (Emilia).
B e r n , den 31. März 1887.
Schweiz. Landwirthschaftsdepartemeut.
825
Eidgenössisches Anleihen von Fr. 35,000,000 von 1880.
Kapitalrückzahlung auf 30. Juni 1887.
Infolge der heute staltgefundenen Vu. Verloosung gelangen auf 30. Juni 1887 aus dem 4 °/o eidgenössischen Anleihen von 18HO
nachfolgende Obligationen zur Rückzahlung und treten von diesem Zeitpunkte hinweg außer Verzinsung: Serie Nr.
20 51 366 512 569 924 933 965 1509 1588 1669 2226 2502 2653 3249 3260 3460
Nr.
390
A zu Fr. 500 153 173 573 578 1078 1210 1760 1795 2797 2893 3509 3545
(50 Stück).
226 290 342 355 651 691 872 923 1294 1316 1339 1351 1947 1992 2057 2177 2963 2965 2983 3159 3639
Serie B zu Fr. 1000 (276 Stück).
22 69 125 198 292 304 445
446
484
576
589
614
331 635
653
654
701
705
710
723
725
829
860
871
882
901
911
1029
1032
1322
1410
1445
1447
1494
1495
1544
1639
1650
1673 1909
1696 2013
1761 2095
1808.
2125
1854 2168
1855 2172
1863 2211
1870 2231
2252
2260
2301
2349
2461
2524
2530
2531
2576
2601
2650
2832
2907
3122
3127
3164
3240 3655 4052 4415
3294 3678 4234 4455
3407 3695 4240 4459
3447 3740 4260 4482
3519 3794 4270 4486
3582 3822 4293 4543
3592 3877 4342 4628
3616 3890 4396 4640
4665
4775
5172
5327
5349
5378
5389
5504
5506 6339 6692 7330 7992
5507 6346 6701 7426 8107
5660 5774 6405 6521 6730 6858 7465 7705 8195 8234
5784 6542 6993 7773 8358
5971 6596 7028 7846 8453
6059 6137 6615 6630 7080 7292 7921 7939 8462 8488
8519
8520
8527
8943
8952
8959
9101
9242 9510 9602 9786 9830 10068 10078 10166 10186 10256
9849 10496
9977 10528
10004 10579
8655
826
10865 11327 11878 12417 12630 13042 13502 13921 14497 14795 15370 15958 16288
10889 11368 11884 12446 12642 13126 13555 13953 14509 14802 15389 15998 16294
10910 11446 11965 12506 12725 13150 13579 14036 14535 14809 15410 16151 10296
10986 11452 12045 12511 12783 13227 13661 14233 14558 14942 15434 16192 16332
11104 11604 12062 12528 12784 13275 13690 14237 14679 15114 15450 16196 16365
11222 11724 12106 12548 12792 13427 13818 14277 14685 15227 15751 16210
11248 11753 12211 12587 12858 13457 13844 14310 14724 15252 15893 16248
11256 11767 12361 12629 12939 13468 13895 14416 14771 15341 15934 16275
Serie C zu Fr. 5000 (32 Stück).
Nr.
7 464 525 1062 1079 1515 1573
86 602 1204 1576
145 611 1295 1577
315 354 431 451 638 656 772 789 1299 1314 1331 1386 1582 1616
463 795 1444
Serie D zu Fr. 10,000 (14 Stück).
Nr.
561
28 670
144 679
284 694
323 798
362 821
428
502
532
Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesammtbetrage von Fr. 601,000 erfolgt bei der eidgenössischen Staatskasse, bei sämmtlichen schweizerischen Hauptzoll- und Kreispostkassen, bei dem Comptoir d'Escompte in Paris, der Elsaß-Lothringischen Bank in Straßburg und hei den Herren J. Groll & Söhne in Frankfurt a./M.
Die Einlösung der Inhabertitel geschieht gegen einfache Rückgabe derselben. Auf Namen eingeschriebene Titel sind bei der Rückzahlung durch den Eigenthümer zu quil.tiren (§ 843 O.-R.).
Gemäß den in den Titeln enthaltenen Bestimmungen soll jede Handänderung unter Einsendung des Titels dem Finanzdepartement angezeigt werden, welches die Kontrolirung daheriger Uebertnigungen in den Titeln bescheinigt. Titel, welchen diese Formalität mangelt, dürfen erst nach Erfüllung derselben eingelöst werden.
Von früheren Ziehungen sind nachstehende Nummern noch nicht eingelöst worden und es werden die Inhaber aufmerksam gemacht, daß deren Verzinsung auf dio angegebenen Verfallzeiten aufgehört hat.
827
Noch nicht eingelöste Obligationen auf 2. April 1887.
Auf 30. Juni 1884.
Serie B, Nr. 5909.
Auf 30. Juni 1886.
Serie A, Nr. 1929, 3146.
Serie B, Nr. 21, 4741, 5809, 10372, 11129, 13995, 14312.
Serie C, Nr. 456, 473, 1202.
B e r n , den 2. April 1887.
Schweiz. Finanzdepartement.
Verpfändung einer Eisenbahn.
Die Jura-Bern-Luzern-Bahngesellschaft in Bern beabsichtigt, die im Bau befindliche Linie Brienz-Alpnachstad (Brünigbahn), für welche ihr die Konzession durch Bundesbesehluß vom 13. Dezember 1886 übertragen wurde, sowie die Fortsetzung von Alpnachstad nach Luzern behufs Sicherstellung eines auf den Bau genannter Linien zu verwendenden Anleihens im Betrage von 5 Millionen Franken im I. Range zu verpfänden.
Zunächst wird einzig die im Bau begriffene Linie BrienzAlpnachstad Gegenstand des Pfandrechts sein und werden nur bis zum Betrage von 4 Millionen Pranken Titel ausgegeben werden.
Wenn später die Fortsetzung Alpnachstad-Luzern gebaut wird, so soll dieselbe dem Pfandobjekt zuwachsen, und es ist dann die Jura-Bern-Luzern-Bahn berechtigt, auch für die fünfte Million Titel auszugeben.
Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfand bestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 23. April 1887 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen bei (lern Bundesrathe einzureichen sind.
B e r n , den 5. April 1887.
Im N a m e n des Schweiz. B u n d e s rat h es: Die Bundeskanzlei.
828
Bekanntmachung.
Im September dieses Jahres wird in Parma (Italien) anläßlich der dortigen landwirtschaftlichen Kreisausstellung eine internationale Ausstellung von Molkereiprodukten und von Apparaten für die Käsefabrikation stattfinden. Diese Ausstellung wird folgende Abtheilungen umfassen : 1. Konservirte und kondensirte Milch; 2. Butter; 3. Käse; 4. Milchwirthschaftliche Nebenprodukte; 5. Maschinen und Geräthe für die Käsefabrikation ; 6. Hülfsstoffe für die Käsefabrikation ; 7. Instrumente zur Milchprilfung und zum Messen der Milch.
8. Lokale für die Käsefabrikation ; 9. Führung und Verwaltung von Käsereien; 10. Milchwirthschaftlicher Unterricht.
Als Preise sind '10 goldene, 55 silberne und 74 bronzene Medaillen ausgesetzt worden.
Anmeldungen sind vor dem 30. Juili 1887 der Commission d'organisation du concours international pour la fabrication du fromage à Parme einzureichen.
Weitere Auskunft wird bereitwilligst vom unterzeichneten Departemente ertheilt.
B e r n , den 7. April 1887.
Schweizerisches Landwirthschaftsdepartement.
Bekanntmachung.
Das unterzeichnete Departement bringt hiemit den schweizerischen Interessenten zur Kenntniß, daß vom 7. bis 15. Mai 1. J. in D r e s d e n e i n e i n t e r n a t i o n a l e G a r t e n b a u - A u s s t e l l u n g stattfinden wird. Anmeldungen haben bis zum 15. April
829 nächsthin zu erfolgen und sind an das ,,Geschäftsamt der internationalen Gartenbau-Ausstellung" zu richten. Das unterzeichnete Departement ertheilt bereitwilligst weitere bezügliche Auskunft.
B e r n , den 28. März 1887.
Schweizerisches Landwirthschafts-Departement
Bekanntmachung.
Die Auswanderungsagentur W. Breuckmann jr. in Basel hat unterm 31. Juli 1886 auf das ihr vom Bundesrath ertheilte Patent verzichtet und es wird ihr desshalb zu Ende des Monats Julinächsthin die hinterlegte Kaution von Fr. 40,000 zurückgestellt werden, sofern das unterzeichnete Departement bis zujenemm Zeitpunkt keineKenntnisß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die genannte Agentur geltend gemacht werden wollen.
B e r n , den 18. März 1887.
Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartement : Abtheilung Auswanderungswesen.
Bekanntmachung.
Die HH. Jakob B r u n und Ferd. B r u p b a c h e r in Z ü r i c h haben als Unteragenten der Auswanderungsagentur Otto Stoer in Basel zu fungiren aufgehört.
Die frühern Unteragenten der erloschenen Agentur Bauer & Muller in Basel, HH. J. Bart. A n h o r n in Heiden und F.Dom. S c h u l e r in Schwyz, sind nunmehr in den Dienst der Agentur L. Kaiser in Basel getreten.
B e r n , den 7. April 1887.
Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.
Abtheilung : Auswanderungswesen.
830
Bekanntmachung betreffend
die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.
In Erneuerung früherer Bekanntmachungen (siehe Bundesblatt 1875 Bd. IV, S. 207; 1879, Bd. I, S. 225; 1882, Bd. I, S. 434; 1884, Bd. I, S. 343, und Handelsamtsblatt 1883, I. Theil, Nr. 34; 1884 Nr. 21) werden nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendnngon Zollbefreiung eintreten kann.
Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Auslande gesandt werden, sind, um zollfreie Rückkehr nach der Schweiz zu genießen, hei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstünde, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die nöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender ertheilt werden.
Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrolirung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung.
Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenn der Freipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei der Zollstätte, die ihn ausgestellt hat, nicht vorgewiesen wird.
In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Einfuhr, die Freipaßabfertigung zu verlangen. Für die Wiederausfuhr muß in diesem Falle, hei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verläcgerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hiefür vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.
Hat in Folge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften die Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrückvergiitungsbegehren keine Berücksichtigung finden.
B e r n , den 23. März 1885.
Eidg. Oberzolldirektion Repvoduzirt im April
1887.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1887
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
15
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
09.04.1887
Date Data Seite
818-830
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