818

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1886 und 1887.

1887.

Monate.

1886.

Fr.

1

Januar . .

Februar . .

März . . .

April . . .

Mai . . .

Juui . . .

Juli . . .

August . . .

September .

Oktober . .

November .

Dezember .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

1,389,938. 45 1,563,183. 32 1,606,247. 22 1,809,262. 78 1,814,387. 74 2,133,125. 43 1,814,829. 65 1,824,213. 59 1,651,076.07 \ 1,705,446. 27 1,740,607. 46 1,929,883. 32 2,212,843. 67 2,053,842. 32 2,521,319. 68

Total 22,264,635. 44 auf Ende März

1887.

--

4,810,573. 41 5,505,571. 53

Mehreinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

173,244. 87 203,015. 56 318,737. 69

-- 694,998. 12

-- -- --

-- --

819

Tarifentscheide des

Zolldepartements im Monat März 1887.

Tarifnummer.

16. Soda, roh, krystallisirt, calcinirt.

30. Schwei'spatli, geschlemmt, in Teigform.

47. Trockenplatten für Photographien.

63. Holzschachteln, blos gebeizt; Schmirgelscheiben.

104.

Gehäuse aller Art für Taschenuhren.

105. Lokomobile.

133.

Waffen, antiquarische, sofern sie noch als Waffen gebraucht werden können (andere: nach Material und Beschaffenheit).

138.

Kabel aller Art für elektrische Leitungen, auch mit Armatur von Blei, Bisen, etc.

173.

In den Tariferläuterungen ist der Artikel ,,Schmirgelscheiben a zu streichen. (S. Nr. 63 hievor.)

196.

Aspic d'anguilles, io Gläsern.

198.

Thiere, getödtete, nicht ausgeweidete.

215. Davi (Erdweizen, Moorhirse).

216.

Biscuitmehl, Zwiebackmehl : <
218.

Paniermehl, zerkleinerter Zwieback, Biscuitinehl : in Packeten, Büchsen, etc.

247/256. lu den Tarif'erläuterungen ist im zweiten Satz nach dem Wort ,,Flüssig-keiten" einzuschalten: ,,-- Sprit ausgenommen -- a .

254. Für Sprit in Cisternenwagen beträgt der Tarazuschlag zum Nettogewicht 20 °/o.

309. Putztüeher imprägnirte (sog. serviettes prodigieuses), zum Putzen von Metallen.

310.

Juteteppiche, sammetartige, nicht aufgeschnitten.

311.

Baumwollgewebe, mit Oel getränkt, zu Verpaokungszweckeu.

Bundesblatt. 39. Jahrg. Bd. 1.

56

820 Tarifnnmmer.

319.

353.

354.

358 a.

411.

Seidenbeuteltuch.

Strohröhrchen, rohe.

Holzspäne zur Hutfabrikation.

Reiseartikel (Hutschachteln, Koffer, Taschen, Tornister, etc.)

mit Segeltuch, Wachstuch, Zwillich und dergleichen überzogen.

In den Tariferläuterungen ist zu streichen: ,,Reiseartikel (Koffern, Taschen, Tornister, etc.) ohne Lederüberzug (mit Luderüberzug s. Nr. 83)".

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzerri, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaflhausen, Preiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 27. März bis 2. April 1887.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der nenn Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von PJainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen) Pocken. -- Masern. Basel 3, Bern 6.

Scharlach. Basel l, St. Gallen 1.

Diphteritis und Croup. Genf l, Basel l, Bern l, St. Gallen l, Neuenburg l, Freiburg 1.

Keuchhusten. -- Rothlauf. Neuenburg 1.

Typhus. Genf 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. -- Eidg. statistisches Bureau.

821

Bulletin Nr. 6 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Scli^veiz vom 16. bis 31. März 1887.

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe ; W = Weiden ; P = Pferde ; R = Rindvieh ; Schw = Schweine ; Z = Ziegen; Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Ansteckende Lungenseuche.

Zürich/Aargau. Die mit Bezug auf den im Bulletin Nr. 5 aufgeführten Fall angehobene Untersuchung hat herausgestellt, daß derselbe nicht ein aus Gränichen stammendes Stück Rindvieh, sondern einen Ochsen betrifft, der durch einen Zürcher Viehhändler aus dem Elsaß eingeführt und für welchen der für das fragliche Thier aus Gränichen bestimmte Gesundheitsschein abgegeben worden ist.

Die über den Stall in Gränichen verhängte Sperre wurde infolge dessen sofort aufgehoben ; die angeordneten weitern Vorsichtsmaßregeln sind sistirt.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Delsberg, Roggenburg, \ R; Bez. Niedersimmenthal, Spiez, l R; Erlenbach, l R; Niederstocken, l R -- Total 4 R umgestanden.

Luzern. Bez. Luzern, Meyerskappel, 4 R abgesperrt.

Unterwaiden o. W. Kerns, l R abgethan.

Gesammttotal 5 Fälle.

822

Milzbrand.

Bern. Bez. Delsberg, Roggenburg, l R; Bez. Bern, Köniz, l R -- Total 2 R umgestanden.

Solothurn. Bez. Baisthal, Gänsbrunnen, l R umgestanden.

Thurgan. Bez. Arbon, Roggweil, l R umgestanden, 3 R abgesperrt.

Gesammttotal 4 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Bern. Bez. Münster, Grandval, \ St (9 R*); Be/.. Courtelary, Courtelary, l 8t (10 R*, i Schw*). -- Total 2 St (19 R*, 1 Schw*).

Preiburg. Bez. Greyerz, Estavannens, 10 St (68CR*, 28 Schf*, l Z*, 6 Schw*}, wovon (3 R*) umgestanden. Ursprung läßt sich wahrscheinlich auf mangelhafte Desinfektion nach der letztjährigen Seuchenperiode zurückführen ; Verlauf rasch und gutartig. -- Bez.

Glane, Mezières, l St (9 R*, 2 Z*, 10 Schw*), wovon (l R*) umgestanden; vermuthliehe Einschleppung durch eine auf dem Markt in Romont gekaufte Kuh aus Villarimboud ; die Seuche tritt ziemlich heftig auf. -- Orsonnens, l St (10 R*). -- Total 12 St (87 R*, 28 Schf, 3 Z*, 16 Schw*), wovon (4 R*) umgestanden. -- In sämmtlichen Fällen strengste Anordnungen im Sinne der Verordnung vom 17. Dezember 1886.

Gesammttotal 14 Ställe mit 154 StUck Vieh, wovon 4 StUck umgestanden.

Vermehrung seit 15. März 12 Ställe mit 147 StUck Vieh.

Wuth.

Zürich. Bez. Morgen, Horgen, \ H umgestanden; das betreffende Thier wurde im November 1886 von einem wuthkranken Hunde in Horgen gebissen und dann zur Beobachtung dem Thierspital Zürich übergeben \ jüngst konnte dasselbe als geheilt resp.

unverdächtig entlassen werden. Beim Eigenthümer ging das Thier kurze Zeit darauf, also ca. 3 J /2 Monate nach der Infektion, an Wuth zu Grunde. -- Hundebann über sätnmtliche Gemeinden des Bezirks Horgen.

Gesammttotal 1 Fall.

823 Rotz und Hautwurm.

Waadt. Bez. Avenches, Chabrey, l P abgethan.

Neuenburg. Bez. Lode, Bravine, 2 P; Bez. Chaux-de-Fonds, La Sagne, l P -- Total 3 P als verdächtig unter thierärztlicher Aufsicht.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Eaux-vives, 3 P verdächtig.

Gesammttotal 1 Fall, 6 Verdachtsfälle.

Rothlauf der Schweine.

Waadt.

Bez. Lavaux, Cully, l Schw umgestanden.

Gesammttotal 1 Fall.

Schafräude.

Zürich.

Bez. Winterthur, Elgg; die Seuche ist erloschen.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Je eine Buße von Fr. 20 und Fr. 15 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 20 (Mangel des Passirscheines).

Lnzern. Vier Bußen von je Fr. 10 (Mangel von Gesundheitsscheinen).

Zug. Einundzwanzig Bußen von je Fr. 10 und eine Buße von Fr. 5 (Nichteinhaltung des Huadebannes) ; je eine Buße von Fr. 10 und Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Basel-Landschaft. Zwei Bußen von je Fr. 10 (Mangel von Gesund h ei tsscheinen).

Schaff hausen. Eine Buße von Fr. 3 (Nichtabgabe eines Gesundheitsscheines).

St. Gallen. Eine Buße von Fr. 5 (gesetzwidrige Fleischeinfuhr).

Thnrgau. Eine Buße von Fr. 5 (Nichtabgabe des Gesundheitsscheiues).

Waadt. Fünf Bußen von je Fr. 10 und drei von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 10 (vorschriftswidriger Schweinetransport) ; eine Buße von Fr. 5 (vorschriftswidriger Verkauf von Kalbfleisch) ; in zwei Fällen je 8 Tage Gefängniß und Fr. 25 Buße (Verkauf von Pferdefleisch ohne vorhergehende tierärztliche Untersuchung).

Neuenburg. Eine Buße von Fr. 50 (Verletzung von Art. 110 der Vollziehungs-Verordnung vom 17. Dezember 1886).

·824

^ix si a nel.

Frankreich. Monat Februar: Lungenseuche, 15 Departements; Maul- und Klauenseuche, 2 Dopartements (Haut-Rhin); Milzbrand, 5 Departements; Rauschbrand, H Departements (Doubs, Jura); Rotz und Hautwurm, 32 Departements; Wuth, 116 Gemeinden in 44-Departements (Ain, Hochsavoyen) ; 132 Hunde und 5 Katzen wurden als wuthkrank abgethan; Rothlauf, 3 Departements (Doubs).

Elsaß - Lothringen. Monat Februar: Rotz, l Fall, 2 Verdachtsfälle; Milzbrand, 1 Fälle.

Baden. 1. bis 15. März: Rotz, l Verdachtsfall; Milzbrand, 5 Fälle; Rauschbrand, 6 Fälle.

Württemberg. Monat Februar : Milzbrand, 18 Fälle; Rauschbrand, 6 Fälle; Rotz, l Fall und 38 Verdachtsfälle; Lungenseuche, 6 Fälle und 134 Verdachtsfälle; Räude, 2853 Schafe erkrankt und seucheverdächtig.

Oesterreich-Ungarn. 31. März: Lungen- Maul- und Rotz und Milzseuche.

Klauen- Hautbrand.

seuche.

wurm.

Bezirke.

Galizien.... -- Mähren . . . . 10 B ö h m e n . . . . 12 Nieder-Oesterreich 5 Tyrol . . . . -- Schlesien . . . 2 Ober-Oesterreich . l Bukowina . . . -- Ungarn (22. Marx) 7

Bezirke.

-- -- -- -- l -- -- -- l

Bezirke.

-- -- -- l -- -- -- -- 8

Bezirke.

2 -- -- -- -- -- -- l 16

Rauschbrand.

Rothlauf,

Bezirke.

Bezirke.

-- -- -- -- -- -- -- -- --

-- -- -- -- -- -- -- -- --

Oesterreich-Ungarn war am 21. Mära frei von der Rinderpest.

Italien. 7.--I.S.März: Rausch- und Milzbrand, 24 Fälle; Rotz, 4 Fälle; Lungenseuche, 2 Fälle (Emilia).

B e r n , den 31. März 1887.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartemeut.

825

Eidgenössisches Anleihen von Fr. 35,000,000 von 1880.

Kapitalrückzahlung auf 30. Juni 1887.

Infolge der heute staltgefundenen Vu. Verloosung gelangen auf 30. Juni 1887 aus dem 4 °/o eidgenössischen Anleihen von 18HO

nachfolgende Obligationen zur Rückzahlung und treten von diesem Zeitpunkte hinweg außer Verzinsung: Serie Nr.

20 51 366 512 569 924 933 965 1509 1588 1669 2226 2502 2653 3249 3260 3460

Nr.

390

A zu Fr. 500 153 173 573 578 1078 1210 1760 1795 2797 2893 3509 3545

(50 Stück).

226 290 342 355 651 691 872 923 1294 1316 1339 1351 1947 1992 2057 2177 2963 2965 2983 3159 3639

Serie B zu Fr. 1000 (276 Stück).

22 69 125 198 292 304 445

446

484

576

589

614

331 635

653

654

701

705

710

723

725

829

860

871

882

901

911

1029

1032

1322

1410

1445

1447

1494

1495

1544

1639

1650

1673 1909

1696 2013

1761 2095

1808.

2125

1854 2168

1855 2172

1863 2211

1870 2231

2252

2260

2301

2349

2461

2524

2530

2531

2576

2601

2650

2832

2907

3122

3127

3164

3240 3655 4052 4415

3294 3678 4234 4455

3407 3695 4240 4459

3447 3740 4260 4482

3519 3794 4270 4486

3582 3822 4293 4543

3592 3877 4342 4628

3616 3890 4396 4640

4665

4775

5172

5327

5349

5378

5389

5504

5506 6339 6692 7330 7992

5507 6346 6701 7426 8107

5660 5774 6405 6521 6730 6858 7465 7705 8195 8234

5784 6542 6993 7773 8358

5971 6596 7028 7846 8453

6059 6137 6615 6630 7080 7292 7921 7939 8462 8488

8519

8520

8527

8943

8952

8959

9101

9242 9510 9602 9786 9830 10068 10078 10166 10186 10256

9849 10496

9977 10528

10004 10579

8655

826

10865 11327 11878 12417 12630 13042 13502 13921 14497 14795 15370 15958 16288

10889 11368 11884 12446 12642 13126 13555 13953 14509 14802 15389 15998 16294

10910 11446 11965 12506 12725 13150 13579 14036 14535 14809 15410 16151 10296

10986 11452 12045 12511 12783 13227 13661 14233 14558 14942 15434 16192 16332

11104 11604 12062 12528 12784 13275 13690 14237 14679 15114 15450 16196 16365

11222 11724 12106 12548 12792 13427 13818 14277 14685 15227 15751 16210

11248 11753 12211 12587 12858 13457 13844 14310 14724 15252 15893 16248

11256 11767 12361 12629 12939 13468 13895 14416 14771 15341 15934 16275

Serie C zu Fr. 5000 (32 Stück).

Nr.

7 464 525 1062 1079 1515 1573

86 602 1204 1576

145 611 1295 1577

315 354 431 451 638 656 772 789 1299 1314 1331 1386 1582 1616

463 795 1444

Serie D zu Fr. 10,000 (14 Stück).

Nr.

561

28 670

144 679

284 694

323 798

362 821

428

502

532

Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesammtbetrage von Fr. 601,000 erfolgt bei der eidgenössischen Staatskasse, bei sämmtlichen schweizerischen Hauptzoll- und Kreispostkassen, bei dem Comptoir d'Escompte in Paris, der Elsaß-Lothringischen Bank in Straßburg und hei den Herren J. Groll & Söhne in Frankfurt a./M.

Die Einlösung der Inhabertitel geschieht gegen einfache Rückgabe derselben. Auf Namen eingeschriebene Titel sind bei der Rückzahlung durch den Eigenthümer zu quil.tiren (§ 843 O.-R.).

Gemäß den in den Titeln enthaltenen Bestimmungen soll jede Handänderung unter Einsendung des Titels dem Finanzdepartement angezeigt werden, welches die Kontrolirung daheriger Uebertnigungen in den Titeln bescheinigt. Titel, welchen diese Formalität mangelt, dürfen erst nach Erfüllung derselben eingelöst werden.

Von früheren Ziehungen sind nachstehende Nummern noch nicht eingelöst worden und es werden die Inhaber aufmerksam gemacht, daß deren Verzinsung auf dio angegebenen Verfallzeiten aufgehört hat.

827

Noch nicht eingelöste Obligationen auf 2. April 1887.

Auf 30. Juni 1884.

Serie B, Nr. 5909.

Auf 30. Juni 1886.

Serie A, Nr. 1929, 3146.

Serie B, Nr. 21, 4741, 5809, 10372, 11129, 13995, 14312.

Serie C, Nr. 456, 473, 1202.

B e r n , den 2. April 1887.

Schweiz. Finanzdepartement.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Jura-Bern-Luzern-Bahngesellschaft in Bern beabsichtigt, die im Bau befindliche Linie Brienz-Alpnachstad (Brünigbahn), für welche ihr die Konzession durch Bundesbesehluß vom 13. Dezember 1886 übertragen wurde, sowie die Fortsetzung von Alpnachstad nach Luzern behufs Sicherstellung eines auf den Bau genannter Linien zu verwendenden Anleihens im Betrage von 5 Millionen Franken im I. Range zu verpfänden.

Zunächst wird einzig die im Bau begriffene Linie BrienzAlpnachstad Gegenstand des Pfandrechts sein und werden nur bis zum Betrage von 4 Millionen Pranken Titel ausgegeben werden.

Wenn später die Fortsetzung Alpnachstad-Luzern gebaut wird, so soll dieselbe dem Pfandobjekt zuwachsen, und es ist dann die Jura-Bern-Luzern-Bahn berechtigt, auch für die fünfte Million Titel auszugeben.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfand bestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 23. April 1887 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen bei (lern Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 5. April 1887.

Im N a m e n des Schweiz. B u n d e s rat h es: Die Bundeskanzlei.

828

Bekanntmachung.

Im September dieses Jahres wird in Parma (Italien) anläßlich der dortigen landwirtschaftlichen Kreisausstellung eine internationale Ausstellung von Molkereiprodukten und von Apparaten für die Käsefabrikation stattfinden. Diese Ausstellung wird folgende Abtheilungen umfassen : 1. Konservirte und kondensirte Milch; 2. Butter; 3. Käse; 4. Milchwirthschaftliche Nebenprodukte; 5. Maschinen und Geräthe für die Käsefabrikation ; 6. Hülfsstoffe für die Käsefabrikation ; 7. Instrumente zur Milchprilfung und zum Messen der Milch.

8. Lokale für die Käsefabrikation ; 9. Führung und Verwaltung von Käsereien; 10. Milchwirthschaftlicher Unterricht.

Als Preise sind '10 goldene, 55 silberne und 74 bronzene Medaillen ausgesetzt worden.

Anmeldungen sind vor dem 30. Juili 1887 der Commission d'organisation du concours international pour la fabrication du fromage à Parme einzureichen.

Weitere Auskunft wird bereitwilligst vom unterzeichneten Departemente ertheilt.

B e r n , den 7. April 1887.

Schweizerisches Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Departement bringt hiemit den schweizerischen Interessenten zur Kenntniß, daß vom 7. bis 15. Mai 1. J. in D r e s d e n e i n e i n t e r n a t i o n a l e G a r t e n b a u - A u s s t e l l u n g stattfinden wird. Anmeldungen haben bis zum 15. April

829 nächsthin zu erfolgen und sind an das ,,Geschäftsamt der internationalen Gartenbau-Ausstellung" zu richten. Das unterzeichnete Departement ertheilt bereitwilligst weitere bezügliche Auskunft.

B e r n , den 28. März 1887.

Schweizerisches Landwirthschafts-Departement

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur W. Breuckmann jr. in Basel hat unterm 31. Juli 1886 auf das ihr vom Bundesrath ertheilte Patent verzichtet und es wird ihr desshalb zu Ende des Monats Julinächsthin die hinterlegte Kaution von Fr. 40,000 zurückgestellt werden, sofern das unterzeichnete Departement bis zujenemm Zeitpunkt keineKenntnisß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die genannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 18. März 1887.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartement : Abtheilung Auswanderungswesen.

Bekanntmachung.

Die HH. Jakob B r u n und Ferd. B r u p b a c h e r in Z ü r i c h haben als Unteragenten der Auswanderungsagentur Otto Stoer in Basel zu fungiren aufgehört.

Die frühern Unteragenten der erloschenen Agentur Bauer & Muller in Basel, HH. J. Bart. A n h o r n in Heiden und F.Dom. S c h u l e r in Schwyz, sind nunmehr in den Dienst der Agentur L. Kaiser in Basel getreten.

B e r n , den 7. April 1887.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Abtheilung : Auswanderungswesen.

830

Bekanntmachung betreffend

die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

In Erneuerung früherer Bekanntmachungen (siehe Bundesblatt 1875 Bd. IV, S. 207; 1879, Bd. I, S. 225; 1882, Bd. I, S. 434; 1884, Bd. I, S. 343, und Handelsamtsblatt 1883, I. Theil, Nr. 34; 1884 Nr. 21) werden nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendnngon Zollbefreiung eintreten kann.

Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Auslande gesandt werden, sind, um zollfreie Rückkehr nach der Schweiz zu genießen, hei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstünde, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die nöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender ertheilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrolirung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenn der Freipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei der Zollstätte, die ihn ausgestellt hat, nicht vorgewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Einfuhr, die Freipaßabfertigung zu verlangen. Für die Wiederausfuhr muß in diesem Falle, hei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verläcgerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hiefür vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.

Hat in Folge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften die Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrückvergiitungsbegehren keine Berücksichtigung finden.

B e r n , den 23. März 1885.

Eidg. Oberzolldirektion Repvoduzirt im April

1887.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

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In

Foglio federale

Jahr

1887

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.04.1887

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818-830

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