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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 17. Juni 1887.)

Herr Oberlieutenant H a r t m an n, Genie-Instruktor II. Klasse, hat die von ihm nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle vom Bundesrathe erhalten.

Der Bundesrath hat den Termin, bis zu welchem die Noten der aufgehobenen Solothurnischen Bank von der Solothurner Kantonalbank einzulösen sind, bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert. Die Verpflichtung zur Annahme, beziehungsweise Einlösung dieser Noten, hat für die übrigen Emissionsbanken im Sinne von Art. 20 und 21 des Banknotengesetzes bis zum 31. Dezember 1887 fortzubestehen.

(Vom 20. Juni 1887.)

Nach Art. 21 der Uebereinkunft betreffend die Errichtung einer internationalen Union zum Schutze der literarischen und künstlerischen Werke, vom 9. September 1886,*) sind die Ratifikationen spätestens innerhalb Jahresfrist in Bern auszuwechseln.

Der Schweiz. Bundesrath hat daher beschlossen, die der Uebereinkunft beigetretenen Staaten, B e l g i e n , D e u t s c h l a n d , F r a n k reich, G r o ß b r i t a n n i e n , H a i t i , I t a l i e n , Liberia, Span i e n und T u n i s , einzuladen, zu einer am 5. September 1887, Vormittags 11 Uhr, in Bern stattfindenden Konferenz ihre Bevollmächtigten behufs Vornahme des Ratifikationsaustausches abzuordnen.

Der Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen ist für sich und zu Händen der Verwaltungen der übrigen Reformtarifbahne - eröffnet. worden, a. daß der Bundesrath nicht gestatten könne, daß für die Abwägung der Güter der Spezialtarifklasse I höhere Taxen *) Siehe Bundesblatt vom Jahr 1886, Band III, Seite 1161--1177.

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bezogen werden, als für die Güter der übrigen Spezialtarifklassen, und daß daher die Wägegebühr auch für die Spezialtarifklasse I auf 150 Rappen angesetzt werde; b. daß der Bundesrath die Einführung des im Sinne von litt, a abgeänderten Nachtrages II zum Reglement und Tarif betreffend den Bezug der Nebengebühren auf spätestens dea 1. August dieses Jahres gewärtige.

Die Verordnung über die Konzessionen der Dampfbootunternehmungen vom 24. November 1882*) ist abgeändert worden, wie folgt: a. Art. 20 erhält folgenden Zusatz : ,,Auf Verlangen des Eisenbahndepartements haben die Dampfbootverwaltungen auch zur Einrichtung des direkten Personen- und Güterverkehrs mit den Eisenbahnen Hand zu bieten."

b. Art. 23 erhält folgende Fassung: ,,Im Uebrigen sollen die Taxen für Jedermann gleichmäßig berechnet werden. Alle Aenderungen an den Tarifen oder den Transportreglementen, mögen sie den Transport von Personen, Gepäck oder Gütern betreffen, sind dem Post- und Eisenbahndepartement zur Kenntniß zu bringen und dürfen nur nach dessen Genehmigung und nach gehöriger Publikation, welche in der Regel mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten erfolgen muß, in Kraft gesetzt werden.1* "Das Post- und Eisenbahndepartement hat ferner das Recht, von allen, auf die Organisation und den Betrieb der Dampfschiffunternehmungen bezüglichen Akten und Verträgen Einsieht zu nehmen. a Die Konzessionen pro 1887/88 sollen nur unter Geltendmachung dieser Abänderungen ertheilt werden.

(Vom 23. Juni 1887.)

Dem Verwaltungsrath der T r a v e r s t h a l b a h n ist die Verpfandung der Z weiglinie Fleurier-Buttes im I.Range für einen Betrag von Fr. 50,000 zur Sicherstellung eines zur Deckung der *) Siehe eidg. Gesetzsammlung n. F., Band VI, Seite 593.

496 restanzlichen Baukosten für genannte Linie, sowie der Kosten für Erhöhung der Stationsgebäude in C o u v e t , Mo ti er s und St. S u l p i c e zu verwendenden Anleihens im gleichen Betrage bewilligt worden.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 17. Juni 1887) als Post Verwalter in Lugano: Hr. Antonio Antognini, von Lugano, Postbüreauchef daselbst; (am 23. Juni 1887) als Zollkontroleur in Perly : ,, Postkommis in Morges : ,,

,,

,, Basel:

,, Telegraphist in Estavayer: ,,

,,

,, Couvet:

Hr. Jacques Mathonnet, vou Genf, seit 1877 Gehülfe bei der dortigen Zollstätte; ,, Felix Grobet, v. Montcherand (Waadt), Postkommis in Zürich ; ,, Albert Wellauer, Postaspirant, von Thundorf (Thurgau), in Zürich; ,, Joseph Bersier, Notar, von und in Estavayer (Freiburg) ; ,, James Thiébaud, von Brot · (Neuenburg), Posthalter und Telegraphist in Motiers.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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1887

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25.06.1887

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494-496

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