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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die am 10. Juli 1887 stattfindende Volksabstimmung über theilweise Abänderung der Bundesverfassung (Erfindungsschutz).

, ,, : (Vom 24. Mai 1887.)

Getreue, .liebe Eidgenossen!

Laut Bundesbeschluss vom 28. April 1887 ist die Frageeinerr theilweisen Aenderung der Bundesverfassung ( E r f i n d u n g s s c h u t z , Art. 64) der Abstimmung des Volkes und der Stände zu unterbreiten.

.

, .

Wir haben die Ehre, Ihnen anzuzeigen, daß diese Abstimmung von uns auf Sonntag den 10. Juli nächsthin angesetzt worden ist.

"Wir werden nicht ermangeln, Ihnen unsern daherigen Beschluß in der üblichen Anzahl von Exemplaren zum Anschlage übermachen zu lassen, und wir ersuchen Sie, Ihrerseits alle Anordnungen zu treffen, damit die Abstimmung in gesetzlicher Weise vor sich gehe (Bundesgesetze vom 19. Juli 1872 ; und 17. Juni 1874: Amtliche Sammlung X, 915, und n. F. I, 116).

Insbesondere wollen Sie dafür besorgt sein, daß die Vorlugen spätestens vier Wochen vor dem Abstimmungstage in die Hand der Stimmberechtigten gelangen, und daß die Protokolle gemeindeweise in vorgeschriebener Form angefertigt und binnen spätestens 10 Tagen, von der Abstimmung an gerechnet, hieher gesandt werden, während die Stimmzeddel gehörig versiegelt bis auf weiteres zuhanden der Bundesbehörden ' aufzubewahren sind.

950 Für die Zahl der Vorlagen und Stimmzeddel haben wir den Maßstab der letzten Volksabstimmung zu Grunde gelegt. Allfällige abweichende Wünsche wollen Sie durch Vermittlung Ihrer Kanzleien beförderlichst an die Bundeskanzlei gelangen lassen.

Im Uebrigen benutzen wir gerne diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 24. Mai 1887.

Im Namen des Schweiz: Bundesrathes, Der Bundespräsident: Droz.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Rangier.

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Kreisschreiben der

schweizerischen Bundeskanzlei an die Staatskanzleien sämmtlicher Kantone, betreffend die am 10. Juli 1887 stattfindende Volksabstimmung über theilweise Abänderung der Bundesverfassung (Erfindungsschutz).

(Vom 24. Mai 1887.)

Hochgeachtete Herren l Wie Sie dem bundesräthlichen Kreisschreiben an die Kantonsregierungen von heute entnehmen wollen, ist die Volksabstimmung über den Bundesbeschluss betreffend E r f i n d u n g s s c h u t z auf Sonntag den 10. Juli näehsthin festgesetzt worden.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die am 10. Juli 1887 stattfindende Volksabstimmung über theilweise Abänderung der Bundesverfassung (Erfindungsschutz)(Vom 24. Mai 1887.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1887

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.05.1887

Date Data Seite

949-950

Page Pagina Ref. No

10 013 533

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