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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Kreisschreiben des

schweizerischen Politischen Departements an die Kantonsregierungen betreffend die Beiträge an die schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande ftir das Jahr 1915.

(Vom 15. April 1916.)

Herr Präsident, geehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen eine Zusammenstellung*) zu übermitteln, der Sie entnehmen wollen, wie die den schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande vom Bund und von den Kantonen gewährten Jahresbeiträge für das Jahr 1915 verteilt worden sind.

Diese nach dem vorjährigen Schema aufgestellte Tabelle gibt das Vermögen, die Einnahmen, die freiwilligen Beiträge, die gewährten Unterstützungen und die Verwaltungs- und sonstigen Kosten an. Die schweizerischen Asyle oder Homes und die vom Bunde und von den Kantonen unterstützten ausländischen Asyle und Spitäler, welche auch Schweizer aufnehmen und verpflegen, erscheinen getrennt aufgeführt.

Dio von den Kantonen für 1915 gewährten Beiträge belaufen sich auf die Gesamtsumme von Fr. 28,770, gegen Fr. 28,820 im Vorjahre. Der Bundesbeitrag beträgt wieder Fr. 40,000, gegen Fr. 35,000 im Jahr 1909.

Als neu erscheinen zum erstenmal auf der Liste: Monaco: Société suisse de la Principauté de Monaco.

London: Comitee for work amongforeign girls; standing comitee of thè international Union of friends of young woinen. ~ *) Siehe Beilage ,,Stand der schweizerischen Htllfsgesellschaften und Asyle im Auslands und Verteilungsliste der Beiträge für 1915" zur heutigen Nummer des Bundesblattes.

487 Die für Südafrika bestimmten Beitrage werden in Zukunft auf anderem Wege ausgerichtet werden; aus diesem Grunde ist der ,,Deutscher Hülfsverein Kapstadt" von der Liste gestrichen worden.

Für das Jahr 1915 haben folgende Gesellschaften auf den Beitrag zugunsten weniger wohlhabender Gesellschaften verzichtet: Alexandria (Ägypten) : Société suisse de secours.

Bahia: Société suisse de bienfaisance.

Barcelona: Société suisse de bienfaisance.

Barletta (Italien): Schweizerverein Barletta.

Bombay: Schweizerischer Hülfsverein.

Boston: Swiss benevolent society.

Bucarest (Rumänien): Fonds de bienfaisance helvétique.

Bucarest (Rumänien) : Société suisse de Bucarest.

Buenos Aires : Sociedad filantròpica suiza.

Buenos Aires : Sociedad suiza de beneficencia.

Cognac (France) : Société suisse de secours.

Düsseldorf: Schweizer Unterstützungsverein ,,Edelweiss".

Frankfurt a/M.: Schweizer Gesellschaft.

Galatz (Rumänien): Schweizerverein.

Genova: Società elvetica di benetìcenza.

Kharkoff: Société suisse de bienfaisance.

Leipzig : Schweizer-Gesellschaft.

Litte:"Société suisse de bienfaisance.

Liverpool: Swiss Relief Committee.

Madrid: Sociedad suiza de beneficencia.

Manchester: Schweizerischer Hülfsverein.

Marienburg (Westpreussen) : Schweizerverein.

Mailand: Società svizzera di beneficenza.

Monaco : Société suisse de la Principauté de Monaco.

Menton: Société helvétique de bienfaisance.

Mexico: Société suisse des secours.

Moskau: Schweizer Hülfsverein, New York, N. Y.: Schweizerische Wohltätigkeitsgesellschaft.

Nîmes (France) : Société suisse Helvetia.

Odessa: Société suisse de bienfaisance.

Pernambuco : Schweizerische Hülfsgesellschaft.

Petrograd: Société suisse de bienfaisance.

Philadelphia, Pa: Schweizerische Wohltätigkeitsgesellschaft.

Portland, Oregon: Schweizerische Hülfsgesellschaft, Rio de Janeiro : Société philantropique suisse.

Rosario de Santa Fé: Société philantropique suisse.

Bundesblatt.

68. Jahrg. Bd. II.

33

488

Rostoff (Russie) : Société suisse de bienfaisance.

St. Louis, Mo. : Hülfsgesellschaft Helvetia.

St. Quentin: Société helvétique de bienfaisance.

San Francisco, Cul : Swiss Relief Society.

Santiago de Claie : Sociedad suiza de beneficencia.

São Paulo (Brasilien) : Schweizerische Wohltätigkeitsgesellschaft ,,Helvetia".

Shanghai (China): Société suisse en Chine "Helvetia".

Torino: Société de secours suisse.

Washington, D. C. : Schweizerische Wohltätigkeitsgesellschaft.

Yokohama (Japan) : Société suisse de bienfaisance.

Im ganzen enthält die diesjährige Tabelle: 146 Hülfsvereine, 14 schweizerische Anstalten, 35 ausländische Asyle und Spitaler (l mehr als im Vorjahr), zusammen 195 Vereine und Anstalten (l mehr als im Vorjahr).

Da eine gewisse Anzahl von Gesellschaften keine Berichte eingesandt haben und das Gesamtresultat daher ein wahrheitsgetreues Bild nicht ergeben hätte, so haben wir es dieses Jahr unterlassen, die Vermögen, die Ausgaben für wohltätige Zwecke etc. der Gesellschaften zusammenzustellen.

Indem wir Ihnen für alles, was Sie für unsere Hülfsgesellschaften und Asyle im Auslande tun, namens derselben bestens danken, bitten wir Sie, ihrer auch fernerhin hülfreich gedenken zu wollen.

Wir benutzen die Gelegenheit, um Sie, Herr Präsident, geehrte Herren, unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Schweizerisches Politisches Departement : Hoffmann.

Auskündung behufs Erbenausmittlung.

Die am" 29. Dezember 1905 in Basel verstorbene Jungfrau Anna Maria Hegi, aus Roggwil (Kt. Bern), geboren 1829, hat in ihrem Testament vom 22. Dezember 1905 ihren Bruder, Jakob Hegi, unbekannt abwesend in Südamerika, zu ihrem alleinigen Erben eingesetzt, sofern er binnen zehn Jahren nach Buropa zurückkehre. Im andern Falle sollten aus dem Nachlass eine

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Reihe Vermächtnisse ausgerichtet werden, worunter ein Vermächtnis von 1500 Fr. an die Nichte Louise Schleuninger, sofern sie binnen den erwähnten zehn Jahren aus Indien zurückgekehrt Bein sollte.

Die beiden vorstehenden Bedachten werden hiermit aufgefordert, sich binnen vier Monaten, also bis 12. August 1916, bei der unterzeichneten Behörde zu melden, widrigenfalls gemäss den übrigen testamentarischen Bestimmungen über den Nachlass verfügt werden würde.

B a s e l , den 12. April 1916.

(2.).

Erbschaftsamt des Kantons Baselstadt.

Arbeitsplätze im Institut Mosso.

Die der Schweiz zustehenden wissenschaftlichen Arbeitsplätze im Institut Mosso auf Col d'Olen (3000 m ü. M.) sind für das laufend« Jahr zur Benutzung zu vergeben.

Die hierauf bezüglichen reglementarischen Bestimmungen können bei der Kanzlei des schweizerischen Departements des Innern bezogen werden, Anmeldungen für Benutzung sind bis 15. Mai näehsthin dem Präsidenten der Aufsichtskommission, Herrn Prof. Dr. Leon Asher (Laupenstrasse 53) in Bern, einzureichen.

B e r n , den 8. April 1916.

(3.)..

. Schweizerisches Departement des Innern.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat Januar bis Ende Februar März

1816 153 104

1915 300 252

Zu-oder Abnahme -- 147 -- 148

Januar bis Ende März

257

552

-- 295

.

B e r n , den 13. April 1916.

(B,-B. 1916, I, 447.)

Schweiz. Auswanderungsamt.

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Schweizerisches Bundesgericht.

Die Anklagekammer hat in ihrer am 11. April 1916 im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne geheim abgehaltenen Sitzung, an welcher teilgenommen haben die Herren Bundesrichter Picot, Präsident der Anklagekararaer, Affolter und Schurter, sowie als Protokollführer Bundesgerichtssekretär Huguenin, in Sachen der Schweizerischen BundesanwaltSchaft, vertreten durch den ausserordentlichen Generalanwalt Bäsehlin in Bern, gegen 1. Adolf Henle, Sohn des Johann und der Regina geb.

Gschwonter, geboren am 1. Juli 1876, Dr. phil. und Redaktor, von Schwörnsheim (Bayern), verheiratet, mit letztem schweizerischem Wohnsite in Luzern, Friedeustrasse 2«, gegenwärtig unbekannten Aufenthaltes \ 2. Elise Henle geb. Schönknecht, Tochter des August Schönknecht und der Wilhelmine gob. Verdanz, geboren in Spandau den 7, September 1875, Ehefrau des Adolf Henle, mit letztem schweizerischem Wohnsitz in Luzern, Friedenstrasse 2 a, gegenwärtig unbekannten Aufenthaltes ; botreffend unerlaubten Nachrichtendienst zugunsten einer fremden Macht; nach Einsicht der vom militärischen Untersuchungsrichter durchgeführten Voruntersuchung -- deren Akten nach Abschluss, gemäss Art. 9, Abs. 2, des Bundesratsbeschlusses vom 22. Februar 1916 betreffend den Nachrichtendienst zugunsten fremder Mächte, durch den Armeeauditor der Bundesanwaltschaft übermittelt worden sind -- sowie der Anträge der Bundesanwaltschaft, welche lauten : ,,Es habe Anklage stattzufinden gegen Henle, Adolf, und Henle, Elise, geb. Schönknocht wegen Zuwiderhandlung gegen Art. 5 der Verordnung vom 6. August 1914 betreffend die Strafbestimmungen für den Kriegszustand, und es sei gegen dieselben gemäsa Art. 131 des Bundesstrafprozesses eine Ediktalzitation zu erlassen1* ; gestützt auf Art. 31, 32 und 131 Bundesstrafprozess, sowie auf Art. l und 9 des Bundesratsbeschlusses vom 22. Februar 1916 betreffend den Nachrichtendienst zugunsten fremder Machte; beschlossen:

491 1. Die Angeschuldigten Adolf Henle und Elise Henle geb.

Schönknecht werden in Anklagezustand versetzt und vor das Bundesstrafgericht verwiesen wegen Nachrichtendienstes auf schweizerischem Gebiete zugunsten einer fremden Macht im Sinne von Art. 5 der bundesrätlichen Verordnung vom 6. August 1914 betreffend die Strafbestimmungen. für den Kriegszustand.

2. Sie sind durch Ediktalladung aufzufordern, sich spätestens bis zum 15. Mai 1916 bei der Anklagekammer des schweizerischen Bundesgerichtes im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne zu stellen, ansonst gegen sie das Kontumazialverfahren durchgeführt würde.

2. Dieser Beschluss ist der Bundesanwaltschaft, sowie den Angeklagten Adolf Henle und Elise Heule geb. Schönknecht, letzteren mittelst öffentlicher Bekanntmachung im Bundesblatte, sowie in den Amtsblättern der Kantone Bern, Luzern und Baselstadt mitzuteilen.

L a u s a n n e , den 11. April 1916.

Im Namen der Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichtes, Der Präsident : sig, E. Picot.

Der Protokollführer : sig. Huguenin.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Schweizerische Postverwaltung.

Tuchlieferung.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf für das Jahr 1917 der nachbezeichneten Tücher- : Mindestbreite Bedarf

m

1.

2.

8.

4

13,500 10,000 9,000 10,500

Mindest-

innert den gewicht Leisten Per m

cm

dunkelblaumeliertes Uniformtuch . . . 140 blaugrau Satin 140 dunkelblaumeliertes Blusentuch .

.140 blaumeliertes Manteltuch ohne Strich , . 140

g

750 750 500 760

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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1916

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16

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19.04.1916

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