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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend den Eintritt in die französische Fremdenlegion.

(Vom 28. Januar 1887.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Wir beehren uns, Ihnen zur Kenntniß zu bringen, daß unsere Gesandtschaft in Paris von einem in jüngster Zeit erlassenen Entscheid des französischen Kriegsministers Mittheilung erhalten hat, wonach junge Leute unter 18 Jahren, welche sich freiwillig in die französische Fremdenlegion haben anwerben lassen, nur noch ausnahmsweise freigemacht werden können.

Indem wir Ihnen zum Ueberfluß die in unserem Kreisschreiben vom 18. Januar 1884 (Bundesblatt von 1884,1, pag. 80) gemachten Angaben bestätigen, glauben wir Ihre Aufmerksamkeit und diejenige des Publikums auf diesen neuen Entscheid lenken zu sollen, welcher geeignet ist, die Trugbilder von Personen zu zerstören, welche sich, unserer wiederholten Warnungen ungeachtet, immer noch dem Glauben hingeben möchten, daß es ein Leichtes sei, solch' unbedachte Engagements rückgängig zu machen.

Wir benutzen gern auch diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 28. Januar 1887.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Droz.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend den Eintritt in die französische Fremdenlegion. (Vom 28. Januar 1887.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1887

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.02.1887

Date Data Seite

238-238

Page Pagina Ref. No

10 013 396

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