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Kreisschreiben des
Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend den Eintritt in die französische Fremdenlegion.
(Vom 28. Januar 1887.)
Getreue, liebe Eidgenossen!
Wir beehren uns, Ihnen zur Kenntniß zu bringen, daß unsere Gesandtschaft in Paris von einem in jüngster Zeit erlassenen Entscheid des französischen Kriegsministers Mittheilung erhalten hat, wonach junge Leute unter 18 Jahren, welche sich freiwillig in die französische Fremdenlegion haben anwerben lassen, nur noch ausnahmsweise freigemacht werden können.
Indem wir Ihnen zum Ueberfluß die in unserem Kreisschreiben vom 18. Januar 1884 (Bundesblatt von 1884,1, pag. 80) gemachten Angaben bestätigen, glauben wir Ihre Aufmerksamkeit und diejenige des Publikums auf diesen neuen Entscheid lenken zu sollen, welcher geeignet ist, die Trugbilder von Personen zu zerstören, welche sich, unserer wiederholten Warnungen ungeachtet, immer noch dem Glauben hingeben möchten, daß es ein Leichtes sei, solch' unbedachte Engagements rückgängig zu machen.
Wir benutzen gern auch diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.
B e r n , den 28. Januar 1887.
Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Droz.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.
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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend den Eintritt in die französische Fremdenlegion. (Vom 28. Januar 1887.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1887
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
05
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
05.02.1887
Date Data Seite
238-238
Page Pagina Ref. No
10 013 396
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