345

1. Die im Art. 5 der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn, teilweise Zahnradbahn, von Brig nach Beialp, vom 12. Juni 1908 (E. A. 8. XXIV, 184), angesetzte und seither wiederholt, letztmals durch Bundesbeschluss vom 20. Juni 1914 (E. A. S. XXX, 137) erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird neuerdings um zwei Jahre, d. h. bis zum 1. Juli 1918, verlängert.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, der am 15. Oktober 1916 in Kraft tritt, beauftragt.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 11. Juli 1916.)

Herr M. AI tarn in a r o ist als Generalkonsul von Mexiko in der Schweiz zurückgetreten.

Der neue ausserord entliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Japans, Herr Yagorô Mi u r a, Yôgoi, hat am 8. Juli dem Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben überreicht.

Herrn Charles E. Pi g u e t , von Genf, wird als Honorarkonsul von Montenegro in Genf das Exequatur erteilt.

(Vom 14. Juli 1916.)

Dem Entlassungsgesuche des Herrn S i e g f r i e d , Präsident der Kreisdirektion V der Schweiz. Bundesbahnen, in Luzern, wird, unter Verdankung der geleisteten Dienste, entsprochen.

Das Militärdepartement wird ermächtigt, noch im laufenden Jahre folgende im Schultableau für 1916 nicht vorgesehenen Schulen der Verpflegungstruppen abzuhalten :

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a. Unteroffiziersschule n für Metzger und Magazinpersonalr vom 3. bis 24. August in Liestal; b. Unteroffiziersschule III für Trainpersonal, vom 25. August.

bis 15. September in Liestal; c. Rekrutenschule II für nachrekrutierte Metzger-, Magazinund Trainrekruten und für die Metzger-, Magazin- und Verpflegungs - Trainrekruten des Jahrganges 1897, vom 18. September bis 18. November in Thun.

Dem Kanton A p p e n z e l l A.-Rh. wird an die auf Fr. 45,000 veranschlagten Kosten der Güterstrasse Auhözli-Ettenberg, Gemeinde Schwellbrunn, ein Bundesbeitrag von 25 °/o der wirklichen Kosten oder höchstens Fr. 11,250 zugesichert.

Dem Kanton B e r n werden an die zu Fr. 105,000 veranschlagten Kosten der von der Flurgenossenschaft Laufen-Wahlen auszuführenden Entwässerung in den Gemeinden Laufen, Wahlen und Brislach folgende Bundesbeiträge zugesichert: a. für die auf dem Gebiete der Gemeinden Laufen und Wahlen auszuführenden Arbeiten 25 °/o ; &. für die auf dem Gebiete der Gemeinde Brislach auszuführenden Arbeiten 20 %, im ganzen höchstens Fr. 25,300: Die Postverwaltung wird ermächtigt, vom 1. August nächsthin an eine besondere Zuschlagstaxe von 5 Rp. für jeden aus der Schweiz nach einem Orte des deutschen Reichspostgebietes, Württembergs und Bayerns innerhalb des Grenzkreises versandten oder von dort unfrankiert eingehenden Brief erheben zu lassen, und zwar für so lange, als die entsprechende Massnahme in Deutschland wirksam ist.

347 "Wahlen.

(Vom

11. Juli 1916.)

Volkswirtschaftsdepartement.

A b t e i l u n g L a n d w i r t s c h a ft.

Assistent II. Klasse der milchwirtschaftlichen und bakteriologischen Anstalt auf dem Liebefeld : Dr. Nussbaumer, Thomas, von Oberägeri, zurzeit Hülfsassistent der genannten Anstalt.

(Vom

14. Juli 1916.)

Post- und Eisenbahndepartement Eisenbahnabteilung.

Kanzlist II. Klasse der technischen Abteilung: Corti, Florindo von Curio (Tessin), zurzeit Gehülfe der Personentarifabteilung bei der Generaldirektion der S. B. B.

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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Eisenbahngesellschaft Clarens-ChaillyBlonay stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die Linie Ciarens Schiffländte--Blonay in einer Länge von 5,550 km samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im II. Range zu verpfänden behufs Sicherstellung der ihr durch die Eisenbahngesellschaft MontreuxBerner Oberland gemachten oder noch zu machenden Vorschüsse im Betrage von Fr. 150,000 im Maximum.

Soweit die Linie auf öffentlichem Grund angelegt ist, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau und die elektrischen Leitungen, nicht aber auch den Boden.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1916

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29

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19.07.1916

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345-347

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