515 Die Gesellschaft wird nach mit dem Bundesrate zu vereinbarenden Bedingungen Abonnementsbillette ausgeben.

Für die Beförderung von gewöhnlichem Frachtgut können höchstens 90 Rappen für 100 Kilogramm bezogen werden, wobei der Bahn die Erhebung einer Mindesttaxe von 50 Rappen für jedes einzelne Frachtgutstück gestattet ist.

Das Gewicht wird nach Einheiten von je 10 Kilogramm berechnet, wobei jeder Bruchteil von 10 Kilogramm als ganze Einheit gilt."

2. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, der am 1. Juli 1916 in Kraft tritt, beauftragt.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 10. Mai 1916.J Die von Herrn Francesco B a g u t t i , von Rovio, Tessin, eingereichte Entlassung als schweizerischer Vizekonsul in Mailand wird unter Verdankung der geleisteten Dienste genehmigt.

Die von Herrn Georges G. W e i s s, von Genf, nachgesuchte Entlassung als schweizerischer Konsul in Liverpool wird unter Verdankung der geleisteten Dienste angenommen.

Als schweizerischer Konsul in Liverpool wird ernannt : Herr Antoine Jean F o n t a n n a z , von Genf, früher Vizekonsul in genannter Stadt.

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Herr P. D i n i c h e r t , schweizerischer Minister in Argentinien, wird für die Jahrhundertfeier der Unabhängigkeit der Republik Argentinien als Vertreter des Bundesrates bezeichnet.

516 Die Redaktion der Feuille d'avis de La Chaux-de-Fonds wird unter Hinweis auf den Artikel ,,La demoiselle et le professeur"' in der Nummer vom 7. April 1916 verwarnt, und es wird ihr eröffnet, dass bei weiterer Aufnahme von Artikeln, durch welche die guten Beziehungen der Schweiz zu andern Mächten gefährdet werden, oder die mit der neutralen Stellung unseres Landes nicht vereinbar sind, der Bundesrat sich zu schärferen Maasnahmen veranlasst sehen würde.

Es werden neuerdings aufgeboten: K a v a l l e r i e m i t r a i l l e u r k o m p a g n i e 2 auf Montag, den 29. Mai, 9 Uhr morgens nach B e r n .

K a v a l l e r i e m i t r a i l l e u r k o m p a g n i e 3 auf Montag, den 29. Mai, 9 Uhr morgens nach W i n t e r t h u r .

Das Aufgebot betrifft sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten dieser Einheiten.

A l l f ä l l i g e d r i n g l i c h e D i s p e n s a t i o n s g e s u c h e sind sofort unter Beglaubigung durch die G-emeindeb e h ö r d e dem E i n h e i t s k o m m a n d a n t e n e i n z u r e i c h e n .

Wer vor dem Einrückungstage nicht schriftlich dispensiert wurde, hat einzurücken.

, (Vom 12. Mai 1916.)

Herrn Oberstlieutenant Herbert Eduard B o i l e a u wird als Konsul von Grossbritannien in Lugano das Exequatur erteilt.

Von der französischen Botschaft ist dem schweizerischen Fonds für Hülfsbedürftige der Betrag von Fr. 12,000 überwiesen worden, als Reinertrag der kürzlich von der ^Comédie française"1 in verschiedenen Schweiaerstädten gegebenen Vorstellungen. Indem die ,,Comédie française1* diese grossmütige Grabe überreicht, gibt sie zugleich ihrer Freude darüber Ausdruck, ihren Teil zur Linderung der Not beitragen zu können, die der Krieg auf der Erde hervorgerufen hat.

Das Politische Departement wird beauftragt, der französischen Botschaft und der Comédie Française den wärmsten Dank des Bundesrates für das Zeichen der Teilnahme für die schweizerischen Hilfsbedürftigen auszudrücken.

517

Dem vom Militärdepartement vorgelegten Entwürfe eines Bundesratsbeschlusses betreffend das Begnadigungsrecht in MilitärStrafsachen wird grundsätzlich die Genehmigung erteilt.

Die Vorarbeiten für die teilweise oder gänzliche Revision des Bundesgesetzes vom 27. August 1851 über die Strafrechtspflege für die eidgenössischen Truppen ist unverzüglich an die Hand zu nehmen. Das Justizdepartement wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

Eine Abordnung des Ausschusses der Nationalen Frauenspende hat dem Bundesrate den Ertrag der ,,Nationalen Frauenspende"1 im Betrage von Fr, 1,168,814. 22 nebst einer künstlerisch ausgeführten Übergabeurkunde überreicht. Diese Summe ist vorläufig dem Fonds für freiwillige Kriegssteuer zugeführt worden; das Finanzdepartement wird prüfen, ob diesem Fonds nicht eine besondere, mit der Mobilisation in Verbindung stehende Zweckbestimmung zu geben sei.

Der Bundesrat hat die hochherzige Gabe wie folgt verdankt :

An den Aussohuss der nationalen Frauenspen.de (Präsidentin des Schweiz, gemeinnützigen Frauenvereins, Fräulein B. Trüssel, in Bern).

Hochgeehrte Frauen, Bei dem rings an unseren Grenzen tobenden schrecklichen Kriege ist unser Heer zum Schutze der Unabhängigkeit unseres Landes unter die Waffen getreten. Unsere Wehrmänner sind bereit, alle Opfer zu bringen, die zur Aufrechthaltung unserer Neutralität und der Unabhängigkeit der Schweiz nötig sind. Die Schweizer Frauen wollten nicht zurückbleiben. Sie wollten dem Lande ein Zeichen ihrer Anhänglichkeit, ihrer Liebe und Treue geben. Sie wollten auch an den grossen öffentlichen Lasten des Landes ihren Anteil haben. Auf den Ruf des schweizerischen gemeinnützigen Frauenvereins haben im In- und Ausland die Schweizer Frauen, reich und arm, hoch und niedrig, freudig ihre Beiträge zu der nationalen Frauenspende geleistet. Selbst Frauen, die mit der Not des Lebens kämpfen, haben mit Stolz ihr Scherflein gespendet. Es ist ja für die Eidgenossenschaft, für ihr liebes Heimatland. So ist diese reiche Spende (1,168,814 Fr.

22 Rp.), die Sie uns übergaben, zustande gekommen. Als Zeichen

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der Liebe und Treue ist uns diese freiwillige Gabe doppelt wert und heilig. Als freiwillige Kriegssteuer soll sie vorläufig dem Fonds dieses Namens einverleibt werden. Wir behalten uns vor, sie im Sinne und Geiste der Geberinnen zu einem besonderen Zwecke m verwenden, der auch für die Schweizer Frauen ehrenvoll sein soll.

Dem schweizerischen gemeinnützigen Frauenverein, der sonst schon Vieles und Gutes für das Wohl unseres Volkes getan, Ihrem Ausschuss, der sich willig der grossen Arbeit unterzogen hat, allen Sammlerinnen und Spenderinnen sprechen wir namens des Schweizervolkes unsern herzlichsten Dank aus. Die nationale Frauenspende ist in diesen trüben Zeiten eine ehrenvolle Tat der Schweizer Frauen und wird gewiss auch für die Zukunft reiche Früchte bringen.

Es werden folgende Ersatzwahlen für die eidgenössischen Medizinalprüfungen vorgenommen : 1. Prüfungssitz Basel.

An Stelle des zurückgetretenen Herrn Prof. Dr. Beuttner: Als Mitglied der pharmazeutischen Fachprüfungskommissionen alter und neuer Ordnung: Herr Dr. Heinrich Z o r n i g , ausserordentlicher Professor der Pharmazie, in Basel.

2. Prüfungssitz Lausanne.

An Stelle des zurückgetretenen Herrn Prof. Dr. Bugnion: als Mitglied der anatomisch-physiologischen Prüfungskommissionen für Ärzte und Zahnärzte: Herr Dr, Nicolas P o p o f f , Professor der Embryologie, in Lausanne.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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17.05.1916

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