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Schweizerische Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räthe der Eidgenossenschaft sind am 6. Juni 1887 zu ihrer ordentlichen Sommersession in Bern zusammengetreten.

Die Session wurde von den abtretenden Präsidenten mit Ansprachen eröffnet, wie sie hier folgen : a. Ansprache des Präsidenten vom Nationair at, Hrn. Henri Morel Großrath und Gerichtspräsident, von Colombier, in Chaux-de-Fonds (Neuenburg).

,,Hochgeehrte Herren/ ,,Wahrend des kurzen Zeitraumes, welcher zwischen der letzten und der heute beginnenden Session verstrichen ist, hat der Tod zwei neue Lücken in unsere Reihen gerissen: unsere Kollegen Brennwald und Klein sind nicht mehr.

,,Im letzten Dezember nahm Herr Brennwald an unsern Arbeiten während der ganzen Session Theil, obwohl, wie man ihm ansah, die verhängnißvolle Krankheit, welche ihn in's Grab bringen sollte, ihr Zerstörungswerk bereits begonnen hatte und wir uns sagen mußten : ,,Unser Kollege wird in der nächsten Session nicht mehr unter uns weilen." Diese Ahnung ist nun zur schmerzlichen Wirklichkeit geworden. Als ein liebevoller Familienvater, als ein thätiger und intelligenter Gewerbsmann als ein Bürger von festem und zugleich mildem Charakter, erfreute sich Brennwald der allgemeinen Achtung in seinem Kanton und in den Räthen der Eidgenossenschaft. Wir Alle liebten ihn wegen seines geraden, biedern Sinnes, und er bleibt bei uns im besten Andenken.

,,In der Nacht vom 11. auf den 12. Mai abbin verschied im Alter von 62 Jahren unser Kollege Wilhelm Klein.

,,Von Jugend auf nahm er thätigen Antheil an den öffentlichen Angelegenheiten seines Kantons und der Eidgenossenschaft.

,,Als Mann von ungewöhnlicher Begabung und unerschütterlichen Grundsätzen widmete er sich mit voller Kraft der Sache des Fortschritts und der Demokratie. Er liebte das Volk, welches an

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ihm mit gleicher Liebe hing, und sein stetes Ziel war die Besserung des Looses der arbeitenden Klassen.

,,Im Jahre 1863 als Mitglied des Nationalrathes gewählt, hat ei- demselben nur einige wenige Jahre infolge seiner Ernennung zum eidgenössischen Fabrikinspektor nicht angehört.

,,Auf dem weiten Gebiete der volkswirtschaftlichen Fragen, welche immer mehr und mehr die Aufmerksamkeit des Staates in Anspruch nehmen, werden wir oft die Gegenwart des allzu früh Dahingeschiedenen vermissen ; denn er war vermöge seiner reichen Erfahrungen, seines richtigen Urtheils und des Vertrauens, mit welchem ihn das Volk mit Recht umgab, der geeignetste Mann dazu, diese Fragen in einer für unser Land ersprießlichen Weise ihrer Lösung entgegenzuführen.

,,Ich glaube , meine Herren, Ihr Dolmetscher zu sein, wenn ich den Familien der beiden Hingeschiedenen unser tiefstes Bedauern ausspreche.

,,Meine Herren Kollegen ! Ein kurzer Rückblick auf die Thätigkeit der Kammern und des Bundesrathes während des verflossenen Jahres zeigt, daß einige wichtige Vorlagen nunmehr glücklich zu Stande gebracht sind und unter unsern gesetzgeberischen Arbeiten eine würdige Stellung einnehmen.

,,Es sind dies in chronologischer Reihenfolge: das Epidemiengesetz ; das Gesetz über den Handel mit Gold- und Silberwaaren ; das Gesetz über die Organisation des Landsturms ; das Alkoholgesetz ; der Bundesbeschluß zur Ergänzung des Art. 64 der Bundesverfassung (Erfindungsschutz) ; das Gesetz über die Ausdehnung der Haftpflicht der Fabrikbesitzer.

,,Von diesen sechs Gesetzen sind die erstem drei ohne Refeferendum angenommen worden.

,,Das Gesetz über die Haftpflicht besteht nun die Probe der Referendumsfrist, und der Bundesbeschluß über den Erfindungsschutz wird am 10. Juli nächsthin zur Volksabstimmung gelangen.

,,Was das Branntweingesetz betrifft, so hat das Volk am 15. Mai demselben in eklatanter Weise, d, h. mit einer Mehrheit von 128,426 Stimmen, seine Sanktion ertheilt.

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,,Daß diese wichtige Frage sowohl nach ihrer konstitutionellen als nach ihrer gesetzgeberischen Seite unter Berücksichtigung der vielfachsten, widerstreitendsten Interessen in so über alle Erwartung kurzer Frist ihre Lösung fand, gereicht dieser Legislatur zur Ehre.

,,Wir müssen sehnlich wünschen, daß der moralische und hygienische Zweck dieses Werkes auf eine möglichst befriedigende und rasche Art und Weise erreicht werde. Denn unzweifelhaft gehört es zu den schönsten Aufgaben eines Volkes, welches sich zu demokratischen Prinzipien bekennt und dessen Streben auf Herstellung der Gleichheit unter allen Menschen mittelst Hebung des Verantwortlichkeitsgefühls und der individuellen Würde jedes Einzelnen gerichtet ist, die Wunden zu untersuchen und zu heilen, welche menschliche Schwäche, zum Theil, und wirtschaftliche Mißverhältnisse, zum größeren Theil, dem sozialen Körper geschlagen haben.

,,Die gesetzgeberische Thätigkeit des Bundes beschränkt sich nicht auf dieses Gebiet, wird aber, wenn sie in ihrer wahren Bedeutung erfaßt wird, einen festen Stützpunkt für die Kantone, die Gemeinden, die Korporationen und die Privatgesellschaften bilden, welche alle -- wir zweifeln nicht daran -- sich zur Heilung jener Wunden in wahrhaft brüderlicher Weise einander die Hand reiche« werden.

,,Mit seinem Inkrafttreten wird dieses Gesetz zwei Errungenschaften aufweisen : ,,Die eine ist die Herbeischaffung derjenigen Mittel, welche gemäß Art. 32bi« der Bundesverfassung von den Kantonen zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen zu verwenden sind. Der Bundesversammlung werden die Jahresberichte der Kantone über diese Verwendung unterbreitet, werden, und es ist zu hoffen, daß der Vergleich der in den 25 Staaten gemachten Anstrengungen und erzielten Erfolge eine Quelle gegenseitiger, nützlicher Belehrung und edlen Wetteifers sein wird.

,,Das zweite Resultat ist die definitive Abschaffung des Ohmgeldes und der Octrois. Um den Werth dieser Maßregel schätzen zu können, muß man sich vergegenwärtigen, daß dieselbe grundsätzlich schon zu Anfang unsers Jahrhunderts -- das nun bald zu Ende ist -- durch die Vermittlungsakte vom 5. März 1803 sanktionirt war, welche den freien Verkehr in der Schweiz für Lebensmittel , Vieh u. s. w. gewährleistete und den Bezug von Octroi-, Transitgebühren etc. ini Innern untersagte.

,,Die Vollziehung der Bestimmungen der 1874er Verfassung, wodurch diese für manchen Kanton wichtige Einnahme ohne Er-

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säte dahingefallen wäre, bot, wir müssen es gestehen, nicht wenige Schwierigkeiten.

,,Wer vermag zu sagen, welche Interessenkoalitionen die Noth erzeugt hätte? Welche seltsamen Gruppirungen und Bündnisse entstanden wären? Welche Polgen ein heißer Kampf auf diesem finanziellen Boden für unser öffentliches Leben gehabt haben würde?

,,Unsere nationale E i n h e i t ist so über alle Verschiedenheit der Interessen, der Meinungen und der Gesinnungen erhaben, daß alle unsere inneren Kämpfe sie unberührt und unversehrt lassen. Anders aber verhält es sich mit dem, was ich unsere nationale Einigkeit nenne, welche durch diese Kämpfe auf unabsehbare Zeit hinaus gestört werden könnte. Was mich betrifft, so habe ich mir am Abend des 15. Mai gesagt: ,,Wie in der Frage der Gotthardbahn und der aargauischen Städte, so auch jetzt hat unser guter Genius dem Schweizervolk eine glückliche Lösung gebracht."

,,Ich habe, meine Herren, soeben von nationaler Einigkeit gesprochen. Wie nothwendig es ist, dieselbe zu erhalten und zu stärken, brauche ich nicht erst zu beweisen; denn ein einfacher Hinweis auf unsere Traktandenliste und auf die vielfachen Forderungen, welche Handel, Industrie und Landwirtschaft an uns stellen, genügt. Auch die Lage der arbeitenden Klassen stellt uns eine Reihe von Problemen, deren Lösung nichts weniger als leicht ist.

,,Von den Gegenständen, die wir in nächster Zeit zu berathen haben werden, hebe ich folgende hervor: ,,Das Betreibung^- und Konkursgesetz, welches den Stempel der Humanität an sich trägt und Ordnung und Sicherheit in die Kreditverhältnisse bringen wird ; ,,die Einführung des Erfindungsschutzes, von welchem ein mächtiger Impuls für die Entwickelung unserer nationalen Industrie erwartet wird 5 ,,die Fragen, welche anläßlich der Berathung der Vorlagen über die Haftpflicht, das Versicherungswesen und die den arbeitenden Klassen zu gebenden Garantien aufgetaucht sind ; ,,die Einrichtung von Postsparkassen, diesem mächtigen Hebel der Moral sowohl als der materiellen Interessen aller Schichten der Gesellschaft, die sie an Ordnung und Sparsamkeit gewöhnen ; ,,die Revision des Zolltarifs und der Handelsverträge, von welcher dringend zu hoffen ist, daß sie die Grundsätze des Freihandels nicht zum überwundenen Standpunkt machen werde;

169 ,,die Gesetze über die politischen Rechte der Schweizerbürger, und die civilrechtlichen Verhältnisse der Aufenlhalter und der Niedergelassenen ; ,,das Gesetz über die Wühlen und Abstimmungen; ,,das Gesetz über die eidgenössischen Wahlkreise ; .,,endlich Fragen, welche die Bisenbahnen, dieses wichtigste aller Verkehrsmittel, betreffen.

,,Fehlt bei der einen oder der andern dieser Fragen das Einverständnis, mischen sich der Sache fremde Betrachlungen in die Debatte ein, wodurch die Reihen Derjenigen verstärkt würden, welche am Althergebrachten festhalten oder deren Interessen im Spiele sind, so wird mancher wohlgemeinte Versuch scheitern.

,,Ich drücke hier den Wunsch aus, daß jenes Gefühl der Zusammengehörigkeit, welches zunächst in den Kammern und sodann im Volke am 15. Mai glänzend zu Tage getreten ist, ungetrübt fortdauere, und daß unser theures Vaterland an dem Werk seiner Weiterentwickelung mitten im allgemeinen Frieden fernerhin arbeiten möge. Dieses Friedens bedarf die Menschheit, um der Lösung der sozialen Fragen, welche nun so sehr in den Vordergrund getreten sind, ganz obzuliegen, um Mittel und Wege zu finden, alle Glieder der menschlichen Familie der Güter theilhaftig werden zu lassen, welche dank den Fortschritten der Wissenschaft und den Entdeckungen unseres Jahrhunderts in ungeheuren Mengen erzeugt und gegen die Produkte aller Zonen ausgetauscht werden können.

,,Zum Schlüsse gestatten'Sie mir, hochgeehrte Herren, einem Gefühle des Dankes Ausdruck zu geben.

,,Als Sie mir vor einem Jahre die Ehre und das Vertrauen erwiesen, mich zu Ihrem Präsidenten zu wählen, zählte ich auf Ihre Nachsicht und auf Ihr Wohlwollen, um die mit dem hohen Amte verbundenen Pflichten leichter erfüllen zu können. Sie Alle haben denn auch dieser meiner Erwartung in so reichem Maße entsprochen, daß ich das Andenken an das Mandat, welches ich nun im Begriffe stehe niederzulegen, als eines der schönsten in meinem öffentlichen Leben bewahren werde.

,,Ich erkläre die ordentliche Sommersession des Jahres 1887 für eröffnet."

Bundesblatt. 39. Jahrg. Bd. III.

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. b. Ansprache des Präsidenten vom Ständerathe, Hrn. Albert S eherb, Staatsanwalt, von und in Bischofszell (Thurgaul.

,,Meine Herren Ständeräthe!

^Seit unserer letzten Sitzung hat sich die politische Lage im Allgemeinen nicht unwesentlich gebessert; die Furcht vor einem unmittelbar bevorstehenden Kriege ist gewichen; man glaubt wieder an den Frieden, und es hat den Anschein, als ob die Völker und ihre Regierungen wirklich ernstlich den Frieden wollen -- auf wie lange, wer kann das vorhersagen? Aber komme, was da wolle, man findet uns nicht unvorbereitet. Die Behörden haben mit anerkennenswerthem Eifer das Nöthige fürgesorgt und die erforderlichen Anordnungen getroffen und so auch das Vertrauen in die eigene Kraft geweckt. Die Bestrebungen der Behörden , die Wehrkraft des Landes zu heben , haben überall im Lande freudige Zustimmung gefunden, und es dürfte die Entschlossenheit, mit welcher das ganze Volk einsteht für die Unverletzlichkeit und Unabhängigkeit unseres Vaterlandes an sich schon nicht, wenig dazu beitragen, die Gefahr von uns fernzuhalten.

,,Wichtige gesetzgeberische Arbeiten haben die Räthe in der jüngsten Zeit beschäftigt. Ich erwähne hier vor Allem das Alkoholgesetz, das am 15. Mai mit unerwarteter Mehrheit auch die Sanktion des Volkes erhielt. Große Erwartungen werden an dieses Gesetz geknüpft; ein volkswirtschaftlicher Fortschritt ist schon durch den Erlaß des Gesetzes errungen -- der gänzliche Wegfall der Ohmgelder, dieser letzten Zeichen von Vorkehrungen, welche geeignet waren, die Bundesglieder, statt zusammenzuschließen, auseinanderzuhalten. Die weitern wohlthätigen Wirkungen des Gesetzes werden wesentlich abhangen von der Ausführung desselben, denn nur die richtige Anwendung macht ein Gesetz gut.

,,Aber auch vorn rein politischen Standpunkt aus ist die Abstimmung vom 15. Mai bemerkenswert!!. Schon in den Ruthen kamen die gewöhnlichen politischen Gesichtspunkte nicht zur Geltung; man gab sich allseitig die Hand, um mit vereinten Kräften ein Uebel zu bekämpfen, das am Marke des Landes zehrt; und in der Volksabstimmung verschwanden die Gegensätze der Radikalen, Liberalen, Konservativen, Centralisten und Föderalisten, und wie sie alle heißen. Nicht vom einseitigen Standpunkt der Partei, sondern von demjenigen des allgemeinen Wohls wurde die Vorlage behandelt ; es steht nun fest,
daß im Bundesleben die verschiedenen politischen Parteien nur sekundäre Bedeutung haben. Im Herzen des Volks ist die Ueberzeugung lebendig, daß man nicht nur einig sein soll im Kampfe gegen den äußern Feind , sondern auch zu-

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sammenstehen müsse im Kampfe für den volkswirtschaftlichen Fortschritt.

,,Wir haben den unzweideutigen Beweis geleistet, daß wir trotz der großen Verschiedenheit der Anschauungen im Stande sind, auf dem Bodea des Bundes große Fragen zu lösen , und daß es der Wille des gesammten Volkes und der einzelnen Bundesglieder ist, den Bund der Eidgenossen zu befestigen und die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu erhalten und zu fördern.

,,Es ist dies meines Erachtens eine Thatsache von eminenter Bedeutung. Hoffen wir, daß das im Wurfe liegende und für die Verkehrsverhältnisse höchst wichtige Gesetz über den Schuldentrieb von den gleichen Gesichtspunkten aus behandelt werde. Wir werden uns Mühe geben, ein Gesetz zu schaffen, das möglichst gut sein und den bestehenden Verhältnissen Rechnung tragen soll. Vollkommen kann es selbstverständlich nicht werden ; und sicher ist es, daß man mit den einzelnen Bestimmungen da und dort nicht einverstanden sein wird, weil sie brechen mit dem bisherigen als gut erprobten Recht ; aber wenn man das Große ernstlich will, muß man Opfer bringen und die eigenen Anschauungen dem höhern Interesse unterordnen. Erlauben Sie mir noch, auf einen Puakt aufmerksam zu machen. Es ist gewiß auffallend, daß im Alkoholgesetz das Monopol ohne Anstand acceptirt wurde ; auch hier mußte die Parteischablone -- wenn ich mich so ausdrücken darf -- zurücktreten vor der allgemeinen Ueberzeugung, daß das Monopol bei den gegebenen Verhältnissen der beste Weg sei. Es harren noch verschiedene höchst wichtige Fragen volkswirtschaftlicher Natur ihrer Lösung, und es wird richtig sein, wenn wir auch an diese Fragen ohne Voreingenommenheit herantreten und das Gute nehmen wo und wie es sich findet. Bekanntlich gibt es auf diesem Gebiete verschiedene Systeme und Theorien, und jedes ist natürlich an sich unfehlbar, und «s können wohl die logischen Folgerungen bei keinen beanstandet werden; aber wo es häufig fehlt, das sind die richtigen Voraussetzungen. Eines schickt sich nicht für Alle; und diese richtigen Voraussetzungen findet man nicht in den Theorien und Systemen, sondern nur im Leben selbst. Es wird daher unsere Aufgabe sein, genau die Bedürfnisse des Landes und Volkes zu untersuchen, um je nach dem Brgebniß der Prüfung auch unser Verhalten auf dem Boden der Gesetzgebung einzurichten. Nur
wenn man das Uebel kennt und weiß, wo die Noth steckt, ist es möglich, Abhülfe zu schaffen. Ueber die Mittel und Wege, den Bedürfnissen zu entsprechen, kann man in guten Treuen verschiedener Meinung sein.

Man wird sieh streiten; der Kampf ist ja nöthig, um das Wahre und Richtige zu finden aber mag derselbe noch so heiß entbrennen,

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das redliche Streben, n u r d a s Wo hl d e r G e s a m m t h e i t i m Auge zu haben und zu suchen, wird uns immer wieder zusammenführen, und es wird sich dann auch die oft erwähnte und richtige Fühlung mit dem Volke von selbst geben.

,,Ich erkläre die diesjährige Sommersitzung als eröffnet."1

Der neugewählte Präsident des Nationalrathes, Herr Dr. Joseph Z e m p , Großrath und Fürsprecher, von und in Entlebuch (Luzern), hielt am 7. Juni folgende Rede: ^Hochgeehrte Herren!

yjln der gestrigen Sitzung, an welcher ich nicht Antheil nehmen konnte, haben Sie mich zum Vorsitzenden Ihrer hohen Versammlung gewählt, Die Ehre und das Zutrauen, dessen Sie mich, wohl unverdient, würdig befunden haben, freut mich aufrichtig und sage ich Ihnen verbindlichen Dank. Ich danke Ihnen auch Namens meiner Wählerschaft und meines Heimatkantons. Insbesondere danke ich Ihnen Namens derjenigen politischen Gruppe, der ich nach meiner Gesinnung unentwegt angehöre. Meine verehrten Freunde werden diesen Vorgang betrachten als Anerkennung des Käthes, daß wir, obwohl in politischen Fragen oft auf einem andern Standpunkt stehend als die Mehrheit dieser Versammlung, bestrebt sind, bei den uns obliegenden zahlreichen und zum Theil bedeutenden Arbeiten auf dem Gebiete der Rechtsgesetzgebung und der Volkswirthschaft gleich den andern politischen Fraktionen nach besten Kräften mitzurathen und mitzuhandeln. Ich wurde mich übrigens einer nicht zu rechtfertigenden Mißkennuug der neuen Stellung schuldig machen, wollte ich die Meinung haben, daß ich an diesem Platze nur die Interessen einer politischen Partei wahrzunehmen habe.

Nein, die Ehre und Würde des Rathes in allen Dingen hochzuhalten, die Aufmerksamkeit auf einen geordneten und prompten Geschäftsgang zu richten, das ist die Pflicht des Vorsitzenden. Dieser Aufgabe nachzukommen wird mir erleichtert, wenn ich mir als Vorbild vorsetze die Amtswaltung meines hochverehrten Herrn Vorgängers, der nach dem Urtheil von uns Allen mit eben so viel Geschick als vollster Unparteilichkeit das Präsidium geführt hat.

Daneben bitte ich Sie, meine Herren Kollegen, um Ihre freundliche Nachsicht."

173 Im Nationalrathe sind keine neuen Mitglieder eingetreten, hingegen erschien im S t ä n d e r a t h e als neugewähltes Mitglied für den Kanton Waadt : Herr Marc Emile R u c h e t , Großrathspräsident, von Bex, in Lausanne.

Für die Junisession wurden die Bureaux beider Räthe bestellt wie folgt: Im N a t i o n a l r a t h.

Präsident : Herr Joseph Z e m p , gewesener Vizepräsident ; Vizepräsident : " ,, Erwin K u r z , Großrath , von Schwamendingen (Zürich), in Aarau ; Stimmenzähler : ,, Adrien T h é l i n , Negotiant, von BioleyOrjulaz, in La Sarraz (Waadt); ,, Joh. M o s e r , Statthalter, von und in KleinAndelfingen (Zürich); ,, Henri C u e n a t , Gerichtspräsident , von Coeuve, in Pruntrut (Bern); ,, Robert D u r r e r , Landammann, von Thalwyl, in Stanz (Unterwaiden).

Im S t ä n d e r a t h.

Präsident : Herr Adam H e r z o g - W e b e r , Oberrichter, von und in Münster (Luzern); Vizepräsident : ,, Alexander G a v a r d , Staatsrath, von und in Carouge (Genf); Stimmenzähler : ,, Joh. Jakob H o h l , alt Landammann, von Heiden, in Herisau (Appenzell A. Rh.); ,, Joseph C h a p p e x , Staatsrath , von Massongex, in Sitten (Wallis).

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