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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend das Budget der Alkohol Verwaltung pro 1888.

(Vom 13. Dezember 1887.)

Tit.

Hiedurch beehren wir uns, Ihnen mit den Nachtragskreditbegehren zum eidgenössischen Budget für 1887 ein besonderes Budget für die Alkoholverwaltung pro 1888 vorzulegen.

Die gleichzeitige Vorlage dieses besondern Budgets mit dem regelmäßigen Staatsbudget war unmöglich, einerseits, weil die Verwaltung zur Zeit der Vorbereitung und Aufstellung des letztern durch die mannigfache und neugeartete Arbeit, welche die Einführung des Alkoholgesetzes bedingte, vollauf in Anspruch genommen war, andererseits, weil damals keine irgendwie verläßlichen Anhaltspunkte für die Vorausbestimmung der muthmaßlichen Einnahmen und Ausgaben der Alkoholverwaltung im Jahr 1888 vorlagen. Auch zur Stunde sind die Verhältnisse noch nicht abgeklärt genug, um mehr als eine nur approximative Uebersicht und Abschätzung der Einnahme- und Ausgabeposten zu gestatten. Immerhin darf als allgemeines Resultat des Geschäftsjahres 1888 mit ziemlicher Sicherheit ein Einnahmenüberschuß angenommen werden, der genügt, um die Ohmgeldkantone und Octroigemeinden für die weggefallenen Eingangsgebühren auf geistigen Getränken pro 1888 und für den ungedeckten Betrag dieser Gebühren pro 1887 schadlos zu halten.

Im Besondern haben wir zu dem nachstehenden Budget Folgendes zu bemerken :

896 Ad I. A. Die Verwaltung ist um so weniger in der Lage, über ihren wahrscheinlichen Absatz von Waare zur Deckung des Trinkkonsums des Jahres 1888 mit auch nur annähernder Bestimmtheit sieh ausspreohen zu können, als über den frühern Verbrauch der Schweiz an gebrannten Wassern nur mehr oder weniger genaue Schätzungen vorliegen.

Man hat angenommen, der Konsum an nunmehr unter das Monopol gefallenen Spirituosen habe bislang, in 95grädige Waare umgerechnet, jährlich rund 125,000 q. betragen, werde aber unter den Wirkungen des Monopols schon in den ersten Jahren auf rund 100,000 q. per Jahr zurückgehen. Die Alkoholverwaltung selbst wird aber im Jahr 1888 -- auch wenn die gedachten Voraussetzungen sich als zutreffend erweisen -- offenbar nicht für einen Konsum von 100,000 q. aufzukommen habau, weil eine vermehrte Produktion und ein gesteigerter Import vor Einführung des Monopols für einen guten Theil des Bedarfs auf privatem Wege Vorsorge getroffen haben und weil ein nicht unbedeutender und jedenfalls anormal großer Bruchtheil der von dur Verwaltung im Jahr 1887 gemachten Verkäufe für den Verbrauch fies folgenden Jahres bestimmt sind. Wie weit der spätere Umsatz der Verwaltung durch diese Verhältnisse beeinflußt wird, ist nicht vorauszusagen. Um hinsichtlich des finanziellen Ergebnisses keinen Täuschungen ausgesetzt zu werden, haben wir den Verkauf zu inländischem Trinkkonsum pro 1888 auf nur 60,000 q. angenommen.

Die Abgabe von gebrannten Wassern zu Exportzwecken und den Verkauf denaturirter Waare haben wir im Budget nicht eingestellt, weil die Verhältnisse hier, insbesondere mit Beäug auf dio letztere Kategorie von Spirituosen , noch weniger klar liegen, als beim inländischen Trinkkonsum, und weil die Verwaltung überdies laut Gesetz auf beiden Arten von alkoholischen Artikeln keinen Monopolgewinn erzielen soll.

Der Durchschnittspreis von Fr. 165 per q. beruht auf der Voraussetzung, daß die Verwaltung, wie jetzt, 3 Qualitätskategorien führe und daß der Abgabepreis für die 1. Kategorie pro 1888 auf das gesetzlich zulässige Maximum von Fr. 150 per hl. absoluten Alkohols oder Fr. 175 per q. à 95° fixirt werde. Bei der Annahme, daß1/10o des Konsums die 1.3/10io die 2. u n 6 / 1 0 i o die 3. Qualität beschlagen werden, ergibt sich mit der sachgemäßen Preisabstufung der 3 Kategorien der Durchschnittspreis von Fr. 165 aus folgender Rechnung: 0,1 q. à Fr. 175 = Fr. 17,5 0,6 ,, ,, ,, 168 163 = __"__97,8 0,3 ,, 50,4 Fr. 165,7

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Ad I. B. Die hier eingestellten Gebühren werden in normalen Jahren einen bedeutend höhern Ertrag liefern. Da der Landesbedarf indessen für 1888 zu einem namhaften Theil durch anticipirte Einfuhren gedeckt ist, haben wir für das genannte Budgetjahr nur ein bescheideneres Erträguiß unter diese Rubrik aufgenommen.

Ad II. A. Nach Gesetz soll lk des Landesbedarfs durch die innere Produktion aufgebracht werden. Um indessen der abondanten 'Kartoffelernte des Jahres 1887 Absatz zu verschaffen, haben wir als außerordentliche Maßregel den Beschluß gefaßt, dem Brennjahr 1887/88 einen größern Antheil an der Beschaffung des Landeskonsums einzuräumen. Infolge dessen dürfte statt V* wohl circa Va des Verbrauchs von 1888 auf den theurern Inlandssprit angewiesen sein.

Da die bfldgetirten 60,000 q. zum Theil bereits angeschafft, zum andern Theil durch Verträge gesichert sind, so basiren die Preise von Fr. 40, bezw. Fr. 94, per q. auf wirklich bezahlten oder zu bezahlenden Ansätzen. Approximativen Charakter hat unter dieser Ziffer einzig die Rektifikationsprämie von Fr. 6.

Ad II. C. Die Verwaltung verfügt zur Zeit über 11 provisorische, Privaten gehörende Depots und Verkaufsstellen in der Nord-, Mittel- und Ostschweiz. Das definitive Depotsystem liegt einstweilen noch im Studium. Von der Wahl des Systems wird die Höhe der Administrationskosten der Lager- und Verkaufsdepots sowohl als der Frachtauslagen abhängen. Um nicht beengt zu sein, haben wir nun unter dieser Ziffer vorläufig einen Posten eingestellt, der für alle Fälle zur Deckung der erlaufenden Ausgaben hinreichen wird.

Ad II. E. Die Centralverwaltung besteht aus dem Direktor, dessen Gehalt auf Fr. 8000 festgestellt ist, einem technischen Adjunkten, einem Sekretär, einem Buchhalter, einem Revisor, einem Registrator und sechs Gehülfen; die Stelle eines kommeraellen Adjunkten ist noch unbesetzt. Die Besoldungen obiger Beamten vaniren zwischen 5000 und 3000 Franken, diejenigen der Gehülfea zwischen 2000 und 960 Franken, sind aber noch nicht definitiv festgestellt, wie auch die Verwaltung überhaupt nur einen provisorischen Charakter hat. Die für Besoldungen uöthige Summe wird sich demnach für das Jahr 1888 voraussichtlich auf circa Fr. 42,000 belaufen.

Ad II. G. Einen sehr unsichern Posten bilden die Entschädigungssummen. Um in keinem Fall hinter der Wirklichkeit zurück-

898 zubleiben, haben wir unter diesem Titel pro 1888 rund 5 Millionen zur Verzinsung eingestellt. Von Aufnahme einer Amortisationsquote glaubten wir bis zur Erzielung größerer Gewinne und bis zur Erreichung größerer Klarheit über die Tragweite der in Betracht fallenden Summen Umgang nehmen zu dürfen.

Ad III. A. Die Ohmgeld- und Oktroirechnungen pro 1867 sind noch nicht abgeschlossen. Wir schätzen indessen die den Kantonen in den letzten vier Monaten dieses Jahres entgangenen Einnahmen auf Fr. 1,700,000. Hievon werden circ.a Fr. 400,000 durch die Reineinnahmen der Monopolverwaltung pro 1887 Deckung linden, so daß das Jahr 1888 noch für das Defizit von Fr. 1,300,000 Ersatz zu beschaffen haben wird.

Die übrigen Posten des Budgets geben uns zu besondern Bemerkungen keine Veranlassung. Wir fügen infolge dessen nur noch bei, daß wir auch in Zukunft die Budgets und Jahresrechnungen der Alkoholverwaltung von den Budgets und Jahresrechnungen der Bundesverwaltung getrennt zu halten gedenken und daß wir für die folgenden Jahre in der Lage sein werden, die Alkoholverwaltungsbudgets gleichzeitig mit den Bundesbiidgets Ihnen zur Vorlage zu bringen. Was den Charakter der erstem betrifft, so stellen dieselben jeweilen nicht den Voranschlag der in den eigentlichen Jahresrechnungen aufzunehmenden wirklichen Einnahmen und Ausgaben eines Geschäftsjahres dar; sie sind vielmehr blos ein Ueberblick der Gewinn- und Verlustrechnung, welche über die den Kantonen zuzuweisenden Reineinnahmen des Alkoholmonopols jährlich aufzustellen ist, immerhin in dem Sinne, daß sie mit Bezug auf die unter II D und II F eingestellten Ausgabeposten eine Kreditforderung für das betreffende Geschäftsjahr bedeuten.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 13. Dezember 1887.

Im Namen des Schweiz. Btindesrathes, Der B j u n d e s j p r ä s i d e n t : Droz.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Blngier.

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Budget [der

-A-lkoholver^valtiMigpro 1888.

I. Einnalimen-

A. Verkauf von 60,000 q. 95grädiger Monopolwaare zum Trinkkonsum im Inland à durchschnittlich Fr. 165 per q Fr. 9,900,000 B, Monopolgebühren auf importirten Qualitätsspirituosen, hochgradigen Weinen und andern . alkoholhaltigen Artikeln, 5000 q. à Fr. 80 400,000 per q Total

Fr. 10,300,000

A. Ankauf von Spiritus und Sprit und Rektifikation des erstem: 1) 40,000 q. Auslandssprit loco Grenze unverzollt, excl. Gebinde, à Fr. 40 ei>

Fr. 1,600,000

II. _A_u.sgfal>en.

P q

2) 20,000 q. Inlandsspiritus loco Brennerei, excl. Gebinde, à . Fr. 94 per q.

Rektifikation à . _ 6 _ ,, Total

Fr. 100 per q.

2,000,000

Uebertrag

Fr. 3,600,000

900 Uebertrag Fr.

B. Verzollung von 40,000 q. Auslandssprit 8,000 ,, Tara 48,000 q. à Fr. 19 = .

G. Depotskosten und Frachten

3,600,000

.

,,

912,000

.

,,

230,001)

,,

92,000

,,

110,000

,,

50,000

,

230,000

.

66,000

Fr.

5,290,000

,

5,010,000

D. Verluste: 1) auf der Waare 2 °/o des Ankaufswerthes von Fr. 3,600,000 .

. Fr. 72,000 2) auf dem Verkauf der Gebinde , 20,000 E. Verwaltung: 1) Besolduügen der Central Verwaltung 2) Büreaukosten .

.

.

.

3) Brennerei- und Depotskontrole .

4) Expertisen, diverse .

.

.

Fr. 42,000 ,, 8,000 ,, 50,000 ,, 10,000

F. Vergütung an die Zollverwaltung .

.

.

G. Zinse und Amortisationen: 1) Verzinsung und Amortisation der Installationen in Depots und Brennereien, 20 % von F r . 200,000 .

.

.

. F r . 40,000 2) Verzinsung bezahlter Entschädigungssummen, 5,000,000 Fr.

à 4°/o per 3/4 Jahre .

.

,, 150,000 3) Verzinsung des Betriebsfonds, Fr. 2,000,000 à 4 % per Va Jahr .

.

.^v- .

. ,, 40,000 H. Emissionskosten der Anleihen, u n d Aufrundung .

.

J. Vertheilung a n d i e Kantone

.

Verschiedenes .

.

.

.

.

.

,

Total

Fr. 10,300,000

901 III. 'V'ertb.eiltmg1 des EiruiahmenUet>ersclxu.sses.

A. Deckung des von der Bundeskasse geleisteten Vorschusses zur Befriedigung der Ansprüche der Ohmgeldkantone und Oktroigemeinden pro 1887 . F r . 1,300,000 B. Vertheilung an die Ohmgeldkantone und Oktroigemeinden pro 1888 .

.

.

,, 3,600,000 G. Vertheilung an sämmtliche Kantone .

.

,, 110,000 Total

·OOOÜOOOO-

Fr. 5,010,000

902

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Verlängerung der für den Simplonübergang angesetzten Baufrist.

(Vom 16. Dezember 1887.)

Tit.

Unterm 28. September 1887 richtete die Gesellschaft der westschweizerischen Bahnen und des Simplon an den Bundesrath zu Händen der Bundesversammlung das Gesuch um nochmalige zweijährige Erstreckung der ihr letztmals durch Bundesbeschluß vom 14. Dezember 1885 (E. A. S. VIII, 327) bis 31. Dezember 1887 verlängerten Frist für den Beginn der Arbeiten bezüglich des Simplondurchstiches.

Zur Begründung ihres Gesuches macht die Gesellschaft im Wesentlichen Folgendes geltend : Von den durch Bundesbeschluß betreffend eine neue Konzession für die Ligne d'Italie, vom 24. September 1873 (E. A. S. l, 272 ff.) konzessionirten Linien, nämlich Bouveret-Siders, Siders-Leuk, Leuk-Visp, Bouveret-St. Gingolph, Visp-Brig-italienische Grenze, seien dermalen alle, mit Ausnahme des Theilstückes Brig-italienische Grenze, vollendet und dem Betriebe übergeben. Die für Inangriffnahme des letztern durch Bundesbeschluß vom 14. Dezember 1885 angesetzte zweijährige Frist laufe mit dem 31. Dezember 1887 ab.

In den verschiedenen, die Fristverlängerungen betreffenden Botschaften an die Bundesversammlung, insbesondere in derjenigen vom 27. Mai 1880 (Bundesblatt 1880, III, 131 ff.), habe der

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend das Budget der Alkoholverwaltung pro 1888. (Vom 13. Dezember 1887.)

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1887

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4

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55

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.12.1887

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895-902

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