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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung zu dem Entwurfe eines Beschlusses betreffend die Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst.

(Vom 3. Juni 1887.)

Tit.

Nachdem schon früher zu wiederholten Malen in der Bundesversammlung und außerhalb derselben davon die Rede gewesen war, daß für die P f l e g e d e r K u n s t in der S c h w e i z seitens des Bundes ein Mehreres als bisher gethan werden sollte, wurde dieses Postulat im Jahre 1883 durch eine von namhaften Künstlern und Kunstfreunden unterzeichnete Petition bei den Bundesbehörden förmlich anhängig gemacht.

Diese Petition, bekannt geworden unter der Benennung ,, P e t i t i o n B u c h s er", ging dahin, es sei, unabhängig von dem bis jetzt üblichen Ausstellungsturnus, eine unter den Auspizien der Eidgenossenschaft stehende und ausschließlich von schweizerischen Künstlern geleitete, -einheitlich organisirte schweizerische Ausstellung -- s c h w e i z e r i s c h e r S a l o n -- zu begründen. Der bisherige Ausstellungsmodus genüge den Ansprüchen der Jetztzeit nicht, mehr, indem er nicht im Stande sei, die Leistungen unserer besten Künstler zu sammeln und damit der schweizerischen Kunst dem Auslande gegenüber einen würdigen Ausdruck zu verschaffen.

Nach den Ergebnissen unserer bisherigen Ausstellungen dürfte man die Annahme für statthaft erachten, als wäre die Kunstübung in der Schweiz im allgemeinen Niedergange begriffen, während doch unser Land durch eine stattliche Reihe von Künstlern vertreten sei.

516 Dieses Mißverhältniß der Ausstellungen zu den Kunstleistungen nöthige unsere besten künstlerischen Kräfte, vereinzelt im Auslande ihre Stütze zu suchen, während sie doch der Natur der Sache nach die lohnende Anerkennung zunächst im Inlande finden sollten. Daß aber ein solcher Zustand für unsere nationalen Kunstinteressen die verderblichsten Folgen habe und auch die Ehre unseres Vaterlandes zu wahren nicht geeignet sei, leuchte wohl ebenso sehr ein, als daß ein schweizerischer Salon unter der Fürsorge unserer obersten Landesbehörden der einheimischen Kunst einen ehrenvollen Rang auf dem Gebiete künstlerischen Schaffens erringen würde.

In einem besondern, der Petition beigegebenen M e m o r i a l wurden obige Gedanken des Nähern ausgeführt und sodann im Weitern betont, daß eine Wendung zum Bessern ohne erhöhte finanzielle Inanspruchnahme der Eidgenossenschaft nicht möglich sei.

Nach der Meinung der petitionirenden Künstler sollte die Schweiz vor einem jährlichen Büdgetansatz von etwa Fr. 150,000 nicht zurückschrecken, um ein so hohes nationales Kleinod, wie die Kunstbildung in einem Lande sei, zu bewahren, so lange noch Hoffnung auf Rettung sich zeige. Man dürfe nicht vergessen, daß die Kunstbethätigung ebenso eine nothwendige Aeußerung des Volkscharakters, sozusagen der Volksseele sei, wie das Streben nach dem Wahren (Wissenschaft), nach dem Guten (Recht und Sitte) und dem Nützlichen (Volkswirtschaft). Ihr mit mächtigen Impulsen unter die Arme zu greifen, sei die Aufgabe des Staates in einer Zeit, wo die Einsicht, daß man der sinkenden Industrie durch Weckung des Geistes für das Kunstschöne und Formvollendete zu Hülfe kommen müsse, täglich eindringlicher sich geltend mache. Geschehe dieß nicht bald und ausgiebig, so laufe unsere ideale nicht nur, sondern auch ein erheblicher Theil unserer materiellen Kultur Gefahr, großen und schwer zu heilenden Schaden zu nehmen. In der That müsse die jetzt in die weitesten Kreise gedrungene Erkenntniß, daß ein inniger Zusammenhang zwischen der Pflege des reinen Kunstschönen und der Entwicklung der Kunstindustrie bestehe, die staatlichen Organe daran mahnen, den eingerissenen Indifferentismus der Staatsgewalt gegen die Bestrebungen der Kunstübenden und Kunstverständigen sobald als möglich von sich zu werfen und die kräftige Förderung einer frischen, fröhlichen
Kunstthätigkeit geradezu als patriotische Pflicht anzusehen. Die hiefür von dem Memorial gemachten speziellen Vorschläge betreffen einerseits die Bundessubvention, andererseits die Organisation der eidgenössischen Kunstpflege. Es wird ein jährlicher Kredit von Fr. 150,000 postulili, welcher zu einem Dritttheil behufs Gründung eines schweizerischen

517 Nationalmuseums als Baufouds kapitalisirt, zu zwei Dritttheilen zum Ankauf und Prämirung vorzüglicher Kunstleistungen auf der projeldirten nationalen Ausstellung verwendet werden soll. Die Verfügung über diese Fr. 100,000 und die Kunstpflege überhaupt wäre in die Hand eines aus fünfzehn Mitgliedern und neun Ersatzmännern bestehenden, vom Bundesrath zu wählenden und ausschließlich aus Künstlern zusammengesetzten Collegiums zu legen, bezüglich dessen ausdrücklich verlangt wird, daß die Funktionen seiner Mitglieder lebenslängliche sein sollen und daß sich im Fall von Ableben oder freiwilligem Rücktritt eines Mitgliedes die Körperschaft nach freier Wahl aus den Reihen der übrigen schweizerischen Künstler von Bedeutung zu ergänzen hätte.

Die besprochene Eingabe, welche bald in die Oeffentlichkeit trat, fand im Allgemeinen günstige Aufnahme und erregte namentlich in den Kreisen, welche sich mit der Pflege der Kunst befaßten, das lebhafteste Interesse. Vorab war es der s c h w e i z e r i s c h e K u n s t v e r e i n , welcher in seinen einzelnen Sektionen und auch in allgemeinen Delegirtenversammlungen das Projekt zum Gegenstand seiner Berathungen machte und sich darüber in besonderer Zuschrift an den Bundesrath vernehmen ließ. Er anerkennt vollkommen die in der Petition angebrachten Klagen über die traurige Verlassenheit der heimischen Kunst, über das zunehmende Fernbleiben vieler namhafter schweizerischer Künstler von den gegenwärtigen Turnus-Ausstellungen, über den in Folge dieses Fernbleibens mehr und mehr sinkenden Werth dieser Ausstellungen, welche deßhalb auch ihre kulturelle Aufgabe je länger je weniger zu erfüllen vermögen; er erblickt den Grund dieser bedauerlichen Verkümmerung der heimischen Kunstpflege in der Unzulänglichkeit der für dieselbe zur Disposition stehenden Mittel und unterstützt deßhalb angelegentlichst das Begehren um eine entschiedenere und ausgiebigere Theilnahme des Bundes an den bezüglichen Bestrebungen. Indem er darauf hinweist, wie die Eidgenossenschaft nach den verschiedensten Richtungen hin, wo immer Interessen des öffentlichen Wohles betheiligt seien, fördernd und befruchteud wirke, wie sie mit Millionen die Bekämpfung schädlicher Naturereignisse unterstütze, in ihrer polytechnischen Schule in intensivster Weiso und mit namhaften Opfern der Wissenschaft diene,
durch ansehnliche jährliche Beiträge der Landwirthschaft und dem Gewerbe helfe, direkt und indirekt durch bedeutende Summen und Opfer die industrielle Produktion und den schweizerischen Handel fördere, was Alles im wohlverstandenen öffentlichen Interesse liege; indem er im Weitern die hohe Bedeutung und die vielseitige Wichtigkeit hervorhebt, welche anerkanntermaßen der Kunst für das Leben

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und die Entwicklung eines Volkes innewohne und schließlich auf die weitgehenden Leistungen aufmerksam macht, welche andere Staaten für die Pflege dieses Gebietes sieh auferlegen, kommt der schweizerische Kunstverein zum Schlüsse, daß das Hauptpostulat der Petition, die intensive finanzielle Betheiligung des Bundes au den Bestrebungen zur Hebung und Förderung der schweizerischen Kunst vollen Anspruch auf ernste Beachtung und günstige Würdigung habe, wogegen er, was die speziellen Vorschläge des Memorials betreffe, ausdrücklich erklärt, daß er denselben nicht in allea Punkten beizupflichten vermöge.

In ähnlichem Sinne lautete auch die Eingabe der G e s e l l s c h a f t s c h w e i z e r i s c h e r A r c h i t e k t e n , M a l e r und B i l d h a u e r , nur mit dem Unterschiede, daß sie die Vorschläge des Memorials betreffend die Organisation der eidgenössischen Kunstpflege, namentlich den Gedanken eines Kunstkollegiums mit lebenslänglichen Funktionen , eigener Ergänzung u. s. w. in noch viel bestimmterer Weise, als der schweizerische Kunstverein dies that, ablehnte.

Nachdem sich die in der Schweiz lebenden Träger der Kunst und der Kunstpflege ausgesprochen hatten, schien es von Werth, auch d i e Ansichten d e r namhafteren, i m A u s l a n d e n i e d e r g e l a s s e n e n s c h w e i z e r i s c h e n K ü n s t l e r z u vernehmen ; handelte es sich doch darum, dieselben für die heimischen Kunstausstellungen wieder zu gewinnen, und war anzunehmen, daß ihre auf dem Kunstgebiete im Auslande gemachten Erfahrungen für unsere Orientirung in der vorliegenden Frage von wesentlichem Nutzen sein könnten.

Auf die an sie gerichtete Einladung gingen von den Künstlern Anker, Renevier, Töpfer, Vautier, Tobler, Stäbli, Steffan, DiethelmMeyer, Weckesser, Stauffer, Lanz ans Paris, München, Düsseldorf, Korn und Berlin mehr oder weniger einläßliche Antworten ein.

Alle diejenigen, welche sich über die bisherige Pflege der Kunst in der Schweiz aussprechen, sind unter voller Anerkennung des vielen Verdienstlichen und Nützlichen, das seit einer Reihe von Jahrzehnden durch die Initiative schweizerischer Kunstfreunde mit Privaterwerbungen und Einrichtung des Ausstellungsbüreaus der schweizerischen Künstlerschaft und Kunstthätigkeit erwachsen sei, doch darin einig, daß sich die bisherigen Einrichtungen je länger
je mehr als unzureichend herausstellen, daß .die in der Petition signalisirten Mängel wirklich vorhanden und einer Abhülfe bedürftig seien. Alle begrüßen die Anregungen der Petition und sprechen in verschiedener Weise die Ueberzeugung aus , daß nur durch ausgiebige Hülfe des Bundes für die von Jahr zu Jahr sich

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mehr zersplitternde und sich immer mehr dem Vaterlande entfremdende schweizerische Kunst wieder ein Sammelpunkt geschaffen werden könne, und daß nur durch diese Hülfe es möglich sei, die vaterländische Kunst auf eine des schönen Vaterlandes würdige Stufe zu heben. Fast ebenso einig sind aber die Zuschriften in der Beanstandung der speziellen Vorschläge des Memorials betreffend die Organisation der Kunstpflege, die Bildung eines ausschließlich aus Künstlern bestehenden Kollegiums mit lebenslänglichen Mandaten, die Exklusivität gegenüber den vaterländischen Kunstfreunden, deren eine sehr achtbare Zahl aus thatkräftiger, warmer und edler Begeisterung für das Schöne und mit vielfach richtigem Kunstverständnis für das Gedeihen der Kunst schon lange freudig und opferwillig in die Schranken getreten sei.

Nach Sammlung dieser Materialien, die für Ihre Einsichtnahme bereit gehalten werden, .erfolgte eine k o m m i s s i o n e l l e Bes p r e c h u n g u n d B e r a t h u n g der Angelegenheit.

Es handelte sich dabei zunächst um Berathung der Frage, ob dem Bundesrathe empfohlen werden solle, auf die Anregung zu intensiverer Förderung der Kunst einzutreten und der Bundesversammlung bezügliche Vorlagen zu machen; sodann um grundsätzliche Berathung der für die Organisation in Frage kommenden Systeme und Entscheidung, welches derselben zur Adoptirung empfohlen werden solle; endlich um Berathung und Feststellung der Details des angenommenen Systems mit Bestimmung des Maßes des vorzuschlagenden Bundesbeitrags.

Was diese Systeme betrifft, so waren in den schriftliehen Vernehmlassungen bezüglich der Art und Weise, in welcher der Bund behufs Förderung der Kunst vorzugehen hätte , in der That verschiedene Anschauungen aufgetreten. Das erste System, dasjenige des Buchser'schen Memorials, besteht im Wesentlichen darin, daß durch direkte Initiative des Bundes eine jährliche eidgenössische Kunstausstellung (Salon) instituirt wird, und daß die Bundesbehörde von sich aus ein eidgenössisches amtliches Kunstkollegium schafft als offizielles Organ für die gesammte Pflege der Kunstbestrebungen im Lande. Das zweite System will diese Aufgabe den hiefür bereits seit Langem bestehenden, organisirten und eigene Mittel besitzenden freien Vereinen (schweizerischer Kunstverein und schweizerische Künstlergesellschaft) belassen
und durch ausgiebige Subvention denselben ermöglichen, die bis jetzt von ihnen geführte, jährliche Kunstausstellung in jeder Beziehung auf einen höhern Rang zu heben, wobei Reform des bisherigen Turnussystems und Einfügung einer schweizerischen, wesentlich aus Künstlern bestehenden Jury vorzusehen wäre. Das dritte System will den Zweck

520 erreichen, durch Pflege und Unterstützung der Separatausstellungen, wie solche in verschiedenen künstlerischen Centren der Schweiz (Genf, Neuenburg, Basel) mit Erfolg bereits existiren und in andern im Werden begriffen sind, und dann andererseits durch eine in gewissen Zwischenräumen abzuhaltende, reichlich zu dotirende, nationale Kunstausstellung.

Die Kommission, bei deren Komposition von dem Departemente den Unterzeichnern der Petition besondere Berücksichtigung zu Theil geworden war, sprach sich in ihrer Mehrheit für das erste System aus und behandelte sodann in einläßlicher Erörterung dessen Ausführung in allen dabei wesentlich in Betracht fallenden Momenten.

Indem wir auf das ausführliehe Protokoll dieser Kommission verweisen, unterlassen wir es, auf die Ergebnisse ihrer Berathuugen weiter einzugehen, umsomehr, als wir aus Gründen, welche wir später darzulegen im Falle sein werden, .nicht beabsichtigen, in das Ihnen vorzuschlagende Gesetz nähere Ausführungsrnodalitäten aufzunehmen.

Gegen Ende desselben Jahres 1884 unterbreitete uns das Departement des Innern den Entwurf eines Bundesbeschlusses, welcher die Förderung der Kunst durch den Bund zum Gegenstande hatte.

Bedenken verschiedener A r t , deren Grund indessen nicht sowohl in dem Zwecke und dem Inhalt der Vorlage, als in äußern Umständen lag, der Schluß der Amtsperiode, die Coincidenz mit wichtigen, in Vorbereitung befindlichen Fragen, Zweifel an der Opportunität der Vorlage, veranlaßten uns jedoch, das Departement einzuladen, mit der Weiterverfolgung der Angelegenheit noch zuzuwarten. So blieb dieselbe amtlich vorläufig auf sich beruhen, was jedoch nicht hinderte, daß die Frage außerhalb der Behörden fort und fort gehegt wurde und daß sich zur Förderung derselben nach einer bestimmten Richtung sogar ein eigener Verein, die sogenannte schweizerische Kunstliga, bildete.

Eine am 9. Dezember 1885 von H r n . R y n i k e r und a n d e r n M i t g l i e d e r n im N a t i o n a l r a t h e gestellte M o t i o n , dahin gehend, es sei der Bundesrath einzuladen, ,,zu untersuchen und darüber Bericht und Antrag vorzulegen, ob in der italienischen Schweiz eine eidgenössische Kunstschule errichtet oder eventuell eine entstehende Kunstschule mit Bundesmitteln unterstützt werden solle", gab Anlaß, dem Rathe von der noch der Erledigung harrenden
Petition betreffend die schweizerische Kunst und deren Förderung durch den Bund Kenntniß zu geben, ihn mit den Zielen und PostuJaten derselben bekannt zu machen und den Bedenken Ausdruck

521 zu geben, die dagegen bestehen, die Lösung der allgemeinen Frage durch vorzeitige und isolirte Inbetrachtziehung eines speziellen Punktes, wie der Errichtung einer Kunstschule, zu präjudiziren.

Nach gewalteter Diskussion wurde die Motion in dem Sinne erheblich erklärt, ,,daß sie vom Bundesrath anläßlich der bei ihm anhängigen Frage der Hebung der schweizerischen Kunst im Allgemeinen mitberücksichtigt und daß gleichzeitig über beide Fragen Bericht erstattet werde a , wobei der Wunsch ausgesprochen wurde, daß dies bald geschehen möchte.

War uns dies schon Veranlassung, die zurückgestellte Angelegenheit wieder aufzunehmen, so wurde diese Mahnung verstärkt durch den V o r g a n g im S t ä n d e r a t h , aus dessen Mitte beider letzten Büdgetberathung der Antrag gestellt wurde, den Posten der Subvention an den Schweiz. Kunstverein sofort auf Fr. 50,000 zu erhöhen, ein Antrag, welcher trotz des entgegengehaltenen Hinweises darauf, daß die Frage der Förderung der Kunst bei dem Bundesrathe anhängig und eine bezügliche Vorlage in Bälde zu gewärtigen sei, eine fast die Majorität erreichende Anzahl von Stimmen auf sich vereinigte.

Indem wir nunmehr, einer geneigten Aufnahme gewili, die Ehre haben, Ihnen den E n t w u r f eines B u n d e s b e s c h l u s s e s betreffend B e t h e i l i g u n g d e s B u n d e s a n d e n B e s t r e b u n g e n z u r F ö r d e r u n g d e r s c h w e i z e r i s c h e n K u n s t vorzulegen, welcher eine ansehnliche Erhöhung der bisher für diese /wecke geleisteten Subvention vorsieht, gehen wir von der Ueberzeugung aus, daß eine ausgiebigere Unterstützung schweizerischer Kunst durch den Bund für das ganze nationale Leben von tiefgreifender Bedeutung werden wird und zwar sowohl in i d e a l e r wie in materieller Hinsicht.

In i d e a l e r H i n s i c h t . Welche ungeheure Bedeutung hat nicht die Kunst zu allen Zeiten in der geistigen Entwicklung der Völker gehabt ! Wie hingen nicht an den Idealgestalten eines Phidias die Augen des Alterthums ein Jahrtausend lang wie an einer Offenbarung des Göttlichen ! Wie hat nicht im Mittelalter die Kunst in den Tausenden religiöser Bilder den Aufblick zu etwas Höherem bewahrt! Wie hat nicht die Kunst im 15. Jahrhundert schon durch die frische Besitznahme der Wirklichkeit der Natur und des Menschen-

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lebens mitgewirkt au der Befreiung von den Fesseln des Mittelalters, wo sie im Anfang des 16. die höchste Leistung des damaligen Geschlechts war! Wie sucht sie nicht seit Kaulbach's gehaltreicher Darstellung historischer Wendepunkte den Beschauer zu erheben zu der Ahnung einer in den Geschicken der Menschheit waltenden sittlichen Weltordnung !

Insbesondere auch, welche mächtige Förderung vermag sie der vaterländischen Gesinnung zu leisten durch Vorführung großer Ereignisse und Personen der vaterländischen Geschichte ! Welche Ströme patriotischer Begeisterung, welcher Muth dor Nacheiferung, welches erhebende Gefühl der Nähe der gerecht richtenden Geschicke mochte sich einst ergießen von den Schilderungen der Perserkriege in der Stoa poikile auf das athenische Volk, welches sich in derselben drängte! Welche Quelle nationaler Begeisterungist nicht Tag für Tag das Museum in Versailles durch die Darstellung wirklicher und vermeintlicher Großthaten und durch die unabsehbare Menge von Bildnissen einheimischer Helden der Politik und der Schlachtfelder, der Wissenschaft und der Arbeit! Und so ist es mit vielen andern Museen dieser Art und mit unzähligen Monumenten.

Auch in dem Schweizervolk vermochte die Kunst großen Styls ideales Streben, insbesondere vaterländische Begeisterung zu wecken.

Mit allem Nachdruck ist dies schon Ihrer h. Behörde durch unsere Botschaft vom 11. Oktober 1 865 auseinander gesetzt worden. Dieselbe weist darauf hin, daß die Kunst vorzugsweise berufen sei, ,,die Dolmetscherin edler Gesinnungen" zu sein, daß sie dem ganzen Volk ,,den Kerngehalt seiner Geschichte, seines nationalen Lehens, und des natürlichen Hintergrundes, auf welchem sich dasselbe entwickelt hat", eindringlich vor Augen stelle, "Allen zur Erhebung, Kräftigung und Erbauung", und daß solche Kunstleistungen dann ,,durch das Mittel der vervielfältigenden Künste" ,,zu einem förmlichen Gemeingut der ganzen Nation gemacht" werden können.

Ebenso unbestreitbar wie die ideale Bedeutung der Kunst für das Volksleben und noch greifbarer als diese ist die m a t e r i e l l e .

Mit allem Nachdruck ist darauf hinzuweisen, daß die Kunst von ganz hervorragendem materiellem Werth im Gesammtleben des Volks, daß sie eine der wichtigsten Q u e l l e n des N a t i o n a l W o h l s t a n d e s ist.

Das erste welthistorische Beispiel
hievon ist Athen, das an seinen baulichen, bildnerischen und malerischen Monumentalwerken eine Art Kunsthochschule besaß, welche den Griechen überhaupt in allen Arbeiten der Kunst und der Kuustindustrie jenes unvergleichliche Uebergewicht verlieh, das selbst den Verlust ihrer nationalen Selbst-

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ständigkeit überdauerte uud ihnen bis in die spätere Kaiserzeit reichlichen Erwerb sicherte.

Wir brauchen aber nicht so weit zurückzugehen. Das typische Beispiel des materiellen Werthes der Kunst ist F r a n k r e i c h . Hier suchten weitsichtige Staatsmänner die nationale Arbeit zu einer Gesammtaktion zu steigern; sie erkannten, daß das Gewerbe nur durch Kunst, die Kunst im Gewerbe nur durch kräftige Entwicklung der Kunst überhaupt zu heben sei; sie stellten alle nationale Arbeit unter den veredelnden Einfluß der großen Kunst uud führten in die Staatsverwaltung eine K u n s t p o l i t i k ein, deren einheitliches System alles umfaßte, großartige monumentale und glänzende dekorative Aufgaben, Bestellungen, Subventionen, Prämien, Ermunterungen aller Art, Verherrlichung nationaler Geschichte durch Skulptur und Malerei, Ausstellungen, Kunstmuseen u. dgl. mehr.

Sie erzogen damit das französische Volk zur Kunst, brachten es zu einer allseitigen glänzend en Leistungsfähigkeit in al lern, was Kunst heißt, und begründeten seine Ueberlegenheit, welche erst in unsern Tagen durch die ungeheuren Anstrengungen anderer Staaten etwas erschütO 3 O tert worden ist. Allein künstlerische und kunstgewerbliche Schulung und Geschicklichkeit, Schönheitssinn und Geschmack sind jetzt festgewurzelt und sind eine kapitalbildende Kraft. Noch vor einem Jahrzehnt wurde allein die A u s f u h r solcher Arbeiten, welche von der Kunst abhangen und ohne sie nicht bestehen, auf jährlich 360 Millionen, täglich \ Million, den fünften Theil der Gesammtausfuhr Frankreichs, von Andern noch höher, berechnet. Dazu die ungeheure Summe, welche die Hunderttausende Paris als K u n s t s t a d t besuchender Fremder und die Tausende dort sich ausbildender Künstler und Kunsthandwerker zurücklassen, die Summen, welche für Reproduktionen, Prachtwerke, Muster u. dgl. nach Frankreich fließen, der fabelhafte Umsatz auf den Kunststeigerungen, die jährlichen Ausstellungen, die monumentalen Aufträge der Regierung und der Städte, der Kunstbedarf der Privaten u. dgl. -- das alles beweist die ungeheure Bedeutung alles dessen, was Kunst heißt, für das Erwerbleben, den Werth aller kunstschönen Arbeit in der Gesammtarbeit der Nation.

Vieles von dem Gesagten paßt natürlich auch auf andere Länder und Städte, auf Italien, Belgien, Holland, auf München und
Berlin, denen allen der auf ihre Kunstschätze verwendete Betrag hundert- und tausendfältig zurückgekommen ist.

Keine Arbeit ist so sehr im Stande, aus dem geringsten Rohstoff ein kostbares Produkt Hervorzubringen, wie die Kunst. Was ist der Werth der Leinwand, der Farbe, der Steine zum Kapitalwerth der bedeutenden Kunstwerke selbst, gar nicht zu reden von

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unschätzbaren Arbeiten der größten Meister. Dazu fügt sich erst noch der Kapitalwerth der Reproduktionen dieser Werke durch Kupferstich, Holzschnitt und Photographie. Vom rein volkswirtschaftlichen Standpunkt sind bedeutende Kunstwerke Kapitalschöpfungen, die alle andern übertreffen.

In der Kunst gilt ferner vor Allem die persönliche Erfindung und Handfertigkeit, welche durch kein Kapital und keine Maschine ersetzt wird.

So ist denn die Förderung der Kunst eine Förderung der gesammten nationalen Arbeit, ein Beitrag zur Lösung sozialer Fragen.

Was einst Kurzsichtige als Luxus ansahen, ist jetzt längst als etwas Nothwendiges anerkannt. Das Schöne, die Kunst, erweist sich nicht bloß als das Hoehideale, sondern zugleich als das eminent Nutzliche, nicht bloß als eine Quelle edler Geistesbildung, sondern auch als eine Quelle nationalen Erwerbs und Wohlstandes.

Bei der Verschiebung aller Erwerbsverhältnisse, bei der Nothlage vieler Industrien mögen wi'r bedenken, daß die nationale Arbeit erst dann im Wettbewerb siegreich ist, wenn sie auch geschmackvoll und schön ist, daß sie aber nur dann schön werden kann, wenn sie in stetem befruchtendem und veredelndem Zusammenhang steht mit Allem was Kunst heißt.

Da ist es denn dringendes Gebot staatlicher Fürsorge, daß auch wir.7 nachdem alle Staaten ringsum längst vorano-eeangen, O D O O O » dieses ideal und materiell so wichtige Kulturelement fördern.

Seit dem Bundesbeschluß vom 27. Juni 1884 über die gewerbliche und industrielle Berufbildung und dem dazu gehörenden Vollziehungsreglement vom 27. Januar 1885 leistet der Bund Beiträge an kunstgewerbliche Anstalten. Schon jetzt sind schöne Erfolge zu verzeichnen. Allein das Kunstgewerbe aller Art bedarf der unabläßigen Anregung, Heranziehung und Inanspruchnahme durch die Kunst großen Styls. Es gilt, mit Förderung der lelzteren das zu vollenden, was vor drei Jahren im wohlverstandenen Interesse des Landes begonnen worden ist.

Seit einigen Jahrzehnten haben Kantone, Gemeinden, Kunstvereine und gemeinnützige Private für die Kunst Bedeutendes geleistet. Die bezügliche Ihnen vorgelegte Zusammenstellung ist eine ganz überraschende. Kunstmuseen, in mehreren Städten errichtet, ansehnliche Legate, Schenkungen und Ankäufe von Kunstwerken, rasche Vermehrung der Sammlungen, Turnus-Ausstellungen und permanente Ausstellungen,
regelmäßige Verloosungen u. dgl., -- das alles zeugt von einer ebenso zielbewußten als rührigen Thätigkeit. Allein diese Thätigkeit arbeitet großentheils nur lokal oder

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kantonal, vereinzelt, mit ungenügenden Mitteln, mit Wirkung auf verhältnißmäßig kleine Kreise; höhere monumentale Aufgaben und namentlich gemeiuschweizevische Aufgaben, wie Winkelrieddenkmal und Tellskapelle, konnten selbst vom schweizerischen Kuustverein, der solche bisher unternommen, nur selten und nur mit Aufbietung eines weitschichtigeu Apparates für die Geldbeschaffung an die Hand genommen werden.

Es ist nothwendig und an der Zeit, dieser mit Mühe arbeitenden, zersplitterten, aber die Kunst in weite Kreise tragenden individuellen, örtlichen und kantonalen Thätigkeit den gemeinsamen schweizerischen Mittelpunkt, das allseitig anregende Vorbild, die zusammenfassende nachhaltige Kraft durch ausgiebige Unterstützung der großen nationalen Kunst zu gewähren und was schon für Wissenschaft, Gewerbe, Landwirtschaft u. dgl. gethan worden ist, durch eine ähnliche Leistung zu Gunsten der Kunst zu ergänzen.

Der Bundesbeschluß, welchen wir zu diesem Zwecke Ihnen vorschlagen, enthält zunächst den Grundsatz der Betheiligung des Bundes an den Bestrebungen zur Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst, bezeichnet sodann die Aufgaben, die er sich dabei stellt, bestimmt im Weitern die Summe, welche jährlich diesen Zwecken gewidmet werden soll, und enthält schließlich die nothwendigsten Vorschriften und Garantien für die zweckmäßige und sachverständige Verwendung der gewährten Kredite.

Es ist nicht unsere Meinung, daß der Bund die Pflege der Kunst in seiner Hand konzentriren, sondern daß er in die dem Lande zu diesem Zwecke vorhandenen Bestrebungen fördernd miteintreten soll. Er hat sich dabei freilich eine eigene Aufgabe zu stellen. Sie besteht darin, Kunstleistungen großen Styls hervorzurufen und zu ermöglichen. Solche Kunstschöpfungen, welche, auch wo ein Meister der Kunst sie unternimmt, meistens jahrelange Studien und Arbeit und den Aufwand ansehnlicher Mittel erheischen, können unter unsern Verhältnissen in der Regel weder von Privaten noch von kleinern Gemeinwesen mit bescheidenen Mitteln erworben werden. Gerade solche Werke aber, wenn es wirklich Werke hoher Kunst sind, bergen in sich die Fülle jener Kräfte, deren gewaltige Wirkungen wir dem Schweizervolke zuführen möchten.

Die periodische nationale Kunstausstellung, welche wir in Aussicht nehmen und bei welcher ansehnliche Mittel die Erwerbungnamhafter
Kunstwerke sichern, wird unsere Künstler, auch diejenigen, welche bisher nur im Ausland und für das Ausland wirkten, sammeln und für sie eine Arena des edelsten Kunstwettstreites im Dienste des Vaterlandes werden ; sie wird hohe Aufgaben stellen

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und die Anforderungen an die Künstler steigern, dadurch aber auch deren Leistungen erhöhen und Werke hervorrufen, die, zum Besitzthum der Nation gemacht, Generation um Generation erfreuen und erheben werden.

Neben der periodischen nationalen Kunstausstellung muß die bisherige, von dem schweizerischen Kunstverein geführte, sogenannte Turnusausstellung erhalten bleiben. Sie besucht nach einer bestimmten Reihenfolge die Sitze der Sektionen des Vereins und dient zur Ausbreitung und Belebung des Interesses an der Kunst und der Kunstpflege in den verschiedenen Theilen des Landes. Kleinere und größere Museen sind entstanden, welche abwechselnd durch Kunstwerke, die aus der bisherigen bescheidenen Subvention des Bundes im Betrage von Fr. 6000 angekauft wurden, bereichert werden konnten und den Kantonen überall lieb geworden sind.

Eine aus dem Gesammtkredit zu erhöhende Dotation , an Bedingungen geknüpft, welche den Verhältnissen entsprechen und geeignet sind, die eigenen Leistungen der betreffenden größern und kleinern Centren zu ermuntern und zu steigern, wird es erlaubet!, nach dieser Richtung ein Mehreres und Besseres zu thun, als bis anhin geschehen konnte.

Was die Höhe des Gesammtkredites anbelangt, so kann derselbe natürlich höher oder niedriger bemessen werden. Je tiefer er gestellt wird , desto beschränkter wird selbstverständlich auch die Leistungsfähigkeit, desto geringer der Erfolg und desto werthloser der Aufwand selbst sein. Ohne unsere Ziele auf diesem Gebiete höher zu stecken, als den Bedürfnissen und Verhältnissen unseres Landes angemessen scheint, halten wir dafür, daß eine ernsthafte Verfolgung derselben im Durchschnitt jährlich einen Betrag von der in Art. 2 vorgesehenen Höhe erheischt. Die Ertheilung des Kredites hat nicht den Sinn, daß derselbe jedes Jahr integral verwendet werden solle; diese Verwendung wird vielmehr nur dann und in dem Maße einzutreten haben , wenn und soweit jene ernsthafte Verfolgung der gesteckten Ziele sie erheischt oder gestattet.

Der Art. 3 des Beschlußentwurfes hat den Zweck, hiefür die erforderlichen Garantien zu geben. Diese bestehen einerseits darin, daß alle die Verwendung des Kredits betreffenden Maßregeln und Verfügungen der Vorprüfung, Begutachtung und Antragstellung von Kunstverständigen unterstellt werden, andererseits darin, daß die definitive
Entscheidung in allen wesentlichen Fragen auf Antrag des Departements des Innern und seines Expertenkollegiums dem Bundesrathe vorbehalten bleibt, welcher der Bundesversammlung gegenüber fa r die richtige Ausführung seines Beschlusses die Verantwortlichkeit trägt.

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Wenn wir bezüglich des vorgesehenen Kunst-Expertenkollegiums , welchem in der Erfüllung der neuen Aufgabe nicht unwichtige Funktionen zufallen, nähere organisatorische Bestimmungen in den Beschluß selbst nicht aufgenommen haben, solche vielmehr einem vom Bundesrathe zu erlassenden Réglemente zuweisen , so hat dies seinen Grund darin, daß derartige Bestimmungen Ausführungsmodalitäten sind, die nicht in einer Weise gebunden werden dürfen, welche deren Modifikation schwierig, vielleicht unmöglich macht, selbst wenn Umstände, gewonnene Erfahrungen und das Interesse der Sache letztere erheischen. Es entspricht übrigens das hier vorgeschlagene Verfahren durchaus demjenigen , welches von der Gesetzgebung in allen analogen Fällen bis jetzt beobachtet, worden ist.

Der vorliegende Beschlußentwurf enthält über die von der Motion Ryniker angeregte E r r i c h t u n g e i n e r e i d g e n ö s s i s c h e n Ku n s t s c h u l e i n d e r i t a l i e n i s c h en S c h w e i z oder der Subventionirung einer allfällig dort entstehenden kantonalen Kunstschule keine besondere Bestimmung. Durch Beschluß des Nationalrathes eingeladen, gleichzeitig mit der Frage betreffend Hebung der schweizerischen Kunst im Allgemeinen auch über den Gegenstand der obigen Motion Bericht zu erstatten, beehren wir uns, nunmehr näher darauf einzugehen und Ihnen die Resultate unserer bezüglichen Untersuchung darzulegen.

Wie Sie der dieser Botschaft angeschlossenen besondern B e i l ä g e zu entnehmen belieben, so wurde der auf unser Ersuchen von dem Motionssteiler, Hrn. Nationalrath Ryniker, über die Gründung einer Kunstschule in der Schweiz erstattete Bericht zunächst dem Staatsrathe von Tessiti zur Vernehmlassung mitgetheilt, welcher mit der einläßlichen Zuschrift an das eidgenössische Departement des Innern vom 21. Juli 1886 dieser Einladung entgegenkommend Folge leistete. Indem wir auf die Ausführungen der gedachten Zuschrift, welche eben den Inhalt der Beilage bildet, zu verweisen uns erlauben, beschränken wir uns hier darauf, die S c h l u ß e r k l ä r u n g e n wiederzugeben, in welchen der S t a a t s r a t h von T e s s i n seine Erörterungen zusammenfaßt : ,,In erster Linie wird gewünscht, es möchte auf Veranlassung des Bundes in der italienischen Schweif, eine eigentliche eidgenössische Kunstschule gegründet werden, in
welcher der schweizerische Künstler eine vollständige Ausbildung finden kann, ohne genöthigt zu sein, zu ausländischen Akademien Zuflucht zu nehmen. Subsidiär, im Hinblick darauf, daß dies praktischer, leichter ausführbar und zugleich von gewisserem Erfolge wäre, da es sich um ein weniger groß angelegtes Institut handelt, das

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aber im Laufe der Jahre derart gehoben werden könnte, daß es die Dienste einer Kunstakademie leisten würde, sprechen wir den Wunsch aus, der Bund möchte dem Kanton Tessin eine außerordentliche Subsidie zuwenden für die Errichtung einer kantonalen Mittelschule zur Vorbildung angehender Künstler (Kunstlyceum) , sowie einen ordentlichen Jahresbeitrag von Fr. 40,600 zur Bestreitung der Kosten des Unterrichts, welch' letzterer so einzurichten wäre, daß er als Vorbereitungskurs für die eigentliche Kunstakademie dienea würde.

Der Kanton Tessin wurde seinerseits die Verpflichtung übernehmen, alljährlich sich über die Verwendung des Bundesbeitrags auszuweisen und in das Programm dieser Kunstschule oder dieses Kunstlyceums diejenigen Unterrichtszweige einzustellen , deren Aufnahme die kompetente Bundesbehörde angemessen finden würde."

Um die vorwürfige Frage möglichst allseitig aufzuklären, lud unser vorberathendes Departement, unter Mittheilung des tessinisehen Memorials, die Vorstände der drei schweizerischen Kunstvereine, des allgemeinen schweizerischen Kunstvereins, der Gesellschaft schweizerischer Bildhauer, Maler und Architekten und der schweizerischen Kunstliga, zur Abgabe von G u t a c h t e n ein, welchem Ansuchen in entgegenkommendster Weise entsprochen wurde. Wir entnehmen ihren bezüglichen Zuschriften nachfolgende Erörterungen : D a sC e n t r a l k o m i t e d e s s e h \ v e i z e r i s c h e u K u u s t V e r e i n s schreibt : ,,Daß der Staatsrath des Kautons Tessin die Gründung einer eidgenössischen Kunstschule im dortigen Gebiete befürwortet und mit beiden Händen nach einer ergiebigen Bundessubvention greift, ist so natürlich, wie die Verzichtleistung auf eine eigentliche Kunstakademie und die Modifikation in ein Kunstlyceum sehr weise ist. -- Aus Bundesmitteln eine eidgenössische Akademie für schweizerische Künstler in Tessin zu errichten, könnten wir trotz allen gepriesenen Vortheilen nicht befürworten, während eine höhere Zeichnungs- und Modellirschule, vom K a n t o n errichtet und durch jährliche Subvention des Bundes unterstützt, ähnlich wie dies für die Zeichnungs- und Gewerbeschulen von Zürich, Bern und "Basel aus den hiefür bewilligten Fonds schon geschieht, vollkommen gerechtfertigt erscheint. Es steht außer Frage, daß, was Zürich, Base], Bern und andere bekommen, in wenigstens ebenso entgegenkommender Weise auch andern Kantonen wird bewilligt werden müssen.

Die Zeichnungs- und Modellirschulen können als allgemeines

529 Bildungsmittel und zur Förderung des Kunstsinnes für Berufstätigkeit nicht genugsam empfohlen werden. Dagegen wäre es sehr zu beklagen, wenn ein Institut entstände, welches jungen Leuten Gelegenheit bieten würde, auch ohne wahren Beruf die Künstlerlaufbahn zu betreten. Es kann im Allgemeinen nicht eindringlich genu£ voi- dem Ergreifen des Künstlerberufes gewarnt werden. Einen Jüngling ohne großes Talent und Genie, große, allen Schwierigkeiten trotzende Charakterstärke, ohne einige finanzielle Mittel oder sonstige Erwerbsfähigkeit suche man nach Kräften davon abzuhalten, die Kunst zu seinem Berufe zu machen, und weise ihn auf gewerbliche Thätigkeit hin. Die jugendliche Phantasie verwandelt sich gar zu bald in muthlose Enttäuschung angesichts der Schwierigkeiten des wirklichen Künstlerlebens, welche nur ein starker Geist überwindet. Kaum im Stande, wirklichen Künstlern durch Ermöglichung größerer Kunstleistungen eine bescheidene, ihrer geistigen Fähigkeit und Anstrengung würdige Stellung sichern zu können, würde die Schweiz bei einer Ueberproduktion von Kunstgegenständen ihre Künstler bald in noch viel unheilvollerer Lage sehen. Die Tessiner, wie die Italiener, sind ja für die Kunst und Kunstfertigkeiten besonders begabt. Aus Füßli's schweizerischem Küustlerlexikon, Band 4, ersieht man, wie von Alters her bis in die Gegenwart eine Menge ausgezeichneter Künstler aus den frühem ennetbirgischen Vogteien, dem heutigen Tessin und dem Veltlin, hervorgegangen und als Baumeister, Bildhauer, Maler und Kupferstecher berühmt geworden sind.

Die Bemühungen der Tessinerregierung, eine Kunstschule als V o r s c h u l e einerseits für gewerbliche Ausbildung, anderseits für Künstler im engern Sinne des Worts zu erlangen, sind demnach sehr zu begrüssen, und ihre Unterstützung aus Bundesmitteln ist nach dem Vorgesagten gewiß durchaus zu befürworten, sofern die Schule sich in bescheidenem Rahmen halten will.

Für Kunstinstitute ist das ,,chi va piano, va sanoa besonders zu berücksichtigen. Wir können nicht beurtheilen, ob die mittleren und oberen Schulen des Kantons Tessin den Zeichnungsunterricht genugsam ertheilen, um den Elementarunterricht im Freihandzeichnen und Linearzeichnen als die Basis einer Kunstschule ermangeln zu können. Wo nicht, so wäre mit 2 Klassen Elementarzeichnen zu beginnen, für weitere 2 bis
3 Kunstklassen müßten gediegene Künstler als Lehrer für die Ornamentik nach Vorlagen und Modellen und ebenso für das Figurenzeichnen, das sogen.

,,anatomische11 Zeichnen, das Zeichnen nach der Natur, die Aquarellund Oelmalerei, wie auch Bau- und mechanisches Zeichnen angestellt werden. Für die Sculptur und Holzschnitzerei wären 1 bis 2 Modellirklassen erforderlich.

Bundesblatt. 39. Jahrg. Bd. III.

36

530 Für eine solche Kunst- und Kunstgewerbe-Schule, wofür der Staat die Lokalitäten zu beschaffen hätte, dürfte ein Budget von Fr. 20,000 jährlich und anfänglich genügen, sofern von Bemittelten bescheidene Schulgelder verlangt würden, was zum Gedeihen der Anstalt und der Schüler mehr als die Unentgeltlichkeit beitragen wird. War man doch genöthigt, die Beiträge der Schüler an deutschen Akademien zu erhöhen, um allzu großem Andrang Unberufener zu begegnen."· Das C e n t r a l k o m i t e d e r s c h w e i z e r i s e h e n A r c h i t e k t e n , M a l e r u n d B i l d h a u e r gibt nach Einvernahme der verschiedenen Sektionen der Gesellschaft sein Votum dahin ab, daß von der Gründung einer Kunstakademie in der Schweiz abzusehen sei, und beruft sich zur Begründung dieses einstimmigen Urtheils auf nachfolgende, in einem Mémoire der Sektion Genf auseinandergesetzte Erwägungen : ,,Eine eidgenössische Kunstakademie könnte ihren Zweck, die vollständige Ausbildung von Künstlern in unserm Lande, nicht erreichen. Bei unsern drei verschiedenen Racen , von denen jede ihren besondern Geschmack, ihre besondere Veranlagung und ihren besondern seelischen Grundzug hat, müßten immer zwei geopfert werden , es sei denn , daß man gleichzeitig drei Schulen gründen und erhalten wollte, was eine Unmöglichkeit wäre. Trotz aller Anstrengungen könnten wir zudem nie mit den Kunstschulen der uns umgehenden großen Länder konkurriren. Um Aehnliches zu schaffen, müßten wir 1) eine hinlängliche Anzahl tüchtiger Lehrer haben, Künstler von Namen und Bedeutung, von unbestrittener Autorität, im Unterrichten geübt und bewandert und mit den besten Methoden vertraut. Findet man an dem Orte, wo die schweizerische Schule errichtet werden soll, die nöthigen Künstler und Lehrkräfte nicht, was sehr zweifelhaft scheint, so wäre man darauf angewiesen, aus andern Kantonen oder aus dem Ausland ein vollständiges Personal herbeizuziehen. Geeignete Männer wären nur zu gewinnen, wenn man ihnen sehr hohe 'Gehalte aussetzen würde, und selbst, bei Anbietuug von solchen würden die bedeutendsten oft genug es ablehnen, das Land, in welchem sie wirken, wo sie bekannt und geschätzt sind und in welchem ihnen zahlreiche Hülfsquellen zu Gebote stehen, zu verlassea.

2) Man müßte geeignete und zureichende Lokalitäten aller Art haben, Ateliers für Maler und Bildhauer, Amphitheater fUr Vorträge, Ausstellungssäle u. s. w.

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3) Es müßte . der Schule eine Modellbevölkerung zu Gebote stehen, Männer und Frauen, welche das Modellstehen beruflich betreiben und mit allen seinen Erfordernissen vertraut sind. Alle Künstler wissen , wie schwierig es ist, selbst in unsern größten schweizerischen Städten solche geeignete Modelle sich zu verschaffen. Diese Modelle müssen , um leben zu können und nie ohne Erwerb zu sein, nicht nur in der Schule, sondern auch in einer hinreichenden Anzahl privater Künstlerateliers Beschäftigung finden und sind einer Kunstschule ebenso nöthig, als die Leichname einer medizinischen Fakultät.

4) Es sind Museen nöthig$ in denen die Schüler arbeiten und die verschiedenen Kunstschulen vergleichen können. Nie wird sich in der Schweiz finden und herstellen lassen, was die großen Sammlungen im Louvre, dem Luxemburg, in der Pinakothek von München, in den Gallerien von Rom bieten. Die kleinen Museen können, so interessant sie sein mögen, immer nur einen unvollkommenen Begriff von den großen Schulen der Kunst geben, und doch ist dies absolut nothwendig, um den Geschmack der jungen Künstler zu bilden.

5) Endlich ist das Bestehen und Gedeihen einer Kunstakademie nur denkbar in einer Stadt, wo sich eiue große Zahl reicher, sei es heimischer, sei es fremder Kunstliebhaber findet, welche sich für die Fragen der Kunst interessimi, die Ateliers der Künstler besuchen und den jungen Künstlern durch Bestellung eines Gemäldes oder einer Statue hülfreich zur Seite stehen ; dann große Fabrikanten von Kunstgegenständen, welche Modelle zur Vervielfältigung haben müssen und durch Bestellung von solchen den jungen Künstlern in Zeiten, wo sie ohne Beschäftigung sind, zu thun geben; im Fernern Kunsthändler, welche junge Maler , von denen sie Werke haben, bekannt zu machen und zu akkreditiren suchen ; illustrirte Journale und eine zahlreiche, der Erörterung von Kunstfrageii gewidmete Presse, und schließlich eine gewisse große künstlerische Strömung, welche sich nur in sehr großen Städten findet, uns aber dermalen noch vollständig fehlt.

Mit Rücksieht auf alle diese Erfordernisse, denen wir in unsern Verhältnissen nicht Genüge leisten können, sind wir der Ansicht, daß die Eidgenossenschaft davon absehen müsse, eine höhere Kunstschule ähnlich der polytechnischen Schule zu gründen, und daß sie sich darauf beschränken solle,
Kunst-Mittelschulen zu unterstützen, welche einerseits der künstlerischen Vorbildung, andererseits der Kunstindustrie dienen können, und zwar da, wo sich das Bedürfniß dafür geltend macht, und ohne einem Kantone vor andern

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Kantonen, welche gleichberechtigte Ansprüche erheben können, eine Bevorzugung zuzuwenden.11 Indem das Centralkomite der Gesellschaft erklärt, daß nach ihrer wohlerwogenen Ansicht Alles, was von Bundes wegen für Hebung der Kunst gethan werden könne, auf dem Wege der Subventionirung der allgemeinen schweizerischen Kunstthätigkeit geschehen solle, betonte es gleichzeitig, daß diese Auffassung der Frage nicht entgegentrete, ob im Kanton Tessin eine Kunstgewerbeschule zu gründen sei mit eidgenössischer Unterstützung gleich den Kunstgewerbeschulen in Zürich, Winterthur, Genf, Basel u. s. w.

Der ,,Vorstand der s c h w e i z e r i s c h e n K u n s t l i g a " ' äußert sich folgendermaßen : ,,Bekanntlich war die Frage einer Kunstschule bereits im Jahre 1869 Gegenstand einläßlicher Erörterungen, welche dazu führten, dem Projekte keine weitere Folge zu geben. Seither hat nun allerdings die Kunstthätigkeit einen mächtigen Aufschwung genommen, das Interesse an derselben sich gehoben, wie auch überall und besonders in unseren Nachbarstaaten die Knnstpflege eine erhöhte Beachtung gefunden, so daß eine Wiedererwägung der Frage immerhin am Platze sein möchte.

Voraussichtlich aber würde sich dabei herausstellen, daß ein wirkliches Bedürfniß für eine Kunstakademie noch nicht vorhanden ist. Auch ohne Akademie hat sich die Schweiz einer stattlichen Schaar von Künstlern zu erfreuen, welchen es keineswegs an hervorragenden Talenten fehlt, wohl aber an Gelegenheit dieselben zu verwerthen und zur Geltung zu bringen. Es wird daher die Thätigkeit des Bundes auf dem Gebiete der Kunstpflege an einem andern Orte als bei der Kunstschule zu beginnen haben.

Anderseits würden dem Projekt heute, wie früher, bedeutende Schwierigkeiten in verschiedener Richtung entgegenstehen. Um ihren Zweck zu erfüllen und gegenüber ähnlichen Anstalten unserer Nachbarstaaten konkurrenzfähig zu sein, müßte eine eidgen. Akademie sehr vollständig organisirt und ausgestattet werden ; es dürften derselben reichhaltige Kunst-Sammlungen und bedeutende Meister, welche Schule machen, nicht fehlen; auch wäre das Budget der Eidgenossenschaft mit einem ähnlichen, wenn nicht höheren, Betrage als für das Zürcher Polytechnikum zu belasten.

Offenbar würden diese Schwierigkeiten durch Verlegung des Instituts in die italienische Schweiz keineswegs beseitigt,
sondern eher erhöht werden. Wohl hätte dieser Theil unseres Vaterlandes ein gewisses Anrecht, das Juwel einer eidgen. Kunstschule zu beherbergen, indem' dort von Alters her die Kunstthätigkeit einheimisch war, indem derselbe Antheil hat an der ruhmvollen Vergangenheit der italienischen Kunst und seine Angehörigen zu diesem Ruhme

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beigetragen haben. Was aber die Kunst der Gegenwart betrifft, so ist diejenige Italiens, an welche sich die Tessiuer naturgemäß anlehnen, nichts weniger als maßgebend und dürften ihre heutigen Leistungen hinsichtlich Auffassung und Styl an diejenigen Frankreichs und Deutschlands kaum heranreichen. Es wäre daher unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht zu erwarten, daß Kunstbeflissene aus der französischen oder deutschen Schweiz zu ihrer Ausbildung eine Kunstschule im Kanton Tessin aufsuchen würden, in welchem Falle aber derselben gerade die erste und nothwendigste Voraussetzung eines eidgenössischen Institutes fehlen würde.

Allerdings könnte sich nun, bis dieser Frage einmal näher getreten wird, auch in dieser Hinsicht manches ändern und insbesondere durch eine gut geleitete kantonale Kunstschule der Boden für eine spätere eidgen. Akademie vorbereitet werden. Zu diesem Zwecke dürfte denn auch ein jährlicher Bundesbeitrag in ähnlicher Weise wie derselbe bereits an andere Zeichnungs- und Gewerbschulen verabfolgt wird, für ein kantonales Kunstlyceum im Kanton Tessin vollständig gerechtfertigt erscheinen und aufs Wärmste zu empfehlen sein."1 Die Uebereinstimmung der Ansichten, die aus diesen Gutachten uns entgegentritt, erzeigte sich auch in der k o n f e r e n z i e l l e n B e r a t h u n g , welche zwischen den Delegirten der Kunstvereine und Gesellschaften und dem Departement über die Förderung der Kunst durch die Eidgenossenschaft, beziehungsweise die zu diesem Behufe den Käthen zu machenden Vorschläge, sowie auch über die Motion Ryniker und die Desiderata der tessinischen Regierung statt hatte.

Trotz der Einhelligkeit der angeführten Meinungsäußerungen, und obwohl wir uns die Schwierigkeiten keineswegs verhehlten, welche der Errichtung einer höheren Kunstschule in der Schweiz sich entgegenstellen, konnten wir uns doch nicht entschließen, einen Gedanken definitiv fallen zu lassen, dessen Verwirklichung allem, was für die allseitige Entwicklung der Kunst und ihre praktische Bethätigung überhaupt gethan werden kann, die Krone aufsetzen würde. Wir haben deßhalb unser Departement des Innern beauftragt, die begonnenen Erhebungen nach dieser Richtung fortzusetzen und Bericht und Anträge über die Bedingungen auszuarbeiten, unter denen ein solches Institut gegebenen Falls ins Leben gerufen werden
könnte. Wir behalten uns vor, hierüber der Bundesversammlung s. Z. eine besondere Vorlage zu unterbreiten. Nach unserer Ansicht können nämlich diese weiteren Untersuchungen unabhängig von dem gegenwärtigen Beschlußentwurf, welchen sie eventuell zu ergänzen bestimmt sind, vorgenommen werden.

Inzwischen werden wir in Bezug auf den Kunstunterricht fortfahren, das Zustandekommen und die Entwicklung von Zeichnungs-

534 schulen und Kunstlyceen zu fördern, welche theoretisch wie praktisch in die verschiedenen bildenden Künste einführen und ihre Zöglinge, sei es zur Ergreifung einer eigentlichen Künstlerlaufbahu, sei es zu einer erfolgreichen kunstgewerblichen Thätigkeit vorbereiten.

Solcher Schulen existirt schon eine erfreuliche Anzahl in verschiedenen Kantonen und gewiß wäre der Kanton Tessin mit seinem künstlerisch so vorzüglich veranlagten Volke und allen den günstigen Bedingungen, die sich dort finden, für ein derartiges Institut eine ausnehmend geeignete Stätte. Er besitzt schon eine Reihe von Zeichnungsschulen, die mehr oder minder entwickelt sind, und es wäre, wie wir aus dem Berichte des Staatsrathes von Tessin ersehen, nicht allzu schwierig, die bedeutendste dieser Schulen, diejenige in Lugano, zu einem Kunstinstitut auszugestalten, welches den 'Bedürfnissen in vollkommener Weise zu entsprechen vermöchte.

Es liegt dies auch in dem Willen der Regierung. Was nun die finanzielle Beteiligung der Eidgenossenschaft an einer solchen Schule betrifft, so ist dieselbe in dem Bundesbeschluß betreffend die gewerbliche und industrielle Berufsbildung vom 27. Juni 1884 grundsätzlich bereits festgestellt. In dem Art. 2 dieses Beschlusses sind als vom Bunde zu subventionirende Anstalten ausdrücklich auch die K u n s t s c h u l e n genannt, und es werden dermalen, auf diesen Artikel gestützt, den Kunstschulen in Zürich, Bern, Basel, Genf, Winterthur u. s. w. mehr oder minder ansehnliche Bundessubventionen zugewandt. Es bedarf also zur Subventionirung einer derartigen Kunstschule im Tessin keines neuen grundsätzlichen Beschlusses, und es wird somit dieses Projekt auf dem Boden des gedachten Bundesbeschlusses weiter zu verfolgen sein, wobei es gemäß Art. 8 desselben in der Hand der Bundesversammlung liegt, für den Fall, daß die bis jetzt ausgesetzten Mittel zur Erreichung des Zweckes nicht genügend sieh erweisen sollten, dieselben angemessen zu erhöhen.

Nach dieser Darlegung der Gründe, welche uns veranlaßt haben, nach dieser Richtung in die Ihnen unterbreitete Vorlage nichts Weiteres aufzunehmen, und gestützt auf die vorgetragenen Erörterungen beehren wir uns, Ihnen die Annahme des nachfolgenden Bundesbeschlusses zu empfehlen, und benutzen die Gelegenheit, Sie unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 3. Juni 1887.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Droz.

Zwei Beilagen.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Bingier.

535 (Uebersetgimg.)

Beilage I.

B e l li n z o n a, den 21. Juli 1886.

Der Staatsrath des Kantons Tessin an das

eidg. Departement des Innern,

Tit.

Als in der Schweiz das Bedürfniß gefühlt wurde, daß in Ermangelung anderweitiger genügender Hülfsmittel der Bund sich der Künste annehmen solle; als man infolge dessen von der Errichtung eines schweizerischen Kunstmuseums sprach und namhafte Summen für gewerbliche Berufsbildung bewilligte, da drängte sich von selbst, d e r Wunsch nach G r ü n d u n g e i n e r e i d g e n ö s s i s c h e n K u n s t s c h u l e auf, dem sich als etwas ebenso naheliegendes der Gedanke anschloß, es möchte dieses Institut seinen Platz in der italienischen Schweiz finden.

In der That ist es gerade dieser an der Peripherie des Schweizergebietes liegende Landestheil, wo die Künste sich einer ganz besonderen Pflege erfreuen, wo dei' Kunstsinn der Bevölkerung gleichsam angeboren ist. Wenn Italien sich rühmen darf, auf dem Gebiete der Kunst die erste Stelle einzunehmen, so ist der Kanton Tessin stolz darauf, daß ihm jenes Land eine ganze Anzahl seiner berühmten Künstler verdankt, deren Genie und Geist nicht wenig dazu beigetragen hat, Italien den Vorrang zu verschaffen, welchen ihm andere Nationen vergeblich streitig machen. Die Liste derjenigen Tessiner, welche zu verschiedenen Zeiten die italienische Kunst nicht nur wesentlich gefördert, sundern dieselbe auch in bessere Bahnen gelenkt haben, wäre allzu lang, um hier aufgezählt zu werden Auch heute noch genießen mehrere Tessiner in und außerhalb Italiens eines großen Ruhmes, obwohl ihnen dies auf tausenderlei Weise aus dem einfachen Grunde streitig gemacht wird, weil sie jenem Lande nicht angehören.

536 Im Kanton Tessin, unter einer Bevölkerung, die von der Schönheit der Kunst innig durchdrungen ist, müßte eine eidgenössische Schule nach Art der Kunstakademien, deren sich Mailand, Turin, Florenz und Rom freuen, naturgemäß Wurzel fassen und freudig gedeihen. Einer solchen Anstalt würden nicht nur zahlreiche tessinische Jünglinge zuströmen, sondern auch Kunstjünger aus andern Theilen unseres Landes, welche unter dem schönen tessinischen Himmel sich in derjenigen Atmosphäre befänden, welche für den Künstler unerläßlich ist, wenn in ihm der Kunstsinn und die Gestaltungskraft geweckt werden sollen. An einer geeigneten Aufsichtsbehörde würde es nicht fehlen. Unser Kanton besitzt glücklicherweise eine auserlesene Zahl von Künstlern, welche gern ihre ganze Sorgfalt und ihre besten Kräfte der Leitung dieser Schule widmen würden. Ebenso wenig würde es an Dozenten mangeln. Die hervorragenden Künstler der Schweiz und insbesondere diejenigen Tessins waren bisher genöthigt, ihrem Vaterlande den Rücken zu kehren, um in der Fremde dasjenige zu suchen, was die Heimat ihnen nicht zu bieten vermochte, und während unsere tüchtigsten und erfahrensten Kräfte auf ausländischen Kathedern, die sie sich durch ihre Leistungsfähigkeit eroberten, kaum geduldet werden, finden unsere Kunstjünger die Pforten des Unterrichts geschlossen, weil bei der allgemeinen Krisis, welche die Kunst gegenwärtig durchzumachen hat, in allen Staaten das Bestreben vorwaltet, die eigenen Landeskinder vor den Fremden zu begünstigen. In den ausländischen, insbesondere in den italienischen Akademien ist die Lehrbefugniß an die demilthigende und schmerzliche Bedingung des Verzichtes auf den schweizerischen Namen geknüpft. Wie gerne würden diese Künstler in's Vaterland zurückkehren, wenn dieses ihnen seine Arme aufschlösse!

Unser Erziehungsdirektor hat denn auch, als Herr Nationalrath Riniker sich zur Besichtigung unserer Zeichnungsschulen nach dem Tessin begab und als die Rede war von der Wünschbarkeit, ja von der Notwendigkeit einer weitern Förderung des Kunstunterrichts in der Schweiz, auf die Möglichkeit hingewiesen, in unserm Kanton eine höhere eidgenössische Kunstschule zu errichten, welche es dem schweizerischen Künstler ersparen würde, in der Fremde seinen Unterricht zu erbetteln, welchen er leicht auf vaterländischem Boden finden könnte.
Im Kanton Tessin würde Alles, der Boden, der Himmel, die Sprache, die Sitten, die Traditionen und Bestrebungen des Volkes, sich vereinigen zur Ausbildung wahrhaft schweizerischer Künstler.

Im Weitern wäre die Wahl der italienischen Schweiz für diesen Zweck auch ein Gebot der Gerechtigkeit. Wenn wir den für das

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Riesenwerk der Tessinkorrektion in Aussicht gestellten Bundesbeitrag ausnehmen, welches andere namhafte Opfer wurde jemals von der Eidgenossenschaft unserm Kantone gebracht? Derselbe war stets zu delikat, um Unterstützungen nachzusuchen, ungeachtet seiner Armuth und seiner bedeutenden Auslagen für öffentliche Arbeiten und öffentlichen Unterricht, Ausgaben, die er übrigens gerne trägt, die aber angesichts der schwierigen Verhältnisse des Bodens und der dünnen Bevölkerung als ein eigentliches Opfer erscheinen.

Indessen ersehen wir aus dem vom Bundesrathe uns zur Vernehmlassung mitgetheilten Berichte des Hrn. Nationalrath Riniker über die Gründung einer Kunstschule in der Schweiz, daß der unserer Hoffnung vorschwebende Gedanke einer eigentlichen Kunstakademie fallen gelassen wurde. Wir lesen nämlich dortselbst: ,,Zur Zeit müssen die jungen Tessiner, welche sich der Kunst widmen wollen, 8--10 Jahre außerhalb ihres Heimatlandes in Mailand oder in Turin zubringen. Wenn eine Kunstschule auf die tessinischen Zeichnungsschulen aufgebaut wird, so können sie 4 Jahre länger im Kanton, in der Schweiz, bleiben und brauchen dann nur noch 4 Jahre auswärts zu studiren und zu arbeiten.

Dadurch werden sie unserm Lande und seinen Einrichtungen weniger entfremdet. Sie lernen andere junge Schweizer aus der Nord- und Westschweiz kennen, und es bilden sich Beziehungen, die von Nutzen für das spätere Leben sind. A l s o e i n e V o r schule für die eigentliche Akademie will man, welche e t w a die .Stelle des ob er n G y m n a s i u m s e i n n e h m e n würde, g e g e n ü b e r den bestehenden Zeichnungss c h u l e n , w e l c h e d a s u n t e r e G y m n a s i u m r ep r äs e n tiren."

Es würde sich also um die Errichtung eines Kunst-Lyceums handeln, wie solche in Frankreich und anderwärts bestehen.

Ein Kunst-Lyceum ist bereits etwas ganz bedeutsames, und es würde unser Kanton, vom Bund entsprechend subventionirt, keinen Augenblick anstehen, ein solches ins Leben zu rufen, um den Bedürfnissen sowohl unserer Jugend, als denjenigen unserer Miteidgenossen ein Genüge zu leisten; haben wir doch bereits das Unterrichtsmaterial unserer gegenwärtigen Zeichnungsschulen in einer Weise verbessert, daß dieselben in dieser Hinsicht heute jeden Vergleich mit den elementaren Zeichnungsschulen der übrigen Schweiz und des Auslandes
zu bestehen vermögen. Es wäre in der That nichts schwieriges, eine höhere Zeichnungsschule zu errichten, welche als Ergänzung der bestehenden Schulen dienen könnte. Zu diesem Zwecke würden diejenigen weitern Lehrzweige beigefügt werden,

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welche erforderlich sind, um die Zöglinge auf die eigentlichen Akademiekuvse vorzubereiten. Aber wäre es nicht viel rühmlicher und ersprießlicher für die ganze Eidgenossenschaft, wenn im Kanton Tessin, diesem für die Entwicklung des Kunstsinns so geeigneten Boden, statt eines bloßen kantonalen Kunstlyceums eine eidgenössische Schule geschaffen würde, welche sich in der Pflege der Künste vom Auslande gänzlich emancipiren könnte, wie dies in anderer wissenschaftlicher Richtung durch Gründung des Polytechnikums in Zürich geschah?

Deßhalb erlauben wir uns, neuerdings darauf zu dringen, daß in der italienischen Schweiz eine eidgenössische Kunstschule in's Leben trete, in welcher der schweizerische Künstler seine vollständige Ausbildung erlangen kann.

Unsere Zeichnungsschulen sind bereits derart organisirt, daß ihre Zöglinge wohl vorbereitet und mit einer vollständigen elementaren Durchbildung ausgerüstet in eine solche eidg. Kunstschule eintreten könnten, so daß man den Vortheil hätte, in dieser höheren Schule nicht mehr auf den grundlegenden Unterricht bedacht sein zu müssen.

Im Weitern wäre der Kanton Tessin alsdann im Falle, an der Seite dieser eidgenössischen Kunstschule seine kantonale Schule für Architektur besser zu fördern und seinen Zeichnungsschulen einen kräftigen Impuls zu verleihen, wobei eine der letzteren so eingerichtet werden könnte, daß die Zöglinge aus andern Kantonen, welche frühzeitig den italienischen Boden betreten möchten, um sich in den Künsten auszubilden, in der Lage wären, in kurzer Zeit sich den ganzen Apparat derjenigen Kenntnisse anzueignen, welche unentbehrlich sind , um auf diesem Studiengebiete sichern Schrittes vorwärts zu kommen.

Allerdings würde ein solches Institut unzweifelhaft ein nicht unbedeutendes Opfer von Seite des Bundes erheischen, ein Opfer, dessen Höhe wir hier nicht näher berechnen wollen, das aber sicherlich die Kräfte eines einzelnen Kantons oder selbst diejenigen einiger weniger Kantone überstiege. Sollte aber jenes Interesse, welches die Nachbarstaaten antreibt, bedeutende Summen zu opfern, um bei ihnen die Kunst in der Blüthe zu erhalten, nicht auch auf Seite der Eidgenossenschaft gefühlt werden? Denn nur der Bund ist im Falle, auf diesem Gebiete sichere Erfolge zu erzielen, da er allein die erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen vermag, während die vereinzelten Kräfte der Kantone nichts zuwege zu bringen im Stande sein würden.

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Nach diesen Betrachtungen und nach Andeutung der hauptsächlichsten Gründe, welche dafür sprechen, daß in der italienischen Schweiz eine eidgenössische Kunstschule in der Art errichtet werde, wie sie die Motion Riniker und Genossen in erster Linie im Auge hatte, liegt uns die Pflicht ob, den zweiten Theil dieser Motion in Erwägung zu ziehen. Derselbe betrifft die eidgenössische Subventionirung einer Kuostschule, die im Kanton Tessin durch die kantonale Behörde zu dem Zwecke zu errichten wäre, den tessinischen und anderen schweizerischen Kunstjüngern den Weg zu den Akademien, insbesondere den italienischen, zu eröffnen. Dieses Institut, welches gegenüber den jetzigen Zeichnungsschulen gleichsam ein Obergymnasium bilden würde, kann als Kunst-Lyceum bezeichnet werden. In der That würde diese Sekundärschule eine Zwischenstufe bilden zwischen den dermaligen kantonalen Zeichnungsschulen und den Kunstakademien, gleichwie das kantonale Lyeeum zwischen unsero Gymnasien und der Universität steht.

Um gerecht zu sein, anerkennen wir, daß die Motionssteller mit diesem zweiten Theil e der Motion sich auf eiaen Boden gestellt haben, der praktischer und sicherer ist.

Eine solche höhere Zeichnungsschule könnte in unserm Kanton nicht nur leicht eingeführt werden, wie im Berichte des Herrn Riniker richtig bemerkt wird, sondern sie präsentirt sich geradezu als eine Notwendigkeit. Es ist denn auch dasjenige, was man mit einem Kunstlyceum erlangen will, zum Theil bereits in der Weise angestrebt worden, daß man namentlich die Zeichnuagsschule von Lugano, welche am meisten Schüler zählt und in demjenigen Theile des Kantons liegt, wo für solche Studien das größte Bedürfniß gefühlt wird, möglichst zu heben suchte.

Daß dies mit Erfolg geschehen, dafür spricht der Umstand, daß bereits in den letzten Jahren eine Anzahl Zöglinge der Zeichnungsschule von Lugano nicht nur in den italienischen Akademien aufgenommen, sondern sofort zu den hohem Kursen des eigentlichen akademischen Unterrichts zugelassen wurden, da sie sich über den Besilz derjenigen Kenntnisse ausweisen konnten, welche für eine solche Promotion erforderlich sind.

Eine höhere, kantonale Zeiohnungsschule, wie sie im Beric'utu des Herrn Nationalrath Riniker angedeutet ist, liegt Überhaupt schon eine Zeitlang im Wunsche der tessinischen Regierung. Dieselbe hätte
auch bereits Hand angelegt, wenn nicht die mißliche Finanzlage, an welcher unser Kanton lahorirt, sowie die Ungewißheit über die Aufhebung des Konsumzolles, und über die Art und Weise, wie die Alkoholfrage (Revision des Art. 31 der Bundes-

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Verfassung) sich in der praktischen Durchführung gestalten wird, diesem Vorhaben entgegengestanden wären.

Ein kantonales Kunstlyceum in's Leben zu rufen, wäre für uns, wenn der Bund dessen Fortbestand durch hinlänglichejfinanzielle Mittel sichern würde, niehts schwieriges; jedenfalls dürfte es weder an tessinischen, noch an ennetbirgischen Zöglingen fehlen, welche die Gelegenheit gerne ergreifen wurden, sich gegenseitig kennen zu lernen und anregende, befruchtende -Beziehungen unter einander anzuknüpfen. Von unsern Künstlern würden wohl manche sich glücklich schätzen, die verschiedenen Lehrzweige zu übernehmen und im eigenen Vaterlande ihr Brod zu finden, das sie nun in der Fremde suchen müssen. Andere Künstler aus den übrigen Kantonen fänden ebenfalls ihren Platz unter dem Lehrpersonal ; sie könnten sich darauf verlegen, diejenigen Unterrichtszweige zu pflegen, die für die Schüler der andern Kantone als die ersprießlichsten erscheinen. Ebenso wäre die Bildung eines kleinen, mit dem Kunstlyceum verbundenen Museums keine schwierige Sache, indem die schweizerischen Künstler, und zwar sowohl die in der Heimat, als die im Auslande lebenden, wohl Modelle oder Arbeiten, welche an ihren Namen erinnern, geschenkweise zur Verfügung stellen würden. Fügt man die prämirten Arbeiten der Zöglinge hinzu, so ergäbe dies in kurzein ohne große Auslagen eine werthvolle, zu Lehrzwecken geeignete Sammlung, welche filidie Schüler schon deßhalb von großem praktischem Nutzen wäre, weil dadurch iti ihnen ein fruchtbringender Wetteifer rege gehalten würde. Selbstverständlich dürfte diese Sammlung moderner Künstler nur zum Studium der zeitgenössischen Kunst und dazu dienen, den Geist des Schülers mit der zur Kritik des Wesens der Kunst erforderlichen Bildung zu bereichern. Es würde nichts entgegenstehen, daß die Zöglinge in diesem Kunstlyceum außer dem obligatorischen Unterrichte in der Malerei, Skulptur, Architektur, Ornamentik und im Modelliren insbesondere auch der Holzschnitzerei und der Keramik sich widmen würden. Bekanntlich wird in unsertn Kanton die Holzschnitzerei bereits kullivirt; auch haben wir letzter Tage Gelegenheit gehabt, sehr schöne keramische Arbeiten zu bewundern, welche von technischen Künstlern unter Benutzung der Oefen von Campione hergestellt worden sind.

Dies vorausgeschickt, würde es sich nun noch
fragen, wie hoch sich der Bundesbeitrag an dieses kantonale Kunstlyceum belaufen müßte. Der Kanton würde sich nicht nur verpflichten, alljährlich über die Verwendung des Bundesbeitrages Rechenschaft abzulegen, sondern des weitem auch dazu, im Lehrprogramm namentlich diejenigen Kunstzweige zu berücksichtigen, welche, nach

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der Ansicht der Bundesbehörde oder im Hinblick auf die speziellen Verhältnisse und Bedürfnisse unseres Landes, der Förderung der Künste in der Schweiz und dem Wohle unserer Künstler besonders dienlich erseheinen sollten. Der Bundesbeitrag würde iu einen außerordentlichen und einen ordentlichen zerfallen.

Der erstere, zur Errichtung dieser Lehranstalt bestimmte Beitrag wäre ein einmaliger, der andere, zur Sicherung ihres Fortbestandes dienende, ein alljährlich wiederkehrender.

Der Betrag der erstgedachten Subsidie läßt sich zur Zeit nicht näher bestimmen, dürfte jedoch unseres Erachtens sich nicht sehr hoch beziffern. Der andere Beitrag würde die Summe vou Fr. 40,000 jährlich nicht übersteigen; denn so hoch könnte sich die Summe der Gehälter der verschiedenen Lehrkräfte kaum belaufen, während die Ausgabe für die Beschaffung des zum Unterrieht erforderlichen Rohstoffes aus den Gebühren gedeckt werden könnte, welche von den Schülern selbst zu entrichten wären.

Neben vier oder fünf guten Dozenten, die sich ausschließlich dem Unterrichte in der Malerei, der Plastik und der Architektur in unsern Zeichnungsschulen und in den technischen und literarischen Sekundärschulen widmen würden, wird es nach unserm Dafürhalten nicht schwer sein, tüchtige Lehrkräfte zu finden, welche gegen geringe Entschädigung gleichzeitig im Kunstlyceum diejenigen Elemente der Geometrie, Anatomie, Geschichte, Literatur und der drei Nationalspraehen, wie sie für die Ausbildung eines Künstlers erforderlich sind, übernehmen könnten.

Nachdem wir die Motion Riniker und Genossen in ihren verschiedenen Theilen geprüft haben, fassen wir unsere Antwort auf das Schreiben des eidg. Departements des Innern vom 18. Mai abhin in folgende Sätze zusammen : 1. In erster Linie wird gewünscht, es möchte auf Veranstaltung des Bundes in der italienischen Schweiz eine eigentliche eidgenössische Kunstschule gegründet werden, in welcher der schweizerische Künstler eine vollständige Ausbildung finden kann, ohne genöthigt zu sein, zu ausländischen Akademien Zuflucht zu nehmen.

2. Subsidiär, im Hinblick darauf, daß dies praktischer, leichter ausführbar und zugleich von gewisserem Erfolge wäre, da es sich um ein weniger groß angelegtes Institut handelt, das aber im Laufe der Jahre derart gehoben werden könnte^ daß es die Dienste einer Kunstakademie
leisten würde, sprechen wir den Wunsch aus, der Bund möchte dem Kanton Tessin eine außerordentliche Subsidie zuwenden für die Errichtung einer kantonalen Mittelschule zur

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Vorbildung angehender Künstler (Kunstlyceum), sowie einen ordentlichen Jahresbeitrag von Fr. 40,000 zur Bestreitung der Kosten des Unterrichts, welch letzterer so einzurichten wäre, daß er als Vorbereitungskurs für die eigentliche Kunstakademie dienen würde.

Der Kanton Tessin würde seinerseits die Verpflichtung übernehmen, alljährlich sich über die Verwendung des Bundesbeitrags auszuweisen und in das Programm dieser Kunstschule oder dieses Kunstlyceums diejenigen Unterrichtszweige einzustellen, deren Aufnahme die kompetente Bundesbehörde angemessen finden würde.

Indem wir uns vorbehalten, in nähere Details über die Installation und Organisation dieser Kunstschule einzutreten, wenn deren Errichtung im Grundsatze beschlossen sein oder die Bundesbehörde es verlangen wird, benutzen wir den Anlaß zur Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

Für den Staatsrath, Der Präsident: (Gez.) Ing. F. Oianella.

Der Staatsrath-Sekretär : (Gez.) Adv. Castelli.

543 (Entwurf)

Bnndesbeschluß betreffend

die Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 3. Juni 1887, beschließt: Art. 1. Dei- Bund betheiligt sich an den Bestrebungen zur Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst durch Veranstaltung periodischer nationaler Kunstausstellungen : durch Schaffung und Unterstützung öffentlicher monumentaler Kunstwerke nationalen Charakters ; durch Ankauf hervorragender Werke der nationalen Kunst zur Ausschmückung öffentlicher eidgenössischer Gebäude und zur Bereicherung der Sammlungen des Bundes und öffentlicher Sammlungen in den Kantonen.

Art. 2. Zu diesen Zwecken wird in den eidgenössischen Voranschlag alljährlich eine Summe von hunderttausend Franken aufgenommen. Dieser Kredit kann erhöht werden, wenn das Bedürfniß hiefür sich fühlbar macht und wenn die finanzielle Lage des Bundes es erlaubt.

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Art. 3. Ueber die jährliche Vertheilung des ausgesetzten Gesammtkredites auf die verschiedenen genannten Aufgaben, sowie über dessen Verwendung im Einzelnen, beschließt der Bundesrath auf den Antrag des Departements des Innern, welches seinerseits alle bezüglichen wesentlichen Fragen der Vorprüfung und Begutachtung eines vom Bundesrathe zu wählenden oder zu bezeichnenden Kollegiums von Kunstverständigen unterstellt.

Bin vom Bundesrathe zu erlassendes Reglement wird hierüber die nähern Vorschriften aufstellen.

Art. 4. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Art. 5. Der Buudesrath ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Beschlusses zu veranstalten und den Zeitpunkt des Inkrafttretens desselben festzusetzen.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung zu dem Entwurfe eines Beschlusses betreffend die Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst. (Vom 3. Juni 1887.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1887

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.07.1887

Date Data Seite

515-544

Page Pagina Ref. No

10 013 591

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