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Schweizerisches Bundesblatt.

39. Jahrgang. II.

Nr. 20.

7. Mai 1887.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile 15 Hp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druck «rad Expedition der Stämpflischen Buchdruckerei in Bern.

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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahr 1886.

VI. Geschäftskreis des Post- und Eisenbahndepartements.

A. Postverwaltung.

I. Allgemeines.

Die Betriebsergebnisse des Berichtjahres können als ganz befriedigende bezeichnet werden. Der Verkehr weist im Allgemeinen eine bedeutende Zunahme auf und in keinem seiner Zweige ist auch nur ein Stillstand, geschweige denn ein Rückgang eingetreten.

Es wird die Aufgabe des Rechnungsberichts sein, die finanziellen Ergebnisse im Nähern darzustellen. Wir beschränken uns daher hier auf die Mittheilung der Thatsache, daß der Reinertrag der Postverwaltung den Ansatz des ursprünglichen Budgets (abgesehen von den Nachkrediten) um Fr. 108,451. 30 und den Reinertrag des Vorjahres um Fr. 74,514. 43 übersteigt, demnach die Summe von Fr.' 1,582,651. 30 erreicht.

Dieses günstige Resultat ist größtenteils der Thatsache zu verdanken, daß die (abgesehen von den Zollgebühren, welche zuerst durch Postmarken gedeckt, dann aber der Zollverwaltung vergütet werden müssen) aus dem Ertrag der Posttaxen bestehende Bundesblatt. 39. Jahrg. Bd. II.

34

522 Hauptrubrik ,,Werthzeichen" gegenüber dem Budget eine Mehreinnahme von zirka 425,000 Franken und gegenüber dem Vorjahre eine solche von zirka 538,000 Franken aufweist.

Die in besonderer Ausgabe erscheinende allgemeine Post- und Telegraphen - Statistik enthält alle nöthigen Angaben über die Zahl der Poststellen, den Stand des Personals und den Umfang des Verkehrs in seinen verschiedenen Zweigen und wir lassen einen Auszug aus dieser Statistik, welcher die hauptsächlichsten Ergebnisse derselben darstellt, hiernach folgen.

Auszug aus der Statistik der Postverwaltung.

A-iizalil 1886

PostbUreaux .

.

.

.

Postablagen, rechnungspflichtige .

,, nicht rechnungspfiichtige .

Agenturen im Auslande .

Beamte .

Bedienstete (Ablagehalter, Briefträger, KonBriefpost: Interner Verkehr: Briefe Postkarten Drucksachen .

.

W^aarenrouster Zeitangen 1 Rekommandirte Briefpostsendungen Verkehr mit dem Ausländer Briefe .

.

.

.

Postkarten .

Drucksachen

.

.

.

{ Versandt Empfang < \ J ^

Versandt Empfang Versandt Empfang

1885

813

811

1,292

1,257

882 18

888 18

1,764

1,758

4,3S2

4,251

55,569,281 8,676,208 14,317,768 630,911 61,310,723 975,202

52,558,638 8,378,539 14,038,112 475,732 58,969,100 852,455

12,292,124 13,591,448 3,214,692 2,378,792 5,270,732 7,694,336

12,026,352 12,996,672 3,044,912 2,233,556 5,180,252 7,716,956

A.Z12salii 1886.

1885.

Bei srag 1886.

1885.

Fr.

Fr.

-- --

-- -- --

Briefpost : Verkehr mit dem a.uslande : 515,268 766,116 477,984 581,048

505,856 746,096 449,436 538,044

.

( Versandt ^ -ümpiang

2,326,751 298,549 220,102

2 163 689 275,691 209,155

.

.

( Versandt Verkehr mit dem Auslande (inkl. Colis postaux) .
8,304,867 748,018 1,191,788 407,545

7,743,709 778,044 1,173,060 358,192

2,963,564 | EnTfen * 56,217 96,755 162,612 9,537 45,078

Waarenmuster

.

.

.

.

Rekommandirte Briefpostsendungen .

.

Geldanweisungen : Interner Verkehr .

.

.

Verkehr mit dem Auslande Fahrpost : Interner Verkehr .

.

Verkehr mit dem Anslande Einzugsmandate : Interner Verkehr Verkehr mit dem Auslande

.

( Versandt \ Empfang .
.

.

.

.

.

.

.

.

/ Versandt \ Empfang

255,122,836 242,005 999 16,708,144 15,805,622 13,364,466 12,512,255

-- -- --

-- -- --

2,809,030 36,556 94,689

20,042,090 774,044 1,610,516

18,448,149 624,568 1,774,313

157,574 7,986 37,659

18,880,068

18,160,867

2,851,337

2,607,677 i

524

Beim internen Fahrpostverkehr ist die Thatsache hervorzuheben, daß die Zahl der Stücke im Jahr 1886 gegenüber dem Vorjahr um 561,158 zugenommen hat, offenbar eine Folge der durch das neue Posttaxengesetz eingeführten einfachen und billigen Taxen, denn es betrug die Zunahme unter der Herrschaft des frühern Gesetzes (1877 bis und mit 1883) in sechs Jahren zusammen 679,736 oder durchschnittlieh 113,289 per Jahr.

Gegenüber 1883 beträgt die durchschnittliche Jahresvermehrung 372,697 Stucke.

Auch in der Zahl der internen Briefe zeigt sich eine größere Zunahme als unter dem frühern Gesetz, ohne Zweifel hauptsächlich bewirkt durch die Ausdehnung der Brieftaxe von 10 Rappen bis auf das Gewicht von 250 O».

Die Zunahme betrug närnlich : 1886 gegenüber 1885 : 3,010,643 ; 1886 ,, 1883: im Durchschnitt per Jahr 1,808,122; 1883 ,, 1877: ,, ,, ,, 1,446,840.

Auch im Geldanweisungsverkehr hat sich gegenüber dem Vorjahre eine bedeutende Zunahme, im Innern um 163,062 Stück und Fr. 13,116,837 und im Verkehr mit dem Auslande um 33,805 Stück mit Fr. 1,754,733, ergeben.

Bekanntlich lebt sich das Publikum im Allgemeinen in veränderte Taxverhältnisse nur nach und nach ein und es ist daher nicht auffallend, daß die Wirkungen des neuen Posttaxengesetzes sich im Jahr 1886 in weit höhertn Maße geltend machten als im Jahr 1885.

Die Zahl der Fahrpoststücke, welche über die Schweiz transiti rten, betrug : im Jahr 1881 .

.

16,248 ,, ,, 1882 .

.

80,344 ,, ,, 1883 .

.

225,155 ,, ,, 1884 .

. 272,464 ,, ,, 1885 .

.

358,192 ,, ,, 1886 .

.

407,545 Nach Maßgabe der bestehenden vertragliehen Bestimmungen fanden im Jahr 1886 keine Erhebungen über den Briefposttransit statt. Die nächsten sollen im November 1887 vorgenommen werden.

525

II. Vorlagen an die Bundesversammlung und Erlasse derselben.

1. Im Geschäftskreis der Postverwaltung besteht dermalen nur ein unerledigtes Postulat, nämlich dasjenige vom 21. Februar 1878 (Nr. 146) betreffend die Frage, ob die Erhebung von Wechselprotesten durch die Post besorgt werden könnte.

Gestützt auf die Thatsache, daß unsere im letztjährigen Geschäftsbericht diesfalls enthaltenen Aeußerungen im Schöße der gesetzgebenden Räthe zu keiner g'egentheiligen Bemerkung Veranlaßung gegeben haben, glaubten wir annehmen za sollen, daß diese Räthe selbst eine baldige Vorlage über die Frage der Besorgung von Wechselprotesten durch die Post nicht wünschen.

Wir haben daher auch im Berichtjahre von einer solchen Vorlage Umgang genommen.

2. Der Nationalrath hat uns unterm 10. Dezember 1886 eine ihm von Hrn. E. de Bude in Genf eingesandte Petition einer Anzahl (der eidgenössischen Verwaltung nicht angehörender)Schweizerbürger, welche die Gründung einer Alterskasse für die eidgenössischen Postangestellten bezweckt, zur Berichterstattung überwiesen. Wir haben unsrerseits die Angelegenheit dem Postdepartement zur Begutachtung übermittelt.

Durch Schreiben vom 11. Dezember 1886 hat sodann Hr. de Bude die Postverwaltung ersucht, die oberwähnte Petition beim Postdepartement behalten zu wollen, bis das von der Kommission zur Prüfung der Frage der Ruhegehalte unternommene Werk den Behörden vorgelegt werden wird.

Es haben nun wirklich der Versicherungsverein eidgenössischer Beamter und Angestellter und der schweizerische Amtsbürgschaf'tsverein eine gemeinsame Kommission niedergesetzt, welche die erwähnte Frage, in Bezug auf das Personal aller eidgenössischen Verwaltungen, reiflich zu prüfen hat, um sodann den Bundesbehörden die geeignet erscheinenden Eingaben zu machen.

Wir wissen, daß diese Kommission ihre Arbeiten bereits an die Hand genommen hat, und gewärtigen daher vor Allem aus die Eingabe, welche sie ohne Zweifel uns zu übermitteln im Falle sein wird.

526

III. Unterhandlung, Abschluß und Vollziehung von wichtigen Verträgen.

a. Inland.

1. Wie wir im letztjährigen Geschäftsbericht vorausgesagt, wurde im gemeinsamen Einverständnis der Betheiligten (durch Nachtrag vom 6. April 1886, enthalten in Nr. 24 des Postamtsblattes) der Art. 3 des Uebereinkommens vom 10. Dezember 1885 betreffend die Berechnung der E n t s c h ä d i g u n g für den T r a n s p o r t der F a h r p o s t s t ü c k e ü b e r 5 kg. auf den Linien der Westschweizerischen und Simplon-Bahn, der Jura-Bern-Luzern-Bahn, der Centralbahn, der Nordostbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen abgeändert.

Die bezüglichen, sehr umfangreichen Berechnungen sind gegenwärtig noch nicht genügend vorgerückt, um uns zu erlauben, über den Betrag der Entschädigung Mittheiluug machen zu können. Den betheiligten Bahnen wurden auf Rechnung der für 1885 und 1886 sich ergebenden Entschädigungssumme Abschlagszahlungen im Gesammtbetrag von Fr. 390,000 gemacht. Es figuriren dieselben unter der Rubrik ,,Transportkosten".

2. Der im letztjährigen Geschäftsbericht als dem Abschluß nahe stehend erwähnte neue Vertrag mit der Aargauisch-Luzernischen S e e t h a l b a h n betreffend die Beziehungen des Postdienstes mit dieser Bahn wurde wirklich -- unterm 19./2l. März 1886 -- abgeschlossen. Ei- ordnet diese Beziehungen in für beide Theile befriedigender Weise.

3. Die Verhältnisse des Postdienstes zu der am 25. Oktober 1886 eröffneten Kriens-Luzern-Bahn wurden ebenfalls vertraglich in befriedigender Weise geregelt, und zwar durch Akt vom 18. Oktober 1886."

4. Gemäß besondern Abkommen hat die Ap p e n z e l l erb a h n mit dem Tage der Eröffnung der Theilstrecke UrnäschGontenbad (16. August 1886) auch den Transport der Reisenden und ihres Gepäckes, sowie der Postsendungen und ihres Begleiters zwischen Gontenbad und Appenzell übernommen. Die Postverwaltung lieferte jedoch die nöthigen Fuhrwerke unentgeltlich. Am 28. Oktober wurde dann der Eisenbahnbetrieb bis Appenzell ausgedehnt,Ueberr die Pestsetzung der Entschädigung für den Transport der Fahrpoststücke über 5 kg. auf der ganzen Bahn -- WinkelnAppenzell -- wurde im Jahr 1887 ein Abkommen getroffen.

527 b. Ausland.

5. Die am W e l t p o s t k o n g r e ß von L i s s a b o n unterm 21. März 1885 abgeschlossenen Vereinbarungen, nämlich: a. Zusatzartikel zum Weltpostvertrag vom 1. Juni 1878, nebst Schlußprotokoll; b. Zusatzartikcl zur Uebereiokunft vom 1. Juni 1878 betreffend die Werthbriefe ; c. Zusatzartikel zur Uebereinkunft vom 4. Juni 1878 betreffend die Geldanweisungen; d. Zusatzartikel zum Vertrage vom 3. November 1880 betreffend die Poststücke (Colis postaux) nebst Schlußprotokoll; e. Uebereinkommen betreffend die Einzugsmandate ; f. Uebereinkommen betreffend die Identitätsbücher, sowie die zu den sub a, b, c, d und e erwähnten Vereinbarungen gehörigen Ausführungsreglemente, wurden vom 1. April 1886 an vollzogen.

Die Vereinbarungen selbst, ohne die Réglemente, sind im IX Band der amtlichen Sammlung auf Seite 132 bis und mit 217, die Vereinbarungen mit den Reglementen in den Nummern l bis und mit 13 des Postamtsblattes von 1886 enthalten.

Es ist vor Allem aus zu bemerken, daß verschiedene Länder, deren Vertreter in Lissabon die Uebereinkommen betreffend die Werthbriefe, die Geldanweisungen, die Poststüeke (Colis postaux), die Einzugsmandate und die Identitätsbücher unterzeichneten, entweder die Ratifikation der betreffenden Akte verweigert oder in Bezug auf die Vollziehung nicht die nöthigen Maßregeln getroffen haben und daher den betreffenden Uebereinkommen faktisch ferne geblieben sind.

Aus dem nachfolgenden Resumé ist für jeden der obgenannteu Dienstzweige zu entnehmen, mit welchen Ländern die Schweiz nunmehr den betreffenden Verkehr unterhält.

Wir lassen nun hier ein Resumé der in Folge des Lissaboner Weltpostkongresses eingeführten hauptsächlichsten Aenderuogen und Neuerungen folgen.

Briefpostgegenstände im Allgemeinen.

(Vertrag vom 1. Juni 1878 und Nachtrag vom 21. März 1885.)

a. Die Republik Bolivia ist diesem Vertrage und daher dem Weltpostverein beigetreten.

528 Dagegen sind leider, entgegen den Voraussetzungen des Lissaboner Weltpostkongresses, an welchem die bezüglichen Bedingungen im allseitigen Einverständniß geordnet worden waren, die britischen Kolonien in Australien, Kapland und Natal dem Weltpostverein fern geblieben. Die Gründe dieser unerwarteten ablehnenden Haltung sind uns nicht bekannt.

Der Weltpostverein umfaßt nun seit 1. April 1886 an ganz E u r o p a und ganz A m e r i k a , A f r i k a , mit Ausnahme der Inseln Ascension und St. Helena, der Republiken Orange und Transvaal, der britischen Kolonien am Cap und von Natal, der Westküste von Afrika (Bonny, Kamerun, Alt-Calabar etc.), A s i e n (die wichtigeren Ortschaften von China werden durch englische und japanesische Bureaux bedient), H a w a i i , die spanischen, französischen und niederländischen Kolonien in A u s t r a l i e n .

b. Die Versender von Briefpostgegenständen nach den Ländern des Weltpostvereins, mit Ausnahme von Bolivia, Canada, der Vereinigten Staaten von Columbia und von Venezuela, von Großbritannien und Irland, Haïti, Hawaii, Japan, Britisch-Indien, Mexiko und Nicaragua können dieselben zurückfordern oder deren Adressen umändern lassen, so lange die Auslieferung an die Adressaten noch nicht erfolgt ist. Die daherigen Verlangen werden auf Kosten der Versender auf gewöhnlichem Postweg oder per Telegraph vermittelt. Der Aufgeber hat hiefür folgende Gebühren zu bezahlen : 1) für jede Zurückforderung auf dem Postwege die Taxe eines einfachen rekommandirten Briefes (50 Rp.)

2) für jede Zurückforderung auf telegraphischem Wege die Taxe eines Telegramms nach dem gewöhnlichen Tarif.

c. Die Korrespondenzen jeder Art nach den nachverzeichneten Ländern werden auf Verlangen der Versender sofort nach Ankunft auf dem Bestimmungsbüreau durch Expressen an den Adressaten bestellt : Deuschland,, Republik Argentinien (für Korrespondenzen, welche in die Städte Buenos-Aires, Rosario und La Piata adressirt sind), Oesterreich-Ungarn, Belgien Chili, Dänemark (nur nach den durch Lokal-[Stadt-]Briefträger bedienten Ortschaften), Japan, Luxemburg, Niederland, Paraguay (für die Stadt Assomption), Salvador (für die Stadt San Salvador) und Siam.

Die Expreßsendungen sind vom Versender zu frankir und unterliegen der gewöhnlichen Taxe eines Briefes und einer ExpreßBestellgebühr von 30 Rp. Diese letztere Gebühr ist ebenfalls

529 mittelst Frankomarken auf der Adresse der Sendung zu decken.

Ist der Gegenstand nach einem Orte ohne Postanstalt gerichtet, so kann die Postverwaltung des Bestimmungslandes eine Zuschlagsgebühr bis nur Höhe desjenigen Betrages erheben, den sie in ihreminnern Verkehr für die Expreßbestellung festgesetzt hat, untei" Abzug jedoch der vom Absender entrichteten Gebühr von 30 Ep.

d. Gemäß Art. VIII des Zusatzaktes von Lissabon zum Weltpostvertrag vorn \. Juni 1878 ist es dem Publikum untersagt, mit der Post zu befördern : 1) Briefe oder Pakete, welche Geldstücke enthalten; 2) Sendungen jeder Art, welche zollpflichtige Gegenstände enthalten ; 3) Gold- oder Silbersachen, Edelsteine, Schrmicksachen oder andere kostbare Gegenstände, aber nur in dem Falle, wenn ihr Beisehluß oder ihre Beförderung durch die Gesetzgebung der betheiligten Länder verboten ist.

Da das in Ziffer 3 festgesetzte Verbot in Wirklichkeit für die Schweiz hesteht, können Sendungen, welche Gold- oder Silbersachen etc. enthalten, als Briefpostgegenstände weder von der Schweiz nach dem Ausland, noch von dem Ausland nach der Schweiz spedirt werden.

Indessen wurde später, im Interesse der schweizerischen Uhrenuud Bijouterieindustrie, durch Speziai Vereinbarung die Versendung von ungefaßten Edelsteinen mit der Briefpost im Verkehr zwischen der Schweiz einerseits, Deutschland, Belgien, Frankreich und Großbritannien und Irland andererseits als zulässig erklärt.

e. Im Verkehr mit den nachstehenden Ländern wird, in Anwendung des Art. V des Zusatzaktes von Lissabon zum Weltpostvertrag vom 1. Juni 1878, eine'Entschädigung für den Verlust rekommandirter Sendungen nicht geleistet: Republik Argentinien, Brasilien, Canada, Dominikanische Republik, Vereinigte Staaten von Nordamerika, Ecuador, Guatemala, Republik Honduras, Mexiko, Paraguay, Peru, Uruguay.

f. Die Doppelpostkarten (mit bezahlter Antwort) können nach allen Ländern des Weltpostvereins versandt werden. Diejenigen Länder, welche ihrerseits keine Postkarten mit bezahlter Antwort ausgeben, sind gleichwohl verpflichtet, die von andern Ländern erhaltenen Antwortpostkarten ohne Taxe zurückzusenden.

g. Die einfachen Postkarten und diejenigen mit bezahlter Antwort, welche von der Privatindustrie herrühren (Privatpost-

530

karten), sind nach allen Ländern des Weltpostvereins zulässig, vorausgesetzt, daß sie wenigstens im Format und in der Festigkeit des Papiers den von der Verwaltung des Ursprungslandes ausgegebenen Postkarten entsprechen.

h. Die Zeitungsmanuskripte genießen die Taxe der Geschäftspapiere.

i. Die Sendungen von Geschäftspapieren dürfen nach keiner Seite hin die Dimension von 45 cm. übersteigen.

k. Diese Einschränkung der Dimensionen findet auch auf die Drucksachen Anwendung.

Es wurde indessen später, durch Mehrheitsbeschluß der Postvereinsverwaltungen auf dem Korrespondenzwege, die Erleichterung geschaffen, daß aufgerollte Drucksachen, welche in der Diagonallinie eines Kubus von 45 cm. Platz finden können, mit der Briefpost zur ermäßigten Taxe befördert werden können, auch wenn sie in der Länge 45 cm. überschreiten. (Die erwähnte Diagonallinie mißt 77,94 cm.)

l. Die nachstehenden Erleichterungen sind in Bezug auf die Zulassung zur Drucksachentaxe vereinbart worden: 1) Die Papiere mit erhöhten Punkten für den Gebrauch der Blinden (Blindenschriften) gehören in die Kategorie der Drucksachen ; 2) die Bilder, sowie die durch Stahlstich, Kupferstich, Holzschnitt etc., durch Lithographie oder Autographie hergestellten Abdrücke sind ebenfalls als Drucksachensendungen zu behandeln; 3) nachstehende Angaben werden nicht als wirkliche und persönliche Korrespondenz angesehen: aa. Die handschriftlich beigefügten oder abgeänderten Preise auf Kurszeddeln oder Preiscouranten von Börsen und Märkten, auf Katalogen, Prospekten und Avisen ; bb. die Durchstreichung oder Unterstreichung des Vordruckes auf Zeddeln für Bücher-Offerten und Bestellungen, zum Zwecke der Bezeichnung der Bücher, welche angeboten oder verlangt werden; cc. die Fakturen und Rechnungen, welche sich auf Drucksachen beziehen und denselben beigefügt sind; dd. die Berichtigung von Druckfehlern auf Drucksachen.

531 m. Die Waarenmuster dürfen handschriftliche Angaben bezüglich des Gewichts, des Maßes, der Dimensionen, sowie über den verfügbaren Vorrath enthalten.

n. Die Neuerungen betreffend die Werthbriefe sind folgende: 1) Die Auswechslung der Werthbriefe ist auch auf die Dominikanische Republik ausgedehnt.

2) Für diejenigen Länder, welche die Wertangabe nicht unbegräuzt zulassen, kann der Maximalbetrag nicht unter Fr. 10,000 festgesetzt werden.

3) Die Werthbriefe sind nach allen Bestimmungen der vertragschließenden Länder zulässig.

o. In Bezug auf die Geldanweisungen traten folgende Neuerungen in Kraft: 1) Seit 1. April 1886 können auch zwischen der Schweiz einerund Japan anderseits und seit 1. Juni 1886 im Verkehr zwischen der Schweiz und Argentinien Geldanweisungen ausgewechselt werden.

Die Taxe der Geldanweisungen von der Schweiz nach allen Ländern, welche an diesem Dienste theilnehmen, ist die leiche, welche vor dem 1. April in Anwendung kam, A. h.

5 Rp. von je Fr. 25 oder dem Bruchtheil von Fr. 25, mindestens aber 50 Rp.

23 Die telegraphischen Geldanweisungen sind nicht nur nach dea Ländern, auf welche dieser Dienst vor dem 1. April 1886 ausgedehnt war ( D e u t s c h l a n d , B e l g i e n , F r a n k r e i c h , L u x e m b u r g und N i e d e r l a n d ) , zulässig, sondern auch nach O e s t e r r e i c h - U n g a r n , D ä n e m a r k , J a p a n , (von und nach Tokio und Yokohama), E g y p t e u , I t a l i e n , N o r w e g e n und P o r t u g a l (nach Lissabon und Porto).

Die Taxen und Bestimmungen betreffend die telegraphischen Geldanweisungen weichen nur unwesentlich von den frühern Vorschriften ab. Soit dem 1. April 1886 wird jedoch im inlernen sowohl als auch im internationalen Verkehr eine Gebühr für Verbringung eines telegraphisehen Mandates auf das Telegraphenbüreau, auch wenn sich dieses letztere nicht in dem gleichen Gebäude wie das Postbureau befindet, nicht mehr erhoben. (Für den innern Verkehr wurde die bezügliche Aenderung der Transportordnung durch Bundesrathsbeschluß vom 16. Februar 1886 -- A. S. n. F. IX, 23 -- getroffen.)

O

f

O

532

3) Der Versender einer Geldanweisung nach dem Auslande kann über die Auszahlung derselben an den Adressaten einen Avis erlangen, wenn er zum Voraus die Gebühr von 25 Rp., gleich derjenigen, welche für die Rückscheine der rekommadirten Gegenstände festgesetzt ist, entrichtet.

4) Der Coupon der Geldanweisung kann im Verkehr mit allen dem Uebereinkommen von Lissabon beigetretenen Ländern vom Versender zu schriftlichen Mittheilungen, welche für dea Adressaten bestimmt sind, benützt werden. Dagegen gelten selbstverständlich diese Bestimmungen nicht für diejenigen Länder, nach welchen das System der Listen in Anwendung kommt, d. h. nach England und nach den Ländern, für welche England die Vermittlung besorgt, nach Britisch-Indien, Canada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Das Nämlich gilt auch für die Geldanweisungen nach Niederländischindien, welche ebenfalls nicht direkt an den Bestimmungsort adressirt werden können.

5) Die Bestimmungen betreffend die Verantwortlichkeit der Postverwaltungen sind, hauptsächlich in Bezug auf die telegraphischen Geldanweisungen, in einer genauem, nachstehend angeführten Weise abgefaßt worden: 1. Für die Auszahlung der Geldanweisungen sind die im internen Dienst der Verwaltung des Bestimmungslandes gültigen Vorschriften maßgebend. Dieser Verwaltung fällt auch die Verantwortlichkeit für Zahlungen an unberechtigte auf.

2. Um ihre Verantwortlichkeit für ausbezahlte Geldanweisungen ablehnen zu können, muß diese Verwaltung nachzuweisen im Stande sein: 1) daß ihre Réglemente alle nöthigen Garantien bieten für die Feststellung der Identität des Adressaten, und 2) daß die Auszahlung unter den durch diese Réglemente vorgeschriebenen Bedingungen stattgefunden hat."

p. In Bezug auf die Poststücke (Colis postaux! traten folgende hauptsächliche Aenderungen ein: 1) Das Maximalgewicht wurde von 3 auf 5 kg. ausgedehnt im Verkehr mit Belgien, Dänemark incl. Faröer und Island), den Dänischen Antillen, Deutschland, Egypten, Luxemburg, Montenegro, Niederland, Norwegen, Oesterreich-Ungarn und den österreichischen Bureaux in der Türkei;

533 2) die Werthdeklaration wurde zulässig: in unbeschränktem Betrage im Verkehr mit Belgien, Dänemark (incl. Island und, Faröer), Deutschland, Norwegen, Oesterreich-Ungarn und Schweden; bis auf Fr. 10,000 im Verkehr mit Luxemburg; bis Fr. 1000 im Verkehr mit Montenegro und den Niederlanden; bis auf Fr. 500 im Verkehr mit Egyplen, Italien und den österreichischen Postbureaux in der Türkei.

3) Nachnahmen (bis Fr. 500) wurden zulässig im Verkehr mit Belgien, Dänemark (mit Island und Faröer), Deutschland, Egypten, Italien, Luxemburg, Niederland, Norwegen, Oesterreich-Ungarn und Schweden.

» (Behufs Gleichstellung wurde später, infolge spezieller Vereinbarung mit den betreffenden Verkehrsanstalten, das Maximum der Nachnahmen auf Fahrpost-[Messagerie-] Stücken ebenfalls auf Fr. 500 erhöht im Verkehr mit Belgien, Deutschland, Frankreich [via Elsaß], Großbritannien und Irland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Oesterreich-Ungarn und Amerika [via Deutsehland]).

q. Die Rückscheine für die Poststücke unterliegen den gleichen Taxen und Bedingungen wie diejenigen für die rekommandirten Briefe.

r. Bei Verlust, Spoliation oder Beschädigung von Poststücken 'hat der Versender oder in seiner Ermanglung oder auf sein Begehren der Adressat, den Fall höherer Gewalt ausgenommen, Anspruch auf eine dem wirklichen Verlust oder Schaden entsprechende Vergütung, wobei jedoch letztere bei den gewöhnlichen Stücken 25 Pranken und bei den Stücken mit Werthangabe den Betrag der letztem nicht übersteigen darf. Für die Verwaltungen, welche die Grenze von 3 kg. angenommen haben, soll jedoch die Entschädigung für die Stücke ohne Werthangabe 15 Franken nicht übersteigen.

Der Versender eines verlorenen Stückes hat überdies Anspruch auf Erstattung der Versendungskosten.

Die Verpflichtung zur Entschädigungsleistung liegt der Verwaltung, welcher das Aufgabebüreau angehört, ob. Dieser Verwaltung ist der Regreß gegen diejenige Verwaltung vorbehalten, auf deren Gebiet oder in deren Dienst der Verlust, die Spoliation oder die Beschädigung stattgefunden hat.

s. Der Einzugsmandatdienst ist zwischen der Schweiz einerseits und folgenden Ländern andererseiis eingeführt: Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Egypten, Frankreich, Italien, Luxemburg, Portugal und Rumänien.

534

(Vor dem 1. April 1886 war dies-- auf andern Grundlagen - lediglich der Fall im Verkehr mit Deutschland und Frankreich.)

Der neue Dienst beruht auf folgenden Hauptbestimmungen: 1) Von Seite der Schweiz, wie auch von Seite der oben bezeichneten Länder' können alle Postbüreaux, welche sich mit dem internationalen Geldanweisungsdienst befassen, auch am internationalen Einzugsmandatdienst theilnehmen.

2) Zuläßig zur Einziehung sind im Allgemeinen Quittungen, Rechnungen, an Ordre lautende Zahlungsversprechen (billets à ordre), Wechsel, sowie überhaupt alle Handels- und sonstigen Werthrpapiere, welche ohne Kosten zahlbar sind, d. h.

nicht dem Proteste unterliegen.

3) Im Verkehr mit Deutschland befaßt sich die Post auch mit Einzugspapieren ^zum Protest"1 oder ,,zur gerichtlichen Betreibung"1.

4) Im Verkehr mit Belgien und Frankreich leiten die Postverwaltungen zutreffenden Falles die Beibringung des Protestes ein.

5) Die nämliche Sendung kann mehrere Aufträge, welche durch das gleiche Bureau bei verschiedenen Adressaten und zu Gunsten der nämlichen Person einzukassiren sind, enthalten.

Das Gewicht der Einzugsmandatsendungen ist unbegrenzt.

6) Die in einer einzelnen Sendung enthaltenen Papiere dürfen den Höchstbetrag von Fr. 1000 nicht überschreiten.

7) Falls die Beilagen eines Binzugsmandates im Ursprungsland der Stempelgebühr unterworfen sind, so ha.t der Absender diesfalls das Nöthige zu veranlaßen.

Der Versender ist für allfällige Uebertretungen der bezüglichen Gesetze haftbar. Die Postverwaltung übernimmt in dieser Richtung keine Verantwortlichkeit. (Die Einzugsmandate sind in verschlossenem Couvert der Post zu übergeben.)

8) Es kommen folgende Taxen in Anwendung : a. Bei der Versendung : Uie Taxe eines rekommandirten Briefes vom Gewicht der Einzugsmandatsendung (25 Rp. für je 15 Gramm, nebst einer fixen Gebühr von 25 Rp.)b. Am Bestimmungsort : Außer allfälligen fiskalischen Gebühren und der Einzugsgebühr von 10 Ct. für jedes Papier, die gewöhnliche Mandattaxe für die Uebermittlung des einkassirten Betrages an den Aufgeber.

535

Ausnahmsweise bezieht die französische Postverwaltung bei der V e r s e n d u n g eines Postauftrages eine fixe Gebühr von 25 R p., erhebt dagegen eine B e z u g s g e b ü h r von 10 K p.

von je Fr. 20, mit einem Maximum von 50 Rp. per einzelnen Auftrag.

Dem Versender eines Einzugsmandates ist ein Gratisempfangschein auszustellen.

t. Das Uebereinkommen zwischen der Schweiz einerseits und der Republik Argentinien, Bulgarien, Costarica, Egypten, Italien, Luxemburg, Mexiko, Paraguay, Portugal, Rumänien, Uruguay und Venezuela*) anderseits betreffend dieIdentitätsbücherr hat den Zweck, die Schwierigkeiten möglichst zu beseitigen, welche dem Publikum im Bereiche des Weltpostvereins bei Aushändigung der Postsendungen oder der Geldanweisungsbeträge in denjenigen Fällen, wo die Personen, um die es sich handelt, den Postbeamten nicht bekannt sind, entgegenstehen.

Dieses, den zwischen den vertragschliessenden Ländern vereinbarten Bestimmungen entsprechend erstellte Buch ist eine Identitätsnachweisung, welche von jeder Poststelle dieser Länder anerkannt werden muß.

Die Bestimmungen betreffend die Identitätsbücher beschränken nicht die Befugniß des Publikums, durch andere Beweisstücke, welche nach den gesetzlichen oder reglementarischen Vorschriften im innern Verkehr des Bestimmungslandes zulässig sind, seine Identität nachzuweisen. Für die Schweiz gelten die Bestimmungen von Art. 23, Ziffer 3 und Art. 62, Ziffer 12, der Transportordnung.

Die Identitätsbücher wurden zu den Bedingungen des erwähnten Uebereinkommens auch im internen schweizerischen Verkehr eingeführt (Bundesrathsbeschluß vom 16. Februar 1886, A. S.

IX, 23) und es wurde hierauf bei der auch aus andern Gründen nothwendige Revision des obgenannten Art. 23 der Transportordnung, welche durch Bundesrathsbeschluß vom 22. Oktober 1886 (A. S. IX, 289) vorgenommen wurde, auf diese Identitätsbücher Rücksicht genommen.

Auch wurde, bei Anlaß der Veröffentlichung der mit 1. Apr il 1886 eingetretenen Neuerungen und Abänderungen im Postverkehr, das Publikum auf die Identitäsbücher aufmerksam gemacht.

*) Das Protokoll wurde zur nachträglichen Unterzeichnung offen gelassen : nachher erklärte aber dieser Staat, dem Uebereinkommen nicht beizutreten.

536

Trotz dieser Maßregeln und trotz des billigen Preises (Fr. 1), mit welchem die Postverwaltung bei einer Abnahme von circa 1300 Stück per Auflage höchstens die Selbstkosten deckt, hat das Publikum die neue Institution nur in ganz geringem Maße benutzt.

Die Postverwaltung hat nämlich im Jahr 1886 in der ganzen Schweiz nur 22 Identitätsbücher verkauft.

Wir bedauern diese Erscheinung, denn es bieten diese Bücher für Nachweis der Identität behufs Empfangnahme von eingeschriebenen Postsendungen bei Poststellen, wo der Adressat nicht per.sönlich bekannt ist, sowohl für ihn als für das Postpersonal das einfachste und sicherste Mittel. Wir schreiben daher die bisherige seltene Benutzung desselben hauptsächlich dem Umstände zu, daß die Einrichtung noch neu und dem Publikum trotz der Veröffentlichung durch die Verwaltung viel zu wenig bekannt ist.

6. G r o ß b r i t a n n i e n u n d I r l a n d ist den allgemeinen Vereinbarungen betreffend die Poststücke (Vertrag d. d. Paris, 3. November 1880 und Nachtrag d. d. Lissabon, 21. März 1885) nicht beigetreten, hat aber mit Deutschland ein Spezialiibereinkommen für die Auswechslung von Paketen ohne Werthangabe bis 3 kg. abgeschlossen. Zufolge besonderer Verständigung findet nun, vom 1. April 1886 an, auf Grundlage des letztgenannten Uebereinkonimens ein Austausch von Paketen ohne Werthangabe bis 3 kg. auch zwischen der Schweiz einerseits, Großbritannien und Irland andererseits statt. Die Taxe solcher Pakete beträgt : Ueber Hamburg oder Bremen : bis l kg. Fr. 1. 75; über 1--3 kg. Fr. 2. 35.

Ueber Belgien (Ostende) : bis l kg. Fr. 2. 10; über 1--3 kg. Fr. 2. 60.

Ueberdies sind für den Austausch von Paketen zwischen der Schweiz und Großbritannien und Irland folgende Gelegenheiten, ebenfalls zu mäßigen Taxen, geboten : a. mittelst der direkten Fahrpostkartenschlüsse zwischen Basel und London, via Ostende; b. auf gleichem Wege, bei stückweiser Ueberlieferung, im Verkehr mit der ,,Agence continentale et anglaise"; . c. via Calais, bei stückweiser Auswechslung mit den ,,Messageries anglo-suisses".

537

7. Neu eingerichtet wurde infolge besonderer Verständigung der Austausch von Paketen -- via Triest-Bombay -- mit den S t r a i t s S e t t l e m e n t s (Singapore, Penang, Malacca).

8. Durch Vermittlung der deutschen Posten können nunmehr auch Pakete ohne Werthangabe bis 3 kg. ausgewechselt werden im Verkehr mit Gibraltar, Malta, den Straits Settlements, HongKong, Amoy, Canton und einigen andern chinesischen Hafenstädten, Britisch-Guyana (Südamerika) und Britisch-Westindien.

9. Infolge Eröffnung der Eisenbahn zwischen Colico und Chiavenna hörte der direkte Verkehr der schweizerischen Posten mit den Dampfschiffen auf dem Comersee auf und fielen daher der Vertrag mit dieser Dampfschiffgesellschaft vom 23. November 1876 (Postamtsblatt 1877, Nr. 3) und der bezügliche Nachtrag vom 6. Dezember 1880 (Postamtsblatt Nr. 11 von 1881) dahin.

10. Mit der ve l t l i n i seh en Messagerieunternehmung wurde, iu Ersetzung des im Postamtsblatt von 1878, Nr. 20, enthaltenen Vertrags, ein neuer Vertrag betreffend die Auswechslung von Fahrpoststücken abgeschlossen.

11. Der Geldanweisungsverkehr mit B u l g a r i e n , welcher im Februar 1886 eingestellt werden mußte, konnte schon vom 15. April an wieder aufgenommen werden.

12. Am 30. November 1886 wurde in Lausanne zwischen Abgeordneten des Bundesrathes und solchen der Regierungen der Kantone Waadt, Wallis und Genf und von Frankreich ein Reglement für d i e S c h i ff f a h r t auf dem G e n f e r s e e abgeschlossen.

Da dasselbe zur Stunde noch nicht allseitig ratiflzirt ist, so treten wir hier nicht näher darauf ein.

13. Von den Geschäften, welche der Bundesrath in der ihm durch den Weltpostvertrag angewiesenen besondern Stellung zu behandeln hatte, heben wir lediglich hervor die von Seite Rumäniens erfolgte Erklärung des Rücktritts vom Uebereinkommen vom 1. Juni 1878 betreffend die Werthbriefe und vom Postvertrag vom 3. November 1880 betreffend die Poststücke, auf 1. April 1887.

14. Das i n t e r n a t i o n a l e B u r e a u des W e l t p o s t v e r e i n s hat auch dieses Jahr einen einläßlichen Bericht über seine Geschäftsführung und eine allgemeine Statistik herausgegeben.

Bundesblatt. 39. Jahrg. Bd. II.

35

538

Die Kosten des internationalen Bureau betrugen : im Jahr 1886 Fr. 79,374. 87 ,, ,, 1885 ,, 116,554. 57, wovon Fr. " 73,876. 04 auf die gewöhnlichen Bedürfnisse und Fr. 42,678. 53 auf die durch den Lissaboner Weltpostkongreß veranlaßten besondern Ausgaben fielen.

Der Beitrag der Schweiz, welcher im Jahre 1885 mit Rücksicht auf die erwähnten außerordentlichen Kosten auf Fr. 2,000 gestellt werden mußte, reduzirt sich für das Jahr 1886 auf Fr. 1360.

IY. Personelles und Besoldungen.

1. Bestand des Personals.

Die Gesammtzahl der Postbureaux belief sich Ende 1886 auf 813, gegenüber 811 am Ende des Vorjahres, somit Vermehrung um 2. Die Zahl der Postablagen ist von 2145 auf 2174 gestiegen, also Vermehrung um 29. Die Gesammtzahl der Poststellen (einschließlich 18 Agenturen im Auslande) beträgt 3005, was eine Vermehrung um 31 seit Ende 1885 ausmacht.

Die Postbureaux klassifiziren sich wie folgt: I . Klasse (Sitz d e r Kreispostdivektionen) .

.

. 11 II. ,, (Bureaux m i t mehreren Beamten) .

.

. 93 III.

,, (übrige Bureaux und Filialen) .

.

. 709 Total ~813 Die 2174 Postablagen zerfallen in: 1292 rechnungspflichtige (mit dem gesammten internen Geldanweisungsdienst , sowie mit Entgegennahme von Mandateinzahlungen nach dem Auslande betraut) und 882 nicht rechnungspflichtige.

Total 2174.

Der Rückgang in der Zahl der nicht rechnungspflichtigen Ablagen (1885: 888, 1886: 882) ist der Umwandlung solcher Poststellen in rechnungspflichtige Ablagen zuzuschreiben.

Die Zahl der Postbüreaubeamten belief sich Ende 1886 auf 1679 gegen 1674 auf Ende 1885; Vermehrung sonach um 5.

Die Büreaubeamten unterscheiden sich wie folgt:

539

Bureau- und Dienstchefs bei den Bureaux I. Klasse .

Commis b e i d e n Bureaux I . Klasse .

.

.

.

Postverwalter und Chefs bei den Bureaux IL Klasse .

Commis b e i d e n Bureaux I L Klasse .

.

.

.

Posthalter (Beamte der Postbureaux III. Klasse) .

.

.

.

.

.

84 554 110 248 683

Total ~Î679 Die Zahl der definitiv angestellten Kondukteure (217) hat sich gegenüber 1885 um l vermindert.

ö ö Die Zahl der Brief- und Paketträger, Packer, Büreaudiener und übrigen Bediensteten (mit Ausnahme der Ablagehalter und Kondukteure) hat sich um 83 vermehrt. Ihre Zahl betrug nämlich auf Ende des Beriehtjahres 1971 gegenüber 1888 im Vorjahre.

Die Gesammtvermehrung des fix angestellten Personals beträgt 117 Beamte und Bedienstete und die Gesammtzahl der Beamten und Bediensteten 6126.

Dem weiblichen Geschleohte gehören an : Von 638 Beamten der Bureaux I. Klasse ,, 358 ,, ,, ,, II.

,, ,, 683 ,, ,, ,, III.

,, ,, 2174 Ablagehaltern .

.

.

.

,, 2188 Bediensteten .

.

.

Von 6041 Beamten und Bediensteten

32 = 39 = 176 = 402 = 53 =

5,01 °/o 10,89 % 25,76 °/o 18,49 °/o 2,42 °/o

. 702 = 11,62 %

Im Bestand des fix angestellten Personals kamen im Bericht]ahr folgende Mutationen vor: Beamte. Bedienstete. Total.

Versetzungen (freiwillige) .

.

. 34 7 41 Todesfälle .

.

.

.

.

. 24 58 82 Freiwillige Rücktritte .

.

. 21 59 80 Abberufungen (inkl. Demissionen auf Einladung d e r Verwaltung hin) . 7 34 41 Total

86

158

244

540

2. Aspiranten und Lehrlinge.

Lehrlinge wurden im Berichtjahve keine aufgenommen. Patentirt wurden dagegen 58 Aspiranten; davon erhielten: 23 die I. Note (vorzüglich), 24 ,, II. ,, (gut), 11 ,, III. ,, (genügend), Total

58.

Ende 1886 standen in Verwendung : 112 patentirte Aspiranten (27 weibliche), 70 Lehrlinge (12 ,, ).

Total 182 Aspiranten u. Lehrlinge (39 weibliche).

3. Stand der Besoldungen.

Der Stand der Besoldungen auf Ende des Berichtjahres, verglichen mit dem Stande auf Ende 1884 und 1885, findet sich auf nachfolgender Tabelle.

541

Gehaltsvergleichungen.

Durchschnitt der Jabresbesoldung.

Fixe Jahres- ; besoldung derselben.

Zahl der fix il Angestellten. 1

Dezember 1884, 1885 und 1886.

fco a E3

tUO a · o JA £ v :O ·S >^ H 1 ;egen1886 | über 1885.

Fr.

Fr.

°/o

»/o

Oberpostdirektion

. 1884 1885 1886

89 39 39 »

154,330 157,076 157,004

3957 4027 4026

-- -- --

-- -- 0,02

Kreispostdirektionen

. 1884 1885 1886

44 44 44

211,662 213,540 213,666

4810 4853 4856

--

. 1884 1885

597 624

1,526,340 1,565,940

2557 2509

a. Bureau- und Dienstchefs' 1 IDQC b. Commis .

.

. ( 1H85

81 543

310,740 1,255,200

3836 2312

a. Bureau\>. Commis

84 547

323,856 1,283,040

3855 2346

Bureaux I. Klasse

und Dienstchefs \ -loac .

.

. / 1ÖÖD

Bureaux II. Klasse

. 1884 1885

353 360

2

0,06

0,49 1,47

928,332 951,588 "

2645 22 3570 22

2643

111 249

396,288-'2 555,300

a. Postverwalter u. Büreauchefs \ b. Commis .

.

. /

110 248

394,524 2'* 3586 22 2323 576,084

682 683 681

2 2 2

Bureaux III. Klasse . 1884 1885 1886

1,007,700 1,047,534 1,092,012

. 1884 1885 1886

2109 2145 2174

1,040,844 » 1,113,052 22 1,149,070

Briefträger, Boten etc. 1884 1885 1886

1801 1888 1956

2,254,848 2,394,588 2,507,508

Ablagen

.

.

--

.

-- --

2230

1478 1534 1606

2 2 2

493 519 529

2 2 2

1252 1269 1282

0,46 4,17

4,89

1,92

1,W _

2621 · 1884 218 571,380 1885 218 2643 576,180 1886 216 2677 578,220 1.» 1 Zwei Stellen vakant. a Telegraphenemkommen nicht Inbegriffen.

Kondukteure

--

--

a. Postverwalter u. Büreauchefs 1 ., Qoc, b. Commis .

.

. f 1885 1 ÖQC 1886

--

-- --

542

Ueber die Festsetzung der B e s o l d u n g e n d e r B u r e a u x III. K l a s s e , nach Maßgabe des Verkehrs, des Dienstalters, der Leistungen und des Werthes der gelieferten Büreaulokale, haben wir unterm 16. Februar 1886 eine Verordnung erlassen, welche in der amtlichen Sammlung (IX, 17) enthalten ist.

Im Uebrigen beziehen wir uns für die Besoldungen des Postpersonals auf den Rechnungsbericht.

4. Entschädigungen bei Unfällen des Personals.

Die durch einen ständigen jährlichen Bundesbeitrag von Fr. 8000 unterhaltene Unfallkasse wurde in 78 Fällen zu einer Gesammtleistung von Fr. 6992. 90 in Anspruch genommen.

Wir haben den § 7 der Verordnung vom 30. Dezember 1881, betreffend die Ausrichtung von Entschädigungen bei Unfällen des Postpersonals im Dienste (Amtl. Sammlung n. P. V, 920), in der Weise abgeändert, daß wir die Bestimmung, wonach eine Entschädigung nur dann ausgerichtet wurde, wenn die Krankheit (Dienstunfähigkeit) w e n i g s t e n s 7 T a g e dauerte, fallen ließen.

5. Bürgschaften.

Der schweizerische Amtsbürgschaftsverein hatte im Jahr 1886 weniger Verluste zu verzeigen als im Vorjahre.

Dieselben betrugen nämlich im Jahr 1886 in 4 Fällen Fr. 7503. 94 (1885 Fr. 11,575. 93). Infolge der günstigen Vermögenslage, d. h. des Vorhandenseins eines genügenden Reservefonds, konnten denn auch, durch Beschluß der im September abgehaltenen Delegirtenversammlung, die jährlichen Prämien von 2 °/oo auf l %o der Bürgschaftssumme reduzirt werden.

Der Bestand des Vereins und der Bürgschaftssummen war folgender : Zahl der Mitglieder auf 1. Januar 1887. 1886.

ßürgschaftssumme auf 1. Januar 1887.

1886, JFr.

Fr.

Postverwaltung .

. 4,951 4804 16,376,000 15,850,000 Telegraphenverwältung .

520 523 1,054,000 1,050,000 Zollverwaltung .

. 145 116 213,600 176,600 Andere eidg. Verwaltungen 11 11 49,500 52,500 Im Ganzen

5,627

5454

17,693,100

17,129,100

543

V. Inspektionswesen.

1) Es wurden folgende Inspektionen stationärer Poststellen vorgenommen : 1871 (11 Monate) .

. 981 1872 .

.

.

.8 9 3 1873 .

.

.

. 1326 1874 .

.

.

. 1684 1875 .

.

.

. 1789 1876 .

.

.

. 1995 1877 .

.

.

. 2005 1878 .

.

.

. 2199 1879 .

.

.

. 2257 1880 .

.

.

. 2361 1881 .

.

.

. 2401 1882 .

.

.

. 2521 1883 .

.

.

. 2578 1884 .

.

. 2709 1885 .

.

.

. 2634 1886 .

.

.

. 2616 2) Inspektionen bei fahrenden Postbureaux (Bahn- und ScMffsposten) fanden im ßerichtjahre 514 statt (1885: 316), wovon 198 durch Beamte der Centralverwaltung.

3) Die Büreauinspektionen des Jahres 1886 gaben Anlaß zu speziellen Maßregeln : d e s Bundesrathes i n . . . . .

3 Fällen, des Post- und Eisenbahndepartements .

.

11 ,, der Oberpostdirektion in .

.

.

.

. 409 ,, d e r Kreispostdirektionen i n . . . .

1543 ,, Im Ganzen 1966 Fälle.

4) Ueber die Besorgung des Trainmaterials wurden im Jahre 1886 108 Inspektionen vorgenommen.

VI. Postregal.

Dieses Kapitel veranlaßt nicht zu speziellen Bemerkungen.

544

VII. Lokale.

Als wichtigere Vorkommnisse auf diesem Gebiet ist Folgendes zu erwähnen : I. Auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Eisenbahnlinie Bouveret-Evian ist in Bö u v e r e t ein geeignetes Lokal für den Post- und Telegraphendienst, im Bahnhofe miethweise erworben worden.

2- In C o l o m b i e r hat die Verwaltung gei-äumige, helle Lokale für ein Post- und Telegraphen bureau gemiethet und bezogen.

Das alte Bilreaulokal entsprach in keiner Hinsicht mehr dea Anforderungen, welche an ein ordentliches Dienstlokal gestellt werden müssen.

3. Die erweiterten Lokale irn C en t r a l b a h n h o f e i n B a s e l , deren schon in unserm Geschäftsbericht pro 1885 Erwähnung gethan-wurde, sind im Laufe des Berichtjahres bezogen worden.

4. Der Bezug der ebenfalls im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten erweiterten Lokale im b a d i s c h e n B a h n h o fin B a s e l wird im Laufe 1887 stattfinden.

5. Auf 1. November wurden in B a s e l zwei neue Filialen, die eine im S p a l e n q u a r t i e r , die andere in St. J o h a n n , dem Betrieb übergeben und auf den genannten Zeitpunkt auch die erforderlichen Lokale gemiethet.

6. Auf der Station N e b i k o n ist ein zweckentsprechendes Postlokal eingerichtet und von der Verwaltung gemiethet worden.

7. Das neue Dienstlokal in A u ß e r s i h l , dessen Miethe bereits im letzten Geschäftsbericht erwähnt wurde, ist im April 1886 bezogen worden.

8. In E n g e (Zürich) hat die Verwaltung auf 1. April ein zweckentsprechendes Büreaulokal gemiethet und bezogen.

9.

Ebenso auf 1. Oktober in R ü t i (Zürich).

10- Neue, größere Dienstlokale wurden in F l a w y l (St. Gallen) gemiethet und im Oktober bezogen.

II. Das Filialpostbüreau in St: G a l l e n ist durch theilweisen Umbau vergrößert worden und hat eine den dienstlichen Bedürfnissen besser Rechnung tragende Einrichtung erhalten.

12. Die Verwaltung hat behufs Erwerbung geeigneter Dienstlokale für Post und Telegraph in St. M o r i t z Bad (Oberengadin)

545

einen neuen Miethvertrag abgeschlossen.

Lokale wird in's Jahr 1887 fallen.

Der Bezug der neuen

13. Mit den mitbetheiligteu Verwaltungen sind Verhandlungen gepflogen worden betreffend die nothwendige Erweiterung der Lokale für den schweizerischen Postdienst im Bahnhof L u i n o . Es steht eine baldige, befriedigende Erledigung dieser Angelegenheit in Aussicht.

14- Ebenso ist durch Verhandlungen mit den betreffenden Verwaltungen eine Vergrößerung der Dienstlokale im Bahnhof C h i a s s o erzielt worden und steht die Ausführung der betreffenden Arbeiten in naher Aussicht.

15. Der gehörigen Remisirung der Postfuhrwerke läßt die Postverwaltung ihre fortwährende Aufmerksamkeit angedeihen und es sind auch im Berichtjahre wieder an verschiedenen Orten theils Remisen vergrößert, theils neue gemiethet worden.

=^.v-... YIII. Wichtigere Vorkommnisse im Postbetrieb.

1. In den P o s t v e r b i n d u n g e n sind folgende wichtigere Vorkommnisse vorzumerken : a. Vom 25. Juli bis 14. Oktober wurden zwischen Zürich und Bern N a c h t z ü g e eingeführt, und von da an, in Ersetzung derselben, solche zwischen Bern und Genf.

Es lag in der Pflicht der Postverwaltung, diese Verbindungen dem Festverkehr in möglichst weit gehendem Maße nutebar zu machen, und es ist dies auch, mit erhebliehen finanziellen Opfern für den Fiskus, geschehen.

b. Es wurden folgende neue Eisenbahnlinien eröffnet: am I . J u n i : Evian-Bouveret; ,, 16. August: Urnäseh-Gontenbad; ,, 9. September: Chiavenna-Colieo; ,, 11. September: Fleurier-Buttes; ,, 25. Oktober: Kriens-Luzern; ,, 28. Oktober: Gontenbad-Appenzell ; ,, 1. November: Pont-Vallorbe.

c. In den Postwagenkursen traten folgende hauptsächlichste Aenderungen ein : 1) Neuerrichtung von Fourgondiensten zur Verbindung der Filialen in Genf und Basel mit dem Hauptpostbüreau, resp.

mit dem Bahnhof;

46

2) neue Fourgondienste in Lausanne und Freiburg mit Rücksicht auf die Nachtzuge; 3J Einfuhrung der Bestellung der Fahrpoststücke mit bespannten Fourgons, statt mit Handkarren, in Zürich und St. Gallen ; 4) dritter taglicher Fahrpostbestellfourgon in Genf; 5) Kreirung einiger neuer Kurse, namentlich kleinerer Lokalkurse; 6) Aufhebung oder Reduktion von Kursen mit Rucksicht auf die oberwahnten Eisenbahneroffoungen; 7) veränderte Einrichtung verschiedener bestehender Kurse in Bezug auf Zahl der taglichen Fahrten, Bespannung, Wagenverwendung etc.

d. Die O e f f n u n g der A l p e n r o u t e n f ü r den W a g e n v e r k e h r fand statt wie folgt : 1886.

Simplon .

Furka .

Oberalp .

Lukmanier.

S t . Bernhardin Splugen .

Maloja .

Juher .

Albula .

Bernina .

Flüela .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

7./13. April 22. Mai 19. ,, 21. ,, 25. ,, 13. ,, 1 . April 20. ,, 8 .M a i 9. ,, 21. ,,

1885.

20. Mai 1 . Juni -'--<29. Mai 1. Juni 6. ,, J. ,, 4 . April 2 4 . ,, 27. Mai 5 . Juni 30. Mai

e. Es fanden auch im Jahre 1886, namentlich auf Bergrouten, viele voi übergehende S t ö r u n g e n und U n t e r b r e c h u n g e n d u r c h N a t u r e r e i g n i s s e statt, von deren Einzelaufzahlung wir aber hier Umgang nehmen.

2. Mit den Regierungen von Obwalden und Nidwaiden wurden Vertrage abgeschlossen, um den Beiwagendienst durch Privatkutscher auf der Route S t a n s s t a d - E n g e l b e r g in gleichem Sinne zur Ausführung zu bringen, wie dies seit Jahren auf der Brunigroute der Fall ist. Der neue Dienst hatte sich noch keiner großen Frequenz zu erfreuen, allein wir beabsichtigen, denselben wen möglich im nächsten Sommer et« äs gunstiger für die Reisenden zu gestalten, und hoffen, damit eine gioßere Frequenz zu erreichen.

547

3. Bezüglich der V e r r e c h n u n g d e r E i n n a h m e n von s u b v e n t i o n ! r t e n K u r s e n , d. h. von solchen, deren Ertrug ganz dem Unternehmer zufällt, wurde im Interesse der gleichmäßigen Behandlung für Alle eine neue Instruktion erlassen (Postamtsblatt 1886, Nr. 16).

4. Durch die in Nummer 17 des Postamtsblattes von 1886 enthaltene Instruktion wurde als Regel aufgestellt, daß auch die rechnungspflichtige P o s t a b l a g e n , die an einer Postroute gelegen sind, und nicht nur die P o s t b u r e a u x , die E i n s c h r e i b u n g von P o s t r e i s e n d e n zu besorgen haben.

5. Durch Bundesrathsbeschluß vom 23. Februar 1886 (Amtl.

Samml. IX, 26 wurden neue Vorschriften über die B ü r g s c h a f t s l e i s t u n g von S e i t e der Postpferdehalt erlassen. Dieselben bieten gegenüber den frühern eine wesentliche Vereinfachung und in den meisten Fällen auch eine Erleichterung.

6. Im Einverständniss mit der Zollverwaltung wurde, in der Absicht, Zolldefraudationen auf Poststücken nach Möglichkeit zu begegnen, ohne den Postverkehr zu beeinträchtigen, die in Nr. '26 des Postamtsblattes von 1886 enthaltene -- vom 29. Juni datirte -- Instruktion über Behandlung der zollpflichtigen P o s t g e g e n s t ä n d e erlassen, deren Vollziehung ohne Schwierigkeit und dem Zwecke entsprechend geschieht.

7. Im Anschluß an die am Weltpostkongreß in Lissabon getroffenen Vereinharungen betreffend die Aufstellung der Verkehrsstatistik wurde unterm 15. Dezember 1886 eine neue diesbezügliche Instruktion für die schweizerischen Poststellen erlassen. (Postamtsblatt 1886, Nr. 35.) Dieselbe ist mit dem 1. Januar 1887 in Kraft getreten und wird viel einläßlichere und umfassendere statistische Materialien liefern als bisher.

8- Angesichts der Thatsache, daß es im Allgemeinen unzulässig erscheint, sowohl das Postpersonal mit dem Bezug von O h m g e l d g e b ü h r e n a u f P o s t s e n d u ng e n zu beauftragen, als diesen Bezug durch die kantonalen Ohmgeldbeamten vornehmen zu lassen, blieb früher nichts Anderes übrig, als den Transport von ohmgeldpflichtigen Getränken mit der Post nach gewissen Kautonen ganz zu verbieten. Namentlich mit Rücksicht auf den Austausch von Mustern bot dieser Zustand große Uebelstände und Anlaß zu vielfachen Reklamationen des Publikums dar.

548

Es ist nun infolge von Unterhandlungen mit den betreffenden kantonalen Behörden gelungen, den ohmgeldfreie Transport von Getränken rnit der Post naeh a 11 e n Kantonen wenigstens bis zum Gewicht von 3 kg. zu sichern. In Nr. 25 des Postamtsblattes von 1886 wurde nun eine -- vom 10. Juni datirt -- Instruktion aufgenommen, welche die für die verschiedenen Kantone bestehenden Vorschriften betreffend den Transport von ohngeldpflichtigen Getränken mit der Post enthält.

9. Gemäß Art. 22 der Verordnung des Bundesrathes vom 30. Juli 1886 über die Benutzung der elektrischen Telegraphen im Innern, der Schweiz (Amtl. Samml. n. F. Bd. IX, S. 231 wurden die Telegraphenmarken abgeschafft und findet die E r h e b u n g der T e l e g r a p h e n t a x e n und allfälliger Nebengebühren in baar statt, mit Ausnahme derjenigen (in Artikel 19 der gleichen Verordnung näher vorgesehenen) Fälle, in welchen die Telegramme per P o s t an das Telegraphenbüreau befördert werden. Diese Telegramme können mit gewöhnlichen P o s t m a r k e n frankirt werden.

10- Wir haben bereits unter Abschnitt 111 (Verträge etc.), Ziffer 5, litt, o, 2, erwähnt, daß die G e b ü h r f ü r die Ue b ermi 111 u n g von t e l e g r a p h i s c h en G e l d a n w e i s u n g e n vom Postbureau an das Telegraphenbüreau vom 1. April an aufgehoben worden ist.

11. Unter dem gleichen Abschnitt, Ziffer 5, litt, t haben wir uns über die I d e n t i t ä t s b ü c h e r und die Bestimmungen betreffend N a c h w e i s de r I d e n t i t ä t f ü r E m p f a n g n ä h m e v o n P o s t s e n d u n g e n überhaupt ausgesprochen.

12. Angesichts der rnit 1. April eingetretenen mehrfachen Aenderungen und Neuerungen im Postverkehr haben wir das P o s t h a n d b u e h in neuer Ausgabe erscheinen lassen.

Druck und Einband dieser Auflage kostete, in deutscher und französischer Sprache, Fr. 1916. 60.

Verkauft wurden im Jahr 1886: 530 deutsche und 144 französische Exemplare.

Es ist sehr zu bedauern, daß das Publikum die Gelegenheit, zu mäßigem Preise (l Franken) einen ganz zuverlässigen Leitfaden für den Postverkehr sich zu erwerben, in so geringem Maße benutzt.

Im Falle, daß dieser Mangel an Betheiligung auch in der Zukunft andauern sollte, müßten wir der Frage ernstlieh näher treten,

549 ob von fernerer Ausgabe des Posthandbuches nicht Umgang zu nehmen sei.

13. Die a m e r i k a n i s c h e n (von Außen zu öffnenden) F ä c h e r finden immer mehr Anklang. Es bestanden im Jahr 1885: 308ö, im Jahr 1886: 3268 solche Fächer.

« 14. Die Zahl der P r i v a t v e r k a u f s s t e l l e n für PostWerthzeichen hat ebenfalls wieder zugenommen. Sie betrug 1885: 205 mit einem Verbrauch von Werthzeichen im Betrage von Fr. 547,855. 96, 1886: 269, mit einem Werthzeichen verbrauch von Fr. 610,688. 20. Die Provision zu Gunsten dieser Verkäufer beträgt l °/o.

B. Telegraphenverwaltung.

1. Allgemeine Bemerkungen.

Der Telegramm verkehr hat sich auch im Jahre 1886 wieder merklich gehoben und es stellen sich die Depeschenzahlen im Vergleich zum Vorjahre wie folgt: 1885, 1886.

Vermehrung.

Interner Verkehr .

. 1,759,054 1,793,938 34,884 Internationaler Verkehr .

864,238 956,931 92,693 Transitverkehr .

.

.

286,838 326,993 40,155 Total

2,910,130

3,077,862

167/732^ "

Wie es sich aus dieser Zusammenstellung ergibt, entfällt die Zunahme hauptsächlich auf den internationalen und Transitverkehr, und die Vergleichung der Depeschenzahlen in den verschiedenen Monaten erzeigt ferner, daß die Vermehrung namentlich mit dem zweiten Semester eintrat, also mit dem Inkrafttreten der durch die internationale Konferenz in Berlin aufgestellten ermäßigten Tarife.

Anderseits sind auch die Einnahmen aus dem Telegrammverkehr von Fr. 2,122,953.73 auf Fr. 2,230,146.92, also um Franken 107,193.19 gestiegen, wobei aber sofort bemerkt werden muß, daß in der Einnahme von 1886 eine Summe von Fr. 160,881.70

550

Inbegriffen ist, welche der Verwaltung anläßlich der Abschaffung des Markensystems als Rückzahlung der den Bureaux früher gewählten Vorschüsse zufloß und die demgemäß nicht als Einnahme aus dem Verkehr des Berichtjahres zu betrachten ist, sondern frühem Jahren gutzuschreiben wäre. Läßt man daher behufs richtiger Vergleichung diese Summe außer Berechnung, so ergibt sich trotz der Verkehrsvermehrung eine Mindereinnahme von Fr. 53,688. 51, und es könnte hieraus ohne Weiteres geschlossen werden, daß die im internationalen Verkehr eingetretene Taxermäßigung eine erhebliche finanzielle Einbuße zur Folge habe. Diese Schlußfolgerung ist aber zur Zeit noch verfrüht, einerseits weil die in der Rechnungvon 1886 erscheinenden Saldirungen mit dem Auslande sich noch auf die Periode der frühern höhern Taxen beziehen, anderseits weil die Wirkungen der Taxreduktion auf die Verkehrszunahme nur · allmälig zur Geltung kommen. Man muß daher wenigstens das Rechnungsergebnili des Jahres 1887 abwarten, um sich hierüber ein richtiges Urtheil zu bilden.

Das allgemeine Rechnungsergebniß des Jahres 1886 stellt sich im Vergleich zu dem Vorjahre und zum Budget wie folgt: Rechnung.

Gesammteinnahmen Gesammtausgaben Aktiv-Saldo

Budget.

Rechnung.

1885.

1886.

1886.

Fr. 2,239,858.18 2,166,000. -- 2,332,851. 97 ,, 2,022,065. -- 2,069,500. -- 1,968,859. 51 Fr.

217,793. 18

96,500. --

363,992.46

Zu einer richtigen Vergleichung muß aber von dem AktivSaldo des Jahres 1886 die obenerwähnte außerordentliche Einnahme von Fr. 160,881. 70 in Abzug gebracht werden und er stellt sich somit in Wirklichkeit auf Fr. 203,110. 76, also um Fr. 14,682. 42 niedriger als derjenige des Vorjahres, während er gegenüber dem Budget einen Vorschlag von'Fr. 106,610.76 erzeigt.

Indem wir in Bezug auf die Einzelheiten der Rechnung auf den besondevn Rechnungsbericht verweisen, haben wir hinsichtlich des Telegraphenwesens eine einzige Maßnahme von etwelcher Bedeutung zu erwähnen, nämlich die Abschaffung der Telegraphenmavken mit dem 1. Oktober 1886.

Diese Maßnahme erfolgte anläßlich der Kündigung des Markenlieferungsvertrages durch die Unternehmer und bezweckte hauptsächlich die Vereinfachung des Schalter- und Kontroledienstes, die Möglichkeit einer genauen Feststellung der Einnahmen, die Vermeidung der vielen Irrthümer beim Aufkleben der Marken, sowie der Markenfälschungen, die Aufhebung der ständigen und vorübergehenden Büreauvorschlisse, die Unmög-

551

lichkeit der Unterschlagung ganzer Monatseinnahmen etc. Es lag dagegen um so weniger ein Bedenken vor, als der verhältnismäßig sehr geringen Zahl von Handelsfirmen, welche Marken im Vorrathe hielten, die mehr vermeintliche als wirkliche Bequemlichkeit durch monatliche Rechnungsstellung ersetzt wurde. Letzteres verursacht auf einzelnen Bureaux allerdings eine gewisse Mehrarbeit, die aber durch den Wegfall der Kosten für die Markenbeschaffung wieder kompensirt wird. Für die seltenen Fälle, wo Telegramme nicht direkt bei den Bureaux aufgegeben, sondern denselben auf dem Postwege zugesandt werden, ist ausnahmsweise die Frankirutig mittelst Post marken gestattet worden.

Im Telephonwesen stellt sich das allgemeine Rechnungsergebniß im Vergleich zum Vorjahre und zum Budget wie folgt: Rechnung.

Geaammteinnahtnen Gesammtausgaben .

1885.

. Fr. 633,745.82 . ,, 633,745.82

Budget.

1886.

743,000 715,500

Rechnung.

1886.

960,411.80 830,995.44

Aktiv-Saldo Fn -- -- 27^500 129,416.36 wobei in den Ausgaben pro 1886 die Summe von Fr. 131,631.84 für Verzinsung und vollständige Amortisation der Rückkaufssumme für das Zürcher Telephonnetz inbegriffen ist.

Die Telephoneinrichtungen haben sich auch im ßerichtjahre wieder erheblich ausgedehnt, sowohl durch Erstellung neuer Netze, als durch die Erweiterung der bestehenden Anlagen und deren Verbindungen unter sich. Eine wesentliche, mit vieler Arbeit und großen Unannehmlichkeiten verbundene Vermehrung brachte die mit dem \. Januar 1886 erfolgte Uebernahtne des bisher in Privathänden befindlichen Telephonnetzes Zürich. Die daherigen Verhandlungen mit Behörden, Abonnenten und Hauseigenlhümern, die Bestellung und Einführung des nöthigen Personals, die Festsetzung und Durchführung der dringendsten Aenderuogen und Reparaturen nahmen die Verwaltung in hohem Grade in Anspruch und können noch keineswegs als abgeschlossen betrachtet werden. Dazu kommen die mehr und mehr sich steigernden Ansprüche des Publikums in Betreff der Erstellung neuer Netze und neuer Verbindungen, deren technische und finanzielle Seite in jedem einzelnen Falle studirt und den Interessenten klargelegt werden muß, und ferner die allgemeine Verwaltung der bestehenden Einrichtungen in Bezug auf Personal, Lokale, Apparate, Linien und Rechnungswesen. Es darf ohne jede Uebertreibung behauptet werden, daß das Telephonwesen schon jetzt erheblich mehr Arbeit verursacht, als das gesarmnte Telegraphenwesen, während sich anderseits der Personalbestand von 18 auf 21 (nebst drei provisorischen Gehülfen) gehoben hat. Dieses

552

Mißverhältniß wird sich mehr und mehr steigern und es muß daher unbedingt auf eine Personalvermehrung und zwar nicht etwa nur von Gehülfen, sondern von selbständig arbeitenden Beamten Bedacht genommen werden, was bis jetzt bloß wegen Mangel an den hiefür nöthigen Räumlichkeiten unterblieben ist.

Nähere Angaben über den Stand des Telephonwesens finden sich in dem 8. Abschnitt des gegenwärtigen Berichtes.

2. Telegraphenlinien.

Die Linienarbeiten des Jahres 1886 fassen sich wie folgt zusammen :

a. N e u e r s t e l l t e L i n i e n : A n Eisenbahnen .

,, Straßen .

.

Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

.

.

.

. 13,s .

. 68,2 Total 82,o

b. N e u e D r ä h t e an b e s t e h e n d e n L i n i e n : A n Bisenbahnen .

.

.

. -- ,, Straßen -- Total -- c. U m g e b a u t e L i n i e n : A n Bisenbahnen .

.

.

. 27,4 ,, Straßen 9,8 Total 37,2 d. A u s g e w e c h s e l t e D r ä h t e : A n Eisenbahnen .

.

.

. -- ,, Straßen -- Total -- . A b g e b r o c h e n e L i n i e n : A n Eisenbahnen .

.

.

. 10,9 ,, Straßen 12,7 Total 23,6 f. A b g e b r o c h e n e D r ä h t e : An Eisenbahnen · .

.

. -- ,, Straßen .

.

.

.

. <> -- Total --

13,s 86,s 100,i 138,2 55,e 193,8 37,o 29,4 66,4 115,s 26,r 142,o 31 ,s 32,8 64,i 4,7 2,6 7,2

Infolge dieser Aenderungen stellt, sich die Länge der Staatstelegraphenlinien, B un auf den 31. Dezember 1886 wie folgt:

nach der Drähtezahl geordnet,

9

ca o; ff

Länge in Kilometern der Linien zu

Kreise.

&

Total

1 Draht. 2 Drähten. 3 Drähten. 4 Drähten. 5 Drähten.

6 und mehr Drähten.

Kilometer.

46.6

104.9

1504.4

e-l P O"


W & M M

769.1

372.3

98.2

711.8

246.8

203.1

75.6

52.7

104.7

1394.3

III. Ölten

433.8

283.4

188.o

78.4

98.7

135.3

1217.6

IV. Zürich .

384.7

244.3

50.9

90.7

76.9

82.7

930.2

. . .

363.2

237.2

97.8

51.7

89.8

996.5

. .

383.o

261.7

157.3 140.1

121.2

36.7

16.3

959.0

Bestand auf Ende 1886

3045.1

1645.7

837.6

576.5

363.3

533.7

7001.9

1885

3016.4

1618.9

942.5

530.6

329.0

521.0

6958.4

. .

28.7

26.8

45.9

34.8

I . Lausanne . . . .

II. Bern

V. 8t. Gallen VI. Chur

* W

,,

,,

Vermehrung

Verminderung .

104.9

113.3

12.7

43.5

Auf Eisenbahnen und Straßen vertheilt, ergeben sich folgende kilometiische Längen der Staatslinien und Drähte: Länge der Linien.

Länge der Drähte.

Kreise.

An Eisenbahnen.

An Straßen.

Total.

An Eiseubahnen.

An Straßen, i

431.7

1072.7

1504.4

1,841.4

1519.7

3,361.i

II. Bern

471.4

922.8

1394.2

1,783.8

1307.4

3,091.2

III. Ölten

629a

588.5

1217.6

2,370.7

1016.1

3,386.8

IV. Zürich

445.6

484.6

930.2

1,513.6

913.2

2,426.8

514.2

482.3

996.5

1,907.6

711.8

2,619.4

150.6

808.4

959.0

586.7

1519.8

2,106-o

.

2642.6

4359.3

7001.9

10,003.8

6987.5

16,991.3

1885 . .

2612.9

4345.5

6958.4

9,836.7

6930.7

16,767.4

Vermehrung

29.7

43.5

167.i

56.8

223.9

I. Lausanne

V. St. Gallen VI. Chur Bestand auf Ende 1886 .

,,

,,

13.8

|

Total

555

Werden jedoch zum Bestände des Vorjahres die Neubauten zugezählt und der Abbruch abgezogen, so ergeben sich folgende Zahlen : Linienlänge.

Bestand auf Ende 1885 Neubauten im Jahre 1886

.

.

.

.

Drahtlänge.

.

.

6958.* 82.o

16,767.4 293.9

Längeverrninderung wegen Linienänderung Längevermehrung wegen Linienänderung

7040.4 14.9 --

17,061.3 -- 1.3

Bestand auf Ende 1886 .

.

. 7025.5 17,062.6 Die den Eisenbahnverwaltungen angehörenden Telegraphenlinien und Drähte erzeigen auf Ende 1886 folgenden Bestand : Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

Selbstständige Bahnlinien .

Bahndrähte a n Staatslinien .

Bestand d e s Vorjahres

.

.

.

.

.

.

.

.

417.2 --

Total 417.2 .

.

422.1

Verminderung Vermehrung

4.o --

686.0 3306.8 3993.4 3928.3 -- 65.i

Die konzedirten Privattelegraphenlinien und Drähte hatten auf Ende 1886 folgende Länge: Länge in Kilometern der Linien, der Drähte.

Unabhängige Privatlinien .

Privatdrähte a n Staatslinien .

Bestand d e s Vorjahres

.

.

.

.

.

.

.

.

342.2 --

Total 342.2 .

. 1066.4

Verminderung

724.2

392.1 90.2 482.3 1194.?

712.1

Diese große Abnahme ist eine Folge des Rückkaufes des Telephonnetzes Zürich, bezw. dessen Uebergang in den Bestand der Telephonlinien, wo die Linienlänge allerdings mit, einer viel geringern Kilometerzahl erscheint, weil von der Gesellschaft keine genauen Angaben erhältlich waren und die Linienlänge mit der Drahtlänge verwechselt worden war.

556

Die Gesammtlänge der in der Schweiz auf Ende 1886 bestehenden Telegraphenlinien faßt sich wie folgt zusammen: Länge in Kilometern âer Linien. der Drähte.

7025.5 17,062.6 3,993.
Staatslinien Bahnlinien Privatlinien Total

7784.9 8446.5

21,538.8 21,890.4

Verminderung

661.6

352.1

Bestand des Vorjahres

In den obigen Zahlen sind 89.9 km. Kabellinien Inbegriffen, mit einer Vermehrung von 0.3 km. gegenüber dem Vorjahre.

Für den gesamrnten Linienbau und Unterhalt wurden 5124 neue Stangen verwendet, und zwar 4844 imprägnirte und 280 gewöhnliche. Die Zahl der aus dem Zentral m agazin abgegebenen Isolatoren beträgt 17,786.

Die angeführten Neubauten betreffen hauptsächlich den Anschluß der neuen Telegraphenbilreaux an das Netz. Eine Ausnahme bildet die neue internationale Verbindung Basel-Mailand, welche die Anlage eines Drahtes zwischen Luzern und Bellenz in einer Länge von 154.2 km. erforderte.

Die Statistik der Linienstörungen zeigt für das Berichtjahr im Vergleich zum vorhergehenden folgendes Brgebniß : Zahl Art der Störung.

der Störungen.

1885.

1886.

Verwicklungen .

940

Unterbrechungen

274

928 228

Ableitungen .

162

136

1376

1292

Total

Dauer in Stunden.

Durchschnittsdauer.

1885.

1886.

1885.

1886.

3804 1613

4.04

3.75

5.88

4.20

768

3481 958 652

4.71

4.79

5091

4.40

3.04

6185

Die Anzahl, sowie auch die Dauer der Störungen hat gegenüber dem Vorjahre wieder etwas abgenommen, und zwar um 84

557

Fälle und 1094 Stunden. Es ergibt dies eine durchschnittliche Verminderung der Dauer per Fall um 0.55 Stunden.

Die 'wöchentlichen Isolationsmessungen ergeben im Vergleich zum Vorjahre folgende Zahlen : Gut.

Befriedigend.

1885 14,774 648 1886 14,904 685 oder in Prozenten der Gesammtzahl: 1885 95.32 4.i8 1886 94.93 4.30

Auf Ende 1580 26 -233 123

Ungenügend.

Total.

77 111

15,499 15,700

O.so 0.7l

3. Apparate.

1886 waren im Betrieb : Morseapparate (Vermehrung 18), Hughesapparate (Vermehrung 1), Relais (Vermehrung 3), Telephonapparate (Vermehrung 7).

Außerdem besaß die Verwaltung theils in Reserve, theils in Miethe bei den Eisenbahngesellschaften 105 Morse, 8 Hughes, 209 Relais und 187 Morse älterer Systeme.

Der Ruhestrombetrieb wurde im laufenden Jahre auf 2 neuen Drähten eingeführt und umfaßte am Ende des Jahres 73 Drähte mit 655 Apparaten.

4. Bureaux.

Im Jahre 1886 wurden 15 neue Telegraphenbüreaux eröffnet, gegenüber 22 im Vorjahre, somit 7 Bureaux weniger als im Jahre 1885. Darunter befinden sich l Sommer- und l Eisenbahntelegraphenbüreau. Ferner wurden 7 öffentliche, mit dem Telegraphennetze verbundene Telephonstationen eröffnet, und zwar 5 weniger als im Vorjahre. Dagegen sind 2 Sommer- oder Privatbüreaux und l Aufgabebüreau aufgehoben worden.

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich daher folgende Büreauzahl :

558 Bestand Ende 1885.

Fortwährend geöffnete Staatsbüreaux (incl.

Telephonstationen) .

Sommer- und Privatbüreaux . . . .

Eisenbahnbüreaux . .

Total der Telegraphenbüreaux . . . .

Aufgabebüreaux . .

1076

VerVerBestand mehrung. minderung. Ende 1886.

20

--

1096

81 87

-- l

l --

80 88

1244 72

21 --

l l

1264 71

1 3 1 6 2 1 2 1 3 3 5 In Bezug auf ihre Dienststunden vertheilen sich die Telegraphenbüreaux wie folgt: Ununterbrochener Dienst .

.

.

5 Verlängerter Tagdienst .

.

.

. 10 Voller Tagdienst .

.

.

.

.

45 Theil weise erweiterter Dienst .

.

57 Beschränkter Dienst .

.

.

. 1147

1264

5. Personal.

Die im Laufe des Berichtjahres vorgekommenen Aenderungen im Personalbestand der Telegraphen-Verwaltung fassen sich zusammen wie folgt: Rücktritte. Abberufungen. Todesfälle.

Zentral Verwaltung . . . -- -- 'l Haupt- u n d Spezialbüreaux 4 2 5 Zwischenbüreaux . . . 1 8 6 12 Bedienstete 6 -- 3 28

&

21

Die beiliegende Tabelle (Beilage I) enthält in üblicher Weise, nach Kreisen geordnet, eine Uebersicht des gesammten im Telegraphendienst verwendeten Personals, jedoch mit Ausschluß der im Taglohn bezahlten Linienarbeiter. Ebenso sind diejenigen Beamten nicht inbegriffen, welche sich ausschließlich mit dein Telephonwesen befassen, resp. auf Telephonreehnung bezahlt werden.

Zur Seite 558.

Bailage I.

_= "3 «a ä

Gesammt-Total.

Total des Personals.

Provisorisch.

Total des Personals.

Weiblich.

Provisorische.

Definitive.

Bahnbeamte.

Privatbeamte.

Postbeamte.

Männliche.

Männliche.

'S £

Weibliche.

i 0}

Boten.

Postbean tei ; Privatbeamte,

1 _o

Aufgabebiireaux

Bahnbeamte.

Volontäre.

Weibliche.

Männliche.

Weibliche

Männliche.

Männliche.

Weibliche.

Gehülten.

;| Pate itirte. Nlchtpatentirte.

Büreauchefs.

Kassiere.

"3 Q

Adj unkte.

·<

3J >

Inspektoren.

3 T3"

Provisorische.

_* a

Revisoren.

Kontroleur.

Sekretäre.

Direktor.

Telegrs phistemi

Männliche.

Ì

Zvt ischenblireaux.

Haupt- und Spezialbllreaux.

Weibliche:

Geh Ulfen und Kopisten.

Definitiv.

1

1

|

1

Personalbestand der Telegraphenverwaltung auf 31. Dezember 1886.

II !j

'

Direktion

1

1

1

2

3

i

10

18

--

18

--

18

il

Telegraphenkreise : Lausanne Bern i

Ölten

'

Zürich

--

_ . . . .

--

_

. . . .

Chur . . .

Total der Kreise Gesammtzahl Ende 1886

!

*

*

1885

Vermehrung i

Verminderung

1 .

1| 1

I

!

1

1

1

3

44

5

3

1

4

rj

91

52

44

58

9

1

1

1

3

33

14

1

3

5

8

70

46

41

48

33

1

1

3

50

14 :| _

o

--

8

102

20

26

23

8

1

35

18

2

5

75

28

34

40

5 ;! 1

4

87

26

33

88

31

24

1

--

S t , Gallen :

--

1

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1

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15

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337

18

355 ,

11

12

2

214

121

316

19

335 !

16

14

223

68

276

15

291

15

17

16

200

94

284

10

294

26

24

14

5

193

63

248

8

256

19 i

2

2

3

144

58

190

12

202

1

513*203 '202 : 214

91

9

1

64

68

4

1206

527

1651

82

1733

513 203 202 214

91

9

1

64

68

4

1224

527

1669

82

1751

495 ': 194 201 222 !! 90

9

1

65

68

3

1214

505

1656

63

1719

1

10

22

13

19

1

13 18

-- 2

-- --

9

18

1

.

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1

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-; i s!!-

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1

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32

559

In Bezug auf die Verletzung des Telegrammgeheimnisses sind der Verwaltung im Berichtjahre zwei Klagen eingegangen, von denen sich die eine insofern als begründet herausstellte, als durch die Sorglosigkeit des betreffenden Beamten der Inhalt eines ankommenden Telegramms während dessen Abnahme von einer gerade irn Bureau anwesenden fremden Person gelesen werden konnte und so in die Oeffentlichkeit gelangte. Der fehlbare Beamte wurde in Rücksicht auf sein bloß indirektes und unabsichtliches Verschulden mit der hochstzulässigen Ordnungsbuße bestraft. Die zweite Klage stellte sich als unbegründet heraus und wurde infolge der Voruntersuchung zurückgezogen.

Die im Laufe des Jahres 1886 über die Beamten und Angestellten der Verwaltung ausgesprochenen Bußen wegen dienstlicher und disziplinarischer Fehler erreichen die Zahl von 902 mit einem Gesammtbetrage von Fr. 1833. 10, welche Summe vorschriftsgemäß dem Beamten versicherungs verein zugewendet wurde.

6. Beziehungen zum Anslande.

Mit dem 1. Juli des Berichtjahres traten die von der internationalen Konferenz zu Berlin im Jahre 1885 aufgestellten neuen Tarife in Kraft, welche sich durch eine fast allgemeine Ermäßigung, sowie eine für die kleineren Staaten günstigere Vertheilung der Taxen kennzeichnen. Wie schon im Eingang dieses Berichtes erwähnt ist, hat sich infolge dessen der internationale Verkehr merklich gehoben, dagegen läßt sich wegen der noch nich,t bereinigten Abrechnungen zur Zeit noch kein sicheres Urtheil über das finanzielle Ergebniß bilden.

Der Bestand der dem internationalen Vertrage beigetretenen Staaten und Privatgesellschaften hat keine Aenderung erlitten.

Mit Frankreich wurden Unterhandlungen gepflogen, um den bisherigen Spezialtelegraphenvertrag im Sinne einer Taxermäßigung und namentlich eiuer den Berliner-Konferenzbeschlüssen entsprechenden Taxvertheilung zu revidiren. Diese Verhandlungen blieben aber ohne den gewünschten Erfolg, so daß sich der Bundesrath veranlaßt sah, den bisherigen, auf unbestimmte Zeit abgeschlosseneu Vertrag auf Ende 1887 zu künden, um so mehr, als inzwischen Frankreich gegenüber Belgien (mit welchem der bisherige Vertrag abgelaufen war) die von uns gewünschten Zugeständnisse hinsichtlich der Taxvertheilung machte. Es ist nun Aussicht vorhanden, eine Gleichstellung mit Belgien zu erlangen.

560

7. Telegraphischer Verkehr.

Wie in früheren Jahren folgen hienach : 1) eine vergleichende Uebersicht der Depeschenzahlen in den beiden letzten Jahren ; 2) eine vergleichende Uebersicht der in den beiden letzten Jahren von den verschiedenen auswärtigen Staaten e i n g e g a n g e n e n und dahin b e f ö r d e r t e n Telegramme.

Vergleichende Uebersicht der Depeschenzahlen pro 1885 und 1886.

Beförderte interne Depeschen.

1885.

Januar Februar .

März . .

April . .

Mai .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total Vermehrung .

111,755 107,028 125,244 129,879 137,627 147,885 201,264 217,845 177,377 168,948 121,780 112,422 1,759,054

1886.

Beförderte und empfangene inter- Transitdepeschen.

nationale Depeschen 1885.

1886.

34,884 1,98 »/o

1885.

1885.

1886.

24,985 21,457 25,448 25,054 24,318 21,647 22,254 22,209 22,004 28,136 25,976 23,350

24,306 22,644 24,751 24,811 25,556 24,473 24,389 26,687 28,668 33,789 32,716 34,203

195,191 182,953 215,053 219,233 228,153 236,769 310,901 344,812 285,895 273.712 219^116 198,342

193,643 181,078 209,997 213,353 240,914 242,412 322,559 381,085 325,916 297,432 240,452 228,991

864,238 956,931 286,838

326,993

2,910,130

92,693

40,155

3,077,862 167,732

10,72 %

13,99 °/o

107,823 58,451 61,514 101,173 54,468 57,261 122,191 64,361 63,055 126,381 64,300 62,161 66,208 71,258 144,130 142,596 67,237 75,343 201,135 87,383 97,035 229,085 104,758 125,313 195,077 86,514 102,171 173,718 76,628 89,925 129,116 71,360 78,620 121,513 62,570 73,275 1,793,938

Total.

1886.

5,76 o/o

,562 Vergleichende Uebersicht der während der beiden letzten Jahre von den verschiedenen auswärtigen Staaten eingegangenen und dahin beförderten Depeschen.

Versandt.

Empfang.

L a n d er.

1885.

1886.

1885.

1886.

Total der ausgewechselten Depeschen.

1885.

1886.

Deutschland 144,837 161,749 132,009 1 50,330 276,846 312,079 Frankreich .

127,389 136,708 142,139 157,494 269,528 294,202 Italien .

59,777 63,120 59,384 63,677 119.161 126,797 Oesterreich . . 36,756 40,332 36,285 40,982 73^041 81,314 England 18,802 22,685 23,419 26,349 42,221 49,034 Belgien . . . 10,755 10,872 9,523 9,291 20,278 20,163 Amerika 6,327 8.818 8,252 11,344 14,579 20,162 5,866 6,758 6,931 12,223 13,689 Niederlande 6,357 7,307 13,310 13,668 Rußland . .

6,224 6,361 7,086 Spanien .

1,751 2,097 1,551 2,025 3,302 4,1 22 Indien 4,121 2,064 1,896 2,057 3,752 1,856 Aegypten . .

1,445 1,569 3,415 1,715 1,846 3,160 Rumänien, Bulgarien . . .

1,574 1,756 2,931 3,330 1,353 1,578 Algier 3,015 1,835 2,580 1,122 1,180 1,458 Türkei . . .

1,048 929 1,112 1,037 2,160 1,966 China, Japan, 1,729 Australien 716 457 715 1,013 1,172 Schweden . .

554 568 1,098 1,139 571 544 834 Dänemnrk .

398 869 473 436 396 384 720 Griechenland .

251 310 561 336 442 Norwegen .

229 232 498 213 266 Portugal 227 357 419 169 192 188 Luxemburg.

174 183 405 357 196 209 54 Malta, Corfu .

64 150 118: 96 54 47 Süd-Afrika . .

44 72 17 25 27 Persien . .

24 9 12 5 7 15 Total 427,798 469,558 436.440 487,373 864,238 956,931

563

Die Zahl der beförderten und empfangenen Telegramme (Transitund übertelegraphirte nicht Inbegriffen) stellt sich für die bedeutenderen Ortschaften wie folgt:

Zürich . . .

Basel Genf . . .

Bern St. Gallen . .

Luzern .

Lausanne .

Winterthur Chaux-de-Fonds Neuen bürg .

Chur . . . .

Biel . . . .

Vivis Interlaken .

Schaffhausen .

Freiburg . .

Aarau Solothurn .

Thun . . .

Montreux .

Lugano . .

Rovschach .

Baden . .

Glarus . . .

Bellenx .

Herisau .

Davos-Platz

Gesammtzahl im Jahre 1886.

Durchschnitt per Tag.

433,995 394,853 306,884 180,180 146,681 121,389 111,442 106,498 60,578 57,599 50,399 44,766 38,680 37,481 33,678 31,633 30,008 29,727 29,626 28,477 27,039 25,957 22,079 21,577 21,177 21,033 20,805

1189 1082 841 494 402 333 305 292 166 158 138 123 106 103 92 87 82 81 81 78 74 71 60 59 58 : 57 " 57

Ueberdies finden sich : 12 Ortschaften mit 41--50 Telegrammen per Tag, 13 ,, ,, 31-40 ,, ,, ,, 25 ,, ,, 21-30 ,, ,, ,, 83 ,, ,, 11-20 ,, ,, ,, 903 ,, ,, 1-10 ,, ,, ,, 159 ,, ^ weniger als l Telegramm per lag.

5G4

Die S t a t i s t i k d e r T e l e g r a m m e ergibt mit Bezug auf den I n h a l t folgende Prozentsätze: Interne.

Staatstelegramme .

Börsennachrichten .

Handelstelegramme Privatangelegenheiten Zeitungsnachrichten

.

.

.

.

.

Internationale.

1885.

1886.

1885.

1886.

l.oo 5.57 32.23 59.ie 2.04

0.90 6.10 31.96 58.97 2.07

O.so 10.37 51.BÖ 37.22 O.ei

O.ao 10.so 51.82 86.19 0.59

lOO.oo

lOO.oo

lOO.on

lOO.oo

Die in dieser Ausscheidung nicht inbegriffenen Diensttelegramme erreichen die Zahl von 106,608, wovon 66,82 °/o auf den Postund 33,18 °/o auf den Telegraphendienst fallen.

Die Klassifikation nach der A r t der Telegramme ergibt folgendes Prozentverhältniß : Interne.

Internationale.

Ohne besondere Angaben .

Mit bezahlter Antwort .

Bezahlte Antworten .

.

Mit ,,Expressen bezahlt* .

Mit ,,Expressen" .

.

Kollationirte .

.

.

Chiffrirte .

.

.

Mit Empfangsanzeige .

Rekommandirte .

.

Nachzusendende . " .

Mit mehreren Adressen .

Per Post zu bestellende .

Während der Nacht zu bestellende .

'.

.

Offene Zustellung .

.

Mit mehreren Angaben .

Die Klassifikation Prozentverhältniß :

1885.

1886.

1885.

81.05 7.70 7.17 2.ae O.ss -- O.oa ü.oi O.oi 0.19 0.42 O.ao

80.91 7.4,5 7.02 2.ss 0.56 -- O.oa O.oa O.oa 0.20 0.89 0.26

94.46 2.es 2.oe O.o* O.ao O.oa -- O.OB -- O.os 0.27 O.n

1886.

94.76 2.62 2.oe 0.04 0.2o O.oi -- O.o* -- O.o* O.OT O.ia

0.04 -- O.IT

0.05 -- O.ao

-- O.os

-- O.os

lOO.oo

lOO.oo

lOO.oo

lOO.oo

nach der W o r t z a h l erzeigt folgendes

Interne

Wortzahl.

1885.

3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21--30 über 30

0.09

Interna

1886.

O.ii

1885.

1886.

1.03

1.21

2.83

2.94

1.45

1.15 1.52

3.52

3.57

4.66

4.49

5.20

4.85

1.11 5.25

5.08

5.90

5.97

9.86

10.13

7.89

7.63

8.17

8.08

7.84

8.14

lO.oo

9.82

12.42

12.66

7.04

6.81

7.40

7.67

8.84

8.24

7.52

7.41

5.37

5.66

6.10

5.82

6.26

5.99

5.46

5.58

3.88

4.22

4.68

4.76

4.58

4.63

4.12

4.06

2.75

3.00

3.55

3.29

3.10 2.0l

3.04

2.8l

2.69

2.02

2.24

2.27

2.86

2.86

2.07

2.09

7.67

7.39

7.69

7.89

3 83

3.43

2.16

2.44

100.00

100.00

lOO.oo

100.00

Durehschnittswortzahl 13.69 12.71 13.71 12.83 Als Ausweis über die Betheiligung der verschiedenen Arten von Bureaux bei der Beförderung der Telegramme folgt nachstehend eine Zusammenstellung der verschiedenen Telegrammgattungen, der Zahl der Bureaux und der Arbeitstage, sowie der sich daraus ergebende Durchschnitt für jeden Arbeitstag, wobei die internen übertelegraphirten und die internationalen Transittelegramme doppelt berechnet sind.

Interne abgehende Telegramme ".

. 1,793,938 ,, ankommende ,, .

. 1,833,104 (Kopien Inbegriffen) 3,627,042 Internationale abgehende Telegramme .

469,558 ,, ankommende ,, .

487,373 956,931 Amtliehe abgehende Telegramme .

.

106,608 ,, ankommende ,, .

.

100,948 207,556 Interne übertelegraphirte 3,721,620 Internationale Transittelegramme .

.

.

.

2,199,652 (Ausweehslungsverkehr) -- Total der Telegramme 10,712,801

566 Anzahl der Bureaux.

Hauptbüreaux Spezialbüreaux Zwischenbüreaux

15 26 1223

der Telegramme.

6,968,588 1,050,814 2,693,399

der Durchschnitt Arbeitstage, per Beamten und per Tag.

90,603 24,644 446,395

76.9 42.6 60

1264 10,712,801 561,642 lai Der Durchschnitt per Arbeitstag ist somit auf den Hauptbüreaux um 3,2, auf den Spezialbüreaux um 2,7 und auf den Zwischenbüreaux um 0,2 gestiegen.

Die größern Bureaux erzeigen für das ganze Jahr folgende Durchschnittszahlen : St. Gallen 89, Basel 86, Bern 83, Ölten 81, Zürich 80, Luzern 79, Genf 73, Chur 71, Wiuterthur und Neuenburg je 68, Glarus 66, Lausanne 65, Schaffhausen 62, Beilenz und Interlaken je 59, Vivis 58, Brieg und Ragaz je 57, Biel 55, Thun 52, Chaux-deFonds und Samaden je 51, Rapperswyl und Sitten je 49, Lugano 45, Nyon 42, Frauenfeld und Iferten je 40, Klein-Basel 39, Montreux und Rorscbach je 38, Aarau, Langenthal und Morsee je 37, Uster 35, Solothurn 33, Delsberg und Zug je 29, Freiburg 26, Romanshorn 25, Locamo 18.

Die Statistik über die Zeit, während welcher die internen Telegramme auf den Aufgabebüreaux unbefördert liegen blieben, liefert folgende Prozentsätze: Beförderung.

1884.

1885.

1886.

1883.

99.27 Innert l-- 30 Minuten 99.41 99.37 99.28 0.67 0.64 0.58 0.54 ,, 31- 60 ,, 0.07 0.05 0.06 0.05 » 61- 90 ,, 0.02 Ooi ,, 91-120 ,, O.oi 0.02 O.oi ,, 121 u. mehr ,, -- -- lOO.oo lOO.oo lOO.oo lOO.oo Die der Verwaltung wegen Verlust, Verspätung oder Verstümmelung von Telegrammen zugegangenen R e k l a m a t i o n e n erreichen die Zahl von 763, wovon 523 durch die Zentralverwaltung und 240 durch die Kreisinspektionen erledigt wurden. Davon fallen auf den i n t e r n e n Verkehr 343, von denen 150 als unbegründet abgelehnt wurden, wahrend 192 zu Uisziplinarverfügungen und Taxrückerstattungen Anlaß gaben und l auf Jahresende unerledigt blieb.

56Ì Auf den i n t e r n a t i o n a l e n Verkehr fallen 352 Reklamationen, wovon sich 165 als begründet erwiesen, während 168 abgelehnt wurden und 19 auf Jahresende unerledigte blieben.

Irn Transitverkehr betrug die Zahl der Reklamationen 68, wovon 11 unbegründet und 7 unerledigte.

In 196 den internationalen und den Transitverkehr betreffenden Fällen fanden Taxrückerstattungen im Gesammtbetrage von 741 (> Franken 52 Rp. statt, an welchen sich die Schweiz mit Fr. 4297. 80 zu betheiligen hatte. In letzterer Summe sind Inbegriffen 99 Fälle von Taxrückerstattungen für Berichtigungstelegramme, die durch Fehler in der Uebermittlung veranlaßt w u r d e n , mit einem Gesammtbetrage von Fr. 4194. 65. Da solche Telegramme nach dem neuen, auf 1. Juli 1886 in Kraft getretenen internationalen Réglemente nicht mehr an das Ausland vergütet werden, so hat die Schweiz dafür im ßückerstattungsfalle auch die ganze Taxe auf sich zu nehmen, wodurch sich die Höhe der Summe gegenüber dem Vorjahre erklärt.

8. Telephonwesen.

Die Telephoneinrichtungen haben sich auch im Berichtjahre wieder ganz wesentlich vermehrt, wozu allerdings die Uebernahme des Netzes Zürich zum größern Theile beigetragen hat. Die beiliegende Tabelle (Beilage II) enthält die Aenderungen im Bestand jedes einzelnen Netzes und faßt sich im Vergleiche zum Vorjahre in folgenden Zahlen zusammen : Bestand 1885.

1886.

Vermehruug.

Zahl der Netze .

.

35' 41 6 ,, ,, Abonnemente . 3476 4998 1522 ,, ,, Apparate .

.4105 5834 1729 Länge der Linien, km.

. 1375.0 1804.1 429..

,, ,, Drähte, km. . 4370.n 6135.6 1764.7 Neue Netze sind eröffnet worden in Burgdorf, Colombier, Lugano, Männedorf. Uster und Wetzikon und auf Ende Jahres waren im Bau begriffen Aarau, Glarus, Pfäffikon, Rolle und Soneeboz.

Neue Netzverbindungen wurden ersteilt zwischen Bern und Burgdorf, Biel und St. Immer, Neiienliurg und Colombier, Zürich und Männedorf, Vi vis und Lausanne (2. Verbindung), Vivis und Montreux (2. Verbindung) und als erste internationale Verbindung

Zur Seite 567.

Beilage II,

Bestand de r Telephonnetze am 31. Dezember 1886.

Linienlängen.

Länge der Drähte.

1

i 1

: i i ' i i

:

Adlisweil Affoltern . . .

Aisle Amrisweil . . .

Arbon Baden Basel Bern Bex Biel Buigdorf Cernier . . .

Chaux de-Fonds .

Colombier Genève .

Borgen Lausanne Liestal Lucie Lu°'nrio . . .

Luzern Mannedorf Montreux Moi'ges .

Neuchatel . .

Nyon Porreutruy Richtersweil . .

Rorschaeh . . .

St. Gallen-Herisau St. Imier Schuffhausen . .

Solotlmrn Thalweil Thtin Uster Vevey Wädensweil . .

Wetzikon . . .

Winterthur . .

Ziiric-h

.

.

.

.

.

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

.

. .

41 Netze

4 10 20 10 7 28 614 224 19 95 11 9 171 9 877 12 311 12 25 17 87 10 114 16 100 27 10 10 19 229 33 42 35 12 19 9 150 11 8 95 777 4298

1 1 6 1 1 27 46 1 4 1

29 1 143 4 52 2 9 5 28 15 5 5 4 3 1 48 3 8 11 4 2

1

2 28 15 1 1 1 1

16 2 1 5 8

6

10 2 4 1 1 2

9 1 1 13 68

5 10

563

123

5 11 27 11 8 30 2 671 1 286 20 100 13 10 201 10 1039 3 16 1 366 15 34 1 28 124 1 10 i 129 21 1 112 31 13 10 20 288 36 54 ^2 51 1 i 16 22 9 160 14 9 113 ~ 855 14

4998

23 a SJ

(3 S

o -t:

|ffl (55 g

97 27

9 16 828

12

6 12 36 12 9 32 735 .366 21 105 15 11 234 11 1245 20 434 18 43 41 164 10 148 26 129 35 16 10 22 360 41 71 71 21 26 9 171 17 10 134 937

3476

1522

56

5834

5 11 26 10 6 20 583 274 19 106 9 142 876 19 300 11 28

99 98 18 100 19 11 12 16 235 2l 51 49 20 19 125 14

1

1 1 2 10 88 12 1 --6 13 1 59 10 163 g

66 4 6 28 25 10 31 3 12 12 2 --2 6 53 15 3 2

9 12 1 1 1 2 3 1 3

1 1

7

^

3 9 35

1

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2 735 39,550 8,735 9,475 2,280 6.595 157^583 129,485 17,228 63,995 3,685 1.058 84,290 6^075 248,239 11,375 97,758 19,165 11,870 11,645 45,553 2,915 45,781 18,466 55,145 ·29,283 5,410 4,790 10,105 147,685 10,168 22,863 45,468 10.980 13^512 5,440 41,108 8,030 10^290 64.384 282.872

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10.290 2^438 165,747

21,010 83,175 34,825 16,180 4,930 20,410 636,782 330,040 25,434 120 925 6,835 9,311 150,445 5,650 1,432,419 27.550 379,508 28,665 23,224 30,715 123,743 13,235 167,041 30,216 118,370 61,216 8,628 8,515 20.'285 511,244 16.060 55,558 120,818 32,345 35,353 7,540 145,722 19,335 14.930 148.088 1.088J416

1.374.981

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6.135.641

1,260 72,915 221,424 11,545 80,960 17,995 10,850 34,313 38,055 8.720 42,050 11,234 4,575 5,090 7,605 134,615 4,843 17.660 40^558 11,125 12,222 33,718 8,030

-- 30 1,092 745 900 --3,310 17,847 25,715 272 29,920 3,685 --202 11,375 6,075 27,815 -- 170 6,978 1,170 1,020 11,645 11,260 2,915 7,726 9,746 13,085 18,149 835 --300 2,400 13,070 5,325

5.203 4,910 -- 145 1,290 ·5,440 7,390

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S 21,010 83,175 32,731 12,235 3,905 12,065 540,981 299.875 24.922 91,385

Vermehrung.

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Vermehrung.

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Vermehrung.

Kombinirt.

.

Unabhängig.

Einfach.

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Kombinirt.

Einfach.

Netze.

Oeffentlichn Stationen.

Mit der Centralstation verbunden.

Vermehrung.

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Apparate.

Reserve- Drähte.

Abonnemente.

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:

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H^

124,789 245,980

14,930 23.299 842,436

38,266 77^116

21,010 83,175 36,326 16,180 5,655 25,420 772,645 5,788 28,638 154,770 13,265 9,311 160,915 8,620 1,816,682 32,610 444,644 29,535 32,438 40,269 143,933 13,310 227,083 32,936 141,345 66,492 11,888 10,545 25,010 562,159 20.549 87,815 144,872 38,930 49,502 7,540 163,856 19,335 14,930 186,354 1,165.532

4,370.915

1,764.726

1,066.213

7.201.854

8,289 127,810 1,180,446 31,330 304,309 24,795 20,729 100,242 114,173 14,965 98,550 15,857 6,543 9,765 16,385 459,669 7,296 47,597 93,064 38,955 32,524 -105,214 19,335

' 2,094 3,945 1,025 8,345 95,801 33,165 512 29,540 6,835 1,022 22,635 5,650 161,169 --3,780 75,199 3,870 2,495 30,715 23,501 13,235 52,868 15,251 19,820 45,359 2,083 --,1250 3,900 51,575 8,764 7,961 27,754 -- 6,610 2,829 7^540 40,508

1,501 721 5,010 135,863 24,840 3,204 33,845 6,430 10,470 2,970 384,263 5,060 65,136 870 9,214 9.554 20,190 75 60,042 2,720 22,975 5,276 3,260 2,030 4,725 50,915 4,489 32,257 24,054 6,585 14,149 18,134

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368

Basel und St. Ludwig. Im Bau begriffen waren auf Jahresende Zürich-Aarau, Zürich-Basel, Uster-Pfäf'flkon, St. Immer-Sonceboz und Morsee- Rolle- Nyon.

In den obigen Zahlen sind nicht, Inbegriffen 27 vereinzelte, außerhalb der eigentlichen Netze liegende Abonnemente mit 57 Apparaten, 45.9 km. Linien und 66.6 km. Drähte (s. nachfolgende Tabelle).

Das Personal, welches für den Telephondienst angestellt ist und ausschließlich auf Telephonrechnung besoldet wird, hatte auf Jahresende im Vergleich zum Vorjahre folgenden Bestand : Bestand Zentralverwaltung .

.

.

Telephonchefs und Geholfen .

Telephonistinnen .

.

.

Ende 1835.

. 4 . 10 . 46

Total 60 Daneben finden sich noch : Telegraphisten, welche nebenbei die Telephonnetze überwachen .

. 14 Telephonisten, welche nebenbei noch einem andern Berafe obliegen .12

Ende 1886.

5 14 64

J^ l 4 18

83

23

16

2

26

14

Total des im Telephondienst verwendeten Personals .

.

.86 125 39 wobei jedoch die Mitwirkung der übrigen Zentralbeamten und das ,,Arbeiterpersonal nicht mitgerechnet ist.

570

Der im vorjährigen Berichte erwähnte zweite Versuch, nach dem Rysselberghe'schen System die Telegraphendrähte zum Telephoniren zu benutzen, war für eine Verbindung zwischen Basel und Zürich in Aussicht genommen, gelangte aber ira Berichtjahrenicht mehr zur Vollendung und es kanu daher über den Erfolg erst im nächsten Jahre berichtet werden. Immerhin möge vorläufig bemerkt werden, daß derselbe von den frühern insofern abweicht, als dabei nur ein Telegraphendraht verwendet wird, während sonst jede Verbindung zwei Drähte erfordert. Diese Neuerung bietet gewisse Vonheile, wird aber voraussichtlieh auch Nachtlieile im Gefolge haben, und es läßt sich zur Zeit noch nicht beurtheilen, ob erstere oder letztere vorwiegen. Im Allgemeinen aber kommt man in Fachkreisen mehr und mehr zu der Ansicht, daß sich Eisendrähte zum Telephoniren auf größere Entfernungen nicht eignen, und zwar einerseits wegen ihrer geringern Leitungsfähigkeit, anderseits und hauptsächlich aber wegen der in denselben auftretenden magnetischen Erscheinungen. Aus diesem Grunde wurden z. B.

auch zwischen Paris und Brüssel besondere Drähte aus Hartkupfer angelegt, womit einer der Hauptvortheile des Systems dahinfällt.

Anderseits hat die Erfahrung gezeigt, daß die zum Telephoniren verwendeten Telegraphendrähte gewissen Störungen ausgesetzt sind, welche den Telegraphendienst merklich beeinträchtigen können. E* erscheint daher geboten, in der weitern Anwendung dieses Systems eine gewisse Zurückhaltung zu beobachten und sich für einmal trotz dei- höhern Kosten überall, wo es thunlich ist, besonderer Linien zu bedienen.

Die im Eingang des gegenwärtigen Berichtes erwähnten Unannehmlichkeiten bei Uebernahme des Zürcher Telephonnetzes beziehen sich hauptsächlich auf die Verhältnisse zu einigen HauseigeritLiümern, welche diesen Anlaß benutzten, um für den Fortbestand der Drahtstützen auf ihren Immobilien ganz übermäßige Entschädigungsforderungen zu stellen, so daß sich der Bundesrath genöthigt sah, die Betretung des Expropriationsweges anzuordnen. Der Ausspruch der bestellten Schätzungskommission ist zur Stunde noch -ausstehend. Die endliche Entscheidung, welche eventuell dem Bundesgericht zusteht, wird für die Kosten der Anlage telephonischer Leitungen von größter Bedeutung sein, so daß es unumgänglich nöthig ist, mit der schon wiederholt angeregten
Ermäßigung der Abonnementspreise für einmal noch zurückzuhalten.

Endlich muß wiederholt werden, daß sich die Anforderungen des Publikums in Bezug auf die Leistungsfähigkeit von Telephonverbindungen in einer Weise steigern, welcher der gegenwärtige Stand der Technik nicht zu genügen vermag. Namentlich herrscht

571

noch immer die irrige Ansicht, es lasse sich ein befriedigend funktionirendes Telephonnetz mit allen möglichen Verzweigungen und Zwischenstationen organisiren, wie eia Telegraphennetz, während bekanntlich mit zunehmender Komplikation der Betrieb mühsam, ja schließlich ganz unmöglich wird, so daß das Publikum, welches solche Einrichtungen mit großen Opfern und trotz Abratbens seitens der Verwaltung gewissermaßen erzwungen hat, sich nach der Hand in seinen Erwartungen getäuscht sieht, und Verbesserungen und Aenderungen verlangt, die technisch nicht möglich sind.

Der Bundesrath wird daher fortfahren, sich gegen derartige Einrichtungen, deren voraussichtlicher Nutzen mit den zu bringenden Opfern nicht im Einklang steht, ablehnend zu verhalten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1886.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1887

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.05.1887

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521-571

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