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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 26. Dezember 4886 bis i. Januar 1887.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der nenn Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von PJainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen)

Pocken. -- Masern. Genf l, Bern 1.

Scharlach. Zürich l, Genf 1.

Diphteritis und Croup. Genf l, Bern .1, Chaux - de - Fonds l, Luzern l, Schaffhausen l, Herisau 1.

Keuchhusten. Locle 1.

Rothlauf. -- Typhus. -- Infektiöse Kindbettkrankheiten. -- Eidg. statistisches BUreau.

B u n n d .

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Eidg. Medizanalprülfungen.

Während des III. und IV. Quartals 1886 haben folgende Medizinalpersonen nach abgelegter Prüfung das eidgenössische Diplom erhalten: «

Name und Vorname.

Als Aerzte: Steinhäuslin, Julius Heinr.

Perrin, Eomain Gerwer, Bd. Rudolf Pauli, Georg Burger, Julius Erm, Joseph Frick, Adolf Grob, Friedrich Güttinger, Johann Meyer, Paul Siegrist, Johann Spengler, Karl Stierlin, Kobert Treadwell-Dupré, Luise Cattaui, Emil Nater, Grottlieb Schärer, Albert Glaser, Eobert Mayor, Ernst

Heimatort.

·

Santon oder Land.

Brugg u. Snmiswald Aargau und Bern Semsales Freiourg Bern Bern Malans Graubiinden Laufen Bern Altishofen Luzern Zürich Zürich Hemberg St. Gallen Opfikon Zürich Berisau Appenzell A. Eh.

Brugg Aargau Davos-Platz Graubünden Schaffhansen Schaffhausen Portsmouth Amerika Engel berg Nidwaiden Kurzdorf Thurgau Bußwyl Bern Niederhünigen n Echallens Waadt

Wohnort.

Bern n

Thun n

Laufen Altishofen Zürich-Riesbach üster Affoltern Herisau Brngg Davos-Platz Schaffhausen Zürich-Fluntern Préfargier Franenfeld Bern Münchenbuchsee Bern

Geburts- Pi'üfvjngsort.

jahr.

1859 1859 1862 1862 1859 1860 1863 1862 1861 1861 1860 1860 1862 1853 1860 1860 1862 1863 1863

Bern.

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Zürich.

n n n n n n n

Bern.

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n n

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Heimatort.

Name wn& Vorname.

Als Aerzte: Zett, Kaspar Niehus, Ludwig Blattmann, Arnold Blumer, Karl Frey, Konrad Meyer, Franz Pflster, Anton Morel, Karl Handschin, Walter Hufschmid, Karl Schaffner, Gustav Straumann, Hermann Baumann, Johann Schmid, Oskar Hitz, Johann Vittoz, Roger Caillât, Franz Als Apotheker: Karrer, Otto Bonhôte, F. L. Jean Diinnenberger, Karl Schelling, Otto Wullièmoz, Ernst Bonjour, Emil Guebhardt, Adrian

Reichenburg.

Hannover Richtersweil Mühlehorn Aarau "Waldenbnrg Tnggen

Wyl

Gelterkinden ' Trimbach Anwil Waldenbnrg Visp Wimmis Klosters Froideville Vernier Teufenthal Peseux Weinfelden Berneck Vnarrens Lignières Vernéaz

Kanton oder Land.

Schwyz Preußen Zürich Glarus Aargau Baselland Schwyz St. Gallen Baselland Solothurn Baselland

Wohnort.

Bern n

Zürich Fluntern Hottingen Basel

n

Wallis Bern Granbünden Waadt Genf Aargau Nenenbnrg Thurgau St Gallen Waadt Neuenburg n

Genf n

Bern Fenin Zürich Rheineck Lausanne Chanx-de-Fonds Bôle hei Colombier

Geburts- Prüfungsjahr.

Oft.

1861 1868 1861 1857 1862 1863 1861 1860 1862 1860 1861 1862 1859 1861 1855 1803 1856 1862 1863 1862 1862 1863 1863 1863

Bern.

n

Zürich.

n lì

Basel.

n

Genf.

n

Bern.

Zürich.

n n

Lausanne.

n n

Naine und Vorname.

Heimatort.

Kanton oder Land.

Wohnort.

Als Apotheker: Stagessi, Theodor Juillard, Paul Donner, Anton Schmidt, Friedrich Sandoz, Georg

Romont Chanx-de-Fonds Dürrmaul Freiburg Locle

Freiburg Jtfeuenburg Böhmen Freiburg Nenenburg

Romont Genf

Als Thierärzte: Oehrli, Johann Stnmp, Jakob

Matten h. Interlaken ßnchackern

Bern Thurgau

Geburts- Prüfung s jahr.

ort.

Lausanne.

Genf.

Freibarg Genf

1861 1862 1862 1862 1864

Bern ßuchackern

1864 1864

Bern.

Zürich.

n

n n n

B e r n , den 3l. Dezember 1886.

Eid?. Departement des Innern.

52

[BekanntiiiachvTiig-.

Vom 1. Januar 1887 an werden die nachstehend bezeichneten Zollstätten zu den angegebenen Zeiten für die Einfuhr von Vieh nach der Schweiz geöffnet sein. Die Untersuchung des einzuführenden Viehes hat ausschließlich durch die für die betreffenden Zollstätten ernannten Grenzthierärzte, in deren Verhinderung durch ihre Stellvertreter, ebenfalls patentirte Veterinäre, zu erfolgen.

I. Schweizerisch-französische Grenze.

FUr die Vieheinfuhr geöffnet.

Untersuchender Thlerarzt.

Chatelard: Vom I.Juni bis 30. September jeden Samstag, von 11 Uhr Morgens bis l Uhr Nachmittags.

P i i I e t, Joseph, in Martigny-ville.

Champéry: Vom 1. Juni bis 30. September jeden Donnerstag, von 9--11 Uhr Morgens.

Morgins : Vom 1. Juni bis 30. September jeden Dienstag, von 9--11 Uhr Morgens.

St. Gingolphe: Jeden Montag und Freitag, von 8--10 Uhr Morgens.

Cheval ley, Felix, in St. Maurice.

53

Corsier : Jeden Mittwoch, von 8--10 Uhr Morgens; am Vorabend der Viehmärkte in Gaillard, von 3--5 Uhr; an den Tagen, an welchen in den umliegenden, weniger als 10 Kilometer entfernten Ortschaften Savoyens Viehmärkte abgehalten werden.

Moniaz : Jeden Samstag, von 8--10 Uhr Morgens, und an den Tagen, an welchen in den benachbarten Ortschaften Savoyens Viehmävkte abgehalten werden, von 2--4 Uhr Nachmittags.

Dyssly, Johann, in Genf.

Thonex: An den Tagen, an welchen in Gaillard Viehmarkt abgehalten wird, von l--4 Uhr Nachmittags.

Hermance: An den Tagen, an welchen daselbst Viehmarkt stattfindet, von 8--10 Uhr Morgens.

Moillesullaz: Jeden Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag, von 8--11 Uhr Morgens; an den Tagen, an welchen in Gaillard Vielimarkt abgehalten wird, von l--5 Uhr Abends; an den Tagen, an welchen in den umliegenden, weniger als 10 Kilometer entfernten Ortschaften Viehmärkte stattfinden.

Blondeau in Carouge.

Rozon: Jeden Montag und Freitag, von 8--10 Uhr Morgens.

Perly :

Jeden Dienstag und Donnerstag, von 8 bis 10 Uhr Morgens.

Soral: An den Tagen, an welchen in den weniger als 10 Kilometer entfernten Ortschaften Savoy ens Viehmärkte abgehalten werden, von l bis 3 Uhr Nachmittags.

Oli v et, Franz, in Genf.

54

Chancy: Jeden Mittwoch, von 4--6 Uhr Nachmittags, sowie an denjenigen Tagen, an welchen in der Umgebung Viehmärkte abgehalten werden.

Dardagny : Jeden Freitag, von 4--6 Uhr Nachmittags, sowie an denjenigen Tagen, an welchen im Pays de Gex Viehmärkte abgehalten werden.

Meyrin, Bahnhof: Jeden Donnerstag, von 9--10 Uhr Morgens.

Meyrin, Grenze.

Jeden Montag und Donnerstag, von 7 bis 9 Uhr Morgens, sowie an denjenigen Tagen, an welchen im Pays de Gex Viehmärkte abgehalten werden, von 3--5 Uhr Nachmittags.

W e b e r , Julius, in Genf.

Grand-Sacconnex:| Jeden Dienstag und Freitag, von 7--9 Uhr Morgens, sowie an denjenigen Tagen, an welchen in Gex Viehmärkte abgehalten werden von 3--5 Uhr Nachmittags.

Genf, Bahnhof: Jeden Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag, von 10 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags.

Crassier : Jeden Montag und · Donnerstag, von 7 bis 9 Uhr Morgens.

Borei, Heinrich, in Nyon.

Nyon, Hafen: Jeden Freitag, von l--3 Uhr Nachmittags.

Ouchy, Hafen: Jeden Montag und Donnerstag, von l bis 3 Uhr Nachmittags.

G r o ß , Karl, in Lausanne.

55 La Cure: Vom 15. April bis 15. Oktober jeden Mittwoch, von 9 -- 11 Uhr Morgens.

Le Brassus: Jeden Montag, von 9--11 Uhr Morgens.

M e y l a n , Paul, in Solliat.

Les Charbonnières (Le Pont):

Vom 1. Mai bis 31. Oktober, jeden Donnerstag, von 9--11 Uhr Morgens.

Vallorbes, Bahnhof: Jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 9--11 Uhr Morgens.

Vallorbes, Straße: Jeden Dienstag und Freitag, von 11 Uhr Morgens bis l Uhr Nachmittags.

L'Auberson : Jeden Dienstag und Donnerstag, von 2 bis 4 Uhr Nachmittags, sowie an denjenigen Tagen, an welchen in Pontarlier Viehmarkt abgehalten wird.

C o m b e, Julius, in Orbe.

Wissler in Auberson.

Meudon: Jeden Montag und Donnerstag, von 3 bis 5 Uhr Nachmittags.

Verrières, Bahnhof: Jeden Montag, Donnerstag und Samstag, von 7--12 Uhr Vormittags.

L'Ecrenaz: Jeden Dienstag, von 2--4 Uhr Nachmittags.

Bal mer, Albert, in Verrières.

56

Cerneux-Péquignot: Jeden ersten Dienstag des Monats, von 4 bis 6 Uhr Nachmittags, und am Abend der Viehmärkte in Morteau von 4--5 Uhr.

Col-des-Roches, Straße und Bahnhof: Jeden Montag und Mittwoch, von 9--11 Uhr Morgens, und an denjenigen Tagen, an welchen in Locle Viehmarkt abgehalten wird, von 7 bis 9 Uhr Morgens.

GilJard,°Aug., in Locle.

Locle, Bahnhof: Jeden Mittwoch und Samstag, von 4--6 Uhr Nachmittags; überdies jeden ersten Dienstag des Monats von l--3 Uhr Nachmittags, sowie an denjenigen Tagen, an welchen in Morteau Viehmarkt stattfindet, von 5--7 Uhr Abends.

La Rasse: Jeden Dienstag und Freitag, von 7--9 Uhr Morgens, sowie jeden dritten Donnerstag des Monats von 4--6 Uhr Nachmittags.

Goumois :

Sommer in Chauxdefonda.

| Müller,"Karl,

Jeden Donnerstag, von l --3 UhrNachmittags. l in Saignelégier.

La Motte: Jeden ersten und dritten Samstag des Monats, ausgenommen die Monate Januar und Dezember, von 5V2 bis 8 Uhr Morgens.

Bjouvier,"Th.,, in 8t. Ursanne.

Reclère: Jeden Donnerstag, von 3--5 Uhr Nachmittags.

Damvant: Jeden Samstag, von 3--5 Uhr Nachmittags.

Fahy: Jeden zweiten Mittwoch und jeden letzten Montag des Monats, von 3--5 Uhr Nachmittags.

R i a t , Gustav, in Damvant.

57

Boncourt : Jeden Montag und Freitag, von 9--12 Uhr Morgens.

Pruntrut, Bahnhof: Jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag, von 2--5 Uhr Nachmittags.

F a r i n e , P., in Pruntrut.

II. Schweizerisch-deutsche Grenze.

Beurnevésin : Jeden Mittwoch von lOVs Uhr bis 12 Uhr Morgens, sowie je am Tage nach den Viehmärkten in Altkirch von 10x/2 bis 12 Uhr Morgens.

B a i l l y , Justio, in Coeuve.

Miécourt: Jeden Mittwoch von 7--9 Uhr Morgens.

Roggenburg: F l e u r y , P. F.r Jeden Montag von 2--5 Uhr Nachmittags, l in Delsberg.

Rodersdorf: Jeden Dienstag von 2--4 Uhr Nachmittags.

FlUhen: Jeden Samstag von 10--11 Uhr Morgens.

H ä g e l i, Christ., in Hofstetten.

Benken: Jeden Donnerstag von 2--4 Uhr Nachmittags.

Allschwyl : Jeden Dienstag und Freitag von 7 -- 8 Uhr Morgens.

Basel, Centralbahnhof: Jeden Montag von 3 -- 6 Uhr Nachmittags und jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8--10 Uhr Morgens.

Gnoepff, Achilles, in BaseL

58 Basel, Badischer Bahnhof: Jeden Montag von 3--6 Uhr Nachmittags und jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7--10 Uhr Morgens.

Run z, Augustin, in Basel.

Klein-HUningen : Jeden Mittwoch von 2--4 Uhr Nachmittags.

LyßbUchel: Jeden Montag von 3 -- 6 Uhr Nachmittags und jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7--10 Uhr Morgens.

Siegmund, Benjamin, in Basel.

Hörn: Jeden Mittwoch von 4 -- 6 Uhr Nachmittags.

Jeden Freitag von 7 -- 9 Uhr Morgens.

Riehen : Jeden Montag von 4--6 Uhr Nachmittags.

Jeden Donnerstag von 7--9 Morgens.

F r e y , Jakob, in Riehen.

Rheinfelden : Jeden Montag und Freitag von 4--6 Uhr Nachmittags.

Gersbach in Rheinfelden.

Säckingerbrücke: Jeden Donnerstag von 4--6 Uhr Nachmittags.

Laufenburg: Jeden Montag und Freitag von 4 -- 6 Uhr Nachmittags.

Trautweiler, Joh., in Laufenburg.

Koblenz : Jeden Mittwoch und Samstag von 9--11 Uhr Morgens.

Zurzach: Jeden Dienstag und Freitag von 4--6 Uhr Nachmittags.

Kaiserstuhl: Jeden Montag von 3--5 Uhr Nachmittags.

M o o r , S., in Zurzach.

59 HUntwangen: Jeden Montag und Samstag von 9--11 Uhr Morgens.

Buchenloo (Wyl): Jeden Mittwoch und Freitag von 7 -- 9 Uhr Morgens.

Rafz: Jeden Dienstag und Donnerstag von 4 -- 6 Uhr Nachmittags.

Rheinau: Jeden Montag von l -- 3 Uhr Nachmittags.

D o l d e r , Eduard, z. Z. in Bülach.

H o f m a n n , J., in Marthalen.

Durstgraben: Jeden Dienstag und Freitag von 4--6 Uhr Nachmittags.

Schaffhausen, Bahnhof: Jeden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7--10 Uhr Morgens.

S t u d e r , Karl, in Schaffhausen.

Schaff hausen a./Rh.: Jeden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10--12 Uhr Morgens.

Erzingen : Jeden Dienstag und Freitag von 4--6 Uhr Nachmittags.

Zimmermann, J., in Trasadingen.

Unterhallau: Jeden Donnerstag von 9--11 Uhr Morgens.

Pfeiffer, Robert, in Neunkirch.

Schleitheim : Jeden Montag und Donnerstag von l -- 3 Uhr Nachmittags.

Beggingen: Jeden Freitag von 1 -- 3 Uhr Nachmittags.

H e u s i , J., in Sohleitheim.

60

Bargen: Jeden Mittwoch und Freitag der Monate April bis Oktober von 9--11 Uhr Morgens.

Merishausen : Jeden Donnerstag von 9--11 Uhr Morgens.

S e i l e r , B., in Bibern.

Höfen : Jeden Montag und Samstag von 8--10 Uhr Morgens.

Thayngen: Jeden Mittwoch, Donnerstag und Samstag, von 7--10 Uhr Morgens.

Ramsen : Jeden Mittwoch, Donnerstag und Samstag, von l--3 Uhr Nachmittags.

Singen: Jeden Montag, Dienstag, Donnerstag, von 8--11 Uhr Morgens.

Dbrflingen : Jeden Dienstag von 11--12 Uhr Morgens und jeden Mittwoch und Donnerstag von 4 bis 6 Uhr Nachmittags.

Dießenhofen : Jeden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 7--10 Uhr Morgens.

Hemmishofen : Jeden Montag und Freitag, von 7--9 Uhr Morgens.

Stein a. Rh.: Jeden Montag und Freitag, von 7--9 Uhr Morgens.

M ü l l e r , Job., in Thayngen.

B r ü t s c h , Sohn, in Ramsen.

Rutti mann in Dießenhofen.

B r ü t s c h sen., in Hemmishofen.

S u l g e r , Joh., in Stein a./Rh.

61 Mammern : Jeden Montag von 7--8*/2 Uhr Vormittags, sowie am ersten und dritten Mittwoch des Monats, von 3--4 Uhr Nachmittags.

U l l m a n n , Aug., in Bschenz.

Steckborn : Jeden Montag, Mittwoch und Freitag, von 9--10 Uhr Morgens.

W ü g e r , Gotti., in Steckborn.

Ermatingen : Jeden Montag und Freitag, von 7--9 Uhr Morgens.

Bau m an n, F., in Ermatingen.

Tägerweilen : Jeden Montag und Samstag von 3--5 Uhr Nachmittags und an denjenigen Tagen, an welchen in Konstanz Viehmarkt abgehalten wird, ebenfalls von 3--5 Uhr.

E hing er, Konrad, in Tägerweilen.

Kreuzungen (Konstanz) : Alle Tage mit Ausnahme des Sonntags und zwar von 7--10 Uhr Morgens und von 3--7 Uhr Nachmittags.

He l g, Jakob, in Kreuzungen.

Romanshorn : Jeden Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag, von 11 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags.

S c h ä r , Joh., in Hub bei Romanshorn.

Rorschach: l B i s c h o f , Joseph, Jeden Donnerstag, von 7--10 Uhr Morgens. | in Rorschach.

62

III. Schweizerisch-österreichische Grenze.

St. Margrethen, Bahnhof: Jeden Montag, Dienstag und Mittwoch, von Ritz 6--12 Uhr Morgens uud von 1--5 Uhr Nach- in St. Margrethen ; jeden Dienstag mittags.

Morgen von 7 ois St. Margrethen, Straße : 10 Uhr aushülfsweise : Jeden Montag, Dienstag, Mittwoch und Kaufmann Freitag, von 7--10 Uhr Morgens, sowie an den in Berneck.

Tagen, an welchen im Vorarlberg Viehmärkte abgehalten werden, von 3 -- 5 Uhr Nachmittags.

Au-Monstein : Obere Brücke: Jeden Dienstag von l bis 3 Uhr Nachmittags; au den Tagen, an denen im Vorarlberg Viehmärkte abgehalten werden, von 3--5 Uhr Nachmittags.

Untere Brücke: Jeden Dienstag von 3 bis 5 Uhr Nachmittags.

Kaufmann in Berneck.

Kriesern: Jeden Mittwoch von 2--4 Uhr Nachmittags.

R i e g g , Wilh.,

Oberriet: Jeden Mittwoch von 10--12 Uhr Morgens und von 2--5 Uhr Nachmittags.

in Eichberg.

Zach in Oberriet.

Haag: Jeden Mittwoch von l--3 Uhr Nachmittags.

Buchs (Brücke): Jeden Dienstag von 2--4 Uhr Nachmittags.

Buchs : Jeden Montag, Donnerstag, Freitag und Samstag, von 7 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends; jeden Dienstag von 7 Uhr Morgens bis 2 Uhr Mittags und von 4--7 Uhr Abends; jeden Mittwoch von 7 Uhr Morgens bis l Uhr Mittags und von 3--6 Uhr Abends.

F u r g e r , Anton, in Buchs.

63

TrUbbach: Jeden Samstag von 10--12 Uhr Morgens.

B lu m er in Azmoos.

Luziensteig: Komminoth Jeden Mittwoch von 3--5 Uhr Nachmitta littags. J in Maienfeld.

Martinsbrück : Vom 1. April bis 31. Oktober jeden Dienstag und Freitag, von 10--12 Uhr Morgens; vom 1. November bis 31. März jeden Mittwoch, von 10--12 Uhr Morgens.

V i t a l , Anton, in Sent.

MUnster: Jeden Donnerstag von 10--12 Uhr Vormittags.

Sie. Maria: Vom 1. Juni bis 3l. August, je den 1. und 3. Montag des Monats.

S p i 11 er, C., in St. Maria.

IY. Schweizerisch-italienische Grenze.

Zernetz :

Vom 1. Juni bis 31. August, jeden Mittwoch von 10--12 Uhr. Morgens.

L e t t a , J.,, in Zernetz.

Campocologno:

Jeden Montag von 8--11 Uhr Morgens, und jeden Donnerstag von 11 Uhr Morgens bis 4 Uhr Nachmittags; vom 25. Mai bis 5. Juli täglich von 5 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends.

H o n d o l fi, Giacomo, in Puschlav.

La Motta:

Kann in speziellen Fällen auf Verlangen von Viehbesitzern geöffnet werden.

Castasegna :

In den Monaten Januar bis Mai und September bis Dezember, jeden Montag und Freitag von 2--5 Uhr Nachmittags; im Monat juni täglich von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends; im Monat Juli jeden Freitag von 8--10 Uhr Morgens.

Giavanolli, Gaud., in Soglio.

64 SplUgen: In den Monaten Februar, März, April, Juli, August und November jeden Donnerstag von l--3 Uhr Nachmittags; in den Monaten Mai, Juni und September jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag von l--3 Uhr Nachmittags.

T r e p p , M., in SplUgen.

Chiasso, Bahnhof: Täglich mit Ausnahme des Sonntags.

Chiasso, Straße: Täglich mit Ausnahme des Sonntags von 6--10 Uhr Morgens und von 2--6 Uhr Abends.

Gerosa, Pietro, in Chiasso.

Stabio: Jeden Montag und Freitag von 8--10 Uhr -Morgens.

G-ana, Saverio, in Stabio.

Lugano : Jeden Dienstag und Freitag von 8--10 Uhr Morgens.

Beretta, Arthur, in Lugano.

Ponte Tresa: Jeden Montag und Mittwoch von 9--11 Uhr Morgens.

Luino : Jeden Montag von 2--6 Uhr Nachmittags.

Jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8--11 Uhr Morgens und von 2--6 Uhr Abends.

Hürlimann, August, in Luino.

Locamo : Jeden Montag und Donnerstag von 7--10 Uhr Morgens.

Giugni, Ant., in Locamo.

Gondo (Simplon): Im Monat März am letzten Freitag, von I -- 3 Uhr Nachmittags; im Monat April am zweiten Freitag, von l -- 3 Uhr Nachmittags; im Monat Mai jeden Freitag, von 1--3 Uhr Nachmittags; im Monat Juni jeden Freitag, von l--3 Uhr Nachmittags, und jeden Samstag von 6--8 Uhr Morgens; im Monat August am letzten Freitag, von 1 -- 3 Uhr Nachmittags; in den Monaten September und Oktober je am ersten und dritten Freitag, von l--3 Uhr Nachmittags.

Bourg St. Pierre (St. Bernhard): Vom l Juni bis 30. September jeden Dienstag, von 12 -- 3 Uhr Nachmittags.

B e r n , den 20. Dezember

ü i e z i g , Franz, in Brig.

P i l i e t , Joseph, in Mai'tigny-vüle.

1886.

Schweizerisches tasdwirUiscIiaftsdeparlement.

Bekanntmachung.

Von den Unteragenten der erloschenen Auswanderungsagentnr Bauer und Müller in Basel sind zu andern Agenturen übergetreten, und zwar : Zu der Agentur Otto Stoer in Basel : Hr. Jos. Wirz in Sarnen; Zu der Agentur Louis Kaiser in Basel: Hr. Anton Schlapritzi in Arbon, ,, F. Baumgartner in Solothurn ; Zu der Agentur A. Zwüclienbart in Basel: Hr. Léon Ch. Lâchât in Bassecourt.

Hr. B. Frey-Wirth in Ölten, gewesener Unteragent der Firma Louis Xaiser in Basel, arbeitet nun in gleicher Eigenschaft für die Agentur WirihHerfjog in Aarau.

Hr. Arn. Imobersteg in Lugano, früher Unteragent der Agentur A. Zwilehenbart in Basel, ist neuerdings in deren Dienst getreten.

Bundesblatt. 39. Jahrg. Bd. I.

66 Als Auswanderungsunteragenten haben zu fungiren aufgehört: Von der Agentur Louis Kaiser in Basel: Hr. Jakob Böniger in Ober-Uzwyl; Von der Agentur Otto Stoer in Basel: Hr. Karl Kühn in Bern.

B e r n , den 6. Januar 1887.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement: II. Abtheilung : Auswanderunqswesen,

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1885 und 1886.

Monate.

Januar .

Februar .

März . .

, April . .

Mai . .

Juni . .

Juli . .

August .

September , Oktober .

| November Dezember

.

.

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.

1885.

1886.

Fr.

Fr.

1,300,801. 23 1,521,364. 36 1,894,171. -- 1,834,327. 96 1,775,573. 32 1,684,844. 26 1,542,846. 72 1,565,347. 52 1,955,817. 03 1,968,092. 44 1,892,498. 18 2,127,595. 39

1,389,938. 45 1,606,247. 22 1,814,387. 74 1,814,829. 65 1,824,213. 59 1,651,076. 07 1,705,446. 27 1,740,607. 46 1,929,883. 32 2,212,843. 67 2,053,842. 32 2,521,319. 68

1886.

-- - -Mehreinnahme. Mindereinnahme.

F,

89,137. 22 84,882. 86 -- !

-- 48,640. 27 -- 162,599. 55 175,259.94 -- 244,751. 23 161,344. 14 393,724. 29

Total 21,063,271). 41 22,264,635. 44 1,201,356.03

Fr.

1

--

79,783. 26 ' 19,498. 31 l

33,768. 19

-- 25,933. 7l , _ --

!

i --

l

67

Bekanntmachung betreffend Anstellungsgesuche.

Veranlaßt durch fortwährend bei ihr anlangende Anstellungsgesuche macht die Oberzolldirektion neuerdiugs aufmerksam, daß von der zuständigen Behörde keine neuen Stellen ohne dienstliche Notwendigkeit kreirt werden, und daß somit Anstelluugsgesuche nur in diesen Fällen, oder bei Erledigung bereits bestehender Stellen, sofern solche zur Wiederbesetzung gelangen, Berücksichtigung finden können.

Da ferner den Zollgebietsdirektionen das Vorschlagsrecht bei Besetzung von Stellen in den Zollgebieten zusteht, so sind bezügliche Bewerbungsschreiben an die betreffende Zollgebietsdirektion zu richten, wobei der Ausweis über Kenntniß wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen zu leisten, das Alter, der Heimathort, sowie die bisherige Beschäftigung des Postulanten anzugeben und ein amtliches Zeugniß über Ehrenfähigkeit und guten Leumund beizufügen ist.

B e r n , den 1. August 1884.

Eidg. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im Januar 1887.

Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Cousular-Agenten des Königreichs italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- and Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

R o m , im Februar 1879

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

68 Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregierungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militai-~ dienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland(Italien)) die Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande gehören worden sind, h e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden seihst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die nene Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande gehören worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalitä t verloren hat, werden als.

Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder hei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Die schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im Januar 1887

Bekanntmachung.

Der Umstand, daß Deutsehe, welche sieh nm das schweizerische Bürgerrecht bewerben, eine Urkunde über ihre definitive Entlassung aus dem deutschen Staatsverbande beibringen, hat für den Fall, daß deren Bewerbung ohne Erfolg ist, für die Betreffenden folgende Nachtheile: Eine einfache Zurücknahme der Entlassungsurkunde von Seiten der deutschen Behörden ist gesetzlich nicht zulässig, vielmehr hat jeder aus dem deutschen Staatsverband entlassene Deutsche in Gemäßheit des deutschen Gesetzes über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom

1. Juni 1870, § 8, Ziff. 3 und 4, zum Behuf e der Wiedererwerbung des ursprünglichen Indigenates nachzuweisen, daß er in Deutschland an dem Orte, wo er sich niederlassen will, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen finde und an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältnissen sieh und seine Angehörigen zu ernähren im Stande sei.

Anderseits hat der Betreffende, weil er nicht mehr im Besitze von Answeisschriften ist, die Ausweisung aus der Schweiz durch die betreffenden kantonalen Behörden zu gewärtigen.

Künftige Bewerber um das schweizerische Bürgerrecht werden nun aufmerksam gemacht, daß der Bundesrath für die Eintheilung der Bewilligung zum Erwerb eines schweizerischen Bürgerrechts nicht die Vorlage einer Urkunde über die Entlassung ans dem bisherigen Staatsverbande ( E n t l a s s u n g s u r k u n d e ) verlangt, sondern sich mit einer vorbehaltlosen Erklärung der zuständigen auswärtigen Behörde darüber, daß für den Fall der Erwerbung eines schweizerischen Bürgerrechts die Entlassung aus dem frühern Staatsverbande bewilligt werde (Entlassungs z usi c n e r u n g) begnügt.

B e r n , den 29. Februar 1884.

Die Schweiz. Bundeskanzlei Reproduzirt im Januar 1887.

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08.01.1887

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