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Schweizerisches Bundesblatt

39. Jahrgang. I.

Nr. 14.

# S T #

2. April 1887.

Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahr 1886.

111. Geschäftskreis des Finanz--und Zolldepartements A. Finanzdepartement.

A. Finanzverwaltung.

Gesetzgebung, Verträge und Réglemente.

B es o l d ungs w es en. Die Bundesversammlung erließ unterm 23. Dezember 1885 ein Postulat (353) betreffend beförderliche Vorlage eines Besoldungsgesetzes für die eidgenössischen Beamten und Angestellten. Wir haben uns mit diesem Gegenstande befaßt und in unserem Berichte vom 29 November abbin sind wir, nachdem das Finanzdepartement einen bezüglichen Entwurf eingebracht hatte, unter näherer Darlegung der Gründe zu dem Entschluß gelangt, bei der Bundesversammlung zu beantragen, es möchte für einstweilen dieser Gegenstand verschoben werden, immerhin in der Meinung, daß behufs Beseitigung bestehender Ungleichheiten in den Besoldungsansätzen einzelner Departemente Spezialvorlagen einzubringen seien.

Bundesblatt. 39. Jahrg. Bd. I.

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654 P o s t s p a r k a s s e n . In einem Postulat vom 11. Juni 1881 (236) erhielten wir den Auftrag, die Frage zu prüfen und zu begutachten, ob und wie durch die Postverwaltung die Einlage von Ersparnissen gefördert werden könnte. Dieser Untersuchung vorgängig, glaubten wir eine Statistik über das schweizerische Ersparnißkassawesen veranstalten zu sollen, deren Abschluß im Berichtjahr bevorstand. Mit Rücksicht hierauf beschloß das Finanzdepartement, eine Delegation nach Belgien abzuordnen, um über die dortigen Postsparkassaeinrichtungen Erhebungen vorzunehmen.

Der Bericht der Delegirten, Herren Nationalrathspräsident Morel und Schneider, Sekretär des Finanzdepartements, liegt vor, und wir werden nicht ermangeln, Ihnen über diesen Gegenstand thunlichst bald eine besondere Vorlage zu unterbreiten.

M ü n z w e s e n . Der am 6. Dezember 1885 auf eine Zeitdauer von fünf Jahren abgeschlossene und am 21. gleichen Monats von der Bundesversammlung ratifizirte neue internationale Münzvertrag gestattet der Schwein mit Rücksicht auf ihre besondern Bedürfnisse, abgesehen von dem um eine Million erhöhten ordentlichen Kontingent, eine besondere Ausprägung von sechs Millionen Franken Silberscheidemünzen, auf Rechnung welcher im Berichtjahre mit.

einer Summe von drei Millionen Franken begonnen wurde. Durch die neue Konvention ist die Zirkulation der italienischen Silberscheidemünzen in sämmtlichen Unions-Staaten wieder hergestellt.

Nach Art. 8, letales Alinea, des zitirten Vertrages hat die Schweiz die Befugniß die Umschmelzung ihrer silberneu Fünffrankenstücke bis zum Betrag von 10 Millionen Franken (Gesammtemission Fr. 10,478,250) vorzunehmen. Dieser Bestimmung liegt die Voraussetzung der Konferenz zu Grunde, daß es früher oder später angezeigt sein möchte, diese nur mit geripptem Rande versehene Münze in eine solche mit Randschrift behufs Erschwerung von Fälschungen zu transformiren. Nach dieser Richtung hin erfolgte eine allgemeine Ausschreibung zur Eingabe von Stempel/.eichnungen unter Aussetzung von drei Preisen von Fr. 500, Fr. 350 und Fr. 200. Eine zur Beurtheilung der eingelangten Zeichnungen niedergesetzt Jury von fünf Mitgliedern war einstimmig in ihrem Befinden, daß von den 69 Eingaben nur 17 N u m mern, als dem Programm einigermaßen nachkommend, iu" Betracht zu ziehen seien. Ebenso konnte die
Jury n u r einen -- und zwar den zweiten -- Preis der Zeichnung des Herrn Graveur Durussel in Bern -- Helvetia-Kopf mit Binde und Stern und schöner Revers -- zuerkennen.

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Ehrenmeldungen erhielten: 1. Herr Anton Scharff, k. k. Kammermedailleur in Wien, für ein Wachsmodell.

2. Herren Jean Nötzli, Redaktor des ,,Nebelspaltera, inv., und P. Boscovits delc. in Zürich für den Avers: Motiv des Grütlischwurs.

t 3. Herr Schlatter-Brüngger in St. Gallen für ein hübsches Motiv zum Revers.

Wir haben diese beiden letzteren, sowie einige andere, Verwerthbares enthaltende Zeichnungen angekauft und werden au» dem vorhandenen Material neue Projekte kombiniren lassen.

Besondere gesetzgeberische oder reglementarische Maßnahmen erfordert die Vollziehung der neuen Konvention nicht; dieselbe regelt in gleicher Weise, wie die vorhergehenden Verträge von 1865 und 1878, die Emission und Zirkulation der in ihren Bereich fallenden Gold- und Silbermünzen, deren Feingehalt, Gewicht und Toleranz. Soweit unsere Münzgesetze vom 7. Mai 1850 und 31.

Januar 1860 mit der jetzigen und den frühern internationalen Münzkonventionen nicht irn Einklang stehen, sind dieselben seiner Zeit schon außer Kraft getreten, so daß es hierseitigen Brachten» keiner bezüglichen neuen Beschlußfassung bedurfte. Was speziell die nach Artikel 11 der Uebereinkunft von Frankreich übernommenen statistischen und andern Erhebungen über das Münzweseu anbelangt, so sind zur Zeit unserer gegenwärtigen Berichterstattung keine bezüglichen Mittheilungen hiehergelangt, wir werden aber solche eintreffenden Falls nachträglich noch zur Vorlage bringen.

Im Berichtjahr wurde abermals auf die Zirkulation centralund sudamerikanischer, sowie rumänischer, serbischer und spanischer silberner Fünffrankenstücke aufmerksam gemacht und das Publikum vor deren Annahme gewarnt.

In einem unter dem 19. Mai 1886 zu den in Kraft bestehenden Vorschriften über die Organisation der Finanzverwaltung erlassenen Nachtrag (IX, 37) wurde das Finanzdepartement ermächtigt, die Führung einer Depotkasse je nach den Umständen anzuordnen oder wieder zu suspendiren; es sind darin auch nähere Bestimmungen aufgestellt über die Verwaltung des Wechselportefeuille, den Ankauf und Verkauf von Werthsehriften etc., sowie endlich über das Verfahren bei Ausgleichung von Abrechnungsverhältuissen, welche außerhalb des Bereiches des Budgets stattfinden.

656 Münzprägungen.

Die zur Ausmünzung budgetirten Geldsorten wurden iiügefertigt, mit Ausnahme von 200,000 Zweifrankenstüeken, deren Fabrikation infolge unvermeidlicher Montirungs- und Reparaturarbeiten in der Münzstätte auf das folgende Jahr vorschoben werden mußte. Die Verschiebung hat die Vorlage eines Nachtragskreditbegehrens für die nächste Juni-Session zur Folge.

Die Lieferung des Metalls zur Goldprägung geschah in Form vorgearbeiteter Plättehen durch die belgische Münzstätte in Brüssel, welche das billigste Angebot eingereicht hatte. Die Kosten der Anschaffung blieben um Fr. 12,654. 77 unter dem Voranschlage. Zwei Schweiz. Firmen, welche ihre Submission angekündigt hatten, zogen sich zurück In gleicher Weise, wie für den Geldbedarf, eröffnete das Finanzdepartement, welchem die Metallbeschaffung zufällt, jeweilen Konkurrenz für das auszumünzende Silber und Kupfer.

RUckzug der alten BillonmUnzen.

Der Endtermin zum Rückzug der alten Billonmiinzen war, nachdem derselbe mehrere Jahre gedauert hatte, zu Ende des Jahres 1885 abgelaufen. Auf Verwenden einiger Handelsfirmen in Genf, welche eine große Zahl dieser Münzen als in den benachbarten französischen Departements noch im Umlauf befindlich signalisirten, willigten wir in die Anberaumung einer letzten Frist bis zum 30. Juni 1886 ein. Gleichwohl wurde dann aber von der eidgenössischen Staatskasse die Annahme nachträglicher Sendungen der Zoll- und Postkassen nicht verweigert. Mit dem Ablauf des Berichtjahres ist nun der Rückzug als definitiv beendigt zu betrachten und das Resultat davon ist folgendes.

Emission.

Zwanzig15,883,608

Zehn17,694,848

Fünf rappenstücke.

26,513,566

11,487,100

Rückzug.

12,300,000

10,220,000

4,396,508

Ausstand.

5,394,848

16,293,566

oder in Prozenten ausgedrückt 27,68

30,49

61,45

657

In diesen nicht zur Einlösung gelangten Stücken waren 4,844.600 Kilogramm Feinsilber enthalten, welche zum gegenwärtigen Preis von Fr. 170. per kg. einen Werth von Fr. 823,583 repräsentiren.

Durch die Schmelzeinrichtung im Souterrain des Bundesrathhauses ist auf den dort vollzogenen Schmelzungen dem Münzreservefond eine Kostenersparniß von über Fr. 27,000 erwachsen.

Münzkommissariat.

Das Münzkommissariat erhielt zur Verifikation im Ganzen 86 Münzwerke, nämlich 50 Zwanzigfranken-, 16 Zweifranken-, 10 Einfranken- und 10 Zweirappenstücke.

Der Durchschnitt des Feingehaltes und Gewichtes der im Jahre 1886 geprägten Münzen war folgender : Münzsorte 20-Frankenstücke 2-Frankenstücke 1-Frankenstücke 2-Rappenstücke

Mittlerer Mittleres Abweichungen Feingehalt Gewicht im Peingehalt im Gewicht °/oo per kg. Mehr Weniger Mehr Weniger 899.47 1,000.373 -- 000.53 0,000.373 -- 835.-- 0,999.485 -- -- -- 0,000.515 835.-- 0,999.851 -- -- -- 0,000.149 -- 1,003.292 -- -- 0,003.292 --

Ein einziges aus Zweifrankenstücken bestehendes Münzwerk mußte wegen Gewichtsfehlern zur Richtigstellung zurückgewiesen werden.

Liegenschaftsverwaltung.

W a f f e n p l a t z in T h u n . Infolge der zur Erweiterung der Artillerieschußlinie erworbenen Liegenschaften wurde eine Ergänzung der im Jahre 1870 vollendeten Katastervermessung beschlossen, und bei diesem Anlasse soll gleichzeitig, mit Rücksieht auf eine im Schooße des Ständerathes geschehene Anregung, eine genaue Ermittlung des Flächeninhaltes der verschiedenen Terraingattungen vorgenommen werden Wir haben nämlich auf dem dortigen Waffenplatz das eigentliche Kulturland, das Weidland (Allmend), das ehemalige Kanderbett, den ausgereuteten Waldboden, den großen Zielwall und endlich das zu Bauplätzen aller Art, sowie zu Hof-, Straßen- und Weganlagen und zu militärischen Werken verwendete Terrain. Erst wenn diese Ausscheidung gemacht und der der Kultur ganz oder größtenteils entzogene Grund und Boden in Abzug gebracht ist, läßt sich eine richtige Abschätzung des effektiven Ertrages dieser umfangreichen Liegenschaft aufstellet), was, wenn möglich, noch im betreffenden Theil des Rechnung-

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berichtes geschehen soll. Die Korrektion des Wahlenbaches, welche einen vermehrten Torfstich ermöglicht, wird die Einnahmen des Waffenplatzes für die Zukunft wesentlich vermehren.

Waffenplätze Herisau-St. G al l en, F r aue n f o l d u n d Bière.Ueberr dieselben ist an dieser Stelle nichtsanzubringen,, als daß die Kasernen-Wirthschaft in Frauenfeld dem bisherigenCantinierr auf fernere 6 Jahrevermiethet worden ist.

L i e g e n s c h a f t in Kriens. Die in unserm letztjährigen Geschäftsbericht in Aussicht gestellte Veräußerung dieser Liegenschaft vollzog sich im Wege öffentlicher Versteigerung und es beträgt der daheri Erlös Fr. 45,945.

Postgebäude. Eine beträchtliehe Vermehrung des verzinslichen Liegenschaftskapitales ist bevorstehend in den in Ausführung begriffenen Postgebäuden in St. Gallen, Luzern und Interlaken, für welch' letzteres im Berichtjahr ein Bauplatz erworben wurde.

Angelegte Kapitalien.

Die Verwaltung der Kapitalien, soweit derselben an dieser Stelle Erwähnung zu thun ist, umfaßt: l ) die allgemeinen Werthschriften 2) die Spezialfonds, deren Zahl durch den Hinzutritt des Brunnerschen Legates und der eidgenössischen Winkelriedstiftung auf fünfzehn angewachsen ist. Letzterer wurde unterm 18. Februar 1887 dem Winkelriedfond einverleibt und hiermit die Rechnungsstellung in Einklang gebracht.

Inländische Werthschriften wurden angekauft im Nominalwerthe von Fr. 3,423,313. 45 verkauft im Nominalwerth von .

.

,, 2,364,363. 35 Vermehrung Ausländische Werthschriften, Ankauf .

Fr. 1,058,950. 10 .

Fr. 1,129,310. --

Verkäufe fanden keine statt, dagegen wurden Fr. 399,000 4 °/o holländische Staatsobligationen in 3Va °/o konvertirt.

Außer den aus der Liquidation der Walliser Bank erhaltenen Hypothekartiteln und vier Luzerner Gülten sind in den allgemeinen Werthschriften keine unterpfändlich versicherten Forderungen mehr vorhanden. Der Nominalwert!) der Walliser-Titel, denen seitens der Verwaltung besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, beträgt zur Zeit noeh Fr. 108,571. 90 und deren Schätzung im Inventar

659 noch die Hälfte mit Fr. 54,285. 95. Die letztjährigen Eingänge an Kapital und Zinsen beliefen sich auf Fr. 9114. 55.

Die Zahl der Unterpfand lieh versicherten Werthschrifte in den Spezialfonds ist 38 und ihr Nominalbetrag Fr. 960,298. 60.

Verluste sind keine zu verzeichnen Werthschriften und Wechsel.

Der Ankauf schweizerischer und ausländischer Werthschriften erreichte im Berichtjahr die Summe von Fr. 4,552,623. 45 und der Verkauf und die Zuwendung an Spezialfonds Fr. 2,763,363. 35.

Wechsel wurden diskontirt im Betrage von Fr. 12,290,258. Näheres über diesen Geschäftszweig findet sich unter der Abtheilung ,,Finanzkontrole".

Akkreditive Banken.

Wie üblich wurden auch im Berichtjahr wieder 28 schweizerische Banken und eine Kantonsregierung bei der Bundeskasse akkredirirt und es konnte der Betrag der zinstragenden Golddepots von Fr. 790,000 auf Fr. 955,000 erhöht werden. Die übrigen bei den genannten Instituten deponirten Gelder beliefen sich am Schluß des Jahres auf Fr. 2,689,973. 60.

Personelles.

Veränderungen im Personal des Finanzbüreau's sind keine namhaft zu machen; dasselbe besteht aus 7 Beamten und Angestellten.

B. Finanzkontrole.

Personelles.

Zur Bewältigung der fortwährend zunehmenden Obliegenheiten der Finanzkontrolle sahen wir uns veranlaßt, das Personal, einstweilen provisorisch, um die Stelle eines Revisionsgehulfen zu vermehren Anderweitige Mutationen haben im Berichtjahre nicht stattgefunden.

Revisionsarbeiten.

Nachdem die Stelle eines Revisors für die Prüfung der Rechnungen der PostverwaltungO im verflossenen Jahre neu besetzt und O überdies, wie oben erwähnt, für provisorische Aushülfe gesorgt worden, war es möglich, nicht nur die im letzten Jahresberichte

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berührte Verzögerung nachzuholen, sondern auch die Übrigen Uevisionsarbeite erheblich zu fördern. Es geht dies deutlich daraus hervor, daß die Zahl der revidirten Rechnungen, Inventarien, Militärkomptabilitäten etc. gegenüber 742 im Vorjahr im Berichtjahr auf 1195 angestiegen ist. Es kann daher konstatir werden, daß die Revisionsarbeiten dermalen in ganz normalem Stande sich befinden, was von Wichtigkeit ist, indem verspätete Revisionen mir einen bedingten Werth haben können.

Das Ergebniß der Revision ist in den gesammelten Revisionsbemerkungen niedergelegt und gibt, zu weitern Erörterungen nicht Anlaß.

Kassainspektionen.

Die gemäß Art. 5 des Reglements über die Organisation der Finanzverwaltung vom 19. Februar 1877 regelmäßig vorgenommenen Verifikationen der Bestände der eidgenössischen Staatskasse geben zu keinen Bemerkungen Anlaß. Das Resultat, dieser Verifikationen findet sich in den jeweilen aufgenommenen Kassabordereaux und Verbalprozessen niedergelegt. Die in Art. 15 des erwähnten Reglements vorgesehene Kontrollirung der täglichen Eintragungen in das Kassabuch der Staatskasse, sowie die Behändigung der bezüglichen Mandate fand in üblicher Weise statt.

Im Fernern fand eine einmalige Inspektion sämmtlicher Hauptzoll- und Kreispostkassen, sowie der Kassen der in Art. 3 dos erwähnten Reglements bezeichneten Verwaltungen und Etablissemente statt, deren Resultat ein durchwegs günstiges war Im Laufe des Jahres wurden überdies von den Zollgebietsund Kreispostdirektionen wiederholte Untersuchungen ihrer resp.

Kassen vorgenommen und die daherigen Verbal prozesse der Finanzkontrole zur Verifikation eingesandt.

Ebenso wurden vorschriftsgemäß verifizirt: die Kassa- und Buchführung des eidgenössischen Amtes für Fabrik- und Handelsmarken, des Kontrolamtes für Gold- und Silberwaaren, der Kontrolstelle betreffend das Urheberrecht «n Werken der Kunst und Literatur, sowie endlich, gemäß Verordnung vom 2, Mai 1880 im Verein mit Beamten der Postverwaltung, die Einrichtungen und Arbeiten der Werthzeichenfabrikation der Post- und TelegraphenVerwaltung und die bezüglichen Vorräthe an Markenpapier und fertigen Marken. Auch hier fand sich Alles in guter Ordnung.

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Werthschriften.

Zur Kontrolirung gelangten: I. Ankäufe.

a. Inländische Titel.

Zu 4 1 / 2 °/o.

Gülten auf die ehemalige Liegenschaft in Kriens

Fr.

Rp.

Fr.

Kp.

26,000. -- 26,000. --

Zu 4%.

Zürcher Staatsobligationen (wovon Fr. 180,000 durch Konversion) .

Berner Staatsobligationen .

.

Freiburger Staatsobligationen .

.

Solothurner Staatsobligatiouen .

.

ßaselstadt Staatsobligationen .

.

Waadtländer Staatsobligationen .

Neuenburger Staatsobligationen .

Jurabahnobligationen .

.

.

Obligationen der Neuenburger Kantonalbank

Zu 3 3 '4°/o.

Kassascheine der bernischen Hypothekarkasse (wovon Fr. 407,800 durch Konversion) .

.

.

Obligationen der basellandschaftlichen Kantonalbank (durch Konversion)

628,000. -- 326,000. -- 349,000. -- 600,000. -- 148,000. -- 231,500. -- 87,000. -- 200,000. -- 244,000. -- 2,813,500.»-

507,800. -- 30,000. --

Zu avz'Yo.

537,800. --

Obligationen der Kantonalbank von Bern (durch Konversion) .

.

45,000. -- --: Hiezu : Vermehrung auf den Titeln aus der Liquidation der Walliserbank

45,000. ·-

Total inländische Werthschriften

3,423,313.45

1,013.45

662

b. Ausländische Titel.

Fr.

Zu 5 °/o.

Italienische Rente

Ep.

Fr.

Rp.

20,000. -- 20,000. --

Zu 4%.

Bayerische Staatsobligationen .

Belgische Rente Norwegische Staatsobligationen .

.

Preußische Consols .

M.

50,000

61,750. -- 50,000. -

M. 40,800 40,000

50,400. 49,400. -- 211,550. --

Zu SVsV Niederländische Staatsanleihe (durch Konversion) fl. 190,000 399,000.-- Norwegische Staatsanleihe £ 8,000 201,760. -- Schwedische Staatsanleihe M. 200,000 247,000. -- 847,760. --

Zu 3%.

Französische Rente, perpétuelle

.

50,000. -- 50,000. --

T o t a l a u s l ä n d i s c h e W e r t h s c h r i f t e n 1,129,310.

Rekapitulation.

Inländische Titel .

Ausländische Titel

Fr.

Rp.

. 3,423,313.45 . 1,129,310.-- Summa

4,552,623.45

663

2. Verkäufe und Rückzalilungen.

a. Inländische Titel.

Zu 4 3 /4°/o.

Fr.

Rp.

Zürcher Staatsobligationen (konvertirt) 180,000.--

Fr.

Rp.

180,000. -- Zu eVa^o.

Zürcher Staatsobligationen Berner ,,

.

.

.

.

3,000. -- 15,500. -- 18,500. --

Zu 4%.

Berner Staatsobligationen .

.

Freiburger ,, .

.

Solothurner ,, .

Obligationen der basellandschaftlichen Kantonalbank (konvertirt) .

.

Obligationen der Kantonalbank von Bern (wovon Fr. 45,000 konvertirt) Kassascheine der bernischen Hypothekarkasse (Fr. 407,800 konvertirt)

Zu 2i/2%.

Schuldschein des Kantons Aargau

12,000.-- 3,000. -- 50,000.-- 30,000. --' 50,000. -- 434,000. --

579,000.---

. 1,584,000. -- 1,584,000. -

Kapitalrückzahlung auf den Titeln aus der Liquidation der Walliserbank Diverse .

.

.

.

.

.

.

.

Total inländische Werthsc hriften

2,813. 35 50.-- 2,364,363.35

b. Ausländische Titel.

Zu 4%.

Fr.

Ep.

Niederländische Staatsobligationen (konvertirt) fl. 190,000 399,000. --

Total ausländische Werthsch rifton

Fr.

Rp.

399,000.--

664

Rekapitulation.

Fr.

Rp.

2,364,363. 35 399,000. --

Inländische Werthschrifte Ausländische Werthschriften Summa

2,763,363.35

Der Nominalwerth der angekauften inländischen Werthpapier beträgt Hiefür wurden bezahlt

3,422,300. -- 3,496,988.10

S o m i t m e h r a l s Nominalwert 74,688.10 entsprechend einem Kurse von Der Nominal werth der angekauften ausländischen Werthpapiere beträgt 1,129,310.--Hiefür wurden bezahlt 1,112,126.-- Somit weniger als der Nominal werth entsprechend einem Kurse von 98,48.

17,184.--

Die Rückzahlungen und Konversionen erfolgten sämmtli al pari; an die Spezialfonds wurden Fr. 1,584,000 °/o Schuldschein des Kantons Aargau Fr. 26,200 38/* °/o Kassascheine der bernischen Hypothekarkasse al pari und Fr. 6000 4 °/o Berner zu abgegeben.

Nach Vorschrift des Reglements über die Organisation der Finanzverwaltung wurde auf Ende des Jahres eine allgemeine Verifikation der Werthschriften vorgenommen, welche die vollständige Uebereinstimmung mit den Büchern der Kontrole ergab.

Wechsel.

In gleicher Weise wie die Werthschriften wurden die diskontirten Wechsel kontrolirt.

Von den angekauften auf l 7 /8°/o ,, 2 »/o ,, 2 1 /8°/o _ 2V4°/o ,, 28/8% _ 2 1 /2°/o ,, 28/8°/o ,, 2 3 /4°/o ,, 2 7 / 8 °/o ,, 3 »/o 3llt°lo .

n ,, 3V2°/o

Fr. 12,290,258.

.

.

Fr.

,, .

.

,, .

.

,, .

.

,, .

.

,, ' .

.

,, .

.

,, .

.

,, ,, .

.

n .

.

,, Total

70 entfallen 100,000 1,981,527 303,978 250,000 538,500 3,928,408 507,234 2,488,582 936,505 1,052,677 50,000 152,847

Fr. 12,290,258

entsprechend einem durchschnittlichen Diskonto von 2 1 /a°/o.

Spezialfonds.

1. I n v a l i d e n f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1885 : Werthschriften .

. Fr. 2,088,130.44 Baavsaldo .

128.94 fl Kapitala.blösungen .

.

.

.

.

Fr. 2,088,259. 38 ,, 85,700. -- ~¥r. 2,002,~559T38

Kapitalanwendungen: 4°/o Zürcher Staatsobligationen (durch Konversion) .

.

. F r . 40,000. -- 33/4 Kassascheine der bernischenHypothekarkasse (durch Konversion) . ,, 30,000.-- 2 Va °/o Schuldschein des Kantons Aargau . ,, 1,567,600. -- Vermehrung des Baarsaldo

Fr. 1,637,600. -- ,, 120,166.17 ,, 1,757,766. 17 '" ""

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften .

. Fr. 3,640,030.44 Baarsaldo . ,, 120,295.11 ~ Fr. 3,760,325. 55

666

2. G r e a u s - I n v a 1 i d e u f o n d.

Stand auf 31. Dezember 1885: Werthschriften .

. Fr. 4,281,636.58 Marchzinse .

. \ . ,, 50,589. 10 Baarsaldo . ,, 134. 56 Fr. 4,332,360. 24 ,, 373,112. 23

Kapitalablösungen

Fr. 3,959,248. 01 Kapitalanwendungen : 33/4°/o Obligationen der Zürcher Kaotonalbank (durch Konversion) . Fr. 100,000. -- 33/4 % Obligationen der basellandschaftlichen Kantonalbank (durch Konversion) .

. ,, 100,000.-- 3 3 /4°/o Kassascheine der bern. Hypothekarkasse (durch Konversion) . ,, 107,950. -- Vermehrung d. Baarsaldo

Fr. 307,950. -- ,, 236,181.75 Fr. 544,131.75

Weniger : Verminderung der Marchzinse .

,,

50,589. 10 __

fl

493,542. 65

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften Baarsaldo

.

.

.

Fr. 4,216,474.35 ,, 236,316.31 Fr. 4,452,790. 66

667

3. S c h u l f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1885: Werthschriften .

. Fr. 513,425.91 Baarsaldo .

.

. ,, 571. 37 Kapitalablösungen Kapitalanwendungen : 4% Berner Staatsobligation. .

.

. Fr.

38/4% Kassascheine der bernischen Hypothekarkasse (wovon Fr. 16,000 durch Konversion) .

.

. Fr.

42,200. --

~FÏ.

,,

13,200. -- 109.75

Vermehrung d. Baarsaldo

Fr.

,,

513,997. 28 17,000. --

Fr.

496,997. 28

,,

43,309. 75

Fr.

540,307. 03

Fr.

87,727. 94

,,

1,818. 70 ~~~

Fr.

89,546. 64

1,000.--

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften .

. Fr. 539,625.91 Baarsaldo .

.

. ,, 681.12

4. C h a t e l a i n f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1885: Werthschriften .

. Fr.

87,217.90 Baarsaldo . ' .

,, 510.04 Kapitalanwendungon : 4% Berner Staatsobligationen .

.

. Fr.

Weniger : Verminderung des Baarsaldo .

. ,, Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften .

. Fr.

Baarsaldo . ,,

2,000. -- 181. 30

89,217.90 328. 74

668 <*.

5. S c h o c h ' scher S c h u l f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1885: Wei-thschriften .

. Fr.

Baarsaldo .

.

. ,,

71,500. -- 253 74 Fr

Kapitalablösungeu Kapitalanwendungen : 4% Berner Staatsobligationen .

.

. Fr.

8 3 /4°/o Kassaschein der bernischen Hypothekarkasse (durch Konversion) .

,,

Fr.

70,253. 74

3,000. --

1,500. --

Fr.

Weniger: Verminderung des Baarsaldo .

.

·n

71,753. 74 1,500. --

4,500. --

245. 04

,,

Stand auf 3l. Dezember 1886: Werthschriften .

. Fr.

Baarsaldo ,,

n

4,254. 96

Fr.

74,508. 70

Fr.

8,562. 50

74,500. -- 8. 70

6. C u l m an n f o n d.

Stand auf 31. Dezember 1885: Werthschriften .

. Fr.

5,000. -- Anlage bei einer Bank . ^ 3,562. 50 Kapitalanwendungen : Anlage bei einer Bank

.

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschrifteu .

. Fr.

Anlage bei einer Bank . ,,

.

.

,,

977. 85

5,000. -- 4,540. 35 Fr.

9,540. 35

669

7. Wi n k e l r i e d f o n d.

Stand auf 31. Dezember 1885: Werthschriften .

. Fr. 15,000. Anlage bei einer Bank . ,, 1,480. 50

Kapitalablösungen

.

.

.

.

.

Fr.

,, ~Fr.

16,480. 50 5,000. -- ïî,480~50

n

533,570. 15

Kapitalanwendungen : 33/4°/o Kassaschein der bernisehen Hjpothekarkasse (durch Konversion) .

.

.Fr.

5,000. -- Antheilschein der Schweiz.

250. -- Alters- und Sterbekasse ,, 894. 40 Anlage bei einer Bank ,, 6,144. 40 Fr.

Baarsaldo .

.

. ,, 527,425. 75 Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften .

. Fr. 15,250. -- Anlage bei einer Bank . ,, 2,374. 90 Baarsaldo ,, 527,425. 75 Tfr

545,050. 65

8. B d l i b a c h s t i f t u n g .

Stand auf 31. Dezember 1885: Werlhschriften .

. Fr.

1,000. -- Anlage bei einer Bank . ,, 287. 10 T?-

Kapitalablösungen

·n

1,287. 10 1,000. ·

287. 10

Fr.

Kapitalanwendungen : 38/4°/o Kassaschein der bernischen Hypothekarkasse (durch Konversion) .

.

.Fr.

Anlage bei einer Bank ,,

1,000. -- 80. 35 ·n

Stand auf 31. Dezember 1886 : Werthschriften .

. Fr.

Anlage bei einer Bank . ,,

1,080. 35

1,000. -- 367. 45 1,367. 45

Pr

Bundesblatt. 39. Jahrg. Bd. I.

46

670 9. H ü l f s f o n d für S c h w e i z . W e h r m ä n n e r .

Stand auf 31. Dezember 1885: Anlage bei einer Bank .

Kapitalablösungen .

.

.

.

.

.

.Fr.

.

.

27,609. 85 162. --

Fr.

27,447. 85

Kapitalanwendungen : Anlage bei einer Bank Stand auf 31. Dezember 1886: Anlage bei einer Bank .

n

.

.

. F r .

834. 55 28,282. 40

10. S c h u t z b a u t e n f o n d .

Stand auf 31. Dezember 1885: Anlage bei Banken Fr.

Kapitalablösungen ,,

209,606. 94 4,750. 07

Stand auf 31. Dezember 1886 :

204,856. 87

Fr.

11. A l l g e m e i n e r S c h u t z b a u t e n f o n d .

Stand auf 31. Dezember Werthschriften .

Anlage bei Banken.

1885: . Fr. 50,000. -- . ,, 201,160. 47 Fr.

Kapitalanwendungen : Anlage bei Banken

.

,,

251,160. 47 13,046. 80

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften .

. Fr. 50,000. -- Anlage bei Banken . ,, 214,207. 27 Fr. 264,207. 27

671

12. U n t e r s t u t z u n g s f o n d für B e a m t e des internationalen Postbureau.

Stand auf 31. Dezember 1885: Werthschrifteu .

. Fr. 30,000. -- Anlage bei einer Bank . ,, 2,313. 30 Fr.

32,313. 30 Kapitalablösungen ,, 6,000. -- Kapitalanwendungen: 33/4°/o Kassaschein der bernischen Hypothekarkasse (durch Kon- .

version) .

.

. Fr.

Anlage bei einer Bank ,, Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften .

. Fr.

Anlage bei einer Bank . ,,

Fr.

26,313. 30

,,

7,288. 90

Fr.

33,602. 20

5,000. -- 2,288. 90

29,000. -- 4,602. 20

13. U n t e r s t ü t z u n g s f o n d für B e a m t e des internationalen Telegraphenbüreau.

Stand auf 31. Dezember 1885: Werthschriften .

. Fr. 30,000. -- Anlage bei einer Bank . ,, 2,313. 30 Fr.

32,313. 30 Kapitalablösungen .

.

.

.

. ,, 5,000. -- Kapitalanwendung : 33/*°/o Kassaschein der bernischen Hypothekarkasse (durch Konversion) .

.

. Fr.

Anlage bei einer Bank ,,

Fr.

5,000. -- 1,288. 90 ,,

Stand auf 31. Dezember 1886: Werthschriften .

. Fr.

Anlage bei einer Bank . ,,

27,313. 30

6,288. 90

30,000. -- 3,602. 20 Fr.

33,602. 20

672 14. B r u n n e r ' s c h e s L e g a t für die m e t e o r o l o g i s c h e C e n t r a l a n stal t.

Stand auf 31. Dezember 1886, Baarsaldo

. Fr. 97,316. --

Gleichzeitig mit der Verifikation der Werthschriften fand auch eine solche des Spezialfonds statt, welche ebenfalls vollständige Uebereinstimmung mit den Büchern dei- Finanzkontrolle ergab.

Depots und Kautionen. .

a. D e p o,t s.

Als neu hinzugekommen ist zu verzeichnen ein Depot des politischen Departements, bestehend aus dem Erlös aus der Liquidation des ehemaligen Generalkonsuls J. Hitz in Washington.

Weitere Mutationen fanden nicht start.

O

~

b. K a u t i o n e n .

Es wurden im Laufe des Berichtjahres herausgegeben: Eine s. Z. hinterlegte Kaution für Erstellung einer Telephonleitung in Zürich, infolge Uebernahme des dortigen Telephonnetzes durch den Bund ; Die Amtsbürgschaften von vier Beamten, welche infolge ihrer veränderten Stellung nicht mehr zu einer Kaution verhalten werden.

Dagegen kamen hinzu : Die Kautionen von zwei Geschäftsfirmen für Anfertigung von Druckarbeiten.

Der Direktion der Gotthardbahn wurden Titel herausgegeben im Betrage von Fr. 913,080 als deren Ersatz neu hinterlegt wurden .

.

· 954,030 Somit Vermehrung Fr.

40,950

welche Vermehrung indessen lediglieh auf einer günstigeren Kursnotirung des Ersatzes gegenüber den frühern Titeln beruht.

Der Bestand der Kaution beträgt auf Ende 1886 nach dem Kurswerthe berechnet Fr. 3,515,276.

673

Staatsanleihen.

Von den zur Rückzahlung ausgeloosten Obligationen des eidgenössischen Anleihens von 1880 waren auf 31. Dezember 1886 noch nicht zur Einlösung vorgewiesen worden : Von der IV. Amortisationsserie .

. Fr. 1,000 »

»

VI.

"

' ' Zusammen

* ° Fr. 55,000

An Coupons waren auf den gleichen Zeitpunkt noch ausstehend pro 30. Juni 1883 .

.

.

. Fr.

80 ,, 31. Dezember 1883 . ,, 140 ,, 30. Juni 1884 .

.

.

. ,, 140 ,, 31. Dezember 1884 . ,, 550 ,, 30. Juni 1885 . ,, 880 ,, 31. Dezember 1885 . ,, 990 ,, 30. Juni 1886 . ,, 5,570 31. Dezember 1886 . ,, 155,330 Zusammen

Fr. 163,680

Von den älteren Anleihen stehen noch aus : Vom Anleihen von 1857, Obligationen und Coupons Fr. 1931. 25 ,, ,, ,, 1871, Zinscoupons .

.

. ,, 1395. -- Zusammen

Fr.

3326. 25

· Umschreibungen von Obligationen der Serien C und eidg. Anleihens von 1880 fanden folgende statt: Umschreibungen von Inhabertiteln auf den Namen .

,, ,, nominativen Titeln auf den Inhaber ,, ,, ,, ,, auf andere Eigenthümer .

D des . 104 .

28 .

31

Zusammen 163 Verschiedenes.

Zu der im Réglemente über die Finanzverwaltung vorgesehenen Kontrolirung der Zahlungs- und Verrechnungsmandate, der Abrechnungen über den internationalen Postverkehr und der Zahlungsanweisungen für Vorschüsse an die Postkassen gesellte sich im Berichtjahre die Verifikation und Visirung der Bordereaux über

674

Einlösung alter Banknoten, gemäß dem bezüglichen Regulativ vom 13. Oktober 1885.

Es gelangten zur Behandlung : 1 ) Zahlungs- u n d Verrechnungsmandate .

.

.

. 4036 2) Abrechnungen über den internationalen Postverkehr . 130 3) Zahlungsanweisungen für Vorschüsse au Poatkassen . 234 4) Bordereaux über Einlösung alter Banknoten .

. 1612 Total

60Ì2

Ueber die Veränderungen im Bestände der Werthschriftenschränke und das Resultat der am Jahresschluß stattfindenden Verifikation sämmtlicher Werthschriften, Spezialfonds, Depots und Kautionen, sowie über die Inspektionen der eidgen. Staatskasse wurden regelmäßig genaue Verbalprozesse aufgenommen, deren Zahl sich gegenüber 101 im Vorjahr auf 59 beläuft.

Die Führung der Inventarien vollzieht sich gemäß der Verordnung vom 26. November 1881 in geordneter Weise.

Militärsteuer.

Ertrag und Bezug.

Ueber die Ergebnisse betreffend Anlage und Bezug des Militärpflichtersatzes gibt die beiliegende Tabelle Aufschluß.

Aus derselben ist zu entnehmen, daß, während die Zahl der im wehrpflichtigen Alter befindlichen Männer um 664 zugenommen, die Zahl der Eingeteilten sich um 1729 vermindert hat; dieser Verminderung gegenüber steht eine Vermehrung der Dienstbefreiten von 2393. Im Einklänge damit steht die Vermehrung der Taxirten um 1649. Das prozentuale Verhältniß der Dienstbefreiten zur Gesammtzahl der im wehrpflichtigen Alter stehenden Männer hat abermals um 0,44 °/o zugenommen, ebenso dasjenige der von der Ersatzpflicht Befreiten zu den Dienstbefreiten um 0,25 %.

Im Allgemeinen sind diese prozentualen Verhältnisse bei den einzelnen Kantonen nicht wesentlich anders als im Vorjahre. Vermehrungen erzeigen sich bei 13 Kantonen, Verminderungen bei 12 Kantonen ; über dem Durchschnitt von 4,95 °/o stehen Waadt mit 18,41 °/o, Obwalden mit 12,66 °/o, Tessin mit 12,45 °/o, Uri mit 7,24 °/o, Wallis mit 7,08 °/o, Nidwaldeu mit 6,01 °/o, Freiburg mit 5,58 °/o.

Zu Seite 674.

Auszug aus den Stammkontrolen auf 1. Janm x 1886.

Ha Lt>e Ersatzstewer.

üiensttoefreite.

Total der Männer im wehrTotal pflichtigen der Alter laut Eingeteilten Stammkontrolen.

Kantone.

Total der Dienstbefreiten.

Prozent der Dienstbefreiten zur Gesammtzahl laut Stammkontrolen.

Prozent der von der Ersatzpflicht NichtPro 1885 bezahlte Befreiten taxirte.

Steuerbeträge.

zu den Diensthefreiten.

Taxirte.

Fr.

Zürich Bern Luzern uri Schwyz .

.

Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt .

Basel-Landschaft .

Schaffhausen . .

Appenzell A. Rh.

Appenzell I. Rh. .

S t . Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau . . . .

Thurgau Tessin Waadt 1 Wallis Neuenburg Genf

. .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

·

Total Laut Geschäftsbericht pro 1885 Total auf 1. Januar 1885 . .

51,096 81,673 19,729 2,631 8,829 2,047 2,101 5,580 3,712 18,225 13,294 10,910 9,264 5,135 8,557 2,149 38,692 17,847 35,951 16,498 26,837 38,448 18,797 16,762 12,233

25,383 35,204 9,453 1,084 3,745 1,249 1,269 2,963 1,839 7,223 7,229 4,311 5,197 2,778 4,019 1,100 17.948 7,705 16,198 8,195 7,289 23,219 7,675 7,397 6.134

25,713 46,469 10,276 1,547 5,084 798 832 2,617 1,873 11,002 6,065 6,599 4,067 2,357 4,538 1,049 20,744 10,142 19,753 8,303 19,548 15,229 11,122 9,365 6,099

466,997

215,806

251,191

50.32 56.89

52.09 55 57.58 38.98

39 BÖ 46 DO 50.46 60.87 45.62 60.39

43.90 45.90 53.03 48.8!

53.61 56.83 54.94 50.83 72.84

39.61 59.12 55.87 49.95 53.79

25,173 44.818 9,960 1,435 4,908 697 782 2,522 1,791 10,388 6,028 6,487 3,868 2,284 4,383 1,030 20,173 9,759 19,084 8,139 17,114 12,426 10,335 9,228 : 5,950 ,

540 1,651 . 316 112 176 101 50 95 82 614 37 112 199 73 155 19 571 383 669 164 2,434 2,803 787 137 149

238.762 .' 12,429

2.10 3.55 3.08 7.24 3.46 12.66

6.0l 3.63 4.38 5.58 0.61 1.70 4.89

3.10 3.42 1.81 2.76 3.78 3.39 1.98 12.45 18.41

7.08 1.46 2.44

4.95

]

466,333

217,535

248.798

53.36

i

237,113 i

11.685 ' 4.70

199,679.

185,385.

43,915.

5,212.

13,647.

3,250.

2,580.

17,050.

10,196.

42,614.

28,992.

62,664.

18,782.

18,265.

22,117.

3,336.

87,713.

48,379.

76,087.

36,523.

40,'825.

74,608.

28,458.

78.341.

71.357.

05 48 92 92 64 15 63 20 75 40 93 22 97 32 25 23 10 03 59 10 62 99 32 35 10

Pro 1886 muthm ißliche Steuerl eträge.

') Approximativ rückständig bei Xid walden Fi. 25 X), Xeaenbnrg Fr. 3UOO: di« Schlußrechnung von Solothnrn fei ilt ebenfalls.

Kantone.

.

*f

Fr.

205,844. 55 213,495. 65 47,416. 50 4,915. 45 16,669. 50 3,255. 60 0 2,500. -- 16,2'52. 20 10,453. 89 43.236. 50 !) 32.300. -- 63,307. 50 18,741. 05 17,348. 66 23,106. 81 3,372. 53 97.546. 75 46,497. 73 81,742. 07 37,550. 10 38,986. 98 82,788. 67 27,874. 05 *) 78,000. -- 57,7^3. 03

202,761.

199,440.

45,666.

5,064.

15,158.

3,252.

2,540.

16,651.

10,325.

42,925.

30,646.

62,985.

18,762.

17,806.

22,612.

3,354.

92,629.

47,438.

78,914.

37,036.

39,906.

78,698.

28,166.

78,170.

64,555.

1,219.986. 26 « 1,270,95^5. 77 pro 1884 1,209.225. 40

Durchschnitt von 1885 und 1886.

DurchDurchschnittlich schnittlich per Kopf per Kopf der der DienstTaxirten.

befreiten.

pro 1885 1,208,38,1. 38

Fr.

80 56 21 19 57 87 31 20 32 45 47 86 01 99 03 38 93 38 83 60 30 83 19 67 07

7.

4.

4.

3.

2.

4.

3.

6.

5.

3.

5.

9.

4.

7.

4.

3.

4.

4, 4 4.

2.

5.

2.

8.

10.

89 29 44 27 98 08 05 36 5l 90 05 54 61 55 98 20 47 68 46 04 17 53 35 58

Fr.

8.

4.

4.

3.

3.

4.

3.

6.

5.

4.

5.

9.

4.

7.

5.

3.

4.

4.

4.

4.

2.

6.

2.

8.

10.

05 45 58 53 09 67 25 60 77 13 08 71 85 80 16 26 59 86 14 55 33 34 73 48 85

1.245,471. 02 '

4. 96

5. 22

pro 1884 nn-i 1885 , 1,208,803. 39 j

4. 86

5. 10

Zürich.

Bern.

Luzern.

Uri.

Schwyz.

Obwalden.

Nidwaiden.

Glarus.

Zug.

Freiburg.

Solothurn.

Basel-Stadt.

Basel-Landschaft.

Schaffhausen.

Appenzell A. Rh.

Appenzell I. Rh.

St. Gallen, Graubünden.

Aargau.

Thurgau.

Tessin.

Waadt, Wallis.

Neuenburg.

Genf.

i i i

i

675 Das Finanzdepartement ^hat die fünf erstgenannten Kantone neuerdings auf die bestehenden Mißverhältnisse aufmerksam gemacht, und sie unter Berufung auf das im Geschäftsbericht für das Jahr 1883 erwähnte Kreisschreiben um ihre Vernehmlassung über die Ursachen dieser unverhältnißmäßig großen Zahl von der Ersatzpflicht befreiter Bürger ersucht.

Uri und Wallis begründen dieselbe mit den ungünstigen ökonomischen Verhältnissen ihrer Kantone ; Tessin mit der großen Anzahl der in Nordamerika befindlichen Kantonsangehörigen. Letzterer Kanton, sowie Obwalden zählen überdies diejenigen Ersatzpflichtigen, welche nicht bezahlen, weil entweder deren Domizil unbekannt, oder weil sie keine Vertreter im Kantone haben, zu der Kategorie der von der Ersatzpflicht Befreiten, ein Verfahren, auf dessen Unstatthaftigkeit bereits früher aufmerksam gemacht worden ist. Im Kanton Waadt werden die Landesabwesenden von einzelnen Taxationskommissionen nicht taxirt, weil ihnen deren Aufenthalt und Vermögensverhältnisse nicht bekannt seien.

Wiewohl die betreffenden Kantone uns die Zusicherung ertheilt haben, unseren Bemerkungen Rechnung tragen zu wollen, haben sich die Verhältnisse im Jahre 1886 nicht wesentlich gebessert, ja theilweise noch verschlimmert.

Wir werden daher fortfahren, diesem Gegenstand unsere fortgesetzte Aufmerksamkeit zu schenken.

Der muthmaßliche Ertrag der halben Ersatzsteuer ist verzeigt mit Fr. 1,270,955. 77 oder um Fr. 62,574. 39 mehr als 1885.

Der Durchschnitt per Kopf der Dienstbefreiten hat um 10 Rp., derjenige per Kopf der Taxirten um 12 Rp. zugenommen.

Die im Rechnungsjahre '1886 erfolgten Ablieferungen der Kantone belaufen sich auf Fr. 1,334,807. 57, Inbegriffen die Rückstände von 1885 im Betrage von Fr. 72,724. 33, und sind um Fr. 99,395.16 höher als im Vorjahre. Gegenüber dem Budget ergibt sich eine Mehreinnahme von Fr. 184,807. 57.

Beim Rechnungsabschluß waren mit den Ablieferungen noch im Rückstand : Ganz: Nidwaiden.

Theilweise: Solothurn und Neuenburg.

Der Generalausweis, welcher gemäß Art. 10 der Verordnung vom 1. Juli 1879 spätestens bis zum 31. Januar des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres eingereicht werden soll, steht noch aus von den Kantonen Luzern, Nidwaiden, Glarus, Solothurn, Waadt,

676 Wallis und Neuenburg. Ueberdies ist zu bemerken, daß trotz wiederholter Erinnerung es noch nicht gelang, den Generalausweis des Kantons Luzern pro 1885 zu erhalten.

Wir haben auch im Berichtjahr durch Beamte des Finanzdepartements eine Inspektion der Ersatzregister in den Kantonen Luzern, Glarus, Freiburg, Baselstadt, Baselland, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf vornehmen lassen. Die Berichte der inspizirenden Beamten lauten im Allgemeinen durchweg günstig.

Diejenigen Kantone, welche die Bestimmungen des Gesetzesüber den Militärpflichtersatz ernstlich gegenüber den Landesabwesenden zur Anwendung bringen, bestehen darauf, daß dieser Steuerbezug auch von sämmtlichen Kantonen durchgeführt werde, um vorkommenden Zahlungsverweigerungen und Keklamationen seitens der Ersatzpflichtigen vorzubeugen. In dieser Hinsicht beschwerten sich einzelne Kantone über den Mangel an Entgegenkommen, den sie bei einzelnen Vertretern der Schweiz hinsichtlich der an sie gestellten Informationsgesuche gefunden hätten. Wir werden nicht ermangeln, hierauf bezügliche Erinnerungen an die betreffenden Stellen abgehen zu lassen.

Mit Befriedigung können wir immerhin konstatiren, daß unsere unterm 27. Oktober 1885 an die Kantone erlassene Einladung, dem Vollzug des Gesetzes über den Militärpflichtersatz gegenüber den Landesabwesenden die erforderliche Aufmerksamkeit zuzuwenden, nicht ohne Erfolg geblieben ist, und daß das finanzielle Resultat dieser Maßregel im Allgemeinen als ein nicht ungünstiges bezeichnet werden kann.

Rekurse.

Die Zahl der eingelaufenen Rekurse und anderweitigen Eingaben ist mit 95 annähernd die gleiche geblieben wie im Vorjahre (98). Von diesen konnten 68 durch das Finanzdepartement erledigt werden, während 26 eine Schlußnahme des Bundesrathes erforderlich machten. Eine Eingabe war bei Abfassung des Berichtes noch unerledigt.

Als Entscheide von prinzipieller Bedeutung sind zu verzeichnen: a. Militärpflichtersatz

von Doppelbürgern. Schlußnahme vom 5. Februar.

Zur Regelung der Frage, in welcher Weise solche Schweizer bezüglich des Militärpflichtersatzes behandelt werden sollen, welche

677

neben ihrem schweizerischen noch ein auswärtiges Staatsbürgerrecht besitzen, haben wir folgenden Beschluß gefaßt: 1) Der im Auslande wohnende Schweizerbürger, der dort Militärdienst zu leisten oder den entsprechenden Militärpflichtersatz zu entrichten hat, sei es, weil er auch dort heimathörig ist, sei es aus irgend einem andern Grunde, ist nicht gehalten, die Militärtaxe in der Schweiz zu bezahlen für die Zeit, wo er, im Ausknde wohnend, daselbst seine militärischen Obliegenheiten erfüllt hat.

2) Dagegen kann ein Schweizer, welcher gleichzeitig Bürger eines andern Staates ist, aber daselbst nicht zu einer militärischen Leistung angehalten wird, sich nicht auf sein doppeltes Heimatrecht berufen, um sich der Entrichlung der Militärtaxe in der Schweiz zu entziehen, selbst für die Zeit, die er im Auslande zugebracht hat.

Eine Ausnahme von dieser Regel machen die in den Vereinigten Staaten von Nordamerika wohnenden Schweizerbürger, indem solche nach Maßgabe des Staatsvertrages vom 25. November 1850 in Betreff des Militärpflichtersatzes der nordamerikanischen Gesetzgebung unterstellt sind.

b. Rekurs von Schmid.

Entscheid vom 27. Juni.

Rekurrent beschwert sich darüber, daß er, obwohl 1854 vor dem 1. Mai geboren, und somit im Landwehralter stehend, gleichwohl angehalten werde, pro 1886 die ganze Militärsteuei- zu bezahlen.

Wir haben, 'gestützt auf folgende Erwägungen, den Rekurs abgewiesen : 1) Die Wehrpflicht erstreckt sich gemäß Art. l der Militärorganisation auf fünfundzwanzig Jahre, indem dieselbe mit detn Jahre beginnt, in welchem der Pflichtige das zwanzigste Altersjahr zurücklegt, und dauert bis zum Schlüsse des Jahres, in welchem er das vierundvierzigste Altersjahr vollendet.

2) Nach Art. 16 und 17 der Militärorganisation erfolgt der Eintritt in das Bundesheer erst nach Vollendung des Rekrutenjahres und der Uebertritt des ältesten Jahrganges des Auszugs zur Landwehr darf nicht vor der Zutheilung eines neuen Jahrgangs zum Auszug geschehen.

3) Die Vorschrift von Art. 258 der Militärorganisation, welcher für das Jahr 1875 die Jahrgänge bezeichnet, aus welchen Auszug

678 und Landwehr gebildet werden, befindet sich mithin vollständig im Einklänge mit den oben angeführten Bestimmungen und hat keineswegs blos vorübergehend Geltung.

4) Aus diesen Vorschriften ergibt sich unzweifelhaft, daß für die Dienstzeit im Auszuge das Jahr des Rekrutendienstes, beziehungsweise das erste Jahr der Wehrpflicht nicht mitzählt, womit auch die bisherige Praxis übereinstimmt.

5) Abgesehen davon schreibt Art. 7 des Bundesgesetzes über Militärpflichtersatz ausdrücklich vor, daß die Pflichtigen erst vom vollendeten zweiunddreißigsten bis zum vollendeten vierundvierzigsten Altersjahre nur die Hälfte des ihnen nach Art. 3 und 4 auffallenden Ersatzes zu bezahlen haben.

6) Der im Jahre 1854 geborene Rekurrent gehört aber, weil nach Mitgabe des Gesetzes nur das Geburtsjahr, nicht aber der Geburtstag in Betracht fällt, für das laufende Jahr noch der auszugspflichtigen Klasse an.

c. Rekurs von Graffenried.

Entscheid vom 7. September.

Es handelte sich um die Frage, ob das gesetzlich vorgesehene Maximum der jährlichen einfachen Steuer eines Pflichtigen von Fr. 3000 im landwehrpflichtigen Alter auf die Hälfte dieses Betrages zu reduziren sei oder nicht.

1) Nach dem Wortlaut von Art. 3, 4, 7 und 8 des Bundesgesetzes über den Militärpflichtersatz kann es keinem Zweifel unterliegen, daß für die Pflichtigen vom vollendeten 32. bis zum vollendeten 44. Altersjahre nicht nur die Personaltaxe und die Ansätze von Vermögen und Einkommen, sondern auch das Maximum des jährlichen Steuerbetrages auf die Hälfte ermäßigt wird.

2) Es ergibt sich übrigens aus der Passung von Art. 7, daß das Maximum von Fr. 3000 nur für die auszugspflichtige Altersklasse vorgeschrieben ist, und eine Steuerverdoppelung nach Maßgabe von Art. 8 besteht zur Zeit nicht.

3) Die Forderung eines Maximums von Fr. 3000 gegenüber Ersatzpflichtigen im landwehrpflichtigen Alter würde die hierdurch Betroffenen in die gesetzlich unzuläßige Ausnahmsstellung versetzen, im landwehrpflichtigen Alter in demselben Maße besteuert zu werden, wie im ausziigsptliehtigen Alter.

d. Rekurs von Wyß.

Entscheid vom 12. Oktober.

1) Art. 12 des Bundesgesetzes betreffend Militärpflichtersatz vom 29. Juni 1878 schreibt vor: Die alljährlich für alle Pflichtigen

679 gleichzeitig vorzunehmende Ersatzanlage, sowie der Bezug des Ersatzes liegt, den kantonalen Behörden ob.

2) Art. 2 der Verordnung vom 1. Juli 1879 über Vollziehung des erwähaten Bundesgesetzes setzt als gleichzeitiges Datum der Ersatzanlage den 1. Mai fest, und schreibt im Weitem vor, daß nach diesem Tage sich die Berechnung der Steuerfaktoren (/Vermögen und Einkommen) zu richten habe.

3) Das vom zürcherisehen Regierungsrathe mit Schlußnahme vom 22. April 1882 angewendete Verfahren, wonach für den Bezug des Militärpflichtersatzes jeweilen das Staatssteuerregister des vorhergehenden Steuerjahres als maßgebend anzunehmen sei, befindet sich, obwohl dasselbe im Allgemeinen zweckmäßig sein mag, nicht im Einklänge mit den oben angeführten Vorschriften und konnte im vorwiirfigen Falle eine unstatthafte Benachteiligung des Besteuerten zur Folge haben.

Aus diesen Gründen wurde der Rekurs begründet erklärt in dem Sinne, daß zur Ersatzsteuer des Rekurrenten für das Jahr 1885 nur dasjenige Vermögen herbeigezogen werden darf, welches er am \. Mai des nämlichen Jahres besaß.

Im vorjährigen Geschäftsbericht haben wir die Reglirung der Frage in Aussicht gestellt, wie es hinsichtlich der Ersatzpflicht gehalten werden solle, in Fällen, wo eingetheilte Wehrpflichtige den Dienst antreten, jedoch aus sanitarischen oder andern Gründen vor Schluß des betreffenden Dienstes durch Verfügung der Militärbehörde entlassen werden.

Nachdem die Antworten der Kantone eingelangt sind, haben wir, um zu einem der Billigkeit möglichst entsprechenden, im Uebrigen der bisherigen Praxis einer erheblichen Anzahl der größern Kantone thunliehst Rechnung tragenden einheitlichen Verfahren zu gelangen, nachfolgende Schlußnahmen gefaßt, welche als Wegleitung beim Entscheide zukünftiger ähnlicher Fälle zu dienen haben : 1) Eingetheilte Wehrpflichtige, welche einem Aufgebote entweder gar nicht Folge leisten, oder am Einriickuogstage wieder entlassen werden, haben für das betreffende Jahr den ganzen gesetzlichen Militärpflichtersatz zu bezahlen.

2) Wehrpflichtige, welche in einen Dienst einrücken, jedoch während der ersten Hälfte des betreffenden Dienstes entlassen werden, bezahlen für das betreffende Jahr die Hälfte der gesetzlichen Ersatzsteuer.

680

3) Wehrpflichtige, welche ihren Dienst mehr als zur Hälfte geleistet haben, dürfen für das betreffende Jahr nicht besteuert werden.

4) Das eidgenössische Militärdepartement ist eingeladen, Anordnungen au treffen, daß vorzeitige Entlassungen den kantonalen Behörden regelmäßig zur Kenntniß gebracht werden.

C. Banknotenkontrole.

Banknotenanfertigung.

Infolge mehrfacher, theilweise nicht unbedeutender Erhöhungen der Emissionssumme, zürn Theil auch wegen stattgefundenen Veränderungen in der Répartition der Emission auf die einzelnen Notengattungen, waren wir genöthigt, im Berichtjahr eine größere Partie Formulare für die 100 Franken Noten drucken zu lassen.

Nach vorhergegangener Konkurrenzausschreibung wurde die Ausführung des Druckes gemeinsam Herrn Max Girarde und der Stämpfli'schen Buchdruckerei in Bern übertragen, welche sich derart in die Arbeitheilten,n, daß ersterer deKupferdruck,k, die letztere den Buchdruck übernahm. Als Druckplatten kamen die bereits in London benutzten Stücke zur Verwendung. Die Druckkosten beliefen sieh auf 52 Franken per Tausend Formulare. Im Monat Dezember fand die letzte Lieferung und die Abrechnung mit den beiden Druckanstalten statt.

Der Text-, Serien- und Nummerndruck wurde, wie bisanhin, von der Stämpfli'schen Buchdruckerei ausgeführt.

Im Oktober erhielten wir Kenntniß von einem in Berlin.stattgefundenen Versuch zur Fälschung von schweizerischen 50 FrankenNoten.

Der Fälscher wurde unmittelbar nach der Erstellung der Platten und vor dem Drucke von Falsifikaten verhaftet und mit 9 Monaten Zuchthaus bestraft. Wir haben uns angelegen sein lassen, durch die schweizerische Gesandtschaft in Berlin die genaueren Verumständungen bei dem Nachahmungsversuch in Erfahrung zu bringen, und werden wir in unserem nächsten Bericht Ihnen das bezügliche Resultat mittheilen können.

Umtausch der alten Noten.

Wie bereits im letztjährigen Bericht bemerkt, war mit dem 1. Februar 1886 der Termin abgelaufen, bis zu welchem die Banken

681 die alten Noten einzulösen hatten. Auf diesen Zeitpunkt waren an alten Noten noch für Fr. 1,738,990. 07 ausstehend, welcher Betrag von den Banken der eidg. Staatskassa einbezahlt wurde.

In Nachachtung von Art. 52 des Banknotengesetzes hat die eidg. Staatskassa an der Stelle der Banken die Einlösungspflicht während eines Zeitraumes von dreißig Jahren, vom 1. Febr. 1886 an gerechnet, übernommen. Bis Ende 1886 wurden von ihr für Fr. 406,140 alte Noten eingelöst. Die meisten Banken lösen ihre eigenen alten, zum Theil auch diejenigen der andern Institute gegen eine mäßige Gebühr auch fernerhin ein, wodurch die Auswechslung wesentlich erleichtert und vereinfacht wird.

Im Hinblick auf das wahrscheinliche Schlußresultat haben wir von dem gedachten Betrage von Fr. 1,738,990. 07 bereits im Laufe des Jahres 1886 eine Summe von Fr. 567,600 dem schweizerischen Invalidenfond zugewiesen, in der Meinung, daß, wenn der Restbetrag von Fr. 1,171,390. 07 zur Einlösung der alten Noten nicht hinreichen sollte, das Fehlende aus dem nämlichen Fond wieder zu entnehmen ist.

Ersatz von defekten neuen Noten.

Von nicht mehr zirkulationsfähigen Noten neuerm Typus wurden bis Ende des Jahres für Fr. 97,050 gegen neue Formulare mit fortlaufenden Serien und Nummern ausgetauscht.

Stand der Emissionsbanken.

Die Zahl der konzessionirte Emissionsbanken erlitt im Jahre 1886 keine Veränderung. An die Stelle der aufgehobenen Solothurnischen Bank trat deren Rechtsnachfolgern!, die Solothurner Kantonalbank, mit der nämlichen Emissionssumme von 3 Millionen Franken.

Der neugegründeten Obwaldner Kantonalbank wurde die Bewilligung zur Notenemission im Berichtjahr ertheilt, dagegen wird dieselbe die Ausgabe erst im Jahr 1887 beginnen.

Im Berichtjahr wurde folgenden Banken eine Erhöhung ihrer Emission bewilligt: der Bank in Basel von 12 auf 14 Millionen Fr.

der Schaffhauser Kantonalbank von l auf Millionen Fr.

der Bank in Luzern von auf 4 Millionen Fr.

682 Dagegen hat die Banque Commerciale Neuchâteloise ihre Emissionssumme von 5 auf 4,2 Millionen Fr. reduzirt. Die gleiche Bank hat auch ihre bisherigen Filialen Locle und Môtiers als Zweiganstalten im Sinne des Banknotengesetzes aufgehoben.

Ebenso ist die Zweiganstalt Winterthur der Bank in Zürich eingegangen.

Auf Ende 1886 ergibt sich gegenüber Ende 1885 eine Mehremission von Fr. 2,200,000.

Die Beilage Nr. l enthält das Verzeichniß der gesetzlichen Emissionsbanken, der Emissionssummen und der Deckungsart.

Banken mit hinfälliger Emission.

Von den Noten der Banken, deren Emission dahingefallen, waren Ende 1886 noch ausstehend: Bank in Glarus Fr. 33,230 Ancienne Banque Cantonale Neuchâteloise ,, 83,840 Caisse hypothécaire du Canton de Fri bourg ,, 3,060 Bank für Graubünden . ,, 9,490 Leihkassa Glarus .

.

.

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.

.

3,670 Eidgenössische Bank ,, 67,850 Banque populaire de la Broyé .

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880 gegen Fr. 225,320 Ende

1885.

Diese noch ausstehenden Noten wurden, weil für den gesammten Notenumlauf nicht mehr in Betracht fallend, in unsern statistischen Tabellen über die Notenbewegung im Jahr 1886 nicht berücksichtigt.

Beziehungen zu den Emissionsbanken, Inspektionen bei denselben und den Depositenämtern.

Auch im Berichtjahr war der Verkehr mit den Emissionsbanken ein angenehmer.

Wochensituationen, Monatsbilanzen und Jahresschlußbilanzen treffen im Allgemeinen rechtzeitig ein und können wir uns über deren Aufstellung nur mit Befriedigung aussprechen. Einer Bank mußte wegen verspäteter Einsendung der Beilagen zu der Jahresrechnung eine Ordnungsbuße von Fr. 50 auferlegt werden.

Zur Seite 082.

Beilage Nr. 4.

Verzeichniss der

1 uummer.

Ordnungs- 1

vom Bundesrathe autorisirten schweizerischen Emissionsbanken auf 31. Dezember 1886.

Firma-

Si. Gallische Kaatonalhank .

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. S t . Gallen Basellandschaftliche Kantonalbank .

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. Liestal Kantonalhank v o n Bern .

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. Bern Zweig anstalten : Thua, Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer, Pruntrut.

4 Banca cantonale ticinese .

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. Bellinzona Zweiganstalten: Locamo, Lugano, Mendrisio.

5 Bank in St. Gallen St. Gallen 6 Crédit agricole e t industriel d e l a Broyé .

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. Estavayer 7 Thurgauische Kantonalbank .

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. Weinfelden 8 Aargauische Bank .

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. Aarau 9 Toggenburger Bank .

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. Lichtensteig Zweiganstalten: Rorschach, St. Gallen.

10 Banca della Svizzera italiana .

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. Lugano Zweiganstalten: Locamo, Mendrisio.

11 Thurgauische Hypothekenbank .

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. Frauenfeld Zweiganstalt: Romanshorn.

12 Grautmndner Kuntonalbank .

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. Chur 13 Kantonal - Spar- u n d Leihkasse .

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. Luzern 14 Banque d u Commerce .

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. Genève 15 Appenzell A. Rh. Kantonalbank Herisau 16 Bank in Zürich Zürich 17 Bank i n Basel .

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. Basel 18 Baok in Luzern .

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. Luzern 19 Banque d e Genève .

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. Genève ! 20 Crédit Gruyérien Bulle 21 Zürcher Kaotonalbank .

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. Zürich Zweiganstalten: Winterthur, Affoltern a./A., Rüti, Uster, Andelfingen, Billach, Horgen, Bauma, Meilen, Dielsdorf.

23 Bank i n Schaff hausen .

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. Schaffhausen 24 Banque cantonale fribourgeoise .

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. Fribourg 25 Caisse d'amortissement de la dette publique .

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. Fribourg ' 26 Banque cantonale vaudoise .

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. Lausanne -27 Ersparnißkasse-des Kantons Uri Altorf 28 Kiiiitonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden .

. Stans 29 Banque populaire d e la Gruyère .

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.

. Bulle i 30 B a n m e cantonale neuchâteloise .

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. Neuchâtel Zweig anstalten: La Chaux-de-Fonds, Locle.

41 Baoque commerciale neuchâteloise .

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. Neuchâtel Zweiganstalt: La Chaux-de-Fonds.

| 32 Schaffhauser Kantonalbank .

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. Schaffhausen ; 33 Glarner Kantonalbank . . . . . . . Glarus 34 Solothurner Kantonalbank .

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. Solothurn Zweig anstalten: Olten, Balsthal.

Total

1 2 3

Frühere Emissionsgamme.

Vom Bundesrath bewilligte Emissions summe.

Fr.

Fr.

Deckungsart.

Kan tonsgarantie.

7,950,000

8,000,000 1,500,000 10,000,000

1,986,670

2,000,000

Werthschriften .

5,000,000 399,410 1,500,000 3,000,000 1,000,000

8,000,000 500,000 1,500,000 4,000,000 1,000,000

Portefeuille.

Werthsehrifteu.

Kan tonsgarau tie.

TI Werthschriften.

1,850,000

2,000,000

T)

750,000

1,000,000

Tt

2,000,000 1,094,300 19,700,000 2,900,000 5,000,000 8,000,000 2,000,000 ·3,000,000 240,000 15,000,000

3,000,000 2,000,000 20,000,000 3,000,000 6,000,000 14,000,000 4,000,000 5,000,000 300,000 15,000,000

Kantonsgarantie.

fi Portefeuille.

Kantousgarantie.

Portefeuille.

700,000 1,891,905 749,910 7,209,565 300,000 300,000 176,280

1,500,000 1,000,000 1,500,000 10,000,000 500,000 500,000 300,000 3,000,000

Werthschriften.

·n Kautonsgarantie.

fi ·n ·fi Werthsch rifiorì.

Kanto nsgarautie.

6,600,000 720,000

--

·fi

7)

Werthschriften.

Portefeuille.

Wei-thsehriften.

Kantonsgarantie.

4,200,000

Portefeuille.

Kantonsgarantie. ,

2,500,000

1,500,000 1,500,000 3,000,000

105,518,040

140,300,000

-- -- --

.

fl

7) ·fi

683

In den Jahresschlußbilanzen wird künftig eine genaue Angabe der aus den Spareinlagen und den Einlagen in laufender Rechnung resultirenden kurzfälligen, d. h. innerhalb acht Tagen zahlbaren Schulden erfolgen.

Die Beilage Nr. 2 enthält die Wochensituationen der Emissionsbanken über die Emission, Cirkulation und gesetzliche Baarschaft im Jahr 1886.

Die Resultate über die Inspektionen bei den Banken und den Depositenämtern sind in der Beilage Nr. 3 nachgewiesen.

Rekurse, grundsätzliche Entscheide.

Anläßlich der Inspektion bei der B a n q u e de G e n è v e wurde die Baardeckung dieser Bank als ungenügend befunden. Die Differenz von Fr. 203, entstanden durch einen starken Notenentzug, war indessen nur eine vorübergehende und zufällige und wurde durch den bald nachher erfolgten Eingang von eigenen Noten wieder beglichen. Das Vorkommniß, das vom Inspektor während seiner Anwesenheit im Kassenlokal konstatirt wurde, konnte nicht als Straffall im Sinne von Art. 48 c des Banknotengesetzes angesehen werden, da demselben weder eine strafbare Fahrlässigkeit, noch eine böswillige Absicht zu Grunde lag. Immerhin wurde die Banque de Genève auf die gemachte Wahrnehmung aufmerksam gemacht, mit dem Hinweis auf die naheliegende Gefahr einer schwereren Gesetzesverletzung bei einer allzu knapp bemessenen Baardeckung der Noten.

Bei der B a n q u e du C o m m e r c e war die Deckung von 60 °/o der Notenemission von 20 Millionen Fr. durch das Wechselportefeuille, zuzüglich die Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken, Cheks u. s. w. während einiger Zeit unzureichend. Die Notenzirkulation betrug ungefähr 151h Mili. Fr., die Portefeuilledeckung circa 11 Va Mili. Fr. und es hätte also letztere vollständig genügt, um den Betrag der im Umlauf befindlichen Noten zu decken. Dazu hatte die Bank an gesetzlicher Baarschaft -- außerhalb der Baardeckung der Noten -- einen Betrag von über fünf Millionen Fr. zur Verfügung, wodurch die günstige Lage des Instituts bezüglich seiner Deckungsmittel genügend dargelegt war.

Immerhin entsprach die Situation dem klaren Wortlaut des Gesetzes, der die Portefeuilledeckung von 60 °/o auf der Emissionssumme und nicht auf dem Notenumlauf fordert, nicht, und wir glaubten deßhalb die Banque du Commerce veranlassen zu sollen, das Fehlende in der Portefeuilledeckung durch einen von den übri-

Beilage Nr. 2.

Zur Seite 683.

Greneral-Situation der

33 gesetzlich autorisirten schweizerischen Emissionsbanken für das Jahr 1886.

Datum.

Notenemission. KotenzJrkulalion. >

2. Januar

9.

16.

23.

30.

,, ,, ,, ,,

6. Februar

13.

20.

27.

,, ,, fl

6. März

13. ,, 20. ,, 27. ,, 3. April 10. ,,

138,084,000 138,041,000 138,041,000 138,029,000 137,756,000 137,632,000 137,675,000 137,675,000 137,799,000 138,100,000 138,100,000 138,100,000 138,100,000 137,900,000 137,800,000 138,100,000 138,100,000 138,100,000 138,100,000 137,700,000 137,700,000 137,650,000

136,531,000 135,968,000 132,828,000 131,059,000 128,462,000 126,158,000 124,202,000 120,721,000 120,187,000 121,212,000 119,345,000

117,636,000

99 98 96 95 93 92 90 88 87 88 86 85 86 90 90 90 91 95 93 91 89 88 90 90 89 90 92 93 91 91 91 89 89 88 89 89 89 89 90 94 93 94 95 96

Geselzliche Baarschaft.

0

o

68,086,000 | 50 50 68,415,000 52 68,802,000 51 67,020,000 51 65,280,000 52 ' 65,750,000 52 65,026,000 64,130,000 53 52 62,754,000 52 62,740,000 52 62,005,000 53 62,202.000 52 61,727,000 61,133,000 49 50 61,826,000 51 62,769,000 50 62,705,000 62,790,000 48 j 50 !

64,074,000 52 ; 65,346,000 54 66,061,000 54 66,137,000 54 66,516,000 67,059,000 54 i 55 67,494,000 55 67,282,000 53 66,805,000 52 66.604,000 54 67,419,000 54 67,713,000 54 67,521,000 56 68,465,000 68,282,000 56 !

68,339,000 57 ' 50 1 68,172,000 55 67,894,000 55 67,672,000 55 67,473,000 54 66,819,000 51 ' 66,258,000 52 | 66,488,000 66,994,000 51 '· 51 !

67,508,000 51 68,455,000 51 68,833,000 50 68,537,000 52 !

70,134,000 52 70,810.000 53 !

71,462,000 53 71,839,000 72,451,000 54 53 ' 71,943.000 51 70,277,000

137,300,000 137,300,000 137,300,000 137,300,000 31. , 7. August 137,300,000 14. ,, 137,300,000 21. ,, 137,300,000 137,300,000 28. ,, 4. September 137,500,000 îi. ,, 137,500,000 18.

,, 137,825,000 25.

138,050,000 138,250,000 2. Oktober 138,250,000 ; 9* 16.

, 138,250,000 138,250,000 23.

,, 30.

,, 138,550,000 6. November 137,500,000 137,650,000 13.

,, 20.

,, 137,850,000 27.

,, 137,950,000 4. Dessein ber 138,445,000 138,500,000 l"n 139,100^000 18.

,, 24.

,, 139,650,000

119,458,000 123,703,000 123,545,000 124,161,000 125,831,000 130,917,000 127,984,000 125,798,000 122,823,000 121,765,000 123,550,000 123.315,000 122,070,000 123,001,000 126,433,000 127,210,000 125,383,000 124,962,000 124,967,000 121,787,000 121,526,000 120,696,000 121,688,000 122,520,000 121,994,000 122,314,000 123,709,000 129,570,000 128,355,000 130,254,000 131,128,000 133,208,000 135,766,000 136,622,000 135,949,000 135,560,000 135,279,000 135,206,000 134,342,000 136,758,000

B

139,950,000

138-969,00.'

99

Durchschnitt

137,886,000

127,064,000

92

* 6 6,723,000

53

Maxima

139,950,000

138,969,000

99

72,451,000

57

Nov.

31. Dez.

18. Dezember

2l. Aug.

85

61,133,000

48

17. ,, 24. ,, 1. Mai

8. ,, 15. ,,

22. ,, 29. ,,

137,250,000 137,250,000 137,250,000 137,250,000 137,250,000

5. Juni

12. ,, 19. ,,

26. .n 3. Juli 10. ,,

17. ,, 24. ,,

31.

31. Dezember 31. Dezember Tag | Minima Tag

137,250,000 5.12.19.

26Juni | 3. Juli

117,636,000 20. März

99 99 99 98 98 98 97 98

2. Jan.

6. 13. 20.

20. Mïrz

3. April

1. Mai.

* Gold 50,336,000 = 40 "/,, (75 %) Silber 16,387,000 = 13 °/u (25 »/o).

Zur Seite 683.

Beilage Nr. 3.

Resultat der Inspektionen bei den Emission sbanken und den kantonalen Depositenämtern im Jahre 1886.

i

Deckung von 60°, o der Emission. (Art. 12 des Gesetzes.)

B aardeckung: 40°/o der Zirkulation.

Datum der Inspektion.

Banken.

Aargauische Bank .

.

.

.

.

16. April 1886 Banque commerciale neuchâteloise . ; 4/6. Mai ,, Banque cantonale fribourgeoise .

.

.

10. ,, Banque cantonale vaudoise .

.

.

.

17- * Crédit Gruyérien .

.

.

.

. : .

18. ,, Banque populaire de la Gruyère .

.

.

19. ,, Caisse d'amortissement .

.

.

.

10. ,, Basellandschaftliche Kantonalbank 24. r Solothurnische Kantonalbank 25. ,, Glarner Kantonalbank .

.

.

.

.

5. Juni ,, Thurgiiuische Kantonalbank .

.

.

.

7- ,, Thurgauische Hypothekenbank 8- * Banque d e Genève .

.

.

.

.

16./18. ,, S t . Gallische Kantonalbank .

.

.

.

1. Juli _ Appenzell A. Rh. Kantonalbank 2- » Toggenburger Bank .

.

.

.

.

3- T 5 Schaffhauser Kantonalbank .

- n -n Bank iri Scbaffhausen .

.

.

.

.

6./7. ,, Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden 16./17. ,, Ersparnißkasse v o n U r i .

.

.

.

19- ,, Crédit agricole et industriel de la Broyé 29. T Banque cantonale neuchâteloise 30. ,, Banque d u commerce .

.

.

.

.

9./11. Aug.

,, Banca della Svizzera italiana 19. ,, Banca cantonale ticinese .

.

.

.

20- , Kantonal-Spar- und Leihkasse Luzern .

23. ,, Bank i n Zürich .

.

.

.

.

.

1./2. De/.

,, Bank i n Luzern .

.

.

.

.

.

3- ,, Kantonalbank v o n Bern .

.

.

.

11- ,, Zürcher Kantonalhank .

.

.

13- ,, Graubündner Kantonalbank .

.

.

.

l 4 - -n '. Bank in St. Gallen 16./18. ,, ' Bank i n Basel .

.

.

.

.

.

22./24. ,,

Emission.

(Art. 10 des Gesetzes.)

Zirkulation.

Gold

4,000,000 5,000,000 1,000,000 10,000.000 300,000 300,000 1,500,000 1,500,000 3,000,000 1^500,000 1,500,000 1,000,000 5,000,000 8,000,000 3,000,000 1,000,000 1,000,000 1,500,000 500,000 500,000 500,000 3,000,000

20,000,000 2,000,000 2,000,000 2,000,000 5,350,000 3,500,000 10,000,000 15,000,000 3,000,000 8,000,000 14,000,000

3,957,900 4,685,550 999,800 9,273,700 299,700 299,900 1,471,750 1.479,650 2,902,100 1,488,900 1,490,100 979,000 4,791,400 7,986,050 2,975,200 996,050 996,050 1,499,950 486,550 490,300 499,750 2,984.000 15,596,800 1,974,550 1,949,000 1,982,950 5,229,050 3,493.800 9,878,850 13,928,950 2,994,150 7,985,600 13,642,000

Wecltselportefcnillc.

\

i

i i

75ü,C 00 j 1,350,C 00 400,C 00 4,000,C 00 120,C 00 120,000 600,(JOO

6oo,qoo

1,200,000 600,000 250,000 400,000 1,520,000 2,300,000 950,000 400,000 350,000 600,000 200,000 185,000 200,000 1,050,000 6,600,000

Zentralstelle.

Silber.

1

!

450,000 i 200,000

--

: i i

...

-- -- -- -- 350,000

-- 150,000 900,000 350,000

-- 50,000

-- -- 15,000

---

80o,obo !

Total.

100,000 200,000

--

800,000 i -- 800,000 -- 1,200,000 1,000,000 1,100,000 300,000 4,000,000 -- -- 6,000,000 -- 1,200,000 2,000,000 500,000 3,750,000 1,850,000

1

!

406,521 397,731

--

-- -- -- -- -- -- -- -- 246,357 -- -- -- -- -- -- -- -- 86,300

1,094,479

--

Nominalwerth.

Total.

Bundesräthl.

Schatzungswerth.

Kantonsgarantie.

--

Kantonsgarantie.

i

1,606,521 1,947,731 400,000 4,000,000 120,000 120,000 600,000 600,000 1,200,000 600.000 600,000 400,000

-- 5,069,542

1,916,357

8,999,948

3,200,000 1,300,000 400,000 400,000 600,000 200,000 200,000 200,000 1,236,300 6,800,000 800,000 800.000 800,000 2,200,000 1,400,000 4,000,000 6,000,000 1,200,000 3,594,479 5,600,000

-- -- -- -- -- -- -- -- --

|| Werthschriftenhinterlage.

Wechsel 1 Wechsel auf mit das Ausland. Faustpfand.

DiskontoSchweizerWechsel.

!

Bemerkung. Die obigen Zahlen enthalten niir die Bestände der Hanptbank, ohne Herbeiziehnng derjenigen der Zweiganstalten.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 6,879,000*

-- -- -- 5,596,904

-- -- -- -- 3,551,110 8,005,828

--

-- 15,811

-- -- -- -- -- --

-- -- --

-- 196,000 198,700

!

-- -- -- -- -- --

-- -- -- -- 120,691

-- -- -- -- -- -- -- -- --

-- -- -- -- -- -- -- --

-- --.

3,944,098

--

-- 1

538.713 1,005,613

--

--

--

--

--

-- 972,000

-- -- 323,000

6,725,513 16,138,221

i

--

-

Kantonsgarantie.

182,280 180,485

-- --

-- -- -- -- -- 600,850

-- -- -- -- 905,680

-- -- 300,390

1,502,000 1,379,000

1,200,700 1,226,870

--

-- --

-- --

-- --

Kantonsgarantie.

D 11

·n ·n

-- Kantonsgarantie.

T)

600,920

-- --

2,451,350

!

-- 603,240

-- --



2,635,690 7,126,780

i

644,000

9,572,414

--

--

-- -- --

11,565,600 -- -- -- 'i

--

-- 31,412

643,000

-- -- -- -- -- ---- -- --

4,686,600

-- --

-- -- -- -- --

10,189,709

1,069,070

-- --

--

-- -- 668,000

-- -- -- --

5,997,318

911,965

2,116,275

-- -- -- -- --

Kantonsgarantie.

-- · Kantonsgarantie.

n -- Kantonsgarantie.

-- -- -- Kantonsgarantie.

-- -- Kantonsgarantie.

7!

!

n

--

:

*) Jnkl. Noten der andern schweizerischen Emissionsbanken, rescriptions de l'état nnd chèqnes.

Kantonale Depositenämter.

Die^ Untersuchungen wurden vorgenommen : Am 11. Mai bei dem t'reiburgischen , am 8. Juui bei dem thurgauischen, am 6. Juli bei dem schaffbausischen, am 21. August bei dem tessinischen, am 4. Dezember bei dem luzernischen, und ami; 15. Dezember bei dem st. gallischëncDepositenamt. Die Verifikation des Titelbestandes und die Prüfung der Anlage und Haltung der Kontrolen gaben zu keinen Aussetzungen Veranlassung.

Zentralstelle der Konkordatsbanken.

Die"am 2. Juni vorgenommene Inspektion ergab die genaue Uebereinstimmung der Buchsaldi mit den Eflektivbeständen. Der Effektivbestand war zusammengesetzt aus: Fr. 2,100,000 in Gold, ,, 3,300,000 in Silber.

1

Total

i

Fr. 5,400,000.

.

684

gen Kfissabeständeii getrennt gehaltenen und gebuchten Baarbetrag zu ergänzen. Nach ungefähr zehn Tagen hatte das deckungsfähige Wechsolportefeuille wieder die vorschriftsgemäße Höhe erreicht.

Dasselbe betrug auf 31. Dezember 1886 annähernd 17 Mili. Fr.

Mit Bezug auf das soeben erwähnte Vorkommniß bei der Banque du Commerce glauben wir bemerken zu sollen, daß nach unserer Ansicht die Forderung von Art. 12 des Gesetzes, 60 °/o der N o t e n e m i s s i o n statt der umlaufenden Noten zu decken, eine den vernünftigen geschäftlichen Regeln zuwiderlaufende ist und unter umständen von einer Bank, bei der absoluten Integrität ihrer ökonomischen Lage, unmöglich erfüllt werden kann. Durch diese Vorschrift wird die Deckungspflicht ausgesprochen für eine in Wirklichkeit nicht bestehende und demgemäß auch nicht deckungsbedürt'tige Verbindlichkeit -- bei der Banque du Commerce handelte es sich um einen Betrag von nicht weniger als 4 Va Mili. Fr. -- während der Art. 10 des Gesetzes eine Baardeckung von 40 °/o der im U m l a u f b e f i n d l i c h e n N o t e n vorschreibt und auch die Kantone, gemäß dem von ihnen ausgestellten Verpflichtungsscheiu nur den durch die Baarschaft nicht gedeckten Betrag der a u s s t e h e n d e n N o t e n bis auf 60 °/o der Emission in die Konkursmasse zur Befriedigung der Notengläubiger einzuwerfen haben.

Sodann kann bei einer andauernden, intensiven Geschäftsstockung eine Bank einfach außer Stande sein, ihr Portefeuille durch passendes Material speisen, beziehungsweise ergänzen zu köonen, bei gleichzeitiger beständiger Zunahme ihrer Baannittel, oder es kann eine Bank, im Interesse der sofortigen Ein lös barkeit ihrer Noten, die Diskontirung von Wechseln zeitweilig sistiren, beziehungsweise einschränken, ohne dadurch zu einer Reduktion der Emissionssumine sich veranlaßt zu sehen Auf 1. Februar 1886 hatten die Banken den Gregenwerth ihrer noch ausstehenden alten Noten an die eidg. Staatskassa einzuzahlen.

Mehrere Banken waren der Meinung, daß diese Bestimmung des Art. 52 des Gesetzes nur diejenigen Noten betreffe, deren Werth in der gegenwärtig gesetzlichen Währung bezeichnet und die auf den benannten Zeitpunkt noch einen Bestandteil der geset/lich bewilligten Emissionssumme bilden.

Demzufolge wurde von den gedachten Banken der Gegenwerth für diejenigen Noten, auf welche
die vorerwähnten Voraussetzungen nicht zutrafen, nicht eingezahlt. Wir konnten die Anschauungsweise dieser Institute jedoch nicht theilen, sondern hielten daran fest, daß nach dem Sinne des zitirten Art. 52 für alle ausstehenden alten Noten der konzessionirten Emissionsbanken, ohne Unter-

685

schied ihrer Stipulation und ihrer Behandlung beziehungsweise Einreihung in den Bilanzen der Gegenwerth an die eidg. Staatskassa zu leisten sei.

Ebenso wurden die sog. ,,buoni di cassa" der beiden tessinischen Emissionsbanken als den Banknoten gleich zu achtende, umlaufenden Geldzeichen angesehen und die beiden Institute zur Einzahlung ihres Gegenwerthes angehalten. Die betreffenden Banken haben sich unsern Beschlüssen unterzogen.

Einige Banken glaubten, anläßlich der oben erwähnten Einzahlungen, ihre Anspruchsreohte auf den Rest beziehungsweise auf den zur Noteneinlösung nicht verwendeten Betrag dieser Einzahlungen für den Fall geltend machen zu sollen, als innerhalb 30 Jahren, vom 1. Februar an gerechnet, in Folge Veränderung der gegenwärtigen Bundesgesetzgebung über das Banknotenwesen ihnen die ßefugniß zur Notenausgabe ganz oder theilweise würde entzogen werden.

Wiewohl eine Erörterung dieser Frage im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung als verfrüht erachtend, erwiderten wir den betreffenden Banken, daß der Art. 52 des Gesetzes sich über die Verwendung des eingezahlten Gegenwerthes der, alten Noten in so bestimmter Weise ausspreche, daß die Deutung, welche die Banken der gedachten- Bestimmung glauben unterlegen zu sollen, als nicht zulässig · erachten werden könne.

Ein Rückforderungsrecht für den Rest des eingezahlten Betrages könnte nur auf Grundlage eines neuen gesetzlichen Erlasses, der die Wirksamkeit des mehrerwähnten Art. 52 aufhehen würde, geschaffen werden.

Einer Bank wurde auf ihre Anfrage, ob es ihr gestattet sei, die Deckung für eine ihr von einer andern Bank gemachten Sendung eigener Noten durch einen Dritten für ihre Rechnung leisten zu lassen, erwidert, daß dieses Verfahren mit dem Gesetze nicht im Widerspruch sich befinde, sobald die Deckung in Nachachtung der Vorschriften des Art. 22 des Gesetzes erfolge.

Wirthschaftliche Erscheinungen.

Auch das Jahr 1886 hat gegenüber dem Vorjahr keine besonders bemerkenswerthen Schwankungen und Veränderungen in unserem Geld- und Kreditwesen aufzüweisen. Die Stagnation im Wirthschafts- und Verkehrsleben, die seit einer Reihe von Jahren den Gegenstand allgemeiner Klage bildet, dauerte auch im Berichtjahre fort.

Bundesblatt. 39. Jahrg. Bd. I.

47

686

Daß die Geldinstitute durch diese Zustände in nachtheiliger Weise betroffen werden, ist selbstverständlich. Die Wirkungen zeigen sich in der Abnahme der Umsätze bei gleichbleibender oder vermehrter Konkurrenz, in der Verminderung des Geldwerthes und in der erhöhten Gefahr vor Verlusten. Der für die Emissionsbanken aus der Notenausgabe sich ergebende Nutzen wird vielerorts durch bedeutende Steuern erheblich geschmälert. Der Nutzen aus der Notenausgabe ist übrigens bei den 33 Emissionsbanken ein sehr verschiedener und ist abhängig, abgesehen von der bedeutenden Verschiedenheit in den vorhandenen verfügbaren Baarbeständen, einerseits von der Deckungsart der 60 °/o der Notenemission, andererseits von dem Geschäftskreis der Banken.

Im Berichtsjahr ist, wie bereits angeführt, die Emissionssumme um 2,2 Millionen Franken, d. h. auf Fr. 140,300,000 gestiegen. Die Vermehrung ist keine auffällige und besonders die Erhöhung der Emission der Bank in Basel um 2 Millionen Franken entsprach einem auf dem dortigen Platz schon längst sich geltend machenden Bedürfniß. Anerkennend darf das Vorgehen der Banque Commerciale Neuchâteloise erwähnt werden, welche in richtiger Erkenntniß der Ansprüche ihres Verkehrsgebietes eine Reduktion ihrer Emissionssumme um Fr. 800,000 vorzunehmen beschloß.

Im abgelaufenen Jahr betrug die durchschnittliche Notenzirkulation 92,1 % von der durchschnittlichen Emissionssumme, im Maximum 99,3%, im Minimum 85,2%. In den letzten Jahren hat sich das prozentuelle Verhältniß zwischen Emission und Zirkulation beständig erhöht und die direkten Notensendungen unter den Emissionsbanken haben abgenommen.

Diese Zahlen, in Verbindung mit der Thatsache, daß die Fluktuationen des Notenumlaufes nach unten und oben Jahr für Jahr in die nämlichen Perioden fallen, beweisen neuerdings, daß die Höhe des Notenumlaufes keineswegs von willkürlichen Maßnahmen der Bankverwaltungen abhängt und daß die den Banken bewilligte Emissionssumme aus den Bedürfnissen des Verkehrs hervorgegangen ist. So lange sodann die gesetzliche Verpflichtung zur sofortigen Einlösung der Noten besteht und dieser Verpflichtung nachgelebt wird, kann von einer wirklichen Notenüberfluthung wohl nicht gesprochen werden. Wir wollen deßhalb nicht unterlassen, wiederholt zu betonen, daß wir aus diesem und andern Gründen die Ausführung des Gedankens einer a b sol u t en Kontingentirung der Gesammtemission, der in letzter Zeit wieder öfters geäußert worden ist, nicht empfehlen könnten.

687 Wir glauben übrigens kaum zu irren, wenn wir annehmen, daß unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen das Maximum der Gesammternission annähernd erreicht sein wird und b e d e u t e n d e Erhöhungen schwerlich mehr eintreten werden.

Im Berichtjahr hat sich der durchschnittliche Baarvorrath gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Millionen Franken vermehrt, ist dagegen in seinem prozentualen Verhältniß zur durchschnittlichen Zirkulation um 0,6 °/o zurückgegangen. Das letztere betrug im Jahr 1886 52,5 °/o gegen 53,1 °/o im Jahr 1885, das Maximum 56,6 °/o, das Minimum 48 °/o. Aus der Vergleichung des Jahres 1883, dem ersten Jahre der vollen Wirksamkeit des Banknotengesetzes, mit den spätem Jahren ergibt sich die unerfreuliche Thatsache, daß dieses prozentuale Baarschaftsverhältniß in stetem Rückgang begriffen ist. Ende 1886 war der Goldbestand 50,3 Millionen Franken (Vermehrung gegen Ende 1885 2,7 Millionen Franken), der Silberbestand 16,4 Millionen Franken (Verminderung gegen Ende 1885 1,6 Millionen Franken).

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie den Nachweis über die durchschnittliche Emission, Zirkulation, gesetzliche Baarschaft und übrige kurzfällige Verbindlichkeiten der Emissionsbanken in den Jahren 1881 bis 1886 (unter theilweiser Berichtigung unserer Angaben im letztjährigen Bericht).

Jahr.

a t^ -M =§

Durchschnittliche Emission.

N« :_
·ö

1881 i 1882 1883 1884 ! 1885 1886

36 29 32 33 33 33

Durchschnittliche Zirkulation.

> der

Emission.

Durchschnittliche gesetzliche Baarschaft.

'/· der Zirkulation,

Andere kurzfällige Verbindlichkeiten.

bindlichkeiten-.

°/o Baarschaft gegenüber dem Total der kurzfalligen Verbind! i chlceiten.

Emission, Zirkulation, gesetzliche Baarschaft und Übrige kurzfällige Verbindlichkeiten der schweizerischen Emissionsbanken von 1881 bis 1886.

Total der kurzfälligen Ver-

A-togfei-urulete Ta/usencle Franken.

112,386

99,401

88,4

42*851

43,1

102,628

88,693

86,4

46,289

52,2

71,846

160,539

28,8

108,018

96,873

89,7

57,407

59,3

73,073

169,946

33,8

128,522

114,017

88,7

63,569

55,8

78,983

193,000

32,9

135,902

123,431

90,8

65,511

53,1

78,843

202,274

32,4

137,886

127,064

92,1

66,723

52,5

81,614

208,678

32,0

688

B e m e r k u n g e n . Vom Jahr 1882 an ersrheinen nur die gesetzlich autorisirten Emissionsbanken.

Die andern kurzfälligen Verbindlichkeiten, nach dem Stand auf Ende des Jahres berechnet, bestehen aus: den Giro- und Cheques-Conti, den kurzsichtigen Depositen- und Kassascheinen, 25°/o aller Konto-Korrent-Kreditoren und 25 °/o der Sparkassaeinlagen.

!

689 Wir haben in unserm letztjährigen Bericht auf die bedenkliche Lage hingewiesen, die für die Mehrzahl der Emissionsbanken infolge der Unzulänglichkeit ihrer verfügbaren Baarmittel unter Umständen sich ergeben müßte. Diese Mißstände haben im Berichtjahr in ungeschwächtem, hei einzelnen Banken gegentheils in potenzirtem Maße fortgedauert und dazu beigetragen, auch weitem und solchen Kreisen, welche bis jetzt einer Umgestaltung unseres Notenwesens nicht das Wort reden mochten, die Ueberzeugung aufzudrängen, daß die gefahrdrohende Lage nur durch eine einschneidende Reform beseitigt werden könne.

Die durchschnittliche Baarschaft betrug 52,5 °/o gegenüber der durchschnittlichen Zirkulation, wobei besonders betont werden muß, daß es vorkam, daß das Verhältniß bis auf 48 % zurückging.

Diese Verhältnißzah von 52,5 % wurde nur von 9 Banken erreicht, beziehungsweise überschritten, während die andern 24 Banken unter derselben verblieben. 5 Banken erscheinen mit einem Durchschnitt von 43 und 44 %, wobei zu bemerken ist, daß das Verhältniß zu wiederholten Malen während des Jahres bis auf 42 °/o gesunken war.

Fügen wir nun den in Umlauf befindlichen Noten noch die Summe der übrigen kurzfälligen Verbindlichkeiten, die wir auf mindestens 80 Millionen Franken berechnen, hei, so erhalten wir ein Bild, das weit davon entfernt ist, uns mit Vertrauen in die Aufrechthaltung der Zahlungsfähigkeit der Banken in Zeiten der Bedrängniß erfüllen zu können. Einer Summe von über 200 Millionen Franken kurzfälliger Schulden steht eine frei verfügbare Baarschaft von 15 Millionen Franken gegenüber, Hunderttausende von sofort rückzahlbaren Passiven finden an einigen Orten einen Kassabestand von wenigen Tausend Franken. Es ist, wir glauben dieses hier ausprechen zu dürfen, geradezu unbegreiflich, wie einzelne Banken, durch die Außerachtlassung der wesentlichen und unbeugsamen Forderungen eines vernünftigen und soliden Zettelbankwesens, ihre eigene Existenz in Frage stellen und die Stellung der Gesammtheit gefährden können. Es besteht für uns kein Zweifel, daß, wenn die Fatalität der Zahlungseinstellung bei dieser oder O O jener Emissionsbank eintreten sollte, die Konsequenzen hieraus unverzüglich und unmittelbar auf die andern Banken sich hinübertragen werden und zwar in einem Maße, daß auch seihst für die beständige Zahlungsfähigkeit
der mit stärkern Barbeständen ausgerüsteten Institute Schlimmes zu befürchten wäre.

Die gegen Ende des Berichtjahres aufgetretenen kriegerischen Gerüchte hätten erwarten lassen, daß die Eventualität von bevorstehenden kritischen Zeitläuften einen Theil der Emissionsbanken

690 zu besondern Maßnahmen, im Sinne einer Kräftigung ihrer Baarbestände, veranlassen würde. Leider ist bis jetzt in dieser Richtung nichts Nennenswerthes vorgenommen worden, und es wird diese Thatsache dazu beitragen, bei einer Revision des Banknotengesetzes diejenigen eingreifenden Modifikationen in Aussicht zu nehmen, welche mehr, als dieses bei den gegenwärtigen Bestimmungen deiFall sein würde, geeignet wären, uns über eintretende Schwierigkeiten und Verlegenheiten hinwegzuhelfen.

Auch im Jahr 1886 blieb der Diskontosatz sowohl in der Schweiz als im Ausland während der ganzen Dauer, mit Ausnahme der bekannten Zahlepochen, ein gedrückter, wie dieses aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht: Die Diskontobewegungen von 1851 bis 1886.

Durchschnitt

Frank-

Belgien

Italien

Schweiz_England..Deutsch--

°/°

1851--1860 1861--1870 1871-1880 1881--1885 1851--1885 1885 1886

%>

4,16 3,36 5,32 4,18 4,11 3,95 3,63 5,91 4.61 4,22 3,76 3.61 4,75 3,94 3,34 3,34 3,74 4,89 3,51 3,40 3,87 3,56 5,27 4,14 3,82 3,00 3,28 5,33 3,09 2,92 3,00 2,76 4,71 3,05 3.05

4,39 4,57 4,34 4,23 4,40 4,12 3,27

D. Eidgenössische Staatskasse.

Der Gesammtverkehr der Staatskasse betrug im Jahre 1886 in Einnahmen .

.

Fr.

07 in Ausgaben .

.

,, 122,763,402. 15 Total Fr. 248,413,868. 22 gleich einem monatlichen Durchschnitt von Fr. 20,701,155. 68 oder gleich einem täglichen, zu 300 Arbeitstagen berechnet, von Fr. 828,046. 23.

In diesem Total sind auch Inbegriffen die bloß durchlaufenden oder sog. Skripturposten im Gesammtbetrage von Fr. 56,565,170. 98.

Werthschriften und Spezialfonds.

Der Bestand der eidgenössischen Werthschriften, sowie der verschiedenen Spezialfonds, ist in einer besondern Uebersicht unter

691 Rubrik ,,Finanzkontrole" dargestellt und es wird hierorts auf diese Uebersieht verwiesen.

Die unterpfändlich versicherten Kapitalien, deren Zinsfuß 1885 bis auf Weiteres auf 4 °/o reduzirt wurde, werden regelmäßig verzinset, so daß kein einziger Zinsausstand verzeigt werden muß.

Wechsel-Conto.

Gleich wie in den Vorjahren und aus den gleichen Gründen wurde vom Rechte des Diskontirens von soliden Wechseln Gebrauch gemacht.

Der Stand des Wechselportefeuille war jeweilen folgender: Am 1. Februar 1886 .

. Fr. 2,521,119. 70 ,, 1. März ,, .

. ,, 4,069,009. 15 ,, 1. April ,, .

.

4,956,285. 60 ,, 1. Mai ,, .

. ,, 5,586,016. 65 ,, 1. Juni 5,575,890. 35 ,, 1. Juli ,, · · « 3,406,816. 30 ,, 1. August ,, .

. ,, 1,711,953. 45 ,, 1. September ,, .

. ,, 1,565,441. 80 ,, 1. Oktober ,, .

. ,, 1,708,649. 45 ,, 1. November ,, .

. ,, 2,540,850. 90 1. Dezember .

. ,, 2,664,162. 55 ,, 31.

,, ,, .

.

2,225,632. 75 Der Ertrag dieser Wechsel belief sich auf Fr. 80,128. 75 gegenüber dem Jahre 1885 Fr. 76,596. 36.

Der höchste von uns bezogene Diskontosatz war °/o, im Vorjahr der niedrigste im Vorjahr 2 °/o.

Im Durchschnitt bezogen wir 2'/2 °/o.

Auch dieses Jahr sind keine Verluste zu vorzeigen.

Banknoten-Einlösung.

Das Bundesgesetz über die Ausgabe und die Einlösung von Banknoten vom 8. März 1881 schreibt in Artikel 52, Absatz 3, vor, daß mit Ablauf des für den Austausch festgesetzten Termins jede Bank, welche sich unter die Herrschaft des erwähnten Gesetzes stellt, den Gegenwerth der noch ausstehenden Noten der Bundeskasse zu übermitteln hat, welche die nachträgliche Einlösung noch während eines Zeitraumes von dreißig Jahren, vom Datum des genannten Termins an gerechnet, übernimmt.

692 Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Gegenwerth der nicht zur Einlösung vorgewiesenen Noten dem schweizerischen Invalidenfonds.

Das bezügliche Regulativ, erlassen am 13. Oktober 1885, bestimmt in Artikel l als Termin den 1. F e b r u a r 1886 für Ablieferung des Gegenwerthes der noch ausstehenden alten Noten. Von dort an hat die eidgenössische Staatskasse die Einlösung der alten Noten zu übernehmen.

In Ausführung dieses Artikel l haben uns die 33 Emissionsbanken, welche sich unter die Herrschaft des oben erwähnten Gesetzes stellten, die Summe von Fr. -1,738,990. 07 für ihre alten, auf 1. Februar noch ausstehenden Noten abgeliefert.

Hievon wurde die Summe von Fr. 567,600 dem Invalidenfonds einverleibt und für vorgewiesene und von der Banknotenkontrole unbeanstandete alte Banknoten in 1600 Posten in Einund Ausgang der Betrag von Fr.

ausbezahlt.

Münzeinlösung und Auswechslung.

Die letzte Frist zum Rückzuge der 20-, 10- und 5-Rappenstücke alten Gepräges wurde durch Beschluß des Bundesrathes bis zum 30. Juni 1886 verlängert. Dessenungeachtet kamen uns diese Münzen nur sehr sparsam, doch fortgesetzt in kleinen Beträgen zurück. Wir fanden uns daher infolge verschiedener Petitionen veranlaßt, durch Beschluß vom 13. August den Rückzug derselben bis auf Weiteres auf unbestimmte Zeit auszudehnen.

Es gingen uns im Berichtjahre ein : An 5-Rappenstücken Fr. 18,000 oder 360,000 Stück ,, 10-Rappenstücken ,, 20,000 ,, 200,000 ,, ,, 20-ßappenstücken ,, 38,000 ,, 190,000 ,, Total Fr. 76,000 oder 750,000 Stück.

Neue Billonmünzen wurden 1886 keine geprägt, dagegen wurde aus unserm Vorrathe im Gewölbe stetsfort, wenn auch nicht sehr bedeutend, geschöpft, so daß wir auf Ende des Jahres noch besaßen : An 5-Rappenstücken Fr. 25,000 oder 500,000 Stück ,, 10-Rappenstücken ,, 235,000 ,, 2,350,000 ,, ,, 20-Rappenstücken ,, 280,000 ,, 1,400,000 ,, Total Fr. 540,000

,,

4,250,000 Stück.

693 Der Münzauswechslungsdienst in kleinem Silber und Billon verzeigt in Bin- und Ausgang einen Umsatz von Fr. 2,466,974. 38 in 4874 Posten.

Münzprägung.

Die eidgenössische Münzstätte In 20-Frankenstücken ,, 1-Frankenstücken ,, 2-Frankenstücken ,, 2-Rappenstücken

lieferte für Fr.

,, ,, ,, ,, ,, ,,

uns ab: 5,000,000 1,000,000 1,600,000 20,000

Total Fr. 7,620,000, so daß damit der letztes Jahr signalisirte Mangel an Silberscheiclemünzen sieh nicht wieder einstellte.

Auf Ende des Rechnungsjahres 1886 hatten wir im Gewölbe einen Vorrath an 1-Frankenstücken für Fr.

50,000 ,, 2-Frankenstücken ,, ,, 1,000,000 Total

Fr. 1,050,000.

Um so viel als möglich die neuen Zwanzigfrankenstücke im Lande behalten zu können, wurde wie 1883 den schweizerischen Emissionsbanken eine Summe von Fr. 3,650,000 unter der Bedingung abgegeben, daß diese Münzsorte zur Baardeckung der Notenzirkulation verwendet und demgemäß vorläufig nicht und später bei Bedarf nur successive ausgegeben werden sollte. Den Rest erhielten die kantonalen Staatskassen, sowie die Zoll- und Postkassen.

Einen kleinen Vorrath behielten wir in unserer Depotkasse zurück, wo dato noch Fr. 200,000 sich befinden.

Die auf neue Rechnung vorgetragenen Postvorschüsse zur Einlösung von Geldanweisungen belaufen sich auf die Summe von Fr.

E. Pulververwaltung.

Die Pulverfabrikation konnte ohne wesentliche Störungen das ganze Jahr betrieben werden und ergab mit Inbegriff der probeweise dargestellten Pulversorten ein Quantum von 840,036 kg., nämlich: Jagd- und Gewehrpulver 74,209 kg., Kanonenpulver 88,779 kg., Sprengpulver 177,048 kg. Das büdgetirte Quantum wurde nicht vollständig erreicht, weil die für den Winter vorge-

694

sehene Sprengpulverfabrikation im Dezember mit der weniger ausgiebigen Anfertigung des Kanonenpulvers vertauscht werden mußte.

An Kriegspulver gelangten zur Kontrole 43,000 kg. Jagd- und Gewehrpulver und 97,650 kg. Kanonenpulver, zusammen 140,650 kg.

Sämmtliches Korn entsprach den Anforderungen und wurde zu Händen der Munitionsfabrikation piombili. Die Versuche zur Darstellung neuer Pulversätze wurden fortgesetzt und waren bezüglich des Sprengpulvers insofern von Erfolg begleitet, als für diese Pulversorte ein Kohlenmaterial ausfindig gemacht wurde, das deren Sprengwirkung unter geeigneten Umständen wesentlich erhöht und überdies billiger ist als die Holzkohle. Auch die Verstärkung des eigentlichen Schießpulvers gelang in befriedigender Weise. Die wesentlich größere Kraf'täußerung der neuen Fabrikate reicht aber zu einer endgültigen Beurtheilung derselben nicht aus, und es müssen verschiedene Verhältnisse, die dabei ebenfalls in Betracht kommen, erst noch ermittelt werden. Auf die physikalischen Eigenschaften des Pulvers wird die Einführung doppelt wirkender hydraulischer Pressen, womit im Berichtjahre begonnen wurde, von günstigem Einflüsse sein. Es ermöglichen solche Apparate eine gleichmäßigere Kompression des Satzes, als die einfachen Pressen, so daß die Dichtigkeitsdifferenzen, welche die Produkte dieser letztern zeigen, auf der verbesserten Maschine, wenn nicht ganz verschwinden, doch bedeutend geringer ausfallen werden. -- Die Inventaranschaffungen betrafen besonders die Kohlenbrennereien und die Schießeinrichtungen ; ferner die Reparaturwerkstätten, welche neu mit Werkzeug und Maschinen derart ausgerüstet sind, daß der gewöhnliche Unterhalt der Werke von unsern eigenen Mechanikern besorgt werden kann. -- Das Personal blieb in seinem Bestände unverändert und gibt /u keinen besondern Bemerkungen Anlaß. Vor Explosionen und Unglückstallen sind die Pulvermühlen verschont geblieben.

F. Münzstätte.

Von der für das Berichtjahr veranschlagten angefertigt : 250,000 Zwanzigfrankenstücke im Nennwerthe 1,000,000 Einfrankenstücke ,, ,, 800,000 Zweifrankenstücke ,, ,, 1,000,000 Zweirappenstücke ,, B 3,050,000 Stück Münzen im Nennwerthe von

Prägung wurden von ,, ,, ,,

Fr. 5,000,000 ,, 1,000,000 ,, 1,600,000 ,, 20,000 Fr. 7,620,000

695 Es verblieben 200,000 Zweifrankenstücke im Rückstand, deren Anfertigung infolge von Montirungs- und dringender ReparaturArbeiten auf das folgende Jahr verschoben werden mußte, obgleich eine vorübergehende Verlängerung der Arbeit bewilligt, worden.

Die in der Junisession bewilligte Nachprägung von 1,000,000 Zweirappenstücken erwies sich als nothwendig, weil der Vorrath der Staatskasse beinahe vergriffen war.

Das Gesammtgewicht der zu den Prägungen verwendeten Metalle beträgt kg. 17,116.525 mit einer Kostensumme von Fr.

6,912,019. 51.

Der Fabrikationsausweis über die Metalle stellt sich wie folgt: Zwanzigfrankenstücke.

kg. 1,620.02605

Ankauf von Goldplättchen Ablieferung in Zwanzigfrankenstücken Verkauft .

.

.

.

.

.

Vorrath .

.

.

.

.

.

Abgang

.

.

kg. 1,613.15500 ,, 4.87300 ,, 1.61200 0.38605 kg. 1,620.02605

Zwei- und Einfrankenstücke.

Eingang.

Zur Prägung verwendetes Feinsilber .

Kupfer in obigen Legirungen enthalten Reines Kupfer a l s Zusatz .

.

.

.

Vorrath .

.

.

.

.

.

.

kg. 12,212.576 ·n ·n ·n

102.199 2,354.440 5..400

kg. 14,674.615

A u s g a n g.

Ablieferung in Einfrankenstücken Ablieferung in Zweifrankenstücken Fabrikationsabgang auf beiden Prägungen 7,2 Vorrath

kg.

n ·n V

4,999 .258 7,995 882 93.730 1,585.745

kg. 14,674.615

696

ZweirappenstUcke.

Vorrath an Zweirappenplättchen .

.

Ankauf in Zweirappenplattchen

Abgelieferte ZweirappenstUcke .

Fabrikationsabgang 2 %o Vorrath

.

.

.

kg.

.

k g . 2,508.230 ,, 5.118 ,, 46.126 kg.

59.474 2,500.000

2,559.474

Zur Anfertigung der Zwanzigfrankenstücke wurden wieder, wie bei der ersten Goldprägung im Jahre 1883, vorgearbeitete Goldplättchen verwendet. Dieselben stellen sieh per Stück auf Fr. 20.

oder um l Rappen per Stück höher, als diejenigen im Jahre 1883. Diese zweite Einission von Zwanzigfrankenstücken wurde zum bessern Schutz gegen Nachahmung mit erhabener Randschrift geprägt und die Arbeit in der Münzstätte erheischte einen Zeitraum von 6 Wochen.

Das zur Ein- und Zweifrankenprägung erforderliehe Feinsilber kam zum größten Theil aus der deutschen Gold- und Silber-ScheideAnstalt in Frankfurt a./M.; nur ein kleines Pöstchen von 37,7 kg.

lieferte nachträglich noch die eidg. Staatskasse in alten, außer Kurs gesetzten Silbermünzen. Das Total des zur Ausmünzung in die Münzstätte gelangten Silbers beläuft sich auf kg. 12,753.386 und der Kostenbetrag auf Fr. 2,188,766. 29; es ergibt sich somit ein Durchschnittspreis von Fr.

per kg. fein gegenüber Fr. 190. 30, welcher für das bei der letzten im Jahre 1882 ausgeführten Silberprägung bezahlt worden ist.

Der höchste Preis betrug Fr. 175. 25, der niederste Fr. 155. 80 per Kilo fein.

Um die Herstellung von Zweirappenstücken möglichst zu beschleunigen, erschien es augezeigt, das dazu erforderliche Metall in Form vorgearbeiteter Plättchen zu beschaffen, welche zu dem äußerst billigen Preise von Fr. 2. 20 per Kilo erhältlich waren.

Werthzeichenfabrikation.

Diese seit April des Jahres 1881 in der Münzstätte eingerichtete Fabrikation umfaßt das Gummiren, Schneiden und Perforiren sämmtlicher Postmarken; dieselbe gibt zu keinen besondern Bemerkungen Anlaß.

697

Verarbeitet wurden im Berichtjahre 110 Millionen Marken gegenüber 105Vs Millionen im Vorjahre. Infolge der Wirren in Egypten ist der Ankauf des zur Gummirung der Marken benöthigten Klebstoffes stets schwierig 'o und dessen Preis sehr hoch.

Nebenarbeiten.

Bei Ausführung von Gold- und Silberprägungen, wie solche im Berichtjahre vorkamen, mußten selbstverständlich die Nebenarbeiten möglichst eingeschränkt werden. Dieselben bestanden hauptsächlich in der Anfertigung von Siegeln und Farbstempeln für die Bundeskanzlei und die Zollverwaltung, sowie von Taxwerthstempeln für die Postverwaltung.

Falsche Münzen.

Wie gewöhnlich untersuchte die Direktion eine größere Anzahl verdächtiger Münzen und gab über dieselben Gutachten ab. Die Falsifikate bestanden zum größten Theil aus gegossenen Stücken, denen, weil leicht erkennbar, keine besondere Wichtigkeit beizulegen ist.

Personelles.

Die definitive Wahl des zu Anfang des Berichtjahres provisorisch ernannten Buchhalters und Verifikators der Münzstätte, Hrn. Paul Adrian von Ölten, erfolgte zu Ende des Monats Juni.

Die Zahl der Arbeiter mußte um zwei und diejenige der Arbeiterinnen um fünf vermehrt werden. Die Anstalt beschäftigte auf Ende des Jahres 14 Arbeiter und 8 Arbeiterinnen, im Ganzen 22 Personen. Den Hinterbliebenen eines im April verstorbenen Heizers wurde ein vierteljährlicher Besoldungsnachgenuß gewährt.

Inventar.

Anf Ende des Berichtjahres wurde ein neues, sorgfältiges Inventar über sämmtliche Maschinen, Werkzeuge und Mobilieri der Münzstätte aufgestellt, worauf diese sämmtlichen Gegenstände durch zwei Fachexperten einer Neuschätzung unterworfen wurden. Die Differenz zwischen dem frühern Inventar und dieser Neuschätzung ergab Fr. 3534. 16 als Abschätzung pro 1886 oder Minderwerth des Inventars.

698

B. Zollverwaltung.

Ergebnisse im Allgemeinen.

Im Jahre 1886 stiegen die Roheinnahrnen der Zollverwaltung.

nach Abzug des Ertrages der statistischen Gebühren, über deren Verwendung der Abschnitt ,,Handelsstatistik 1 - 1 dieses Berichtes den erforderliehen Aufschluß ertheilt, auf eine seit dem Bestehen des eidgenössischen Zollwesens noch nie erreichte Höhe, nämlich auf Fr. 22,264,635. 44 welcher Betrag die 1884 erzielte zweithöchste Einnahme von ,, 21,486,577. 5» O

O"

um Fr.

778,057. 85 übersteigt. Gegenüber 1885 ergibt sich sogar eine Mehreinnahme von FiO 1,201,366. 03.

Dieses auffallende Resultat läßt sich größtentheils auf vermehrte Einfuhr gegenüber dem Vorjahr einer Reihe großer Konsumartikel zurückführen, wie z. B. Zucker (circa Fr. 446,000 mehr), Getreide (circa Fr. 33,000 mehr), Kaffee (uirca Fr. 31,000 mehr), Bier in Fässern (circa Fr. 33,000 mehr) ; ferner weisen u. A. eine Zunahme der Zollgef'älle pro 1886 auf: Rindvieh (Schlacht- und Nutzvieh, circa Fr. 108,000 mehr), gefärbte und bedruckte Wollentücher (circa Fr. 44,000 mehr), bunte und gefärbte Baumwollgewebe (circa Fr. 42,000 mehr), wollene Konfektion (circa Fr. 37,000 mehr), während z. B. Sprit, Weingeist und gebrannte Wasser in Fässern 1886 bezüglich des Zollertrages um Fr. 130,458. 44 hinter 1885 zurückgeblieben sind. Im Großen und Ganzen kann indessen eine etwelche Vermehrung der Zolleinnahmen auf den meisten Tarifpositionen koustatirt werden.

Es mag hier von Interesse sein, einen kurzen Rückblick auf die seit Beginn des eidgenössischen Zollwesens mit wenigen Unterbrechungen stets fortschreitende Entwicklung des Waarenverkehrs, bezw. auf die damit Hand in Hand gehende stetige Vermehrung der Zolleinnahmen zu werfen.

Nachdem im Jahre 1850 die eingeführten Waaren (Vieh und eine unbedeutende Anzahl von nach dem Werth verzollbaren Gegen-

699 ständen ausgenommen) ein Totalgewicht von bloß circa 3,705,000 q.

(brutto) aufweisen, steigt diese Zahl bereits 1860 auf rund 7,285,000 q.

1870 ,, ,, 10,590,000 ,, 1876 ,, ,, 21,660,000 ,, Von dort an fällt der Verkehr wieder bis zum Jahre 1878 auf circa 18,400,000 q. zurück, um neuerdings anzusteigen bis zum Jahre 1880 (21,280,000 q.) ; sodann erfährt der Verkehr 1881 einen letzten Rückgang auf rund 19,910,000 q. ; die nachfolgenden Jahre zeigen wieder höhere Zahlen und erreichen Ende 1884 ein Gesammtgewicht von rund 22,220,000 q.

Die Resultate der Jahre 1885 und 1886 lassen sich infolge der Einführung der Hanrtelsstatistik nicht mit den Zahlen früherer Jahre vergleichen, indem jetzt die Waarenmengen nur mehr nach dem N e t t o g e w i c h t e angeschrieben werden und zudem für eine ganze Reihe von Waarengattungen, welche früher nach dem Gewichte in den Verkehrstabellen figurirten, andere Maßstäbe für die Statistik eingeführt wurden, z. B. für Uhren und gewisse Maschinen die Stückzahl, für Wein, Bier und Branntwein etc. in Fässern die Literzahl etc. etc. Wir verweisen daher diesfalls auf die von unserin Zolldepartement alljährlich herausgegebene Handelsstatistik der Schweiz, deren Erscheinen jeweilen amtlich bekannt gemacht wird.

In ähalichen Verhältnissen wie der Waarenverkehr haben die Zolleinnahmen bis auf den heutigen Tag, einige zeitweilige Unterbrechungen ausgenommen, eine fortwährende Zunahme erzeigt; es wäre indessen gewagt, hieraus den Schluß ziehen zu wollen, daß es auch künftig bei dieser ascendenten Bewegung bleiben werde.

Eher steht zu erwarten, daß unsere Zolleinnahmen, welche nunmehr so ziemlich ihren Kulminationspunkt erreicht haben dürften, für eine absehbare Zeit stabil bleiben werden.

Zur bessern Veranschaulichung lassen wir nachstehend das Verzeichniß der Roheinnahmen der eidgenössischen Zollverwaltung -- in runden Zahlen ausgedruckt -- seit dem Jahre 1850 bis und mit 1886 folgen.

700 Roheinnahmen der Zollverwaltung.

1850 1851 1852 1853 1854 1855 1856 1857 1858 1859 1860 1861 1862 1863 1864 1865 1866 1867 1868 1869 1870 1871 1872 1873 1874 1875 1876 1877 1878 1879 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 Total

Fr.

,, ,, ,, ,, ,,

Handelsverträge.

4,0-22,700 4,892,700 5,716,000 5,884,400 5,550,600 5,726,100 Vereinigte Staaten von Nordamerika.

6,160,200 Großbritannien.

fl ,, 6,494,600 ,, 6,874 800 ,, 7,404,100 ,, 7,765,900 ,, 8,137,900 ,, 8,156,500 ,, 8,540,500 ,, 8,735,300 Frankreich, Japan.

,, 8,723,300 ,, 8,699,500 ,, 8,331,200 Japan (Zusatzkonvention).

,, 9,051,400 ,, 8,955,200 Deutschland,Oesterreieh,Italien, Hawaii-Inseln.

,, 8,565,100 ,, 10,832,800 ,, 12,516,000 ,, 14,349,400 Rußland.

,, 15,322,400 Persien.

, 17,135,900 Dänemark.

17,376,500 Portugal.

n ,, 15,728,200 ,, 15,661,400 Niederlande, Rumänien.

,, 16,825,900 Belgien (Meistbegünstigungsdeklaration).

,, 17,211,500 Serbien.

,, 17,436,500 Deutschland.

18,604,000 Frankreich.

fl ,, 20,122,000 Spanien.

,, 21,486,600 Italien.

,, 21,063,300 ,, 22,264,600 Fr. 426,325,000 Addirt man zu dieser Summe den Ertrag der statistischen Gebühren pro 1885 und 1886 zusammen mit, rund ,, 258,700 so beziffern sich die Gesammtroheinnahmen der Zollverwaltung für die Zeitperiode 1850--1886 auf Fr. 426,583,700

701

Aus den vorstehend mitgetheilten Zahlen geht hervor, daß sich die Zolleinnahmen von rund vier Millionen Franken im Jahre 1850 bis 1861, also nach elf Jahren, bereits verdoppelt, 1872, d. i.

wiederum nach elf Jahren, verdreifacht hatten ; von dort an steigen die Einnahmen noch rascher (mit Ausnahme des Rückganges in der Zeitperiode 1877/1879), 1875 erreichen dieselben bereits das Vierfache, 1883 das Fünffache des 1850er Ertrages und im Berichtjahre übersteigen sie das Resultat von 1850 um annähernd achtzehn und */4 Millionen Pranken.

Der 1886 erzielten Roheinnahme von Fr. 22,264,635. 44 steht für Zollbezugskosten eine Ausgabe von Fr. 1,772,028. 26 gegenüber; diese Summe beträgt somit 7,96 °, o der Roheinnahmen (1885 stiegen die Zollbezugskosten auf 8,27 %). Im Vergleiche zu diesen Resultaten sei hier angeführt, daß die Kosten für den Zollbezug 1850 12,28%, 1860 1880 8,40 der Roheinnahmen betrugen; den stärksten Prozentsatz erreichten die Ausgaben im Jahre 1870 mit 12,68 während dieselben 1884, infolge der außerordent liehen Steigerung der Einnahmen unmittelbar vor Inkrafttreten des neuen Zolltarifes, auf den bisher niedrigsten Prozentsatz von blos 7,67 °/o fielen.

Für nähere Einzelheiten über das Rechnungsergebniß der Zollverwaltung verweisen wir auf unsern Spezialbericht zur Staatsrechnung.

I. Gesetze und Réglemente.

Mit unserer Botschaft vom 19. November 1886 haben wir der Bundesversammlung den Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 26. Juni 1884 vorgelegt.

Diese Vorlage erfolgte aus Veranlassung von 34 Eingaben, welche seit dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs eingelangt waren und auf Abänderung einzelner Positionen desselben abzielten, und enthielt weitere Abänderungsvorschläge, die mit Rücksicht auf die Beziehungen der Schweiz zum Auslande uns geboten erschienen.

Diese Angelegenheit ist dermalen noch bei der Bundesverwsammlung anhängig. Seit der Einreichung unserer vorerwähnten Botschaft sind indessen noch weitere Eingaben eingelangt, bilden werden.

Durch Bundesgesetz vom 15./22. Dezember 1886 ist «lie Aufstellung eines besondern Beamten als Chef der handelsstatistischen Bundesblatt. 39. Jahrg. Bd. 1.

48

702

BUreauabtheilung beschlossen worden. Es wird diese Beamtungnach Ablauf der Referendumsfrist zur Besetzung gelangen.

Im Einverständniß zwischen dem Zoll- und dem Postdepartement ist eine Ergänzungsinstruktion für die Ansvvechslungspostbüreaux f betreffend die Zollbehandlung der Fahrpoststücke, eingeführt worden,, welche mit dem 15. Juli 1886 in Anwendung trat.

Diese Instruktion, welche im schweizerischen Postamtsblatt enthalten ist, bezweckt eine gründlichere Besorgung der Zollabfertigung durch das Postpersonal, sowie eine ausgedehntere Revision der ungenau oder verdächtig deklarirten Postsendungen, als es vordem der Fall war.

Die nützliche Wirkung der diesfälligen Vorschriften hat sich alsbald durch Abnahme der Reklamationen, sowie durch häufigere Entdeckung von üefraudationen bemerkbar gemacht. Uebrigens hat sich in letzterer Beziehung allmälig Besserung eingestellt, die wohl darauf zurückzuführen ist, daß die neuen Vorschriften, welche mehr und mehr in den Geschäftskreisen bekannt werden, geeignet sind, von Defraudationsversuchen abzuhalten.

Die im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnte Ausarbeitung eines allgemeinen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif ist, zunächst in deutscher Ausgabe, bis zum Buchstaben G gediehen. Diese Arbeit mußte mit Rücksicht auf die eingetretene Bewegung für weitere Tarifrevision einstweilen eingestellt werden, in Gewärtigling der Erledigung, welche die Tarifrevision erhalten wird.

Dagegen ist die ebenfalls im letztjährigen Geschäftsberichte in Aussicht gestellte, gedruckte Zusammenstellung der seit dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs vom Bundesrath oder vom Zolldepartement erlassenen Entscheide über die Anwendung einzelner Tarifpositionen, mit vorläufigem Abschluß bis Ende Juni 1886, zur Ausgabe gelangt. Es soll diese, die Handhabung des Tarifs immerhin erheblich erleichternde Arbeit fortgesetzt werden, sofern nicht eine eingreifende Abänderung des Zolltarifs eintritt, zufolge welcher dieselbe zwecklos wäre.

II. Zolleinnahmen.

Die Einnahmen der Zollverwaltung zerfallen in zwei Kategorien; in die eine gehören die Ein- und Ausfuhrzölle, wovon erstere die Haupteinnahmsquelle bilden ; ia die andere fallen die Bußenantheile bei Straffällen, ferner Ordnungsbußen, Untermiethen, Niederlagsund Waaggebühren, Erlös aus dem Verkauf von Drucksachen und

703

Formularen etc. -- Wir theilen nachstehend die pro 1886 und 1885 diesfalls erzielten Einnahmen vergleichend mit.

Vertheilung der Zolleinnahmen nach Rubriken.

1886.

1) Einfuhrzölle .

t 2) Ausfuhrzölle .

II. 3) Diverse Einnahme, oben*) .

.

T 1-

1885.

Differenz

1886.

Fr. Ct Fr. Ct.

Fr. Ct.

. 22,005,679.1920,792,904.96 + 1,212,774.23 .

112,564.30 123,420.91 -- 10,856.61 wie .

146,391.95 146,953.54-- 561.59

Total 22,264,635.44 21,063,279.41 + 1,201,356.03 Diese Einnahmen vertheilen sich wie folgt auf die einzelnen Zollgebiete : Differenz 1886.

1885.

1886.

Fr. Ct.

Fr. Ct.

Fr. Ct, I. Gebiet (wichtigste Zollstätten : Basel, Pruntrat. Waldshut) 9,240,803.50 8,760,696.17+ 480,107.33 II. Gebiet (Romanshorn, Schaffhansen, Konstanz, Singen, Erzingen, Niederlagshaus Zürich) .

.

.

.

3,488,155.42+ 835,115.81 III. Gebiet (St. Margrethen, Rorschach, Buchs, Niederlagshaus St. Gallen) .

. 2,607,328.56 2,708,007.06 -- 100,678.50 IV. Gebiet (Chiasso, Luino, Locamo) .

.

.

. 1,245,204.74 1,367,134.21-- 121,929.47 V. Gebiet (Verrières, Vallorbes, Locle, Niederlagshäuser Vevey, Morges n. Lausanne) 1,804,958.40 1,783,750.16+ 21,208.24 VI. Gebiet (Genf, Moillesulaz, Perly) .

.

.

. 3,043,069.01 2,955,536.39+ 87,532.62 Total 22,264,635.44 21,063,279.41 + 1,201,356703 Es erzeigen somit einzig die Zollgebiete III und IV, Chur und Lugano, eine Mindereinnahme pro 1886, während namentlich das II. Gebiet (Schaffhausen) und das I. Gebiet (Basel) eine bedeutende Zunahme zu verzeichnen haben.

*) Exclusive statistische Gebühr, s. Abschnitt ,,Handelsstatistik" dieses Berichtes.

704

III. Waarenverkehr.

Die bisher in diesem Abschnitte gebrachten Mittheilungen fallen fortan unter denjenigen der Handelsstatistik, Ziff. XI hienach.

IV. Niederlagsverkehr.

Der Ertrag der Niederlagsgebiihren beträgt pro 1886 .

.

.

.

. F r . 33,409.92 gegenüber einer Einnahme von . ,, 32,621. 43 im Jahre 1885.

Es ergibt sich somit pro 1886 ein ._ kleines Mehr v o n .

.

.

. F r . 788.49 Ueber den durch die eidgenössischen Niederlagshäuser vermittelten Verkehr existiren zur Zeit keine getrennten Aufzeichnungen mehr, außer den von den fraglichen Zollstellen zu Komptabilitätszwecken geführten Abrechnungen über die erzielten Einnahmen an Zöllen und Niederlagsgebühren. Solche Aufzeichnungen würden übrigens lediglich ein Bild der F r e q u e n z der einzelnen Niederlagshäuser abgeben; für die seit 1885 verfolgten handelsstatistischen Zwecke wären diese Verkehrszahlen unbrauchbar, indem nach eidgenössischen Niederlagshäusern Gegenstände aller Art instradirt werden, die eigentlich gar nicht zur L a g e r u n g bestimmt sind und mit dem wirklichen H a n d e l in keiner Beziehung stehen.

Wir erwähnen zum Beispiel Effekten, Uebersiedlungsgut, Aussteuerund Erbschaftsgut, Gegenstände zu Schaustellungen, unverkauft zurückkehrende Retourwaaren schweizerischen Ursprungs; sodann auch viele zur sofortigen Einfuhrverzollung bestimmte Sendungen, welche an der Eintrittszollstätte zum Transit nach einem Niederlagshause angemeldet werden, nur weil der Adressat die Verzollung selber zu besorgen wünscht, anstatt sie an der Grenze vor sich gehen zu lassen etc.

Sache der Handelsstatistik ist es nun, diese diversen, durch die eidgenössischen Niederlagshäuser vermittelten Verkehrsarten auseinander zu halten. Wir verweisen diesfalls auf die im Abschnitte ,,Handelsstatistik"1 unseres Berichtes enthaltenen nähern Auseinandersetzungen.

In unserm Geschäftsbericht für das Jahr 1883 (Bundesblatt 1884, H, 554) haben wir die auf Veranlassung eines von der Regierung von Waadt unterstützten Initiativkonnte's stattgehabten Verhandlungen in Betreff der Verlegung des eidgenössischen Nieder-

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lagshauses in Lausanne nach einem neu zu errichtenden Gebäude gemeldet.

Diese Verlegung hat nunmehr stattgefunden und es ist das neue Niederlagshaus, welches in der Nähe des Bahnhofes LausanneOuchy (Gare du Flon) liegt, den 1. November 1886 eröfinet worden.

Das Gebäude ist auf Kosten einer Privatgesellschaft erstellt worden, mit einem Aufwande von mehreren hunderttausend Franken, und bietet höchst geräumige und in jeder Hinsicht vorzügliche Lagereinrichtungen sowohl für trockene Waaren als für Flüssigkeiten dar.

Einige Zeit vor der Eröffnung desselben war der Verwaltungsrath der Gesellschaft mit dem Gesuche an uns gelaugt, es möchten dem neuen Niederlagshause die nämlichen Erleichterungen, wie sie für den Port-franc in Genf bestehen, zugestanden werden.

Gemäß einer im Jahre 1854 zwischen dem Bundesrathe und der Regierung von Genf abgeschlossenen Uebereinkunft bestehen die Vortheile des sogenannten Port-franc in Genf gegenüber den andern eidgenössischen Niederlagshäusern darin, daß die daselbst eingelagerten Waaren, sofern sie zur Einfuhrveraollung gelangen, ohne äußeres Verpackungsmaterial der Zollabfertigung unterstellt, mithin nach dem Nettogewicht verzollt werden dürfen. Ausgenommen hievon ist eine Anzahl von Waarengattungen, welche mit einem Tarazuschlag belegt werden, der durch eine Verordnung des Bundesrathes vom 22. November 1884 (Eidg. Gesetzsammlung n. F. VII, 417) neu festgesetzt worden ist.

Ferner bezeichnet die Uebereinkunft die finanziellen Leistungen, welche der Kanton Genf mit Rücksicht auf den Zolldienst im Portfranc gegenüber der Eidgenossenschaft zu tragen hat.

Das Gesuch der Niederlagshausgesellschaft in Lausanne, unterstützt von ca. 700 Geschäftsfirmen des Kantons Waadt, ging also dahin, es möchten dem neuen Niederlagshaus in Lausanne die vorerwähnten Erleichterungen ebenfalls eingeräumt werden.

Aus der sehr eingehenden Begründung sei hier angeführt, daß die Entwicklung des Handels im Waadtland und besonders in Lausanne durch die Konkurrenz von Genf her gelähmt sei, da die Genfer Handelsleute sich im Genüsse von sehr günstigen Eisenbahntarifen befinden, zufolge welchen die Fracht aus Belgien und Holland nach Genf sich billiger stellt, als nach Lausanne, und überdieß bei der Verzollung im Port-franc ihre Waaren erheblich billiger einführen können, als dies anderwärts in der Schweiz der Fall sei.

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Wenn sodann die der Stadt Genf gewährten Zollerleichterungen ihre Entstehung der Rücksichtnahme auf die Handelsbeziehungen zwischen Genf und der zollfreien savoyischen Zone und dem ebenfalls zollfreien Pays de Gex verdanken, so sei die topographische Lage von Lausanne eine solche, daß der dortige Handel auf gleichem Fuße wie derjenige von Genf berücksichtigt zu werden verdiene, dadurch, daß man ihn durch angemessene Zollerleichterungen in Stand setze, sich ebenfalls nach diesen benachbarten Gebietstheilen auszudehnen, die ihm viel näher liegen, als das Gebiet der schweizerischen Kantone.

Wir haben die von den Potenten geltend gemachten Verhältnisse der Berücksichtigung werth befunden, besonders auch im Hinblick auf die großen finanziellen Anstrengungen, welche von der Niederlagshausgesellschaft gemacht worden sind, um den Zwischenhandel von Lausanne nach den benachbarten zollfreien französischen Gebietstheilen zu beleben.

Dabei erachteten wir jedoch eine völlige Gleichstellung mit dem Port-franc in Genf als nicht thunlich, weil wir der Eventualität vorbeugen wollten, daß die dem Niederlagshaus Lausanne einzuräumenden Erleichterungen dem dortigen Handelsverkehr ein Uobergewicht in der Konkurrenz auf schweizerischem Gebiete, wie zum Beispiel in den Kantonen Neuenburg, Freiburg, Bern u. s. w., zu Gunsten von Lausanne bewirken könnten.

Gestutzt auf Art. 18 des Zollgesetzes vom 27. August 1851 haben wir dem eidgenössischen Niederlagshaus in Lausanne folgende Erleichterungen eingeräumt : Für die im eidgenössischen Niederlagshaus Lausanne ohne äußeres Verpackungsmaterial zur Verzollung gelangenden Waaren wird ein Tarazuschlag festgesetzt, und zwar: 1) für die Waarengattungen der nämlichen Tarifpositionen, welche in der Verordnung vom 22. November 1884 (B. A. S. u. F., VII, 417) aufgeführt sind, von 15 anstatt 10 °/o ,, 20 ,, ISO/o ,, 30 ,, 20 % 2") für die 'Waarengattungen der übrigen Tarifpositionen, sofern die Waaren in Kisten, Fässern, Kübeln, Korbflaschen oder Trommeln in das Niederlagshaus gelangt sind, im Belange der Hälfte der im Waarenverzeichniß für die schweizerische Handelsstatistik pro l Januar 1886 vorgemerkten Taraansätze ; 3) Warensendungen in Säcken, Ballen oder Lattenverschlägen werden mit keinem Tarazuschlag belegt;

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4) das im Niederlagshaus in Wegfall kommende Verpackungsmaterial ist für sich besonders gemäß den Bestimmungen des Zolltarifs verzollbar.

Nachdem sich im Verlauf von einigen Monaten die Berechnung «eines Tarazuschlages nach den Bestimmungen von Ziffer 2 als zu komplizirt für die praktische Anwendung erzeigt hatte, wurde anstatt dessen ein gleichmäßiger Tara Zuschlag von 5 °/o festgesetzt Durch diese Abstufung des Tarazuschlages gegenüber demjenigen im Port-franc von Genf glauben wir die Interessen des Handelsstandes von Lausanne ohne Verletzung derjenigen des Handelsstandes der übrigen Schweiz in billigem Maße berücksichtigt .zu haben.

Von der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist im Bahnhofe von Buchs im Rheinthal ein Lagerkeller von sehr großen Dimensionen für Flüssigkeiten erbaut worden, welcher gegen Ende des Berichtjahres dem Verkehr geöffnet wurde.

Auf Ansuchen der Bahnverwaltung ist die Benützung dieser Baute als eidgenössischer Niederlagskeller für unverzollten Weingeist und Wein unter den erforderlichen mahern Bestimmungen bewilligt ·worden.

V. Freipaßverkehr.

Der Veredlungsverkehr mit Freipaßabfertigung bewegte sich auch im Berichtjahre in großem Umfang, wie die Jahreszusammenstellungen der Handelsstatistik eingehend nachweisen werden.

Es ist unverkennbar, daß infolge der hohen Zölle, welche in unsern Nachbarländern auf viele gewerbliche Erzeugnisse gelegt worden sind, von dem zollfreien Veredlungsverkehr weit mehr ·Gebrauch gemacht wird, als es ohne diesen Umstand der Fall wäre. Aehnliche Wirkung zeigt sich infolge der im schweizerischen Zolltarif eingetretenen Erhöhungen, namentlich sind es Baumwollengewebe schweizerischer Fabrikation, welche nach dem Elsaß zum Färben und Appretiren gesandt werden.

Für die Verwaltungsorgane bringt dieser Verkehr eine sehr beträchtliche Arbeitsvermehrung mit sich, und zwar sowohl für die Centralbehörde, als für diejenigen Zollstätten, welche denselben zu vermitteln haben.

Bei der Entscheidung, welche dem Zolldepartement über jedes neue Gesuch vorbehalten ist, kommt zunächst in Frage, ob der

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Bewilligung nicht allgemeinere Interessen schweizerischer Industriezweige entgegenstehen, deren Wichtigkeit das Interesse des Einzelnen überwiegt.

Das Zolldepartement pflegt deßhalb sich hierüber jeweilen mit den industriellen Centralorganen zu berathen. Unter diesen ist es hauptsächlich die schweizerische Handelskammer, resp. deren Vorortskommission in Zürich, mit welcher ein sehr häufiger Verkehr stattfindet. Ebenso kommt das Departement öfter in den Fall, sich in Zollfragen an das kaufmännische Direktorium in St. Gallen und an die Handelskammer von Genf zu wenden.

Es verdient hier dankend anerkannt zu werden, mit welcher Zuvorkommenheit ihm von daher mit nützlichen Rathschlägen au die Hand gegangen wird.

Neben dem gewerblichen Freipaßverkehr nimmt auch der landwirtschaftliche die Thätigkeit der Zollverwaltung vielfältig in Anspruch.

Von ganz besonderer Ausdehnung und Wichtigkeit ist dieser Verkehr an der Grenze längs der Landschaft Gex und der hochsavoyischen zollfreien Zone, zufolge der wichtigen Erleichterungen, "welche diesen französischen Gebietsteilen durch die Verträge von 1881 und 1882 (Gesetzsamml. n. F. VI, 316 und 515) seitens der Schweiz eingeräumt worden sind. Dieser Verkehr erfordert eine sehr wachsame Kontrole zur möglichsten Verhütung v.on Mißbrauche», die nicht selten versucht werden; auch ist die Zollbehörde öfters im Falle, Begehren entgegentreten zu müssen, welche über die vertragsmäßigen Grenzen hinausgehen.

An einer Zollstätte der Genfergrenze kam zum Vorschein, daß deren inzwischen verstorbener Einnehmer den zollfrei zulässigen Mühlenverkehr in gänzlich irriger Weise so aufgefaßt hatte, (laß er für ausländisches Getreide, nachdem für solches bei seiner Zollstätte der Einfuhrzoll entrichtet worden war, Freipässe behufs dessen Rückkehr zum Mahlen in Mühlen auf französischem Gebiet und zollfreier Einfuhr des daherigen Mahlproduktes in die Schweiz ausgestellt hatte. Auf diese Weise wurde also ausländisches Mehl bloß unter Entrichtung des Zolles für Getreide eingeführt.

Gestützt auf Art. l und 2 der Uebereinkunft mit Frankreich vom 23. Februar 1882 über grenznachbarliche Verhältnisse (Gesetzsamml. n. F. VI, 468 u. ff.) wurde das richtige Verfahren hergestellt durch eine Dienstweisung, dahingehend, daß blos Mehl von Getreide, welches auf schweizerischem Grenzgebiet von 10 km.

gewachsen ist, zollfrei eingeführt werden dürfe, wenn das Getreide

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zum Mahlen nach einer Mühle auf französischem Gebiet geführt wurde.

Die angeführte Uebereinkunft statuirt klar und bestimmt diese Beschränkung auf die Bodenerzeugnisse des beiderseitigen Grenzgebietes von 10 km. bestünde diese Beschränkung nicht, so könnte nicht verhindert werden, daß Getreide von irgend welcher ausländischen Herkunft nach Entrichtung des schweizerischen Eingangszolles unter Freipaßabfertigung von französischen Mühlen bezogen und das daraus gewonnene Mahlprodukt zollfrei in die Schweiz eingeführt würde.

Wir erhielten Veranlassung, der französischen Regierung dieses Verhältniß auseinanderzusetzen ; infolge dessen haben die vorher aus der Nachbarschaft der Genfergrenze erhobenen Reklamationen aufgehört.

Infolge der Eröffnung der Arlbergbahn hat sich ein neuer, ziemlich belebter Verkehr gebildet mit Waaren, welche namentlich aus dem Rheinthal mit Bestimmung nach dem untern Bngadin über österreichisches Gebiet auf der Eisenbahn bis Landeck und von da an ihre Bestimmung befördert werden.

VI. Personelles.

N u m e r i s c h e r Bestand des Personals der Z o l l v e r w a l t u n g a m S c h l ü s s e d e s J a h r e s 1886.

Bestand auf den 31. Dezember 1886.

1885.

Beamte.

Oberzolldirektion . . .

28 Bei 6 Gebietsdirektionen . 3 9 Bei 256 Zollstätten . . . 322 Bei 24 Zollbezugsposten .

-- (Grenz wächter l U u. Landjäger 3, siehe unten.)

Chefs des eidgenössischen Grenzwachtkorps in den Kantonen Schaffhausen, Uebertrag

389

Angestellte und Bedienstete.

Beamte.

Angestellte und Bedienstete.

l 7 125 13

25 36 326 --

i 7 121 12

146

387

141

710

Bestand auf den 31. Dezember 1886.

1885.

Uebertrag Thurgau, Zürich, St.Gallen, Tessin, Neuenburg, Genf und Wallis Chef der kantonalen Landjägermannschaft für den eidgenössischen Grenzwachtdienst im bernischen Jura und der eidgenössischen Grenzwachtmann schaft im Kanton Solothurn Eidgenössische Grenzwächter (von diesen verwendet: 19 gleichzeitig als Einnehmer, 10 gleichzeitig an Zollbezugsposten) . . .

Kantonale Landjäger im eidgenössischen Dienst (von diesen verwendet : 33 gleichzeitig als Einnehmer, 3 an Zollbezugsposten, 3 als Büreauaushülfe, l als Aufseher bei einer Zollstätte)

Beamte

Angestellte und Bedienstete.

Beamte

389

146

387

14 J

4

--

4

--

l

--

l

--

--

242

--

239

--

127

--

127

394

515

392

909 Vermehrung im Jahre 1886 : 10 Mann.

Angestellte und Bedienstete.

507 ~ 899

S t e l l e n e r l e d i g u n g e n kamen im Jahre 1886 in den Zollgebieten 58 vor, und zwar: 9 durch Tod (worunter l Grenzwächter), 34 ,, Demission (worunter 19 Grenzwächter), 11 ,, Wegweisung aus dem Dienst (worunter 8 Grenzwächter), 4 ,, Beförderung oder Versetzung.

711

A u f g e h o b e n wurden : l Civilzollbezügerstelle in Osterfingen (ersetzt durch eine Grenzwächter-Zollbezügerstelle), l Civileinnehmerstelle in Altnau (ersetzt durch eine Grenzwächter-Einnehmerstelle), l Gehülfenstelle in Rorschach (ersetzt durch eine Aufseherstelle), l Zollbezügerstelle in la Motta (Verlegung nach la Rosa), l Gehülfenstelle bei der Zollstätte Luino-Bahnhof, 1 Grenzwächter-Einnehmerstelle in St. Gingolph (ersetzt durch eine Civileinnehmerstelle. anläßlich der Erhebung zu einer Hauptzollstätte).

K r ei r t wurden : 2 provisorische Kanzlistenstellen bei der Oberzolldirektion (administrative Abtheilung), l provisorische Kanzlistenstelle bei der Oberzolldirektion (handelsstatistische Abtheilung), l Gehülfenstelle bei der Zolldirektion in Basel, l Aufseherstelle bei der Zollstätte Basel, S. C. B, P. V., l Grenzjäger-Einnehmerstelle in Bressaucourt, 1 Aufseherstelle bei der Zollstätte Basel, S. C. B., G. V., 2 Gehülfenstellen bei der Zollstätte Basel, B. B., l Gehülfenstelle bei der Zolldirektion in Schaffhausen, l Grenzwächter-Zollbezügerstelle in Osterfingen (ersetzt die bisherige Civilzollbezügerstelle), l Gehülfenstelle bei der Zollstätte Romanshorn (durch Versetzung eines Gehülfen eines andern Gebietes besetzt), l Grenzwächter-Einnehmerstelle bei der Nebenzollstätte Altnau (ersetzt die bisherige Civil-Einnehmerstelle), l Gehülfenstelle bei der Zolldirektion in Chur, l Aufseherstelle bei der Zollstätte Rorschach (ersetzt, die bisherige Gehülfenslelle), i Zollbezügerstelle in la Rosa (Verlegung der Zoll bezügerei la Motta nach la Rosa), l Aufseherstelle bei der Zollstätte Bouveret, 1 Haupteinnehmerstelle bei der Zollstätte St. Gingolph (ersetzt die bisherige Grenzwäehter-Einnehmerstelle), 2 eidgenössische Grenzwächterstellen in den Kantonen Solothurn und St, Gallen.

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VII. Oberzolldirektion.

Die stete Steigerung der finanziellen Ergebnisse der Zollverwaltung hat in entsprechendem Maße eine Ausdehnung der Arbeit in ihren sämmtlichen Dienstzweigen zur Folge.

Einen theilweisen Maßstab für die Bemessung der Geschäftszunahme gibt die Registratur der Zollverwaltung, zufolge welcher die Anzahl der Eingänge von 3947 im Jahre 1880 auf 5775 im Jahre 1886 und diejenige der Ausgänge von 4314 im Jahre 1880 auf 5800 im Jahre 1886 gestiegen ist.

Außer den registrirten Akten kommen Ueberweisungen, Zwischenverhandlungeu und Raudantworten vor -- namentlich im Verkehr mit den Zollgebietsdirektionen -- welche keine besondere Aktennummer erhalten und deren Anzahl jährlich wohl auf circa 1500 veranschlagt werden kann.

Es mag hier Erwähnung finden, daß die Oberzolldirektion, wie der gesamtnte Zolldienst, außer den zolladministrativen und handelsstatistischen Obliegenheiten, noch durch die Mitwirkung auf andern Gebieten der eidgenössischen Gesetzgebung in Anspruch genommen wird, wie -L. B. für das Postregal, das Pulverregal, die Vorkehrungen gegen die Reblaus, gegen die Verbreitung der Cholera, die Vorschriften über Verhinderung der Einfuhr von Glaswaaren mit ausländischen Eiehy.eichen, über Jagd und Vogelschutz, Fischerei, Viehseuchenpolizei u. A. m.

Der neu gewählte Oberzollrevisor (siehe Bundesblatt 1885, IV, 665), Herr Kollier, gewesener Einnehmer der Hauptzollstätte Romanshorn, hat sein Amt mit dem 1. März 1886 angetreten und damit auch die einstweilige Leitung der Arbeiten der handelsstatistischen Büreauabtheilung übernommen.

Infolge des Umstandes, daß derselbe in den letzten Jahren oft und jeweileu während längerer Zeit zu den Arbeiten des Oberzollrevisors beigezogen worden und von daher mit den bezüglichen Dienstobliegenheiten vertraut war, hat sich der Personenwechsel in dieser Beamtung ohne Schwierigkeit vollzogen.

An die erledigte Stelle eines III. Sekretärs der Oberzolldirektion ist Herr Hermann Schneider, von Langenbruck, gewesener Beumter des Polizeidepartements von Baselstadt, gewählt worden. Es hatten sieh, beiläufig bemerkt, nahezu 200 Bewerber für diese Stelle gemeldet.

Die Arbeit der Registratur und der damit verbundenen weiteren Besorgung der Akten war bisher einem einzigen Beamten übertragen. Ungeachtet seines Fleißes und seiner Gewandtheit vermochte

713 derselbe schließlich nicht mehr einzig zu genügen. Es wurde ihm deßhalb ein G-ehülfe, bis auf Weiteres provisorisch, beigegeben, der sich übrigens daneben auch bei den Arbeiten der Expeditionskanzlei zu bethätigen hat.

Auch bei letzterer Kanzleiabtheilung wurde weitere Aushülfe dringend nöthig und ihr deßhalb ein weiterei1 Kanzlist vom Personal des handelsstatistischen Büreau's zugetheilt, welcher hinwieder durch einen provisorischen Angestellten daselbst ersetzt wurde. Die definitive Besetzung dieser Stelle fällt nicht mehr in's Berichtjahr.

Bei dem handelsstatistischen Bureau ist im Laufe des Jahres ein Kanzlist ausgetreten, ein anderer wurde zu einer Zollstätte versetzt. Die definitive Wiederbesetzung auch dieser Stellen fällt in das folgende Jahr.

Das Personal der Oberzolldirektion zählte am Schlüsse des Jahres : Den Oberzolldirektor; Bei der Kanzlei (einschließlich die Registratur) : 3 Sekretäre, 5 Kanzlisten; Beim Oberzollrevisorat: Den Oberzollrevisor und l Rechnungsrevisor, ferner 4 Revisoren \ 13 Kanzlisten > für die Haudelsstatistik.

l Bediensteten j Im Ganzen 29 Mann.

VIII. Zollgebietsdirektionen und Zollstätten.

Gleich dem Geschäftskreise der Oberzolldirektion sind auch die dienstlichen Anforderungen an die Gebietsdirektionen und an die meisten 'Zollstätten in fortwährender Zunahme begriffen. Bei den Gebietsdirektionen erstreckt sich dieselbe sowohl auf den Kassenverkehr als auf die Kanzleiarbeiten. Von besonders ausgedehntem Umfange ist die Revision der Zollbezüge, da dieselbe sich auch auf die Deklarationen für Postsendungen erstreckt, welche einzig für sich ein gewaltiges Material ausmachen.

Unter den Personalveränderungen bei den Zollgebietsdirektioneu ist diejenige bei der Sekretärstelle in Basel zu erwähnen.

714 Herr Johann Jenny von Basel, der seit 1850 successive verschiedene Beamtungen in der Zollverwaltung und zuletzt jene Stelle bekleidet hatte, ist Ende des Jahres von derselben zurückgetreten.

Nach einer Dienstzeit von nahezu 37 Jahren hat Herr Jenny das wohlverdiente Zeugniß eines tüchtigen und gewissenhaften Beamten mit sich genommen.

Während das Zollpersonal im Allgemeinen seinen Dienst befriedigend versehen hat, so daß Rügen, Verwarnungen und Ordnungsbußen nur gegenüber einem kleinen Theile derselben angewendet werden mußten, sind leider zwei Fälle von Veruntreuungen zu verzeichnen.

Bei einer Zollstätte im Kanton Thurgau ist zur Entdeckung gekommen, daß der Einnehmer sich Veruntreuungen gegenüber der Zollverwaltung hat zu Schulden kommen lassen.

Diese Veruntreuungen waren durch falsche Eintragung der erhobenen Zollbeträge in den Quittungsstammblättern, beziehungsweise in gefälschten Deklarationen, welche der Einnehmer anstatt der betreffenden Zollpflichtigen ausgefüllt hatte, verübt worden.

Nach dem Brgebniß der administrativen Untersuchung beliefen sich die unterschlagenen Zollgebühren im Ganzen auf Fr. 48. 78.

In Anwendung von Art. 48 des eidgenössischen Zollgeaetzes vom 27. August 1851 wurde der betreffende Beamte von seiner Beamtung abberufen und überdies beschloß der Bundesrath dessen Ueberweisung an die thurgauischen Gerichtsbehörden, mit der Klage auf Unterschlagung und Fälschung.

Durch das bezirksgerichtliche Urtheil ist dann der Beklagte wegen Dienstpflichtverletzung im Sinne von § 275 des thurgauischen Strafgesetzes zu einer Geldbuße von Fr. 100, eventuell 20 Tagen Gefängniß, und den Kosten im Betrage von Fr. 45. 80 verfallt worden.

Die unterschlagenen Zollgebühren wurden durch den Fehlbaren der Zollverwaltung erstattet.

Ein Zolleinnehnier im Kanton Wallis hatte auf den 1. November die wegen angeblicher Uebernahme einer Anstellung im Auslande nachgesuchte Entlassung erhalten.

Als dessen provisorischer Ersatzmann den 29. Oktober zur Uebernahme der Geschäfte eintraf, war der gewesene Einnehmer bereits abgereist. Bei der Untersuchung seiner Geschäftsführung fand sich, daß er für Fr. 73. 05 Zollbeträge unterschlagen hatte.

715

Dieser Sehaden wurde der Zollverwaltung durch die Amtsbürgen des Ausgetretenen ersetzt.

Ein eidgenössischer Grenzwächter an der Genfergrenze, dem zugleich ein Zollbezugsposten übertragen war, mußte wegen Unregelmäßigkeiten in diesen letztern Funktionen von seiner Stelle entlassen werden.

Wie schon im vorhergehenden Jahre, so hat im Berichtjahre abermals ein Einbruch in das Zollbüreau des eidgenössischen Niederlagshauses in Aarau stattgefunden.

Die Kasse hatte am betreffenden Tagesabschlusse Fr. 87. 30 an Zollgeldern enthalten, welcher Betrag mittelst Aufbrechens der eisernen Geldkiste geraubt wurde.

Der Thäter dieser zwei Einbrüche wurde nach einigen Monaten entdeckt in der Person eines Gottlieb Erismann, Zimmermann seines Berufes, und durch das Kriminalgericht von Aargau zu 10 Jahren Zuchthaus verurtheilt.

Die weitere Erledigung dieser Angelegenheit konnte im Berichtjahre nicht mehr stattfinden.

In der Ortschaft Bressaueourt im bernischen Jura, südwestlich von Pruntrut, haben wir eine Nebenzollstätte errichtet, nachdem der Weg ab französischem Gebiet in der Richtung über Bressaueourt, wie sich mehr und mehr herausgestellt hat, wegen unzulänglicher Bewachung dieser abgelegenen Gegend zur unverzollten Einfuhr, namentlich von Vieh, benutzt worden ist. Der Zollbezug wurde dem daselbst gleichzeitig installirten Grenzwachtposten übertragen.

In Brissago und Ponte-Tresa, Kanton Tessin, sowie in Hermance, Kanton Genf, bot sich die Gelegenheit dar, die Gebäulichkeiten, in denen die Zollbüreaux sich befinden, für Rechnung der Eidgenossenschaft zu erwerben.

Diese Gebäulichkeiten befinden sich in einer für den Zolldienst vorzüglich günstigen örtlichen Lage, die auch in Zukunft keiner Beeinträchtigung durch Nachbarbauten ausgesetzt ist.

Zu deren Ankauf sind folgende Kredite durch die Bundesversammlung bewilligt worden: Für Brissago .

.

. F r . 7.500 ,, Ponte-Tresa .

. ,, 23,000 ,, Hermance .

.

,, 6,500 Ferner wurden erheblichere Kredite bewilligt, nämlich von Fr. 2300 und 10,000 für den Umbau der Zollhäuser in Gy, Kanton

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Genf, und Emmishofen, Kanton Thurgau, welche infolge dessen eine sehr zweckmäßige bauliche. Eintheilung, sowie ein anständiges Aussehen als Gebäulichkeiten einer öffentlichen Verwaltung erhalten haben.

Die projektirte Baute eines kleinen Zollhauses in La Bouège am Doubs, bei Noirmont (Kt. Bern), hat, entgegen der im letztjährigen Geschäftsbericht (Bundesbl. 1886, , 551) geäußerten Erwartung, noch nicht zur Ausführung kommen können. Die Gründe sind in unserer Botschaft betreffend das Budget von 1887 mitgetheilt worden, anläßlich unseres Antrages, den pro 1886 bewilligten Baukredit von Fr. 10,000 auf dus Jahr 1887 überzutragen.

Das dem Kanton St. Gallen gehörende Zollhäuschen an der Rheinbrücke bei Montlingen muß wegen äußerst baufälligen Zustandes umgebaut werden.

Zufolge Verständigung mit der Regierung von St. Gallen wird diese den Umbau nach einem vom Zolldepartement ebenfalls genehmigten Plan und gegen einen Kostenbeitrag der Eidgenossenschaft von Fr. 4000, gleich der Hälfte der muthmaßlichen Baukosten, ausführen lassen.

Die Ausführung fällt in das folgende Jahr.

Hie Angelegenheit betreffend Neubaute eines Zollhauses in Campocologno, Kt. Graubünden (s. Bundesblatt 1885, II, 618), steht im Begriff, ihre Erledigung zu finden, nachdem wir beschlossen haben, vorläufig nur eine Baute zur Aufnahme der erforderlichen Dienstlokale, nicht aber von Beamtenwohnungen, auf dem schon früher angekauften Bauplätze erstellen zu lassen und hief der nöthige Kredit pro 1887 durch die Bundesversammlung bewilligt worden ist.

lu Bouveret ist mit dem Beginn des Betriebes der neu errichteten Eisenbahnlinie Evian-St. Gingolph-Bouveret eine eidgenössische Hauptzollstätte für die Abfertigung sowohl des Eisenbahnverkehrs als auch des am erlaubten Landungsplätze daselbst stattfindenden Schiffsverkehrs den 1. Juni eröffnet und die in St. Gingolph bestehende Nebenzollstätte zu einer Hauptzollstätte erhoben worden.

Diese beiden Zollstätten werden je durch einen einzigen Beamten besorgt.

Das Büreaulokal für den Einnehmer in Bouveret ist von der Eisenbahnverwaltung, gemäß diesfalls geltender Regel, miethefrei der Zollverwaltung eingeräumt worden.

Für das der Eidgenossenschaft angehörende Zollgebäude in Chiasso, an der Straße nach Como, wurde von der Gemeindebehörde daselbst die kantonale und Gemeindesteuer gefordert.

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Mit unserem Einverständnis i n ter ve n ir te unser Zolldepartement bei dem Staatsth von Tessin, indem es, gestützt auf Art. 7 des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1851 (A. G. S. III, 33), erklärte, daß die Besteurung nur für denjenigen Theil des Gebäudes zugestanden werden könne, welche von Miethern okkupir sei, die nicht zu dem der Zollstätte (an der Straße nach Como) zugetheilte Dienstpersonal gehören.

Während des Berichtjahres blieb diese Angelegenheit dann auf sich beruhen; dagegen waren wir im weitern Verlaute des Jahres genöthigt, den Staatsra von Tessin um seine Dazwischenkunft gegenüber einer Steuerforderung der Gemeindebehörde von Locarne für das ausschließlich zu Kundeszwecken dienende Zollhaus daselbst anzugehen. Diese Steuerforderung- ist bisher nicht weiter verfolgt worden.

Im Laufe des Berichtjahres sind öfter, als es früher der Fall war, Beschwerden wegen Beschädigung oder sogar Entwendung von Waaren, welche die Zollbehandlung zu passiren hatten, erhoben worden und zwar in der Meinung, daß die Urheberschaft solcher Vorkommnisse dem Zollpersonal an der Grenze zur Last fülle.

Die deßhalb gehaltenen gründlichen Untersuchungen haben jeweilen die Thatsache festgestellt, daß das Zollpersonal entweder die betreffenden Frachtstücke gar nicht berührt hatte, indem der Zollbezug einfach nach Maßgabe der Deklaration, ohne Besichtigung der Waaren, stattgefunden, oder daß die Frachtstücke durch das die Verzollung vermittelnde Speditionspersonal geöffnet dem Zollpersonal zur Revision gestellt worden waren.

Das Zollpersonal ist somit von jedem gegen dasselbe erhobeneu Verdachte gereinigt aus den bezüglichen Untersuchungen hervorgegangen, die übrigens herausgestellt haben, daß die Besorgung der Verzollung leider oft durch unerfahrene Speditions-Angestellte oder -Lehrlinge geschieht, denen es an Anleitung und Ueberwachung seitens ihrer Chefs mangelt.

IX. Grenzschutz.

Am obera Theile des Bodensee und in der Gegend der Einmündung des Rheins ia denselben sind Wahrnehmungen gemacht worden, zufolge welchen die zollamtliche Bewachung dieses Grenzgebietes ungenügend erschien, um dem Schmuggel zu begegnen.

Die Grenzwachtmannschaft auf der Linie von Au bis Hörn wurde deßhalb um zwei Mann, worunter ein Unteroffizier, verstärkt und Letzterem die direkte Beaufsichtigung des Grenzwachtdienstes Bundesblatt. 39. Jahrg. Bd. I.

49

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auf dieser Strecke übertragen. Zugleich wurde die betreffende Grenzwachtmanuschaft der Oberleitung des Grenzwachtchefs in Schaffhausen unterstellt, während dieselbe vorher unter der Leitung der Zolldirektion in Chur gestanden hatte, deren Thätigkeit in dieser Richtung zufolge der großen Entfernung nicht so wirksam sein konnte, wie es nunmehr der Fall ist, da eine häufige Inspizirung der Wachtposten und der Ausführung des ihnen vorgeschriebenen Dienstes in der Aufgabe der Grenxwachtchefs liegt.

Ein in Mategnin, Kt. Genf, statiouirter eidgenössischer Grenzwächter wurde den 30. März, als er gegen Mitternacht vom Dienste heimkehrte, durch mehrere Individueu vor dem Hause, wo sich der Grenz,wachtposten befindet, insultirt und thätlich angegriffen, wobei auch ein Schuß, glücklicherweise ohne zu treffen, auf ihn abgefeuert wurde.

Auf erhobene Klage bei dem Staatsanwalt von Genf wurde eine gerichtliche Untersuchung angehoben, welche zur Folge hatte, daß einer der drei Beklagten das Geständniß machte, Faustschläge gegen den Grenzwächter geführt zu haben. Dagegen wurde nicht ermittelt, wer den Schuß abgefeuert habe, und auch nicht, in welchem Maße die beiden andern Beklagten sich bei dem Angriff hetheiligt hatten.

Eine ergänzende Untersuchung lieferte die nöthigen Anhaltspunkte, um das vorerwähnte Individuum A. als Haupturheber und die zwei andern, C. und F., als Mitschuldige des Angriffs anzuklagen.

Durch die Anklagekammer wurde die Klage gegen C. und F. abgewiesen und A. dem korrektionellen Schwurgericht überwiesen, jedoch mit dem Erkenntniß, daß der erschwerende Umstand von Vorbedacht nicht vorhanden sei.

Durch das Schwurgericht wurde auch A. freigesprochen. Die Kosten auferlegte das Urtheil dem Kanton.

X. Gesetzesübertretungen.

Auch in diesem Jahre ist wiederum eine Zunahme an Straffällen zu verzeichnen.

Vom Vorjahre her waren noch zu erledigen 23 Fälle gegen 19 pro 1885, neu hinzugekommen sind . 1075 ,, ,, 923 ,, 1885, Total 1098 Fälle gegen 942 pro 1885, mithin eine Vermehrung um 156 Fälle oder um circa 16 °/o.

719 Davon sind erledigt: a. durch Aufhebung des Strafverfahrens .

.

.

5 7 Fälle gegen 2 0 p r o 1885, b. gütlich, infolge vorbehaltloser Unterziehung des Beklagten .

.

. 1006 ,, ,, 897 ,, 1885, c. durch gerichtl. Spruch: zu Gunsten der Verwaltung .

.

.

.

4 ,, | zu Ungunsten der Ver« 2 n 1885, waltung .

.

.

l Fall J Total

1068 Fälle gegen 919 pro 1885.

Als unerledigt auf das Jahr 1887 übergetragen sind: a. bei der Verwaltung anhängig .

.

.

.

28 Fälle gegen 22 pro 1885, b. vor Gericht anhängig .

2 ,, l ,, 1885, Total 30 Fälle gegen 23 pro 1885.

Der Gesammtbetrag der umgangenen Zollgebühren beziffert sieh auf Fr. 9021. 08 gegenüber Fr. 6803. 76 im Jahre 1885 und hat sich somit um Fr. 2217. 32 gegenüber dem frühern Jahre vermehrt.

An Bußen wurden bezogen Fr. 29,137. 98 gegen Fr. 31,657.14 pro 1885; als gesetzlichen Antheil erhielt die Zollkasse Fr. 9689. 93.

Der Durchschnitt des Strafmaßes berechnet sich auf annähernd den dreifachen Betrag des umgangenen Zolles.

Von den angezeigten Zollübertretungen entfallen auf das I. Zollgebiet (Basel) 320 Fälle gegen 292 pro 1885.

n.

,, (Schaffhausen) 217 118 ,, 1885.

III.

,,

(Chur)

99

,,

,,

61 ,, 1885.

IV. . ,, (Lugano) 47 ,, ,, 66 ,, 1885.

V.

,, (Lausanne) 136 ,, 139 ,, 1885.

VI.

,, (Genf) 256 ,, ,, 247 ,, 1885.

Die Vermehrung gegenüber dem Vorjahre rührt im Wesentlichen von Zollübertretungen auf Postsendungen her, welch' letztere seit Inkrafttreten der zwischen der Zoll- und Postverwaltung vereinbarten Ergänzungsinstruktion über Behandlung der zollpflichtigen Postgegenstände (Postamtsblatt 1886, Nr. 26) und der bezüglichen Vollzugsvorschriften einer schärferen Kontrole unterworfen sind, ala dies früher geschehen konnte.

720

Von denjenigen Straffällen, welche gerichtlich verfolgt wenk-n mußten, erachten wir folgende als erwähnenswerth : Eine in Rorschach zur Verzollung gelangte Sendung gesägtes Holz erzeigte ein bedeutend zu niedrig deklartrtes Gewicht mit einer Zolldifferenz von Fr. 15. 1.2.

Die vom Zolldepartement ausgesprochene Buße vom achtfachen Betrag des umgangenen Zolles wurde bezirksgerichtlich und, n a c h dem der Straffällige appellirt hatte, auch vom Kantonsgericht des Kantons St. Gallen bestätigt. Nebstdem wurde der Straffällige zu sämmtlichen Kosten und einer Entschädigung an die Zollverwaltung von Fr. 80 flir außerordentliche Kosten verurtheilt.

Gegen die Gehrüder F., Pächter in M., Kanton Genf, war von dem dort stationirten eidgenössischen Grenzwächter eine Anzeige wegen unverzollter Einfuhr von zwei Kühen und Uebei 1 tretung der viehsanitätspolizeilichen Vorschriften eingereicht worden.

Infolge ihrer Weigerung, sich dem Entscheide der Zollverwaltung zu unterziehen, welcher auf eine Buße vom zwölffachen Betrage des umgangenen Zolles von Fr. 10 lautete, gelangte der Fall vor Gerieht. Gleichzeitig wurde auch seitens der kantonalen Behörde gerichtliche Verfolgung der Beklagten mit Rücksicht auf die Uebertretung der viehsanitätspolizeilichen Vorschriften eingeleitet.

Vom Gericht (Justice de Paix pénale de. Genève) wurden die Beklagten von der Anklage auf Zollübertretung freigesprochen, dagegen der Uebertretung der viehsanitätspolizeilichen Vorschriften als schuldig erklärt und zu der daherigen Buße und zu den Koston verfällt.

Bin Einwohner von Genf hatte im Tramway wagen von Annemasse nach Genf ein Quantum von 10 kg. Schminke unverzollt einzubringen versucht, indem er das Paket unter dem Wagensitz versteckte. Der umgangene Zoll war Fr. 7.

Mit Rücksicht auf die unzweifelhafte Absicht einer Zollübertretung wurde dem Beklagten eine Buße vom fünfzehnfachen Betrage des Zolles auferlegt. Da weder Unterziehung unter den Strafentscheid, noch Bezahlung der Buße erfolgte, so mußte gemäß Artikel 16 des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1849 (A. G. 8. I, 87) der Beklagte gerichtlich belangt werden. Die Gerichtsbehörde (le Tribunal de la Justice de paix pénale) setzte die Buße auf den sechsfachen Betrag des umgangenen Zolles fest, auferlegte dem Straffälligen die Kosten und verfügte zugleich, nach dem Antrag der Zollverwaltung, die Umwandlung der Buße in Gefangenschaft für den Fall, daß jene nicht bezahlt würde.

721

Vom Straffälligen sind hierauf Buße und Kosten bezahlt worden.

Eine seit langer Zeit als gewerbsmäßiger Schmuggler berüchtigte Persönlichkeit im bernischen Jura war durch Grenzvvaclitmannschaft auf der Einfuhr eines Wagens mit zwei Fässern Weingeist zur Nachtzeit und auf einem für zollpflichtige Gegenstände nicht erlaubten Wege betreten worden.

Der Betreffende erklärte zwar seine Unterziehung unter die vorwirkte Buße, ohne jedoch für diese und den Zoll andere Sicherheit zu leisten, als durch Ueberlassung des beschlagnahmten Sprites, des Wagens und des Pferdes.

Unter'm 6. Mär/ erfolgte der Strafentscheid des Zolldepartementes, welches die Buße, im Hinblick auf wiederholte Rückfälligkeit des Beklagten, auf dea dreißigfachen Betrag des umgangenen Zolles von Fr. 63. 75 festsetzte. Für den Fall, daß Zahlung nicht erfolge, wurde die Zolldirektion in Basel beauftragt, bei der zuständigen Behörde in Pruntrut Umwandlung der Buße in Gefangenschaft zu verlangen. Zur Ausführung dieser Maßnahme bedurfte es gemäß Artikel 25 und 28 des eidgenössischen Fiskal Strafgesetzes (A. Gr. 8. I, 87) keines langen Aufschubes.

Ungeachtet die Zollgebielsdirektion wiederholt auf die Volly.iohung dieser Strafumwandlung gedrungen hatte, sehritt die Behörde nicht ein, sondern erhielt der Straffällige noch am 20. April, also 45 Tage nach dem Strafentscheid der eidgenössischen Behörde, einen achttägigen Aufschub durch das Regierungsstatthalteramt bewilligt, den er dazu benützte, sich durch Flucht der Strafe zu entziehen. Seither hat der Betreffende seinen Wohnsitz auf benachbartem deutschem Gebiet, von wo aus er seine Schmuggeluuternehmungen nach schweizerischem Gebiet fortsetzt.

Der Zollverwaltung blieb demnach nichts übrig, als sich an die beschlagnahmten Gegenstände zu halten, welche verkauft wurden und nach Abzug von Zoll und Ohmgeld einen Erlös von Fr. 177. 95 ergaben.

XI. Zollabfertigungen.

In früheren Jahren wurden lediglich die au Zollstätten ausgestellten Z o l l s c h e i n e , wie Ein> und Ausfuhrzollquittungou, Geleitscheine, Durchfuhrscheine, Freipässe, Niederlagsscheine, Ausweise für zollfreie Wiedereinfuhr etc., als eigentliche Z o l l a b f e r t i g u n g e n aufgeführt. Nachdem nun aber infolge Einführung der Handelsstatistik auch für z o l l f r e i e Ein- und Ausfuhr, Freipulilöschungen etc. Deklarationen erforderlich sind, welche durch das

722 Zollpersonal entgegengenommen und ebenso wie die Deklarationen für zollpflichtige Waaren auf ihre Richtigkeit geprüft werden müssen, erscheint es geboten, jene Deklarationen ebenfalls zu den ,,Zollabfertigen" zu rechnen. Pro 1886 ist dies geschehen; dadurch erklärt sich die aus der nachstehenden Tabelle ersichtliche große Vermehrung der Zahl der Zollabfertigungen gegenüber dem Vorjahre.

1886.

819,816 459,144 255,702 149,991 129,558 23,078

Einfuhr .

Ausfuhr Geleitseheine .

Durchfuhr Freipässe Niederlagsscheine Total

1,837,289

Zollabfertigungen pro Differenz 1885.

1886.

597,152 73,090 234,761 98,821 84,031 19,777

- 222,664 - 386,054 - 20,941 - 51,170 - 45,527 - 3,301

1,107,632

729,657

Im Berichtjahre sind für die Zollscheinformulare eingreifende Vereinfachungen an die Hand genommen worden, zufolge welchen vom 1. Januar 1887 hinweg eine Kostenersparniß von wenigstens 50 % erzielt wird.

XII. Waarenstatistik.

A. Allgemeines.

Die im Geschäftsbericht pro 1885 ausgesprochene Erwartung, daß die auf Beginn des Jahres 1886 in Aussicht genommenen Erleichterungen der Vorschriften für die Handelsstatistik *) geeignet seien, die im Jahre 1885 bei der Einführung der Handelsstatistik anfänglich zu Tage getretenen Schwierigkeiten und Anstände größtenteils zu beseitigen, ist im Berichtjahre in Erfüllung gegangen. Das diesfalls erreichte Resultat darf als zufriedenstellend betrachtet werden; immerhin bleibt zu konstatiren, daß die Werthdeklarationen bei der A u s f u h r für viele Positionen an Zuverlässigkeit zu wünschen übrig lassen, namentlich K eim Viehverkehr, sei es daß die betreffenden Zollpflichtigen * . , dem Mißtrauen befangen sind, es *) Nämlich : a. Abschaffung der obligatorischen Werthangabenthangabeu bei der Einfahr für sämmtliche Tarifpositionen, aDurchschnittswerthttswert!! durch Schätzungsexperten e r m i t t e l k a n n . d e n kam*.

b. Vereinfachung des Deklarationsmodus durch Anpassung der statistischen Positionen an diejenigen des Zolltarifes.

723

habe die Angabe der Werthe Einfluß auf die Höhe des Zollansatzes, sei es .aus andern, nicht 211 ermittelnden Gründen. Es sind indessen auch nach dieser Richtung hin Vorkehren getroffen worden, damit zukünftig die fraglichen Werthdeklarationen Anspruch auf möglichste Richtigkeit erhalten.

B. Statistische Resultate; Schätzung der Waarenwerthe.

Betreffend die näheren Erhebungen über den Waarenverkehr der Schweiz mit den diversen Ländern pro 1886 müssen wir auf die Jahrestabelle verweisen, welche gegenwärtig noch in Arbeit ist und deren Erscheinen zu gekommener Zeit amtlich bekannt gemacht werden wird.

Um indessen wenigstens summarisch den Waarenverkehr pro 1886 mit demjenigen von 1885 vergleichen zu können, lassen wir nachstehend eine Rekapitulation des Spezialhandels der Schweiz in den zwei Jahren folgen, wobei wir daran erinnern, daß der Spezialhandel den Lügerverkehr nicht umfaßt.

Aus der vorerwähnten Tabelle ist ersichtlich, daß der Spezialverkehr der Schweiz ira E i n f u h r h a n d e l pro 1886 um circa 43 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahre zugenommen hat, wahrend die A u s f u h r 1886 blos um nicht ganz zwei Millionen Pranken höher steht, als 1885. Es darf indessen bei der Vergleichung der Handelsbilanzen für den Import und den Export nicht außer Acht gelassen werden, daß die überwiegende Zahl der Tarifpositionen bei der Einfuhr nach Mitgabe von E x p e r t e n s c h ä t z u n g e n gewerthet werden, während bei sämmtlichen Ausfuhrsendungen die W e r t h d e k l a r a t i o n e n von den Versendern seiher herrühren, also den wirklichen Waarenwerth repräsentiren sollen. Die auffallendsten Differenzen bei der Einfuhr pro 1886 gegenüber dem Vorjahre rühren denn auch nicht nur von der Steigerung des Verkehrs allein her, sondern es dürften dieselben zum großen Theile auch auf Erhöhung der Einfuhrmittelwerthe durch die Sehätzungsexperten zurükzuführen sein, Erhöhungen, die zwar hinwiederum auf faktischen Verhaltnissen beruhen.

Nachstehend bezeichnete Kategorien erzeigen 1886 gegenüber den Resultaten des Jahres 1885 bedeutende Zunahme der Werthe :

Zur Seite 723.

Spezialhandel der Schweiz mit dem Auslande in den Jahren 1886 und 1885.

Ausfuhr.

Einfahr.

Einheit.

Kategorien.

Nr.

Menge.

I

A LiViil,-. und u n H UUIlghlullc fïiïnorwtnirV* AOIÌÌ1J6

II

Chemikalien : A. Apotheker- und Drogueriewaaren B. Chemikalien für gewerblichen Gebrauch C. Farbwaaren .

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Landwirthschaftliche Erzeugnisse .

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VII

Literarische, wissenschaftliche und Kunstgegen-

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Mechanische Gegenstände : A. Uhrenbestandtheile .

.

Uhren B. Maschinen, nicht genannte .

Maschinen, Fahrzeuge, Schiffe

VIII

Metalle : A Rlpi jn.

u ici

IX

B.

C.



T^iopll JJJ lo O"

22,359 325,709 80,846

3,206,495 17,470,070 6,095,745

23,196 334,934 81,364

3,042,449 15,698,319 6,108,027

8,547 65,283 22,579

1,854,141 3,863,260 8,538,417

8,340 !

63,9(ìl i 22,016 j

1,760,927 3,401,711 9,057,812

55,982

3,207,539

51,552

2,941,518

918

147,269

1,939,819

13,637,100

1,866,625

12,374,528

1,281,523

8,253,227

1,363 1 ' 1 1,484,073 !

> ' :

153,346 ' 9,962,420 i i

235,650

5,249,876

172,209

6,453,770

36,154

469,160

46,352 :

531,095

11

28,105

24,881,780

26,293

23,717,962

8,032

8,576,643

8,209

8.655.491

n

14,410

8,520,780

13,933

7,980,239

8,468

5,790,121

8,305

5,284,265

613 226,413 63,389 10,301

1,960,600 3,109,512 7,959,489 1,901,815

799 214,001 57,469 10,358

1,170,026 4,082',593 7,761,524 1,115,672

418 3,479,454 95,564 6,662

2,966,602 79,829,024 12,514,859 6,536,312

439

3,559,937 104,996 9,265

1 i 144,526 j 4,003,092 646,622 , ;ì4,310 !

90,275 15,273 29,791,372 14,907

2,186,318 79,840,180 13,462,113 8,560,371

2,031 106,530 4,126 395 1,007 170 1,481 464

112,482 3,958,793 778,523 46,355 60,909 37,723 36,736,633 7,354

·

· ·· ·n ; Stücke . ; q.

. ;i Stücke ,|

.

·

· ,

TI

9,302,588

29,113,535

8,958,464

27,369,063

592,228

2,079,517

647,356

2,617,013

5,679,856 71,804,759

170,576,189 31,661,944

5,233,985 71,965,223

171,043,177 31,856,983

889,529 6,600,832

74,270,006 3,000,876

625,547 3,684,787

72,305,471 2,297,699

108,668

8,682,630

109,285

10,339,500

~*

62,499

58,770

4,654,951

6,789 155,492

553,089

4,734,166

n ,, ,, ,, ^ n ,,

258,232 50,762 48,629 72,288 1,971 21,958 14,106

60,096,005 10,473,915 150,459,500 55,710,305 1,836,270 6,693,700 23,257,900

290,371 46,235 40,638 67,707 2,000 19,356 13,586

68,352,145 11,373,610 124,648,800 55,192,070 1,897,950 3,741,980 24,294,900

207,153 6,076 55,460 23,236 1,850 5,405 2,044

Stücke |j q.

236,897 20,753

50,993,360 6,655,520

223,783 24,920

32,871,112 9,351,990

97,574 48,407

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X XI

Mineralische Stoffe

XII

Oele und Fette

.

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-nII ti -vi

q-

Papier

XIV

Spinnstoffe : A. Baumwolle .

· · B. Flachs, Hanf, Jute, etc.

.

C. Seide D. Wolle, rein oder gemischt .

E. Kautschuk und Guttapercha .

F. Stroh, Rohr, Bast, etc.

.

G. Confections- und Modewaaren

.

·

·

· · .

.

· .

.

Thiere und thierische Stoffe : A. Thiere B. Thierisehe Stoffe

XV XVI l XV11

Thonwaaren .

.

Verschiedene Waaren

.

.

.

Total

|j · !, . i, l ; . ji . i: · !.

. ::

|i il !

i!

760,109 23,586,310 3,570,100 399,805 765,208 1,063,258 36,666,789 '283,530

7,970

670,274

13 (i ,80«

3,7(iö,375

160,624,792 1,582,221 190,636,389 13,572,547 2,351,067 4,647,289 5,020,725

211,543 5,784 48,383 22,154 2,026 5,671 2,769

167,211,692 1,642,521 172,914,120 12,039,958 2,517,309 4,637,980 4,330,117

19,341,158 7,976,693

109,312 47,474

3,870,228 i

· i; n |!

!; ,,

295,156

2,896,093

248,474

2,583,104

109,605

607,840

129,894 j

22,185,449 8,339,284 714,466

14,833

12,168,964

13,333

10,941,630

1,498

1,248,877

1,233

1,336,505

f q-

20,258,891 473,611 71,804,759

711,563,429 56,004,687 31,661,944

19,366,450 448,142 71,965,223

686,326,804 38,069,377 31,856,983

3.924,217 3,583,690 6,600,832

558,716,272 105,706,494 3,000,876

3,920,827 3,678,514 3,684,787

{ , Stücke |:; Liter

Total Werth

1

640,788 23,324,961 3,133,645 453,375 907,098 1,295,970 40,621,857 166,660

;l

Nahrungs- und Genußmittel .

.

.

. ' -n Bier, Wein, Branntwein, Sprit, in Fässern Liter

xìn

-

n n -n



.*

2,210 97,517 4,203 194 1,570 63 935 1,155 j

· j ~ -

; i · "'

··

.

21,708 1,039,556 16,989 747 13,921 4,221 1,555 14,071'

- '

13,728 1,015,303 18,193 815 15,779 4,419 1,795 2,582

·.



*

Fr.

1,566,872

n n ·n fi

«

*

161,959

Fr.

1,360,916

·

*

Werth.

184,117

.

·

Meiigo.

Fr.

6,198,463

.

.

Werth.

498,184



tT XLnnf'pr U U ICI

7 . ink £jLLll\

Menge.

Fr.

5,474,909

.

*

.

.

Werth.

467,096

^ n

·

Menge.

Werth.

1885.

q.

^

·

B F. Zinn G r . Edle Metalle H. Erze und Metalle, verschiedene .

.

1886.

1885.

1886.

+ f * Differenz 1886 gegenüber 1885 ^Stücke -|Liter -

l!

799,230,060 Fr.

892,441) 25,469} + 42,976,896 160,464j

667,423,642 Pr.

i -+3,390i Differenz 1886 gegenüber j -- 94,824[ +1,736,710 1 885 ) + 2,916,045) 756,253,164

.

552,803,233 !

110,586,000 2,297,699 665,686,932

724

I I . Chemikalien .

IV. Holz VI. Leder IX. H. Edle Metalle X. Mineralische Stoffe XIV. C. Seide F. Stroh, Rohr, Bast, XVII. Verschiedene Waaren

.

.

.

.

.

.

etc.

Abgenommen haben dagegen jahre die Kategorien XII. Oele u n d Fette .

.

XIV. B. Baumwolle .

.

XV. B. Thierische Stoffe .

.

11 ehr pro 1886 circa F r . 2,000,000 ,, ., 1,300,000 ,, ,, 1,200,000 ,, ,, 4,000,000 ,, ,, 2,000,000 ,, ,, 26,000,000 ,, ,, 3,000,000 .

,, ,, 1,200,000

.

pro 1886 gegenüber dein Vor.

.

.

u m circa F r . 1,800,000 8,300,000 ,, ,, 2,700,000

Wir machen ferner auf den Umstand aufmerksam, daß in der Jahresstatistik pro 1885 der als besondere Tabelle publizirte Handelsverkehr mit dem Grenzgebiete von Oesterreich, mit der zollfreien Zone von Hochsavoyen und mit dem Pays de Gex in dem Spezialhandel dei- Schweiz nicht inbegriffen war; es sind nun diest'alls nachträgliche Werthermittlungen erfolgt, nach Mitgabe weleher die pro 1885 in der vorstehenden Zusammenstellung mitgetheilten Zahlen entsprechend ergänzt worden sind.

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Während 1885 die Schätzung der Waaren werthe seitens der hiezu von unserem Zolldepartement ernannten Expertenkorn mission zu Anfang des Jahres 1885 vorgenommen wurde und hei diesen Werthunge somit den Preisschwankungen im Handelsverkehr keine Rechnung getragen werden konnte, wurde für das Berichtjahr die Verfügung getroffen, daß sämmtliche statistische Positionen von der Kommission auf Ende 1886 neu zu werthe seien, unter Berücksichtigung der wirklichen Handelspreise im gleichen Jahre.

Diese, d é f i nitive Werthe wurden sodann in der Uebersichts tabelle der Bin- und Ausfuhr der wichtigsten Waarenartike pro IV. Quartal 1886 veröffentlicht und es dienen die nämlichen Werthungen nunmehr auch p r o v i s o r i s c h für 1887 in dem Sinne, daß sie sodann auf Jahresschluß durch die von der Taxationskommission neu f e s t g e s e t z t e n Werthe mit definitivem Charak ter ersetzt werden sollen. Dieses Verfahren hat den großen Vortheil, daß dadurch die Statistik in den Stand gesetzt wird, ehr möglichst genaues Bild unseres Handelsverkehrs zu bieten.

725 C. Systemänderung in den statistischen Tabellen.

Die in unserem Geschäftsberichte pro 1885*) mitgetheilte Eintheilung der Jahresstatistik mußte aus verschiedenen Rücksichten für das Berichtjahr abgeändert und theils erweitert, theils nach gewissen Richtungen hin vereinfacht werden.

In erster Linie machte sich in der Statistik pro 1885 der Mangel fühlbar, daß keine Tabelle vorhanden w a r , aus welcher man -- wie dies beispielsweise bei den quartalite erscheinenden Uebersichten des Waarenverkehrs möglich ist -- die Ein- und Ausfuhr der einzelnen Waarengattungen l ä n d e r w e i s e hätte vergleichen können.

Ferner führte die Hereinziehung des sogen. ,,Generalhandels" in den Verkehr mit den einzelnen Ländern und die dadurch bedingte Ausdehnung der Tabelle auf zwei Seiten des Imprimâtes lediglich zu großer und insoweit zweckloser Weitläufigkeit, als eben der ,,Generalhandel", wie wir weiter unten ausführen werden, keinen integrirenden Theil unseres einheimischen Handels bildet.

Endlich vermißte man in der Jahresstatistik pro 1085 eine Tabelle, aus welcher unser gesammter Handel mit dem Ausland ohne Weiteres ersichtlich gewesen wäre, indem der ,,Spezialhandel" und der ,,Lagerverkehr" in den diversen Uebersichten zwar verzeichnet, nicht aber zusammengestellt waren.

Um diesen Uebelständen abzuhelfen, wurden für die Jahresstatistik pro 1886 nachstehende Hauptabtheilungen in Aussicht genommen : I. Uebersicht des Spezialhandels, des Lagerverkehrs und des Effektivhandels, mit Angabe der Herkunfts- und Bestimmungsländer.

II. Uebersicht des Speziai- und des Generalhandels, nebst Effektivhandel, geordnet nach den Nummern des statistischen Waaren Verzeichnisses.

III. Spezialhandel mit den einzelnen Herkunfts- und Bestimmungsländern.

IV. Summarische Uebersicht des Effektivhandels und des Generalhandels, geordnet nach den einzelnen Herkunfts- und Bestini m ungsländern.

V. Unmittelbare Durchfuhr.

VI. Lagerverkehr.

VII. Veredlungsverkehr und übriger Freipaßverkehr.

*) Bundesblatt 1886, l, 559 u. ff.

726 VIII. Grenzverkehr.

IX. Schweizerische Retourwaaren aus dem Auslande.

X. Retourwaaren nach dem Auslande.

XI. Uebersicht der Zollerträgnisse: a. geordnet nach den Nummern des statistischen Waarenverzeichnisses ; b. geordnet nach der Wichtigkeit der Einnahmen.

Wir haben zu der vorstehenden neuen Eintheilung der Jahresstatistik folgende näheren Erläuterungen beizufügen : Ad I. Diese Uebersicht ist neu. Sie soll für s ä m m t l i c h e s t a t i s t i s c h e n P o s i t i o n e n nach den Herkunfts- und Bestimmungsländern getrennte Angaben über Ein- und Ausfuhr im Spezialhandel, sowie auch über den Lagerverkehr und den Effektivhandel bringen. Man kann somit diese Uebersicht als die Basis unserer ganzen H a n d e l s s t a t i s t i k im eigentlichen Sinne des Wortes betrachten, allerdings mit Ausschluß des in spezieller Tabelle dargestellten Veredlungsverkehrs.

Da infolge der 1886 eingeführten Neuerungen Definitionen von neuen Begriffswörtern gegeben werden müssen, wiederholen wir zum Theil, um ein ganzes Bild zu erhalten, einige bereits in unsertn Geschäftsbericht pro 1885 enthaltene Erläuterungen.

1) Der Spezial a n d e l umfaßt: a. Bei der Einfuhr: alle beim Eingang sofort verzollten, sowie alle zollfreien Waaren im Handelsverkehr; ferner sämmtliche in eidgenössischen Niederlagshäuser befindlichen oder mit sechsmonatlichen Geleitscheinen versehenen Warensendungen, die zur Verzollung angemeldet werden; daher die Bezeichnungen ,,Direkte Einfuhr" (sofortige Verzollung an der Grenze) und ,,Einfuhr ah Lager" (nachträgliche Verzollung, nach einer gewissen Einlagerungszeit).

b. Bei der Ausfuhr : sämmtliche nach dem Auslande gehenden Warensendungen einheimischen Ursprungs, mit Einschluß solcher Waaren fremder Provenienz, welche durch Entrichtung des schweizerischen Eingangszolles als naturalisir betrachtet und in der Folge im Handelsverkehr wieder ausgeführt werden.

2) L a g e r v e r k e h r . Derselbe beschränkt sich in der Uebersicht I auf die ,,Einfuhr auf Lager"- und die ,,Ausfuhr ab Lager" ; die Tabelle VI gibt sodann das Gesammtbild des fragliehen Verkehrs.

727

Eine Waarensendung wird ,,auf Lager" angeschrieben, wenn diesel be a. gemäß Artikel 43, litt, c, der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz*), vom 18. Oktober 1881, bei ihrem Eingang über die Grenze mit sechsmonatlichen Geleitscheinen abgefertigt wird, oder b. in ein eidgenössisches Niederlagshaus oder auf ein sogenanntes Freilager mit der Bestimmung zur Einlagerung instradirt wird.

Zu a. gehören, laut der allegirten Bestimmung der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz: Baumwolle, rohe; Baumwollabt'älle, angesponnene und gesponnene; Bisen in Masseln; Farbhölzer und Farberden, rohe; Galläpfel und Knoppern; Garaucine; Getreide: Wälzen, Korn, Roggen, Gerste, Hafer und Mais; Kaffee; Krapp; Mehl; Oele, fette, nicht medizinische; Petroleum und Naphta; Reis, Seide, rohe, auch Floretseide und Seidenabfälle; Sumach; Wolle rohe; Zucker.

Sämmtliche vorgenannten Waarengattungen können, wenn mit sechsmonatlichen Zollgeleitscheinen versehen, ungehindert in der ganzen Schweiz zirkuliren und innert dieser Frist entweder im Inlande abgesetzt oder wieder ausgeführt werden.

Zu b. haben wir Nachfolgendes zu bemerken: In eidgenössische Niederlagshäuser werden, entgegen der eigentlichen Bestimmung dieses Institutes, nicht nur solche Waarensen, düngen verbracht, die wirklich zur E i n l a g e r u n g gelangen sollen sondern es werden auch -- abgesehen von allen nicht zum H a n d e l s v e r k e h r gehörenden Sendungen, wie z. B. gebrauchte Effekten, Uebersiedlungs- und Heirathsgut, schweizerische Retourwaaren, etc. -- Waaren aller Art, welche aus irgend welchen Konvenienzgründen, allfällig weil der Empfänger die Zollbehandlung selber vornehmen will etc., nach eidgenössischen Niederlagen dirigirt.

Es findet, mit andern Worten, eine bloße Verschiebung (1er Verzollung statt, d. i. das Niederlagshaus tritt, bezüglich der Zollbehandlung, an die Stelle der Einfuhrzollstätte an der Grenze. Da derartige Sendungen nicht zürn L a g e r v e r k e h r gehören, würde eine Zusammenstellung des Verkehrs sämmtlicher eidgenössischer Niederlagshäuser, wie wir bereits unter Ziffer IV dieses Berichtes hervorhoben, lediglich die Frequenz der betreffenden Institute beleuchten, keineswegs aber ein Bild des eigentlichen L a g e r v e r k e h r s liefern.

·*) Amtliche Sammlung neue Folge, V, 588.

728

An einigen Punkten der Schweizergrenze existiren für Getreide, Mehl, Sämereien, Bretterwaaren, etc., sogenannte F r e i - oder T r a n s i t l a g e r mit einjähriger Lagerfrist ; dieselben stehen unter zollamtlicher Kontrole und heißen nur deßwegen Freilager, weil die zur Einlagerung erforderlichen Räumlichkeiten von den Bahnverwaltungen etc. gestellt werden und daher keinerlei Niederlagsgebühren zu Hauden unserer Zollverwaltung bezogen werden. Die auf solche Freilager verbrachten Waaren gehören ebenfalls zum Lagerverkehr.

3) Der E f f e k t ! v hau d e l . Diese Bezeichnung ist neu; sie wurde gewählt, weil sie in kürzester Weise dasjenige ausdrückt, was dieser Verkehr repräsentirt, nämlich u n s e r n w i r k l i c h e n G e s a m m t h and el mit d e i n A u s l a n d e . Die in den Rubriken ,,Effektivhandel" der Uebersicht I, sowie der übrigen Tabellen, publizirten Zahlen, und nicht mehr ausschließlieh die im Spezialhandel angegebenen, werden daher in Zukunft als maßgebend zu betrachten sein für die Darstellung unseres g e s u m m t e n Handelsverkehrs mit fremden Staaten.

Der Effektivhandel umfaßt: a. bei der Einfuhr: Die direkte Einfuhr" und die ,,Einfuhr auf Lager"; b. bei der Ausfuhr: Die ,,direkte Ausfuhr und die ,,Ausfuhr ab Lager.

Er entstellt somit aus der Kombination des Spezialhandels mit dem Lagerverkehr (Erläuterungen s. vorstehend).

Als besonderer Anhang zu der Uebersicht I pro 1886 wird, wie bereits 1885 geschehen, eine vergleichende' Zusammenstellung der Einheitswerthe für die Ausfuhr naeh den diversen Bestimmungsländern erscheinen.

Ad H. Diese Tabelle entspricht ungefähr der Uebersicht I pro "1885, von welcher sie nur in nachstehenden zwei Punkten abweicht : 1 1886 ist der Effektivhandel besonders zusammengestellt, was 1885 nicht der Fall war; 2) 1886 sind die Totale des Generalhandels bei der Ein- und Ausfuhr nur rücksichtlich der W a a r e n m e n g e n publizirt, u n t e r W e g l a s s u n g d e r Wer t h u n g e n in Franken, während letztere pro 1885 in die Tabellen aufgenommen wurden.

Die Berechtigung des Wegfalles der Werthangaben im Generalo O . D ~ handel wird sich aus der nachstehenden Definition von selbst ergeben.

72'.» Der Generalhandel umfasst : a. Bei der Einfuhr: Die ,,direkte Einfuhr"-, die ,,Einfuhr auf Lager" und den ,,direkten Transit*; 6. Bei der Ausfuhr: Die ,,direkte Ausfuhr", die ,,Ausfuhr ab Lager" und wiederum dea ,,direkten Transit". .

Der Generalhandel gibt uns daher lediglich ein Bild des W a a r e n v e r k e h r s ü b e r die Sch w e i z e r Gren ze überhaupt, nicht aber ein solches unseres H a n d e l s , indem ein letzterem vollständig fremdes Element, der T r a n s i t , einen integrirenden Bestandtheil des Generalhandels ausmacht. Daß es unter solchen Verhältnissen geboten erscheint, von Werthangaben abzusehen, denen blo ein fiktiver Charakter zukommen würde, bedarf wohl keiner weitern Auseinandersetzung.

Ad III. Spezialhandel mit den einzelnen Ländern.

Bei dieser Uebersicht ist pro 1886 die einschneidendste Umgestaltung gegenüber der gleichen Tabelle des Vorjahres vorgenommen worden. Während nämlich im Jahre 1885 sämmtliche statistischen Positionen bei allen Ländern, sowohl im Spezial- als im Generalhandel, zur Publikation gelangten, ohne Rücksicht auf die Geringfügigkeit der Waarenmengen und Werthe, fallen 1886 weg: a. Der Generalhandel, b. sämmtliche Positionen, deren Werth für das ganze Jahr, sei es bei der Ein- oder bei der Ausfuhr, Fr. 10,000. -- nicht erreicht.

Durch diese bedeutende Vereinfachung wird der Umfang der fraglichen Uebersicht, ohne irgend welche Beeinträchtigung der von der Handelsstatistik verfolgten Zwecke, um ein Wesentliches reduzirt zu Gunsten anderweitiger Zusammenstellungen von spezifisch höherem Werthe. Wer sich für die Zahlen des Warenverkehrs im Generalhandel gegenüber den einzelnen Ländern interessirt, findet dieselben in der Tabelle IV summarisch (kategorieweise) verzeichnet. Was die Weglassung der Waarenposten unter Fr. 10,000 Werth anbetrifft, so macht sich dieselbe in der Weise, daß die Positionen je weilen am Ende der betreffenden Kategorie, beziehungsweise Unterabtheilung, in einem einzigen Posten figuriren, mit Angabe der einschlägigen statistischen Nummern ; wünscht man genauere, Angaben über diese kleineren Verkehrszahlen, so findet man dieselben in der Uebersicht I.

Ad IV bis X haben wir keine bezüglichen Bemerkungen zu machen.

730

Ad XI. Uebersicht der Zollerträgnisse.

Diese Uebersioht ist ebenfalls neu; dieselbe wird jeweilen ein getreues Bild der Wichtigkeit der einzelnen Tarifpositiouen mit Rücksicht auf die fiskalischen Interessen des Bundes geben.

Da es sich pro 1886 gegenüber dem Vorjahre um einen förmlichen Systemswechsel io der Kombination und Festsetzung der statistischen Tabellen handelte, haben wir uns genöthigt gesehen, die Gründe jener prinzipiellen Umgestaltung der 1885 befolgten Praxis des Nähern zu erörtern ; wir werden uns dafür in dieser Materie bei Anlaß späterer Geschäftsberichte UM so kürzer fassen können.

D. Ertrag der statistischen Gebühren.

Die statistischen Gebühren haben abgeworfen 1886 . Fr. 130,531.58 1885 . ,, 128,154.31 Hieraus ergibt sich pro 1886 ein Mehrertrag von

Fr.

2,377,27

Man kann somit annehmen, daß aller Wahrscheinlichkeit nach die seiner Zeit zur Deckung der Kosten für Durchführung einer schweizerischen Handelsstatistik eingeführten statistischen Gebühren (Art. 4 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1884, betreffend einen neuen schweizerischen Zolltarif, Amt). Samml. n. F. VII, 549) zukünftig so ziemlich stabil bleiben dürften.

Die Ausgaben für die handelsstatistische Abtheilung unsere» Zolldepartements (Gehalte, Büreaubedürfnisse und Drucksachen, Anschaffung von zwei Rechnnngsmaschinen [System Thomas], außerordentliche Aushülfe, etc.), sowie für Honorirung der Schätzungsexperten pro 1886 betrugen im Ganzen .

. Fr. 77,853. 25 Somit Einnabmenüberschuß an statistischen Gebühren pro 1886 von Fr. 52,678. 33 (1885 betrug die Mehreinnahme Fr. 52,198. 49).

Es ist jedoch zu bemerken, daß unter den Ausgaben nur die Kosten des Zentralbüreau's für die handelsstatistischen Arbeiten begriffen sind, ohne Zuziehung derjenigen für Personalvermehrung, welche bei den Zollstätten mit Rücksicht auf die Anforderungen der Handelsstatistik nöthig geworden sind.

731 XIII. Beaufsichtigung des Bezuges von kantonalen Verbrauchssteuern.

Ueber den Bezug von kantonalen Verbrauchssteuern auf geistigen Getränken sind einige wenige Beschwerden eingelangt. Ihrem Gegenstand zufolge erwiesen sich dieselben als solchen Fällen ähnlich, welche in früheren Jahren (siehe Geschäftsbericht des Zolldepartements von 1874 bis 1884) zu unserer Entscheidung gelangt sind. Es haben daher die diesfälligen Rekurse vom Jahre 1886 ihre Erledigung in Uebereinstimmung mit jenen Präzedenzien gefunden.

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Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1886.

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1887

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02.04.1887

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