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Schweizerisches Bundesblatt.

39. Jahrgang. II.

Nr. 17.

20. April] 887.

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Druck und Expedition der Stämpflischen Buchdruckerei in Bern.

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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahr 1886.

V. Geschäftskreis des politischen Oepartementes.

I. Beziehungen zum Auslande.

A. Abgeschlossene oder ratifizirte Verträge.

a. Mit C h i l e wurde eine S c h i e d s g e r i c h ts-Uebereinkunft abgeschlossen zum Zwecke der Erledigung von Reklamationen, welche von Schweizern infolge von Schädigungen erhoben werden, die sie in Folge der Operationen chilenischer Truppen auf dem Gebiet von Bolivia und Peru während des Krieges von 1882 erlitten haben. Die Vertrags-Urkunde gelangte am 19. Januar 1886 in Santiago zur Unterzeichnung. Bevollmächtigter der Schweiz war Hr. Baron Schenck v. Schweinsberg, Legationsrath des Deutschen Reichs und Ministerresident bei der Republik Chile. Sie haben dieser Uebereinkunft Ihre Genehmigung ertheilt, und seither ist auch die Ratifikation durch das chilenische Parlament erfolgt (A. S. IX, 392, 393). Die Ratifikationen sind am 7. Oktober 1886 in Santiago ausgetauscht worden.

Bundesblatt. 39. Jahrg. Bd. II.

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194 Wir werden Ihnen über die Thätigkeit des Schiedsgerichts, welche ausgangs des verflossenen Geschäftsjahrs noch nicht begonnen hatte, in unserem nächsten Geschäftsbericht Mittheilungen, machen.

b. Das politische Departement hat an der Uebereinkunft mitgearbeitet, welche zwischen der Schweiz und dem Gr'oßherzogthum B a d e n zum Zwecke einer bei drohenden oder bereits ausgebrochenen Seuchen riothwendig fallenden sanitarischen Ueberwachung^ des von der Schweiz nach Baden gerichteten R e i s e v e r k e h r s , auf dem badischen Bahnhof zu Basel abgesehlosseu wurde (A. S.

IX, 96).

B. Erklärungen, Anfkundnngen nnd Modifikationen bestehender Uebereinkünfte, Beitrittserklärungen etc.

a. Die Arbeiten der internationalen Konferenz für die Revision» der Verträge mit J a p a n wurden wieder aufgenommen und thätig fortgeführt. Die japanesische Regierung hat ihren Vertragsentwurf fallen gelassen und sich neuen Anträgen angeschlossen, welche am 15. Juni von den Abgeordneten Deutschlands und Großbritanniens, vereint vorgelegt wurden. Diese Anträge beschlagen zwei Hauptpunkte: Für einstweilen wird man sich auf den Abschluß einesbloßen Handelsvertrags beschränken; von demselben gesondert soll dann die Frage der Konsular-Jurisdiktion definitiv durch einean einem bestimmten Tage in Kraft tretende SpezialVereinbarung; geregelt werden. Diese Vereinbarung, die uns im Entwurfe mitgetheilt wurde, nimmt, unter dem Vorbehalte, daß das ganze Gebiet, des japanesischen Reichs den Fremden geöffnet werde, die Aufstellung einheimischer Gerichte unter Zuzug von fremden Richtern und die auf einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt eintretende Abschaffung der Konsular-Jurisdiktion in Aussicht. Die Rechtspflege scheint, auf der Grundlage dieses Projekts, hinlängliche Garantien, für die Ausländer zu bieten.

Alle bei der Konferenz vertretenen Staaten haben sieh im Grundsatze diesem neuen Entwurf angeschlossen ; unsere Abordnung hat die Instruktion erhalten, auch die Zustimmung der Schweiz zu erklären.

b. Das Kaiserreich J a p a n ist am 5. Juni 1886 der internationalen Genfer Konvention vom 22. August 1864 (A. 8. VIII, 520), über Verbesserung des Looses der in den Feldarmeen verwundeten Militärs, beigetreten.

195 Dei- in üblicher Form gefertigte Beitrittsakt ,(A. S. IX, 45) ist vom Minister Japans in der Schweiz, S. Exc. dem Marquis Hachisuka, in Bern unterzeichnet und von uns den Signatarstaaten der Genfer Konvention mitgetheilt worden.

c. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten von B r a s i l i e n hat uns die am 21. Oktober 1878 zwischen der Schweiz und Brasilien abgeschlossene K o n s u l a r - K o n v e n t i p n auf den 22. September 1887 gekündigt. Die Regierung von Brasilien hat das Gleiche gegenüber allen europäischen Mächten gethan, mit denen sie durch Konsular-Konventionen verbunden war.

Indem wir derselben den Empfang der Auf kündung anzeigten, drückten wir die Hoffnung aus, daß auch nach dem Ablaufe der Uebereinkunft die besten Beziehungen zwischen den beiden Staaten, wie bisher, fortbestehen werden, und fügten bei, daß wenn die kaiserliche Regierung später für gut finden sollte, eine neue Konsular-Konvention mit der Schweiz zu verhandeln, ihre Eröffnungen eine günstige Aufnahme 211 finden nicht verfehlen würden.

C. Projektirte Verträge.

a. Die Gesandtschaft der Vereinigten Staaten von A m e r i k a hat uns neue Vorschläge beireffend den Abschluß eines Vertrags über E i n b ü r g e r u n g der Schweizer in Amerika und der Amerikaner in der Schweiz mitgetheilt. Wir werden dieselben einer gründlichen Prüfung unterwerfen, mit dem aufrichtigen Wunsche, eine Lösung zu linden, welche den Absichten der Unionsregierung entspricht. Keinenfalls werden wir jedoch von dem Gesichtspunkte abgehen, den wir hei Behandlung dieser Frage bisher festgehalten haben. (Vide Geschäftsbericht für 1885.)

6. Die Verhandlungen mit der Republik E c u a d o r über Eingehung eines Freundschafts-, Niederlassungs- und Handelsvertrages sind noch zu keinem Abschlüsse gediehen.

D. Spezialfälle.

a. Co l l e g i u m B o r r o m a u m. Wie wir die Ehre hatten, Ihnen in unserm letzten Geschäftsbericht zu bemerken, hat Graf v. Robilant, Minister der auswärtigen Angelegenheiten Italiens, die Frage, des Collegium Borromäum gleich bei seinem Amtsantritte, im Herbst 1885, zum Gegenstande einer persönlichen Prüfung gemacht. Hr. Bavier, der Beauftragt war, die Verhandlungen sofort

196 wieder aufzunehmen, konnte sieh überzeugen, daß der neue Minister unsern Reklamationen sein Ohr nicht versehließen werde. Dank der günstigen Disposition des Hrn. v. Robilant und der ausdauernden Thätigkeit unsers Ministers in Rom haben die Unterhandlungen in relativ kurzer Zeit zu einem befriedigenden Ergebnisse geführt. Wir sind hievon in den ersten Tagen des April konßdentiell benachrichtigt worden, und am 21. gleichen Monats hat dann Herr Bavier eine offizielle Bestätigung durch folgende Note erhalten: ,,Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten des Königreichs Italien An den Minister der Schiveiz in Rom.

.,,Herr Minister, ,,Die von Ihnen wiederholt angeregte Frage betreffend die 24 schweizerischen Freiplätee im Seminar zu Mailand ist kürzlich einer neuen Prüfung unterzogen und nunmehr in einer Weise gelöst worden, welche mir geeignet scheint, den Wünschen der Regierung der Eidgenossensehatt zu entsprechen.

,,Sie sind, da man Ihnen seiner Zeit hievon Mittheilung machte, vollständig mit dem Inhalte des Befundes bekannt, welchen unser Staatsrath in seiner SiUung vom 17. Mai 1882 in dieser Angelegenheit formulirt hat.

,,Demselben zufolge ließ sich die Begründetheit der Schlußnahme der Junta über Revision der Kultuskosten, welche Streichung der den Kultusfbnd belastenden Ausgabe für die schweizerischen Seminaristen angeordnet hatte, nicht bestreiten, indem diese Ausgabe nicht auf einer Vertragsverpflichtung zu beruhen schien.

,,Trotz dieses für das Begehren der Schweiz so wenig günstigen Gutachtens hat indeß die Regierung S. M., weniger ausgehend von Erwägungen rechtlicher Natur als von dem stets in ihr regen Wunsche, der Regierung der Eidgenossenschaft keine Unannehmlichkeit zu bereiten, sich sorgfältig enthalten, die Frage einseitig zu entscheiden, und vielmehr darauf Bedacht genommen, sie mittelst einer billigen Vereinbarung in gütlicher Weise zum Auslrag au bringen.

,,Da aber eine Vereinbarung auf den Grundlagen der zur Beilegung des Auslandes in Aussieht genommenen Transaktion zwischen den beiden Parteien nicht zu Stande kommen konnte, so hatte die Regierung des Königs sich berechtigt halten dürfen,

197 sich an den Befund des Staatsraths zu halten, welcher ihr das Recht zuerkannte, die Aufhebung der Plätze definitiv zu bestätigen.

,,Indessen hat sie abermals vorgezogen, den Anstand nicht durch einseitige Schlußnahmen zu entscheiden, und sich schließlich dazu bewegen gefunden. die alte Konzession der österreichischen Regierung, unter ausdrücklichem Vorbehalte der Rechtsfrage, noch in Kraft bestellen zu hissen.

"Zu diesem Zwecke ist, durch ein beim Rechnungshöfe gehörig einregistrirtes königliches Dekret, im Kultusbüdget der Jahresbeitrag von L. 20,740. 80 zu Gunsten des Seminars zu Mailand für den Unterhalt der 24 schweizerischen Zöglinge vollständig wieder hergestellt worden.

"Indem sie sich entschloß, so lange die Frage nicht de jure zum Austrage gelangen würde, eine Institution, welcher die Schweiz so viel Wichtigkeit beimißt, und die allerdings ganz geeignet erscheint, die Bewohner der beiden Länder einander zu nähern, de facto fortbestehen zu lassen, hat sich die Regierung des Königs hiebei lediglich -- ich bitte Sie, Herr Minister, dies dem h. Bundesrathe versiehern zu wollen -- von dem aufrichtigen Wunsche leiten lassen, die freundnachbarlichen Beziehungen mit der schweizerischen Regierung und Nation aufrecht zu halten und möglichst innig zu gestalten.

,,Gerne gebe ich mich der Hoffnung hin, es werde die Schweiz. Regierung ihrerseits die Gesinnung, die uns hiebei leitete, zu würdigen wissen, und nicht anstehen, sich durch eine Lösung befriedigt zu erklären, welche, indem sie die Dinge genau in den status quo ante versetzt, den Ansprüchen und Wünschen der in dieser Angelegenheit betheiligten schweizerischen Kantone im Wesentlichen entspricht.

"Es Bereich t mir zur Befriedigung, bei diesem Anlaß Ihnen, Herr Minister, die Versicherung meiner Hochachtung zu .erneuern.

(Gez.) Robilant."

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Diese Note beantworteten wir durch folgende Depesche an Herrn Bavier : ,,Herr Minister,

,,Mit lebhafter Befriedigung haben wir von der Schlußnahme der königliehen Regierung, die durch Dekret vom 6. Dezember 1880 aufgehobenen 24 Freiplätze am erzbischöf liehen Seminar zu Mai-

198 land zu Gunsten schweizerischer Zöglinge wieder herzustellen, Kenntniß genommen. Ungeachtet des dabei angebrachten Vorbehaltes können wir nicht umhin, in dieser durch ein königliches Dekret bekräftigten Schlußnahme eine unverkennbare Kundgebung aufrichtig wohlwollender und freundschaftlicher Gesinnung zu erblicken, von welcher die Regierung des Königs gegen uns beseelt ist. Es wird dieselbe, davon sind wir überzeugt, nicht wenig dazu beitragen, die vortrefflichen Beziehungen, die bereits zwischen der schweizerischen und italienischen Nation bestehen, noch inniger zu gestalten. Wir nehmen denn auch, wiewohl das königliche Dekret vom 4. März abhin uns zunächst als ein Akt der Gerechtigkeit und loyaler Vollziehung eines internntionalen Vertrags erscheint, und unbeschadet des Standpunktes, den wir während der Unterhandlungen eingenommen haben, keinen Anstand , zu erklären, daß die Wiederherstellung des vor dem Dekrete vom 6. Dezember 1880 bestandenen Verhältnisses uns vollständig befriedigt, und daß wir ganz geneigt sind, die Diskussion der Rechtsfrage auf später zu verschieben.

,,Wir beauftragen Sie, Herr Minister, das Vorstehende Sr. Exe.

dem Hrn. Minister der auswärtigen Angelegenheiten zur Kenntniß zu bringen und ihm, falls es gewünschst werden sollte, eine Abschrift zuzustellen.

' ,,Wir benutzen etc.

Bundesrath."

Die glückliche Erledigung des Auslandes wurde den betheiligten Kantonen durch ein Kreisschreiben zur Kenntniß gebracht, worin wir die Hoffnung ausdrückten, daß die Frage nicht wieder auftauchen werde. Wir haben allen Grund zu der Annahme, daß die Zukunft diese Auffassung bestätigen wird.

Der Eintritt der neuen schweizerischen Zöglinge in das erzbischöfliche Seminar zu Mailand fand an dem festgesetzten Tage, den 1. November 1886, und zwar ohne jede Schwierigkeit, statt.

Wir betrachten demnach diese Angelegenheit als erledigt, und streichen dieselbe mit wahrer Befriedigung aus unsern Traktanden.

b. Unser politisches Departement hat sich im Laufe des letzten Jahres in thätiger Weise mit den Sold- oder Pensionsrückständen der ehemals im Dienste von S p a n i e n stehenden Schweizerregimenter befaßt. Wir werden Ihnen später über das Ergebniß der in dieser Sache neu unternommenen Schritte Bericht erstatten.

199 c. Gemeinsam mit dem eidgenössischen Justiz- und PolizeiDepartement hatte unser politisches Departement sich mit den Folgen einer Schlägerei zu befassen, welche am Abend des 18. April in der Umgebung von B a l l a i g u e s zwischen einem Trupp französischer Arbeiter der Grenzdörfer und Burschen von Ballaigues und Lignerolles stattgefunden hat. Die Polizei mußte zur Herstellung der Ordnung einschreiten, wobei ein schweizerischer Landjäger ziemlich schwer verwundet und einer der Angreifer, ein Franzose, namens Charles Viennet, verhaftet und in das Gefängniß von Orbe eingesperrt wurde.

Die Regierung der Republik, irregeführt durch unrichtige Darstellungen dieser Vorgänge, wonach dieselben in Verbindung mit einem einige Zeit vorher in La Chaux-de-Fonds stattgefundenen Vorfall stehen und als Kundgebungen feindlicher Gesinnung unserer Bevölkerung gegen Frankreich gelten sollten, glaubte, ihren Botschafter in Bern beauftragen zu sollen, sich diesfalls an den Bundespräsidenten zu wenden. Die von unserm Justiz- und PolizeiDepartement angeordnete Untersuchung stellte heraus, daß jene Darstellungen grundlose Ve/muthungen waren und daß es sich um ·eine ganz gewöhnliche Schlägerei zwischen Dorfburschen handelte, wobei übrigens der Angriff von französischer Seite ausgegangen war.

Der Vorfall wurde von beiden Seiten, nach erfolgter Ver«rtheilung der Haupturheber der Schlägerei durch die schweizerischen und französischen Gerichte, als abgethan betrachtet. Seither hat sich glücklicherweise nichts Aehnliches mehr ereignet, und es herrscht, wie früher, das beste Einvernehmen zwischen den beiderseitigen Grenzanwohnern.

d. Mit Note vom 17. Oktober 1886 lenkte die französische Botschaft unsere Aufmerksamkeit auf das Verfahren einzelner Sehweizerbehörden gegenüber Franzosen im Departement H o c h S a v o y e n , welches Verfahren, wie sich der Herr Botschafter selbst ausdrückte, eine sehr bedauerliche Tendenz der betreffenden Behörden bekundet hätte, französische Bürger in unstatthafter und vertragswidriger Weise zu behandeln.

Wir ordneten sofort eine Untersuchung über die einberichteten Vorfälle an. Wie in der Affaire von Ballaigues stellte dieselbe überzeugend heraus, daß arg übertrieben worden und daß die französischen Reklamationen unbegründet waren. Wir antworteten daher dem Herrn Botschafter, unter
Mittheilung des Ergebnisses der Untersuchung, daß wir nicht zögern würden, Ungehörigkeiten unserer Beamten, wenn solche vorkämen, strenge zu ahnden ; daß wir aber im Spezialfalle überzeugt seien, daß, wenn die Regierung

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der Republik den ganz einfachen Sachverhalt gekannt hätte, sie denselben nicht zum Gegenstande eines diplomatischen Zwischenfalles gemacht hätte. Damit blieb die Sache auf sich beruhen.

e. So wiederholt auch unsere diesfälligen Warnungen sind, so vermögen sie doch immer noch nicht zu verhindern, daß viele' junge Schweizer sich in Frankreich für die F r e m d e n l e g i o n anwerben lassen. Die meisten thun dies freilich in einem Augenblick der Verirrung oder der Verzweiflung, und bedauern bereits nach wenigen Tagen bitter ihren verhängnißvollen Schritt. Alsdann wenden sie sich, sei es direkt, sei es durch Vermittlung ihrer Eltern oder Kantonsbehörden, an uns mit dem Gesuche, die Aufhebung ihrer Engagements zu erwirken, wobei wir uns oft in die harte Notwendigkeit versetzt sehen, unsere Verwendung abzulehnen.

So sind uns im letzten Jahre 14 solche Befreiungsgesuche zugekommen; 9 wurden mit unserer Empfehlung nach Paris ' gesandt; allein es konnten nur zwei derselben von der französischen Regierung ausnahmsweise berücksichtigt werden.

f. Wir hatten uns mit der Befreiung eines unserer Angehörigen vom Militärdienst in R u m ä n i e n zu befassen. Arnold B u r g e n i , , geboren in Galatz, in der Schweiz eingebürgert im Jahr 1884, wurde gleich bei seiner Rückkehr in seine ursprüngliche Heimat der rumänischen Armee einverleibt. Die rumänische Regierung, als.

ausgemacht annehmend, Burgeni habe ein ausländisches Bürgerrecht in der Absicht erworben, sich seinen Militärpflichten gegenüber Rumänien zu entziehen, fand, daß sie auf dieses neue, in Umgehung der rumänischen Gesetze erwirkte Bürgerrecht nicht Rücksicht zu nehmen habe, und stützte sich im Weitern, bei ihrer Weigerung, den Burgeni freizugeben, auf die formell lautenden Bestimmungen, des rumänischen Gesetzes über die Rekrütirung.

Nach einem weitläufigen Austausche von Noten konnten wir der rumänischen Regierung die Ueberzeugung beibringen, einerseits,, daß Burgeni in loyaler Weise das schweizerische Bürgerrecht erlangt hat, und anderseits, daß die Gesetzesvorschriften über Rekrütirung durch Aufnahme des Burgeni in die eidgenössische Armeeerfüllt erscheinen. Infolge dieser Mittheilungen wurden wir in Kenntniß gesetzt, daß die rumänische Regierung damit einverstanden sei, den Burgeni als Schweizerbürger anzusehen, und daß man seine definitive
Streichung aus der Armee anordnen werde. Herr Pherekyde, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, fügte bei^ diese Schlußnahme sei veranlaßt durch den Wunsch der königlichen.

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Regierung, die vortrefflichen Beziehungen aufrecht zu erhalten, welche die beiden Länder mit einander verbinden und die erst neulich sich wieder bekräftigt hätteu. Unser Generalkonsul in Bukarest wurde beauftragt, dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten seine Mitlheiluag zu verdanken und ihn zu versiehern, daß uns an der Aufrechthaltung unserer vortrefflichen Beziehungen mit Rumänien viel gelegen sei.

g. Die Ermordung zweier, aus dem Kanton Freiburg gebürtiger Schweizer in den südlichen Kolonien von C h i l e und zahlreiche Angriffe gegen schweizerische Kolonisten veranlaßten uns, die Aufmerksamkeit der chilenischen Regierung auf die Unsicherheit hinzulenken, welche in diesen Kolonien zu herrschen scheine. Indem wir eine strenge Unterdrückung solcher Verbrechen verlangten, bemerkten wir, daß, wenn nicht Abhülfe erfolge, wir uns genöthigt sehen könnten, die Auswanderung nach Chile neuerdings zu untersagen.

h. Auf Einladung der französischen Botschaft informirten wir diejenigen unserer Staatsangehörigen, welche Reklamationen wegen Schädigungen anläßlich des neulichen Konflikts zwischen der Regierung der Republik und der H o \v a-Regierung geltend zu machen wünschten, daß sie ihre Forderungen nebst Belegen an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Paris oder an den Residenten Frankreichs in Tafaniate zu richten hätten (Bundesblatt 1886, l, 1011).

i. Wir wurden benachrichtigt, daß die Gesandtschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Bogota der Regierung von C o l u m b i a eine neue und wichtige Reklamation eines Schweizers, Herrn F. Bauer in Colon, zugestellt habe, dessen Haus während des Aufstandes in Columbia itn Jahr 1885 eingeäschert worden war.

Wir dürfen hoffen, daß die Unionsregierung, gemäß den Zusicherungen, die sie uns diesfalls wiederholt von sich aus ei'theilte, die Interessen unserer, durch die Insurrektionswirren zu Schaden gekommenen Angehörigen in gleicherweise und Ausdehnung wahren werde, wie wenn es sich um amerikanische Staatsangehörige handelte.

k. Eine Reihe unbedeutender Fälle betreffend den SchuU unserer Angehörigen im Auslande, mit denen wir uns im verflossenen Jahre zu beschäftigen hatten, glauben wir hier unerwähnt lassen zu können. Nur das sei hervorgehoben, daß wir bei verschiedenen Anläßen von Schulzbedürftigkeit von Schweizern in

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Ländern, wo wir keinen Vertreter haben, die guten Dienste der ·Regierungen des Deutsehen Reiches und der französischen Republik in Anspruch zu nehmen im Falle waren, und daß wir dieselben immer sehr bereitwillig fanden, sich uns zur Verfügung zu stellen.

Ebenso haben die französischen und deutschen Agenten stetsfort den Interessen ihrer schweizerischen Schützlinge die größte Sorgfalt gewidmet l. Unser politisches Departement hat sich in thätiger Weise mit der Demarkation der französisch-schweizerischen G r e n z e .zwischen Wallis und S a v o y e n , bei Monthey, befaßt. Wir dürfen annehmen, daß die Erledigung dieser Angelegenheit nicht mehr ferne sei.

m. Die Kommissäre der beiden Staaten haben die Vermarkung der italienisch-schweizerischen G r e n z e bei C h i a s s o vorgenommen.

{Vide Geschäftsbericht des politischen Departementes von 1885.)

Die sachbezüglichen Protokolle sind noch nicht ratiflzirt worden.

n. Nachdem sich in Bezug auf das Eigenthum des Bettes des Rançonnièrebaches bei Brenets ein Anstand erhoben hatte, machten wir der französischen Regierung den Vorschlag, die Grenze, welche dem rechten Ufer des Baches folgen soll, durch eine Anzahl internationaler Grenzsteine festzusetzen.

o. Eine Reihe minder wichtiger Grenzsteinsetzungen, welche im Jahr 1886 an der schweizerischen Grenze stattgefunden haben, glauben wir hier übergehen zu sollen.

p. Infolge von Meldungen über mehrere von italienischen Zollwächtern längs der graubündnerischen Grenze bei Misox und Campocologno begangene G r e n z v e r l e t z u n g e n wurde unser Minister in Rom beauftragt, von der italienischen Regierung zu verlangen, daß sie ihren Agenteu die Respektimng unseres Gebietes einschärfend in Erinnerung bringe. Wegen der Geringfügigkeit der betreffenden Fälle verzichteten wir darauf, die üblichen Grenugthuungen zu verlangen.

Mit einer Bereitwilligkeit, die wir mit Befriedigung anerkennen, wurde Herr Bavier durch den königlichen Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Kenntniß gesetzt, daß den italienischen Grenzbehörden die erneuerte Instruktion ertheilt wurde, darüber zu wachen, daß die Zollwächter das Schweizergebiet unbetreten lassen und daß Zuwiderhandelnde bestraft werden.

203 q. Am 19. Juli drangen italienische Zollwächter bewaffnet auf Schweizerboden bei N o v a z z a n o , Bezirks Mendrisio, und schritten zur Verhaftung eines italienischen Tnglöhners, Baptista R i v a , welcher mit der Schwefelung eines Weinberges beschäftigt war. Riva wurde geschlagen, gefesselt und gewaltsam auf italienisches Gebiet geschleppt, sodann eingesperrt, hierauf aber noch gleichen Tags freigelassen aus Gründen, die uns unbekannt geblieben sind.

Auf unsere sofortige Reklamation hin verhängte die italienische Regierung schwere Strafen über alle schuldigen Agenten. Da Riva von sich aus auf jede Entschädigungsforderung verzichtete, so konnten wir den Zwischenfall als abgethan betrachten.

r. Am 23. September Abends wurden drei Frauen, zwei Schweizerinnen und eine Badenserin, am Centralbahnhofe in B a s e l durch die deutschen Zollangestellten verhaftet in dem Augenblicke, wo sie sich anschickten, eine Anzahl Uhren, die sie unter ihren Kleidern verborgen trugen, nach dem Elsaß einzuschmuggeln Einige Stunden nachher wurden sie durch unser Gebiet nach Hüningen transportirt und in das dortige Gefängniß eingesperrt. Die Badenserin wurde jedoch nicht in Haft behalten.

Durch eine Zuschrift der Regierung von Basel-Stadt von diesen Vorfällen in Kenntniß gesetzt, beauftragten wir unsern Minister in Berlin, die sofortige Freilassung der Gefangenen, eine billige Entschädigung derselben und die Bestrafung der fehlbaren Agenten zu verlangen. Aber bereits bevor unsere Reklamationen in Berlin anlangten, waren die zwei Gefangenen auf Anordnung der deutschen Oberzollbehörde in Freiheit gesetzt worden.

Wir werden auf diese Angelegenheit in unserm nächsten Geschäftsberichte zurückkommen müssen.

II. Vertretung der Schweiz im Auslande.

A. Gesandtschaften.

Paris. -- Herr Paul B. Pictet, Doktor der Rechte, von Genf, ist als Gesandtsehafts-Attache eingetreten.

Rom. -- Herr Albert Serment, Legations-Sekretär, hat seine Entlassung gegeben.

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Berlin. -- Herr C. Ch. Burckhardt, Doktor der Rechte, LegationsSekretär, hat demissionirt. Er wurde ersetzt durch Herrn Leonhard Fininger, Doktor der Rechte, von Basel.

Wien. -- Herr E. v. Orelli-Corragioni, Doktor der Rechte, Attaché, hat die Gesandtschaft verlassen.

B. Konsulate.

Im Etat unseres Konsularpersonals sind im Laufe des BerichtJahres folgende Aenderungen eingetreten: Algier. -- Herr Konsul Eugen Joly ist am 7. Mai gestorben. Wir ersetzten ihn durch Herrn G. H. Borgeaud, Direktor der Studien an der landwirtschaftlichen Schule zu Romba.

Batavia. -- Herr Vize-Konsul C. L. E. Hagnauer, der nach Europa zurückkehrte, gab uns seine Demission. Wir ernannten an diesen Posten Herrn J. Altherr, von Speicher.

Brüssel. -- Wir bähen in Brüssel ein Generalkonsulat für Belgien errichtet. Es wurde Herr Professor Alphons Rivier, von Lausanne, zum Generalkonsul ernannt und gleichzeitig Hr. H. Hold, von Arosa, mit den Funktionen eines Vize-Konsuls in Brüssel betraut.

Bordeaux. -- Herr Paul Mestrezat, Konsul in Bordeaux seit dem Jahre 1852, sandte uns seine Demission ein. Wir ersetzten ihn durch Herrn G. Sillimann, von Neuenburg, dem wir Herrn Ad. Jäggi, von Basel, als Vize-Konsul beigaben.

Christiania. -- Herr Konsul Th. J. Hefty ist arn 4. Oktober gestorben. Das politische Departement ist beauftragt worden, auf seine Ersetzung Bedacht zu nehmen.

Kongo. -- Herr Professor A. Rimer, iu Brüssel, ist zum General Konsul für den Kongo -Staat ernannt worden.

Genua. -- Herr Konsul R. Hofer ist am 4. April in Genua verstorben und Herr Vize-Konsul J. Thöni, von Grüsch, zum Konsul befördert worden. Das Vize-Konsulat blieb unbesetzt.

Mexiko. -- Nachdem Herr Generalkonsul A. Kienast uns seine Demission eingereicht hat, ist das politische Departement beauftragt worden, für seine Ersetzung zu sorgen.

Mailand. -- Auf Antrag des Ministers der Schweiz in Italien haben wir den Herrn Ed Borrani, von Ascona, zum Amte eines VizeKonsuls in Mailand berufen.

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Odessa. -- Zum Konsul in Odessa ernannten wir Herrn G. A.

von Freudenreich, von Bern. Der Posten des Vize-Konsuls, der durch die in unserm vorjährigen Bericht gemeldete Demission des Herrn Spöhrle vakant geworden ist, wurde nicht wieder besetzt.

Valparaiso. -- Wir errichteten ein Vize-Konsulat in Valparaiso und beriefen an diesen Posten Herrn 0. Schönemann, von St. Gallen.

Yokohama. -- Zum Vize-Konsul für Yokohama und Tokio ernannten wir Herrn Arnold Dummelin, von Frauenfeld.

b. Die Anzahl unserer Konsular-Niederlassungen wurde im Jahre 1886 von 91 auf 94 erhöht. In dieser Ziffer sind die 24 Vize-Konsulate nicht mitgezählt, welche General-Konsulaten oder Konsulaten in der gleichen Residenz beigegeben sind. Wir zählen also 118 Konsular-Agenten im Auslande.

Wie in den Vorjahren sind wieder zahlreiche Gesuche um Errichtung von Konsularposten und daherige Dienstanerbietungen eingegangen.

Die Gesuche betreffend Alicante, Rangoon, Dünkirchen, Guayaquil, Kopenhagen, La Calle, Lübeck, Mähe, Malaga, San Francisco, Stettin, Troyes, Valencia und La Valette wurden nicht berücksichtigt, da sie nicht einem wirklichen Bedürfnisse entsprachen.

Dagegen zogen wir die Errichtung von Konsularposten in verschiedenen Bezirken der Republik Argentinien und Griechenlands, in Mannheim, Nashville, in Schweden, in San José und in Pretoria in Erwägung. Die Frage der Errichtung neuer Konsularposten in Chile beschäftigt noch unser politisches Departement. Es ist für uns sehr schwierig, geeignete Agenten in den weitläufigen Gebieten dieses Landes zu finden, in welches unsere Auswanderung strömt, und doch wären uns gerade dort neue Konsularvertreter von Nöthen.

c. Die an 30 subventionirte Konsulate verabreichten Entschädigungen sind die gleichen geblieben wie im Jahre 1885. Im Weitern haben wir Subventionen zukommen lassen : dem General-Konsulat in Brüssel und dem ersten Konsularkreis in Frankreich (Arrondissement der Gesandtschaft in Paris).

32 General-Konsulate, Konsulate und Vize-Konsulate haben also folgende Beiträge erhalten:

206 Generalkonsulate.

London Rio de Janeiro Brüssel St. Petersburg Bukarest Neapel Lissabon

Fr. 15,000 9,000 6,000 4,000 2,500

1,500 1,000 Konsulate.

Havre .

Bueiios-Ayres Neu-York .

Paris Lyon .

Melbourne Mailand Besancon Moskau Montevideo .

Sidney Nizza .

Marseille Philadephia .

Neu-Orleans Warschau Odessa Tiflis .

Genua .

Amsterdam .

Antwerpen .

Bremen Livorno Venedig Cannes

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8,000 6,000 5,000 5,000 4,000 4,000 4,000 3,000 3,000 3,000 3,000 2,500 2,000 2,000 2,000 2,000

1,500 1.500 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000

Fr. 107,500 Da nur Fr. 100,000 biidgetirt waren, so mußten wir einen Nachtragskredit von Fr. 7500 verlangen.

Ebenso mußten wir um einen Nachkredit von Fr. 1000 unter der Rubrik III. A. 12. ,, Unvorhergesehenes tt Einkommen. Diese Summe wurde dem Konsulat in Besançon in der Form eines außer-

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ordentlichen Beitrags und ausschließlieh zu dem Zwecke der Heimbeförderung von Schweizern bewilligt, die infolge der dort zum Ausbrueh gekommenen intensiven Uhrenmacher-Krise der öffentlichen Mildthätigkeit zur Last gefallen waren.

d. Unser politisches Departement ist, gemeinsam .mit dem eidgenössischen Handels- und Laudwirtlischaftsdepartement, mit der Prüfung der durch die Motion von Herrn Nationalrath Comtesse & Kons, angeregten Frage der Einführung von Berufskonsulaten beauftragt worden. (Postulat Nr. 361.)

III. Auswärtige Gesandtschaften und Konsulate in der Schweiz.

A. Gesandtschaften.

Nach dem Hinscheide König Alphons XII. hat die KöniginRegentin den Herrn Grafen de la Almina als Minister S p a n i e n s bei der schweizerischen Eidgenossenschaft bestätigt. Herr de la Airnina überreichte uns am 5. April sein neues Beglaubigungssehreiben.

Nach dem Tode des Königs Ludwig II. hat uns Herr Baron von Niethammer, Minister von B a y e r n , am B.Juli das Schreiben des Prinz-Regenten Luitpold, das ihn in gleicher Eigenschaft bei der Eidgenossenschaft akkreditirte, vorgelegt.

B. Konsalate.

a. An Konsularbeamte der folgenden Staaten haben wir das Exequatur ertheilt: Belgien. General-Konsul in Genf: Der Konsul, Herr E. Levieux, ist zum General-Konsul ernannt worden.

Republik Chile. Konsul in Genf: Herr Jules Nägeli.

Vereinigte Staaten von Nordamerika. Vize-Konsul in, Zürich : Herr William Schneider. -- Konsular - Agent in Luzern : Herr Ernst Williams.

Großbritannien. Konsul in Zürich : Herr Angst, früherer VizeKonsul. -- Konsul in Genf: Herr Daniel Fitzgerald Pakenham Barton. -- Vize-Konsul in Lausanne: Herr James Pankhurst.

-208 Oesterreich-Ungarn. General-Konsul in Zürich: Herr Hofrath Louis Przibram.

b. Anderweitige Mittheilungen betreffend auswärtige Konsulate in der Schweiz.

Republik Argentinien. Konsul in Lausanne: Herr Charles BeckBernard hat seine Demission eingegeben.

Vize-Konsul in Zürich : Herr Perez hat demissionirt und der Posten ist nicht wieder besetzt worden.

Republik San Marino, Der General-Konsul in Genf, Herr F. A.

Ricolfi-Doria, ist seines Amtes enthoben worden.

IV. Schweizerische Hülfsgesellschaften. im Auslande.

Wir reproduziren hier, wie gewohnt, das Kreisschreiben, das wir am 26. November an alle Kantonsregierungen unter Beilegung einer Tabelle erließen, aus welcher ersichtlich, wie der im eidgenössischen Budget den schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande für 1886 ausgesetzte Bundesbeitrag von Fr. 22,500 (im Jahr 1885 Fr. 20,000) unter 94 Gesellschaften (85 im Jahr 1885) vertheilt worden ist. Sie finden darin alle Aufschlüsse, die über den Stand dieser Gesellschaften ertheilt werden können.

Sodann folgt das Verzeichnis der kantonalen Beiträge, nach Kantonen geordnet, gemäß dem Wunsche, den die Kommission des Ständerathes und diejenige des Nationalrathes, denen die Prüfung der Geschäftsführung des Bundesrathes von 1880 und 1881 oblag, uns geäußert haben.

Dieses Verzeichniß ist übrigens vollständig auch in der Gesammtübersicht der Hülfsgesellschaften von 1886 enthalten, welche wir am 26. November allen Kontonsregierungen übermittelt haben und im Bundesblatle vom 11. Dezember 1886 (1886, III, Beilage .zu Nr. 51) erseheinen ließen.

Das Kreisschreiben lautet : ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Wir haben die Ehre, Ihnen beigeschlossen die Tabelle über die Vertheilung der diesjährigen Bundes- und kantonalen Beiträge unter die schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande zu übermitteln.

209 ,,Diese Tabelle enthält außerdem eine Uebersicht der Vertheilung des Bundesbeitrages im Jahre 1885 und gibt Aufschluß über den Vermögensstand der Gesellschaften am Schlüsse des vorhergehenden und zu Anfang des laufenden Geschäftsjahres, sowie über die Höhe ihrer Ausgaben zu Wohlthätigkeitszwecken im Jahre 1885.

,,Die "Homes suisses" in Budapest und Wien, die ,,Maison hospitalière" in Cannes, die ,,Sociedad suiza de beneficencia" in Concepcion (Chile), der ,,Schweizerische Verein Helvetia" in Kolmar, der ,,Deutsche Hülfsverein in Kapstadt, die ,,Société suisse de secours mutuels Helvetia" in Nizza, das ,,Asile de nuit pour les femmes malheureuses sans abri" in Marseille, der ,,Schweizerische Hülfsverein Helvetia" in Rotterdam und die "Schweizerische Wohlthätigkeitsgesellschaft" in Santiago (Chile) sind dieses Jahr zum ersten Male auf der Kanzlei unseres politischen Departements eingeschrieben worden. Dagegen haben wir die "Swiss society of Victoria"- in Melbourne und die "Société de secours mutuels des Suisses" in St. Petersburg, welche trotz wiederholter Rechargen ihre Berichte für das verflossene Geschäftsjahr nicht eingesandt haben, aus dem Verzeichnisse gestrichen.

,,Das Repartitionstableau umfaßt 109 Vereine (101 im Jahre 1885). Das gesammte Gesellschaftskapital beträgt Fr.l,827,527. 81 (im Jahre 1885 Fr 1,639,908. 94), und die Ausgaben beliefen sieh für 1885 auf Fr. 500,920. 76 (im Jahre 1884 auf Fr. 475,926. 37}.

Die Bundesbeiträge für einige Gesellschaften haben wir mit Rücksicht auf deren günstige Lage und diejenigen für zwei andere aus dem Grunde reduzirt, weil die Ausgaben derselben zu Wohlthätigkeitszwecken in keinem Verhältniß zum Betrag der bewilligten Beiträge stehen. Endlich haben wir uns, zu unserem aufrichtigen Bedauern, genöthigt gesehen, die Beiträge für eine Reihe von Hülfsvereinen herabzusetzen, weil mehrere Kantonsregierungen die früheren Ansätze nicht unerheblich reduzirt haben.

,,Der Gesammtbetrag der kantonalen Subventionen beläuft sich dieses Jahr auf Fr. 20,800, während sie im Jahre 1884 Fr. 21,690, im Jahre 1885 Fr 21,340 erreichten. Diese Beiträge sind also in beständigem Rückgang begriffen, während unsere Hülfsgesellschaften im Ausland fortwährend an Zahl zunehmen und dem entsprechend auch die Bedürfnisse. Schon voriges Jahr machten wir Sie auf diese Thatsache
aufmerksam, indem wir gleichzeitig unserm Bedauern darüber Ausdruck gaben, und können nicht umhin, Sie auch dieses Jahr daran zu erinnern.

,,Unserem Wunsche gemäß haben fünfzehn Kantonsregierungen ihre Beiträge im Gesammtbetrage von Fr. 11,800 uns zu gutBundesblatt. 39. Jahrg. Bd. II.

14

210 findender Vertheilung übermittelt, während die übrigen Kantone auch dieses Jahr die Vertheilung selbst vornahmen. Die uns zur Repartition überlassenen Beiträge haben wir nach denselben Grundsätzen, wie die Bundessubvention, unter die Gesellschaften vertheilt.

,,Auch bei diesem Anlaß wollen wir nicht unterlassen, auf di& in unserem Kreisschreiben vom 4. Dezember 1885 auseinandergesetzten Gründe hinzuweisen, welche uns bewegen haben, Ihnen den ersteren Modus anzuempfehlen, und hoffen, daß al l e Kantonsregierungen schließlich das bisherige Verfahren aufgeben und die Vertheilung ihrer Beiträge uns überlassen werden. Auf diese Weisewird man vielfachen Beschwerden seitens derjenigen Gesellschaften vorbeugen, welche oft von einzelnen Kantonen außer Acht gelassen werden, obwohl sie Angehörige derselben in großer Anzahl im Laufe des Jahres unterstützt haben.

,,Indem wir Ihnen unsern warmen Dank für das erneuern, was Sie auch dieses Jahr zu Gunsten der schweizerischen Hülfsgesellschaften im Auslande gethan haben, benützen wir gern auch diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen."

Kantonale Beiträge, nach Kantonen geordnet.

Kantone.

Beiträge.

Fr.

Beiträge.

Kantone.

Fr.

Uebertrag Zürich

Bern .

.

.

.

Luzern Uri .

Schwyz Unterwalden ob d. W.

Unterwaiden nid d. W.

Glarus Zug .

Freiburg Solothurn .

Basel-Stadt Basel-Landschaft Uebertrag

2,800* 2,000* 1,000 100* 300* 100* 100* 650* 150* 720 500* 700 400* 9,520

Schaffhausen Appenzell A. Rh.

Appenzell I. Rh.

St. Gallen .

Graubünden Aargau Thurgau .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Total

9,520 400* 500* 60

1,500* 1,000 1,500* 800* 1,500 1,420 200 1,400 1,000 20,800

* Beiträge, über die dem Bundesrathe die freie Verfügung überlassen wurde.

211

V. Innere Angelegenheiten.

a. R e v i s i o n der B u n d e s v e r f a s s u n g . Die verschiedenen, mit der Vorprüfung der auf Revision abzielenden Motionen beauftragten Departements haben ihre Arbeiten im Sinne der letztjährigen allgemeinen Andeutungen (vide Geschäftsbericht des politischen Departements für 1885) fortgesetzt. Ueber diese Arbeiten finden Sie im Geschäftsberichte der betreffenden Departemente nähere Auskunft.

6 Am 1. November wurden wir durch eine Zuschrift der tessinischen Regierung von dem gleichen Tags um 7 */2 Uhr morgens erfolgten Ableben des Hrn. Eugen L â c h â t , apostolischen Verwalters des Kantons Tessin, benachrichtigt. Im Weitern theilte uns der Staatsrath von Tessili mit, daß er geneigt sei, sofort in Unterhandlungen mit dem hl. Stuhl und mit uns einzutreten, betreffend die Verlängerung der provisorischen apostolischen Verwaltung, und ersuchte uns, diesfalls die Initiative zu ergreifen. Endlich stellte er an uns das Ansuchen, wir möchten einwilligen, daß Hr. Joseph Castelli, ehemaliger Generalvikar von Hrn. Lâchât, interimistisch als Verwalter der katholischen Pfarrgemeinden des Kantons forta mte.

Wir erwiderten, daß wir mit diesem letztern Gesuche einverstanden seien und daß wir, was die an uns gerichtete Einladung betreffe, die Frage, welche Folge derselben zu geben sei, prüfen werden.

Wir werden auf diese Angelegenheit in unserm nächsten Geschäftsberichte zurückzukommen haben.

VI. Bürgerrechtsertheilungen.

Das politische Departement hatte sich im Jahre 1886 mit 768 Einbürgerungsgesuchen zu befassen (709 im Jahr 1885), von denen 204 in die Vorjahre zurückreichen. Auf 31. Dezember waren noch 272 pendent.

Eigentliche Gesuche waren 564 zu entscheiden (473 im Jahr 1885). An Einbürgerungsbewilligungen wurden 447 ertheilt (428 im Jahr 1885); abgelehnt wurden 35 Bewerbungen, die den gesetzlichen Bedingungen nicht entsprachen (im Jahr 1885 ebenfalls 35).

212 14 Anmeldungen (im Jahr 1885 10) wurden von den Gesuchstellern zurückgezogen.

Wir erledigten 27 Gesuche von allgemeiner Bedeutung für Einbürgerungsfragen.

Wie im Jahr 1885, waren die meisten Gesuchsteller Deutsche.

Von den obgenannten 768 Anmeldungen fallen 49S auf Deutsche; es folgen Franzosen mit 144, dann Italiener (46), Oesterreicher (38), Russen (20), Amerikaner (6), Rumänen (3) ; endlich l Engländer, l Liechtensteiner, l Luxemburger, l Spanier, l Holländer und l Portugiese. In 6 Fällen konnte die Nationalität der Bewerber nicht mit voller Sicherheit konstatirt werden.

141 Gesuchsteller waren .minderjährig; 344 ledig (die Minderjährigen inbegriffen), 354 verheirathet, 34 Wittwer oder Wittwen, und 3 geschieden; 33 hatten ihren Civilstand nicht angegeben.

In den 768 Anmeldungen waren inbegriffen 943 Kinder, wovon 530 Knaben und 413 Mädchen.

Die Gesammtzahl der Einbürgerungskandidaten belief sich also im Jahr 1886, mit Einschluß der verheiratheten Frauenspersonen, auf 2065 (im Jahr 1885: 1722).

Die im Jahr 1886 ertheilten Einbürgerungsbewilligungen vertheilen sich auf: 320 Deutsche, 78 Franzosen, 20 Italiener, 15 Oesterreicher, 8 Russen, 3 Amerikaner, l Holländer, l Luxemburger, l Liechtensteiner; sie erstrecken sich auf 735 Kinder, wovon 403 Knaben und 332 Mädchen.

Die Gesammtzahl der Personen, denen wir die Bewilligung zur Bürgerrechtserwerbung ertheilten, betrug also, mit Inbegriff der verheiratheten Frauenspersonen, 1435 für 1886 (1375 für 1885).

Die an Naturalisationskandidaten ertheilten Aui'enthaltsbescheinigungen vertheilen sieh den Kantonen nach wie folgt: Zürich 143, Genf 77, Basel-Stadt 82, 8t. Gallen 36, Neuenburg 35, Bern 28, Thurgau 27, Waadt 19, Aargau 16, Luzern, Basel-Landschaft und Solothurn je 10, .Tessin 9, Schhaffhausen 7, Appenzell A. Rh. und Wallis je 6, Schwyz und Freiburg je 4, Nidwalden und Graubünden je 3, Glarus 2, Zug 1.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1886.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1887

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.04.1887

Date Data Seite

193-212

Page Pagina Ref. No

10 013 471

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