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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Lieferung von Heu und Stroh.

Die unterzeichnete Amtsstelle eröffnet hiermit für sich, für die eidgenössische Pferderegieanstalt in Thun und das Centralremontendepot in Bern Konkurrenz über die .Lieferungen von Heu und Stroh diesjähriger Ernte.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Fourage" bis zum 4. Oktober 1903 franko einzureichen an das Eidg. Oberkriegskommissariat.

B e r n , den 1. September 1903.

Lieferung von Rollladen.

Die Lieferung von Rollladen aus Stahlwellblech und in Holz für das neue Postgebäude in Chur wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Bauleitung im neuen Postgebäude in Chur zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Chur" bis und mit dem 27. September nächsthin franko an die unterzeichnete Verwaltung einzusenden.

Die Submittenten werden eingeladen, der Eröffnung der Angebote, welche am 28. September 1903, vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 103, Bundeshaus Westbau, stattfinden wird, beizuwohnen.

Bern, den 14. September 1903.

Die Direktion der eidg. Bauten.

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Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Die schweizerische Postverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über Lieferung von 7000 fertigen Postblusen aus roher, genäßter Leinwand, lieferbar Mitte April 1904.

Muster können beim Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder bezogen werden.

Offerten ausländischer Fabrikanten oder Lieferanten können nicht berücksichtigt werden.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation.

Die Offerten müssen frankiert, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabe für Postblusen" ver&ehen bis zum 30. September 1903, abends, in den Händen der Oberpostdirektion sein.

Bern, den 1. September 1903.

Schweiz. Oberpostdirektion.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Spengler-, Holzzementbedachungs- und Dachdeckerarbeiten für das Postgebäude in Altdorf werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Zürich, Clausiusstraße 6, und am 19. September auch im Baubureau des neuen Postgebäudes in Altdorf zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Altdorf" bis und mit dem 27. September nächsthin franko an die unterzeichnete Verwaltung einzureichen.

Die Submittenten werden eingeladen, der Eröffnung der Angebote, welche am 28. September 1903, vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 103 Bundeshaus Westbau, stattfinden wird, beizuwohnen.

B e r n , den 14. September 1903.

Die Direktion der eidg. Bauten.

86

Stellen-Ausschreibungen.

Militärdepartemeiit.

Vakante Stelle:

Amtsantritt :

Ein Ingenieur II. Klasse, eventuell III. Klasse der Abteilung für Landestopographie.

Technische Bildung; spezielle Kenntnisse und wenn möglich Erfahrungen in geodätischen Arbeiten.

Fr. 4000 bis 5500 für n. Klasse.

Fr. 3500 bis 4500 für III. Klasse.

10. Oktober 1903.

Militärdepartement.

Nähere Auskunft von der Abteilung für Landestopographie.

So bald als möglich, gemäß Vereinbarung.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Instruktor II. Klasse der Kavallerie.

Offizier der Schweiz. Armee.

Fr. 4000 bis 5000.

10. Oktober 1903.

Militärdepartement.

Vakante Stelle:

Verwalter für das Armeeverpflegsmagazin und für das eidg. Kriegsdepot in Schwyz-Seewen.

Fr. 3500 bis 4000.

30. September 1903.

Militärdepartement.

Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an: Bemerkungen :

Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Finanz- und Zoll département.

Zollverwaltung.

Vakante Stelle: Erfordernisse : -

Kontrollgehülfe beim Hauptzollamt Zürich P. V.

Gehülfe I. Klasse gemäß Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 11. März 1898.

87

Besoldung : Fr. 3500 bis 4000.

Anmeldungstermin : 26. September 1903.

Anmeldung an: Zolldirektion Schaff hausen.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und f r a n k i e r t einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1. Briefträger, Packer und Bote in Chexbres.

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3. Packer und Bureaudiener beim l Postbureau Vivis.

J 4. Postablagehalter, Briefträger und Bote in Courtemaiche (Bern). Anmeldung bis zum 6. Oktober 1903 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

5. Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 6. Oktober 1903 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6. Posteommis in Luzern. Anmeldung bis zum 6. Oktober 1903 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7. Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 6. Oktober 1903 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8. Postcommis in Einsiedeln.

9. Briefträger in Speicher.

Ì Anmeldung bis zum 6. Okt.

> 1903 bei der Kreispostdirektion J m gt Gallen.

10. Briefträger, Bureaudiener und Packer in Mendrisio. Anmeldung bis zum 6. Oktober 1903 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

11. Telegraphist uad Telephonist in Neuenegg (Bern). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision und Telephonentschädigung. Anmeldung bis zum 6. Oktober 1903 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

12. Telegraphist in Genf. Anmeldung bis zum 6. Oktober 1903 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

88 1. Postablagehalter, Briefträger und Bote in Greierz (Freiburg).

}

Anmeldung bis zum 29. Sept.

> 1903 bei der Kreispostdirektion 2. Bureaudiener und Packer beim jn Lausanne.

Postbureau Territet.

J 3. Zwei Paketträger in Bern. Anmeldung bis zum 29. September 1903 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4. Postcommis in Biel. Anmeldung bis zum 29. September 1903 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

5. Briefträger in Oberentfelden (Aargau). Anmeldung bis zum 29. September 1903 bei der Kreispostdirektion Aarau.

6. Postcommis in Zürich.

} Anmeldung bis zum 29. Sept.

> 1903 bei der Kreispostdirektion 7. Packer beim HauptpostbureauZürich. J jn Zürich.

8. Posthalter in Staad (St. Gallen).

9. Briefträgerchefgehülfe in St. Gallen.

Anmeldung bis zum 29. Sept.

10. Wagenwart und Bureaudiener beim 1903 bei der Kreispostdirektion Postbureau Ebnat-Kappel.

in St. Gallen.

11. Postablagehalter, Briefträger und Bote in Lachen (Appenzell A.-Rh.).

12. Telegraphist in Staad (St. Gallen). Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. September 1903 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Bampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahudepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabotmement Fr. 1.

% 88.

Bern, den 23. September 1903.

II, Beglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerisoher Verkehr.

696. (38/os) Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnnnd Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Jannar 1894.

Kürzung der Entladefristen.

Mit Genehmigung des schweizerischen Bundesrates wird för die Zeit bis zum 15. November 1903 die Entladefrist für Güterwagen auf den Stationen der Verwaltungen des Verbandes schweizerischer Eisenbahnen festgesetzt wie folgt: 1. Für Wagen, deren Ablad tarifgemäß dem Empfänger obliegt, tritt eine Kürzung der reglementarischen Entladefrist auf 8 Tagesstunden ein, sofern die Abfuhr der Güter auf eine Entfernung von höchstens 2 km. von der Station, beziehungsweise von der Güterladestelle, aus zu erfolgen hat.

Die Tagesstunden berechnen sich gemäß den Vorschriften des ersten Absatzes des § 55 des Transportreglementes.

2. Wenn für denselben Empfänger mehr als drei Wagen gleichzeitig avisiert und bereitgestellt werden, findet die unter Ziffer l erwähnte Kürzung der Entladefrist keine Anwendung und ee gelten alsdann ausschließlich die reglementarischen Fristen.

3. Die in § 55 des Transportreglementes vorgesehenen Geschäftsstunden sind für die dem Versender und Empfänger zum Verlad und Entlad überwiesenen Wagen während der Dauer des Herbstverkehrs dahin abgeändert, daß denselben gestattet wird, den Auflad und Ablad sowohl über die Mittagszeit fortzusetzen, als auch denselben am Abend bis zum Einbruch der Dunkelheit auszudehnen.

Bern, den 21. September 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bandesbahnen, Präsidialvenualtwig des Verbandes Schweiz. Eisenbahnen.

383

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

697.

(38/o3j Teil I, Abteilung A, der niederländisch-deutschen Verbandsgütertaj'ife, vom 1. Januar 1893. Neuansgabe.

Am 1. Oktober 1903 tritt eine Neuausgabe des Verbandsgütertarifs für die niederländisch-deutschen Eisenbahnverbände, Teil I, Abteilung A, in Kraft, welche den gleichartigen Tarif vom 1. Januar 1893 nebst den Nachträgen I bis IX ersetzt. Der neue Tarif enthält als reglementarische Bestimmungen das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr in der zurzeit gültigen Fassung, ferner die für die internationalen Verkehre vereinbarten einheitlichen Zusatzbestimmungen und die besonderen Zusatzbestimmungen für die niederländisch-deutschen Eisenbahnverbände.

(Preis 30 Pfg.)

Sirassburg, den 17. September 1903.

Generaldirektiou der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

Ausnahmetaxen, 38

698. ( /o3) Ausnahmetaxen für den Transport von zur Bereitung von Kochfett bestimmtem Rohfett in Einselsendnngen in Eilfracht von Genève nach Basel S B B. Berichtigung.

In der Bekanntmachung unter Ziffer 686 des Publikationsorgans Nr. 37/03 ist der Stationsname ,,Basel St. Johann" zu streichen, indem diese Station dem Eilgutverkehr nicht geöffnet ist.

Bern, den 21. September 1903.

Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

3. Verkehr mit dem Auslande.

699. ( /»3) Teil II, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schiveizerischen Gütertarife, vom 1. April 1901.

Teilweise Aufhebung.

88

Die unter Ziffer 561 des Publikationsorgans Nr. 34 vom 20. August 1902 mit Gültigkeit vom 5. September 1902 veröffentlichten Frachtsätze für Isoliermaterial und Montagegegenstände aus Porzellan von Ladowitz in Böhmen nach Romanshorn und Zürich (Hauptbahnhof) treten mit 31. Dezember 1903 außer Kraft.

Bern, den 21. September 1903.

Öeneraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

884

700.

(88/os) Teil VII (Verkehr von Ungarn) der österreichischungarisch-schweizerischen Gütertarife (Aasnahmetarif für Zucker), vom 1. Juni 1903.

Ergänzung.

Mit 10. Oktober 1903 wird die Station NacjyrSzomliat der kgl. ungarischen Staatseisenbuhnen in den obgenannten Tarif einbezogen.

Die Frachtsätze für diese Station sind um 22 Centimes per 100 kg.

höher als die bestehenden Taxen für Vulka-Pordaoy.

Bern, den 22. September 1903.

Geiieraldirektion der Schweiz;. Bundesbahnen.

(S8/os) Teil II, Heft 9, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife (Ausnahmetarif für Kartoffelstärke-Fabrikate), vom 15. März 1899.

Aenderung.

Die Bekanntmachung unter Nr. 594 (31/03) des Publikationsorgaus wird dahin erweitert, daß auch die auf Seite 12 des Nachtrages 3 zum obgenannten Tarit'heft aufgeführten Frachtsätze für Neudamm um je 15 Cts.

für 100 kg. ermäßigt werden.

701.

Bern, den 17. September 1903.

Namens der Verbandsverwaltungen: Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen.

' 702. (38/o3) Teil II, Heft l, der belgisch-südwestdeutschen Gütertarife, vom 1. September 1901. Ergänzung.

Im obgenannten Tavifheft auf Seite 36 ist die Station Saint-Nicolas (Entrepôt) wie folgt nachzutragen: ,,Saint-Nicolas (Entrepôt) . . . | 83 | E | Saint-Nicolas (M. T.)".

Auf Seite 55 des Heftes l ist die Bestimmung Ziffer (83) wie folgt zu ändern : ,,(83) Der Ort Saint-Nicolas wird durch die Stationen Saint-Nicolas (M. T.), Saint-Nicolas (Ouest) und Saint-Nicolas (Entrepôt) bedient.

Erforderlichenfalls ist den Versendern diejenige Station zu bezeichnen, für die der Tarif die niedrigste Fracht ergibt.

Von und nach Saint-Nicolas (Entrepôt) werden nur solche Sendungen abgefertigt, die der Zollbehandlung unterliegen."

Bern, den 15. September 1903.

tteneraldirektion der Schweiz. Bundesbahnen, 385

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

G88/03) Kilometerseiger der badischen Staatseisenbahnen und der unter Staatsverwaltung stellenden badischen Privatbahnen, vom 1. Oktober 1901.

Nachtrag III.

Zum Kilometerzeiger für die badischen Staatseisenbahnen und die unter Staatsverwaltung stehenden badischen Privatbahnen ist der Nachtrag III erschienen. Derselbe enthält die Entfernungen für die bereits eröffnete Station Haueneberstein.

Der Nachtrag kann durch Vermittlung unserer Stationen bezogen werden.

Karlsruhe, den 9. September 1903.

.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatsciscnbahucu.

703.

(38/o3) Teil II des südösterreichisch-ungarisch-deutschen Gütertarifs, vom 1. Januar 1900.

Nachtrag HI.

Am 1. Oktober 1903 gelangt der Nachtrag III zu Teil II des südösterreichisch-ungarisch-deutschen Gütertarifs zur Ausgabe.

Derselb'e enthält Änderungen und Ergänzungen der Tariftabelleu, der Anstoßtaxen für den direkten Verkehr mit Cormons, Görz u. s. w. und der Reexpeditionstabelle für Getreide u. s. w.

Sirassburg, den 14. September 1903.

Generaldirektioii der Eisenbahnen in Elsagg-Lothringen.

704.

(38/os) Saarkohlentarif Nr. 9, vom 1. April 1902.

Aenderung.

Die Réexpédition von Saarkohlen wird vom 1. Januar 1904 ab auf den Stationen Forbach, Wadgassen und Zweibrücken aufgehoben.

Strassburg, den 16. September 1903.

Geueraldirektioii der Eisenbahnen in Elsass-Lothrlngen.

705.

C38/os) Teil II des Tarifs für die Beförderung von lebenden Tieren zwischen deutschen Eisenbahnen und der Prinz Heinrich-B ahn, vom 1. November 1893.

Neuausgabe.

An Stelle des vom l- November 1893 gültigen Teils II zu dem Tarif für die direkte Beförderung von lebenden Tieren zwischen Stationen deutscher 706.

386

Eisenbahnen und der Prinz Heinrich-Bahn kommt am 1. November 1903 ein neuer Teil II zur Einführung. Derselbe wird zum Preise von 0,80 Mark von unserer hiesigen Drucksachenverwaltung abgegeben.

Strassburg, den 15. September 1903.

Generaldirektlon der Eisenbahnen in Elsags-Lothringen.

Mitteilungen des EisenbahndepartementB, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 19. September 1903 : 447. Entwurf zu einem Nachtrag II zu Teil I, Abteilung B, der Tarife für den belgisch-deutschen Güterverkehr zur Anwendung auf den Verkehr mit Basel S B B und Basel St. Johann via Delle, mit Vorbehalt.

448. Interner Personen- und Gepäcktarif der Tramways in Lausaune, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 21. September 1903 : 449. Entwurf II zu einem Gütertarif für den internen Verkehr der Sensetalbahn, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 22. September 1903 : 450. Ergänzung des Teiles VII (Verkehr mit Ungarn) der österreichischungarisch-schweizerischen Gütertarife (Ausnahmetarif für Zucker) durch Aufnahme der Station Nagy-Szombat.

2. Sonstige Mitteilungen.

Transportreglement. KUrzung der reglementarischen Entladefristen und Verlängerung der Dienstzeit fUr den Selbstverlad während des Herbstverkehrs. Der schweizerische Bundesrat hat am 15. September 1903 betreffend die Kürzung der reglementarischen Entladefristen und Verlängerung der Dienstzeit für den Selbstverlad während des Herbstverkehrs 1903 folgenden Beschluß gefaßt: Der schweizerische Bimdesrat, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes vom 2. September 1903, 2. eines Berichtes seines Post- und Eisenbahndepartements, Eisenbahnabteilung, beschliesst : I. Dem Gesuch der Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes um Kürzung der reglementarischen Fristen für die Entladung der dem Empfänger hierfür überwiesenen Wagen wird unter nachstehenden Bedingungen die Genehmigung erteilt: 387

1. Für Wagen, deren Ablad tarifgemäß dem Empfänger obliegt, darf eine Kürzung der reglementarischen Entladefrist auf 8 Tagesstunden pintreten, sofern die Abfuhr der Güter auf eine Entfernung von höchstens 2 km. von der Station, beziehungsweise von der Güterladestelle, aus zu erfolgen hat. Die Tagesstunden berechnen sich gemäß den Vorschriften des ersten Absatzes des § 55 des Transportreglementes.

2. Wenn für denselben Empfänger mehr als drei Wagen gleichzeitig avisiert und bereitgestellt werden, findet die unter Ziffer l erwähnte Kürzung der Entladefrist keine Anwendung und es gelten alsdann ausschließlich die reglementarischen Fristen.

3. Dem Publikum ist zu gestatten, während der Dauer des Herbstverkehrs den Auf- und Ablad der Güter sowohl über die Mittagszeit fortzusetzen, als auch denselben am Abend bis zum Einbruch der Dunkelheit auszudehnen.

4. Die Bahnverwaltungen werden eingeladen, die erforderlichen Anordnungen zur Bewältigung des Herbstverkehrs rechtzeitig zu treffen und dabei besonders für eine prompte Abfuhr der Wagen ab den Versandstationen, für eine möglichste Kürzung der Aufenthalte der Wagen auf den Übergangsstationen und auf den großen Rangierbahnhöfen, sowie für eine tunlichste Abkürzung der eigentlichen Transportzeit Sorge zu tragen.

5. Die Ermächtigung zur Kürzung der Entladefrist wird bis längstens 15. November 1903 erteilt. Die Einführung derselben ist nach vorgängiger Publikation im amtlichen Publikationsorgau und in den Lokalblättern der von den einzelnen Verwaltungen bedienten Gegenden und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der unter Ziffer 3 erwähnten Vergünstigung gestattet.

II. Dem Vorschlag, auch dieses Jahr in Abweichung von den Bestimmungen des § 56 des Transportreglementes der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen für den Export von Obst die Begünstigung zu gewähren, daß bei Bestellung der Wagen an Stelle der Bestimmungsstation ausnahmsweise nur die Austrittsstation aus der Schweiz und das Bestimmungsland anzugeben ist, wird zugestimmt. Die Präsidinlverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes wird eingeladen, für rechtzeitige Publikation dieser Ausnahmsbestimmung zu sorgen.

III. Der Bundesrat nimmt davon Vormerkung, daß die Präsidialverwaltung des schweizerischen Wagenverbandes ermächtigt worden ist, im Falle des Bedürfnisses eine Anzahl
Hochbordwagen durch Einziehen eines Firstbaumes und Ausrüstung mit einer Decke für den Obsttransport einzurichten.

IV. Die von den Bahnverwaltungen in Ausführung des vorstehenden Beschlusses an ihre Stationen erlassenen Instruktionen sind sofort dem Eisenbahndepartement in vorgeschriebener Weise mitzuteilen.

Massnahmen zur Bewältigung des Herbstverkehrs. Der schweizerische Bundesrat hat am 15. September 1903 betreffend die Bewilligung von Ausnahmen vom gesetzlichen Verbot der Besorgung des Frachtgutdienstes an den Sonnund Festtagen folgenden Beschluß gefaßt: 388

Der schweizerische Bundesrat, nach Einsichtnahme 1. einer Eingabe der Bundesbahnverwaltung vom 2. September 1903; 2. eines bezüglichen Berichtes des Post- und Eisenbahndepartements, Eisenbahnabteilung, .

gestattet den Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes, in Anwendung von Art. 6 des Arbeitsgesetzes, für die Dauer des starken Herbstverkehrs, nämlich vom 12. September bis 23. November 1903 (den eidg. Bettag ausgenommen) : 1. an den Sonn- und Festtagen je vormittags durch ihr Personal in den Güterschuppen arbeiten zu lassen; 2. an den Sonntagen den Güterzügen^mit Personenbeförderung bis zur Belastungsnorm einer Lokomotive gewöhnliche Güterwagen anzuhängen; 3. an den Sonntagen Gilterzüge auszuführen.

Von diesen Vergünstigungen soll nur soweit nötig Gebrauch gemacht werden, und es haben die Bahnverwaltungen über den Umfang des Gebrauches auf Jahresschluß dem Eisenbahndepartement Bericht zu erstatten.

Infolge Besorgung des Güterdienstes an den Sonntagen sollen weder Überschreitungen der gesetzlichen Maximalarbeitszeit, noch Kürzungen der Ruhezeiten vorkommen.

Die allenfalls unterdrückten Ruhetage sind den Angestellten vor Jahresschluß zu ersetzen, und es darf eine Schmälerung der gesetzlichen Zahl von Freisonntagen nicht stattfinden.

.

389

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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1903

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38

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23.09.1903

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