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Ans den Verhandlungen des Bundesrates, (Vom

13. Februar 19030

Um innerhalb der Militärverwaltung Einheit in die Schreibweise der in Frage stehenden Wörter zu bringen, wird auf Antrag des Militärdepartements beschlossen, es seien die nachgenannten Wörter wie folgt zu schreiben : Kompagnie, Korps, Lieutenant, Feldweibel, Fourier, Biwak, Fourage, Fourgon, Ambulance, Caisson, Verpflegsanstalt, Verpflegstrain. Das Militärdepartement wird ermächtigt, von sich aus zu entscheiden, wie solche Wörter zu schreiben sind, die im militärischen Sprachgebrauche üblich sind und sich eingelebt haben, deren Schreibweise aber mit Rücksicht auf die neue Orthographie zweifelhaft ist oder verschieden sein kann.

(Vom 17. Februar 1903.)

Mit Note vom 28. Januar zeigt die belgische Gesandtschaft in Bern an, daß die spanische Regierung am 22. Januar 1903 ihre Ratifikationen des Zusatzabkommens vom 14. Dezember 1900 betreffend Änderung der Konvention vom 20. März 1883 und des zugehörigen Schlußprotokolls und des Zusatzabkommens vom 14. Dezember 1900 zur Übereinkunft vom 14. April 1891 betreffend die internationale Eintragung der Fabrik- oder Handelsmarken in Brüssel hinterlegt hat. Damit ist der Beitritt Spaniens zu diesen beiden Zusatzabkommen auf den 22. Januar 1903 wirksam geworden. Das Zusatzabkommen betreffend Änderung der Konvention vom 20. März 1883 und des zugehörigen Schlußprotokolls ist nun also in Kraft zwischen der Schweiz, Belgien, Dänemark, Spanien, den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Norwegen, den Niederlanden, Portugal, Schweden und Tunis. Desgleichen ist jetzt das Zusatzabkommen zur Übereinkunft vom 14. April 1891 betreffend die internationale Eintragung der Fabrik- oder Handelsmarken in Kraft zwischen der Schweiz, Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Portugal und Tunis.

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An die wirklichen Kosten der Ausführung nachfolgend verzeichneter AlpverbesHerungen im Kanton W a a d t werden, unter Voraussetzung mindestens gleicher kantonaler Leistungen, Bundesbeiträge von je 25°/o, von den unten angegebenen Höchstbeträgen zugesichert: 1. an die Kosten der Erstellung einer Zisterne, eines Stalles und von zirka 1500 m. Friedmauern sur la montagne du Couchant, Gemeinde Chenit (Voranschlag Fr. 9300), 25 °/o, Fr. 2325; 2. an die Kosten der Erstellung · einer /isterne sur les Grands Mollards bei Bieux, Gemeinde l'Abbaye (Voranschlag Fr. 1800), 25%, Fr. 450.

Die Direktion der VII. schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung in Frauenfeld hat beschlossen, mit genannter Ausstellung auch eine forstwirtschaftliche Ausstellung zu verbinden, und ersucht um Bewilligung einer ßundessubvention von Fr. 12,000 an diese Ausstellung, gleich derjenigen, die an die forstliche Ausstellung in Bern 1895 verabfolgt worden ist. Der Bundesrat hat der Direktion einen Bundesbeitrag in dieser Höhe, unter Vorbehalt der Genehmigung des Kredites durch die Bundesversammlung, zugesichert.

Dem Departement des Innern wird der Auftrag erteilt, eine Neubearbeitung und Neuherausgabe des schweizerischen Lebensrnittelbuches auf Grund der von dem Verein schweizerischer analytischer Chemiker eingegangenen Vorschläge zu veranstalten, und zwar in dem Sinne, daß das Kapitel ,,Alkoholische Getränke" in Rücksicht auf die Pharmakopöe Ed. IV zuerst in Angriff genommen wird.

Dem von der Haager Friedenskonferenz geäußerten Wunsche entsprechend hat der Bundesrat beschlossen, eine Konferenz zur Revision der Genfer Konvention vom 22. August 1864 (Erleichterung des Loses der im Kriege verwundeten Militärs) einzuberufen.

Er hat nun die an dieser Konvention beteiligten Regierungen zur Teilnahme an einer Konferenz in Genf eingeladen und ihnen ein von ihm ausgearbeitetes Programm übermittelt. Als Zeitpunkt des Zusammentritts dieser Konferenz hat der Bundesrat den 14. September 1903 in Aussicht genommen. Die an der Genfer Kon-

532 vention beteiligten Staaten sind außer der Schweiz folgende : Argentinische Republik, Vereinigte Staaten von Amerika, Belgien, Bolivia, Bulgarien, Chile, Congo, Corea, Dänemark, Deutschland.

Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Honduras, Italien, Japan, Luxemburg, Montenegro, Nicaragua, Niederlande, Österreich-Ungarn, Peru, Persien, Portugal, Rumänien, Rußland, Salvador, Serbien, Siam, Schweden und Norwegen, Spanien, Türkei, Uruguay und N^enezuela.

(Vom 20. Februar 1903.)

Dem zum niederländischen Vizekonsul in Genf ernannten Charles Guillaume V er m ai r e wird das Exequatur erteilt.

Major Gustav Brodbeck in Basel wird entsprechend seinem Gesuche vom Kommando des Bataillons 118, Landwehr II. Aufgebots entlassen und dem Kanton Baselstadt zur Verfügung gestellt. An dessen Stelle wird zum Kommandanten des Bataillons 118, Landwehr II. Aufgebots ernannt: Major Adolf B r o d b e c k , in Liestal, bisher zur Disposition. Zum Adjutanten des Schützenbataillons 2 wird ernannt: Hauptmann Emil G r o s , in Genf, bisher Schützenbataillon 2/III.

Nach Antrag des Militärdepartements wird, in Abweichung von Ziffer 2 und 4 des Bundesratsbeschlusses betreffend den Bestand und die Rekrutierung der Ballonkompagnie, vom 9. April 1901, beschlossen, eine Rekrutenschule für Ballonpioniere im Jahre 1904 in der Stärke von 64 Rekruten abzuhalten. Zu diesem Zwecke wird das Militärdepartement ermächtigt, im Jahre 1903 72 Ballonpionierrekruten auszuheben.

Für das eidgenössische Unteroffiziersfest in Bern (1903) wird eine Subvention von Fr. 1500 bewilligt.

Dem Kanton U n t e r w a l d e r i Nid dem Wald wird an die Kosten für Mehrarbeiten und Ergänzungsbauten am Lieli- und Drestlibach (Kostenvoranschlag Fr. 60,000) ein Bundesbeitrag von 50 °/o der wirklichen Kosten, bis zum Maximum von Fr. 30,000 bewilligt.

533 Die Zentralkommission der schweizerischen statistischen Gesellschaft beschäftigt sich, yemäß Beschluß des Bundesrates vom 17. Mai 1902, mit einer neuen Statistik der gegenseitigen Hülfsgesellschaften in der Sch\veiz und hat vor kurzem beschlossen, an sämtliche schweizerischen Hülfsgesellschaften ein Rundschreiben zu erlassen, welchem ein Fragebogen beigegeben ist, der durch die einzelnen Gesellschaften ausgefüllt und nebst den Statuten, sowie Jahresberichten und Jahresreclmungen dem eidgenössischen Statistischen Bureau eingesandt werden soll. Diese Berichte und Sendungen .sollen je nach Abschluß des gegenwärtig laufenden Rechnungsjahres der Hülfskasse eingesandt werden. Das Industriedepartement wird auf seinen Antrag vom Bundesrat ermächtigt, für die Ausfüllung und Einsendung des von der schweizerischen Statistischen Gesellschaft festgestellten Fragebogens betreffend die gegenseitigen Hülfsgesellschaften in der Schweiz, mit Inbegriff der Einsendung der Statuten, Jahresberichte und Jahresrechnungen, sowie allfälliger. Ergänzungen, eine Entschädigung von fünf Franken für jede einzelne dieser Gesellschaften zuzusichern.

(Vom 21. Februar 1903.)

Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der Straßenhahn im Val-de-Ruz (Les Hauts-Greneveys-Villiers) wird auf den 23. Februar gestattet.

(Vom 24. Februar 1903.)

An das vom 18. bis 21. Juli dieses Jahres in Zürich stattfindende eidgenössische Turnfest wird eine Ehrengabe bestehend in zwei Ordonnanzgewehren und zwei Revolvern und eine Barsubvention von Fr. 2000 bewilligt.

Zum Kommandanten dos Infanterieregiments 8 wird ernannt : Oberstlieutenant Albert B o n n a r d in Lausanne, bisher Kommandant des Infanterieregiments 45 ; zum Kommandanten des Schützenbataillons 3: Hauptmann Alfred M o l l , von und in Biel, Adjutant des Bataillons !53, unter Beförderung zum Major der Infanterie.

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Der Bundesrat hat für die am 16. März 1903 beginnende Fortsetzung der ordentlichen Wintersession der Bundesversammlung folgendes Traktandenverzeichnis festgestellt : Wahlaktenprüfung.

Wahl eines Mitgliedes des Bundesgerichts.

Nationalratsreglement.

Ständeratsreglement.

Erleichterung der Einbürgerung.

Initiativbegehren betreffend Nationalratswahlen.

Revision des Art. 32bis der Bundesverfassung.

Unterstützung der Primarschule.

Lebensmittelgesetz.

Unterstützung der Musik.

Verwaltungsgebäude in Lavey-Village.

Abflußverhältnisse der Seen des Joux-Tales. Subvention.

Verbauung der Guppenruns.

Jagd und Vogelschutz, Revision des Gesetzes.

Haftpflicht der Eisenbahn- und Dampfschiffahrt-Unternehmungen (Motion Brenner).

Ergänzung des Bundesstrafrechts (Verherrlichung von Verbrechen).

Rekurs der Zürcher Regierung (Kochfettfabrikanten).

Rekurs von Bahnangestellten betreffend Militärsteuer.

Beschwerde Boinay.

Beschwerde Leuenberger.

Beschwerde W enger.

Beschwerde Börlin & Cie.

Schweizerisches Zentralpoli/eibureau.

Strafrechtspflege für die eidgenössischen Truppen, Ergänzung.

Begnadigungsgesuche : a. Maître.

b. Meyer-Burger.

c. Bieg und Götz.

Militärorganisation, Abänderung (Feldgeudarmerie).

Vermehrung der Exerzierblusen.

,, Organisation des Festungswesens.

Ausbau der freiwilligen Sanitätshülfe.

Zuteilung von Ordonnanzen an die Offiziere.

Brieftauben.

Nachtragskredite für 1903, I. Serie.

Eingabe betreffend Besoldungsverhältnisse.

Verwaltungsgebäude für die Alkoholverwaltung.

Samstagsarbeit.

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Eisenbahngeschäfte : «. Spiez-Erlenbach-Baliu.

b. Waldhaus-Hotel Dolder.

c. Straßenbahn Luzern.

d. Bière-Apples-Morges.

e. Pont-Brassus.

f. Orsières-Col Ferrei.

Rekurs der Regierung von Baselstadt betreffend Bahnhofumbäu.

Nationalbahngarantieschuld.

Gesuch der deutsch-schweiaerischen Tierschutzvereine.

Transportgesetz, Abänderung und Ergänzung.

Jura Simplon-Rückkauf.

Rechnungen der Vereinigten Schweizerbahnen pro 1901.

Zeitungstransporttaxe.

Reorganisation der Telegraphenverwaltung.

Motion Scherrer-Füllemann.

Motion Muri.

Motion Odier.

Motion Hochstraßer.

Motion Bigler.

Motion Sonderegger (Appeuzell).

Allfällig weiter hinzukommende Geschäfte.

Die nachgenannten Unteroffiziere, welche die diesjährige Verwaltungs-Offizierhildungsschule in Liestal mit Erfolg bestanden haben, werden zu Lieutenants der Verwaltungstruppen ernannt: 1. Ackermann, Hermann, von Hefenhot'en, in Keßwil ; 2. Bußmann, Bugen, von Olsberg, in Affoltern a. A. ; 3. Imer, Moritz, von und in Genf; 4. Zimmermann, Louis, von und in Kaiserstuhl ; 5. Decker, Leon, von Orbe, in Schaffhausen; 6. Sommer, Max, von Winterthur, in Basel ; 7. Blattmann, Walter, von und in Richterswil ; 8. Assai, Oskar, von Treytorrens, in Payerne ; 9. Hösli, Kaspar, von und in Glarus; 10. Fankhauser, Ernst, von Trüb, in Genf; 11. Müller, Ernst, von Romanshorn, in Rorschach; 12. Wüest, Alwin, von Kloten, in Rüti; 13. Horber, Heinrich, von und in Aadorf; 14. Schär, Alfred, von Wil, in Genf; 15. Du Mont, Charles, von Combremont, in Lausanne;

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Steiner, Georg, von Zürich, in Bern; Businger, Josef, von Wittnau, in Sulz; Bolliger^ritz, von Schmiedrued, in Eggiwil ; Obrist, Karl, von und in Küsnacht; Hörner, Rudolf, von und in Binningen ; Bachmann, Eduard, von Gerlikon, in Aadorf; Gerber, Alfred, von Steffisburg, in Thun; Marmillod, Friedrich, von Oron, in Brig; Bollmann, Jakob, von Weißlingen, in Zürich; Schaufelbüel, Adolf, von Zurzach, in Kreuzungen ; Munoz de Léon, Henri, von Le Chenit, in Le Mont;.

Lendi, Franz, von und in Zürich; Nutt, Johann, von und in Malans; Seidel, Kurt, von Zürich, in Basel; Bachofer, Fritz, von Eicken, in Aarau; Burkhardt,'""Albert, von und in Fhimenthal ; Galliker, Arthur, von Gunzwil, in Kreuzungen ; Meier, Emil, von und in Zürich; Pasche, August, von Oron, in Avenches; Landolt, Jakob, von und in Andelfingen ; Wettstein, Erwin, von Herrliberg, in Winterthur ; Reichwein, Heinrich, von und in Zürich ; Chiesa, Constantino, von und in Chiasso; Galli, Giuseppe, von Meride, in Mendrisio ; Stucki, Christian, von Münsingen in Bern ; Meier, Josef, von Buttisholz, in Wald.

Für die eigenössische Finanzkontrolle wird ein neues Regulativ erlassen, das sofort in Kraft tritt.

Herr David J. Hi 11 hat heute dem Herrn Bundespräsidenten das Schreiben überreicht, durch welches er als außerordentlicherGesandter und bevollmächtigter Minister der Vereinigten Staaten von Amerika beglaubigt wird.

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Wahlen.

(Vom 20. Februar 1903.)

Militärdepartement.

Kanzlisten II. Klasse des eidgenössischen Munitionsdepot in Thun: Otto Liggenstorfer, von Güttikhausen (Zürich), in Thun ; "William Eduard Diacon, von Dombresson (Neuenburg), in Bern.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter, Briefträger und Bote in Bözen (Aargau) : Jakob Heuberger, von Bözen, Gemeindeschreiber in Bözen.

Postcommis in Davos-Platz :; Peter Branger, von MonsteinDavos, Postaspirant in Locle.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Wald (Appenzell): Rosa Fehlmann, von Kölliken (Aargau), Telegraphengehülfin in St. Gallen.

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(Vom 24. Februar 1903.)

Militärdepartement.

Instruktoren II. Klasse der Artillerie: Hauptmann i/G. Gustav Bridel, von Biel, in Bern.

Artilleri elieutenant Arnold Merian, bisher definitiver Instruktionsaspirant, von Basel, in Bern.

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist und Telephonist in Sissach (Baselland) : Marie Buser, von Zunzgen (Baselland), Telegraphengehülfin in Sissach.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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08

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25.02.1903

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